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Books
Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
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Page 237 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
hauses Nasereit grundsätzlich dem Meistbietenden; er muss jedoch das Vertrauen des Almvorstandes genießen. Die Dauer der Verpachtung (bis zu 3 Jahren) wird zwi schen Alminteressentschaft und Pächter vereinbart. Als Pächter kommen nur Bürger der Gemeinde Partschins in Frage. Bei der Versteigerung muss eine Kaution hin terlegt werden, deren Flöhe von der Almvorstehung festgelegt wird. Diese gilt als An zahlung für den Pachtschilling. Der restliche Betrag muss jedes Jahr bis 1. November

auf das Konto der Alminteressentschaft bei der Raika Partschins eingezahlt werden. 2) Dem Pächter stehen alle Räume des Dauses zur Verfügung, mit Ausnahme der „Al- merkammer“ und der „Milchkammer“. 3) Die von der Interessentschaft angestellten Hirten haben das Recht am Gasthaus herd zu kochen; doch hat der Wirt das Vorrecht. 4) Der Pächter darf das nötige Brennholz im Interessentschaftswald unentgeltlich sammeln. Es darf aber nur Kleinholz und kein Nutzholz sein. Bäume dürfen keine gefällt

werden. 5) Wenn kein Vieh in Nasereit ist, darf der Pächter alle Räumlichkeiten und Stallun gen benützen. 6) Dem Pächter wird das freie Weiderecht für eine Kuh und 10 Ziegen zuerkannt. Er darf aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen, bevor das Ahnvieh aufge trieben ist. Für mehr als 10 Ziegen muss das festgesetzte Grasgeld gezahlt werden. 7) Sollte durch Unvorsichtigkeit des Pächters für die Interessentschaft ein Schaden entstehen, muss der Pächter dafür aufkommen. 8) Zahlungen, die mit der Bewirtschaftung

Zusammenhängen, gehen zu Lasten des Pächters. 9) Eine Weitervermietung des Gastbetriebes darf ohne Einwilligung des Almvorstan- des nicht statthnden. 10) Falls Holzarbeiter im Interessentschaftswald arbeiten, bevor der Pächter den Be trieb im Frühjahr eröffnet, hat die Almvorstehung wegen Unterbringung der Ar beiter mit dem Pächter die nötigen Vereinbarungen zu treffen. 11) Der Vertrag beginnt um Lichtmess (2. Februar) und endet um Lichtmess des ver traglich vereinbarten Jahres. 12) Bei Reparaturen im Haus

bezahlt die Interessentschaft die Arbeiter und stellt das Material. Für die Verköstigung der Arbeiter muss der Pächter aufkommen. 13) Die Anmeldungsformalitäten für die Sozialversicherung der Pächterfamilie besorgt der Almvorstand; die daraus erwachsenen Spesen gehen jedoch zu Lasten des Pächters. 14) Der Pächter hat für eine anständige Hausordnung zu sorgen. Tanzunterhaltun gen müssen vom Almvorstand bewilligt werden. 15) Der Pächter muss als Garantie 2 Bürgen namhaft machen, die das Vertrauen

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Newspapers & Magazines
Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 3 of 16
Date: 11.05.1923
Physical description: 16
vor läufig nur bis 31. Dezember 1923, wird aber wahr scheinlich verlängert werden. Die Entscheidung darüber dürfte in kürzester Zeit fallen. Sie bezieht sich auf alle Kleinpächter und unter gewissen Voraussetzungen auch auf mittlere Pächter. Kleinpächter ftnfr solche, die aus allen von ihnen bewirtschafteten Grundstücken (gepach tete und eigene zusammengenommen) nur so viel an Ertrag erzielen, als zur Deckung des Eigenbedarfes der Hauswirtschaft des Pächters notwendig ist. Bei mitt leren Pachtungen darf

der Ertrag aller vom Pächter bewirtschafteten Grundstücke das Doppelte des zur Er haltung einer Familie von sieben Köpfen Erforderlichen nicht übersteigen. Diese Mittelpächter sind aber nur dann geschützt, wenn die gepachteten Grundstücke einem Be sitzer gehören, dessen gesamter Grundbesitz einen Durch schnittsertrag von mehr als dem Sechsfachen des zur Erhaltung einer Familie von sieben Köpfer: Erforder lichen ab wirft. Klein- und Mittelpächter müssen aber, um des Päch terschutzes teilhaftig

nicht, je nach dem Familienstande des Pächters, dem Ausmaße eventuell dem Pächter gehöriger Grund stücke urA der Verwendung von fremden Arbeitskräften. Bei eurem Familieustmrde von 10 Personen kann eine Kleiupachtung doppelt so groß sein wie bei 5 Personen. Der Pächterschutz ist ein dreifacher. Er bezieht sich auf 1. den Pachtzins, 2. die Leistung von Hand- und Gespannsarbeitsschichten seitens des Pächters an den Ver pächter, 3. die Kündigung. Zu 1. Eine Erhöhung des Pachtzinses darf nur in einem Betrage vereinbart

werden, der „nach den Um ständen des Falles" angemessen ist. Eine Pachtzinser höhung würde auch bei einein Pächterwechsel vorliegen, tvemr der neue Pächter einen höheren Pachtzins zahlt, als der alte. Insoweit der vereinbarte Pachtzins das zulässige Maß übersteigt, ist die Vereinbarung ungültig. Der Pächter kann das, was er an Pachtzins zu viel bezahlt hat, innerhalb, eines Jahres samt gesetzlichen Zin sen zurückfordern. Auf dieses Rückforderungsrecht kann er auch im voraus nicht verzichten, d. h. wenn er auch verzichtet

hat, so braucht er sich daran nicht zu. halten und kam: trotzdem den zu viel bezahlten Pachtzins zu rückverlangen. Kommt zwischen beiden Teiler: eine Ermgung über die Erhöhung des Pachtzinses nicht zustande, so kann sowohl der Verpächter als auch der Pächter d:e Ent scheidung durch das Bezirksgericht beantragen. ^Bester wäre wohl eine gütliche Bereinigung durch em Schieds gericht oder auf Grund eines Sachverständigengutachtens: denn der Richter muß sich ja auch auf die Sachverstan- diaen stützerr

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Books
Category:
Economy
Year:
1903
Ergebnisse der Zählung der gewerblichen Betriebe im Bezirke der Handels- und Gewerbekammer Bozen
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Page 94 of 104
Place: Bozen
Publisher: Kammer
Physical description: XI, 69 S.
Language: Deutsch
Location mark: III 4.259
Intern ID: 324088
58 Polit. Bezirk: Bozen Stadt Bozen Laml Merini lii'ixmi kl Creworbnhoiioummcr Zulu des Betriebsperso* mies (oline Inhaber oder Pächter) ! 1 Zulil des Betriobsperso- lalcs (oline Inhaber oder Pächter) .-Mitgl. Zahl dos Betriebs mies (ohne Inhabe Pächter) tl Zahl des üotriehsperso- mles(ohne Inhaber oder Pächter) interit} Jah. liber 16 Jah. i £ inter IBJali.] ibur 16 Jah. inter löJali. über 16 Jah. inter 16.Iah m. , w. m. w. £ m. ; w. 1 m. : w. £ m. w. in. i w. ' m. 1 w. ~ni. _l ~wT : : 249

- und Schnitzwaren . 1 1 2 1 : 295 Hand.m.Papier-,Papierw. n j 4 Schreib- u.Zeichenrequ. 8 1 i 10 1 . 296 Buch-, Kunst- und Musi- kalienhandcl .... 2 1 14 1 * 1 - : - 1 ! 1 - - ! - 14 8 2 1 1 10 1 ; 297 Antiquitätenhandel . , - : _ - 1 1 1 - - - ! - — 1 1 2 2 .... i 59 Brimock Lienz 4cs Betriebsperso Zahl (ohne Inhaber ode Pächter) Pii, itor) % JBJah über 6 Jaii « = unter C Jah über 16 jah

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Books
Category:
Economy
Year:
1903
Ergebnisse der Zählung der gewerblichen Betriebe im Bezirke der Handels- und Gewerbekammer Bozen
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Page 95 of 104
Place: Bozen
Publisher: Kammer
Physical description: XI, 69 S.
Language: Deutsch
Location mark: III 4.259
Intern ID: 324088
Polit. Bezirk: Bozen Stadt Bozen Land Jlcran & Zahl des Betriebsporso- Zahl des Betriebsperso- T ß 1 mies (ohne Inhaber nales (ohne Inhaber Gewerbebenennung Pächter) Pächter) Pächter) 50 unter 16Jah. über 16 Juli. unter 16 Jah. liier 16 Jah. mterlßJah. über 16 Jab. m. w. n,. 1 m. 1 w. w. m. in.' ! vr. 298 Herausgabe u. Verachleias 300 period. Druckschriften 3 1 1 1 Hand. m. Spinnst., Garnen, Seilerw.,Posam.u.Bänd. 1 1 2 301 Handel m. Geweb. all. Art 302 ' (Manufakturwarenh.) . Hand, rih "Wirk

. . . 3 19 __ 3 10 1 338 -Lagerhäuser, "Wäge- und Äessanstaltsh . ... 340 Pers.- u.Frachtfulirwerk; 342 Pers.-n. Frachtenanfzg. 58 72 1 8 125 1 Leichenbestattungsunter- uehmung 1 ■ — Brixen Pächter) a. I w. \ -M 6 Jalt. über 1C Jah. 61 JBruneck Lienz od“ if Zahl des Botriebsporso- tmlos (ohne Inhaber oder Pächter) si Jah 5 "5 unter lOJali über 10 Jab

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Newspapers & Magazines
Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 1 of 12
Date: 03.10.1919
Physical description: 12
Nr. 14. Nr. 39. Innsbruck, Freitag, den 3. Oktober 1919. 18. Jahrgang. Schutz dem Kleinbauer. Am 5. August l. I. erschien eine Vollzugs- anweisung der Staatsämter für Justiz und für Land- und Forstwirtschaft (St.-G.-Bl. Nr. 403), die den Schutz der Klein pächter vorsieht. Gleich wie in den Städten die Mieterschutzverordnung aus dem Jahre 1917 den Mieter vor ungerechtfertig ten Kündigungen und Mietzinserhöhung seitens der Hausbesitzer schützen soll, ebenso soll nun auch das Pächterschutzgesetz der Päch ter

landwirtschaftlicher Grundstücke, soserne deren Ertrag über den Eigenbedarf des Päch ters nicht wesentlich hinausgeht, dem Ver pächter gegenüber dadurch in eine bessere Lage versetzt werden, daß dieser den Pacht vertrag nur unter ganz besonders wichtigen Gründen aufheben kann und weiter auch nur In wenigen Fällen eine Erhöhung des Pacht zinses vornehmen darf. Die Verordnung ist von sozialer wie wirtschaftlicher Bedeutung. Es soll hinfort der kleine Pächter nicht mehr von der Willkür seines oft mächtigen Pacht

gelten nicht nur der zu zahlende Geldbetrag, sondern auch alle übrigen Ne- benleistungen, die der Pächter oft leisten muß, z. B. Arbeiten, Naturalabgaben. Ueber- steigt der Pachtzins diese angemessene Höhe, so ist er hinsichtlich dieses ungerechten Mehr betrages ungültig. Dieser Mehrbetrag kann sogar binnen eines Jahres samt den gesetz lichen Zinsen zurückgefordert werden, selbst dann, wenn der Pächter erklärt hatte, daß er auf das Rückforderungsrecht verzichte. Untersagt und ungültig

sind solche Verein barungen, nach denen sich der Pächter zu größeren Hand- und Spanndiensten verpflich tet, als er bisher geleistet hat. In welchen wichtigen Fällen kann der Ver pächter kündigen? Nur in folgenden wichtigen Fällen kann dem Pächter gekündigt werden: 1. der Pächter mit der Entrichtung des Pachtzin ses über die übliche oder ihm bisher zugestan dene Nachfrist hinaus im Verzüge ist, oder 2. sich weigert, einer als zulässig erkannten (§§ 2 und 6) Erhöhung des Pachtzinses zuzustimmen

: 3. von der Beistandsache einen erheblich nachteili gen Gebrauch macht (§ 1118 a. b. G.-B.): 4. das Pachtgrundstück auf eine Art verwendet werden soll, die offenbar in höherem Maße im allgemeinen Interesse gelegen ist als seine bis- herige Nutzung: 5. der Verpächter aus dem Fortbestände des Pacht vertrages einen offenbar unverhältnismüßigen Nachteil erleiden würde: 6. der Pächter den Pachtgegenstand ganz oder teilweise gegen eine im Vergleiche zu dem von ihm entrichteten Pachtzinse unverhältnismäßig hohe Gegenleistung

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Newspapers & Magazines
Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Page 23 of 32
Date: 28.10.2006
Physical description: 32
EISACKTAL - WIPPTAL □IE NEUE SÜDTIHOLER • 23 Sa/So 28./29.10.2006 Nr. 215 > Redaktion Eisacktal - Wipptal: Erna Egger - erna@tageszeitung.it Pächter verlassen Schutzhütten Die Arbeit auf den Schutzhütten ist kein Zuckerschlecken. In unmittelbarer Nähe wechseln gleich mehrere AVS- und C.A.I- Hütten ihre Pächter: Die Radiseehütte, die Klausner Hütte, die Stöffl Hütte und die Flaggerschartenhütten. Zumeist aus gesundheitlichen Gründen. Radelseehütte und Klausner Hütte: Wechsel nach mehreren

Jahrzehnten von Erna Egger D ie Radl- seehüt- te in Felthurns/Bri- xen schließt am 2. November. Die langjähri gen Pächter Schuldnerberatung in Brixen Die Schuldnerberatung der Caritas bietet ab sofort jeden Donnerstag Schuldnerberatungen im Sozialsprengel in Brixen an. S chulden machen ist nicht schwer, sie zurückzuzahlen umso mehr“ - diese bittere Erfahrung machen immer mehr Menschen in unserem Land, auch im Eisacktal. Daher bietet die Schuldnerberatung der Caritas, die ihren Sitz in Bozen und Außen

des Sozial- sprengels lautet 0472 270 411 Werner Niederbrunner: „Wir stehen aber nicht erst dann zur Verfügung, wenn der Pleitegeier seine Runden dreht" Paul und Regi na Willeit werden nächstes Jahr die AVS - Hütte nicht mehr be treiben. „Aus rein gesundheitli chen Problemen, die mein Mann hat“, sagt Regina Willeit. Der neue Pächter steht bereits fest. „Wir haben früh genug gekün digt, damit man sich früh genug nach einem neuen Pächter Umse hen kann“, so Willeit. Wie sie sagt, müssen die Pächter

aus Latzfons, Martha Winkler. Ihr Pachtvertrag läuft bis 30. April 2007. Auch sie bestätigt: „Es ist schwer, da die Miete sehr hoch ist. Wenn es kein Familien betrieb ist, dann ist es nicht mehr tragbar“, kommentiert Winkler. Pächter wechseln wird auch die Stöffl Hütte oberhalb von Villan- ders auf Gemeindegebiet Klausen. „Das hat gesundheitliche Grün de“, so der Pächter Luis Haller. Am 1. November wird der Beti’ieb schließen. Es steht noch nicht fest, ob die derzeitigen Pächter - die Familie Haller

- den Winter hin durch den Betrieb noch aufrecht erhalten werden. „Aber im nächs ten Sommer werden wir nicht mehr hier sein“, sagt Haller. Wie die C.A.I. Sektion in Bozen be stätigt, blieb die Flaggerscharten- hiitte bei Vahrn/Sarntal bereits in diesem Sommer geschlossen - weil kein neuer Pächter gefunden wer den konnte. Jetzt hofft man, dass sich zumindest für die nächste Sai son ein Pächter meldet. Dass auch die Pächter der Hütte beim Latzfonser Kreuz Abschied nehmen, ist ein falsches Gerücht

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 524 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
gewisser Genwinden all ihr Br cd dem Pächter übergeben, und empfangen von ihm die Bezahlung mit Abzug einiger Kreuzer vom Gulden. Alle, Bedingungen , welche der Pächter gegen das Publi kum und gegen die Produzenten zu erfüllen hat, so wie die Strafen gegen die. Gewerbsleute, welche den Pächter durch an- derweiten Verkauf beeinträchtigen, kommen im Pachtkontrakte vor; eben so die Sicherheit, welche der Pächter für die Ein haltung der übernommenen Lasten leistet

. Unter Anderm ist eine der Hauptverbindlichkeiten. welche jedem Pächter ausdrücklich zugewiesen wird, daß das Publikum jederzeit nach seinem ganzen Bedarf und mit guter Ware ver sehen werden müsse. Eine andere wichtige Bedingung ist die, daß es jedermann frei stehe, für seinen eigenen Hausbedarf Brod zu backen oder dem Bäcker das Mehl Zu schicken, und für seinen Hausbedarf backen zu lassen. Die Brod- und Fleischpreise werden von Zeit zu Zeit durch die Ortsobrigkeitregulirt, und der Pächter ist strenge gehalten, sich nach diesen Satzungen zu achten.

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 321 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
allemal die oberigkeMche Bewilligung anzusuchen. Achtens. Die Kontribuzion, dann alle durch die Zeit der Pachtjahre entstehenden neuen Steuern, die Besoldungen dev Justiziarien, nebst allen übrigen Jmisdikzions- und Patronats auslagen, wenn der Pächter erstcre gegen Beziehung der Tax- gebühren, letzteres aber cuib commodo, et oneve nicht etwa selbst übernehmen will, hat die Ober'keit allein ohne Zuthat des Pachters tragen, jedoch wird über die Abfuhr der Kontri- buzion mit dem Pächter das nöthige

Einverständniß dahin ge troffen werden, daß er zwar diese Abfuhr der Kontribuzion zu leisten, die dafür erhaltene Quittung aber an seinen Pacht- schilling statt des baaren Geldes in Aufrechnung zu bringen habe. Dahingegen ist der Pächter schuldig die ausgeschriebene Lieferung der Naturalien gegen die Vergütung, welche von dem Lande dafür geleistet wird, zu übernehmen, aber auch berechti get, für alle Naturalien, die er an den Feind geliefert hat, die Bencsikazion von der Oberkeit in jenem Preise zu fordern

, welchen der Landesherr für die geleisteten Lieferungen bezahlt. Zur Verminderung der den Fonds zu Last fallenden Ju- risdikzions-Auslagen ist aber die Rechtspflege vorfchriftmäßig an einen der Nächstliegenden Magistrate gegen Abreichung des gewöhnlichen Vertrages abzutretten, und wegen der Quittungen, die der Pächter kontraktmäßig statt baarem Gelde abzuführen berechtiget ist, den Zollämtern durch die Länderftellen die gehö rige Weisung zu geben. Neuntens. Der Schaden, der durch das von einem Wet terschlage

entstandene Feuer, oder durch eine sonst ohne Ver schulden des Pächters oder seiner Leute allenfalls auch in der Nachbarschaft ausgebrochene Fcuersbrunst in einem, oder dom andern Herrschaftsgebäude verursachet worden ist, wird dem Pächter nicht zur Last gerechnet, sondern von der Oberkeit ge tragen, und nebst Herstellung der beschädigten Gebäude auf Ko sten des Fonds dem Pächter auch der ganze durch das Feuer,

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Kitzbüheler Nachrichten
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Page 7 of 8
Date: 13.01.1934
Physical description: 8
Notverordnung zum Schutz der Gast- und Schankgewerbepächter Die Gastwirtegenofftmschrft Kitzbühtel tritt mil: Die Bundesregierung hat mit Verordnung vorn 16. Dezember 1933 für die durch die deutsche Ausreise- spcrre besonders hart getroffener Pächter von Gast- rmd Schankgcwerben die Möglchkeit des Erlasses von Pachtzinsen! für das Geschäftsjahr 1933 cingeräumt. Der Inhalt dieser Notverordnung wird nachstehend ge nauer erläutert: „Jur Einbringung von Gesuchen tmt Erlaß am Pachtzins ist folgendes

auf den Fremdenverkehr angewiesen sein. b) "Der Pächter muß infolge der die Einreise nach Oesterreich hemmenden Maßnahmen Deutschlands trotz rvirtschaftlicher Geschäftsfühurng einen solchen Ausfall an Betriebseinnahmen erlitten habm, daß diese Ein nahmen zur Deckung seiner Betriebskosten, also al ler Aufwendungen für den gepachteten Betrieb einschließ lich des Pachtzinses nicht ausreichen. Auch eine vertragliche Bestimmung, ivvnach der Päch ter alle außerordentlichen Unglücksfälle zu ttagen hat, benimmt das Recht

, den Erlaß am Pachlzinse zu ver langen, nicht. c) Sollte der Pächter nach seine», Vermögen sver- hattnisscn in der Lage sein, trotz des Ausfalles an Betrieb seimrahmen den ganzen Pachtzins of;w v Gefähr dung seiner wirtschaftlichen Existenz zu entrichten, so kann er einen Erlaß arn Pachtzins nicht verlangen (§ 1, Ms. 1 und 2, § 2 anr Ende). d) Den Erlaß am Pachtzinse können nur Pächter oerla-rrgen, deren Pachtverttäge vor dem 1. Juni 1933 abgeschlossen wurden und nicht vor diesem Tage ab gelaufen

sind (Z 2 am Anfang). e) Der Pächter, der nach dem Inkrafttreten der ge genständlichen Verordnung, d. i. 21. Dzember 1933, nrit dem Verpächter über die Höhe des Pachtzinses einen Vergleich geschlossen hat, ist zur Antragsteltung nicht mehr berechtigt, ebensowenig jener Pächter, der zur Zahlung des Pachtzinses verurteilt wurde oder ver urteilt wird und es unterlassen hat, einen U»»trag nach der gegenständlichen Verordnung zwecks Vermeidung des Urteiles zu stellen, obwohl chm dies möglich gewe sen ist (§ 4, Abs

. 4). 4. Worauf kann das Begehren auf Er laß arn Pachtzinse lauten? Welchen Um fang kann dasselbe haben? a) Das Begehren des Pächters wird dahin lauten, der Verpächter habe chm einen angemessenen Erlaß am Pachtzinse zu gewähren!. Auch wird die Höhe des be gehrten Erlasst ziffernmäß g anzuführen sein. b) Der Erlaß am Pachtzins kann in folgendem! Ausmaße begehrt werden: Wurde der Pächter durch die die Einreise Nach Oester reich hemmenden Maßnahmen Deutschlands in seinem Geschäftserfolg geschädigt und erreicht

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 28.07.1937
Physical description: 8
schnell ^sMt werden, wenn nicht ein großer Verlust entstehen soll. Ungefähr vier bis fünf «Hektar kann der Pächter mit Frau und «Kindern «beibauen und abernten. «Eine große Pflanzung erfordert also ein.wahres Heer von Arbeitern, die unterge«bracht, ernährt, gökleidet und mit Gespann und Arbeitsgerät versehen werden müssen. Der Grundherr liefert das «Haus, das Land, das Ge spann, das Arbeitsgerät und das Saatgut. «Der Pächter lei stet die Arbeit und erhält als Gegenwert den halben Reiner trag der Ernte

. «Der Grundherr führt jedoch die Buch haltung, und der Pächter M immer in feiner Schuld. Darum muß der Grundherr dem Pächter während der Zeit, wo die ser mit dem Anbau beschäftigt ist, bis zur Ernte das Nötigste zM Lebensunterhalt liefern. «Die erste Avbeit für die neue Ernte, das Pflügen und Herrichten des Bodens für das Be pflanzen, beginnt am 1. März, und das Beibauen endet etwa am 1. Juli. Wahrend dieser vier «Monate darf der Pächter monatlich etwa 2 Dbllar pro Hektar von dem ihm pei der «Ernte

der Pächter von feinem Konto gewöhnlich den üblichen Preis für das Pflücken abhöben. Frau und Kinder helfen mit. Wenn die ganze Ernte ge pflückt ist, rechnen Grundherr und Pächter ab. Die gesamte Handarbeit wird «von dem Pächter geleistet; er pflügt, pflan zet und verrichtet die sonstige Bodenarbeit; schließlich pflückt er unld schafft die Baumwolle zur Egreniermaschine. Die gesamte «Aufficht und Leitung liegt in den Händen des Grundherrn, der die Arbeit beauffichtigt, die Bücher führt, die «Baumwolle

verkauft und die ^Schlußabrechnung aufstellt. Im Baumwollgürtel gibt es heute 1,790.900 Pächter- familien. Wenn man die Familie mit «fünf Köpfen veran schlagt, so ergibt dies eine Bevölkerung von >8,950.000 Mem schen. Diese Zahl nimmt rasch zu. Sie bewohnen ein Göbiet, das in landwirtschaftlicher Hinsicht das ertrag- und zu kunftsreichste «der Bereinigten Staaten ist. Wenn man zu läßt, daß diese Bevölkerung in einen Zustand dauernder Hörigkeit absinkk, so würde das ein nationales Verbrechen größten

«Ausmaßes sein. Bor dem Bürgerkriege wurde die Baumwolle von Skla ven angjöbant und geerntet. Ms die gesetzmäßige «Sklaverei aufhörte, mußte eine neue Methode gesunden werden, und es ist «bezeichnend, daß binnen wenigen Jahren -das jetzige System allgemein eingeführt wurde. Der zersetzende «Einfluß dieses «Systems ist tragisch. Vor allem richtet es sich gegen den einzelnen Pächter. Hier mag die Wirkung in das eine Wort j„Hörigkeit" zusammengefaßt werden. Er muh gehor chen, nicht nur dem Grundherrn

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Wörgler Nachrichten
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Page 5 of 6
Date: 13.01.1934
Physical description: 6
sechs Wochen vom Z.rtpunkt des Ablaufes des Geschäftsjahres 1933, aber auch schon früher eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Gesuche tverdm xwnr Gericht nEckgerviesetr (§ 4, Abs. 2 und 3). 3. Wer ist berechtigt, den Antrag zu stel len? Aur Antragstetlung sind, berechtigt Pächter von ^ Gast- ' und Schcurkgnverben, bei welcl>en folgende Vorausset zungen zutreffen: a) Das gepachtete Gast- und Schä-nkgeiverbe muß ausschließlich oder vorwiegend auf den! Fremdenverkehr angervieserr

sein. b) Der Pächter nmß infolge der die Einreise nach Oesterreich hennnenden Maß rahmen Deutschlands trotz wirtschaftlicher Mschaftsfühurng einen solchen Ausfall M- Betriebseiwahmen erlitten haben, daß diese Ein nahmen zur Deckung seiner BetriebSkösten, also al ler Aufwendungen für den gepachteten Betrieb einschließ- kich des Pachtzinses nicht ausreichen. Auch eine vertragliche Bestimmung, wonach der Päch ter alle außerordentlichen- Unglücksfälle zu wagen hat, benimmt das Recht, den Erlaß am Pachtzins? zu ver

langen, nicht. c) Sollte der Pächter nach feinen Vermögensvep- hältmsfen in der Lage sein, trotz des Ausfalles an Betriebs einnahmen Len ganzen Pachtzins ohnr Gefähr dung feiner wirtschaftlichen Existenz zu entrichten, so kann er einen Erlaß am Pachtzins nicht verlängert (Z 1, Abs. 1 »md 2, § 2 am Ende). d) Den Erlaß «tt Pachtzmfe können nur Pächter verlangen, deretr.Pachtverträge vor dem l. Juni 1933 chbgeschlossett wurden.und nicht vor diesem Tage äb- . gelaufen.sind (§ 2 am Anfang). e) Der Pächter

kann das Begehren auf. Er laß am Pacht)inse lauten? Welchen Um fang kann das selb« haben? a) Das Begehren des. Pächters wird dahin lauten, der Verpächter habe chm einen angemessenen Erlaß am Pachtzinse zu gewLhreni. Auch wird, die Höhe des be- gchvten Erlasses zsfferwnäßg anzuführen sein. b) Der Erlaß am Pachtzins kann in folgendem! Ausmaße begehrt werden: Wurde der Pächter, durch die die Einreift Mh Oesteh- reich hAmnenden Maßnahmen Deutschlands in seinem Geschäftserfolg geschädigt und erreicht diese Schädi

Erlasses am Pachtzchs.) Wenn nach, dem Inhalt eines Pachtvertrages der Verpächter vom Pachtobjekt zu bezahlende Auslagetr, wie öffentliche Abgaben, FctterversichentngsprLtttiett oder Schuldzinsm, selbst zu tragen hat (welche der Ver pächter, wem* er das Uniebnehlmn seSst betreiben wirr- de, aus dem in» Gefchästsjahr 1933 erzielten BftrWs- enmahntett gchorigenveise zu bestreiten gehabt hätte), so nutß der Pächter diese Auslagen stets vergüten. Eine Herabsetzung dcS Pachtzntses urttev den Betrag

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Books
Category:
Economy
Year:
1903
Ergebnisse der Zählung der gewerblichen Betriebe im Bezirke der Handels- und Gewerbekammer Bozen
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Page 93 of 104
Place: Bozen
Publisher: Kammer
Physical description: XI, 69 S.
Language: Deutsch
Location mark: III 4.259
Intern ID: 324088
Polit.'Bezirk: Bozen Stadt Bozen Band Meran £ Zahl des Betriebsperso- Zahl des Betriebsperso- Zahl unies ponite Inhabc nates (ohne Inhala ■ o,l»r Gcwerbebciienrmng Pächter) Plichten ; JJ uncerlbJati über 1(3 Juli, unter 16 Jah, über 1(5 Jah. unter 16 Jtth. über 16 Jah. TU. m. .[ w. m. 1 w. - cä 183' Friseure und Perücken- ! 184 inacher Erzeugung von Holzstoff, 1 - 26 2 - - 8 1 - - 4 26 8 11 Strolistofi ii. Zellulose 185 Erzeugung von Pappe u. Pressspänen .... — __ 191 Buchbinder u. Rastrierer

Erzeugung v. ätherischen Oien und Parfümerien i 240 Erzeugung von Explosiv- • stoffen . . ! 244 Unternehmung und Aus- führung von Bauten . 124 179 11 357 Ï 245 Zivilingenieure u. Archi- 1 tekten — - 2 - - — — — — — _ '247 Baumeister - 120 - - 11 - 106 — — — _ 204 248 Maurermeister .... 69 Hl — 531 — 3 1 - 134 1 2 Brix,; I ßrunock Lienz Sclilamlcrs Ampezzo ues Betnobsperso- des Betriebsperso- Zahl • des Betriebsperso- Zahl Zahl Päc 4er) oder f; 8(ohne Inhaber odet Pächter) |t= "*i“ ohne Inhaber odei

Pächter) U naies (ohne Inhaber oder Pächter) unies (ohne Inhaber oder Pächter) »her 10 Jah. 1 T.KjJah. über 16 Jah. -il unter tüJah über 16 Jah. Jl unter 16 Jah. über 1K Jah. 11 unter 16 Jah. über 16 Jah

- — 2 - 87 - 57 S u mm e Zahl des Bctriebspersonales olme Inhaber oder Pächter) unter 16 Jah. über 16 Jah. m. 1 4 79 11 2 ; - 26 6 - 1 27 8 6 25 - 0 3 243 24 54 5 385 119 1 - 13 17 1 - 5 3 4 - 15 22 17 1 236 58 - - 3 60 1 12 135 2 - - 25 7 5 - 165 4 1 - 7 4 - - 21 4 28 28 710 2088 29 30 237 1350 - - l 13 -, - 1 3 33 1 - 45 5 — — 15 2 — 1 • -t- 1 12 . 1 — 6 5 1 — ' — . 8' 2 — 32 12 1086 10 19 — 608 1 : 58 — 1422 21 darunter Famil.-Mitgl.

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Books
Year:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Page 582 of 728
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 720 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern ID: 105361
— 575 — wachsen würde, zu gründen, sondern die Absicht, den möglichsten Nutzen und Gewinn vom Gute zu ernten. Diese Auffassung findet ihre volle Bestätigung, wenn wir betrachten, wer die Pächter waren? Allerdings Bauern und zwar einzelne 1 ), aber auch mehrere zugleich um einzelne Theile des Gutes 2 ); aber nicht nur Bauern, sondern auch Notare 3 ), Pfarrer 4 ), Gemeinden 5 б ) und ganze (Konsortien0) traten als Pächter auf. Da hatte die Pachtung doch offenbar nur den Sinn, dass

des Besitzes ein freier auf seinen Höfen und Huben wurzelnder Bauernstand; im italienischen Tirol erhob sich die bäuer liche Bevölkerung nie in der Ausdehnung und in dem Masse, wie die deutschtirolische, zu einem selbständigen freien Bauernstände, weil das dortige Pachtsystem den Colono oder Pächter nie zum Herrn und Eigenthümer des von ihm bearbeiteten Grundes und Bodens werden Hess. Darum ist der wälschtirolische Bauer heutzutage noch viel fach der Colono von ehemals, und Hof- und Baurechte

sind ihm ein unbekanntes Ding geblieben. Eine andere Folge der Yerschiedenheit der deutschtirolischen Erbbaurechte und des wälsehtirolischen Pachtsystems offenbarte sich in der ganz entgegengesetzten Behandlung des Grundbesitzes. Während die Erbbaurechte und die Stabilität des Besitzes in Deutschtirol zur Bildung, oder wo sie schon vorhanden waren, zur Erhaltung g e - Z. B, Codes W an g. nr. 243: Grognns, filius vilani de Solasna. 2 ) Ebend. nr. 246 waren es 4 Pächter um die Hälfte eines Weingutes: — nr. 249 und 250

je zwei Pächter um dasselbe Gut. а ) Codex Wan g. nr. 244 Bertoldinus notarius . . . juravit, se solutu rum omni anno gastaldioni Episcopi modios X, oves II. majores, et modios VI. casei etc. etc. 4 ) Ebend. nr. 248 — investivit Petrum decanum de Vulsana jure loca tionis perpetuae etc. s ) Ebend. nr. 255, de ficto dando ab hominibus de Mastalina, de posses sione, qnae fuit olim Zafarini etc. б ) Ebend. nr. 248 führt ein Consortium von 9 Pächtern an; sie pachteten universas braidas (i. e. prata

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Newspapers & Magazines
Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Page 17 of 28
Date: 22.04.2006
Physical description: 28
BOZEN - UMGEBUNG DIE NEUE SUDTIROLER Sa/So 22./23.4.2006 Nr. 81 19 > Redaktion Bozen - Umgebung: Thomas Vikoler - thomas@tageszeitung.it „Jammern ist unangebracht“ Das bekannte Restaurant Kaiserkrone bekommt mit der Familie Pizzinini einen neuen Pächter. Robert Pichler, neuer Miteigentümer des Palais Pock, äußert sich zum Vorwurf der Miet-Treiberei. ; ’3 f 1 ■« Restaurant weiterhin erhalten bleibt und eine Zusammenarbeit mit den ! neuen Pächtern entsteht. Die Wahr scheinlichkeit ist groß, dass

wirtschaftlich ge sehen, müssten Sie das Restau rant schließen und etwas ande res daraus machen? Auf alle Fälle. Es sind Angebote von Banken und Geschäften da, die Zah len geboten haben, die ich hier nicht nennen möchte. Sie sind aber doppelt so hoch wie die künftige Pacht. Ihr Idealismus war aber nicht so groß, den Vertrag mit dem aktuel len Pächter zu verlängern? Wh* haben von Anfang an Verhand lungen mit der Familie Agostini ge führt und haben deren Angebot ab gewartet

. Das war aber unter jeder Möglichkeit, diese teure Immobilie zu amortisieren. Dieses alteingeses sene Restaurant in der derzeitigen Form und Bozner Aufmachung zu halten, ist nun unsere Aufgabe - auch als Gäste dieses Restaurants. Es ist vielleicht das einzig typische in Bozen. Mit dem neuen Pächter glauben Sie, dies sicherstellen zu können? Architektonisch wird am Restaurant Kaiserkrone wenig geändert, es wird ein Facelifting, eine Verschönerung geben. Grundsätzlich soll aber das Typische bleiben. Ich will auch daran erinnern

, dass der bisherige Pächter durch die Kündigung des Mietver trages eine stolze Abfindung erhält, die ihm sehr gelegen kommt. Jam mern ist an dieser Stelle unange bracht, die Familie Agostini be kommt ein Mehrfaches von dem, was sie sonst verdienen würde. Hätten wir das Restaurant durch eine Bank ersetzt, wäre die Hälfte der Abferti gung fällig gewesen. Was erwarten Sie sich nun gastro nomisch von Ihrem Restaurant? Ich hoffe weiterhin, dass es zu einer Verbindung von Altem und Neuem DER ANLASS (tom

) Ein Restaurant, die Kaiserkrone am Musterplatz, bekommt einen neuen Pächter und die Aufregung ist erheblich. Louis und Luis Agostini, seit 1979 Pächter des Lokals, konnten mit den durch den Eigentümer wechsel im Palais Pock in die Höhe geschossenen Pachtforderungen nicht mehr mithalten. Die Rede ist von einer Verdoppelung auf 9.000 Euro im Monat. Ab Sommer wird jedenfalls die Familie Pizzini, Inhabe rin des Restaurants „Rosalpina“ in St. Kassian, mit Chefkoch Norbert Niederkofler in die Kaiserkrone einziehen

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