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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 14.09.1934
Physical description: 4
bandssekretär folgende Telegramme übermittelt: „Die Provinzialsyndikate der Besitzer und Pächter, der Leiter und Bearbeiter von landwirt schaftlichen Gründen geben anläßlich der Aufstel lung der Syndikate das Versprechen ihrer Diszi plin zur Verwirklichung des korporativen Sy stems das Ausdruck des sadistischen Aufstieges ist. Miori, Vorsitzender der Versammlung Altenburger, Widmann, Ferrari, Präsidenten.' „Die Leiter der Syndikate der Handelsangestell ten die sich zur Versammlung der Union eingefun

(Gü- tervexwalter):, Besitzer verpachteter Gründe; 3. Besitzer u. Pächter, die den Betrieb selbst leiten; 4. Besitzer u. Pächter, die den Grund selbst bebauen Bei den Versammlungen, in denen On. Miori als Delegierter d-s Reichsverbandes den Vorsitz führte, wurde auch die Wahl der Syndikatsleiter mit folgendem Ergebnis vorgenommen: I. Kategorie der Gülerverwaller Eav. Francesco Niederbacher, Obmann; Doktor Prospero Mantovani, Dr. Matha Carlo, Giovanni Giuseppe, Platter Luigi, Direktoriumsmitglieder. 2. Kategorie

der Besiher 'verpachteter Gründe Baron Altenburger Vittorio, Ovmann; Dr. Ce- saro Orfeo, Cav. Cologna Costantino, Dr. Lutz Gualtiero, Gamper Simeone, Direktoriumsmitglie der. ' 3. Kategorie der Besitzer und Pächter, die den Betrieb selbst leiten Nob. Federico de Ferrari, Obmann: Dr. Angel Cornelio, Schisseregger Giuseppe, Obexer Giovan ni, Heiß Volsango, Longobardi Salvatore, Direk toriumsmitglieder. 4. Kategorie der Besitzer und Pächter, die ihren Grund selbst bebauen Wihmann Giuseppe. Obmann: Cav. Espen

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 07.06.1936
Physical description: 8
für diese eine ständige Gefahr der Ansteckung und der Verbreitung dieser Krankheit sein sollten. Aus diesen Gründen hat sich die Regierung end schlössen, die Versicherung gegen die Tuberkulose auch auf die bisher nicht erfaßte Klasse der Halb' Pächter und Kolonen auszudehnen. In der Versicherung sind auch alle Familien Mitglieder inbegriffen, sowie alle Verwandten und Verschwägerten, welche mit dem Halbpächter zu sammenleben und das im Halbpacht gegebene Grundstück normalerweise bearbeiten. Der Versicherungsbeitrag

war, alle diese Kontrakte in das Gesetz einzuschließen, erhellt sich klar, daß auch die Baumannverhältnisse unter das oben angeführte Gesetz fallen, und daß für die Grundherren die Verpflichtung besteht, auch die Bauleute und ihre Angehörigen beim Fascistischen Institut der Sozial versicherungen anzumelden und gegen Tuberkulose zu versichern. füllt, um die Lizenz zu erhalten, also volljährig und unbescholten ist usw. Der Verpächter seinerseits braucht keine Angst zu haben, daß der Pächter am Ende der Pachtzcit

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeitete (z.B. auf Grund eines verheimlichten Pachtvertrages), so wäre dies Gesetzübertretung und kann, nebst den für beide Teile vorgesehenen Strafen für den Lizenzinhaber auch die Entziehung der' Konzession und unter Umständen auch seine Haftung für Schulden des sogenannten Vertreters nach sich ziehen. Die besprochene Art der Geschäftsführung ist also nicht zu verwechseln mit Verpachtung des Be triebes, die voraussetzt, daß der Pächter auf eigene Rechnung

arbeitet. Wir betonen dies umso mehr, als gerade in unserer Provinz eine Unzahl von Betrieben im eigentlichen Sinne des Wortes ver pachtet sind, während der Pächter trotzdem ni^'t als solcher, sondern einfach als Vertreter (rappre sentante oder interposta persona) bei der Behörde angemeldet erscheint. Die schwerwiegenden gesetzlichen Strafbeftim- DevSchKchsPisler Die Schachaufgabe, die wir vor einigen Wochen brachten, wurde reges Interesse entgegengebracht, was aus den Lösungen, die beim Provinzialver

, daß der Pächter selbst alle gesetzlichen Voraussetzungen er- Viele Menschen können es gar nicht abwarten, braun zu werden. Oft ist lediglich Eitelkeit im Spiel, und dieser Eitelkeit zu Liebe wird der Kör per ungeschützt und übermäßig der Sonne ausge setzt. Sicher sind die Sonnenstrahlen gesund und heilsam — sie sind eines der besten Mittel zur Be kämpfung der Tuberkulose: sie hilft Kindern mit Neigung zur englischen Krankheit und bei allgemei ner Körperschwäche — aber gerade hier ist ein Uebermaß vom Uebel

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 04.02.1938
Physical description: 6
; Cecilie Coraz- zola des Gregor, aus Deutschland, im Wer von 22 Jahren; Margherita A.n- dergasser nach Alfonso, 13 Jahre alt, aus dem Gardenatale: die Schweizerin Berta Klotz des Sebastian, im Alter von 24 Jahren: Alhina Piffer nach Giuseppe, aus Bolzano, im Wer von 16 Jahren: Ma ria Voltolini des Antonio, aus Oestev W ben sind, wenn sie in der Pächter den Grund, der in Pacht ooer Ha Srankenversicherung für die Pächter und Halbpächter. Zwischen der sadistischen Konfödera tion der Landwirte

und der Konfödera tion der landwirtschaftlichen Arbeiter ist ein den Nationalkontrakt ergänzendes Uebereinkommen über die obligatorische Einschreibuna in die Krankheits- Hilfs tasse der lanowirtschastlichen Arbeiter der Familienangehörigen der Pächter und Halbpächter abgeschlossen worden. Dieses Uebereinkommen bestimmt, daß in die Krankheits-Hilsskasse der landwirt schaftlichen Arbeiter alle Pächter und Halbpächter und die Familienmitglieder vom 12. bis 65. Lebensjahre eingeschrie- amilie bpacht .übrt

wird, bearbeiten. Damit wird ie sanitäre und Spitalsürsorge als auch die Geburtsfürsorge auf sie ausgedehnt. Die Besitzer der in Pacht oder Halb pacht gegebenen Gründe haben einen jährlichen Betrag von 25 Lire für jeden Pächter und Halbpächter und für jedes Familienmitglied bei der Cassa Mutua Provinciale einzuzahlen. Der Beitrag geht zur Hälfte zu Lasten des Grundbesitzers und zur anderen Halste zu Lasten des Pächters. Die Hilfskasfen werden den Pächtern auch in den Fällen die Fürsorge zukom men lassen

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Alpenzeitung
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Page 6 of 8
Date: 11.12.1938
Physical description: 8
, Wein usw., für welche die Auf teilung zwischen Besitzer und Pächter ge wöhnlich in natura vorgenommen wird, .stand bis heute die Ablieferung aller an- Liren Produkte, namentiich der zur in dustriellen Verarbeitung bestimmten» wie Seidentotons, Zuckerrüben, Hanf usw.. einzig dem Besitzer zu, der dem Pächter nur oas Gutachten einräumte, um die für Halbpachtwirtschaft geltenden allge meinen Bestimmungen der neuen juridi schen Regelung der Vorratswirtschaft an- zupassen, sind die beiden Reichsvervände

in Aufhebung der bisherigen diesbezüg lichen Vorschriften dahin übereingekom men, daß die Ablieferung all« für die ^ bestimmten Larratswirtschaft bestimmten Boden' erzeugnisse vom Besitzer und vom Pächter, — jeder für seinen Anteil — Besitzer für fei direkt zu erfolgen hat. Wo aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eine Austeilung der Produkte in natura nicht erfolgt, hat die Ablieferung ge meinschaftlich zu geschehen. Der Be sitzer hat dem Pächter die für sein Konto einkassierten Betrage

im Pachtbüchlein gutzuschreiben, unbeschadet der im Ver trage vorgesehenen Vorschubleistungen. Wenn es sich um die Ablieferung von Heidentotons handelt, kann der Besitzer »uch vài, wenn der Pächter im Rück stand ist, nicht mchr als die Hälfte der auf Komo des Pächters einkassierten Summezurückb ehalten. Das Wkommen ist vom sozialen Stand punkt aus bedeutungsvoll, da es die Stel lung des Pächters als Produzent aner» kennt und ihn zugleich in unmittelbarer Fühlung mit den Einrichtungen brmgt, tie das Regime

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Volksbote
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Page 6 of 8
Date: 21.11.1940
Physical description: 8
Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

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Alpenzeitung
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Page 1 of 8
Date: 23.12.1932
Physical description: 8
italienischen' Senat stattgeftMene Diskussion' über die Halbpacht (Mzzàla) geliefert'. Die Mezzadria Ist? eiN'altssergebrachte^ traditionell bewährtes? und Wik geringfügigem Unterschieben! In gang. Dtakià ver« Srettetes Pachtsystem', aW Gn,M dessen idlisEknteztè glichen Teilen dem' Besitzer unv dem Wchtev ziavro? gehört. Iir elnigen Teilen! des Laàs nicht deü Besitzer, soàm der Pachi«? das- zur B<« arboitlmg- des Alkers nötige Bieh beiskels«»;! in im« deren Teilen wiederum mutz ver Pächter die àste» siir

» festgesetzt worden märe», wle vor allem die Der» pslichwng des Äesitzers, beim Ablauf des Pacht- fontraktes dem Pächter alle Spesen sur die 'von' ihm SÄttkstelligten- Mrbesserüllgeii im Grundstock' ztt er- sejzei^ dle airSers Tendenz hingegen befürwortete ein welkeres Festhalten an der bereits historisch be währten Tradition der Mezzadria^ also die serner« Einhaltung des Gesellschaftsvertrages, der dein Pächter die Rechte eines Teilhabers zusichert, wäh rend der Arbeitsvertrag ihn zum Lohnarbeiter uwd

Pächter, Bauer und Landarbeiter nichts dabei ge winnen, wenn er sich zum Agrarproletarler rückent wickelt! denn erstens wäre die Regeking der land» wirtschaftlichen Arbeit mirch den Achtstundentag nur ein scheinbarer Vorteil, ja sogar in gewisser Hinsicht ein Nonsens, da z B ' zur Erntezeit der Bauer oft über acht Stunden täglich arbeiten Muß, während er im Winter, sobald die lange Ruhepause in den Bestellungsichelten aus Acker, Feld und Wiese beginnt, hinreichend für dle herbstlichen lkeberstuil

- den kompensiert wird: ferner wäre im Sinne der Gerechtigkeit und Billigkeit die Klausel des Spesen« ersatzes seitens des Grundbesitzers beim Ablauf des Pachtvertrages unlässig, denn durch eine derartige Maßnahme erscheint nicht allein d>is Besitztumsrecht gefährdet, sondern es könnte nur zu leicht zu einer ÄZandlung Iiis Gegenteil kommen, daß nämlich der Pächter zum Besitzer würde und der Besitzer zum Besitzlosen; schließlich ist es auch überaus schwer zu gänglich, wenn nicht gar unmöglich, für die land

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Alpenzeitung
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Page 4 of 8
Date: 09.05.1931
Physical description: 8
, dessen rastlosen Bemühungen es gelungen ist. für die Rekonstruktion der ver- lWüsteten Weingärten, fachkundige und sleißige Parteien, gro^knìeìls Vesser von Termeno M gewinnen, init welchen Verträge auf meh- . rere Jahre abgeschlossen und vom Genannten als Vertreter des Kolslers „Luggan' gefertigt wurden. Durch ivirslich fleiszige, rastlose Arbeit seilen? der Pächter, welche weder Mühe noch Kosten scheuten, sind die ihnen anvertrauten Weingnr- knparzellen neu erstanden, so zwar, daß Kmt- Me Neuanlagen bereits

, wenn er nicht erst kürzlich wieder seine «Fach- kenntnisse' dadurch zu bekunden zu müssen glaubte, buk er Endo April, also zu einer Zeil-, «>o die Neben in den wärmeren Mgellagen einen Austrieb von ö bis 10 cm aufzuweisen haben, anläßlich einer von ihm durchgeführten Inspektion der Neuanlagen fast sämtlich Re- lienläufer ohne vorher vielleicht die Pächter ?,n verständigen, N bis 75 cm zurüMchnltt. Dabei ist der gute Mann nicht aus die Ve- schaffenhell bezw. Krastentwicklung der einzel- mn Neben eingegangen

auszudrücken, — niemals durchführen. Das, Schaffer Trebo erst von den von ihm be aufsichtigten Pächter „erinnert' werden mußte, wie Holz und Grünveredlungen durchzuführen seien, sei nur nebenbei bemerkt. Auch muß bei dieser Gelegenheit konstatiert werden, daß der in der Studie vom 23. v. M, erwähnte moder ne Perglbau und die „Orte' ebenfalls nicht von Herrn Trebo erfunden, sondern ihm von einem der Pächter der in Frage stehenden Weingär ten „verraten' wurde, welch letzterer ihm hiezu die genauen

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Volksbote
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Page 9 of 12
Date: 17.10.1929
Physical description: 12
landwirtschaftlicher Grundstücke, deren Ertrag durch Elementarereignisse stark geschädigt wurde, das Recht zu, vom Ver pächter einen angemessenen Nachlaß des Pacht zinses zu verlangen. Bezüglich der Pachtzinse auf mehrere Jahre bestimmt Art. 1617 des bürgerll Gesetzbuches, daß für den Fall, als die ganze oder wenigstens die Hälfte der Ernte eines Jahres durch zufällige Ereignisse zu Grunde geht, der Pächter einen Nachlaß des Pachtzinses verlangen kann, es sei denn, der Verlust des betreffenden Iabres fei

durch be sonders reichliche Ernten der vorherigen Pacht jahre ausgeglichen. Wenn dieser Ausgleich nicht nachweisbar ist, sei es daß das schädi gende Ereignis im ersten Pachtfahre ein getreten ist. sei es. daß die vorhergehenden Pachtiahre keine besonders reiche Ernte auf zuweisen haben, kann der Pächter erst zu Beendigung der Pnchtzeit vom Verpächter eine verhältnismäßige Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, die dadurch festgesetzt wird, daß aus den einzelnen Iahreserträgnisien der ganzen Pachtzeit

das mittlere Ergebnis berechnet und nach diesem der Schaden des Pächters durch das Elementarereignis in dem einen Pacht jahre festgesetzt wird. Schon vor der Beendi gung der Pächtzeit kann der Pächter sich an das Gericht wenden und ersuchen, daß er vor läufig im Verbältnisie zum erlittenen Schaden eine provisorische Herabsetzung des Pachtzinses gegen Verrechnung nach Beendigung des Pachtverhältnisses erlange. Frage: Genießt ein nach einem Brand wieder vom Grund aufgebautes Kaus nicht für einine Zeit

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Volksbote
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1927
Physical description: 16
betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen aus- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingeirieben. Wir haben hierüber bereits im „Dolksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter und Halbpächter

Arbeit ein ernstlicher Unfall zlistoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anniel- den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorg« i ragen. Die Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacato Veronese getragen. 2. Di« Jnvalidi iäts- und Al ler s v e r f i ch e r u n g. Sobald, der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

zu L a st e n des A r b e i t s n e h m e r s und zur Hälfte zu Lasten des A r b e i! s- g e b e r s. Zum Schluffe sei noch hervorgchoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht versicherungs pflichtig sind — nicht mitvetPchert sind, sich aber freiwillig mitversichern lassen können und auf Verlangen' die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. Die Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechanischem

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Dolomiten
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Page 4 of 16
Date: 15.03.1930
Physical description: 16
, Gasthöfen und Hotels, mußte von dem einzelnen Großproduzenten erfolgen, der sie durch Pächter betreiben lassen wird und seinen Gewinn lediglich in dem gesicher ten Absatz« eines so und so großen jährlichen Quantums erblickt. Wenn nach diesen: Ge sichtspunkte der Pachtschilling errechnet wird (der also in der bloßen Verzinsung des An- lagekapitales zu bestehen hätte), dann wird es auch unschwer sein, tüchtige Pächter für eine Wirtschaft zu finden. Daß in den betreffenden Wirtschaften ausschließlich

wieder ein voll ständiger Katalog über den Bestand der Aus stellung vor. Möge der Weinmarkt allen Beteiligten und unserer Weinproduktion im allgemeinen den gewünschten Erfolg bringen. Ausschanke zu gelangen har» versteht sich von selbst. In einzelnen Fällen wird auch di« Pachtung von Gastwirtschaften schon und gleichen Ziel« sichren. Hiebei darf nicht außer- acht gelassen werden» daß in Oesterreich, wie in Süddeutschlaich die Gastwirtschaften fast zur Hälft« und auch in einzelnen Städten darüber durch Pächter

und nicht durch die Eigentümer der Realitäten betrieben werden, so daß durchcms erfahrene, tüchtige und kapitalskräftige Pächter reichlich zur Ver fügung stehen. Eine entsprechende lleber» lvachung dieser Betriebe wäre infolge der geringen örtlichen Entfernung ohne weiteres möglich. Alff diese Weife würde nicht nur erreicht, daß in den größeren Orten Oester reichs und DoutsckilanÄs der Absatz von einer bestimmten Onantität von Weinen des Etschtales in tadelloser Beschaffenheit gesichert rväre, es würde auch der Gesamtabsatz

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Volksbote
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Page 6 of 12
Date: 23.07.1931
Physical description: 12
. . . (Hofname)... In . . . (Gemeinde und Fraktion) .. . Iscritto nel Ruolo del Reddltl Agrarl del eingetragen in die Steuerliste für landw. Nein- Lomune dl ... (Gemeinde) al No ertrag der Gemeinde unter Nr. ... (Nummer der Steuerliste, unter der der betreffende Bauer eingetragen ist) ... Die Pächter landwirtschaftlicher Güter, die nicht der Bodenertragssteuer, sondern der gewöhnlich-n Richezza Mobile-Steuer unter liegen, können, wie schon in unserem früheren Artikel erwähnt, nur dann um die Steuer

ermäßigung ansuchen, wenn sie den Beweis erbringen können, daß das Reineinkommen aus ihrem Pachtvertrags im Durchschnitte der letzten beiden Jahre geringer war. als jenes, für das sie in den Steuerlisten eingetragen sind. Da aber schon für die Landwirte, die den eigenen Grund und Boden bebauen, durch das Zugeständnis der Steuerermäßigung an erkannt ist, daß der Ertrag der Landwirt schaft gesunken ist, wird auch wohl in den meisten Fällen ein Ansuchen der Pächter um Steuerherabsetzung von Erfolg begleitet

sein. Auch für die Ansuchen der Pächter läuft ie Frist zur Einbringung der Gesuche um Steuerherabsetzung am 31. Juli ab. Ein Pächter kann aber nur dann um die Steuer ermäßigung ansuchen, wenn er mindesten» durch zwei Jahre mit derselben steuerpflich tigen Summe in den Steuerrollen ein getragen war. Das Ansuchen ist ähnlich -u verfassen, wie jenes für die felbsibebauend.-n Landwirte bezüglich des landwirtschaftlichen Reinertrages, nur ist auf die betreffende Nummer der Steuerrolle der Richezza Mo» bile-Steuer zu verweisen

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Dolomiten
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Page 7 of 16
Date: 02.07.1927
Physical description: 16
oder mit Wasserkraft betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschriebe». Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen auf- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingctrieben. Wir haben hierüber bereits im „Volksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter

bei der Arbeit ein ernstlicher Unfall zustoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anmel den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorge trägen. Die Versicherung der landwirtschaistlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacalo Veronese getragen. 2. Die Jnvaliditäts- und A l» . e r s v e r f i ch e r u n g. Sobald der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

und zur Hälfte zu Lasten des Arbeits gebers. Zum Schlüsse sei noch hervorgehoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht vcrsicherungs- pftichtig sind — nicht mitversichert sind, sich aber freiwillig mitoersichern lassen können und auf Verlangen die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. D i e Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechamsclzem Krast

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Alpenzeitung
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Page 6 of 6
Date: 31.03.1937
Physical description: 6
ab und waren es zufrieden. Einig und wie Brüder zogen sie das Netz vollends an Land. Es war eine schöne Last darin. Als das Butt-Ende nun auch auf dem Sand lag, gab es noch einmal ein Knacken und Bre chen im Busch. Als die siebzehn Freifischer sich umsahen, stand ihnen ein Aufgebot von acht Land jägern gegenüber. Schmunzelnd, die Pfeife im Mund, baute sich Pächter Kullich dahinter auf und sagte gemütlich: „Schönen Dank auch, Kinder, daß ihr mir die Arbeit erspart habt! Das nenn ich Hand-in-Handarbeiten

...' Als sie betrübt auseinander schlichen, acht Kerle hierhin und neun Kerle dorthin, rief ihnen der Pächter freundlich nach: „Daß ihr die Namen angeben mußtet, war nur wegen morgen mMag. Ihr sollt doch für die Mühe alle einen Karpfen im Topf haben.' Und richtig hatten am nächsten Tag siebzehn Familien diesseits und jenseits des Uhlen-Sees ein Fischgericht auf dem Tisch. Ei» erlaubtes für diesmal. RS, Zu den festeingewurzelten Vorstellungen, , die man vom Bienenstocke hat, gehört

zu schleichen. Nur schlimm, daß auch die von der anderen seite auf diesen Gedanken' der Einigkeit gekom men waren! Daß sie auch ein großes Netz besa gen und ebenfalls die Mi^ternachtsstunde liebten! Sie behaupteten, mehr Recht an dem Uhlen-See zu haben als die hier vom „Grauen Hecht', denn sie hatten damit angefangen, den alten Pächter Kullich ein bißchen um seine schweren Fischlasten zu erleichtern. Ein Sind klagt seine Zllutler de» Gallenmordes an Ein Drama, das sich vor sechs Jahren abspielte

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 17.04.1936
Physical description: 6
haben die Gesuche, die aus besonderen Formularen, die anfechtbar ist vom Provinzialagrarin,spettorate beigestellt wer den (Landw. Wanderlehrstellen) bis zum 30. Juni 1936 einzureichen. In den Gesuchen ist anzugeben: Der Name, Schreibname, Vaterschaft und die genaue Adresse, ob der Teilnehmer Besitzer oder Pächter ist, die Beschreibung der Felder. Mit denen er sich am Wettbewerbe beteiligt, und die genaue Ausdeh nung der Stücke. Es ist erlaubt, mehrere Grund stücke mit der angeführten Mindestausdehnüng anzugeben

mit dem Vorbehalt der Auswahl von Seite des Konkurrenten des Grundstückes, mit dem er sich endgültig beteiligt, bis Ende Juli. Weiters ist anzuführen, ob der Bewerber das Grundstück in eigener Oekonomie führt oder in Teilpacht.. In letzterem Falle ist der Name. Schreibname und Vaterschaft jedes einzelnen Pächters anzugeben, als auch die Fläche, die von jedem einzelnen Pächter bearbeitet wird. 8. Jin Falle, daß die Felder in Teilpacht, Halb pacht oder indem der Besitzer am Erträgnis teil- mmmt, geführt

werden, nehmen die Pächter im Ausmaße, wie er im Pachtvertrage festgesetzt ist. am zuerkannten Preise teil. 9. Die Teilnehmer am Wettbewerbe sind er sucht, alle von ihnen verlangten Mitteilungen zu machen und. zu den Feldern auch freien Au» tritt für die Augenscheinaufnahme. Kontrolle usw. zu gewähren. 10. Die endgültige Kontrolle über die erhaltene Produktion erfolgt durch die Abmessung der Oberfläche des Feldes, das für den Wettbewerb zugelassen worden ist, und der Abwägung des er haltenen ausgekörnten

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 17.11.1938
Physical description: 6
kann, sind zur Anmeldung verpflichtet: 1. wenn es sich um gemeinsame Einkellerung handelt, der Besitzer, der -die Gesamtmenge der eingekellerten Trauben (also auch der dem Halbpächter oder Baumann zustehende Teil) angeben und die Gesamtmenge des erzeugten Weines anmelden muß; uuf Seite 2 des Meldesormulars sind die Na- men der Pächter oder Baumannsleute, die Zahl ihrer Familienmitglieder, die je der Familie zustehende Weinmenge uno der Alkoholgrad anzugeben. 2. Wenn es sich um nicht gemeinsame Einkellerungen handelt

, haben der Besit zer und jeder einzelne Pächter getrennt die Anmeldung zu machen, wobei sie nur die Weinmenge angeben, die mit dem ihnen zustehenden Teil Trauben erzeugt wurde, während die zweite «eite des Formulars nicht ausgefüllt wird. Zur Anmeldung nicht vcrpflich- t e t sind: 1. Die Produzenten und Käufer von Trauben, die nicht selbst einkellern, son dern die produzierten oder gekauften Trauben weiterverkaufen. In diesem Falle ist der einkellernde Käufer zur Anmel dung verpflichtet

Weinmenge (65 Liter Pro Zentner Trauben) -anzu-! melden. i Für die Anmeldung ist zu merken: i 1. Familienmitglieder: Als! solche werden alle jene betrachtet, die als nächste Verwandte und Bedienstete stän>! dig mit dem Familienoberhaupt zusam- menwohnen. Jm Fälle gemeinsamer Ein-! kellerung hat der Besitzer auf Seite 1 des^ Formulars die Zahl der eigenen Fami-! lienmitglieder und aus Seite 2 die Zahl der Mitglieder der einzelnen Pächter^ od. Baumannsamilien anzugeben. 2. T-rauben: Da die Anmeldung

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