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Neueste Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 31.08.1929
Physical description: 6
davon. TodesMe- In Fra stanz Ignaz L^ns im 72. Lebensjahre. In Vre g e n z Fräulein Anna Weiß im Alter von 61 Fahren. Me Patscherkofelbahn und ihre Hotelpächter. lieber die Konkurslage der beiden Pächter des Berg hotels der Patscherkofelbahn, die Herren Georg P s cho r r sen. und jun., erfahren wir folgendes: Be kanntlich mußten die beiden Pächter vertragsmäßig eine Bareinlage von 70.000 s erlegen, wofür sie Stamm aktien der Patscherkofelbahn zum Nominale von je 110 s erhalten sollten

. Da aber die Bahn-Gesellschaft bis heute nicht gegründet worden ist, erhielten die Pächter diese Aktien bisher nicht und haben daher im Klageweg den Gegenwert der 70.000 s von dem Kon sortium der Patscherkofelbahn etngcfordert. Ob diese Forderung anerkannt, bezw. eingebracht werden kann, hängt von der Zahlungsfähigkeit des Konsortiums und der Lebensfähigkeit der Bahn ab. Inzwischen ist aber die wirtschaftliche Lage der Pächter 'mrch die schwache Freguenz der Bahn, die wiederholten längeren

BetriebseinsLellungen und des mangelhaften Ausbaues des Berghotels Nfw. so s ch w i e r i g geworden, daß sie einen A u s g l e i ch anstrebten. Durch den Wider stand der Löwenbrauerei Innsbruck, die als Haup tgläub i ge rin eine Forderung von 36.000 8 bat, ist der Ausgleich jedoch n i ch t z nstande gekommen, so daß der K o n k u r s Wer die beiden Pächter verhängt wurde. Der Betrieb des Berghotels geht aber ungehindert weiter, da weder Konkursmasse noch Gläubiger ein Inter esse daran haben, die Arbeitsmöglichkeit der durchaus

vertrauenswürdigen Pächter, die nur durch die unigünsti- gen Verhältnisse der Bahn in eine solche Lage versetzt wur den, zu unterbinden. Den Passiven von 160.000 L stehen Aktiven von mindestens 100.000 8 entgegen, die in der Hauptsache in Foroöernngen der Pächter gegen das Bahnkonsortium bestehen. „Wie kannst du wissen, wo Heinz seine Nächte verbringt? Wie kannst du dich auch nur in Gedanken mit einer solchen Frage beschäftigen?" „Da Ihr Vetter entschlossen ist, das Geheimnis unter allen Umständen zu wahren

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 07.11.1865
Physical description: 8
diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vernrtheilten vergütet werde«, dem Pächter zu. , lt). Die Entscheidung der sich auf dic^ Einhebniig und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten »wischen den Pächtern nnd den Parteien steht den Finanzbehörden zu. Der Pächter ist daher verbnn- den, den Gefällsbehörden über alle Manthangelegen- heiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder müncliche Rede und Antwort zu gebe». Diese Bc- Horden sind berechtiget ihn hiezn im Falle der Wei gerung

oder Unterlassung dnrch Strafbothen oder auf andere gesetzliche Art zn verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanz-Bezirks-Direktion kann bin nen 4 Wochen der Rekurs an die k. k. Finaiiz-Lan- des-Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Uöochen an daS hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung derEircnlar-Verordnnng vom 25. Juni 1337, Z. 13172 rückstchtlich der Ueberladung zu wache», und die An zeige hievon an die nächste

politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehrungssteuer- oder Kontrolls- amt zu n»achcu, je nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtnng.das Fuhrwerk zieht, der Manthstation näher liegt. Wird die An zeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Eircular-Verordnung vom 3. Juni 1346, Nr. 13310—1901 betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen

, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbolleten von der zurück gelegten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich

vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zn be stehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eines jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil des jährlichen Pacht schillings zu erlegen kommt, und die spätestens bis lg. Dezember 1865 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine U»te»kuuft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 09.11.1865
Physical description: 8
diese Kosten nicht von dem Bcschnldigteit oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. ^ ^ lN. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung 5er Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Finanzbelwrden zu. Der Pächter ist daher verbun den, den Gefall sbehörden über alle Mauthanflelegen- heiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be- Horden find berechtiget ihn hiezn im Falle der Wei gerung

oder Unterlassung durch Strasbotheu oder anf andere gesetzliche Art zn verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanz-Bczirks-Direktion kann bin nen 4 Woche» der Rekurs an die k. k. Finanz-Lan des-Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. >1. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der Circnlar-Verordnnng vom 25.Ju»i 1337,Z 13>72 rückstchtlich der Ueberladung zu wachen, und die An zeige hievon an die nächste

politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehruugssteuer- oder Konirolls- amt zu machen, /e nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zi.ht, der Mauthstation näher liegt. Wird die An zeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular-Verordnnng vom 3. Juni 134V, Nr. 133l0-lS0l betreffend die Festsetzung der Breite niid des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen

,-die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefällsainte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Manthbolleten von der zurück gelegten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich

vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile d?s einjährigen Betrages desselben zu be stehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eineS jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil des jährlichen Pacht- schillings zn erlegen kommt, und die spätestens bis 10. Dezember 1365 bei dem betreffenden Amte geleistet werden m„ß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Acrarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 17.10.1935
Physical description: 6
hat, im 81. Lebensjahre. Ferner Frau Franziska Knaller im 50. Lebensjahre. verlangen, wobei allerdings nach den Vorschriften der Exekutions ordnung zu verfahren ist (§ 461 ABGB.). Das schon begründete ding liche Recht des Pfandgläubigers geht aber als ein Recht an der Sache dem obligatorischen Recht des Pächters vor, und wenn der Pächter die Herausgabe der Bestandsache im Sinne des § 262 Exekution?, ordnung verweigert, kann ihn der Pfandpächter mit der Pfandklage auf Herausgabe der Sache belangen und der Pächter

, der mit dem Psandgläubiger in keinem V ertvagsverhältnisse steht, ist schuldig, die verpfändete Sache dem Psandgläubiger sofort heraus- zugeben und ihm die Befriedigung aus dem Pfand zu gestatten Wegen der steten Gefahr, die Maschinen dem Psandgläubiger heraus- geben zu muffen, ist der Pächter nach § 1117 ABGB. berechtigt, voni Vertrage abzustehen. Auch kann er nach § 932 ABGB. die Aus hebung des Vertrages verlangen. Landesgericht Feldkirch. Feldkirch, 16. Okt. Der 33jährige Gipser Albert Hammerer mußte

. (Gemeinschaftsbühne, ohne Stammsitze.) Die Vorverkaufskasse ist täglich von 10 bis halb 1 Uhr und von 4 bis 7 Uhr geöffnet, Sonntags von 10 bis 12 Uhr. Rücktrittsrecht des Pächters, wenn die Maschinen vor Pacht- abschlutz verpfändet wurden. Innsbruck, 16. Oktober. Der Beklagte hatte vom Kläger eine mechanische Strickerei ge- Ä und dem Verpächter als elfte Pachtzinsvate einen Wechsel, aus 300 8, übergeben. Da der Wechsel nicht «ingelöst wurde, erwirkte der Verpächter gegen den Pächter einen Wechsel

- zahlungsauftrag, gegen den der Pächter die Einwendung er hob, daß der Verpächter chm verschwiegen habe, daß die Sttickerei- maschinen zugunsten einer Bank schon vorÄbschlußdesPacht- Verhältnisses verpfändet waren; der Pächter fei darum, als er dies in Erfahrung brachte, vom Pachtvertrag zuruckgetreten. Das Landesgericht Innsbruck hob den Wechselzahlungsaustrog auf, das Berufungsgericht hielt den Wechselzahlungsaufttag aufrecht, der Oberste Gericytshos stellte das erstrichterliche Urteil wieder fyer und hob

auch vermöge der Natur des Geschäftes als still schweigend bedungen gelten, daß verpachtete Maschinen von Pfand- lasten frei sind. Auch die Kündigmtgssrist des Erstehers gegenüber dem Pächter ist beim Verkaufe einer verpachteten Liegenschaft eine andere als beim Verkaufe einer beweglichen Sache (8 1120 ABGB.). Wenn die verpachteten Maschinen vorher einem Dritten verpfändet waren, ist der Pfandgläubiger, wenn ihn der Verpächter nicht recht zeitig befriedigt, befugt, die Feilbietung des Pfandes gerichtlich

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 18
Date: 20.08.1840
Physical description: 18
vorgegangen. Die wegen der gedachten GefällSvcrkürzungen einfiießenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kostet, deS Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhcbuug und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen d-n Pächtern und den Partheien steht den Kammeralbehör- dtn zu. Der Pächter «st daher verbunden, den Gefällsbchör- dcn über alle Mauthangelegenheiten, je nachdem

sie cS for dern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt,.ihn hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung dUrch Strafbothen, oder auf an dere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der kammcraUBezirkS-Verwaltung kann binnen 4 Wochen der N-kurS an die k.k. Kammcral-Gefällen-Verwalluiig, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an die k. k. allgemeine Hofkammer ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet

,, auf die Befolgung der Cirkular-Vcrordnung vom 25. Juni 1837, Z. 13172, rück- sichtlich ver Uebcrladung zu wacheu, und die Anzeige hievon an die nächste politische Obrigkeit, oder das nächste Zoll-, Ver- zehrungc-stcucr - oder .^ontroUsamt zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege , in deren Richtung das Fuhrwerk zieht, der Maukhsiativn uäher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt i hm das Drittel des eingebrachten StrafbetrageS. » 12. Dem Pächter steht das Recht, die Partheien

zur Vor zeigung der Mauthbollete von der zurück gelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. ' lZ. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den PachtschiUing monatlich in vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des ein jährige» Betrages desselben zu bestehen hat, wenn derPäch- ter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden MonatS zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen PachtschiUings zu erlegen kömmt, und die spätestens

bis . . . bei . . . geleistet werden muß. 14. Dee Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind , in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinder niß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in demselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 13. Den PachtschiUing hat der Pächter auf feine Gefahr und Kosten an die . . . Kasse zn . . . abzuführen, und jwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens am . . . eines jeden Monats

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Der Bote für Tirol
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Page 19 of 26
Date: 04.10.1838
Physical description: 26
zu rrlegtn, wobei drr al< Vadium bereit« erliegende Be trag eingerechnet» oder, falls die ganze Kaution mittelst einer Realhypothek gestellt würde, zurückgestellt werden wird. Mit dem Beginnen der Pachtperiode wird der Pächter von der GefStlsbehörde in da« Pachtgeschäst eingesetzt, ihm der sich hierauf beziehende AuSzug au» der ämtlichen Vormerkung über die Verzehrungssteuerpflichligen überge ben, und selber auf die geeignete Weise dem Landgerichte

und den Verzehrungssteuerpflichligen, die eS betrifft, an gekündet werden. 9. So wie der Pächter in alle Rechte und Verpflich tungen der Kammeral -GeMenverwaltung, mit Ausnahme deS im H. 22 der oben angeführten Circular-Verordnung vom 6. Juli 1829 angedeuteten ersten Punktes, und Aus nahme der Anwendung des GcsällSstrasgesetzes auf die Gefällsübertrelungen, welche die dem Pächter zur EinHe bung überlassene Abgabe berühren, vollständig eintritt, so wird er hiemil ausdrücklich verpflichtet, sich auch genau nach den in jener Eircular-Verordnung

, und der Pächter die Ausübung der selben gestattet, ohne daß die Parthei den vorgeschriebe nen gefällsämtlichen Erlaubnißschein gelöset, und sich da mit bei ihm ausgewiesen hat, der für diese Uebertretung der GefällSvorfchriftcn von der Parthei verwirkte Straf betrag nicht dem Pächter, sondern dein Aerar zur Dispo sition anheimfällt. 11. Wenn der Pächter bei der EinHebung der Gebühr einen höheren Betrag, als der Tarifs ausfpricht, einhebt, hat derselbe außer der Entschädigung der Parthei, die es betrifft

, den zwanzigfachen Betrag dessen, was er wider rechtlich eingehoben hat, dem Gefälle als Strafe zu er legen; er Haftel in diesem Falle, so wie überhaupt, für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtrechte bestellten Personen. > 12. Der Pächter verpflichtet sich, die versteuerten und von ihm mit ZahlungSbolleten bedeckten Rein-meuzen an steuerbaren Objekten, welche, sich am Ende seiner Pacht zeit bei den steuerpflichtigen Partheiei, vorfinden sollten, entweder dem Aerar oder dem nachfolgenden Pächter

nach dem Tariffe zu versteuern. 13. Dem Pächter ist unbenommen, feine Pachtung ganz oder theilweise an Unterpächter zu überlassen; allein diese werden vom Gefalle blos als Agenten deS Pächters angesehen, welcher demungeachtet für alle Punkte des Pachtvertrages unmittelbar selbst in VerHastung und dem Gefälle verantwortlich bleibt. 14. Der Pächter ha» in keinem Falle einen Anspruch auf einen Nachlaß an dem Pachtschillinge, so wie überhaupt ein während der Dauer deS Pachtvertrages eintretender zufälliger Umstand

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 32
Date: 27.09.1838
Physical description: 32
zu erlegen, wobei der alS Vadium bereits erliegende Be. trag eingerechnet, oder, falls die ganze Kaution mittelst einer Rcalhypothek gestellt würde, zurückgestellt werden wird. Mit dem Beginnen der Pachtperiode wird der Pächter von ver GefällSbehörde in das Pachtgefchäst eingesetzt, ihn, der sich hierauf beziehende Auszug aus der amtlichen Vormerkung über die Verzehrungssteucrpflichtigen überge ben, und selber auf die geeignete Weise dem Landgerichte

und den VerzchrungSsteuerpflichtigen, die es betrifft, an- geküi'.det werd«». 9. So wie der Pächter in alle Rechte und Verpflich tungen der Kammeral-Gefällenverwaltnng, mit Ausnahme deS im H. 22 der oben angeführten Cireular-Verordnung vom 6. Juli 1329 angedeuteten ersten Punktes, und Aus nahme der Anwendung des GefällSstrafgefetzeS auf die GefällSübertretungeN, welche die dem Pächter zur Eiuhe- bung überlassene Abgabe berühren , vollständig eintritt, so wird er hiemit ausdrücklich verpflichtet, stch auch genau nach den in jener Eirenlar

entstehe», und der Pächter die Ausübung der selben gestattet, ohne daß die Parthei den vorgeschriebe nen gefällÄämtlichen Erlaubnißsche-n gelöset, und sich da mit bei ihm ausgewiesen hat, der für diese Uebertretung der GefaUsvorfchriften von der Parthxi verwirkte Straf- .betrag nicht dem Pächter, sondern dem Aerar zur Dispo sition anheimfällt. 11. Wenn der Pächter bei der Eiuhcbung der Gebühr einen höheren Betrag, als der Tarifs anSspricht, einhebt, hat derselbe außer der Entschädigung der Parthei

, die es betrifft, den zwanzigfachen Betrag dessen, was er wider rechtlich eingehoben hat, dem Gefällt als Strafe zu er legen; er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt, für daS Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtrechte bestellten Personen. 12. Der Pächter verpflichtet sich, die versteuerten und von ihm mit Zahiungsbvllcten bedeckten Remanenzen an steuerbaren Objekten, welche sich am Ende seiner Pacht' zeit bei den steuerpflichtigen Paxthcien vorfinden sollten, entweder dem Aerar oder dem nachfolgenden

Pächter »ach dem Tarisse zu versteuern. 13. Dem Pächter ist nnbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Unterpächler z» überlassen; allein diese werden vom Gefalle blos als Agenten des Pächters angesehen, welcher demnngeachret für alle Punkte deS Pachtvertrages unmittelbar selbst in derHastnng und dem Gefällt verantwortlich bleibt. 14. Der Pächter hat in keinem Falle einen Anspruch auf einen Nachlaß ä'n dem Pachtschillinge, so wie überhaupt ein wahrend Ver Dauer des Pachtvertrages eintretender

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 05.12.1878
Physical description: 4
an den meisten Orten den dritten Theil, an wenigen Orten aber die Hälfte des Bodenertrages abzuführen, oder es besteht, wie es landesüblich heißt, das System des Drittels und der Hälfte. An jenen Orten, wo nach alter Gepflogenheit das System der Hälfte besteht, hat der Bauer, in Folge der Verordnung vom 14. Sefer 1276 (1851), vom Obst ein Drittel dem Grundherrn abzuführen, während die anderen zwei Drittel dem Bauer oder — wie er seit dem Erlassen jener Verordnung genannt wird — dein Pächter verbleiben

. — Die Errichtung neuer und die Ausbesserung schadhafter Behausungen der Pächter, sowie anderer Baulichkeiten soll stets von des Grundherren ausgehen. Baulichkeiten aber, welche von den Pächtern errichtet wurden und Eigenthum der letzteren sind, sollen, injolange sie nicht durch neue er» setzt wurden und insofern sich in der Zwischenzeit die Nothwendigkeit von Reparaturen ergibt, von den Päch tern ausgebessert werden. Den Grundherren ist es auf das Strengste untersagt, die Pächter zu kleinen oder großen

jener Verordnung, je nachdem der Bezirk mehr Obst oder Gemüse producirt, von der einen oder der anderen Gattung ein Drittel den Grundherren zu zukommen. Auf den Gütern mit dem Viertelsystem find die Pächter gehalten, die Antheile der Grund herren in ihre Wohnungen oder auf die Märkte zu bringen und auf deren Aeckern, Gärten und Weingiir» ten einige Feldarbeiten zu verrichten. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, daß im Sand« schal Novi-Bazar ausnahmslos das Viertelsystem «xistirt. Wie oben bereits gesagt

nothwendig ge» wordenen > Restaurirungsarbeiten an Baulichkeiten, die vom Pächter errichtet wurden, durch dieselben besorgt werden muß. — Dafür müssen die dem Pächter ge hörigen Baulichkeiten, wenn er dos Pachtgut verläßt, von der Behörde unter Zuziehung von Sachverstän digen abgeschätzt und vom Grundherrn dem Pächter der Schätzung^werth voll ausbezahlt werden. Bei der artigen Anlässen haben Grundherr und Pächter je zwei Vertrauensmänner zu wählen, die sich im OrtS- rathe versammeln

und nach dem Grundsatz der Stim menmehrheit den Werth der Baulichkeit bestimmen. Darnach wird die Angelegenheit von dem Ortsrath geschlichtet. Wenn sich die vier Vertrauensmänner nicht einigen können, oder eine Stimmenmehrheit nicht erzielt werden kann, so haben sie einen fünften Ver trauensmann zu wählen, dessen Schiedsspruch, wie immer er auch ausfalle, von allen Uebrigen angenom men werden muß. Die Grundherren sind nicht befugt, die Pächter zu jeder ihnen bcliebigen Zeit von ihren Pachtgütern zu entfernen

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 11.08.1857
Physical description: 8
festgesetzt, daß das Zufriere» der Flüsse nicht als ein, den Entschädigungsanspruch des Pächters begründendes Elementar-Ereigniß an gesehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung an zusprechen berechtiget ist. All» von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobjektes oder beschränkenden Umstände, so wie Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjeltes in größerem

oder geringerem Maße einwirken, durch welche aber die Benützung eines selbstständtgen MauthobjekteS nicht gänzlich unmög lich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter^ der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Ob/ektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die Entschädigun.qsgesuche wegen entgangeiier Be nützung der Pachtobfekte müssen binnen der perem- torischen Frist von 3 Monaten vom Tage der Be hebung des Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke

die Mauthstation gelegen ist, über reicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen soll te, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung deS Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unausgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er ans dem Vertrage machen zu können glaubt, offen

stehen soll. Hiernach wird jedesmal und insbesondere in dem Falle,, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehorde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung, Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Objekt auf s-ine Gefahr nnd Kosten

neuerdings feil- znbiethen, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern Wegen zur Erfül lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde, n»d der Gefällsbehörde stellt es zn, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kauiion, nöthigenfalls auch von seinem übrigen Vermögen

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
SS7 eines felbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmögltch gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich'den herbeigeführten Abfall am Ertrage deS gepachteten Objekies ohne einen An spruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EmschädigungS-Gesuche wegen entgangcner Benützung der Pachtobjrkce müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des Hindernisses an bei der Bezirksbe- hörde, in deren Bezirke die Manthstation gelegen ist, überreicht

werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnanfgehaltencii Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber anch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wild jedesmal

und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder, den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung nnd Gefahr zu verwalten haben, eiznusetzen, oder das gepachtete Objekt auf feine Gefahr und Kosten neuerdings feilznblethen

, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern.Wegen zur Erfül. lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde. und der Gefällsbehörde stedt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kantion, nöthigenfalls anch von seinem übrigen Ver mögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenom menen

Wiederversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Scqne- stration des Manthgefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mantherträguiß sich ergäbe, so soll das Gefälls-Aerar berechtigt sein, diese Bortheile für sich zu behalten. Ueberdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festge setzten Zeil nickt abführt, von der rückständigen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung die Verzugs zinsen

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1899)
Innsbrucker Adreßbuch; 1899
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Page 108 of 176
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 98 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: II Z 278/1899
Intern ID: 483101
- und Spielwaaren- händler. Duschek Vincenzia, geh.Seidl. Garbe r. Völlenkler Alois. Gärtner. Nicki Fritz, Kunstgärtner. Gast- und Schankgewerbe. a) Gasthöfe nnd Gast gewerbe. Beck Wilhelm. BrngnaraR. „zum Radetzky“. Degetz Leopold, Pächter. Eller Anton, HòtelVeldidena, EllerEranz, Gasth.z.Tempel. Erlacher Franz. Ferrarihof. Plunger Monikas Erben. Janfenthaler Andrà. Pächter. Knapp J., Pächter. Kohlegger Antons Witwe „z. Ke uh ans'. Laner Johann. Pächter zum I Stimmen und Berg Isel. Lindner Sebastian. Pächter

. LöschMikolans. Hotel Oesterr. Hof. Margreiter Philomena Witwe „zum Riesen Haymon“. Mayr Anton. Gassenschaiik. Meraner Felix, Pächter, „zum Stiegele“. Neumayr Lorenz, Pächter, z. „Ädambräu“. Nenner Franz. Niedermair Peter, Pächter, „zum Neuwirth“ Pall Anton-„zum Haspinger“. PerwögPerdinand „z.Biene“. Pinzger Anton. PöllingerVitus, Pächter, znm Felsenkeller. Pöschl Anton, Pächter, znm Peterbrün dl. Purtscher Crescenz. Gassen- schank. ReschAlois ,.z. Speckbacher“. Schweig! Albert. Singer Jacob, Gassenschank

. Vonstadl Josef. Pächter, „znm Arlhergerhof“. Wälder Felix. Gassenschank. Zimmermann Josef, Pächter. b) Ausschank von ge- hranntengeistigenGe- tr'änken. I Dubsky Leopold. Grab er Theres Witwe. Tabarelli Philomena. Zwölfer Marie Witwe. Gemischtwaren-Händler. Friedländer Heinrich. Gabi Andrà. Gasser Maria. Gräber Therese. Gspan Vincenz. Händler Josef. Holzl Josef. Ihler Karolina. Knapp Franz. König Andrà. Lehner Ignaz. Pfeffern- Josef. Purtscher Crescenz. Regneiner Josef. Rüger Johann. Salcbner Jakob

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Volksbote
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Page 4 of 12
Date: 17.11.1927
Physical description: 12
neu« Gemeind« einen neuen Steuereinhebungs- dienst «ingerichtet hat. Me aus dieser Auflösung der Steuerpach tungen stch erg«benden Streitigkeiten werden durch «in aus drei Personen gebildet«« Schiedsgericht geschlichtet, von denen eine von der Gemeinde, eine vom Präfekten und ein« vom ausscheidenden Steuerpächter bestimmt wird. Der Stouereinhebungsdienst in d«r durch die Vereinigung neu entstandenen Gemeind« kann einem der beiden ausscheidenden Steuer pächter übertragen werden. Die Steuerabmeldimg

bei Beendigung einer landwirtschaftlichen Pachtung. Die Pachtung landwirtschaftlicher Güter wird nach der italienischen Steuerg-esttzgehung als ein Gewerbe angesehen, weshalb die Pächter landwirtschaftlicher Betriebe die Ricchezza Mobile-Steuer nach Gruppe B. gleich wie alle übrigen Handels- oder Ge werbetreibenden bezahlen müssen. Es gelten aber auch bei Beendigimg der Veränderung von landwirtschaftlichen Pachtungen dieselben Bestimmungen, wie bei der Einstellung eines Handels- und Gewerbebetriebes

, was von den landwirtschaftlichen Pächtern wohl aus Unwissenheit meist nicht beachtet wird. Die Folge davon sind dann doppelte Steuervor- schreibungen. di« erst durch nachträglich« Re kurse richtiggestellt werden müssen. Wie jeder Handels- und Gewerbetreibende, der leinen Geschäftsbetrieb aufgibt, binnen drei Monaten Me Abmeldung beim Steuer amte einbringen muß, damit ihm die Steuer vom Tage der Geschästseinstellung gelöscht wird, so mutz auch der Pächter, der eine Pachtung ausgibt, diese binnen 3 Monaten beim Steueramt

« abmelden. Dies kann in der Weise erfolaen. daß der abziehende Pächter das beim Steueramt und bei der Gemeinde erhältliche Formular über die Beendigung eines Einkommens (Cesfazione di reddito) aus füllt und sich von der Gemeinde die Tatsache der Pachtaufgabe bestätigen läßt. Das For mular ist danu entweder direkt oder im Wege der Gemeinde au das Steueramt oinzufenden. Auf dies« Abmeldung hinauf wird das Steueramt die Ricchezza Mobile-Steuer auf die Pachtung vom Tage der Beendigung der- ftlben

abschreiben. Für den Fall, daß ein Pächter nur das Pachtgut wechselt, also anstatt des bisherigen Gutes ein anderes in Pacht übernimmt, trist in seiner Erwerbstätiokeit kein« Unter brechung ein. Für die Steuerbehörde ist es aber insoweit von Belang, ob der Pächter dieses oder jenes Gut in Pacht hat, als das Einkommen aus der Pachtung je nach der Größe und Ertragslähigkeit des Gutes ver schieden sein kann. Wenn das neue Gut über dies in einer anderen Gemeinde liegt als das alte Pgchtgut, so muß

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 05.08.1857
Physical description: 8
wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein, den Eutichädiguugsaiispruch des Pächters begründendes Elementar« Ercigniß an gesehen wird, und daß daher auch der Pächter ans Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung an- zuspreclen berechtiget ist. Zille von dem Wille» des Pächters abhängenden, daher dmch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobjektes oder beschränkenden Umstände, so wie Zusälle nnd Ereignisse, die blos? auf eine Verminderung des Pachto''jektes

in größerem oder geringerem Maße einwirk.n, durch welche aber die Benützung eines selbststälidigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmög lich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objektes ohne einen Anspruch aus Entschädigung zu tragen hat. Die Enlschädignngsgesuche wegen cntgangener Be nutzung der Pachtobjekte müssen binnen der perem- torischen Frist von 3 Monaten vom Tage der Be hebung des Hindernisses an bei der Bezirksbehörde

, in deren Bezirke die Mauthstation.gelegen ist, über reicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden winde. 17. Für den Fall. wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen soll» te. steht eS den mit der ^rorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragte» Behörde» frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächtcr der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er auS dem Vertrage

machen zu könne» glaubt, offeu stehen «oll. Hiernach wird jedesmal und insbesondere in dein Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung, Sequester auf die gepachtete Station, welche die Slation auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten babeu, einzusetzen, oder das gepachtete Objekt

auf s-ine Gesahr und Kosten neuerdings feil- ziibietlien, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich anch den Pächter zugleich in andern Wegen zur Erfül lung d.s Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pinl ter in der Haftung für jenen Betrag, der an den, bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde, und der Gefällsbehörde stellt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kaution, nöthigenfallö anch

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