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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 26.07.1849
Physical description: 10
II. D»r Ptcht« Ist «erpsticht«», auf di» <Ze?»lgung d«r Mrkulai-Virardnung vom SS. Juni 1837. Zahl 13172 rück» tlittllch der U«d «rladung zu wachen, und die Anz-Ig» dievon a» di» nächst« politisch» Obrigkeit od»r da« nächst» Zoll -V»r- »dr»»s»st«>»» »„>te°ll«aw« zumach»n, j» nachdem »in »der Va« ander« «ml aus dem W»g«, In dessen Ri.btung da« Fuhrwerk zieht, der Mauthstaiien näher lle^i. Wied di« A«Z«ig» 'ichlig b«f>»nc«n , sv g«bühet Ihm da« Driii.l de« «inaebrachlen Slrafdetrag««. Der Pächter

hat s-rner au« darüber i» wachen, daß di», Eirkular > Verordnung vom S. Juni 184», Rr. '''/e»o> , detreffend die Festsetzung der Breit« u»d de« Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben i die Breite der Reise der Räter und ta« Einlegen der Reißketten befolgt werd»; und jede Außer' achtlassung dieser Verordnung ist »on dem Pächter gleichfalls »ntwecer der nächsten politischen Obrigkeit oder Dein nächsten Sefällsamte anzuzeigen. t2. Dem Pächter steht da« Recht, die Parteien

zur Vor zeigung der Mauthbollele so» der zurückgelegten Station zu »erhalten, nicht zu. 13. Der Pächter »eebindet sich zur Leistung ei»,r Kaution, loelch», wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, Im sechsten Theile des einjäh rigen Betrage« desselben zu bestehen dar, wenn der Pächter ,« sber vorzieht, denseden eist »ach'Ablauf eine« jeden Mo nat« zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schiUings zu erlegen kömmt, und die spätesten« bis IS. Okt. 1849

bei dem d,tr«ffei>den Amte geleistet »erden muß. 14. Der Pächter hal selbst sür seine Unterkunft zu sirgen, dort aber,, wo Aerarialgebäude »crhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wied, wenn kein Hinder niß obwaltet , wegen seiner Unterbringung In denselben mir ihm »ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an di« ihm zugewiesen- Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis späiesten

- >>>r bedingten Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objekte« oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eine« einzelnen zu den Konkretal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch selbstständlg«» Wauthobjekt« durch «in 'Ele- m«nrar«reigniß oder durch ein andere« «on ihm unabhängige« zufällige«Ereigniß nach von Ihm rechtsbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum »on wenigstens 14 Tagen un- unlerdrochen gänzlich entzogen

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 09.08.1849
Physical description: 12
RS» 11. Der Pächter ist »«rpflichtet. aus die B-folguiig der Eiekular-Verorbnung boiu 2»ni 1^37, Zahl 13172 rü»k- sichtlich ter Ueberlabung >u W-H-N. und di« Anieige di«v°n an die nächst- politische O°r,g««il °d' das nächste Zcll-Vei- zehrung.steuer- cder j?-n,-oUSam, zumachen, je nachdem ein oter das andere Am, auf d,»> Wege, in d-sse» Nietung da« Fuhrwerk zi-ht, der Mauthstation nahir lie^t. Wird die Anzeige richtig besunc.n, so gedüde, ihm tus Drunl des -ingedeachlen Strafdetrages

. Der Pächter ha, ferner aucd darüber zu wach'«, rast rie Cirkular. Verordnung vom v. Juni I84U, S!-- , betreffend li- F-Üfetzung der Breite UN» d,s G'wichles der Ladungen cer Lastwagen, di! B-span»ung terfelben, die Breite der Reise der Räter und da» Einleg'» der Reißketten befolgt werte; und jede Außer achtlassung dieser Verordnung ist »on dein Pächter gleichfalls enlweler der nächste» politischen Oirigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dein Pächter steh! das Re.ilt, rie Parteien

zur Vor zeigung der MaulhboUele -on der zurückgeleglen Station zu »«rhalten, nicht zu. 13. Der Pächter v-rbindet sich zur Leistung «inrr Kaution, welche, wenn der Pächter re» Pachlschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjäh rigen Betrages kess,lb»n zu bestehe» dat, wenn der Pächter eö aber vorzieht, denfeben erst nach Ablauf eines jeden Mo nats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht schillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Okt. IV49

bei dem d,treffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgedäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinder niß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm -ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter aus sein« Gefahr ünd !?osten nn die ihm zugewiesene Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens zur bedingten Zeit

eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter rie Benützung des ganzin ge pachteten Objektes oder bei Konkreialxachtunzen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Konlietal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch sribstständigen MauthobjektS durch ein Ele- menrarereignig oder durch ein anderes «on ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechtSbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens Tagen un unterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist ders-lbe beiechtigt, -ine

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 02.08.1849
Physical description: 12
n. Der Pächter Ist verpflichtet, auf die Befolgung der Elrtular-Pervrdnung vom L5. Juni !v^7, Zal)l 1^l72 »üct- LZchtllcv der Ueberlatung zu rva.l^en, und tie Anzeige blevcn att die nächst- politische Obrigkeit et«r das nächst? ^jcll - Ver- »ehru«g«st»uer - oder S?«ntioUsamt zumaßen, je r.achdem »in oder das andere ?lmt auf dem Weg», in dessen Ni i tunz das Fuhrrrert zicht, ter ^authstalien näher liegt. Wirt die Anzeige richtig defunten, so gebüdrl ihm taL Drittel deö eingebrachten

Strafbetrages. Der Pä^ter hat ferner au^ darüber zu wachen« taß die Cirkular, Verordnung vom ö» Juni ^r. ''^/,so, , betreffend die Festsetzung ter Breite und t,S Gewichtes ter Ladungen ter Lastwagen, tie Bespannung terselben, die Breite ter Neise der Näter und da« Einleger» ter Neißkelten befolgt werte; und jete Slußer^ achtlassung dieser Verortnung ist von dem Pachter gleichfalls enlrveter ter nächsten politis^en Odr'.gteit oder dem nächsten Gefällöamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das N,.i.t

, die Parteien zur Vor zeigung ter 5Kauthdollele ?cn der zurückgelegten stalten zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung «i,ur Kaution, welche, wenn ter Pächter den PaHtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjäh rigen Betrages desselben zu bestehen dat, wenn ter Pachter ,S aber vorzieht, denseden erst nach Ablauf eines jet-n Se nats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schillings zu erlegen kömmt, und die spätestens

bis l5. Okt. 1ö49 bei tem detressenten Amte geleistet nerten muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu scrgen, dort aber, wo Slerarialgebäute vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werten kann, wird, wenn kein Hinter» mß edrvaUet, wegen seiner Unterbringung in denselven mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werten. 15. Den Pachtschilling hat ter Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Nasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Natrn

, welche bis spätestens zur bedingten Zeit eines jeten zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den ö?ontreta!.Pachlobjeklen ge hörigen jedoch selbstständigen MauthebjektS durch ein Ele» metttarereigniß oter durch ein anteres von ihm unabyängiges zufälliges Ercigniß nach von ihm rechtsbeständig zu liesernten Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens 14 Tagen un unterbrochen gänzlich entzogen

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 05.12.1878
Physical description: 4
an den meisten Orten den dritten Theil, an wenigen Orten aber die Hälfte des Bodenertrages abzuführen, oder es besteht, wie es landesüblich heißt, das System des Drittels und der Hälfte. An jenen Orten, wo nach alter Gepflogenheit das System der Hälfte besteht, hat der Bauer, in Folge der Verordnung vom 14. Sefer 1276 (1851), vom Obst ein Drittel dem Grundherrn abzuführen, während die anderen zwei Drittel dem Bauer oder — wie er seit dem Erlassen jener Verordnung genannt wird — dein Pächter verbleiben

. — Die Errichtung neuer und die Ausbesserung schadhafter Behausungen der Pächter, sowie anderer Baulichkeiten soll stets von des Grundherren ausgehen. Baulichkeiten aber, welche von den Pächtern errichtet wurden und Eigenthum der letzteren sind, sollen, injolange sie nicht durch neue er» setzt wurden und insofern sich in der Zwischenzeit die Nothwendigkeit von Reparaturen ergibt, von den Päch tern ausgebessert werden. Den Grundherren ist es auf das Strengste untersagt, die Pächter zu kleinen oder großen

jener Verordnung, je nachdem der Bezirk mehr Obst oder Gemüse producirt, von der einen oder der anderen Gattung ein Drittel den Grundherren zu zukommen. Auf den Gütern mit dem Viertelsystem find die Pächter gehalten, die Antheile der Grund herren in ihre Wohnungen oder auf die Märkte zu bringen und auf deren Aeckern, Gärten und Weingiir» ten einige Feldarbeiten zu verrichten. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, daß im Sand« schal Novi-Bazar ausnahmslos das Viertelsystem «xistirt. Wie oben bereits gesagt

nothwendig ge» wordenen > Restaurirungsarbeiten an Baulichkeiten, die vom Pächter errichtet wurden, durch dieselben besorgt werden muß. — Dafür müssen die dem Pächter ge hörigen Baulichkeiten, wenn er dos Pachtgut verläßt, von der Behörde unter Zuziehung von Sachverstän digen abgeschätzt und vom Grundherrn dem Pächter der Schätzung^werth voll ausbezahlt werden. Bei der artigen Anlässen haben Grundherr und Pächter je zwei Vertrauensmänner zu wählen, die sich im OrtS- rathe versammeln

und nach dem Grundsatz der Stim menmehrheit den Werth der Baulichkeit bestimmen. Darnach wird die Angelegenheit von dem Ortsrath geschlichtet. Wenn sich die vier Vertrauensmänner nicht einigen können, oder eine Stimmenmehrheit nicht erzielt werden kann, so haben sie einen fünften Ver trauensmann zu wählen, dessen Schiedsspruch, wie immer er auch ausfalle, von allen Uebrigen angenom men werden muß. Die Grundherren sind nicht befugt, die Pächter zu jeder ihnen bcliebigen Zeit von ihren Pachtgütern zu entfernen

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1929)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 1929
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Page 413 of 438
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 366 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran ; f.Adressbuch ; f.CD<br />g.Meran <Region> ; f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1929
Intern ID: 588255
„Forsicrbrau'’ (esercente - Geschäfts führer: Carlo Puts), I, Corso Prine. Umberto l$, Tel. 680 «Frühstück^tube” (propr. - Besitzer: Ernesto Amori), 1, Via Leonardo da Vinci 9, Tel. 364 „Gilf” (appalt. - Pacht,; Scolastica vcd. Kuprian), I, Passeggiata Gilf,- Villa „Sofia” ..Hochland’' (appalt. - Pächter : Ertn. Tinzl). Tirolo, Passegg. Tappeiner ,,Otturami” (propr. - Besitzer ; Tobia Kirchk-chner), i. Via Gius. Verdi 32 „Paris” (appalt - Pächter: Giuseppe Pircher). 1. Via Portici 44, Tel. 470

. Fritsch), Tirolo, Pas seggiata Tappeiner ...Schönau” (propr. - Bes.: Mich & Mali Spitzenstätter). III, Via Carlo Teodoro 13, Tel, $ „Steger” (propr. - Bes. : Matteo Gru- ber), II. Labers 32 „Stella d'oro” - „Gold. Stern” (pro priet. - Bes.: Elisa & Seb. Ortner), Corso Armando Diaz 9, Tel. 359 v „Thurnerhof” (propr. - Bes.: JoszP de Pellizzoni-Schwendtner), IV, Via 1-r.irin 38, Tel. 294 „S. Valentino” (appalt. - Pächter: Giov. Alber), II, Labers 28, Tel, 325 „Wieser' (propr. - Bes.: Giovanni Wagner

), I, Via Portici 92 „Zentral” (appalt. - Pächter: Franz Älbrecht), I, Piazza Vittorio Ema nuele i, Tel. 642 ///, Kategorie „Al Cavallino' - „Rossi” (appalt. - Pacht.: Zenone Pamer), III, Via Ronchi 14 „Air/Vngclo' - „Enger' (propr. - Be sitzerin : Giuseppina Peter), III, Via Roma 52 „Alto Adige” - „Kross' 1 (appalt. - Pächter ; Mattia Koffer), I, Corso À. Diaz 6 „Andrea Hofer” (Weinstube, appalt. - Pächter : Vinc, Kleltcnhammer), I, Via Portici 55 „Andrea Hofer” (appalt. - Pächter ; Pietro Clara

), I, Via Mainardo 12, Tel. 629 „Andrea Hofer” (appalt. - Pächter : Rod. Erlachcr). I, Strada Mtc. San Zeno Antialcoolico ristor, - Alkoholfreies Restaurant (propr. - Bes. : Max Hartmann), I, Corso Pr. Umberto 1 Antialcoolico ristor. - Alkoholfreies •Restaurant (propr. - Bes.: Ed, Ho fer), 1, Corso Principe Umberto 8 „Àquila rossa” - „Roter Adler” (ap paltatore - Pächter : Gins. Pranter), I, Corso Armando Diaz 16 Aschberger' (appalt. - Pächter in : Erminia Oberhammer), I, Via Mai nardo 40 „Baviera

” - „Bayr. Hof” (propr. - Bes.: Ludwig MühLhauer), I, Via Mainardo 23, Tel. 616 , „Burggravio” - „Btirggräfier” (ap paltatore - Pächter: Ant. Mayer), I, Corso Armando Diaz 7 „Castel Gatto' - „Katzenstein” (ap paltatore - Pächter : Franc. Wintcr- holer), III, Montefranco (Freiberg) No. 31 „Castello Verruca” - „Fragsburg”, III, Montefranco (Freiberg) 17 (chiuso - derzeit geschlossen) „Cavallino bianco” - in Wciss. Rossi” (appalt. - Pacht,: Gius. Flieger), I, Via Portici 129 „Col di Lana' - „Weissplatter

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 14 of 22
Date: 14.03.1825
Physical description: 22
Orte an den logcnauntea Wiuiler oder Neu-Einsang, aus der zweiten Seite an die Jochberger Erleiia», endlich auf der vierten Seite an den sogenannten Ehrenbach - Einfang grän zet, noch 68 Jauch Bauland, 68 Manmahd Wiesengrund für einen Virhstand von Z? Stück Kühen, auch 48 Gräser auf der Auracher Wildalpe mit Haghütten und Küsten. Für den Fall, als sich für diesen ganzen GntSkompler kein Pächter finden sollte, wird selbes auch unrer zwei oder mehrern Pächtern hindan gelassen

Bürgschaft zu leisten. 4. Der auStretende Pächter Peter Hörl hat die Ver bindlichkeit, die Zäune. Gattern und Dachungen im or, deutlichen unklagbaren Zustande zu stellen. Der eintreten de neue Pächter hat selve, so wie alle anf und neben den gepachteten Grundstücken laufenden Wege und Straßen auf eigene Kosten, also ohne Entgelt der hochfürstlichen Pacht- gebung einzuhalten, und selbe bei Beendigung der Pacht- zeit wieder so zu stellen, wie er selbe übernommen hat. Alles erzeugende Heu und die Halme

müssen bei dein Pacht gute verwendet, und darf hievvn nichts veräußert werden. Die auS dem Vkhstande genommene Mayernng muß auf die gepachteten Gründe gebracht werden. Z. Die pachtgebende Herrschaft übernimmt die Steu ern und Wüstungen. Den Pächter aber treffen zu berich tigen alle Grundoblagen, die Stisreu, dieZeheine, und sonstig«! Naturai - Gìebigkeiten ; ferner treffen denselben zu bestreiken die wegen Versorgung der Armen in der Gemeinde von dem Ruralanwesen getrieben »verd.nden Beiträge

, so wie die Militär - Quartiere, Vorspanne und Liefernngen , dann die allenfällige.i DesenfiouSri'istungen und Auszüge. 6. Was die Gebäude-Reparationen betrifft, hat jeder Pächter außer de» 4 festgesetzten Einhaltungen mich alle kleineren, Z st. R.W. Metallgeld nicht übersteigenden Re, parationen selbst zu bestreuen. Wurden auS der Unterlas sung solch kleiner Reparationen beträchtlichere Herstellungen erforderlich, so hätte den Mehrbetrag ebenfalls der Pächter zu tragen. 7. Tritt die Nothwendigkeit, größere

, Z st. N. W. Metallgeld übersteigende Reparationen vorzunehmen, ein, und der die Maperhöfe monatlich untersuchende Beamte sollte selbe nicht wahrnehmen, oder sollren stch selbe erst »ach-der vorgenommenen Untersuchung ereignen, so hat hievon der Pächter bel dem Rentamts unter eigener Da fürhaftung sogleich die Anzeige zu machen. 8- Wenn die Herrschaft auf dem Pachtgute Arbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen hat. so muß der Pächter die nöthigen Arbeiksleure beistellen, und wirden für jeden von dem'Pächrer

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Newspapers & Magazines
Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 16.04.1942
Physical description: 6
zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und die still- ichweigcnde Familieugemcinschaft bleiben durch die O r t s b r ä u ch c g e r e g c l t. Der Halbpacht. Im Sinne des Gesetzes verbinden sich im Halbpacht der Verpächter und der Pächter zur Bewirtschaftung eines land wirtschaftlichen Betriebes mit dem Endzwecke die Erzeugnisse und den Gewinn ie Zur Hälfte zu teilen. Es ist aber zulässig, dass für gewisse Produkte eine andere Anstellung vereinbart wird. Die Zusammensetzung der Pächterfamilie kann nicht willkürlich

oder den Ortsgebrauch ge kündigt winde. Der Halbpacht auf eine be stimmte Zeitdauer erlistht nicht ohnewciters bei Ablauf dieser Zeit. Wenn nicht sechs Monate vorher eine regelrechte Kündigung erfolgt ist, versteht sich der Vertrag von Jahr zu Jahr verlängert. Dem Verpächter obliegt die Pflicht die Grundstücke und die enlsvrechendcn Gebäulich keiten mit allem für den Betrieb erforderlichen Bedarf dem Pächter zur Versüaunq zu stellen und ihm aicch ein passendes Haus für seine Familie zu überlasseii. Die Führung

des land- cvirtfchastllchecl Betriebes obliegt deuc Pächter, welcher für eine ante technische Durchsübrunn der landwirtschaftlichen Arbeiten verantwort lich ist. Die lebenden und toten Fahrnisse werden vom Verpächter ccnd Pächter zu gleichen Teile» beigestellt, sofcrnc von den korpara- tiuen Rornieii. den getroffenen Vereinbarungen und vom Ortsgebrauche nicht in anderer Weife bestimmt wird. Die bciaestellteu Fahrnisse wer den Gemeingut im Verhältnisse der diesbezüg- Iich crfolate» Beiitelluiigen

das Austraggeh'u immer vorg'stellt. Du kannst deinen alten Vater leicht nlitkonmieil nehme und jener der Rückgabe zu erfolgen; 71 wenn es sich unl tote Fahrnisse handelt, nach Menge und Quakiiät. wobei der Uessersshl-ss oder der Abgang auf Grund des Marktpreises bei der Uebergabe zu berechnen sind; 01 wenn es sich um unbewegliche tote Fahrnisse handelt, nach Art. Menge. Qualität und Gebrauchs zustand. Der Teilpacht. Unter Teilpacht versteh! das Zivilge'etzbuch die Verpachtung an einen oder mehrere Pächter

eines Grundstückes zwecks dessen Bearbeitung und Ausbeutung. Soweit nicht die korporativen Normen, die getroffenen Pereiiibarunaen oder der Ortsgeörauch anders bestinlmeil. finden auf den Teilpacht ebenfalls die Bestimmungen über den Halbpacht Anwen dung. Vom V i e h v a ch t. Beim Viehpacht schließe» üch der Verpächter und der Pächter zur gemein samen AuiZucht und Ausnützung einer gewissen Anzahl Stück Vieh zusammen. Beim einfachen Viehvacht wird das Vieh vom Verpächter bei gesteilt. dach geht

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 18.04.1936
Physical description: 6
« jene, die im Arbeitsver trag In Bettacht gezogen sind Für die Landwirtschaft gebraucht man z. B.: Selbstarbeitender Besitzer, erster Pächter, Erbpächter. Teilpächter, SrundpSchter, Halbpächter, Teilhaber am Pacht, Welnfachmann, Verwalter, Direktor, Buchhalter, land wirtschaftlicher Arbeiter, Halbarbeiter, Feldteilhaber, Teilnehmer an der Ar beit mit Zugtieren, Wass«rtellhab«r, G«müs«giirtner, Piehwärter usw. Wenn der Bauer Mshrer« Befugnisse hat, muH er diese anführen und je nach den Fällen schreiben: Eigener

Betriebsleiter oder Pächter: Besitzer und kultivierender Pächter? Nutznießer und Pächter usw.: felbstarbeltender Päch ter und Dritteilpächter: Bodenàrbeijer und Baumann ^um Dritteil usw. Wenn der Gezählte außer Bauer auch für dritte Betriebe als Taglöhner oder Teilhaber usw. arbeitet, muß er alle gemischten Tätigkeiten angeben. So z. B.: Pächter-Arbeiter: Besitzer-Arbeiter und F«ldtaglähner; Feldarbei ter und Baumann usw. Für die nichtlandwirtchaftlichen Professionen ist die Hauptbechastigung an zugeben

in der Profession Es ist in dieser Rubrik eine der nach stehenden Bezelcknungen einzutragen; an der« Bezeichnungen sind nicht erlaubt: Wenn der Gezählt« in der Landwirtschaft beschäftigt Ist. wird er je nach den Fallen eine der folgenden zwöls Bezeichnungen ein tragen: 1. Bauer: 2. Dauerpächter mit Er werbsrecht: 3. Nutznießer: 4. Pächter; ö. Be- arbeiter von Gründen mit mehreren solchen Beschäsigungen (vorausgehender Bezeichnung fügt man Bearbeiter hinzu im Ffille, daß der Leiter direkt den Betrieb allein

oder mit Beihilfe der Familienmitglieder mit höch stens einem Gehilfen bearbeitet): 6. Teil pächter: ?- Mithelfer: S. Leiter u. Arbeiter (oder umgekehrt): v. Beamter: 10. Teilhaber: 11. Arbeiter mit Jahreskontrakt: 12. Tag- löhner. Wenn der Gezählte In der Industrie, Im Handel, bei einer Kredit- oder Versicherungs anstalt. bei einer iissentlichen Verwaltung be schäftigt Ist, schreibt man je nach dem Falle I. Inhaber oder (Arbeitsgeber): 2. Hand werker ohne Angestellte: 3. Handwerker mit Angestellten

: Großknecht — lavoratore maggiore: Zweiter Knecht lavoratore, secondo: Kleinknecht lavoratore minore: Dienst magd --- serva di campagna: Stallknecht — stalliere! Fütterer -- foraggiato«: Pächter fittavolo. Lkmàrvivtschaftliche Berufe Die ln der Landwirtschaft Beschäftigten könne» ent weder Bauer, Teilpächter, Knecht oder alle drei ge mischt sei» oder Beamter oder Gehilfe sein. Zur Kategorie der Leiter des Anwesens (conduttori) gehört der Bauer, der seinen eigenen Besitz leitet, der Pächter

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Volksbote
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Page 4 of 12
Date: 17.11.1927
Physical description: 12
neu« Gemeind« einen neuen Steuereinhebungs- dienst «ingerichtet hat. Me aus dieser Auflösung der Steuerpach tungen stch erg«benden Streitigkeiten werden durch «in aus drei Personen gebildet«« Schiedsgericht geschlichtet, von denen eine von der Gemeinde, eine vom Präfekten und ein« vom ausscheidenden Steuerpächter bestimmt wird. Der Stouereinhebungsdienst in d«r durch die Vereinigung neu entstandenen Gemeind« kann einem der beiden ausscheidenden Steuer pächter übertragen werden. Die Steuerabmeldimg

bei Beendigung einer landwirtschaftlichen Pachtung. Die Pachtung landwirtschaftlicher Güter wird nach der italienischen Steuerg-esttzgehung als ein Gewerbe angesehen, weshalb die Pächter landwirtschaftlicher Betriebe die Ricchezza Mobile-Steuer nach Gruppe B. gleich wie alle übrigen Handels- oder Ge werbetreibenden bezahlen müssen. Es gelten aber auch bei Beendigimg der Veränderung von landwirtschaftlichen Pachtungen dieselben Bestimmungen, wie bei der Einstellung eines Handels- und Gewerbebetriebes

, was von den landwirtschaftlichen Pächtern wohl aus Unwissenheit meist nicht beachtet wird. Die Folge davon sind dann doppelte Steuervor- schreibungen. di« erst durch nachträglich« Re kurse richtiggestellt werden müssen. Wie jeder Handels- und Gewerbetreibende, der leinen Geschäftsbetrieb aufgibt, binnen drei Monaten Me Abmeldung beim Steuer amte einbringen muß, damit ihm die Steuer vom Tage der Geschästseinstellung gelöscht wird, so mutz auch der Pächter, der eine Pachtung ausgibt, diese binnen 3 Monaten beim Steueramt

« abmelden. Dies kann in der Weise erfolaen. daß der abziehende Pächter das beim Steueramt und bei der Gemeinde erhältliche Formular über die Beendigung eines Einkommens (Cesfazione di reddito) aus füllt und sich von der Gemeinde die Tatsache der Pachtaufgabe bestätigen läßt. Das For mular ist danu entweder direkt oder im Wege der Gemeinde au das Steueramt oinzufenden. Auf dies« Abmeldung hinauf wird das Steueramt die Ricchezza Mobile-Steuer auf die Pachtung vom Tage der Beendigung der- ftlben

abschreiben. Für den Fall, daß ein Pächter nur das Pachtgut wechselt, also anstatt des bisherigen Gutes ein anderes in Pacht übernimmt, trist in seiner Erwerbstätiokeit kein« Unter brechung ein. Für die Steuerbehörde ist es aber insoweit von Belang, ob der Pächter dieses oder jenes Gut in Pacht hat, als das Einkommen aus der Pachtung je nach der Größe und Ertragslähigkeit des Gutes ver schieden sein kann. Wenn das neue Gut über dies in einer anderen Gemeinde liegt als das alte Pgchtgut, so muß

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 09.07.1891
Physical description: 10
oder Ortschaften sind zur Pachtung nicht zuzulassen nnd zieht jede Umgehung dieses Verbotes die Eutziehung der erstandenen Fischerei nach sich. Die Pachtdaner beträgt zehn Jahre; sie kann von der politischen Bezirksbehörde einmal auf höchstens weitere zehn Jahre ohne neuerliche Versteigerung oder Osfertverhandlnng verlängert werden, wenn der Pächter feinen Verflichtungen pünktlich und vollkommen ent sprochen, keiner Uebertretnng dieses Gesetzes sich schuldig gemacht hat und den Pachtschilling für die weitere

Pachtperiode um mindestens 20 Percent erhöht, sowie unter der weiteren Bedingung, dass nicht etwa nach Ablauf der Pachtzeit eine Aenderung im Reviere selbst im Sinne des Z 19 einzutreten habe. Das dies- fällige Anstichen kann vom Pächter erst im letzten Pachtjahre gestellt und mnss wenigstens drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit eingebracht werden. 8 10- ' In die Pachtbedingnisse ist die Bestimmung auf zunehmen, dass beim Fischereibetriebe nicht mir die Verbote des Fiichereigesetzes einzuhalten

darüber aufzunehmen, ob im Falle einer Asterver- Pachtnng des Revieres die Sonderling der Muschel nutzung von den anderen Fischereinutznngen zulässig sei. 8 17. Als Cautiou für die Einhaltung der Pachtbeding nisse und für die Entrichtung der Reviertaxe (8 22) und allfälliger Geldstrafen hat der Pächter vor Ueber nahme des gepachteten Reviers den Betrag des ein jährigen Pachtschillings bei der politischen Bezirks behörde bar oder in hiezu geeigneten Wertpapieren zu erlegen; die Eaution

ist während der ganzen Pachtdaner auf dieser, bezw. bei Verlängerung der Pachtdauer auf Grund des dritten Absatzes des 8 15 auf der dem gesteigerten Pachtschillinge gleichen Höhe zu erhalten. 8 18. Der Pächter darf das Pachtrevier nur iu seiner ganzen Ausdehnung, für seine ganze oder sür die ganze erübrigende Pachtzeit uud mit der nachstehen den Ausnahme nur -für alle Fischereinutzungen uu- getrennt in Afterpacht geben. Hievon ist die Nutzung des Reviers hinsichtlich der Mnsch elthicre insoserne ausgenommen

, als die Pacht bedingnisse die Sonderung dieser Nutzung ausdrücklich gestatten (H 1V); jedoch darf auch iu dieser Hinsicht eine räumliche Untertheilung des Reviers oder die Feststellung einer kürzeren, als der obenbezeichneten Afterpachtsdauer uicht stattfinden. Die Asterverpachtnng, soweit sie hiernach zulässig ist, ist vom Pächter binnen Monatsfrist nach ihrer Vereinbarung der politischen Bezirksbehörde mit An gabe des Nameus und Wohnortes des Asterpächters anzuzeigen. 8 19. Eine im Laufe der Pachtzeit

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Category:
General, Reference works
Year:
(1929)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 1929
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Page 350 of 438
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 366 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran ; f.Adressbuch ; f.CD<br />g.Meran <Region> ; f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1929
Intern ID: 588255
„Alto Adige’’ (Kröss). I, Corso Arm. Diaz 6 (appaltatore - Pächter Ilias Kofler) „Andrea Hofer' (G. R.), I, Strada Monte S. Zeno (Rodolfo Er- lacher) „Andrea Hofer” (G, R.)> R Via Mainardo 12 (Propr. - Besitzer Gehr, Abart; appaltatore - Pächter Pietro Clara), Tel. 629 „Angelo' - „Engel'’ (G. R.). HI, \'ia Roma 52 (pro;>r. - Bes. Giusep pina Peter) ..A q u 1 1 a rossa' - ,,R o t e r A ( 1 - Ì e r' (G. R.), I, Corso Arm, Diaz 16 (appalt. - Pächter Gius. Pranter) „Ast oria” (H. P.), II, Strada

Winkel 9 (propr. - Besitzer Cur: I lertel „A u.f f i 11 g c r' (H-), I, Corso Goe the 10 (propr. - Besitzer Dr. Sepp Auffinger), Tel. 20 „Aurora' (H. P.), I, Passeggiata Reg. Elena (appalt, - Pächter Mart. Etzbach), Tel. 214 „Austria” (H.), II. Via Wälder 2 (propr. - Besitzerin Rosa Mancuso- Lnrdschneidcr), Tel. 123 „llalng” (Kurpens.), I, Via Andr. Hüter 4 (propr. - Besitzer Dr, L. Balog). Tel. 377 „Bavaria' (H, P,). II, Salita alla Chiesa 2 (propr. - Besitz. Giuseppe Böhm), Tel. 275 „Baviera

. Pe- trin-Forchcr) „Bristol’ (GriL), I, Via Andrea Hofer 8 (propr. - Res. Aktien-Ges. m Milano; Dir.; Job. Schorn), Tel. Nr. 14 „Burggravi o” - „Burggräfler' ((u. R.), i, Corso Armando Diaz 7 tappali. - Pächter Ant. Mayer) „B urgun d' (P.), HI, Lungo Pas sera A. Manzoni 16 (propr. - Besitz. Rosa Wwc. Schumacher), Tel. 520 „Cavallino' - Rossi' (G.). HI, Via Ronchi 14 (appalt. - Pächter Ze- ; none ^Pamer) „Cavallino bianco' - „Weisses Rossi”, I, Via Portici 129 (appalt. ~ Pächter Giuseppe Pliegor

) ,,C\c h t r a 1 ” -Hotel (H. R.), I, Piazza Vittorio Emanuele (appalt. - Pächter Franz Albrccht) „C oncordia”. (H. P.), II, Strada Winkel 13 (propr. - Bes. Mart. Etz- ì bach), Tel. 102 „Conte di Merano (G. R.), I, Corso Armando Diaz 28-30 (appalt. - Pächter Giovanni Kofler), Tel. 534 „Continental” (H.), Ili, Lungo Passera A. Manzoni 4 (propr, - Bes. Carlo Parisis), Tel. io „Corona” (G. R.), Ili, Via Roma Nr. 55 (propr. - Bes. Anna ved. Covi; appalt. - Pächter; Francesco Thalgu- ter), Tel. 537 „Croce bianca” - „Weisses

Hellenstainer), Tel. 408 „F s planati e' (PL), I, Piazza d. Rena 1 (propr. - Bes. Fortunato Fo- cherini lk Co.; apjialt. - Pächter F. Wobcckv), Tel. 440 ,.E x c e 1 s i o r' (FI.), I, Corso Goe the 27 (propr. - Bes, Soc. Anon. Al berghi Alto Adige), Tel. 67 „Filippini! m” (Soc. sacerdoti - Priesterhaus), II, Via Rosegger 2. Tel. Ó19 „Linstermünz” (H, P.), I, Via Aless. Volta 2 (propr. - Bes. Gust. Spitko), Tel. 91 „F o r s t e r b r ä u' (G, R.), I, Corso Principe Umberto 18 (propr. - Bes. Fanny ved. Fuchs

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 14
Date: 24.07.1834
Physical description: 14
werden. 4. Unter dem AuSrufSpreise wird kein Anboth ange nommen. 5. Wird sich über ein jedes Pachtanboth die höhere Ge nehmigung verbehalten und nach Ertheilung derselben das Vertrags-Instrument errichtet, det >en Kosten der Pächter zu tragen verbunden ist, was auch bezüglich der KautionS-Konstituirung, Versachnng u. s w der Fall ist. t». Die Pachtzeit dauert drei nacheinander folgende Jahre und beginnt am ». November >LZ4, und endet sich mit dem letzten Oktober »SZ?. 7. Die eigentliche Pachtkautiou besteht in dem vierten

und Schätzung derselben anfge- nominen, wovon daS Protokoll auch von dem Pachtüber- nehmer und zwei Zeugen unterfertiaet werden soll, und wofür der Pächter zu Ende des Vertrages für jeden sich zeigenden Mangel verantwortlich bleibt. q. Die Zahlung der bedungenen Pachtschillinge hat in monatlichen Raten bei jener GefäUskalle, welche dein Pächter hiezu bestimmt werden wird, anticipando, oder posiicipando, je nachdem die Kaution in dem vierten oder sechsten Theile des PachlschillingS geleistet wurde, baar

in konveiirlonömäßigem Gelde zu geschehe». >c> Tritt jeder Pächter, rücksichtlich der gepachtete» Station und der mit solcher verbundenen Einhebnng der Ueberfahrtsgebühren in die Rechte und Verpflichtungen deS allerhöchsten Aerars, folglich auch in den Bezug der gesetzlichen, von der kompetenten GefällS-Behörde auS- zusprechenden Ueberfahrts-Defraudationostrafen, mit al> leiniger Ausnahme der Strafen, für vorschriftwidrige Ueberladung der Frachtivägen, welche letztere sich daö allerhöchste Aerar vorbehält, und wovon

dem Pächter in dein Falle, als die Aufbringung der Uebertretung durch ihn geschieht, das Ausbringerdrittel gebührt. >>. Es werden jedem Pächter auf Verlangen von der beiressenden Gefällö - Behörde eigene Valor - Bolleten, gegen Vergütung der Druckkosten zugestellt werden. Der Pächter ist zur Abgabe der UeberfahrtS - Bolzten an die Pflichtige» Partheien unter der-Strase der zwan- jigfachen Gebühr bei einer erhobenen Verweigerung ver pflichtet. > 2. Der Meistbielher haftet sogleich für sein Anboth

auf dessen Rechnung und Ge fahr im administrative» Wege zu verwalten. Im Falle einer auf Rechnung und Gefahr deS Ver tragsbrüchigen Pächters vorzunehmenden Relizitation, so wie auch im Falle daß der Pächter die vorgeschriebene Kaution für die Pachtung sowohl, als auch für die Ueber fahrtS - Gerätschaften nicht leisten sollte, bleibt die Be stimmung der hiebe! als AusrufSpreiS anzunehmenden Summe dem Gutbefiuden der Gcfällö-Behörde überlassen, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Einwen dungen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 14.11.1844
Physical description: 26
, Nr. 3; 4. in d»r zweiten Hälfte des untern Hof-Gemüsegartens Nr. 4, den Baumgarten-Theil enthaltend; 5. in der ersten Hälfte des Hof-Gemüsegartens nebst dem 6. ln der Gras-, Obst - und nach §. 6 noch verbleibenden Laubbenützung In der englischen Anlclge, und 7. in der Laub- und Grasbenützung in den Rennplatz» Promenaden. Zugleich wird dem Pächter das unterste Wohnzimmer bei den Hofställungen hinter dem Hofgartenhause unentgeldlich zu seiner Benützung dergestalt überlassen, daß er dieses Wohnzimmer im Falle des eigenen

HofbedarfeS oder einer anderwartigen Bestimmung alsogleich unentgeldlich zu rau» men habe. .... . Z. 2. Der Pächter muß sich als ein gelernter Kunstgärtnet von Ausbildung und sittlichen Charakter ausweisen, und hat die kunstgerechte und reinliche Einhaltung nachstehender Hof gartentheile, äußerer Promenaden , Anlagen, Wege und Al- leen.in Innsbruck zu besorgen, als: 1. in dem großen, dem össentlicheu Vergnügen bestimmten Hofgarten-Promenadenrheil; 2. in dem Hofgartentheil mit dem Glashause

, und 9. in dem Fußwege und der Allee links der neuen Haupt« straße längs der englischen Anlage bis an den Jnn. Eben so hat der Pächter jcre fernere Anpflanzung und Verbesserung an Baum und Gesträuch, Blumengruppen, Wiesboden und Wegen, die für das Dekorum der Pachtob jekte als nothwendig erachtet und jederzeit von Fall zu Fall angeordnet werden, zu besorgen. 3. Hinsichtlich der Leistungen, welche wegen der dem Pachter nach F. 2 obliegenden Einhaltung erforderlich sind, wird sich auf deren Beschreibung bezogen

, welche einen Be standtheil der Pachtverhandlung bildet und täglich bei dee k. k. Provinzial-Baudirektion zu den gewöhnlichen AintSstun- den eingesehen werden kann. §. 4. Der Pächter hat, um die Arbeiten in diesen ihm ZUr Einhaltung überlassenen Parzellen ordnungsmäßig zu besor gen, aus seine Kosten einen Arbeiter zu halten, welcher tag» lich sich mir diesen Arbeiten durch den ganzen Tag während den gewöhnlichen Arbeitsstunden blos; in diesen Parzellen be schäftiget. §. 5. Der Pächter hat die bestehenden Spargel-Abthek

- lungen oder Spargel-Länder in» guten Zustande zu erhalten, und die ausgestorbenen Spargelstöcke zur gehörigen Zeit mit neuen zu ersetzen. H. 6. Der Pächter, welcher verpflichtet ist, den Gartens gründ und die Grasböden in einen guten Kulturszustand zu bringen und zu erhalten, muß diese jährlich gehörig mit tren nen Dünger, das ist mit Pferd- oder Nindvieh-Dünger nach Erforderniß zu einer Zeit belegen, wo die öffentlichen Spar ziergänge in den gepachteten Parzellen nicht mehr besucht werden. DaS Gras

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Meraner Zeitung
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Page 9 of 18
Date: 15.07.1906
Physical description: 18
ist der Be sitzer von „Hotel clu (spricht deutsch, besser noch sein Sohn). St. Sebastiau: Das Wirtshaus in Ober- qarten; im Dorfe selbst: Gasthaus „zu den drei Schwertern' (der Besitzer spricht auch! das Schrift deutsche, die Frau nur die einheimische zimbrische Mundart und italienisch). Vielgereut (Folgaria): Gasthof „Fol garia'. Aichberg (Montrnf, Montrovere): das an der Straße nach Lusern mitten im Wald gelegene Wirtshaus gehört d?r Gemeinde Galnetsch; der Pächter spricht deutsch. Lusern: Gasthaus „Zun

Deutsche wenigstens eine freundliche Ausnahme). Cles: „Schwärzer Adler'. In den deutschen Ortschaften des Nonsberges sind die Gasthäuser einfach, aber reinlich und behaglich; in St. F^lix bei Bertagnolli; in Unsere liebe Frau im Walde bei Möß (Pächter); in Laurein bei Weger; in Pro- veis im Mayerhof und beim Küraten. Maleit (Male): in dem von der Witwe des Besitzers Ohnestingel in deutschem Geiste fort geführten Hause („Krone') finden Deutsche die herzlichste Aufnahme. V. Räto-ladinischF Dolomitentäler

; Bedienung durchaus deutsch). Perra: „Zum Hcht' (Besitzer: Anton Rizzi; gutes und billig t deutsch-tirolisches Haus). Putz (ital. Pozza): „Zum gelben Löwen'. Wigen (ital. Vigo di Fassa): Kräutners „Hotel Vigo' (Pächter Bernardi aus Predazzo, deutschfreundlich) — „Zur Rose' (für bescheidene Ansprüche). Campedie, oberhalb Wigen: neues Gast- Hans des Silvio Rizzi, der deutsch gesinnt ist. Deutschfeindlich sind die Unternehmer, Besitzer oder Pächter in: Canazei: „Zum Edelweiß' (Besitzer: Felix und Karl

Valentini in Kampidell); Gries: „Hotel Marmolata'; Kampidell: Gasthaus „Valentini' (Be sitzer: Felix Valentini, ein Agent der Italic iri-eäenw; hat zur Irreführung deutscher Rei sender ein großes metallenes Edelweiß an seinem Hause angebracht); Wigen: „Hotel Corona' oder „Post' (Be sitzer: Leopold Rizzi). VI. Fleims. Mo e n a: „Zum Rößl' „Zur Krone' (Be sitzer und Pächter deutschfreundlich). P reda z z o: „Zur Rose' (Besitzer: Beruardi, deutschfreundlich) — „Goldenes Schiff' (Besitzer früher

deutschfeindlich, soll sich jetzt neutral ver halten). Cavalese (deutsch Gableß): „Zur Traube' (^lderAo nll' IIvu; deutsche Wirtsfamilie) — „Zum Edeltveiß'. In Pellegrin: „Hospiz Pellegrino'. — Deutschfeindlich: „Hot>.l Monzoni'. Am Lusiapaß: „Hotel Alpenrose, vormals Bernardi' (der Besitzer. deutschfreundlich; der jetzige strammdeutsche Pächter Matha aus Sig- mundskron verdimt wirksame Unterstützung von deutscher Seite, hat fortwährend zu leiden unter den Gewalttätigkeiten des benachbarten Jrreden

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 20.02.1865
Physical description: 6
» Jakres zu bezahlen. 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlassenen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtest oder im Falle einer Pachtauskündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückjustellen und einen aUsälligen Abgang oder »ine nicht in nothwendiger Abnützung bestehende Deteriorirung hat der Pächter zu ersetzen, und unterwirft sich diesfalls dem inappe- labeln Anöspruche der jeweiligen gerichtlichen Schätz, männer mit Verzichtung auf jede Einwendung da gegen. 4. Wird Jedermann

zum Pachte zugelassen, der sich über die Befähigung hiezu und einen guten Leu mund auszuweisen vermag. k. Verbindet sich Pächter die herrschaftlichen Rea litäten im guten Znstande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über Zwei Gnlden öst. W. betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jehoch nicht zu unterfangen, kleine Ausbesserungen zu seinem Nutzen und zum Nachtheile des Werkes hinauszu schieben , sondern solche gleich vornehmen

zu lassen, widrigenfalls bei einer geflissentlichen Unterlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sein soll, die Neparalionskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst aus Eigenem zu bestreiken. ' 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und Sagblätter selbst beizuschassen, nnd die ihm im brauchbaren Stände übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar-Gerätschaften beim Anstritte ans dem Contracte

im gleichen Stande, Gewichte und Zahl, wie sie ihm laut Pachtinventar übergeben worden sind, zurückzustellen. 7. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe hat sich ge- nan an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vor schriften und Aufträge zu halten. 3. Ferner hat Pächter die Erwerbsteuer, sowie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsamen Bezug habenden Steuern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahlen, und aus Eige nem zu bestreiken, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes

ordentlich einzuhalten. 9. Zur Sicherstellung des Pachtschillings und zwar für alle Z Jahre ist eine Kaution von ISO fl. durch baren Erlag desselben, durch Erlegung der Obliga. tionen nach dnn Kurswerthe 'oder durch Verpfän dung von Realitäten mit Nachweisung der gesetzlichen Sicherheit zu leisten, in jedem Falle muß der halb jährige Pachtschilling gleich nach Vollendung der Versteigerung erlegt werden. lv. Die Kosten der Pachtreriieigerung und Pacht. kontrakts-Ern'chtung hat der Pächter allein

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 17.01.1929
Physical description: 8
verpachtet wurde und der Pächter nicht ständig selbst an der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um die Versicherungssumme erhöht: b) wenn der Grund verpachtet wurde und der Pächter ständig selbst bei der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um eine Quote, die der Hälfte der Versicherung' summe entspricht, erhöht; ' c) lvenn der Grund in Halbpacht oder Teil pacht vergeben wurde, so ist ein Teil der Ver sicherungssumme im Verhältnis zu dein Teil am Ertrag

der ihm vom Pachtkvntrcikt zugewiesen wurde, vom Pachtet zu bezahlen. Meliorationen auf verpachtete» Gründen Eine der vicluinstrlttciisten Fragen ist heute jene der Verbesserungsarbelten die vom Pächter auf den von ihm gepachteten Grunde ausge führt werden, seien sie nun kaufmännischer, in dustrieller oder landwirtschaftlicher Natur. Vom Neichsverband der sascistischen Land wirte wurde eine eigene Kommission unter dem Vorsitz Prof. Marozz-'s mit dem Studium der Angelegenheit betraut. Nach mehreren Monaten eifriger

Arbelt hat die Kommission ein Schema der wichtigsten Normen zusammengestellt und dieses vor kurzem den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt. Das von der Kommission entworfene Prosekt erkennt dem Pächter das Recht freier Inangriff nahme von Mcliorasatlvnen auf dem gepachte ten Grunde auch für den Fall gegenteiliger Kon trollpunkte zu. jedoch ist dieses Recht von Klau seln in der Weise beschränkt, daß das Eigen tumsrecht des Besitzers nicht angegriffen wird. Das Projekt sieht vor. daß überall

hin, die Ent schädigung dem höchsten Wert des Grundes bei Aufhören der Pachtzert gleichzustellen. Die Entschädigungssumme, di« dem Pächter zusteht, wird mit dreiviertel des Meliorisations» wertes festgesetzt. In der Bewertung der Melio- risation müßte auch der Vorteil in Betracht ge zogen werd.'n. den der Pächter während der Pachtzeit genossen hat, aber'nur zu dem Zwecke, eine ungerechte Bereicherung auf Kosten des Verpächters zu verhindern. Außerdem wird festgesetzt, daß in Fällen, in denen

wäre demnach nicht als einfachen Buchkredit zu behandeln, sondern als Kreditrccht mit öffent lichem Charakter und besonderem Schutz, unter gewissen Bedingungen. Sind diese erfüllt, so hätte der Pächter das erste Recht gegenüber andern Konkurrenten auf den verpachteten Grund. Wird den Ansprüchen des Pächters nicht nach gekommen, so kann er sich an den Grund selbst halten, und sollte er seine Rechte übertragen haben, so könnte er den Wert der Meliorisa- tonen vom Erlös aus dem Verkaus des Grun

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Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 29.07.1929
Physical description: 6
oder Pächter während der Dauer des Bestandver trages Anspruch 'diitif eine entsprechende Herab setzung des Zinses erheben. Zeigt sich nämlich die Wohnung oder das Pachtgut mit solchen Mängeln behaftet, die dessen ordentlichen Ge brauch unmöglich machen oder einschränken, so hat der Me rer oder Pächter das Recht, entweder die Auslösung des Vertrages oder wenigstens eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen. Solche Fälle wären z. B. Feuch tigkeit der Wohnung, Ungeziefer, Baufällig keit usw. Der Vermieter

oder Verpächter ist überdies noch verpflichtet, dem Mieter für den erlittenen Schaden schadlos zu halten und barm sich von dieser Pflicht nur dann be freien, wenn er ibeweisen kann, daß ihm der betreffende Mangel unbekannt war. Wie im bisherigen Rechte steht auch nach dem italienischen Gesetze -dem Pächter bei be sonderen Mißernten das Recht zu. eine ver hältnismäßige Herabsetzung des Pachtfchillings zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Pachtungen für nur ein Jahr und, längeren Pachtverträgen

. Im ersteren Falle trägt der Pächter den Verlust bis zur Hälfte des Ertrages selbst: erst di« Vernichtung von mehr als die Hälfte des Erträgnisses berech tigt den Pächter, eine entsprechende Minde rung des Pachtzinses zu verlangen. Bei Pach tungen, -die auf mehrere Jahre abgeschlossen wurden, findet eine Abrechnung des Verlustes A. Wachtier Bolzano, Lauben 64/69 Sport-Hemden Herrenhemden nadi Maß. in einem Jahre mit dem Mehrerträgnrffe in den anderen Jahren statt. Der Pächter, dem mehr als die Hälft

Pachtzett wird der Durchschnitt aus den Erträgnissen oller Jahre gezogen und auf Grund dessen berechnet, ob «in teilwei-ser Nachlaß des Pachtzinses einzutreten hot oder nicht. Da darin aber eine gewisse Härte gegen den Pächter Legt, der trotz eines Mißjahres vorläufig den vollen -Pachtzins weiterbezahlen soll und die Gesamiberechuung auf das Ende der Pochtzeit hinausschieben soll, gibt ihm das Gesetz das Recht» sich an das Gericht zu wen den, das ihm vorläufig und gegen später« Abrechmmg entsprecheich

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Dolomiten
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Page 4 of 6
Date: 30.10.1940
Physical description: 6
von Grabsteinen oder Kreuzen usw. Wer solche Arbeiten vorhat. möge dies früher besorgen. Die Reinigung?- und Instandsetzungsarbeiten sind weit fortgeschritten nnd werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. m Vereinheitlichung der landwirtschaftlichen Beiträge. Die fachistischen Verbände der land wirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen die Besitzer landw. Güter, welche die selben selbst bebauen. Pächter, Eigentümer mit nur leitenden Funktionen und Eigentümer mit Pachtgründen aufmerksam

. Es erscheinen ab 1870 folgende Pächter: Apo theker Kuhn, Rudolf Tabarski, Ro- b e r t Pan, Karl Dunkler, Friedrich L a n g e r in a n n, Franz G r i tz b a ch, G c- 0 r g D c s ch a u c r. Im Jahre 1893 verkaufte D r. Franz H a I- 1 e r die „untere Apotheke' an Herrn V i n z e n z T r o u s i I, und dieser führte die Apotheke mit dem Provisor Maaistcr pharm. Willisch. 1607 führt die Apotheke den Titel „Kgl. ser bische Hosapothckc'. 1899'kauft die Apotheke Herr Mag. pharm. Ernst G n l z. der dieselbe anfangs

). Er vermählte sich am 30. 3. 1868 mit Marie Kuhn (des Anton Kuhn, Apotheker und der Anna Nagele). Apotheker Anton Kuhn (gcb. in Steuer am 13. 1. 1800. gest. in Merano am 11. 1. 1872) war Pächter in einer der beiden Apotheken unter den Lauben (wahrscheinlich in der „un teren Apotheke'). Seiner Originalität wegen möge seiner hier gedacht werden. lieber ihn schreibt Robert Maurer in seinen „Meraner Erinnerungen': „Wegen seinen Laxieren und Kindcrmedizinen war er sehr gesucht. Stets aus einem Schwanenkopf

des Geschäftes (der Apotheke) in die Hände tüchtiger Provi soren, Administratoren. Pächter zu übergeben, unter dielen finden wir: Mag. vharm. Gritz- bach. Weißer. Apotheker Pohl, Pächter, welche das Geschäft weiter führten, bis dasselbe laut Kaufvertrag vom 1. 7. 1910 non den Ge schwistern v. Pernwerth (o. Pernwerth's Erben) an Dr. Josef Polaiek verkauft wurde. Apotheker und Kurvorstcher Wilhelm von Pernwerth starb im Jahre 1898 am 13. Mai. Sein Sobn Wilhelm v. Pernwerth. Mag. pharm, übernahm

beider verdienst vollen Männer waren in der Gedenktafel in der Wandelhalle angebracht und ihre Marmor- büsten dort ausgestellt. Da in beiden Apothe ken keiner der Nachkommen der Besttzer die Apotheke übernahm und die Besitzer ' wegen ihrer össentlichen Tätigkeit gezwungen waren, die Leitung ihrer Geschäfte an tüchtige Prani- soren und Pächter zu übergeben, gingen allmählich beide Apotheken durch Kauf' in fremde Hände über. Die Entwicklung von Stadt und Kurort er forderte im Laufe der Zeit

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