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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 16
Date: 25.03.1904
Physical description: 16
werden; es wird deshalb durch das zu beschließende Gesetz ver sucht, solchen Schädigungen möglichst vorzubeugen. Im Falle einer Veräußerung oder Ver pachtung des Gutes, auf welchem der Dienst nehmer angeslellt ist. erscheint dreier nachdem geltenden Rechte nicht verpflichtet, dem neuen Eigenthümer. beziehungsweise Pächter, Dienste zu leisten, ebenso ist der neue Eigenthümer, beziehungsweise Pächter, nicht verpflichtet, die auf dem Gute bisher Bedien steten in seinen Dienst zu übernehmen. Die hiedurch ermöglichte

unvermittelte Unterbrechung der Dienst leistung durch das bisherige Personal kann für den neuen Eigenthümer, beziehungsweise Pächter, mit Rücksicht auf die Eigenart der land- und forstwirth- schafilichen Betriebe die nachtheiligsten Folgen haben; ebenso kann aber auch der Dienstnehmer infolge des unvermittelten Ausscheidens aus dem bisherigen Dienstposten in hohem Grade geschädigt werden. Es erscheint daher eine der Eigenart der land- und forstwirthschastlichen Betriebe angepaßle Regelung der einschlägigen

Fragen geboten. Hiebei muß dafür vorgesorgt werden, dag einerseits die erwähnten Nachtheile hintangehalten werden, anderseits aber den Parteien mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse die Möglichkeit der Auflösung des Dienstverhältnisses binnen einer angemessenen Frist offen gehalten werde. Von diesem Standpunkte aus gehend. wird im Entwürfe angeordnet, daß der neue Eigenthümer oder Pächter in den bisherigen Vertrag eint ritt, daß jedoch einem jeden der beiden Theile das Recht zusteht

, innerhalb einer Woche nach Uebernahme des Gutes durch den neuen Eigenthümer oder Pächter das Dienstverhältniß. insoferne es nicht innerhalb einer kürzeren Frist auf gelöst werden kann, mit einer dreimonatlichen Frist zu kündigen. Der Dienstnehmer hat unter allen Umständen Anspruch auf ein schriftliches Z e u g n i ß über Dauer und Art der Dienstverwendung (Berwendungszeugniß). Da es aber im Interesse des Dienstnehmers gelegen sein kann, auch ein Urtheil über den Werth seiner Leistung zu erhalten

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 27.02.1850
Physical description: 8
zur RachtZelt den Platz am Schranken ergiebig zu beleuchten. Er ist verbunden, eine von der GefällSbehörde bestätigte und leserliche Gedührentadelle an dem sichtbarsten und Zugang llchsten Platze außerhalb des Einhebungslokales anzuheften und während der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. Bei allen denjenigen Mauthstütionen, welche aus einer Hauptstation und auö einer eder mehreren Wehemauthsta. tienen bestehen, hat der Pächter sowohl bei der Hauptstation, als bei jeder hiezu gehörigen Wehrstatien

dieser Verfchrifttn verfallt der Pächter in eine Strafe von 1 bis 10 fl., welche die Be» zirksverwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen be messen wird. 6. Die Anschaffung der Wegmauth - Valorbelleten bleibt dem Pächter überlassen , eS wird jedoch demselben ein ^er- mular vorgezeichnet werden, nach welchem die Betteten ge druckt erscheiner^müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Aollete wird der verweigerten Er folgung einer Bellete gleich geachtet. . . Auch darf

keine in der Jahreszahl, Datum' oder in dem Ansätze des Gebübr«ndetrageS korrigirte oder radirte Bollne der Partei gegeben werten. ' 7. Wird vcn einem Pächter die Mauth in einem Falle ab genommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von ei ner Parthei ein höherer Betrag eing,heben, als gesetzlich be stimmt ist, so verwirkt der Pachter eine Strafe in dem zwan zigfachen Betrage des.zur Ungebühr bezogenen MaMhgeldeS, unabhängig von jenen Strafen, die ihnimGrundedeS Straf gesetzes noch treffen könnten. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des SchrankenS oder der Brücke die Entrichtung d/r Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter, berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, diesen Beistand n» leisten. Bei Separateilfahrten, so wie bei Extra-PoÜfahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des .Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. . 9.Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthg

,bühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Bewert en gepflo- gen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer selchen G'fallsübertretung betritt / das Sieden- und einhalbfache der Gebüvr als Sicherst,llung der Strafe in Barem einzuheden, worüber er eine fchriftlicheBestatigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zell Ver»ehrungssteuer, cder Kontrollsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gefällsüber

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 01.10.1936
Physical description: 6
$wic&t$eftun<h Wer zahlt die Kosten? Innsbruck, 30. September. Ein Bauer im Stubcrital hatte vom Pfarrer einen Acker gepachtet, über den ein Weg führt, der vom Nachbarn des Pächters und seinen Vorgängern schon seit undenklichen Zeiten als Fahrweg benützt wurde. In der letzten Zeit hat der Pächter ein Stück des Fahr weges umgeackert, so daß der Weg für den Nachbar unbenutzbar wurde. Der Nachbar forderte nun den Pächter auf, den früheren Zu stand wiederherzustellen und den Weg fahrbar

zu machen. Allein der Pächter hatte taube Ohren, weshalb der Nachbar nach Innsbruck zu einem Rechtsanwalt fuhr, um dessen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt schrieb dem Pächter einen Brief, in dem er ihn unter Klageandrohung aufsorderte, den Weg wieder instand zu setzen, was der Pächter nun auch tat. Dem Nachbarn find durch die Inan- spmchnahme des Rechtsanwaltes Kosten in der Höhe von 8 15.— entstanden, die er vom Pächter verlangte. Allein der Pächter wollte vom Zahlen nichts wissen, weshalb

der Nachbar den Pächter auf Zahlung dieser 8 16.— beim Bezirksgericht Innsbruck klagte. Bei der heutigen Verhandlung gab der Beklagte zu, einen Teil des Fahrweges umgeackert zu haben, er habe aber auf Grund des Schreibens des Rechtsanwaltes die „Furche" wieder zugefchütter, da her sei er nicht verpflichtet, dein Nachbarn die Kosten des Rechts- anwaltes zu ersetzen. Das Bezirksgericht Innsbruck (OLGR. Dr. Schatta- n ek) war anderer Ansicht und verurteilte den Beklagten zum Ersätze

Abhilfe zu wenden. Dadurch find ihm Kosten in der Höhe von 8 15.— entstanden, die er dem Rechtsanwalt zahlen imchte. Da diese Kosten dem Kläger durch das rechtswidrige Verhalten des Beklagten verursacht wurden, ist Beklagter verpflichtet, dem Klä- ger diesen Schaden zu ersetzen. Sollte der Beklagte von seinem Vor pächter über den Umfang seiner Pachtrechts nicht richtig orientiert worden sein, so könnte er seinerseits den Ersatz dieses Betrages von dem Vorpächter fordern. Dies ist jedoch ein internes

Verhältnis e hen dem Pächter und Vorpächter, das mit dem gegenständlichen tsstreit nichts zu tun hat. Der Klage mußte d aher'st a t t g e g e- ben werden. Ein unerwarteter Freispruch. Innsbruck, 30. Sept. Der 28jährige Melker und Rosfer Andrä St. aus Jenbach war im heurigen Frühjahr bei einem Unterinntaler Bauern als Bauernknecht beschäftigt. Als der Bauer seinen Knecht eines Tages antraf, wie er bei der Arbeit eine Zigarette rauchte, stellte er ihm mit energischen Worten das Rauchen

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 25.02.1850
Physical description: 10
dieser Vorschriften verfallt der Pächter in eine Strafe von 1 bis 10 fl., weiche die Ve- zirtSverrvaltung von Fall zu Fall nach den Umstanden be messen wird. ' 6. Die Aeischafsung der Wegmautb - Valorbclleten bleibt dem Pachter überlassen , es wird jedoch demselben «in For» mular vorgezeichnet werden, nach welchem die Velleten ge druckt erscheinen müssen» und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bollete wjrd der verweigerten Er folgung einer Vcllete gleich geachtet. Auch darf

le ne in der Jahreszahl, Datum cder in dem Ansätze des Gebühr,nbetrageS korriglrte oder radirte Vellete der Partei gegeben werten. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Fall, ab genommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von ei ner Partbei ein höherer Aetrag elngehcben, als gesetzlich be stimmt ist, so verwirkt der Pachter eine Strafe in dem zwan zigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unabhängig von jenen^Strafen, die ihn im Grunde des Straf gesetzes noch treffen könnten

. 8. Verweigert eine Parthei bei Pafsirung des SchrankeNS oder der Vrücle die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflicht,t, diesen Beistand zu leisten. Bei Separateilfahrten, so wie bei E^tra-Postfahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflo- gen. Der Pächter ist jedoch^berecdtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen GefällsübertretunL betritt, das Sieben- und einhalbfache der Gedübr als Sicherstellung der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftlicheBesiätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungssteuer- oder Kontrollsamte oder dem nächsten.für die Untersuchungen über Gefällsüber

» tretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit, näher befindet, bei derselben die Thatbescbreibung aufgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen der gedachten Gefällsverkürzungen «infließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verttr- theilten vergütet werden, dem Pächter zu. 1l). Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwis

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Alpenland
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Page 3 of 4
Date: 19.10.1928
Physical description: 4
Hreitaa, 19. Weimnonids (Oktober) 1928. 0 * ...... , «sBSg-TT ,?^»»»»r>3»r?aggr5waM^-wr»«^aiw < „Alpenland" Folge 42, Seite 3 ^mskttlten an den soziaNemolkratffchen Parteivorstand eine gerichtete, in der es heißt: Sonntag morgens erhielten wir von den Genossen aus dem ' einen Platz für unser Sanitätsauto zugewüe'sen. Feier des 2Whrigrn Bestandes des Evangelischen Bandes für öfterreich. W tr mit dem Auto am Fahrplatz Aufstellung genommen l si-ürzte Genosse Pächter auf uns los und begann

zu anttshandeln". Zunächst riß er das Schild, „Sanitätsauto der ox R." herunter und schrie: „Geh' ma, geh' ma nach Wien!" UV'ein Arbeiter ihm ruhig sagte, dies sei doch nur ein iSanäätsauto, packte er ihn brutal an und führte ihn ab. Er M aber gleich wieder zurück und fetzte sein Schimpfen fort, «gs er uns abführen wollte, erklärten wir, aus unseren Rechts- Ealt warten zu wollen; da packte uns Pächter und schleu- Mte uns ins Airto. Einen Arzt packte er besonders brutal an Bd sagte: „Du bist auch so ein Jud

en'bengel!" Unter fortgesetzten Beschimpfungen führte uns Püchler zu hxn spanischen Reitern, übergab uns den Soldaten und befahl Untm Gendarmen, mit uns ins Kreisgeilicht zn fahren. Euer von den beiden hier unterschriebenen Medizinern «lde im Kaffee Breitner von Pächter verhaftet, wobei er M „Du In den bub" und anderes zurief. Als der eine Genosse ihn ersuchte, etwas höflicher zu sein, antwortete er mit „kusch", würgte ihn und zerrte ihn mit brutaler Gewalt Ms dem Kaffeehaus. Dieselbe Methode wandte

Pächter gegen Une unserer .Genossinnen an. Auf Grund der Verhaftung von Püchler wurden wir also Mm Kreisgericht übergeben, wo wir ohne jeden Grund von Sonntag 8 Uhr früh bis Montag 5 Uhr nachmittags sestge- halten wurden. Tie Hast hätte noch länger gedauert, wenn Vicht der Rechtsanwalt der Oe. R. H. zuvor interveniert hätte. Wir verlangen vom Parteivorstand die sofortige Einsetzung eines Parteigerichtcs gegen Pächter, vor dem wir die Aus sagen erweitern und sie durch Zeugen belogen werden. ' Kr klagen

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 19.06.1936
Physical description: 6
Gfacfdjt$efton<h Prozeß um einen Iagdpachtvertrag. Innsbruck, 18. Juni. Vor einem Schöffensenat -es Innsbrucker Landesgerichtes unter Vorsitz -es OLGR. Dr. Hohen!eitner hatte sich heute -er 4chahrige frühere Kaufmann Franz Gutmann aus Innsbruck wegen -es Verbrechens -er Verleumdung und -er öffentlichen Ge walttätigkeit zu verantworten. Gutmann war bis zum Jahre 1929 Pächter -er Gemeindejaad S l st r a n s und -er dazugehörigen Ißhütte. Als Gutmann den Aus- glelch anmeldete, schien

, erlassen worden sei, habe er gerüchtweise ver nommen, daß er nicht mehr Pächter der Jagd sein solle. Um diesen Gerüchten entgegenzutreten, habe er sich, da er sein Vertragsduplikat verloren hatte, an den Bürgermeister Mair um Ueberlaffung des Originaltextes gewandt, das ihm vom Gemeindevorsteher auch mit der Bitte ausgesolgt worden sei, das Schriftstück baldigst wieder in der Gemeindekanzlei abzugeben. Aus Nachlässigkeit sei die Zurückstellung des Originalpachtvertrages von seiner Seite

war, einen falschen Vertrag unterschoben haben, in dem Gutmann allein als Pächter ausscheint, während nach einer anderen Fassung eines zweiten vorliegenden Pachtvertrages Dr. Schüler nach wie vor als Mit pächter gilt. Im Zuge des Strafverfahrens, das daraufhin gegen Gutmann eingeleitet'worden ist, hat nun der Beschuldigte die beiden Bürger meister Mair und Brock und Dr. Schüler, die m dieser Angelegenheit als Zeugen einvernommen worden find, einer falschen Aussage be zichtigt, weshalb sich Gutmann des Verbrechens

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Innsbrucker Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 28.09.1936
Physical description: 6
, B. habe diese beleidigenden Worte nur gegen ihn gebraucht, nicht zu zweifeln sei. Den Brand einer Hühnerfarm verursacht Innsbruck, 28. September. In der Rum er Au bei Innsbruck pachtete der Gärtner Anton Z. eine Hühnerfarm, in der sich auch ein Koksofen befand. Der Pächter wurde vom Besitzer ausdrücklich daraus aufmerksam ge macht, den Ofen wegen der Feuergefährlichkeit ja nicht mit Holz zu heizen. Trotz dieser Mahnung feuerte der Pächter den Ofen am 3. Juni mit Holz an. Bei dem damals herrschenden Winde entstand starker

Funkenflug, durch den die ganze Baracke, in der sich 870 Hühner, 2 Benzinmotore, einige Knochenschrotmaschinen befanden, nie^r- brannte. Der Pächter mußte sich deshalb rochen feuergefährlicher Handlung verantworten und wurde zu 20 8 Geldstrafe verurteilt. Dem Ver-. urteilten war die Strafe zu hoch, dem Staats anwalt zu niedrig, weshalb beide Teile Berufung einlegten. Z. bestreitet, jemals vom Besitzer we gen des Holzfeuerns gewarnt worden zu sein; auch habe er nur Holz zum Anfeuern verwendet, dann Koks

aufgelegt. Daß der Brand entstanden fei, sei nur auf den Umstand zurückzuführen, daß plötzlich starker Wind eintrat. Der Besitzer der Farm erwidert dem gegenüber, daß er seinen Pächter zu wiederholten Malen vor der Feuer gefährlichkeit des Holzverbrennens aufmerksam gemacht habe. Der durch den Brand verursachte Schaden belaufe sich auf zirka 2500 8. Der Be rufungssenat unter dem Vorsitze des Hofrates Dr. Haupt (Staatsanwalt Dr. M o s e r) gab der Be rufung keine Folge und bestätigte das erst

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 20.07.1889
Physical description: 8
mud Pascha ist unverrichteter Dinge aus Kreta nach Konstantinopel zurückgekehrt. Aus Irland meldet mau, daß nächstens in Dublin zum Zwecke der Bildung einer Pächterschutz-Liga in Irland ein großer Parteitag abgehalten werde. Allem Anscheine nach ist die neue Liga dazu bestimmt, au Stelle des Feldzugplanes zu treten, für den sich nur die extremen Elemente der irischen Partei begeisterten. Der Zweck der Pächter-Liga ist, die Pächter mit juri dischem Rathe in Streitigkeiten mit Grundbesitzern

zu versehen und ausgewiesene Pächter zu uuterstützeu. Der „Standard' bemerkt hiezu, die Regierung lege der Bildung einer Pächter-Liga nicht viel Wichtigkeit bei und glaube, daß dieselbe nur gebildet werde, um die Ersolglosigkeit des FeldzupSplaneS zu verdecken; die große Masse der irischen Pächter werde sich von der selben fernehalten. Rußland hat, so meldet man aus dem Berliner Gouvernement, 600 Joch zur Anlage eines verschanzten Lagers angekauft. -- AüS Wien berichtet man, unterm 15. Juli

die Produktionen der mit 19 Medaillen geschmückten, 10jähr. Miß Lauretta großes Staunen. Die schönen, wohlgenährten Pferde, wie sie nicht immer vorkommen, sind sehr gut dressirt. Durch diese Vorstellungen ist nun etwas mehr Leben in die Restauration zum Bürgersaal gekommen, dessen Pächter (Panzer) in Folge des flauen Geschäftsganges um Enthebung vom Pachte bei dem Magistrate einge kommen ist. Diesem Gesuche wurde stattgegeben. Dafür wird Herr Musch aus Gries die Bürgersaalwirthschaft weiterführen

, bis sich ein neuer Pächter gefunden haben wird. Für die Durchführung des Arrangements zu den beiden auf den 9. und 15. September angesetzten Fest malen und für die Bewirthung zu den Zusammenkünften im Bürgerfaale anläßlich des Alpenvereins- und Walther- denkmalfestes wurde Frau Fanny Kräutuer gewonnen, deren ausgezeichnete Tüchtigkeit diesbezüglich ja allbe kannt ist, so daß unsere sehr zahlreich zu erwartenden Festgäste in jeglicher Beziehung werden vollkommen zu friedengestellt werde«. Auch an vorzüglichem

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