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Category:
General, Reference works
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(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 30.05.1920
Physical description: 4
, daß der Farmer auf Kosten des Landeigentümers Meliorationen oder Neuanlagen auf dem Pachtgnte vornehmen kann, mit dene'.t sich der Besitzer nicht e-mverstaniden erklärt. Das Gesetz sieht fe mr vor. daß dem einzelnen Pächter erhebliche Entschädigungen zu zahi^ sind sI'bol.d das Pachtverhältnis — etwa durch Berkauf — ohne 2* r . schulden des Pächters seitens des Deichächters beendet wird. Die landwirtschaftlichen Sachverständigen, die dev Gesetzentwurf in i* T englischen Presse besprechen, sind der Ansicht

, daß die EntschW. gungsbestimmungen geradezu als Strafbestimmungen gegen Kundi» qu-ng des Pachivevhältmsies wirken. Stellt ein Pächter den Antr«. auf Eröfchunz eines schiedsgerichüSchen Verfahrens zur Feftstellim« der Berechtigung einer Pachtermätzigung und wird -dieser Antrog vom Verpächter abgelehnt und daraufhin das Pachtverhältnis r»°^>„ nicht erfolgter Weiterzahlung der alten Pachtsuinme gekündigt, so ist dem Pächter gleichfalls die oben erwähnte Entschädigung aus-n- zahlen. Auch in allen toen Fällen

ist dem Pächter eine hohe Eni- schödigung bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu zahlen, wo er besonders fortgeschrittsna Methoden der Bodennutzung und Boden, bearbeitung angewandt bat. Für alle Verbesserungen, die her Pächter in bezug ans Obstkusturen und Gemüsezuchtanlagen c>y, seiner Pachtung während seiner Vachf.ze.it. ^bringt ist er gsijch, falls entschädigungsberechtigt. Bisher wurden die Anstrengungen for Farmer auf dem Gebiete der Gartenkustur bei Beendigung d>?s Pgchtvrhältnisses

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 24
Date: 09.09.1841
Physical description: 24
Dk» «ngab« von Seit» der Steuerpflichtigen odrr des aus- tr»t»nd»n Pacht»r«, da? di» in drn den St»U»rpflichtiz»n eigen thümlich»«, vd»r von ib,i»n g»ml»thet»n Lokalität»!, vorhan den»» ^»«»ri>flichtig»n Borräthe bereit« das Eigenthum ein»« Abnehmer« wären, muß »on d»m auStret«nd»n Pächter bewie sen «erden. . / > . Dies» Vergütung bezieht sich auch auf solch» Vorräthe der ob»rwähn«»n Art , von welchen erst nachträglich erhoben wird, da? fi» beim Ausgang» V^S Pachte- bereits bei den steuer

das Recht einge räumt, die Vergütung der tariffmäßigen Gebühr, und dxs all fälligen Gemeindezuschlages für die beim Anfange seines Pach te« vorhandenen tariffmäßig versteuerten Vorräthe aus die nämliche Art von dem vorigen Pächter, oder der früher der standen»» Solidar-Abfindungs-Gemeinschaft zu fordern, wir dies« nach den Bedingung»» des mir ihnen bestandenen Pacht- cler Pauschal-Abfindungs-VertrageS hiezu verpflichtet sind. 11. Die Erhebung der erwähnten, am Ende des Pachtver trage« vorhandenen

Vorräthe an den dem Pächter tariffmäßig versteuerten Artikeln, »renn nämlich eine solche »regen des Un- terbleibenS eines IlebereinkommenS zwischen den aus- und eintretenden Pächtern, oder dem Aerar nöthig würd« , soll durch die k. t. Kamm»ral-G»säll«-Vehörd» mittelst eines Ge- fällsbeamten oder Angestellten unter Beiziehung eines Abge ordneten der Obrigkeit geschehen. Zu dieser Erhebung wird der aus- und eintretende Pächter vorgeladen werden. Sollte dem Pächter oder dessen Machthaber wegen Abwesen

heit öder aus rinim andern Grande die Vorladung nicht zu gestellt werden können, so wird die Vorladung einmal in die Provinzial'Zrilung eingeschaltet werden, und das Nichter scheinen des Vorgeladenen schadet der Gültigkeit des Eiche- bungsaktes nicht. Der Pächter verpflichtet sich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsair über die am Ende seines Pachtes vorfindigen, ihm tarissmäßiz versteuerten Verrathe als voll kommen beweiskräftig anzuerkennen, und nach dessen Resul tate

die ihm obliegende Sttuervergütung dem Aerar, oder dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dieser Erbebung werden, wenn nicht die Aera- rial-Regi« eintritt, von dem eintretenden Pächter getragen, der sich im Voraus erklärt, mit dein durch die k. k. Kamme- ral-Gefälls'-B«zirkSbehörd« dteßfalls zu bestimmenden Aus maße einverstanden, und zu dessen Berichtigung bereit zu seyn. 12. Dem Pächter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Unkerpächter zu überlassen; allein

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 09.09.1864
Physical description: 8
>ur Borzelgung der Mautbbolleten von der zurück, aeleaten Station zu verhalten/ nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur ^stung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu be liebe« bat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eineS jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil, des Jährlichen Pacht- schillingS zu erlegen kommt, und die spätestens

bis 10. Dezember 1864 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. „ ^ 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann,, wird, wenn, kein Hinderniß obwalset, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 1K. Den Pachtschilling hat der Pächter auf feine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten

, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einerN Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Kon» kret'alpachtobjekten gehörigen jedoch selbstständigen Mauthobjektes durch et» Elementarereigniß oder durch ein anderes von ihm unabhängiges zufälliges Ereiguiß nach von ihm rechlsbkständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vier zehn Tagen ununterbrochen gänzlich

nicht als ein den Entschädignngs.Anspruch des Pächters begründendes Elementarereigniß ange. sehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzu sprechen berechtigt ist. Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschul den hervorgerufenen, die Benützung des Pachiobjektes behebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Vermin derung des Pachtvbjektes in größerem oder geringe rem Maße einwirken, durch welche aber die Be nützung

eines selbstständigen Mauthobjektes' nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EntschädigungSgesuche wegen entgangener Be nützung der PachtobjeNe müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Be- , Hebung deS Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über- reicht werden, widrigenfalls

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 12
Date: 02.08.1849
Physical description: 12
<ü. Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung statt findet, sind folgen!« : 1. Dem Pächter wird taS Recht eingeräumt, die für tie gepachtete Station oter Staticnengesetzlich bestimmtenMauth- gebühren nach ten bestehenden Tariffen und Vorschriften ein- zuheben. 2. Der Tarif und eine Zusammenstellung ter wichtigsten Borschritten über die Emhidung des k. k. Weg-, Brücken-und Ueberfuhr-Mauihgefälles, so wie über tie bezüglich ter Ent- ri«lung der Mauthgedühren eintretenden Befreiungen und Erleichterungen werten

demselben bei ter Uebergabe der Sta tion verzeichnet, gegen Empfangsbestätigung eingehändigt werden. Der Pächter hat diese Vorschriften nebst ten aUg«. mein kundgemachten Gesetzen genau zu beobachten, und sich tiefelben stets gegenwärtigzu halten, weil tie Nichtbeachtung ter darin gewährten Mauihdefreiungen und Erleichterungen ihn ebenfalls der Strafe des unter Siebentens folgenden Ab satzes unnachsichllich unterwerfen würde. Bei Vermeidung derselben Strafe hat ter Pächter hohe fremd. Reifende auf jedesmalige

, welche »vr dem Hauptschranken von der mauthpfliq, lizen Straße ablenken, und dieselb« hinter diesem Schran ken wieder »«nütze«. Die B,ück»nmaulhg«dühren aber sind bei den Wehrmaulh. stationen nur In so weil einzuheden, ai« rie mauthpflichligen Brüten wirtlich benutzt werten. 3. Dem Pächter rverden die bei den Stationen befinrlichen Schrankenbäume undZugehör, Insoweit sie »In Eigenthum des AerarS flnt, und unter der Bedingung unentgeltlich über lassen , daß er die etwa nothwendigen Reparaturen an densel, den aus Eigenem

d'streile, und sie in reinseiden Zustande, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachtzeit dem Aerar zurückstelle. Wo keine Schranken beste hen , oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat ter Pächter für tie Herstellung «ine« neuen roth und weiß anze- mahlenen SchrankenS zu sorgen, der in diesem Falle derge stalt sein Eigenthum verblelbt, daß er nach Ende der Pachi. zeit sich mit seinem anfälligen Nachfolger abfluten, oter den Schranken wegnehmen lassen kann. 4. Der Pächter

ist weder berechtigt, rie ihm verpacht,,, Station in eine anlere Ortschaft zu verlegen, noch tieselde von ter Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Es steh, jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schran. kens bei der Gefällsbehörde anzusuchen, welche sich da« Nicht vorbehält, dazu ihre Einwilligung Im Einverständnisse mit ter politischen Behörde zu ertheilen, wenn keine Anstänke da, gegen obwalten. 5. Der Pächter ist verbunden

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 26.07.1849
Physical description: 10
2 für jetes Zugthier in ter Be spannung 3 für jedes Zugthier außer der Bespannung - 1 2 für j-deS Stück kleines Vieh — 3 Beilage L. Die Beringungen, unter welchen die Verpachtung statt findet, sind folgende: 1. Dem Pächter wird tas Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station oter Stationen gesetzlich bestimmtenMauth- g-bühren nach den bestehenden Tarissen und Vorschriften ein. zuhiden. 2. Der Tarif und eine Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über die Einhedung de« k. k. Weg-, Brücken

, und Ueberfuhr-Mauihgefälles, so wie über die bezüglich der Ent richtung der Mauthgrdühren eintretenden Befreiungen und Erliichterungen >verd,n demselben bei der Uebergabe ter Sta tion verzeichnet, gegen Empfangsbestätigung eingehändigt werd,n. Der Pächter d-t tiefe Vorschriften nebst den allge- mein kundgemachten Gesetzen genau zu beobachten, und sich tieselben stets gegenwärtig zu halten, weil die Nichtbeachtung der tarin gewährten Mauthbefreiungen und Erleichterungen ihn ebenfalls ter Strafe

r,s unter Siebentens folgenden Ab satzes unnachsichtlich unterwerfen würte. Bei Vermeidung derselben Strafe hat ter Pächter hohe fremde Reisende auf jedesmalige höhere Anortnung mauthfrei und ohne Anspruch auf »ine Entschädigung passiren zu lassen. Alle durchlauchtigsten Mitglieder des Allerhöchsten Kaiser- Hause« find sammt Ihrem unmittelbar«»S»solge überall mauth frei. Beiden sogenannten Wehrmauthen od«r Filialstalionen treten d!» nämlichen Maulhgebühren, wie bei den Hauptsta. tionen «in. Es unterliegen

aber dies«» Gebühren bei den Wehrmaulhstationen nur jen» Parth«ien, »etch« die Haupt- station «»fahr»«, »der «lt Vieh uozehe» , ». >. sslch« . welch« vor d«m Hauptschranken »»« der «»«thpfftch. > »iz«n Straß« »nd di«f»lb« hinler diese« Schran kn wieder »»sitz»«. Dir Viückenmauthgebühren aber find t»i den Wehrmaulh stationen nur in f» »et» einzuheden, al« dt« mauthpfiichtigen Brücken wirklich b»n>»tzt «erden. Z. Dem Pächter werd»» di« b«i d«n Stationen befindlich»» Schrank«nbiume und Zug»hör, insoweit

sie »in Sigenthu« des «»rar« find, und unt»r d»r vedingung un»n»g,ldlich üb»r- iass«» , daß »r di» etwa nvrhwendigen Reparatur»» a» d,»sel ben au« Eigenem deftreit», und fi» in d»ms»ib»n Zustand», al« sie ihm übergeben word»n find, b»i Biendigung seiner Pachtzeit dem Aerar zurückstelle. Wo kein« Schranken beste hen , oder di» alten ganz unbrauchbar geworden find, ha» der Pächter für die Herstellung eine« neuen roth und weiß anze- mahlenen Schranken« zu sorgen, der in diesem Fall« derge stalt sein Eigenthum

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 12
Date: 09.08.1849
Physical description: 12
, oder des B-traa-S der Sicherstellung der Urkunde.) Offerl für die Pachtung der Maulhstalion oder Mauthsta- tionen (sind die Namen der Mauihstalionen, für welche der Anboth gemacht wird, deutlich anzuöden.) Beilage (?. ^ Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtuni, statt findet, sind folgende: 1. Dem Pächter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station oder Stationen gesetzlich destimmtenMauth« gebühren nach den bestehenden Tariffen und Vorschriften ein- zuheben. 2. Der Tarif

gewahrten Mauihbesreiungen und Erleichterungen ihn ebenfalls ler Strafe des unter Siebentens folgenden Ab satzes unnachsichilich unterwerfen würde. Bei Vermeidung derselben Strafe hat ler Pächter hohe fremd» Reisend« aus jedesmalige hoher« Anorliiung maulhsrei und ohn« Anspruch auf eine Entschädigung Passiren zu lassen. All- lurchlauchligst,» Mitglieder des Allerhöchsten Kaiser hauses sind sammt ihrem unmittelbarenGifclgeüberall maulh srei. Bei den sogenannten Wehrmaulhen oder Filiaistationen trelen

werden. Z. Dem Pächter werden die bei den Stationen besinllichea Schrankenbäume undZugehör, insoweit sie ein Eigenthum l-e Aerars sind, und unier der Bedingung unentgeltlich üdei, lassen , daß er die etwa nothwendigen Reparaturen an lensel- ben auS Eigenem bestreike, und sie in demselben Zustante, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachtzeit dem Aerar zurückstelle. Wo kein« Schranken beste hen , oder die alten ganz unbrauchbar gewoiden sind, hat der Pächter für die Herstellung eines neue» roth

und weiß ange. mahlenen SchrankenS zu sorgen, der in diesem Falle derge stalt sein Eigenthum verbleibt, daß er nach Ende der Pachi. zeit sich mit seinem alifälligen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lassen kann. 4. Der Pächter ist weder berechtigt, die ihm verpachtete Station in -ine ander- Ortschaft zu verlegen, noch lies-ide von d-r Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch üdirhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. ES steht jedoch demselben frei

, eine andere Aufstellung des Schran, k-ns bei der Gefällsbehörde anzusuchen , weiche sich da« Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung Im Einverständnisse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn kein« Anstand« da gegen obwalten. 5. Der Pächter ist v«rdunde», die Parteien anständig zu bebandeln, und bei Tag und Nacht ohne Aufenthalt zu -5pe- diren. Es liegt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten undVieh- treibern, die seinen Schranken betreten, di« Gebühr«» außer d-m Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf den ent

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Lienzer Nachrichten
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Page 3 of 6
Date: 17.01.1920
Physical description: 6
in Geltung stehende Vollzugs anweisung hatte angemessene Erhöhungen des vereinbarten Pachtzinses verb»ten und außer dem Vereinbarungen untersagt, durch welche sich der Pächter zu Hand- oder Spanndiensten in einem höheren Ausmaße als bisher ver pflichtete. An Stelle der Hand- und Spann dienste wurde nunmehr die Beiftellung von Zugtieren und die Leistung anderer Dienste gesetzt und dem Pächter das Recht zuerkannt, für derartige Leistungen, die entgegen dem ausgesprochenen Verbote bewirkt wurden

, einen angemessenen Ersatz zu begehren — ein Rück forderungsanspruch, auf den giltig im vor- «us nicht verzichtet werden kann. Die Aündigungsgründe wurden u. a. da durch abgeändert, daß der Pächter mit der Einrichtung des Pachtzinses trotz Mahnung über vier Wochen oder über eine ortsübliche oder ihm bisher zugestandene längere Nach frist im Verzüge sein muß oder daß er die von ihm vertragsmäßig übernommene Pflicht zu anderen Leistungen gröblich verletzt, wei- Schreibereien und diese wieder Papier, wes halb

ten den Rat befolgt hätte, den wir ihm im Leitartikel erteilt hatten u. s. w. wie wir also sehen, fehlt es an nichts in dem gesegneten Struck Dil Tity. Da auch die in den Gruben beschäftigten Bergleute, im Gegensatz zu ihren Äollegen von den Gold minen, weder gewalttätig noch roh waren, herrschte im Städtchen allgemeine Ruhe. Fortsetzung folgt. ters wurde als Aündigungsgrund eine ertrags widrige Bewirtschaftung vorgesehen, um jene Pächter auszunehme welche ihren Grund schlecht oder gar

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
-emjenigen, der Meistbielhcr bleibt, zurückbehalte», und beim Erläge der Kaution im Aaren zu Gute geschrieben, den übrigen Pacht liebhabern aber sogleich nach beendeter Versteigerung zurückge geben wird. §. 2. Die Pachtung derWeingüter beginnt um Martini 1838, endet'sich um Martini 1853 und dauert sohin 15 nacheinan der folgende Jahre, jene hingegen der Wiefen und Möser, dann Türtenäcker beginnt um Martini 1838 und endet sich um Mar tini 1847, sohin 9 auf einander folgende Jahre, ohne daßder Pächter

, um die Pächter gehörig beaufsichti gen , zu den nöthigen Verbesserungen der Güter und zur! fort, währenden Erhaltung derselben '.erhalten zu können,.wird suf Kosten des höchsten AerarS eine eigene Beschreibung der Güter mit Zuziehung des eintretenden Pächters, dann zweierbeeidettr Sachverständiger und einer Gerichteperson vorgenommen wer den , welche in zweifacher Ausfertigung von sämmtlichen An wesenden unterschrieben, uiid dem seiner Zeit zu entrichtenden Pachtvertrag« b»lg»bund»n wlrd

. v»l dieser Gelegenheit wird den Pächter« in v»zugauf di» Wetnkullur dt» Verpflichtung der Wied»rh,rstell«ng berei tS »ingeAangener Weinpflänzungen »ora»z»«ch^»t, »ndaufderen fornvährent» Erhaltung gedrun gen werden. D»rPächter istdahernich« nur allein fürjed«De- teriorlrung, sondern auch für di» Ausführung der ihm üter- tragenen n»ü»n Pflanz»ng»n mit der z« leistenden Kaution und mit seinem ganzen Vermözen haften». A 4^ Der bedungen» Pschtschiaing ist jährlich in zwei glei chen Skaten, nämlich um Jakobi, 25. Juli

, und um Michaeli, 29i S»pt««b»r, in tariffmSßig«r Gold, oder Sildermünzedrm Rentamt», od»r drr hi»für aufgestellten Berwaltungi oder end. lich dem künftigen Eigenthümer des Pachtobjektes abzu führen. . §. 5. Der Pächter ist nicht berechtiget wegen was immer für Streitigkeit»» oder sonstig»» Forderungen, die flch wäh rend der Pachtdäukr ergeben sollten , wenn sie auch gegründet waren , Mit drr Bezahlung des dedungenen Pachtschillings zur Perfallzeit zurückzuhalten. Erst dann, wenn er die Zahlung der verfallenen

PachtzinSrat» geleistet hat. bleibt ihm dieGel- tendmachung seiner vermeintlichen Anspruch» im Rechts - oder Gnadenwege unbenommen. Z. 6. ES wird dem Pächter zur strengsten Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß flch im Bereiche seiner Pachtung keine neuen Mißbrauche einschlelchen. Jede wie immer geartete Neue rung ist sogleich zurK,nnttiiß des VerpächterS zu blingem Der Pächter bleibt für alte Mißbrauche, die sich wahrend seiner Pachtung einschlelchen, selbst dann, wenn sie erst nach ausge gangener

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Der Südtiroler
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Page 38 of 89
Date: 01.08.1937
Physical description: 89
. Kein Mensch hatte eine Ahnung, daß der Besitzer seinen schönen Hof in dieser kritischen Zeit ohne jede Not, verkauft. — Eines schönen Tages wurde nun bekannt, daß der Meßner-Hof der E. R. A zum Preise von 110.000 Lire verkauft worden ist, was als viel zu billig bezeichnet wird. Mit 1. Mai sind die neuen Verwalter (Pächter) eingetrof fen, man glaubte am Anfang, es kommen einige italienische Familien auf diesen Hof, doch ist zum Glück nur eine sieben- köpfige Familie aus Persen (Trient) eingetroffen

, diese Fa milie bearbeitet jetzt den Hof. Sämtliche landwirtschaftli chen Geräte, Vieh, (Kühe und Pferde), Saatkorn usw. wurde von der E. R. A. zur Verfügung gestellt, die Pächter brau chen außerdem keine Gemeindesteuer, Staatssteuer ober son stigen Beiträge an Syndikate und dergl. zu zahlen. Pacht schilling brauchen sie ebenfalls für das erste Jahr keinen zu zahlen, erst in den nächsten Jahren müssen sie eine nicht hohe Summe entrichten. Es ist gut, daß nicht mehr solche Fälle find-, sonst wären

aber alles italienische Arbeiter herbei gerufen, obwohl in der Gemeinde die Arbeitskräfte nicht mangeln. Man 'sieht wieder, daß der deutsche Arbeiter über all ausgeschaltet wird. Zum Schluß sei erwähnt, daß sich die Pächter dieses Hofes in der Landwirtschaft offenbar gar nicht auskennen, die Leute sagen, wenn noch einige Jahre so 'gearbeitet wird-, so wird die Familie nicht genug Nutzen erzielen, um sich- auch, nur selbst zu erhalten. Der neue internationale Bahnhof auf dem Brenner fer- tiggestellt. Nach fast

dieses Herrn, kaum zu bewegen war, eine Spende von 100 Lire für die Restaurierung rnid Instandhaltung der Rainkirche, des Brunecker Wahrzeichens, zu geben. Auch sonst tut die Sparkasse, die vor dem Kriege viel für gemein nützige Zwecke verwendete, seit Jahrzehnten nichts mehr für Brun eck. Welsche Lnn'oimrtschaft. Es ist erwähnenswert, wie die italienischen Pächter des von der E. R. A. gekauften Hofes in Pichlern bei Terenten wirtschaften. Die etwa 100 Liter Milch, die sie täglich zu verarbeiten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 02.05.1934
Physical description: 8
Schuldverschreibungen an die Vereinskanzler Wien 2, Aus stellungsstraße 5, eingesendet werden. Q&tkftissaat Irr Schloßbesitzer von Mchsenhausen klagt den Bierwaftlwirt Innsbruck, 2. Mai. (EB.) Der Herr von Büchsen hausen und seine Pächter! Das ist ein Kapitel, über das in Innsbruck seit Jahren schon so viel gesprochen wird, daß weitere Aeußerungen gänzlich überflüssig sind. Vor kurzem fand die viel Auffehen erregende, tagelang währende Ver steigerung beim „Bierwastl"-Wirt statt. Diesmal kommt aber weniger das Verhältnis des Pachtherrn

zum Pächter, als politische Geschehnisse in Betracht. Der Päch ter des Gasthofes „Bierwastl", Josef Unterberger, ist nach Deutschland geflohen und betreibt irgendow im Dritten Reich eine Gastwirtschaft. In Innsbruck ließ Pächter Unter berger den ihm anvertrauten großen Gaskhof Hals über Kopf in größter Unordnullg zurück. Zu jenen, die mit Unter berger äußerst unzufrieden sind, gehört auch der Schloßherr von Vüchsenhaüsen, Robert N i ß l, als Eigentümer des Gasthoses „Bierwastl

". Er hat seiner Unzufriedenheit in Form einer Klage Ausdruck gegeben — und nun kann man an der Amtstafel der Gerichte folgendes lesen: Edikt. Die klagende Partei Robert Nißl, Besitzer in Büchsenhausen, hat gegen die beklagten Parteien Maria und Josef Unterberger, Pächter beim „Bierwastl" in Inns bruck, wegen 19.669 S 55 g eine Klage angebracht. Die erste Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung gegen die Erst beklagte wurde auf den 2. Mai 1934, vormittags 8 Uhr, bei diesem Gerichte, Verhandlungssaal 101, anberaumt

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 16.08.1860
Physical description: 10
s«s verfä5t der Pächter in eine Strafe von l bis 10 fl., welche die Bezirksdireklion von Fall zu Fall nach den Umstänren bemessen wird. 6. Die Beischaffnng der Wegmautb-Valorbolleten bleibt dem Pächter' überlassen, es wird jedoch dem selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Vollsten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl

, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetragrs korrigirte oder radirte Bollete der Partbei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welctiem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein« gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt ter Pächter eine Strafe in dem zwanzigsachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unab hängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des Scdrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post- sahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

^ der Mautbgebübr wird von dcn nach dem Gesetze hiezn bernfenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefällsübertretnng betritt, das Sieben und einhalb- fache ter Gebühr als Si'cherflellnng der Strafe in Barem einzuhcben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrnngs- steuer, oder Kontrollsamte oder dem nächsten für vie Untersuchungen

über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenu sich eine Obrigkeit näher be findet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gesällsverkür, zungen einstießenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens^ soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen dcn

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 17.08.1863
Physical description: 10
45 IV. IV» >v. >v. IV» IV» 1'/. l'/. 3'/2 3'/2 3'/2 3-/2 3'/2 3>/2 3>/2 3'/2 3'/z v 6 6 6 6 6 6 6 6 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1'/2 1'/2 <V2 >'/2 '/2 I'/2 1 V2 1'/2 lV2 verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis welche die Bezirksdirektion: von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der'Wegmauth-Valorbolletrn bleibt dem Pächter überlassen, eS wird jedoch dem» selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen imüssen, unls die Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollcte wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datnm

oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete der Partliei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Manthgeldes, unab hängig von jenen Strafen, die ihn im Grnnde des Strafgesetzes noch treffen können..- 8. Verweigert eine Parthei

bei Passirnng > des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei land der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die- elbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post« ahrten mit dem Stnndenpag ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollcte einzufordern, falls diese nicht vom Ertrapost-Reisenden am Schranken

entrichtet wird. ' fl. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebülir wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in.einer solchen Gcfällsübertretnng betritt, das Sieben und einbalb- ache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem rinznheben, worüber er eine schriftliche Be- lätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- .chuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrungs- lener

» oder Konlrollsamre oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näl>er be- rndst, bei derselben die Thatbeschreibung anfgenom- mru und üder dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gefällsverkür- zungen cinflicßenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten deS Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vernrtheilten vergütet werden, dem Pächter zn. IN. Die Entscheidung der sich ans

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 13.08.1863
Physical description: 10
IV. 3>/2 6 3 1>/2 I ^ Chiusole 145 124 IV» 3V2 » 3 ,'/2 Trient I 2 Sacco 1470 1260 'V. 3>/2 6 3 'V2 3,. Ibei der k. k l 4 Seravalle 94 3» IV» 3>/2 6 3 ,l/2 August > Finanz- t 5 Pilcande 534 5l>0 »V» 3>/z 6 3 >'/2 >863 .Bezirks- > 6 Vü 642 550 IV-, 3-/2 6 3 l V2 Direktion I ^ Borgbetto 210 180 IV. 3'/2 6 3 1-/2 > L NaveS Rocco 1369 117^ l'/a 3'/2 6 3 ' l'/2 >tGrumo 53 45 »V» 3'/2 b 3 ^ !'/2 verfällt der, Pächter in «ine Sträfe von IbtslOfl.; welche die Bezirksdirektion, von Fall zu Kalk nach de« Umständen bemesseni

wird. ^ 6. Die Beischaffung deriWegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben ei« Formular vorgezeichnet werden/ nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge- schriebenen Bollete wird der verweigerten Srfosgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine »» der JahreSzahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete dcr Partkei gegeben werden. 7. Wird von einem. Pächter die Mautk

in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirrt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unab- dängig von jenen Strafen/ die ihn im Grunde des Strafgesetzes nochtreffen können. . 8. Verweigert eine Parthei bei Passirung des Schrankens oder der. Brücke die Entrichtung. der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam jlberschreiten

, so ist der Pächter berechtigt, den Bei, stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. ^ Bei Separat-Eilfahrten,^ so wie bei Ertra-Post« fahrten mit dem Stundenpaß ist dix Gebühr erst beim Zurütkreiten des Pöstillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, falls diese nicht vom Ertrapost - Reisenden, am Schranken entrichtet wird. : ! - 9. Das -Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden

gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, voN'Denjenigen, die er in einer solchen Gcfällsübertretung betritt, daS Sieben und einhalb- fache der Gebübr- als' Sscherstellung der Strafe in Barem ci 'Nzuheben> worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hät. - Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Derzebrungs- steuer, oder Koutrollsamie oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 12
Date: 14.08.1860
Physical description: 12
verfällt der Pächter in eine Straf« von 1 bis Ivfl.. welctie die BezirkSdi'rektion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischassung der Wegmauth-Volarbolle'en bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem« selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge- schriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl

, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete der Partkei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem jwanzigsächen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unab» bängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand, der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilsahrten, so wie bei Ertra-Post- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

der Mauthgebükr wird von den nach dem Gesetzt hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je« doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gesällsübertretung berritt, das Sieben und einhalb, fache der Gebühr als Sictierstellung der Strafe in Barem einzuhebeu, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzekrungs- steuer, oder Kontrollsamte oder dem nächsten für vie Untersuchungen

über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näber be findet, bei derselben die Thatbeschreidung ausgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gesällsverkür« zungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. l0. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 12
Date: 14.08.1863
Physical description: 12
6 IV. 3-/2 6 >Va 3-/2 6 1'/. 3-/2 6 l'/° 3'/2 « 3'/- Anmerkung 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1V2 1 >/z ,'/2 1 V2 >V2 1 V2 1 V2 1>/2 ;v- perfäät der' Pächter in «in« St»aL« voa ,t blsjtttfl., wellt,» die Bezirttdkrrktwn i voii Fall zu Fall niach fe« Umständen bewessenl w»d. ^ ^ ^ - S. Die Betschaffung »er iWegmauth-Dalorbolleten bleibt dem Pächtern überlasen, eS wird ,jedoch dem selben ein Formular vvegezetchuet werden, nach welchem di^ Bolleten geyrulkt erscheinen 'müssen, und dir Verausgabung einer, anders geformten oder ge« schriebenen Bollere wird der verweigerten

Ersetzung einer Bollete gleich geachtet. ; Auch darf feine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korrigirte oder radirte Bollete der Partbei! gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter dte Mauth in einem Falle abgenommen, in? welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partej ein höherer! Betrag ein« gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Urigebühr bezogenen Manthgeldes, unab« hängig von'jenen Strafen

,? die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. - - S. Verweigert eine Parthei bei. Passirung des Schrankens oder der Brijcke die Entrichtung der Gebühren,'oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei« stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Z Beistand zu leisten. - Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei ! Ertra«Post« fahrten mit dein Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten dcs Postillons

von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, falls diese nicht vom Erlrapost- Reisenden!nm Schranken entrichtet wird: - , ^ ? - S. Das Verfahren übet die Verkürzungen der Mautbgebübr wird von? den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen- Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefallsübertrrtung betritt, das SieLen und einhalb- sache der Gebühr als Sicherstellung der Stfafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen

nicht von dem Beschuldigten! oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. IN. Die Entscheidung'der sich auf die Einhebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Fmanzbehörden zu. Der Pächter iü daher verbun den, den Gefäll sbehörden über alle Mauthangelegen heiten, je ; nachdem sie.' es fordern', schriftlich oder I müiitliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtsget ihn' hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung durch Strafbothe

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Wörgler Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 23.07.1932
Physical description: 8
Lehnstuhl, der beim Fenster steht. Sie keucht und wischt sich den Schweiß. Der kommt nun nicht mehr allein von der Hitze. Es ist kalter Angstschweiß mit dazwischen. Der bricht ihr jedesmal aus, wenn die Rede von dem ist, was Carol draußen angedeutet hat. Noch heute hat sie das Geschrei tötlicher Angst in den Ohren, wie Carol Galveanu seine Tochter aus dem Garten herauf ins Jagdzimmer schleppte. Warum? Weil sie mit den Kindern der Pächter „Räuber und Bojaren" gespielt hatte und er dazugekommen

. Aber es hatte stand haft verschwiegen, woher es das Spiel gelernt habe und wer ihm das alles erzählt hatte, was Carol Galveanu bei der Belauschung der spielenden Kinder über das Treibm des Milan aus Irenens Mund gehört hatte, einen förmlichen Heldengesang von dem großen Milan Mutescu. Später freilich war es aus den Kindern der Pächter Herausgeprügelt worden, daß sie es nicht gewesen waren, sondern daß Irene alles längst gewußt hatte und daß es somit nur durch die alte Anka Grodaju ihr zu Ohren gekommen

. Es hat auch ein gutes Herz, ein weiches, liebes Herz, so wild das Kind auch ist. Oh! Es wird werden wie sie, ein Engel. Wir alle haben sie geliebt und die Pächter haben ihr den Staub vom Saum des Kleides geküßt, wenn sie vorbeikam. Es hätte sich jeder für sie töten lassen." Sie schluchzt noch einmal aus dem tiefsten Abgrund ihrer Körperfülle auf und dann gibt sie der staun- mäuligen Dirne eins hinter die Ohren, daß es knallt, und sie werken wieder weiter. Carol Galveanu ist von einer nervösen Unruhe be fallen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 18.07.1853
Physical description: 10
, 70 750 652 120 1813 36 für jede Person für jede Perfon mit Schub- oder Zieh karren für jedes Zugthier in der Bespannung für jedes Zugthier außer der Bespan nung für jedes Stück 2 3 k. Klnanj-LandeS-Dtrekil'vn, und gegen di«.?ntschei. Vniig der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz»MlnisterI»zm ergriffen werden. 11. Der Pächter Ist verpflichtet, auf die Befolgung der (Tirkular - Verordnung vom 25. Juni >337, Zahl 13172, rückstchtlich.der Uederläcung zu wachen, und die Anzeige

hievon ap die nächste politische Obrigkeit oder an das nächste Zoll ^ VerzelzrungSsteuer. oder Kontrollsamt zu mächen, je nachdem eist.o.ter. da« andere Ä»>l auf dem , Wege, in testen Richtung d-S Fuhrwerk zieht, der Muuthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm vaS Drittel des. eingebrachten Slrafbeträges. Der Pächter hat serner auch darüber zu wachen, daß die Cirkular - Verordnung , vom 3. Juni 1340 Nr. 43310—1901, betreffend die Festsetzung der Breite

und des Gewichtes ' der Labungen der Lastwagen, die Be spannung derselben, die Breite der Reise der Räder, und das Einlegen der Reißketten befolgt werde; jede Außerachtlassung-die er Verordnung ist von dem Päch ter^ gleichfalls fiitwedtr der nächsten politischen Obrig keit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem ^Pächter steht das Rechts die Parteien zur Vorzeigung der Mautkdolleten von der zurückgeleg ten Station zu verhallen, nicht-zU. - 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung elnrr Kaution

, welche, wenn der Pächter cen Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen vat; wenn der Pächter -S aber vorzieht, denselben eist nach .Aviauf eines jeren Monats zu berichtigen, in'dem vierten Theile teö jährlichen Pachtschillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Oktober 1353 d,t dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäure vorhanden

sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wei.n kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbrin gung in de?»srlben m>: ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. ^ 15. Den Pachlschilling hat der Pächter auf seine tAefäyr und Kosten an die ihm zugewiesene Kasse ab zuführen , und zwar in mönallichen glei-5 en Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des gan zen gepachteten Objektes oder bei Kankretal-Pachtungen die. Benützung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 14.07.1853
Physical description: 10
-Ver 4 v Serravalle Pileante 70 750 3 —' waltung 6 7 Vü Aorghctto 652 120 für jedes Zugthier außer der Bespan nung 1 2 - 8 NaveS. Rocco 1813 für jedes Stück — 3 9 Grumo 36 - k. k. FInanz-LandeS-Direktion, und gegen die Entsch,!. dung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz-Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter Ist verpflichte», auf die Befolgung der Cirkular-Verordnung vom 25. Juni 1837 Zahl 13172 rücksichtlich'der U'deriadung zu wachen, und die Anzeige hievon

an die nächste politische, Obrigkeit oder an .das pächste ZollVerjehrungssteuer - oder KontroklSamt zu machen, je nachdem ein oder das' andere Amt äuf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, der Mauthstation näher liegt. Wiro die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat serner auch darüber zu wachen, daß die Cirkular » Verordnung vom 8. Juni 1340 Nr. 13310—1901, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen

der Lastwagen, die Be spannung derselben, die Breite der Reife der Räder, und das Einlegen der Reißketten befolgt werde.; jede Außerachtlassung Vieler Verordnung ist'von dem Päch ter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrig keit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbolleten von der zurückgeleg ten Station zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter ver.indet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn ter Pächter len

Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen üb.rnimuit, i,n sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen yat; we.in der Pächter eS aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf einrs jeten Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Oltober 1L53 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerar^algebäude vorhanden

sind, in welchen derselbe untergebracht ,r/kr5en kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbrin gung in denselben mir ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Z^en Pachtschilling hat der Pächter äuf seine Gefahr und Kost n an die ihm zugewiesen? Kasse ab zuführen , und zwar in monatlichen gleisen Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen find. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des gan zen-gepachteten Objektes oder bei Kankretal Pachtungen die Benützung

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