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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 07.11.1865
Physical description: 8
diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vernrtheilten vergütet werde«, dem Pächter zu. , lt). Die Entscheidung der sich auf dic^ Einhebniig und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten »wischen den Pächtern nnd den Parteien steht den Finanzbehörden zu. Der Pächter ist daher verbnn- den, den Gefällsbehörden über alle Manthangelegen- heiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder müncliche Rede und Antwort zu gebe». Diese Bc- Horden sind berechtiget ihn hiezn im Falle der Wei gerung

oder Unterlassung dnrch Strafbothen oder auf andere gesetzliche Art zn verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanz-Bezirks-Direktion kann bin nen 4 Wochen der Rekurs an die k. k. Finaiiz-Lan- des-Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Uöochen an daS hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung derEircnlar-Verordnnng vom 25. Juni 1337, Z. 13172 rückstchtlich der Ueberladung zu wache», und die An zeige hievon an die nächste

politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehrungssteuer- oder Kontrolls- amt zu n»achcu, je nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtnng.das Fuhrwerk zieht, der Manthstation näher liegt. Wird die An zeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Eircular-Verordnung vom 3. Juni 1346, Nr. 13310—1901 betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen

, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbolleten von der zurück gelegten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich

vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zn be stehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eines jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil des jährlichen Pacht schillings zu erlegen kommt, und die spätestens bis lg. Dezember 1865 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine U»te»kuuft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 09.11.1865
Physical description: 8
diese Kosten nicht von dem Bcschnldigteit oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. ^ ^ lN. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung 5er Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Finanzbelwrden zu. Der Pächter ist daher verbun den, den Gefall sbehörden über alle Mauthanflelegen- heiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be- Horden find berechtiget ihn hiezn im Falle der Wei gerung

oder Unterlassung durch Strasbotheu oder anf andere gesetzliche Art zn verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanz-Bczirks-Direktion kann bin nen 4 Woche» der Rekurs an die k. k. Finanz-Lan des-Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. >1. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der Circnlar-Verordnnng vom 25.Ju»i 1337,Z 13>72 rückstchtlich der Ueberladung zu wachen, und die An zeige hievon an die nächste

politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehruugssteuer- oder Konirolls- amt zu machen, /e nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zi.ht, der Mauthstation näher liegt. Wird die An zeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular-Verordnnng vom 3. Juni 134V, Nr. 133l0-lS0l betreffend die Festsetzung der Breite niid des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen

,-die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefällsainte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Manthbolleten von der zurück gelegten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich

vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile d?s einjährigen Betrages desselben zu be stehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eineS jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil des jährlichen Pacht- schillings zn erlegen kommt, und die spätestens bis 10. Dezember 1365 bei dem betreffenden Amte geleistet werden m„ß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Acrarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht

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Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 17.01.1929
Physical description: 8
verpachtet wurde und der Pächter nicht ständig selbst an der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um die Versicherungssumme erhöht: b) wenn der Grund verpachtet wurde und der Pächter ständig selbst bei der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um eine Quote, die der Hälfte der Versicherung' summe entspricht, erhöht; ' c) lvenn der Grund in Halbpacht oder Teil pacht vergeben wurde, so ist ein Teil der Ver sicherungssumme im Verhältnis zu dein Teil am Ertrag

der ihm vom Pachtkvntrcikt zugewiesen wurde, vom Pachtet zu bezahlen. Meliorationen auf verpachtete» Gründen Eine der vicluinstrlttciisten Fragen ist heute jene der Verbesserungsarbelten die vom Pächter auf den von ihm gepachteten Grunde ausge führt werden, seien sie nun kaufmännischer, in dustrieller oder landwirtschaftlicher Natur. Vom Neichsverband der sascistischen Land wirte wurde eine eigene Kommission unter dem Vorsitz Prof. Marozz-'s mit dem Studium der Angelegenheit betraut. Nach mehreren Monaten eifriger

Arbelt hat die Kommission ein Schema der wichtigsten Normen zusammengestellt und dieses vor kurzem den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt. Das von der Kommission entworfene Prosekt erkennt dem Pächter das Recht freier Inangriff nahme von Mcliorasatlvnen auf dem gepachte ten Grunde auch für den Fall gegenteiliger Kon trollpunkte zu. jedoch ist dieses Recht von Klau seln in der Weise beschränkt, daß das Eigen tumsrecht des Besitzers nicht angegriffen wird. Das Projekt sieht vor. daß überall

hin, die Ent schädigung dem höchsten Wert des Grundes bei Aufhören der Pachtzert gleichzustellen. Die Entschädigungssumme, di« dem Pächter zusteht, wird mit dreiviertel des Meliorisations» wertes festgesetzt. In der Bewertung der Melio- risation müßte auch der Vorteil in Betracht ge zogen werd.'n. den der Pächter während der Pachtzeit genossen hat, aber'nur zu dem Zwecke, eine ungerechte Bereicherung auf Kosten des Verpächters zu verhindern. Außerdem wird festgesetzt, daß in Fällen, in denen

wäre demnach nicht als einfachen Buchkredit zu behandeln, sondern als Kreditrccht mit öffent lichem Charakter und besonderem Schutz, unter gewissen Bedingungen. Sind diese erfüllt, so hätte der Pächter das erste Recht gegenüber andern Konkurrenten auf den verpachteten Grund. Wird den Ansprüchen des Pächters nicht nach gekommen, so kann er sich an den Grund selbst halten, und sollte er seine Rechte übertragen haben, so könnte er den Wert der Meliorisa- tonen vom Erlös aus dem Verkaus des Grun

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Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 29.07.1929
Physical description: 6
oder Pächter während der Dauer des Bestandver trages Anspruch 'diitif eine entsprechende Herab setzung des Zinses erheben. Zeigt sich nämlich die Wohnung oder das Pachtgut mit solchen Mängeln behaftet, die dessen ordentlichen Ge brauch unmöglich machen oder einschränken, so hat der Me rer oder Pächter das Recht, entweder die Auslösung des Vertrages oder wenigstens eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen. Solche Fälle wären z. B. Feuch tigkeit der Wohnung, Ungeziefer, Baufällig keit usw. Der Vermieter

oder Verpächter ist überdies noch verpflichtet, dem Mieter für den erlittenen Schaden schadlos zu halten und barm sich von dieser Pflicht nur dann be freien, wenn er ibeweisen kann, daß ihm der betreffende Mangel unbekannt war. Wie im bisherigen Rechte steht auch nach dem italienischen Gesetze -dem Pächter bei be sonderen Mißernten das Recht zu. eine ver hältnismäßige Herabsetzung des Pachtfchillings zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Pachtungen für nur ein Jahr und, längeren Pachtverträgen

. Im ersteren Falle trägt der Pächter den Verlust bis zur Hälfte des Ertrages selbst: erst di« Vernichtung von mehr als die Hälfte des Erträgnisses berech tigt den Pächter, eine entsprechende Minde rung des Pachtzinses zu verlangen. Bei Pach tungen, -die auf mehrere Jahre abgeschlossen wurden, findet eine Abrechnung des Verlustes A. Wachtier Bolzano, Lauben 64/69 Sport-Hemden Herrenhemden nadi Maß. in einem Jahre mit dem Mehrerträgnrffe in den anderen Jahren statt. Der Pächter, dem mehr als die Hälft

Pachtzett wird der Durchschnitt aus den Erträgnissen oller Jahre gezogen und auf Grund dessen berechnet, ob «in teilwei-ser Nachlaß des Pachtzinses einzutreten hot oder nicht. Da darin aber eine gewisse Härte gegen den Pächter Legt, der trotz eines Mißjahres vorläufig den vollen -Pachtzins weiterbezahlen soll und die Gesamiberechuung auf das Ende der Pochtzeit hinausschieben soll, gibt ihm das Gesetz das Recht» sich an das Gericht zu wen den, das ihm vorläufig und gegen später« Abrechmmg entsprecheich

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 04.02.1938
Physical description: 6
; Cecilie Coraz- zola des Gregor, aus Deutschland, im Wer von 22 Jahren; Margherita A.n- dergasser nach Alfonso, 13 Jahre alt, aus dem Gardenatale: die Schweizerin Berta Klotz des Sebastian, im Alter von 24 Jahren: Alhina Piffer nach Giuseppe, aus Bolzano, im Wer von 16 Jahren: Ma ria Voltolini des Antonio, aus Oestev W ben sind, wenn sie in der Pächter den Grund, der in Pacht ooer Ha Srankenversicherung für die Pächter und Halbpächter. Zwischen der sadistischen Konfödera tion der Landwirte

und der Konfödera tion der landwirtschaftlichen Arbeiter ist ein den Nationalkontrakt ergänzendes Uebereinkommen über die obligatorische Einschreibuna in die Krankheits- Hilfs tasse der lanowirtschastlichen Arbeiter der Familienangehörigen der Pächter und Halbpächter abgeschlossen worden. Dieses Uebereinkommen bestimmt, daß in die Krankheits-Hilsskasse der landwirt schaftlichen Arbeiter alle Pächter und Halbpächter und die Familienmitglieder vom 12. bis 65. Lebensjahre eingeschrie- amilie bpacht .übrt

wird, bearbeiten. Damit wird ie sanitäre und Spitalsürsorge als auch die Geburtsfürsorge auf sie ausgedehnt. Die Besitzer der in Pacht oder Halb pacht gegebenen Gründe haben einen jährlichen Betrag von 25 Lire für jeden Pächter und Halbpächter und für jedes Familienmitglied bei der Cassa Mutua Provinciale einzuzahlen. Der Beitrag geht zur Hälfte zu Lasten des Grundbesitzers und zur anderen Halste zu Lasten des Pächters. Die Hilfskasfen werden den Pächtern auch in den Fällen die Fürsorge zukom men lassen

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 28.03.1890
Physical description: 8
hält und dem Gesammtausschusse geeignete Vorschläge unter breitet; denn bei dem ewigen Probiren kann der Ma gistrat nur verlieren. Da nun das Pachtverhältniß mit Kräutner aufgelöst worden, so wird dem Magistrat kaum etwas anderes übrig bleiben, als den Bürger saal zuzusperren, weil schwerlich vorauszusehen ist, daß ein Pächter sich freiwillig meldet, oder daß für den Fall der neuerlichen Ausschreibung dieses Pachtes den Frühling und Sommer über Jemand dieses Ge schäft übernimmt

. Nach den bestehenden Verhältnissen kann ein Pächter nur in den Wintermonaten gute Ge schäfte dort machen, die ganze übrige Zeit ist zweifel haft. Gemeinderath Heinrich Wuchtler, der sich in der städtischen Rathsstube nie ein Blatt vor den Mund nimmt, weshalb ihn Mancher vom Rathscolleginm auf den Schlern hinaufbannen möchte, machte den nicht zu verachtenden Vorschlag: Damit die Stadt nicht immer zu kurz komme und die Zinsen herausschlage, so möge dieselbe die Säle nicht einem Pächter überlassen, son dern

selbst bei guten Gelegenheiten vermiethen und nur die im Parterre gelegenen Restaurationsränine verpachten. Im Garte» des Bnrgersaalgebäudes hat jetzt die Stadt eine schöne, sehr geräumige Veranda gebaut, die für kleinere Unterhaltungen, Bereinsver- sammlungen u. s. w. Winter und Sommer benutzt werden kann, daher für einen Pächter einträglich wer den kann. Auch der Garte» ist hübsch und schattig und im Hochsommer kühl, weil nahe dem Eisak gelegen. Herrn Heinrich Wachtlers Vorschlag, die oberen Säle nicht mehr

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1903)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 1. 1903
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Page 139 of 200
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/1(1903)
Intern ID: 483368
. : Felix Ladurner), Binderg. 6 c) Restaurationen': 0 1 y (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Zum schwarzen Adler (Inh. : Ant. Lugger), Obstmarkt 32 Bahnhof-B estauration (Inh.: K. Mitterutzner), Zollst. 176 Bertagnolli Sebastian, Gries, Kaiser Franz Josefpl. 46-5 Bozner Hof (Inhaber: Josef Pillon), Virgl 367 (Siehe Inserat) Bräuhaus (Pächter: Vigil Fi orioli), Gries, Eisensteckenstr. 416 Zum Bräunössl (Inh. : A. Müsch), Göthestr. 36 Bürgersaal (Pächter: 0. Zellner). Ei sack st]'. 17 -F orsterbräu

(Pacht, : A. Wieser), Göthestr. 8—IG Goyer Fr., Gries, Kaiser Franz Josefpl. 480 Gutmann Anton, Gries, Sigmundskron 406 Zum Hauptschiessstand (Inhaber: J. Meraner), Oberau 405 Zum Hirschen (Inh.: J. Pillon), Laubeng. 10 Hofer Alois, Rentsch 239 Knoll (Pächter: Johann Lochmann), Kaiser' Franz Josef str. 4 Kurhaus. Gries, (Inhaber: Franz Himmel- stoss), Kurhausstr. 355 Restauration - Filiale Lanner (Inhaber: Josef Lanner), Meinhardstr. 23 Zum Lewald (Inhaber: J. Egger), Oberau 403 ' Linder Ferdinand

), Schleiustr. 7 -Zur Sonne (Inh. : J.Plankensteiner),Eisackstr. 25 Zum Sargant (Inhaber: Heinrich Lang), Drei- 'Dur egg er (Inh. : A. Du sin), Göthestr. 20 * _£»_ Irvi ' i . 1 i j <-.4.^-. . /T— 'U . C mIx /\44-in-nT->iAvirpni«\ nihfi+wi n faltigkeitsplatz 13 Zum Schlüssel (Inh.: Fr. Theiner), Göthestr. 40 Zur goldenen Traube (Inh.: Franz Prunner), Weintraubeng. J5 (Siehe'Inserat) Zur weissen Traube (Pächter: A. Thurner), Museumstr. 19 mann), Meinhardstr, 2—4 Zur Talferbrücke (Inh. : S. Ampiatz), St.Peter

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 3 of 8
Date: 14.05.1923
Physical description: 8
Montag, den 14. Mai 192Z. .z?er iir»>er' Seite Z Pachwertrag wird nach Beendigung der Verhandlungen abgeschlossen wecken, inzwi schen aber werden die beiden Pächter, nach dem das Pachtverhältnis bereits tatsächlich besteht, innerhalb des morgigen Tages bei der Stadtkasse die erste, im Vorhinein fällige, vierteljährige Pachtzinsrate einzahlen. Be reits in der vorhergehenden Sitzung vom 4. Mai hat der Präfekturkommisfär dem Bera- Umgsausschusse über die verschiedenen Pha sen der neuen

vom Herrn Opitz auf die neuen Pächter, die laut Versteigerungsbedingungen zur llebernahme des Inventars um den Schät- zrngspreis d. a. 1.6W.VM Lire verpflichtet mim, nicht mehr gegeben war, wurden vom Herrn Opitz mit der Gemeinde Verhandlun gen in der Absicht eingeleitet, zu einem güt- ÄKm Vergleiche über den Wert des Inven tars zu gelangen. Diese Verhandlungen hat ten zum Ergebnisse, daß der Preis für Mo biliar und Einrichtung unter Zustimmung aller interessierten Teile aus 1.3Z0.WY Lire herabgesetzt

Sicherstellungen bieten und sich überdies ver pflichten, das Darlehen in längstens drei Iahren abzuzahlen. Zur weiteren Sicherstel lung der Gemeinde muß das Inventar des Hotel-Cafe gemäß den Bedingungen der Of fertausschreibung zur Garantie der Erfül lung der vertragsmäßigen Verpflichtungen durch die Pächter der Gemeinde in Pfand gegeben werden. Der Präfekturskommifsär glaubt, die In teressen der Gemeinde in bestmöglicher Weise gewahrt zu haben, was auch in der Bera tungskommission einmütig anerkannt worden

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