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Unterinntaler Bote
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Page 18 of 20
Date: 25.05.1912
Physical description: 20
sein, uns vorzusehen. Wir müssen ihm einige Schaufeln Erde nachschicken, damit er erstickt, werrn er sich nichts getan haben sollte." Und jetzt fingen sie an, die Höhlung aus zufüllen .... * * -i- Pächter Irving sitzt mit seiner Frau und seinem bildhübschen Töchterchen Mary beim Tee. Die Damen stricken, und er ist in eine Zeitung vertieft. Es ist so ruhig in dem Gemache, daß man das Klappern der Strick nadeln hören kann. Plötzlich erschallen Huf schläge und gleich darauf hält ein Reiter vor der Tür. Der Pächter

ab, sie zu holen. Diesen Augenblick benutzt Mary Irving voll Geistes gegenwart, gibt ihrem Pferde die Sporen und jagt auf und davon. Der Räuber ruft ihr ein donnerndes Halt nach, um das sich indes Mary nicht kümmert. — 166 - Er schießt den Revolver ab, und jetzt folgt dem Pferd Marys, durch den Knall erschreckt, auch sein eigenes. Besinnungslos vor Wut schießt der Räuber noch zweimal nach der Fliehenden und macht dadurch die beiden Pferde vollends scheu, die in gestrecktem Ga lopp davonsprengen. Pächter Irving

. Ich werde ihn holen und wir wollen ihn untersuchen." Der Pächter geht und holt den Mantelsack. Er öffnet ihn und findet darin Papiere und Briefe, die auf den Namen Clinton lauten, eine prachtvolle, goldene Uhr, goldene Man schettenknöpfe, eine silberne Tabatiere und eine Brieftasche ohne Inhalt. Noch haben sich die drei von ihrem Er staunen nicht erholt, als geklopft wird. Ein junger Mann tritt ein und wirft sich gänzlich erschöpft, ohne um Erlaubnis zu bitten, ans einen Stuhl. Er gleicht einem Bilde des Jammers

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 09.09.1864
Physical description: 8
>ur Borzelgung der Mautbbolleten von der zurück, aeleaten Station zu verhalten/ nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur ^stung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu be liebe« bat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eineS jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil, des Jährlichen Pacht- schillingS zu erlegen kommt, und die spätestens

bis 10. Dezember 1864 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. „ ^ 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann,, wird, wenn, kein Hinderniß obwalset, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 1K. Den Pachtschilling hat der Pächter auf feine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten

, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einerN Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Kon» kret'alpachtobjekten gehörigen jedoch selbstständigen Mauthobjektes durch et» Elementarereigniß oder durch ein anderes von ihm unabhängiges zufälliges Ereiguiß nach von ihm rechlsbkständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vier zehn Tagen ununterbrochen gänzlich

nicht als ein den Entschädignngs.Anspruch des Pächters begründendes Elementarereigniß ange. sehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzu sprechen berechtigt ist. Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschul den hervorgerufenen, die Benützung des Pachiobjektes behebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Vermin derung des Pachtvbjektes in größerem oder geringe rem Maße einwirken, durch welche aber die Be nützung

eines selbstständigen Mauthobjektes' nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EntschädigungSgesuche wegen entgangener Be nützung der PachtobjeNe müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Be- , Hebung deS Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über- reicht werden, widrigenfalls

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 16.08.1860
Physical description: 10
s«s verfä5t der Pächter in eine Strafe von l bis 10 fl., welche die Bezirksdireklion von Fall zu Fall nach den Umstänren bemessen wird. 6. Die Beischaffnng der Wegmautb-Valorbolleten bleibt dem Pächter' überlassen, es wird jedoch dem selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Vollsten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl

, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetragrs korrigirte oder radirte Bollete der Partbei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welctiem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein« gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt ter Pächter eine Strafe in dem zwanzigsachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unab hängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des Scdrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post- sahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

^ der Mautbgebübr wird von dcn nach dem Gesetze hiezn bernfenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefällsübertretnng betritt, das Sieben und einhalb- fache ter Gebühr als Si'cherflellnng der Strafe in Barem einzuhcben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrnngs- steuer, oder Kontrollsamte oder dem nächsten für vie Untersuchungen

über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenu sich eine Obrigkeit näher be findet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gesällsverkür, zungen einstießenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens^ soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen dcn

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 17.08.1863
Physical description: 10
45 IV. IV» >v. >v. IV» IV» 1'/. l'/. 3'/2 3'/2 3'/2 3-/2 3'/2 3>/2 3>/2 3'/2 3'/z v 6 6 6 6 6 6 6 6 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1'/2 1'/2 <V2 >'/2 '/2 I'/2 1 V2 1'/2 lV2 verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis welche die Bezirksdirektion: von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der'Wegmauth-Valorbolletrn bleibt dem Pächter überlassen, eS wird jedoch dem» selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen imüssen, unls die Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollcte wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datnm

oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete der Partliei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Manthgeldes, unab hängig von jenen Strafen, die ihn im Grnnde des Strafgesetzes noch treffen können..- 8. Verweigert eine Parthei

bei Passirnng > des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei land der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die- elbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post« ahrten mit dem Stnndenpag ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollcte einzufordern, falls diese nicht vom Ertrapost-Reisenden am Schranken

entrichtet wird. ' fl. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebülir wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in.einer solchen Gcfällsübertretnng betritt, das Sieben und einbalb- ache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem rinznheben, worüber er eine schriftliche Be- lätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- .chuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrungs- lener

» oder Konlrollsamre oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näl>er be- rndst, bei derselben die Thatbeschreibung anfgenom- mru und üder dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gefällsverkür- zungen cinflicßenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten deS Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vernrtheilten vergütet werden, dem Pächter zn. IN. Die Entscheidung der sich ans

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 13.08.1863
Physical description: 10
IV. 3>/2 6 3 1>/2 I ^ Chiusole 145 124 IV» 3V2 » 3 ,'/2 Trient I 2 Sacco 1470 1260 'V. 3>/2 6 3 'V2 3,. Ibei der k. k l 4 Seravalle 94 3» IV» 3>/2 6 3 ,l/2 August > Finanz- t 5 Pilcande 534 5l>0 »V» 3>/z 6 3 >'/2 >863 .Bezirks- > 6 Vü 642 550 IV-, 3-/2 6 3 l V2 Direktion I ^ Borgbetto 210 180 IV. 3'/2 6 3 1-/2 > L NaveS Rocco 1369 117^ l'/a 3'/2 6 3 ' l'/2 >tGrumo 53 45 »V» 3'/2 b 3 ^ !'/2 verfällt der, Pächter in «ine Sträfe von IbtslOfl.; welche die Bezirksdirektion, von Fall zu Kalk nach de« Umständen bemesseni

wird. ^ 6. Die Beischaffung deriWegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben ei« Formular vorgezeichnet werden/ nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge- schriebenen Bollete wird der verweigerten Srfosgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine »» der JahreSzahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete dcr Partkei gegeben werden. 7. Wird von einem. Pächter die Mautk

in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirrt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unab- dängig von jenen Strafen/ die ihn im Grunde des Strafgesetzes nochtreffen können. . 8. Verweigert eine Parthei bei Passirung des Schrankens oder der. Brücke die Entrichtung. der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam jlberschreiten

, so ist der Pächter berechtigt, den Bei, stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. ^ Bei Separat-Eilfahrten,^ so wie bei Ertra-Post« fahrten mit dem Stundenpaß ist dix Gebühr erst beim Zurütkreiten des Pöstillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, falls diese nicht vom Ertrapost - Reisenden, am Schranken entrichtet wird. : ! - 9. Das -Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden

gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, voN'Denjenigen, die er in einer solchen Gcfällsübertretung betritt, daS Sieben und einhalb- fache der Gebübr- als' Sscherstellung der Strafe in Barem ci 'Nzuheben> worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hät. - Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Derzebrungs- steuer, oder Koutrollsamie oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 12 of 12
Date: 14.08.1860
Physical description: 12
verfällt der Pächter in eine Straf« von 1 bis Ivfl.. welctie die BezirkSdi'rektion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischassung der Wegmauth-Volarbolle'en bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem« selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge- schriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl

, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete der Partkei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem jwanzigsächen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unab» bängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand, der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilsahrten, so wie bei Ertra-Post- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

der Mauthgebükr wird von den nach dem Gesetzt hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je« doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gesällsübertretung berritt, das Sieben und einhalb, fache der Gebühr als Sictierstellung der Strafe in Barem einzuhebeu, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzekrungs- steuer, oder Kontrollsamte oder dem nächsten für vie Untersuchungen

über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näber be findet, bei derselben die Thatbeschreidung ausgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gesällsverkür« zungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. l0. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 12
Date: 14.08.1863
Physical description: 12
6 IV. 3-/2 6 >Va 3-/2 6 1'/. 3-/2 6 l'/° 3'/2 « 3'/- Anmerkung 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1V2 1 >/z ,'/2 1 V2 >V2 1 V2 1 V2 1>/2 ;v- perfäät der' Pächter in «in« St»aL« voa ,t blsjtttfl., wellt,» die Bezirttdkrrktwn i voii Fall zu Fall niach fe« Umständen bewessenl w»d. ^ ^ ^ - S. Die Betschaffung »er iWegmauth-Dalorbolleten bleibt dem Pächtern überlasen, eS wird ,jedoch dem selben ein Formular vvegezetchuet werden, nach welchem di^ Bolleten geyrulkt erscheinen 'müssen, und dir Verausgabung einer, anders geformten oder ge« schriebenen Bollere wird der verweigerten

Ersetzung einer Bollete gleich geachtet. ; Auch darf feine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korrigirte oder radirte Bollete der Partbei! gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter dte Mauth in einem Falle abgenommen, in? welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partej ein höherer! Betrag ein« gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Urigebühr bezogenen Manthgeldes, unab« hängig von'jenen Strafen

,? die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. - - S. Verweigert eine Parthei bei. Passirung des Schrankens oder der Brijcke die Entrichtung der Gebühren,'oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei« stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Z Beistand zu leisten. - Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei ! Ertra«Post« fahrten mit dein Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten dcs Postillons

von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, falls diese nicht vom Erlrapost- Reisenden!nm Schranken entrichtet wird: - , ^ ? - S. Das Verfahren übet die Verkürzungen der Mautbgebübr wird von? den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen- Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefallsübertrrtung betritt, das SieLen und einhalb- sache der Gebühr als Sicherstellung der Stfafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen

nicht von dem Beschuldigten! oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. IN. Die Entscheidung'der sich auf die Einhebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Fmanzbehörden zu. Der Pächter iü daher verbun den, den Gefäll sbehörden über alle Mauthangelegen heiten, je ; nachdem sie.' es fordern', schriftlich oder I müiitliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtsget ihn' hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung durch Strafbothe

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Meraner Zeitung
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Page 1 of 14
Date: 20.01.1909
Physical description: 14
-Erlaubnis stellt 'und die Stadtver- werden, also gerade in der Zeit, da wir einen tretung wird nolens volens darauf eingehen Pächter suchen und du »er eventuell zur Besich- müssen. Aus den vorgebrachten Gründen müsse tigung des KurmittelhaUses sich hinstellt. Nach- er gegen jede Verpachtungs-Absicht stimmen. dem Herr Kraft selbst! die Möglichkeit, einen ge- Kraft: Mir scheint, die Angelegenheit ist eigneten Pächter zu finden, mit 3:10 beziffert, in ein anderes Fahrwasser geraten, als ich es warum sollen

überfüllt Mir, ohne entsprechende Anfrage referent zu der Anregung, eiiimal aUf die Suche würde^ sobald es ein Pächter in Händen habe. Leim Armenkomitee momentan Kranke in das 5U gehen, veranlaßt. Das Defizit der städt. Kur- Vielleicht braucht es 50.000 daß das Haus Versorgungshaus überführt wurden. Und dies- Und Badeanstalt ist ans mindestens 40.000 X, ausgebaut werden kann, wie es sein soll. Das mal? 'Könnte da nicht ähnlich das KUrmittel- angewachsen, nicht 35.000 wie die Ziffer letzt- Defizit

beziffert sich gegenwärtig auf 40:000 ic. häUskomitee sich .überrumpelt wähnen? Veit hin festgestellt worden war. Ich bin mir, seien Was soll der Pächter bieten? Soll er das Te- würdo sich nicht trUndern, wenn einer oder der Sie versichert, voll bewußt, daß man den ärmeren sizit übernehmen? Das wird- er nicht tun und andere ' der Herren Aerzte seine Konsequenz Kreisen und der mittleren Bürgerschaft bezüglich wenn der Stadt doch 40—43.000 X zu tragen daraus ziehen würde. Er wisse

nicht, was in Verabreichung billiger Bäder und Anwendun- verbleiben sollen, was soll sie dann durch die der Zwischenzeit vorgefallen sei, was den An- gen gegenüber Verpflichtungen hat und ein Verpachtung überhaupt profitieren? Wäsche trag Kraft plötzlich begründe. Dem Verwalter modern denkender, pflichtbewußter Genreindeaus- wird der Pächter gewiß auch nicht nachschqsfen, des Kurmittelhcmfes müsse Man das ZeUgnis aus- schuß wird auch solchen niemals entziehen. Aber weuu er zU einer Rentabilität kommen will. Wenn stellen

Pächter dann mehr Einnahmen eine Verpachtung denken kann, nachdem man sehe, Commune Verwaltung, welche immerhin ein Kur- geben? Sich mit den Aerzten gUt zn stellen, wird daß die Einnahmen steigen. Es könne allerdings und Badehaus verhältnismäßig bUreaukraiisch einem Pächter aUch nicht leichter fallen. Seiner sein, daß wir einen glüMchen Griff dun. Weit betreibt. Mit der Verpachtung soll nicht die Tüch- zeit war Kurvorsteher Dr. Huber selbst gegen die wahrscheinlicher sei es jedoch, daß wir eine Niete

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 20
Date: 16.09.1830
Physical description: 20
: 1. Die Pachtung kann Jedermann, welcher nach den Gesetzen und der LändeS-Verfassung hievon nicht auSge- schlössen ist, übernehmen ; doch sind jene sowohl von der Uebernahme, als der Fortsetzung dieser Pachtung ausge schlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt gewesen, oder welche in . eine kriminal- gerichtliche Untersuchung verfallen sind , die blos auS Abgang rechtli cher Beweise aufgehoben wurde. 2. Der Pächter ist vervsiichtet, sich.genan nach den Be« stiinniungen deS.Gnbernial

- Cirkulare vom 6. Jul> iszsy und den nachträglichen auf den. verpachteten Ge,ei.stand. Beziehmig habenden Entscheidungen und Verordnnna-n zu benehmen. > > Z. .Dem Pächter ist unbenommen seine Pachtung ganz oder theilweise an Un»erpjch,ern nnter der ad I angeführ ten Modifikation zu überlassen; allein diese werden von dem Ge-fälle bloS al« Agenten des Pächter« angeseh » welcher dessenungeachtet für alle Punkte des Pachtverträge« in d«r Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. 4. Der Pächter

ist ve» bunden, den bedungene» Pocht, fchilling in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden MonatS, oder wenn dieser ein Sonn- oder Keiertaq wäre, an» vorauegegangenen Werktage, entweder an die t. k. vereinte Gefällen « Verwaltung«»Hasse in Innsbrucks oder an eine der Verzrhrung«-L teuer-JnsprktoratS.Kassèn^ worüber mit ihm die bequemste genaue Bestimmung bei dem Vertragsabschlüsse, verabredet werden wird; bar abzuführen. Z. Der Pächter hat keinen.Aksprnch auf einenÄiachlaß deS PachtbetragrS

während ver Dauer deS Pacht-Konirak» te«, so fern in dieser Zeit die Tarifsätze von den in der Pachtung begriffenen Objekten nicht geändert werden , und eS hat der §. »y des angeführten Cirkulars auch auf ihn volle Anwendung. Allfällige Aenderungen in dem vorge- zeichneten EinhebungS- Modalitäten > die zum SchuhedeS GefällS, oder der Partheien für nothwendig erachtet wer den, ändern nichts in der eingegangenen Pachtverbindlichkeit. 6., Der Pächter ist verpflichtet. die versteuerten Re manenzen

, welche sich, am Ende seiner Pachtzeit dei den steuerpflichtigen Partheien voi^ßiden sollten , entweder dem Aerar, oder dem nachfolgenden Pachter nach- dem Tariff» sahe zu versteuern. Auf die bei dem Antritte seiner Pach tung bei dem Steuerpflichtigen vorhandenen versteuerten Vorräthe hat er aber keinen Anspruch. 7. Wenn ein Pächter mit einer PachtfchilllngS - Rate im Rückstände bleiben sollte, so soll dem Gefalle das Recht, zustehen, den Ausstand ohneweirerS durch die Kaution zu bedecken, zugleich aber die weitere

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 18.07.1853
Physical description: 10
, 70 750 652 120 1813 36 für jede Person für jede Perfon mit Schub- oder Zieh karren für jedes Zugthier in der Bespannung für jedes Zugthier außer der Bespan nung für jedes Stück 2 3 k. Klnanj-LandeS-Dtrekil'vn, und gegen di«.?ntschei. Vniig der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz»MlnisterI»zm ergriffen werden. 11. Der Pächter Ist verpflichtet, auf die Befolgung der (Tirkular - Verordnung vom 25. Juni >337, Zahl 13172, rückstchtlich.der Uederläcung zu wachen, und die Anzeige

hievon ap die nächste politische Obrigkeit oder an das nächste Zoll ^ VerzelzrungSsteuer. oder Kontrollsamt zu mächen, je nachdem eist.o.ter. da« andere Ä»>l auf dem , Wege, in testen Richtung d-S Fuhrwerk zieht, der Muuthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm vaS Drittel des. eingebrachten Slrafbeträges. Der Pächter hat serner auch darüber zu wachen, daß die Cirkular - Verordnung , vom 3. Juni 1340 Nr. 43310—1901, betreffend die Festsetzung der Breite

und des Gewichtes ' der Labungen der Lastwagen, die Be spannung derselben, die Breite der Reise der Räder, und das Einlegen der Reißketten befolgt werde; jede Außerachtlassung-die er Verordnung ist von dem Päch ter^ gleichfalls fiitwedtr der nächsten politischen Obrig keit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem ^Pächter steht das Rechts die Parteien zur Vorzeigung der Mautkdolleten von der zurückgeleg ten Station zu verhallen, nicht-zU. - 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung elnrr Kaution

, welche, wenn der Pächter cen Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen vat; wenn der Pächter -S aber vorzieht, denselben eist nach .Aviauf eines jeren Monats zu berichtigen, in'dem vierten Theile teö jährlichen Pachtschillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Oktober 1353 d,t dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäure vorhanden

sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wei.n kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbrin gung in de?»srlben m>: ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. ^ 15. Den Pachlschilling hat der Pächter auf seine tAefäyr und Kosten an die ihm zugewiesene Kasse ab zuführen , und zwar in mönallichen glei-5 en Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des gan zen gepachteten Objektes oder bei Kankretal-Pachtungen die. Benützung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 14.07.1853
Physical description: 10
-Ver 4 v Serravalle Pileante 70 750 3 —' waltung 6 7 Vü Aorghctto 652 120 für jedes Zugthier außer der Bespan nung 1 2 - 8 NaveS. Rocco 1813 für jedes Stück — 3 9 Grumo 36 - k. k. FInanz-LandeS-Direktion, und gegen die Entsch,!. dung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz-Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter Ist verpflichte», auf die Befolgung der Cirkular-Verordnung vom 25. Juni 1837 Zahl 13172 rücksichtlich'der U'deriadung zu wachen, und die Anzeige hievon

an die nächste politische, Obrigkeit oder an .das pächste ZollVerjehrungssteuer - oder KontroklSamt zu machen, je nachdem ein oder das' andere Amt äuf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, der Mauthstation näher liegt. Wiro die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat serner auch darüber zu wachen, daß die Cirkular » Verordnung vom 8. Juni 1340 Nr. 13310—1901, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen

der Lastwagen, die Be spannung derselben, die Breite der Reife der Räder, und das Einlegen der Reißketten befolgt werde.; jede Außerachtlassung Vieler Verordnung ist'von dem Päch ter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrig keit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbolleten von der zurückgeleg ten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter ver.indet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn ter Pächter len

Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen üb.rnimuit, i,n sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen yat; we.in der Pächter eS aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf einrs jeten Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Oltober 1L53 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerar^algebäude vorhanden

sind, in welchen derselbe untergebracht ,r/kr5en kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbrin gung in denselben mir ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Z^en Pachtschilling hat der Pächter äuf seine Gefahr und Kost n an die ihm zugewiesen? Kasse ab zuführen , und zwar in monatlichen gleisen Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen find. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des gan zen-gepachteten Objektes oder bei Kankretal Pachtungen die Benützung

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 22
Date: 26.09.1833
Physical description: 22
gereichen. 6. Der Pächter ist verpflichtet sich genau nach den Be stimmungen des Gubernial Cirkulare vom l>. Juli iksy, und den nachträglichen auf den gepachteten Gegenstand Beziehung habenden Entscheidungen und Verordnungen zu benehmen. k>. Dem Pächter ist unbenommen, seine ganze Pach tung ganz oder rheilweife au Uuterpächter uiiter der ad - angeführten Modifikation zu überlasten; allein diese wer ben von dem Gefalle bloß als Agenten des Pächters ange sehen , welcher dessen ungeachtet für alle Punkte

deS Pacht vertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwort lich bleibt. 7. Der Pächter ist verbunden, den bedungenen Pacht- fchilling in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden MonatS, und wenn dieser ein Sonn - oder Feier tag wäre, am vorausgehenden Werktage an die Kammeral- Gefällen-Bezirks ^Ka^e in Innsbruck abzuführen. g. Der Pächter hat keinen Anspruch auf einen Nachlaß deS Pachtbetrages während der Daner deS Pachtvertrages, so fern in dieser Zeit der Tarifsatz von dem in der Pach

tung begriffenen Objekte nicht geändert wird, und es hat der h. deS angeführten Cirkulars auch auf ihu volle Anwendung. Allfällige Aenderungen in den vorgezeichne ten EinhebnngS Modalitäten, die zum Schutze des Gefäl- ändern nichts an der eingegangenen Pachtverbindlichkeit. c). Der Pächter ist verpflichtet, die versteuerten Rema nenzen, welche sich am Ende seiner Pachtzeit bei den Par teien vorfinden sollten, entweder dem Aerar oder dem nach folgenden Pächter »ach dem Tariffsatze zu versteuern

. ,c». Wen» der Pächter mit einer Pachtschillingsrate im Rückstände bleiben sollte, so soll dem Gesälle daö Recht zu stehen , den Ausstand ohneweiters durch die Kaution zu bedecke» , zugleich aber die weitere Einhebnng deS GefällS nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, und auch auf Rechnung und Gefahr deS säu migen Pächters das Pachtobjekt neuerdings feil zu bie then. Im Falle einer auf Rechnung nnd Gefahr des ver- tragbrüchige» Pächters vorzunehmende» Relizitation bleibt

die Bestimmung der hiebei als Ausruföpreis anzunehmen den «-summe dem Gutbefiudeu der Gefällsbehörde über laden, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Ein- wendnngen gegen die Gültigkeit und die rechtlichen Fol gen der zweiten Versteigerung herleiten kann. Für die Kosten dieser Maßregeln ^so wie für den allfälligen Ent- ^^M6er^6g>.u.>le, Pächter daö Aerar durch die Kaution, nnd in so ferne diese nicht zulangt, auS seinem eigenen Vermögen schadlos zu halten. Ein allen falls sich ergebendes günstiges

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 03.10.1861
Physical description: 6
einander folgende Jahre, nämlich von Martini 1861 bis dahin 1866 verpachtet, wobei sich gegen seitig eine halbjährige Auf- und Abkündnng bedun gen wird. Der Pachtversteigernngspreis für Ein Jahr hat auch für die übrigen Jahre zu gelten. 2. Der jährliche Pachtschilling ist in 2 Raten zu bezahlen, die eine Hälfte Ist um Martini (1861) erstmals, und die 2te Hälfte um Georgi zu bezahle». 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlasse« nen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtzeit, oder im Falle

einer Pachtaufkündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückzustelleu, einen allen- sälligen Abgangs oder fchnldbare Deteriorirung hat Pächter nach dem Befinden der Sachverständigen zu ersetzen. 4. Wird Jedermann zum Pachte zugelassen, der sich über einen guten Leumund auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter die herrschästlichcn Rea litäten in gutem Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Müble und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über^wei Gul, den öst. Währung

betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu unterfangen, kleine Auöbesscruilqcn zu feiuem Nutzen und zum Nac! tbeile des Werkes hinauszuschieben, soudcru solche gleich vornehmen zu lassen, widrigen Falls bei einer geflissentlichen Un- terlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sei» soll, die Reparationskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst anö Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine ^ Sagpiütter

selbst beizuschassen, und die ihm im AmAbaren Stande übergebeueu Mühlsteine und r<,5, . zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar. G,räthschas«en beim Austritte ans dem S4« Kontrakt im gleichen Stande, wie sie ibm lant Pachtinventar übergeben worden Pächter ^'verpflichtet alle sämmllichen herr. schästl. Sagbökzer nack dem von der k.^k. Hammer- Verwaltung angegebenen Maaße und Form uneut- geldlich zu schneiden nnd von jedem Hchnittholze die zwei noch brauchbaren Schwartlinge den» Amte zu- nickzustetten

, nnd überbaupt sur das Schneiden der herrschäftlichen Schnittwaaren keme Vergütung zu fordern und ebenso auch von den bei der Sage ab« 5>ttenden Sagspäne so viel dem Amte unentgeldlich abzugeben, als zur Bemairung der Handelsgrundc erforderlich sein werd,». . . 8. Der Pächter sämmtl. Gewerbe hat sich genau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Borschristen nnd Aufträge zu halten. S. Ferners bat Pächter die Erwerbsteuer, so wie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsame Bezug habenden Steuern

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 21.07.1853
Physical description: 10
Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die' Cirkular - Verordnung vom 3. Juni 1340 Nr. 13310—l90l, bet>eff,nd dieFestsetzung derBrelte und des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Be spannung derselben, die Breite der Reife der Räder, und das Einlegen der Rrißkelten befolgt werde; jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Päch ter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrig keit oder d«m nächsten Gefällsamte anzuzeigen. ,12. Dein Pächter steht das Recht

, die Partelen zur Vorzeigung der Mautdbolleten von der zurückgeleg ten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaulion, welche, wen» der Pächter cen Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen B-nages desselben zu bestehen hat; we in der Pächter 'es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jc?en Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile rcS jährlichen Pachtschillings ;u erlegen kömmt, und die spätestens

bis 15. Oktober 1L53 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. ' l4. Der Pächter hal seldst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerar algebäude vorhanden'sind, in welchen derselbe untergebracht werten kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbrin gung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. l6. Oen Pachtschilling hat der Pächter auf selne Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Kasse ab zuführen, und zwar in monatlichen glei te» Raten

, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des Lan zen gepachteten Objektes over bei Kankretal Pachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Kon- kretal - Pachtobjekten gehörigen , jedoch selbstständigen ManlhobjekieS durch ein Elementarereigniß oder durch ein anderes von ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechisbestandlg zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens l4 Tagen un unterbrochen gänzlich

nicht als ein den Entschädigungsanspruch des Pächters begründendes Elementarereigniß angesehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß die ses Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen derech- -tiHt ist. Alle von dem Willen des Pächters abhän gende», daher durch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des PachtobjekteS behebenden oder be- fcbränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereig nisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjektes ln größerem oder geringerem Maße einwirken, durch welche aber die Benützung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 17.08.1860
Physical description: 10
AK» verfällt der Pächter in eine Strafe von < bis ich wel^e die Bezirksdirettion von Fall zu Fall noch den Umständen bemessen wird. ^ ^ ^ . 6. Die Beischaffung der Wegmautb -Valorbolleten bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem. selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und dir Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollele wird der verweigerten Grsolgung einer Bollete gleich geachtet. . . .. ^ . . Auch darf

keine der Jahreszahl, Datum oder in dem Anfaßt des Gebührenbetrages korn'glrte oder radirte Bollete der Partbci gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- qeloben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt rer Pättter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Manthgeides, unab. dängig von senen Strafen, die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des SchraNkens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichte», diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

der Mauthgebüb,- wird von den nach- dem Gesetze hiezü berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen GesäliSübertretung betritt, das Sieben und einhalb- fache rer Gebühr als Si'cherstellung der Strafe in Barem einzubcben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Derzehrungs- steuer» oder Kontrollsanue oder dem nächsten für die Untersuchung

?» über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher be findet, bei derselben die Thatbeschreibung ausgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gefällsverkür- zungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. l0. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
, ihn hieui im Falle der Weigerung oder Unterlassung durch Strafbotheu oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanz-Bezirks-Direktion kann bin nen. 4 Wochen der Rekurs an die k. k. Finanz, Landes.Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befol gung der.Zirkttlarverordnnng vom 25. Jnni >837 Zahl 13172 rücksichtlich der Ueberladuug zu wachen

, »nd die Anzeige hievon an die nächste politische Obrigkeit oder das nächste Zoll« Verzebrungsstener- oder Kontrollsamt zu machen, je nachdem ein oder das, andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, , der Mauthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Cirknlar--Verordnung vom 8. Juni >840 Nro. 13310 —1901 betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes

der Ladungen der Last wagen, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten be folgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefälls amte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Manthbolleten von der zurück gelegten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbinvet sich zur Leistung einer Kaution

, welche, wenn der Pächter den Pacht schilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages des selben zu bestehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden Mo nates zn berichtigen, in dem vierten Tbeil des jähr lichen Pachtschillings zu erlegen kommt,' und die spätestens bis 15. Oktober 1856 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorge», dort aber, wo Aerarial- Gebäude vor handen

sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet^ wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. iö. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefabr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zn bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objektes oder bei Konkretal- Pachtnngen die Benützung auch uur

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 27.06.1856
Physical description: 10
sie eS fordern, schriftlich oder mündliche Rede und Antwort zu gebem Diese Behörden sind berechtiget, thu hie>u im Falle der Weigerung oder Unterlassung vurch Strasbothen oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung' der Finanz-Bezirks-Direktion kann bin- nen 4 Woche» der Rekurs an die k. k. Finanz- Landes'Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls, binnen 4 Wochen an das hohe k. Finanz.Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befol

gung dcr Zirknlarverördnnng vom 25. Jnni >837 Zahl >3172 rücksichtlich der Ueberladung zn wachen, und die Anzeige hicvon an die nächste! politische Obrigkeit oder das nächste Zoll- Verzelirungssteuer- oder Kouirollsaiut zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt anf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, der Manthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das.D^'ttel des eingebrachten Sirafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen

, daß die Cirkular »Verordnung vom 3. Juni 1840 Nro. 13310— 1901 betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Last wagen, die Befpannnng derselben, die Breite der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten be folgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefälls amte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Manihbolleteu von der zurück gelegten

Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbiuvet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pacht schilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt; im sechsten Theile des einjährigen Betrages des selben zn bestehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach A blanf eines jeden Mo nates zu berichtigen, in dem vierten Theil des. jähr lichen Pächlschillings zu erlegen kommt, und die spätestens bis 15. Oktober 1356 bei dem betreffenden Arme geleistet

werden muß. > 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarial - Gebäude vor handen sind, in welchen derselbe untergebracht werden kaun, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eiue besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens znr bedungenen Zeit eines jeden Monats

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 20
Date: 30.09.1830
Physical description: 20
ans Abgang rechtli cher Beweije aufgehoben wurde. .. -2'Pächter ist verpflichtet , sich geuan »ach den Be« stnnmungen des Guberuial - Cirkulare vom 6. Juli ,«-y und den nachträglichen ans den verpachteten Gegenstand Beziehung habenden Entscheidung«» und Verordnungen zu benehmen« , ^ A. Dem Pächter ist unbenommen seine Pachtung ganz oder theiiweise an Unrerpächtern unser der ad l angeführ ten Modifikation zn überlassen; allein diese werden von dem G e fäll e blos als Agenten des Pachters angesehen

, welcher dessenungeachtet für alle Punkte deS Pachtvertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. Der Pächter ist verbunden, den bedungenen Pacht- fchllling in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monats, oder wenn dieser ein Sonn - oder Feiertag wäre, am vorausgegangenen Werktages, entwe der an dio k k. ver/inte Gefallen - VerwalrnngS-Kasse in Innsbruck, oder an eine der Berzehrnngs - Steuer- Jnfpeklorats-Kassen, worüber mit ihm die bequemste genaue Bestimmung

werden. andern nichts in der eingegangenen Pachtver- biudiichkeit. - b. Der Pächter ist verpflichtet, die verstenerten Re manenzen . welche sich am Ende feiner Pachtzeit bei den steuerpflichtigen Parrheien vorfinden sollten, entweder dem Aerar oder dem nachfolgenden Pächter nach dein Tariff- satzzu versteuern. Auf die bei dem Antritte seiner Pachtung bei den steuerpflichtigen vorhandenen versteuerten Vor räthe hat er aber keinen Anspruch. Wenn der Pächter mit einer Pachtschilliugsrate in Rückstand bleiben sollte, so soll dein Gefäll

zu halten. Ein allenfalls sich ergebendes günstiges Resultat /der neuen Feilbiethnng soll nur dei»« Gefalle zum Vortheil gereichen. v. Für den Fall. als der Pächter die Vertragsmas sigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung dieses Vertrages beauf tragten Behörde frei, alle jene Maaßregeln ;» ergreiffen, die zur nnanfgebaltenc» Erfüllung dieses Vertrages füh ren. wogegen aber auch dein Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er ans dem Vertrage

machen zn kbn- nen glauvt. offen sieben soll- «. Dem Pächter liegt ob, die «stempelgebühr fürdaS in Handen der k. k. vereinten Gefällen-Verwalruiig blei bende, und mit dem klassenmässigen Stempel versehende Vcrtrags-Oupplikat zu bestreiken. Votzen, den :>. September >8zc>. K. Verz. - Steuer-Jnsvektorat. Bratto, Inspektor. P a p i e r - L i e f e r u n g S - A n k ü n d i g n n g. Die k. k. vereinte Gefallen-Verwaltung für Tirol und Vorarlberg hat beschlossen, ihren Bedarf an Schreib und Druckpapier

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
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Page 178 of 300
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 180 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/10(1912)
Intern ID: 483352
Pattis (Inb. : M. Böckl u. M. Schürt) Habs burgers trass e 344 Villa Perathoner (Pächter: 'W. Klampferer) Tutzex-gasse 450 Pension Pitscheider, Meran entrasse 464 '•'Pension Quisisana (Inh.: Kornel. Mattheesen), Promenadestr. 437 Ptotensteinerhof (là. : Maria Hafner), Orsi- heiligenstr. 394 Sanatorium, Habsburgerstrasse 332 Villa Schöneck (Pacht.; Aug. Mang),.Prome nadestrasse 439 Villa Sonnentie m (Adele v. Gundlach), Wehd- landtstra»se 429 * Hotel Sonnenhof — Villa Loreley -— (Pächter : Josef

Egger) Z, Köhlern Edelraut (Inh.: Matthias Thumer), Eisackstr, 21 Eisenhut (Inh.: Seb. Am platz), Binderg. 21 *Figl (Pächter; M, Hörmann) Kornplatz 9 Gewerkschaftshaus, (Pächter: Josef Plunger), Gil in strasse 15 Hahn. Koter (Inh. : Jos. Thomanti), Laubeng. 3 *Rössl ilnh.: Rosa Gastl), Binderg. 6 *Sargant (Inh.: Heinrich Lang), Dreifaltig-. keitsplatz 13 Schlüssel (Inh.: Anton Berner),. Göthestr. 40 Sonne tlnh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 Touristen (Inh.: Anton Nieder), Rauscher torgasse

21 *Traube, goldene (Inh,: Josef T wer deck), 'Wein - traubengasse 15 Traube, weisse (Pächter: Anton Waldner), Museumstrasse 19 c) Restaurationen: (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Adler, schwarzer (Inh.: Alois Gelt), Obst markt 32 , . _ Ausserbrunner (Martin Ausserbrunner), Göthe- strasse 36 *Ba,hnhof-Restauration (Inh.: Joh, Pattis), Z, Bahnhof platz 176 *Bozner Hof (Pächter: Hans Beikìrcher), Z, Vir gl 3ö7 Bräuhaus (Pächter: Richard Krautzb erger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter

: H. Mayer), Eisackstr. 17 Carmann Johann, Z, Oberau §88 Cecco Cyrill, Kantineur, G, Fagenstr , Käsern©' Dolomitenblick (Inh. : Josef Gamper), Q. Quirainerstrasse 530 „Edelweiss' (Ferd. Maas), Z, Oberau 640 Egger Johann, G, Mendelstrasse 548 Florkeller (Inh.: Valentin Zeiger, Z, Kardaün Germania, Pension (Inli.: Leop. Eder), G, . Guntschna 75 Haselburg (Pächter: Jos. TJntersteiner), Z, Haslach 3b 1 Kimpflinger Johann Z, Bahnhol strasse 145 Kohlerhof (Inh.: Gertr. Werner), Z, Yirgl 352 Kurhaus (Inh

, G, Sigmundskron 175 Parksehlössl (Pächter: Joh. Pechlaner jun.,) Z Bahnhofpl. 187 Paulmichl (Inh.: Johann Peer), Erbseng. 10 Pfarrhof (Inh.: A. Ausserhofer), Z, Oberau 404

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Date: 28.06.1856
Physical description: 12
an das hohe k. k. Finanz Minisierium.ergriffen werden. II. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Besol« gung der Zirkttlarverordnnüg vom 25. Jnni >337 Zahl >3172 rückstchtlich der Ücberladuiig zu wachen, und die Anzeige hievon an die nächste politische Odrigkeit oder das nächste Zoll- Vcrzebrungösteuer- oder Kontrollsamt zu machen. /e nachdem ein oder das andere Amt ans dein Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, der? Mauthstation nsihcr liegt. Wird die Anzeige richticj befunden, so gebührt

ihm das Drittel des eingebrachten Strasbetrages^ Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Cirkular'Ajerordnüug vom 3. Jnni 1840 Nro. 13ZI0—1901 betreffend die Festsetznng der Breite und des Gewichtxs der Ladungen! der Last wagen, die Bespailliniig derselben, die Breite der Reife der Rä6er lind das. Einlegen der Reißketten be folgt werde, jede Alißcrachtlässung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder dsr nächsten politischen Obrigkeit, oder dein nächsten Gefälls amte anzuzeigen

.. - 15. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Maüthbolleten von der zurück gelegten Station zn verhalten, nicht zu. ^ 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einrr Kaution, welche, wenn der Pächter den Pacht- schilling monatlich vortnncin zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages des selben zu bestehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden Mo nates zn berichtigen, in dem.' vierten Tbeil des jähr lichen Pochtschillings

zu erlegen kommt> und die spätestens bis 15. Oktober 1356 bei bem betreffenden Amte geleistet werden muß. ! 14. Der Pächter hat selbst für feine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Acren ml ^ Gebäude vor handen find , in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. >5. Den Pachtschilling hat der Pächter auf feine Gefabr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen

nicht als ein, , den Entschädigungs- Anspruch des Pächters begründendes Elementarereigniß angesehen wird, und daß daher auch der Pächter ans Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen berechtigt ist. Alle von dem Wille» des Pächters abhängenden, daher durch sei» Verschulden hervor« gerufenen, die Benützung des Pachtobjektes belieben den oder beschränkenden Umstände», so wie alle Zu fälle und Ereignisse, die bloß ans eine Verminde- rnng des Pachtobjektes in, größerem oder geringerem Maße einwirken

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