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Page 3 of 24
Date: 06.02.1971
Physical description: 24
ist ' eine technische Zentralkom mission eingesetzt, die mit Aufsichts und Überwachungsfunktionen gegenüber den Landeskommissionen ausgestattet ist (Art. 3). c) Der Pächter ist künftig ermächtigt, alle Initiativen in dcr’Ordnung und Füh rung des Betriebes zu ergreifen, die für eine rationelle Nutzung des Bodens, für die Viehzucht usw. notwendig sind (Art. 10). Beide Vertragspartner, Ver pächter und Pächter, können von sich aus Bodcnvcrbesscrungen vornehmen (Art. 11). Beihilfen der öffentlichen Hand

können auch dem Pächter unmit telbar gewährt werden; für die Rück zahlung von Darlehen haftet die Liegen schaft. Falls der Pächter unter den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen Ver- besserungen auf eigene Kosten durch geführt hat, kann er den Pachtvertrag auch ohne Einwilligung des Verpächters einem oder mehreren Mitgliedern seiner Familie abtreten, vorausgesetzt, daß der Übernehmer den Betrieb selbst führt. Als Familienmitglieder gelten die Ver wandten in auf- und absteigender Linie sowie alle übrigen Verwandten

und Verschwägerten zweiten Grades, auch wenn sic nicht Zusammenleben (Artikel 12 ). d) Sollte das landwirtschaftliche Ge bäude, das als Wohnung des Pächters bestimmt ist, nicht den hygienischen und sanitären Vorschriften entsprechen, kann der Pächter von sich aus nach Einho lung eines Gutachtens des technischen oder Gesundheitsamtes der Gemeinde die baulichen Veränderungen und Ver besserungen durchführen und die Aus gaben dafür vom Pachtzins abziehen (Art. 16). f) Der Pächter ist berechtigt, alle Be träge

sollten das Gesetz verbessern und vermeidbare Härten ausschalten, sie stießen jedoch aus den eingangs erwähn ten Gründen auf taube Ohren und wur den samt und sonders — von einer sach lich begründeten Ablehnung kann kaum die Rede sein — „abgeschmettert“. Im folgenden sollen wenigstens einige we sentliche Abänderungsanträge kurz skiz ziert werden. a) Pächter, die selbst Eigentümer von Grundstücken sind oder zusätzlich zu ihrer eigenen Arbeitskraft mehr als 200 Stunden fremder Arbeitskraft in An spruch

ist hier erstaunlich weit ge faßt. Nun wird ein Pächter — zumal mit den auch ihm künftig zufließenden Beihilfen der öffentlichen Hand — praktisch immer Verbesserungen vor nehmen können und so eine fortgesetzte Verlängerung der Pachtdauer erwirken, die dem Verpächter die Verfügung über sein Eigentum völlig entzieht. Wir alle wissen aus Erfahrung, daß viele Verpächter kleine Grundeigentümer sind, die von dem Ertrage ihres Bodens nicht leben können und daher gezwun gen sind, in der Fabrik zu arbeiten oder ins Ausland

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Page 14 of 24
Date: 30.06.1982
Physical description: 24
Vorteile vor allem für die Pächter Staatsgesetz laut Bauernbund einseitig — Sonderregelung für SQdtirol angestrebt Dos staatliche Pachtgesetz bringt für den Pächter viele Verbesserungen, für den Verpächter einige wenige. Deshalb stuft Bauernbunddirektor Dr. Berthold Pohl dieses Staatsgesetz als einseitig ein. Krasse Auswirkungen werde das Gesetz etwa im Obslbaugebiet haben, wo an Pachtschilling nicht mehr rund zwei Mlo. Lire pro Hektar bezahlt werden, sondern nur mehr 200.000 Lire. Dr. Pohl

befürchtet des halb, daß neue Pachtverträge kaum noch abgeschlossen werden. Was auf Landes ebene angestrebt werde, seien spezielle gesetzliche Vorschriften, um das Staatsgesetz in der Anwendung hiesigen Verhältnissen anzupassen. Das Pachtgesetz Nr. 121 vom 5. Mai 1982 hat in der Ausgabe vom 19. Mai bereits Senator Dr. Peter Brugger schwerpunktmäßig dargclqgt. Im folgen den eine Gegenüberstellung der wichtig sten Vorteile und Änderungen, welche das Gesetz für Pächter und Vcrpäohtar gebracht hat. Außerdem

ist der jeweili ge Standpunkt des Südtiroler Bauern hundes cingeflochten, der nach Aus kunft seines Direktors in Südtirol so wohl die Verpächter (Grundeigentümer) als auch einen Großteil der Pächter (die hierzulande oftmals Bauern sind) vertritt. An Hauptvortcilcn für den Verpäch ter zählt Dr. Pohl folgende vier auf: 0 Waren die Pachtverträge seit 1944 in der zeitlichen Geltungsdauer unbegrenzt, so sicht das Gesetz nun eine Befristung auf 15 |ahre vor. Allerdings befürchtet Pohl, daß der Staat später

. 45 läßt die Vcrtragsfrcihcit zu, also das Recht, daß Verpächter und Pächter Pachtverträge abschlicßcn. die beim Pachtschilling, der Pachtdaucr usw. vom Gesetz abwcichcn. Das ver schafft dem Verpächter einen Spiel raum, urteilt Pohl. Eine l'ülle von Vorteilen beschert das 'Pachlgcsetz hingegen dem Pächter. Pohl zählt als wichtigste auf:. 0 Der Pächter kann die Vertragskün digung alljährlich vornehmen, der Ver pächter hingegen nur unter gewissen Voraussetzungen. 0 Der Pachtschilling ist derzeit

zu gunsten des Pächters geregelt. Einziger Nachteil: Der Pächter >muß Ausgleichs zahlungen für die Zeit 1970 bis 1977 leisten, doch kann er dafür 20jährige Kredite beanspruchen. 0 Investitionen und Vcrbcsserungsar- beiten gehen ohne Zweifel zugunsten des Pächters, auch deshulb, weil er praktisch den Verpächter zwingen kann, sie vorzunehmen. Besonders problematisch wird das laut Pohl jedoch im Obstbau, wo eine Neuanlage pro Hektar 20 Mio. Lire ko stet, aber der Pachtschilling derzeit kuum mehr als 200.000

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Page 11 of 20
Date: 10.11.1964
Physical description: 20
für den Pächter zu erfolgen, wobei die Teilung, soweit es möglich ist, auf dem Felde in natura zu erfolgen hat, die „örtlichen Gebräuche" hinsichtlich gemeinsamen Ver kaufes und gemeinsamer Verwertung aber aufrechterhalten werden sollen. Bei E;nlicfe- rung an Verarbeitungsbetriebe oder Lager häuser sollen die Gutschriften nach Quoten getrennt erfolgen. Wenn der Pächter getrennt verkaufen will, hat der Verpächter unter glei chen Bedingungen ein Vorkaufsrecht. Das Ge setz verbietet Zugaben, Gratisleistungen

, „Ehrenbezeigungen“ oder Vergütungen irgend welcher Art seitens des Halbpächters und er klärt Vereinbarungen dieser Art für nichtig. Die gemeinsamen Produktionskosten (z. B. Aufwand für Spritzmittel) sind zu teilen und vom Eigentümer bis zum Ablauf des Wirt schaftsjahres zinsenlos vorzuschießen, falls der Pächter keine eigenen Mittel hat. — Die wirtschaftliche Führung hat einverständlich zu erfolgen, bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Gutachten des Landwirtschaftsinspok- torates einzuholen. Der Verpächter

Nützlich keit“ dieser Änderungen als angemessen an sieht. Das Gesetz befaßt sich im dritten Haupt stück mit den „Teilpachtverträgen“, wobei cs verschiedene Abstufungen in der Ertragstei lung gibt, je nachdem, ob der Eigentümer nur den „nackten Grund“ bcistcllt (Verpächter ein Fünftel, Pächter vier Fünftel) oder sich an den Produktionskosten zu gleichen Anteilen be teiligt (Verpächter zwei, Pächter drei Fünftel). Getrennte Verpachtung von Boden und Uber boden (Bäume usw.) ist grundsätzlich ver boten

Halbpachtvcrträge bis zu einer neuen Verfügung verlängert werden, ebenso die Teilpachtverträge, die Geldpacht verträge mit selbstarbeiteriden Bauern und die Teilhaberschaftsverträge der verschiedenen vorkommenden Formen. Halbpächter-, Über nehmer von Geldparht zur direkten Bearbei tung und die anderen Pächter können jedoch immer vom Vertrage zurücktreten, indem sie wenigstens sechs Monate vor Äblauf des Landwirtschaftsjahrcs dem Verpächter kündi gen. Im Schlußartikcl wird die Wirksamkeit des Gesetzes bereits

tungsbetrieben oder Lagerhäusern oder Ver kaufsstellen geliefert werden, sind die betref fenden Gutschriften für die Parteien entspre chend ihrer Quote getrennt zu machen. In diesem Fall haben der Verpächter und der Pächter unter gleichen Bedingungen Anteil an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Verar- beitungs-, Lagerungs- und Verkaufsoperatio nen der Produkte. Besitzt der Betrieb keine geeigneten oder genügenden Anlagen zur Lagerung, Be- und Verarbeitung der Produkte und will der Halb pächter

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Page 3 of 16
Date: 25.07.1978
Physical description: 16
Fabbri, das Be mühen anerkennen, ein den bereits be stehenden Verhältnissen entsprechendes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Pächter und jener der Grundeigen tümer angestrebt zu haben. Dabei wurde die Gesetzgebung über Pachtverhältnisse in den verschiedenen Mitglicdstaatcn der EG angemessen ln Erwägung gezogen, auch hinsichtlich der Mindestdauer der Pachtverträge, die sich in mehreren EG- Ländcrn auch bis auf einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckt. In dieser gerafften Abhandlung

ist cs Das neue Pachtgesetz sieht eine Min destdauer des Pachtverhältnisses von 16 lahrcn für Pachtverträge vor, die nach Inkrufttreten dieses Gesetzes abgeschlos sen werden. Diese lange Dauer wird da mit begründet, daß dem Pächter die Möglichkeit zu einer auf längere Sicht planbaren Bodennutzung cingcräumt werden muß und er nicht veranlaßt wird, kurzfristig auf fremdem Boden Raubbau zu betreiben. Aus. dieser Über legung sieht das Gesetz auch eine wei tere noch recht lange Dauer für den Ab lauf der zur Zeit

bestehenden Agrurver- iriigc vor, die seit dem letzten Kriege ständig durch Sondergesetze verlängert worden sind, was im Laufe der Zeit den Verdacht einer „kalten“ Enteignung zu gunsten der Pächter uufkommen ließ. Diese bei Inkrafttreten des Gesetzes aus der Vergangenheit bestehenden Verträge sollen eine weitere Dauer von 12 bis 16 lahrcn haben. Ein Versuch der SVP-Sc- natoren, diese Duucr auf die Hälfte herabzusetzen, konnte nicht durchgc- setzt werden. Damit die Verträge bei Ablauf auf gelöst

Gesetzestext, daß alle bestehenden Agrarverträge (Halb pacht, Teilpacht, atypische Agrarverträ ge usw.) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und mit ganz wenigen Aus nahmen in echte Pachtverträge umgc- wandelt werden müssen; also in Be- stnndsvertriige, durch welche der Eigen tümer dem Pächter eine landwirtschaft lich nutzbare Liegenschaft zur aus schließlichen Bewirtschaftung gegen Ent richtung eines bestimmten jährlichen Pachtschillings (in Geld oder einer dem Geldbetrag entsprechenden Ware) über läßt

. Während das HalbpachtvcrhSItnis auf einem Gesellsehaftsvertrage fußt, der dem Grundeigentümer ein Mitbestim mungsrecht in der Bewirtschaftung und eine Beteiligung einräumt, hat der Grundeigentümer aus einem Pachtver trag lediglich den Anspruch auf den ver einbarten jährlichen Paehtsehilling und keinen Einfluß auf die Bewirtschaftung der verpachteten Liegenschaft, die allein dem Pächter zusieht. Der Pächter ist also wie der Bauer auf eigenem Grund und Boden Unternehmer und Arbeiter zugleich, also seihständiger Arbeiter

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Page 9 of 16
Date: 13.10.1966
Physical description: 16
nahezu auch praktisch unmöglich gemacht, da die Staats polizei und in unserer Provinz nun mehr auch das Lizenzamt, die Über tragung der Lizenzen auf den Päch ter für die Dauer der Pachtzeit unter Berufung auf den obzitierten Art. 95 (93 des Einheitstextes 1926) über die öffentliche Sicherheit ablehnt, selbst wenn der Pächter an und für sich die erforderlichen .persönlichen Vor aussetzungen für die Erteilung einer Betriebslizenz besäße. Verpachtung ist eben nach Auffassung der Lizenz behörden

zuzuführen und das ihm zustehende Erträgnis seines Eigentums zu beziehen. Die Möglich keit einer Verpachtung solcher Be triebe liegt also nicht nur im per sönlichen Interesse des Eigentümers, sondern auch im allgemeinen Inter esse, da ein Pächter, der den Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr ge gen Entrichtung eines Entgeltes (Pachtzinses) an den Eigentümer führt, darauf bedacht sein muß, ihn bestmöglich zu führen, während ein besoldeter Angestellter oder Bevoll mächtigter, der für Rechnung

, daß man den Pächter der Behörde gegenüber als „Stellvertre ter“ aufscheinen läßt,, der scheinbar für Rechnung und auf Gefahr des Lizenzinhabers, in Wahrheit aber für eigene Rechnung und auf eigene Ge fahr wirtschaftet. Wie schon erwähnt, erklären die Gerichte, solche intern abgeschlossene Pachtverträge zwi schen Lizenzinhaber und fingiertem Stellvertreter (Pächter) als nichtig und dio Folge davon ist eine voll kommene Rechtsunsicherheit sowohl für den Lizenzinhaber als auch fin den Pächter und häufig

auch für die Dritten, die mit dem letzteren Ge schäfte abschließen: Sowohl der Li zenzinhaber, als auch der Pächter können, wenn es ihnen paßt, jeder zeit aus dem Vertrag ausspringon, ohne daß von der einen oder anderen Seite ein Schadenersatzanspruch gel tend gemacht werden könnte; der Pächter kann dio Zahlung des Pacht zinses einstellcn, ohne vom Lizenz inhaber auf Zahlung'geklagt werden zu können, die Dritten (z. B. Liefe ranten des Pächters) wissen nicht, ob sie sich mit ihren Forderungen an den Lizenzinhaber

oder ihren wah ren Schuldner, den Pächter, halten sollen. Häufig wird der Lizenzinha ber für die Schulden des Pächters herangezogen werden können, da er ja, wenn er letzteren bei der Lizenz behörde fiktiv als seinen Bevoll mächtigten oder Angestellten erklärt hat, um seine Bestellung als „Stell vertreter“ zu erlangen, aus diesen Titeln wenigstens formell für ihn haftet und in Anspruch genommen werden kann! Wie ist also dieser Rechtsunsicher heit abzuhclfcn? Einfach dadurch, daß man die zeitlich beschränkte

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Page 13 of 24
Date: 30.12.1977
Physical description: 24
Rennplatz modernisieren und aufwerten Stadt plant Verpachtung an Finanzierungsgesellschaft oder Rennsportkörperschaft Der Untcrmaiser Pfcrderennplatz soll bis zum Jahre 1987 gründlich moderni siert und als Sportstätte aufgewertet werden. Diesen wichtigen Nebeneffekt will die Stadtgcmcinde durch die Verpachtung der riesigen Sportanlage an eine Finanzic- rungsgcsellschaft oder an eine Rennsportkörperschaft erzielen. Die Stadt ist Eigen tümerin der gesamten Anlage. Da sich der bisherige Pächter

VERKAUFSLEITER sowie TISCH- LEK für die Leitung der Möbel lieferung und Montage. Tel. (0473) 91-4-44 und (0471) 63-21-10 UNIRE-Vollmaehtträgerin) einerseits und Pächter andererseits int eigentlichen Pachtvertrag im Detail geregelt werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und aller einschlägigen Gesetze und Verordnun gen. Der Pächter verpflichtet sich, die An zahl der Pferdesportveranstaltungen bei zubehalten und alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um mehr

und bessere Veranstaltungen abhalten zu kön nen. Die Untcrmaiser Anlage ist be kanntlich vergleichsweise nur schwach genutzt. Der Pächter verpflichtet sich auch, bereits bestehende Aktivitäten, namentlich das Reitturnier, die llaflin- gerpferderennen usw. weiterhin zu ge statten. Die Stadtverwaltung ist der Überzeu gung. daß in diesem abgesteckten Rah men die Zukunft des Untcrmaiser Renn platzes gesichert ist, ja. daß dadurch seine Modernisierung und Aufwertung gewährleistet wird. Nun bleibt abzuwar ten

, sich direkt mit der Stadt in Verbindung zu setzen. Was sieht nun der Paehtwettbcwcrb im wesentlichen vor? Der Liegenschafts komplex, bestehend aus dem Untermai- ser Pferdercnnplntz (ohne Camping und Tennisplätze) und aus den Stallungen des Pferdedorfes „Andreina“ samt allen dazugehörigen Anlagen und Dienstgebliu- den. wird dem Pächter mit dem Zweck übertragen, den Pferderennbetrieb zu übernehmen. Als Gegenleistung hat der Pächter jährlich ganze 15 Mio. Lire zu bezahlen und — was weit wichtiger

, ohne daß der Pächter Anspruch auf Vergütungen. Rückzahlungen oder Entschädigungen hätte. Dasselbe gilt auch für jedwede Verbesserung der technischen Einrich tungen und durch die ordentliche In standhaltung. Damit sieh die Stadt als Eigentümerin gegenüber dem neuen Pächter absichert, muß der Pächter eine Kaution über 11)0 Mio. Lire stellen. Er muß das gesamte Personal des Pferdesportvereines SIM übernehmen. Im Falle einer Kapital- ' gesellsehaft muß eine mindestens sechs Monate zurückliegende Eintragung

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Page 3 of 12
Date: 26.07.1965
Physical description: 12
Bestimmungen für Süd-' tirol ergeben, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Volkswirtschaftlich bedeutende Folgen sind nicht zu erwarten, da der Halbpacht (Mezzadria) in Südtirol weder absolute noch relative Bedeu tung zukommt. • Sofern der Pächter einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzt — was übrigens sehr häufig vor kommt — und der Pachtvertrag für ihn nur von zweitrangig wirtschaft lichem Belange ist, hat das um 5 bis 10 Prozent höhere Pachteinkommen kaum

eine betriebswirtschaftliche Bedeutung. Die Südtiroler Pächter gehören nämlich fast ausnahmslos dem bäuerlichen Stand an und sind als selbständige Bauern nicht so sehr auf den Pachtertrag angewiesen, wie etwa der italienische Halbpächter, der fast nie über eigenen Grund besitz verfügt. Vom sozialen Standpunkt aus ge sehen sind völlig unterschiedliche Folgen zu erwarten: Verpächter, für die das Pachterträgnis nur ein Ne beneinkommen darstellt (Freiberuf ler, Angehörige gewerblicher Berufe usw.), werden von der 5 bis 10 pro- zentigen

Minderung ihres Nebenein kommens in ihrer Existenz kaum be rührt. Für Verpächter (Witwen und arbeitsunfähige Bauern, unmündige Kinder usw), die auf die Pachterträg nisse als Haupteinnahme angewiesen sind, entstehen schwere soziale Här ten. Für Pächter, die ausschließlich auf den Pachtertrag angewiesen sind und damit von vornherein die un günstigere Verhandlungsposition ein nehmen, wirken sich die Neuregelun gen günstig aus. Dr. Christoph Pan Seit 20. Juli in Kraft Neues Troslrenlengeseiz Im Amtsblatt

schaftlicher und politischer Natur. Dem Pächter soll durch die neuen Bestimmungen ein Einkommen ge währleistet werden, das seine und seiner Familie Bedürfnisse hinrei chend deckt, das also ln sozialer Hin sicht zufriedenstellend Ist und den Abstand zum Lohnniveau des Indu striearbeiters verringert. Ferner soll eine Produktivitätssteigerung ange strebt werden. Der Gesetzgeber ging wohl von der Ueberlegung aus, daß der Pächter rationellen Arbeitsme thoden größeres Interesse entgegen bringt

des Pächters aufgebessert wird und der Pächter in der Führung des Betriebes mehr Unabhängigkeit erhält. Bei den „Teilpachtverträgen“ sieht das Gesetz verschiedene Abstu fungen in der Ertragsteilung vor, je nachdem, ob der Eigentümer nur den „nackten Grund“ beistellt (Verpäch- Paiiamenlarisdie Anfrage Vom Landesverband der dem SGB/ CISL angeschlossenen Halbpächter von Bozen wird mitgeteilt, daß die Parlamentarier der CISL neulich fol gende Anfrage in der Abgeordneten kammer eingebracht

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Page 7 of 16
Date: 18.02.1971
Physical description: 16
über das neue landwirtschaft liche Pachtgesetz. Wir veröffent lichen die Mitteilung vollinhaltlich und distanzieren uns von jedem darin enthaltenen, polemischen An satz. Die Landesgewerkschaft der landwirt schaftlichen Pächter und Halbpächter im SGB/C1SL teilt mit, daß das neue Ge-, setz über die Verpachtung von landwirt schaftlichen Gründen auch in unserer Provinz zur Anwendung gelangt. Das Gesetz stellt sicherlich einen ersten Schritt zur Überwindung der bestehen den Halbpacht- und Teilpachtformen dar

ein neues Gesetz vorbereitet wird, durch welches die Bearbeitenden zwischen Halbpacht und Pacht wählen können. Der Sinn der nun erlassenen Gesetzes maßnahme liegt darin, daß die Führung des Betriebes im Verhältnis zum Besitz des Betriebes aufgewertet wird. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind daher: O die Aufwertung der Pächter, Teil pächter und Halbpächter in ihren Be ziehungen zum Grundeigentümer (Ver längerung der Verträge für nicht selbst arbeitende landwirtschaftliche Unterneh mer auf 15 Jahre

Witterung oder Naturkata strophen ein Emteausfall eintritt, so daß weniger als 30 Prozent der normalen Ernte eingebracht werden, setzt die pro vinziale technische Kommission inner halb von 60 Tagen nach Ende des Land wirtschaftsjahres die Prozentsätze fest, um welche die laufenden Pachtschillinge reduziert werden; O wenn der Pachtgeber die Annahme des Pachtschillings verweigert, kann der Pächter den Betrag auf ein Sparbuch, das auf den Namen des Pachtgebers lau tet, bei einer Bank oder einem Postamt

einzahlen, wobei seine Zahlungsver pflichtung als erfüllt gilt, wenn er mit tels Einschreiben mit Rückantwort den Pachtgeber von der erfolgten Hinterle gung verständigt; O der Pächter kann laut Art. 10 des neuen Gesetzes alle Initiativen ergreifen, die in organisatorischer und verwaltungs technischer Hinsicht notwendig sind zur rationellen Bearbeitung des Bodens, der Aufzucht des Viehs und der damit laut Art. 21 und 35 des Bürgerlichen Gesetz buches verbundenen Tätigkeiten, auch im Zusammenhang

mit den von den zu ständigen Behörden erlassenen Weisun gen zur Wirtschaftsprogrammierung; O Vertragsklauseln in kollektiven und individuellen Verträgen sind nichtig, wenn sie die im neuen Gesetz den Päch tern zustehenden Rechte sowie das Recht auf freie Verfügung über die Pro dukte beeinträchtigen; O vom selbstarbeitenden Pächter auf genommene Darlehen sind vom Zusatz garantiefonds laut Gesetz Nr. 910 vom 27.10.1966 gedeckt, wobei diese Dar lehen auch von einem später eintreten den Pächter übernommen werden kön nen

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Page 9 of 16
Date: 23.02.1971
Physical description: 16
wurde und nach fünfjähriger Regierung 235 als Märtyrer starb, abgedankt habe. Josef Schguanin Über den römischen Kamm geschoren... Zu'den Gesetzen über landwirtschaft liche 'Pachtverträge („Dolomiten“ vom 6./7. Februar) :'Sie treffen vor allem in echten Halbpachtfällen, in denen ein Päohter ausschließlich den Grund des Verpächters bewirtschaftet und dort sei ne. Wohnung hat, zu. Daß ein soloher Pächter weitgehende Garantien haben muß, bei schlechter Laune seines „Herrn“ nicht von Haus und Hof

ihres Grundes ausschließlich oder teilweise angewiesen. Großgrundbesitzer trifft man darunter' kaum an: haben sie doch vor Jahren ihre Pächter mit Ab fertigungen hinausbezahlt und Taglöh ner angestellt. Bei uns hat nur noch jemand Pächter, wenn er eine astrono mische Ablösesumme für seinen Mini grund nicht zahlen kann, weil sein Ein kommen das des Pächters weit unter schreitet. Es ist nicht von Ausnahmen die Rede, es sind genügend solcher Fälle bekannt. Es ist schließlich sinnlos, einer 50jäh- Vigen Frau

, die bisher vom Ertrag ihres Besitzes leben konnte, zu raten, in die Industrie oder ins Ausland zu, gehen, t Aber abgesehen von sozialer Harté;-‘spré^ ■ chen wirtschaftliche Erwägungen gegen . diese Gesetze. . 1. Die Rationalisierung wird gestoppt. Jedes kleine Bäuei-lein wird mit noch so bescheidenen Mitteln seinen Grund selbst bebauen, statt sich anderswo um bessere Verdienstmöglichkeiten umzu sehen. Gibt er einem Pächter seinen Acker zur Bearbeitung weiter, muß er fürchten, daß er ihm eines Tages

nicht mehr gehört. 2. Meliorierungsarbeiten werden un möglich. Auf einem Grund, der weder, richtig dem Pächter noch dem Verpäch ter gehört, wird der jetzt schon zer mürbende Streit, wer was wem für eine Neuanlage zahlt, weiterhin zementiert. 3. Die heute nun einmal notwendige gesellschaftliche Umstrukturierung von bäuerlicher zur Industriegesellschaft in Südtirol wird verzögert. Für Pächter wird plötzlich die Arbeit in der Land wirtschaft attraktiver. Auf ein paar Hektar landwirtschaftlicher Fläche sit

zen eine Unzahl Pächter und „Besitzer“ und keiner wird fett. Eine Umstellung auf genossenschaftliche Bewirtschaftung, wobei die frei werdenden Arbeitskräfte eine bessere Anstellung anderswo fin den, erscheint unmöglich. So simpel, wie es die Verfasser des ■ Leserbriefes „In höohster Eile ...“ („Do lomiten“ vom 16. Februar) meinen, geht es auch wieder nicht: sie sind der An sicht, wer einen Grund bebaut, dem müsse er auch gehören. Nun ist aber die Bearbeitung eines landwirtschaftlichen Objekts

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Page 3 of 6
Date: 16.04.1942
Physical description: 6
zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und die still- ichweigcnde Familieugemcinschaft bleiben durch die O r t s b r ä u ch c g e r e g c l t. Der Halbpacht. Im Sinne des Gesetzes verbinden sich im Halbpacht der Verpächter und der Pächter zur Bewirtschaftung eines land wirtschaftlichen Betriebes mit dem Endzwecke die Erzeugnisse und den Gewinn ie Zur Hälfte zu teilen. Es ist aber zulässig, dass für gewisse Produkte eine andere Anstellung vereinbart wird. Die Zusammensetzung der Pächterfamilie kann nicht willkürlich

oder den Ortsgebrauch ge kündigt winde. Der Halbpacht auf eine be stimmte Zeitdauer erlistht nicht ohnewciters bei Ablauf dieser Zeit. Wenn nicht sechs Monate vorher eine regelrechte Kündigung erfolgt ist, versteht sich der Vertrag von Jahr zu Jahr verlängert. Dem Verpächter obliegt die Pflicht die Grundstücke und die enlsvrechendcn Gebäulich keiten mit allem für den Betrieb erforderlichen Bedarf dem Pächter zur Versüaunq zu stellen und ihm aicch ein passendes Haus für seine Familie zu überlasseii. Die Führung

des land- cvirtfchastllchecl Betriebes obliegt deuc Pächter, welcher für eine ante technische Durchsübrunn der landwirtschaftlichen Arbeiten verantwort lich ist. Die lebenden und toten Fahrnisse werden vom Verpächter ccnd Pächter zu gleichen Teile» beigestellt, sofcrnc von den korpara- tiuen Rornieii. den getroffenen Vereinbarungen und vom Ortsgebrauche nicht in anderer Weife bestimmt wird. Die bciaestellteu Fahrnisse wer den Gemeingut im Verhältnisse der diesbezüg- Iich crfolate» Beiitelluiigen

das Austraggeh'u immer vorg'stellt. Du kannst deinen alten Vater leicht nlitkonmieil nehme und jener der Rückgabe zu erfolgen; 71 wenn es sich unl tote Fahrnisse handelt, nach Menge und Quakiiät. wobei der Uessersshl-ss oder der Abgang auf Grund des Marktpreises bei der Uebergabe zu berechnen sind; 01 wenn es sich um unbewegliche tote Fahrnisse handelt, nach Art. Menge. Qualität und Gebrauchs zustand. Der Teilpacht. Unter Teilpacht versteh! das Zivilge'etzbuch die Verpachtung an einen oder mehrere Pächter

eines Grundstückes zwecks dessen Bearbeitung und Ausbeutung. Soweit nicht die korporativen Normen, die getroffenen Pereiiibarunaen oder der Ortsgeörauch anders bestinlmeil. finden auf den Teilpacht ebenfalls die Bestimmungen über den Halbpacht Anwen dung. Vom V i e h v a ch t. Beim Viehpacht schließe» üch der Verpächter und der Pächter zur gemein samen AuiZucht und Ausnützung einer gewissen Anzahl Stück Vieh zusammen. Beim einfachen Viehvacht wird das Vieh vom Verpächter bei gesteilt. dach geht

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Page 24 of 44
Date: 07.08.1999
Physical description: 44
ist ein 1433 Meter langer Tunnel geplant, der eine Steigung von sieben Prozent aufweisen soll. Im Tunnel sind drei Notausgänge vorgesehen. Das Regenwasser soll in einem unterirdischen Becken gesammelt werden. Das Aushubmaterial beim Bau wird vom Bauuntemehmen wiederverwendet. SCHWIMMBAD / Kostenexplosion Rechnung ohne den Wirt gemacht Bürgerhaus-Pächter kündigt Vertrag - Betriebskosten sind zu hoch- Sonnenkollektoren Den Pächter schrecken die zu hohen Energiekosten im Sanier Bürgerhaus (im Bild) ab. Schuld

ist auch das Schwimmbad, das stets beheizt werden muss. Foto: „D“/br Samthein (br) - Ein kosten deckendes Bürgerhaus, ein zu friedener Pächter und ein Dienst, der funktioniert: Diese drei Wünsche hatte Bürger meister Karl Thaler bei der Neuveigabe des Samer Büiger- hauses. Nach dem Reinfall mit dem vorigen Pächter geht die Rechnung anscheinend auch diesmal nicht auf - zumindest nicht für den Pächter. Er hat den Vertrag mit Jahresende je denfalls gekündigt. Die Betriebskosten sind dem Pächter Johann Kemenater einfach

über den Kopf gewach sen. Anfangs war von 50 Mil lionen Lire jährlich die Rede, doch diese Angabe musste lei der stark nach oben verschoben werden. „Jetzt haben wir erst Halbzeit, und ich musste schon 70 Millionen für Strom und Heizöl zahlen“, klagt Kemena ter. Mit Ablauf der Kündi gungsfrist steigt der Pächter daher im Dezember aus. „Da ist nichts zu verdie nen; die Betriebskosten fressen einen in diesem großen Hausauf." Bürgerhaus-Pächter Johann Kemenater Die Gemeinde denkt indes

um und will den gefräßigen Spesenposten Schwimmbad mit Hilfe von Sonnenkollekto ren eindämmen. 84 Quadrat meter Kollektoren auf dem Dach des Bürgerhauses sollen das Badewasser beheizen und obendrein dengesamten Warm wasserbedarf abdecken. „Da mit werden 30 bis 40 Milhonen Lire im Jahr gespart“, sagt Bür germeister Thaler. Bis Oktober soh die umweltfreundliche An lage gebaut und betriebsfertig sein. Mit der Solaranlage allein ist für den jetzigen Pächter Keme nater die Wirtschaftlichkeit abernochnichtgegeben

. „Wenn die Gemeinde nicht auch einen Teil der Energiekosten über nimmt, arbeitet der Pächter für andere“, sagt er bitter. Denn der große Saal verschluckt viel und bringt wenig. „Die Saalmiete deckt die Kosten für Heizung undPutzdienst nicht ab; für vier le Veranstaltungen kann gar nicht kassiert werden“, sagt Kemenater. Bei diesen ' Bedingungen macht Kemenater jedenfalls nicht mehr mit, und die Ge meinde muss sich um einen neu en Pächter umschauen. „Wer interessiert ist, kann sich jetzt schon melden“, sagt Bürger

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Page 9 of 36
Date: 11.04.1997
Physical description: 36
der Tankstellenpächter, Achille Farina, die Auflage der Erdölkonzeme AGIP und IP an ihre Pächter, den Benzinpreis an Self-Service-Tankstellen um 50 Lire zu senken. Aus Protest gegen diese Maßnahme, die gerade für kleine Tank stellen das Aus bedeuten könnte, wird nächste Woche gestreikt. Vier Tage lang wollen die Tankstellenpächter gegen die Weisung protestieren, die die italienischen Erdölkonzeme AGIP und IP zu Monatsanfang erlassen haben. Die Senkung des Benzinpreises um 50 Lire an Self-Service-Tankstellen läßt

besonders kleinere Tankstellen pächter um ihre Existenz zit tern. Einen Teil des Preisnach- lassessollendiePächternämlich aus eigener Tasche berappen. „Wieviel es genau ausmacht, steht noch nicht fest“, erklärte der Präsident des Verbandes der Tankstellenpächter, Achille Fa rina, den „Dolomiten“. „Die ei nen sprechen von 17 Lire, die an deren von 25 Lire je Liter Ben zin.“ Bereits jetzt sei die Ge winnspanne für die Pächter sehr knapp bemessen. „An einer mit telgroßen bis großen Tankstelle in Südtirol

werden im Jahr rund 950.000 Liter Benzin verkauft. Pro Liter fallen dabei derzeit fin den Pächter 65 Lire bratto ab, das ergibt einen Gewinn von et wa 62 Millionen Lire im Jahr. Zählen Sie davon noch die Steu ern und andere Abzüge ab. Wenn diese 65 Lire jeLiterBenzin jetzt nochmals um 17 oder 25 Lire re duziert werden, was bleibt denn noch übrig?“ Zu wenig, meint Farina, besonders für jene Tank stellen, die von 950.000 verkauf ten Litern im Jahr nur träumen könnten. Vor allem Pächter, die in kleineren

. Während die meisten Pächter im benachbar ten Ausland gut davon leben könnten, weil sie auf ihren Area len nebenbei Supermärkte und Restaurants betreiben könnten, seien Südtirols Tankstellen pächter auch aus Platzmangel vornehmlich auf den Benzinver kauf angewiesen. Aber auch Pächter, die von anderen Erdöl konzernen beliefert werden, können sich laut Farina auf das selbe Schicksal gefaßt machen. „Gerade heute haben ich erfah ren, daß eine ÖMV-Tankstelle in Bozen die Weisung erhalten hat, den Benzinpreis um 50 Lire

zu senken. Über kurz oder lang sit zen wir alle im selben Boot. “ Deshalb werden ab Montag, 19 Uhr, bis Freitag, 7 Uhr früh, italienweit die Zapfhähne Still stehen. Farina geht davon aus, daß sich Südtirols Tankstellen pächter zahlreich an dem Streik beteiligen werden. „In Rom wird zwar noch verhandelt, aber ich habe wenig Hoffnung auf eine für beide Seiten akzeptable Lö sung“, meint Farina. „Wir strei- ken nicht gerne, aber für die mei sten geht es ums Überleben. “

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Page 18 of 20
Date: 01.02.1958
Physical description: 20
durch einen kühnen H jsarenstreich im Auto nach Österreich gebracht, widmet er sich heute dem Neuaufbau seines öster reichischen Besitzes. Er bemüht sich. Ihn dem Zeitgeist entsprechend umzubauen. Dazu ge hört auch die noble Geste, auf den größten Teil seines Ackerlandes zu Gunsten seiner alten Pächter und tausender kleiner, land hungriger Bauern zu verzichten. Von einst mals dreißig Gütern will er in Zukunft nur mehr drei in Eigenregie führen. ln der Haydn-Stadt In Eisenstadt steht seltsam-fremd anmu tend

weggenommen, auch die von Esterhazy selbst bewirtschafte ten Gutshöfe mit rund 3000 Hektar Ackerland wurden für diese Aktion herangezogen. Sie lief darauf hinaus, 7000 kommunistische Landarbeiter und Kleinstbnuern mit Pachtland auszustatten, wobei die Mitgliedschaft beim „Bund der Klolnlandwirte“, einer Unterorga nisation der KPÖ, entscheidend war. Die Folgen dieser „Bodenreform“ ließen nicht longe auf sich warten. Die „Pächter“ bemäch tigten sich der Wirtschafts- und Herrschafts- gebäude, für deren

Erhaltung sie nicht zu sorgen hatten, sie versilberten davon, was eich versilbern ließ und da sie zum Großteil keine Bauern waren, verfiel auch die Land wirtschaft. Wo man einst 25 Meterzentner Weizen geerntet hatte, wurden 1955 nur mehr Hektarerträge von sieben o.der neun Meter zentnern verzeichnet. Viele „Pächter“ wan- derten überhaupt wieder ab, ihre Grund stücke sind seit Jahren nicht bewirtschaftet« und zum Ödland und Unkrautsteppen gewor den. Dennoch gestatten österreichische Päch

einen trostlosen Anblick. Dreckig, mit abblättern dem Verputz, nackte Fensterhöhlen, Tür- und Fensterstöcke herausgerissen, so präsentiert sich dieser Meierhof Jetzt Zwanzig Schweine, die einem der vielen Pächter gehören, sind der Hauptviehstand. Über den weiten Hof wackeln als wir eintreten, vier Gänse, einige Hühner gackern aufgeregt über den Besuch und ein Wolfshund bellt uns böse an. „Im Verwalterhaus dient das Badezimmer als Hühnerstall und im Salon werden auf dem Parkettboden Truthühner gehalten“, sagt

un ser ortskundiger Begleiter. „Wenn Sie nach Frauenkirchen kommen, dann zeige ich Ihnen dort das einstmals prachtvolle Kastell. Eine breite Prunkstiege führt ln den ersten Stock Dort hielten die .Pächter* ihre Kühe, die sie über die Stiege hinunter zur Weide und wieder hinauf in die zum Stall gewordenen Gemächer trieben“, meinte der Mann von der Güterverwaltung sarkastisch. Der Meierhof Hirm ist ein Beispiel für viele! Ein Wiederaufbau würde nach diesen Verwüstungen Unsummen kosten

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Page 4 of 36
Date: 24.12.1969
Physical description: 36
ü Dolomiten POLITIK Mittwoch/Donnerstag/Freitag, 24./25./26. Dezember 1969 — Nr. 291 Mittwocl Landwirtschaftliche Pachtverträge Senator Dr. Brugger zeigt die Fehlerquellen bei Berechnung des Pachtschillings auf Schon zu Beginn dieser 5. Legislatur hat eine Gruppe von Senatoren der DC einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der landwirtschaftlichen Pachtverhältnisse vorgelegt, durch welchen die Lage der Pächter und ihrer Familien verbessert werden sollte. Diese Initiative der DC-Senatoren gefiel

den Kommunisten nicht, denn auch sie hatten sich besonders zu Wahlzeiten verpflichtet, für die Pächter eine weitere Verbesserung der Lage herbejzuführen. Deshalb brachte recht bald darauf auch eine Gruppe von kommunistischen Senatoren einen ähnlichen Gesetzentwurf zu* gunsten der Pächter ein, mit welchem die im DC-Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Hebung der sozialen Lage der Pächter wesentlich überboten wurden. Beide Entwürfe sollten nun von der Landwirtschaftskommission des Senates zu einem einzigen

bleiben die bisheri gen Schutzmaßnahmen zugunsten der landwirtschaftlichen Pächter aufrecht, sic werden durch den neuen Gesetzent wurf noch verstärkt und zwar wiederum in der Hauptsache auf Kosten des Paclit- schillinges, der in Zukunft noch nied riger sein wird. Die Bestimmung des angemessenen Pachlschillings auf Grund von Koeffi zienten, die mit dem im Kataster er sichtlichen Bodenertrag multipliziert werden, stellt eigentlich das Kernstück des Gesetzes dar. Zu dieser Frage hat sich Senator Brugger

in der Land- wirtschafts- und Justizkommission lau fend verfolgen. Leider war ich in der letzten Zeit einige Male verhindert, an den Kommissionssitzungen tcilzunch- men. Da die Rentabilität der Arbeit in der Landwirtschaft die niedrigste aller Er werbszweige ist, kann man die ange strebte wirkliche Rcntabilitätsanglci- chung der Arbeit des Pächters wohl kaum je erreichen; denn der Pächter muß nach wie vor einen Teil seines Arbeitseinkommens, das ohnehin nach , objektiven Maßstäben nicht angemessen

, was die Schindeln wohl kosten würden. „Die werden nichts kosten, ich schenke sic euch!“ erklärte Nikonor mit weit aus- Pächtern geben. Diese Streitigkeiten werden dann fast immer zu Ungünsten des schwächeren Vertragspartners aus getragen. Der schwächere Vertragspart ner, dem man mit den Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes helfen will, bleibt nach wie vor der Pächter, der sich nicht unendlich lange Prozesse lei sten kann. Falls man die Produktionsbedingungen und die Betriebsmittel der verpachteten Betriebe

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Page 31 of 54
Date: 08.02.1992
Physical description: 54
. geneh migtsind. Dort würden von sei ten der Sanität viele Dienste angeboten werden können. Noch keine Einigung erzielt Bonifizierungskonsortium verhandelt mit Pächter über Verkauf Neumark t (gh) — Das Bonifizierungskonsortium Gmund- Salurn verkauft nach und nach seinen Grund an die bearbei tenden Pächter. Nach dem sogenannten Binnenland in der Nähe der Autobahnausfahrt Ncumarkt/Aucr sind nun rund 20 Hektar Obstwiesen südlich von Neumarkt an der Reihe. Doch weder Konsortium noch P Geschäftsabschluß

besonders Südlich von Neumarkt be sitzt das Bonifizierungskonsor tium Gmund-Salurn entlang, des Etschufers rund 20 Hektar Obstwiesen. Die gesamte Flä che ist seit Jahren verpachtet. Einige Pächter bewirtschaften „ihren“ Boden schon seit über fünfzig Jahren. Nun soll ihnen der Boden zum Verkauf angeboten wer den. Darüber sind jedoch nicht • alle Pächter glücklich. Für sie soll alles so bleiben, wie es ist. Verständlich bei einem symbo lischen Pachtschilling von we nigen tausend Lire. Damit konnte imd

wollte sich das Bonifizierungskonsor tium nicht länger abfinden. Im sogenannten Binnenland wur de bereits der Großteil an die Pächter verkauft. Bei anderen wurde wenigstens der vorge schriebene Landespachtschil ling eingehoben. Beim Grund südlich von lichter haben es mit einem eilig. Neumarkt soll das Ganze der selben Lösung zugeführt wer den. Konsortium und Pächter verhandelten bereits, ein Er gebnis in Sachen Verkauf kam dabei aber noch keines heraus. „Wir sind uns aber schon sehr nahe gekommen“, beurteilt Obmann Oswald

rund 1,5 Mio. Li re pro Hektar und Jahr. Die Pacht wird so lange bezahlt, bis sich der Pächter zum Kauf ent schließt. Wäre dies heute der Fall, so müßte er nach Vorschlag des Konsortiums 21.500 Lire für den Quadratmeter bezahlen. Wie gesagt, die Pächter sind derzeit noch nicht bereit, die sen Preis zu bezahlen. Billiger werde es mit den Jahren ganz bestimmt nicht, meint Schie fer. Das Konsortium hat ein deutig festgelegt, daß in den folgenden Jahren sowohl Infla tion als auch Änderungen

im Marktwert berücksichtigt wer den sollen. Auf der Tagesordnung stand auch die Genehmigung der Ab schlußrechnung. Der Haushalt des Jahres 1991 betrug 1,15 Mrd. Lire. Der Überschuß in Flöhe von 26 Mio. Lire wurde in die Gebarung des laufenden Jahres aufgenommen. Aus dem Rat ausgeschieden ist Fiermann Ambach. Der Kal-, terer hat auf der jüngsten Sit zung seinen Rücktritt bekannt gegeben. Da er von einem Pächter des Bonifizierungs- konsortiums einen Grund ab getreten bekommen hat und diesen nun ankaufen

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Page 9 of 32
Date: 20.05.1994
Physical description: 32
diese Be stimmung nicht angewendet und waren nicht bereit, den Bauern das landwirtschaftli che Benzin mit reduzierter Mehrwertsteuer zu fakturie ren. Dieses Mißverständnis konnte nun nach Interven tion des Südtiroler Bauern bundes beseitigt werden. Der Verband der Tankstellen pächter hat alle seine Mitglie der darüber informiert, daß die Mehrwertsteuerbegünsti gung für landwirtschaftliche Treibstoffe weiterhin auf recht ist. Bauern, die diese Begünstigung beanspruchen wollen, müssen dem jeweili gen

(cu) — Benzin wird auch in Zukunft für den Auto fahrer teurer, nicht billiger werden. Tankstellenpächter und Erdölgescllschaften haben sich — nach einer Serie von Päch terstreiks seit 1991 — auf ein neues Abkommen geeinigt, wonach die Pächter in Zukunft eine höhere Gewinnspanne erzielen sollen. Da aber auch der Staat und die Erdölgesell schaften keine Lira weniger verdienen wollen, wird der Auto fahrer die höheren Kosten zu tragen haben. Die von Rom dekretierte Preisliberalisierung sollte ur sprünglich

für eine stärkere Konkurrenz unter den Erd ölgesellschaften sorgen und den Preis für den Endverbrau cher somit drücken. Trotzdem ist der Benzinpreis in den Jah ren seit der ersten teilweisen Liberalisierung im Jahr 1991 immer nur gestiegen. Derzeit kostet ein Liter Su perbenzin je nach Erdölgesell schaft zwischen 1700 und 1715 Lire. Den größten Teil davon, 76,8 Prozent oder 1300 Lire, kassiert der Staat als Steuer. Den Rest teilen sich Erdölge sellschaften und Pächter. Die Gewinnspanne für die Pächter beträgt

dabei etwa 60 bis 70 Lire pro Liter. Diese dürftige Gewinnspan ne soll nun leicht erhöht wer den. Wie Enzo Dalsass von der Vereinigung der Tankstellen pächter im Verband der Kauf leute und Dienstleister den „Dolomiten“ gegenüber erklär te, wird dies durch das neue Abkommen möglich, welches nach dem letzten dreitägigen Streik der Tankstellenpächter abgeschlossen wurde. Die Pächter können den Benzin preis um drei Lire erhöhen, und die Erdölgesellschaften werden in Zukunft diese Ver kaufspreise

empfehlen. Die Pächter können aber je nach Serviceleistung (Selbst bedienung oder Nachtdienst) den Verkaufspreis noch höher festlegen. Allerdings muß auf gut sichtbaren Schildern der empfohlene Preis und der ef fektive Verkaufspreis angege ben sein, sagt Dalsass. Mit Streiks der Tankstellen pächter dürfte in den kommen den zwei Jahren also nicht mehr zu rechnen sein. Bei den Autofahrern dürfte deswegen aber nur wenig Freude auf- kommen, denn auch langfristig werden sie immer tiefer in den Geldbeutel

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Page 18 of 32
Date: 06.02.1991
Physical description: 32
einer Bürgerin“ und erst in zweiter Linie als parteipoli tische Tätigkeit verstanden. Morgen, Donnerstag, den 7. Februar BOZEN LAUBEN 37 TEL (0471) 974033 wegen interner Arbeiten ganztägig geschlossen stellt auctt Ihnen offen — sie müssen nur cJle MöoMchkeiten, die sten innen bieten, nützen, senon ein kleines Inserat ln der Zeitung brlnat sie bestimmt inren wünschen naher) Nr. 31 - HofOUlffetl Pachtzins wird zum Streitfall Neumarkt: Pächter des Konsortiums sind gegen eine Erhöhung Neumarkt

(cu) — Die Erhöhung des Pachtzinses für die Gründe des Bonifizierungskonsortiums Gmund—Salurn im Unterland stößt auf den Widerstand der Pächter. Bislang konnte keine einvernehmlichc Lösung gefunden werden. Das Konsortium ist um das Jahr 1880, noch in der österrei chisch-ungarischen Mon archie, unter der Bezeichnung „Etschregulierung“ gegründet worden, um den Lauf der Etsch zu kontrollieren und zu regeln sowie die Verwaltung und Kul tivierung der Gründe zu über nehmen, die von den Über schwemmungen und Seitenar

men des Flusses verschont ge blieben sind. Später wurde die se Institution in das Bonifizie- rungskonsortium Gmund—Sa lurn umgewandelt. Vor einigen Jahrzehnten übergab das Bonifizierungs- konsortium rund 30 Hektar die ser Gründe an 30 verschiedene Pächter. 19 Hektar dieses Kul turgrundes befinden sich in der Katastralgemeinde Neumarkt, 7 Hektar zwischen Tramin und Pfatten und weitere vier sind auf das restliche Unterland ver teilt. Die ersten Jahre waren die Pächter anscheinend vom Pachtzins

befreit, da sie schließlich das Land erst kulti vieren und Obstanlagen anle- gen mußten. Später, und dieser mehr oder weniger symboli sche Zins gilt heute noch, muß ten die Pächter 14 Lire pro Qua dratmeter und Jahr berappen. Nun ist die Verwaltung des Konsortiums entschlossen, den Pachtzins zu erhöhen und im Verhältnis den Einkünften anzugleichen. Bislang, so die Leitung des Konsortiums, reichten die vier Millionen Li re, die jährlich eingenommen Aufregung in St. Johann Bürger fürchten nach Rodung

im Sinne des Pachtzinses anzu wenden, welcher von der Lan despachtzinskommission für die Talsohle des Etschtales (400.000 bis 1,5 Millionen Lire pro Hektar) beschlossen wor den ist. Außerdem wurde be schlossen, im Falle einer Rück gabe und Pachtablösung dem Pächter durchschnittlich 25 Prozent des erzielten Verkaufs preises zuzuerkennen. Bei einem Verkauf soll der Ausrufepreis zwischen 25.000 und 30.000 Lire pro Quadrat meter, je nach Kategorie des Grundes, festgelegt werden. An der entsprechenden Ver

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Page 24 of 39
Date: 28.07.1999
Physical description: 39
etwas steil zum .Beil' empor, dann eine blumen- und aussichtsreiche Hochge- blrgspromenade über die Hochmähdcr der Qurglcr Bauern zur Küppele-Schüferhülte. Von dort zuerst steiler bergan, dann wie der streckcnlang nahezu eben bis zu den beiden .Herrenbächen'. Von der ehemaligen Materfalsellbahn an wendet sich der Weg rechts in steilen Kehren auf das .Köpfelc", auf welcher das Ramolhaus (DAV-Seklion Hamburg) steht (3 Vi Stunden). Pächter: Familie Scheiber, Hotel Edelweiss & Qurgt A-6456 Obergurgl, Tel

oder als hochalpine Tour Uber das Sellraintal oder SUdtirol, Idealer Ausgangspunkt für wunderschöne Touren auf die umliegenden Gipfel oder die Nachbarhütten. Pächter: Familie Falkner, Tel. 0043/664/3587637 SIEGERLANDHÜTTE (2.720 m) Ein leicht begehbarer Wanderweg, der gletscherfrei und mar kiert ist, führt Sie vom Passeiertal (Moos) in ca. 4 Stunden vorbei am wunderschönen Hochgebirgssee, dem Schwarzsee, zur 2.860 m hohen Windachscharte. Darauf folgt ein kurzer Abstieg zu unserer Hütte, die Ausgangspunkt

für Touren zu den schönsten Gipfeln der Stubaier Alpen ist. Wie zum Beispiel das Zuckerhütl (3.505 m) oder die Sonklarspitze. Pächter: Herr Fiegl, Tel. 0043 / 5254 / 2142 Vernagthütte Die Vernagthütte ist eine der schönst gelegenen Hütten am Fuße der Wildspitze und idealer Stützpunkt für Fels und Eiskurse, sowie für Skihochlouren. Landschaftlich wunderschöner Aufstieg von Vent über die Rofenhöfe In ca. 3 Stunden. Für Skitouren auch vom Pitztalglelscher über Mitlelbergioch—Broch kogeljoch

. 15 min. von Hütte, Ochsenkopf 2.944 m (3'K), Hintere Ölgrubenspitze 3.296 m (4- '4Vs h), Vordere" Ölgrubenspitze 3.456 m (5h), Weißseespitze 3526 m über Rauhekopfhütte (6h), Glockturm 3.355 m (5h). - Pächter: P. u. J. Welskopf, A-6524 Feichten, während der } Nichtbewirtung: Margarethenweg 11, A-6551 Plàns/Landeck, , Tel. (Hütte) 0043/5475/215, Tel. (Tal) 0043/5442/63814. ÜberMairtetraßekannmandlrekt zur Hütte fahren (50m entfernt) BRAUNSCHWEIGER HÜTTE (2.759 m) Erreichbar von Milteiberg in ca. 2,5

h und vom Reftenbacher Gletscher (Söl den) über Glelscherbahn in 1,5 h. Bis Ende September bewirtschaftet, durch gehend waime Küche! 40 Betten und 80 Lager. Ausaanqszlele: • Rechtenfernerkogel 3,5 h • Wildspitze (3.774 ml 5 h • Weißenkogel 4 h höchster Berg Tirols • Meintzer Höhsenweg zur • Unter Fernerkogel 2,5 h Kemnitzerhülle 1,5 h • Innere Schwarze Schneide 3 h • Miltagskogel 2,5 h Pächter: Franz Auer, Tel. (Hütte) 0043 / 5413 / 86 2 36 Nürnberger Hütte (2.297 m) am 'a|tenÄßhmugglerweg vom Stubaital

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Page 3 of 6
Date: 29.07.1929
Physical description: 6
oder Pächter während der Dauer des Bestandver trages Anspruch 'diitif eine entsprechende Herab setzung des Zinses erheben. Zeigt sich nämlich die Wohnung oder das Pachtgut mit solchen Mängeln behaftet, die dessen ordentlichen Ge brauch unmöglich machen oder einschränken, so hat der Me rer oder Pächter das Recht, entweder die Auslösung des Vertrages oder wenigstens eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen. Solche Fälle wären z. B. Feuch tigkeit der Wohnung, Ungeziefer, Baufällig keit usw. Der Vermieter

oder Verpächter ist überdies noch verpflichtet, dem Mieter für den erlittenen Schaden schadlos zu halten und barm sich von dieser Pflicht nur dann be freien, wenn er ibeweisen kann, daß ihm der betreffende Mangel unbekannt war. Wie im bisherigen Rechte steht auch nach dem italienischen Gesetze -dem Pächter bei be sonderen Mißernten das Recht zu. eine ver hältnismäßige Herabsetzung des Pachtfchillings zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Pachtungen für nur ein Jahr und, längeren Pachtverträgen

. Im ersteren Falle trägt der Pächter den Verlust bis zur Hälfte des Ertrages selbst: erst di« Vernichtung von mehr als die Hälfte des Erträgnisses berech tigt den Pächter, eine entsprechende Minde rung des Pachtzinses zu verlangen. Bei Pach tungen, -die auf mehrere Jahre abgeschlossen wurden, findet eine Abrechnung des Verlustes A. Wachtier Bolzano, Lauben 64/69 Sport-Hemden Herrenhemden nadi Maß. in einem Jahre mit dem Mehrerträgnrffe in den anderen Jahren statt. Der Pächter, dem mehr als die Hälft

Pachtzett wird der Durchschnitt aus den Erträgnissen oller Jahre gezogen und auf Grund dessen berechnet, ob «in teilwei-ser Nachlaß des Pachtzinses einzutreten hot oder nicht. Da darin aber eine gewisse Härte gegen den Pächter Legt, der trotz eines Mißjahres vorläufig den vollen -Pachtzins weiterbezahlen soll und die Gesamiberechuung auf das Ende der Pochtzeit hinausschieben soll, gibt ihm das Gesetz das Recht» sich an das Gericht zu wen den, das ihm vorläufig und gegen später« Abrechmmg entsprecheich

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Page 4 of 6
Date: 30.10.1940
Physical description: 6
von Grabsteinen oder Kreuzen usw. Wer solche Arbeiten vorhat. möge dies früher besorgen. Die Reinigung?- und Instandsetzungsarbeiten sind weit fortgeschritten nnd werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. m Vereinheitlichung der landwirtschaftlichen Beiträge. Die fachistischen Verbände der land wirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen die Besitzer landw. Güter, welche die selben selbst bebauen. Pächter, Eigentümer mit nur leitenden Funktionen und Eigentümer mit Pachtgründen aufmerksam

. Es erscheinen ab 1870 folgende Pächter: Apo theker Kuhn, Rudolf Tabarski, Ro- b e r t Pan, Karl Dunkler, Friedrich L a n g e r in a n n, Franz G r i tz b a ch, G c- 0 r g D c s ch a u c r. Im Jahre 1893 verkaufte D r. Franz H a I- 1 e r die „untere Apotheke' an Herrn V i n z e n z T r o u s i I, und dieser führte die Apotheke mit dem Provisor Maaistcr pharm. Willisch. 1607 führt die Apotheke den Titel „Kgl. ser bische Hosapothckc'. 1899'kauft die Apotheke Herr Mag. pharm. Ernst G n l z. der dieselbe anfangs

). Er vermählte sich am 30. 3. 1868 mit Marie Kuhn (des Anton Kuhn, Apotheker und der Anna Nagele). Apotheker Anton Kuhn (gcb. in Steuer am 13. 1. 1800. gest. in Merano am 11. 1. 1872) war Pächter in einer der beiden Apotheken unter den Lauben (wahrscheinlich in der „un teren Apotheke'). Seiner Originalität wegen möge seiner hier gedacht werden. lieber ihn schreibt Robert Maurer in seinen „Meraner Erinnerungen': „Wegen seinen Laxieren und Kindcrmedizinen war er sehr gesucht. Stets aus einem Schwanenkopf

des Geschäftes (der Apotheke) in die Hände tüchtiger Provi soren, Administratoren. Pächter zu übergeben, unter dielen finden wir: Mag. vharm. Gritz- bach. Weißer. Apotheker Pohl, Pächter, welche das Geschäft weiter führten, bis dasselbe laut Kaufvertrag vom 1. 7. 1910 non den Ge schwistern v. Pernwerth (o. Pernwerth's Erben) an Dr. Josef Polaiek verkauft wurde. Apotheker und Kurvorstcher Wilhelm von Pernwerth starb im Jahre 1898 am 13. Mai. Sein Sobn Wilhelm v. Pernwerth. Mag. pharm, übernahm

beider verdienst vollen Männer waren in der Gedenktafel in der Wandelhalle angebracht und ihre Marmor- büsten dort ausgestellt. Da in beiden Apothe ken keiner der Nachkommen der Besttzer die Apotheke übernahm und die Besitzer ' wegen ihrer össentlichen Tätigkeit gezwungen waren, die Leitung ihrer Geschäfte an tüchtige Prani- soren und Pächter zu übergeben, gingen allmählich beide Apotheken durch Kauf' in fremde Hände über. Die Entwicklung von Stadt und Kurort er forderte im Laufe der Zeit

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Page 35 of 56
Date: 13.09.1980
Physical description: 56
gelegene Garten, samt den bei der Brun nenquelle sich befindende neue Raut wer den zu Gunsten desselben zurückgchalten und die Pächter Annäg verpflichten sich, dieselben uncntgeldlich jährlich ordentlich umzuarbeiten und mit Dünger zu versehen. 3. Das Frischhaus und das Haus zur „Trot“ und so auch alle Waldtheilc des Ho fes sind in diesem Pachtvertrag nicht inbe- griefen, den Pächtern Jedoch wird cs gestat tet sieh des Abfallholzcs zum Hausgebräu che zu bedienen, und fals dieses nicht hin länglich wäre

, nach dem Bozncr Getreidemarktc gerechnet, sich zah len zu machen. 7. Zur 'Sommerfrischzeit sind die Pächter verpflichtet dem Hofbesitzer ein Fuder Heu und 30 Maß Milch nach Comodimi desselben zu übetgeben. und ihn mit deni nothwendigen Holze zu Gebrauche der Kü che zu versehen. 8. Das aus den Wiesen und Ackern des Hofes gewonnene Heu und Stroh muß auf dem Hofe gezehrt werden, um Mist zu be kommen, weßwegen das Verkaufen dessel ben untersagt verbleibt. 9. Die zwei Dächer der hier verpachte ten Häuser müssen

auf Kosten des Päch ters zwar mit Holz des Eigentümers, stets in guten Zustande erhalten werden, wie sic gegenwärtig sind, und dieselben sind ver pflichtet zu sorgen, daß kein Regenwasser zum Nachteil der Bauten eindringen kön ne, und daß in Winter der Schnee von den Dächern geworfen werde, und sind verant wortlich zum Schadenersatz des durch ihre Nachlüßigkcit entstandenen Schadens. 10. Die Pächter verbinden sich jährlich 4 Plünderfuhren mit Ochsen nach Eichholz uncntgeldlich, und alle anderen vom Ver

pächter angeordnete Fuhren nach Eichholz mit der Vergütung von I f 05 xr p. Fuhr zu machen, verpflichten sich alle Waldun gen des Hofes und das Eigentum des Besit zers überhaupt treu zu bewachen, und je den Holzdicbslahl oder Wcidefrevel an/u- zeigen, verpflichten sich jährlich die abge rutschte Erde von einem der steilen Acker nach Angabe des Verpachters, auch uncnt geldlich, aufzuführen. 11. Fals derselbe Pcrgclsäulen benöti gen solle die Pachter verpflichten sich die selben zu hacken

und nach Eichholz gelie fert zu geben um 4 Gulden und die Stecken um 3 Gulden p. Cent. 12. So verbinden sich auch die Pächter die der hochwürdigen Kurutie zu Unler fennberg jährlich vom Hofslätterhofe schul digen Abgaben, ohne Vergütung aufzrechen zu können, zu enttichten. 13. Da die Pächter 15 Staar Korn, 3 Staar Gerste, als in den Ackern gcsüct . beim Antrit des Pachtvertrages übernom men haben und so 5b Bennen Mist. 7ü Bu ren Stroh, eine halbe Klafter Heu, 6 Iren Kraut und 5 Fuhren Streu in Natur, so ver

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