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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 20
Date: 08.02.1924
Physical description: 20
dir Erhaltung und Vr^oesserrmg der Alpen dann daher nur empfohlen werden, sie nräqlichst langfristig zu vergebet!, denn nur so ist Gewähr geboten, daß der Pächter di« vereinbarten Erhallungs- und Bcr- Lesserungsarbeiten auch aussührt. Der Pachschilling kann ,a hiebei immerhin entweder in Goldkronen voer alljähr lich, unter Berücksichtigung des jeweiligen Geldwertes, neu festgesetzt werben. Wird daher die betreffende Alpe vom Besitzer rn absehbarer Zeit nicht etrva selbst benötigt

... Kr. (Zah lungsbedingungen). Einen etwaigen Erlaß an ver Pachtsumme ist der Pächter aus keinem Grunde zu fordern berechtigt. Eben sowenig übernimmt der Verpächter irgendwelche Gerväyr für den jährlichen Ertrag bzi Pachtobjektes. IV. Zur Sicherung des Pachtschillings und aller aus diesem Vertrage entstehenden Ansprüche, hat der Pächter bis längstens... beim Verpacht«» eine Kaution von,.. Kronen zu hinterlezcn. V. Bezüglich der Benßtzung des verpachteten Objektes weiten folgere Bedingungen ßcj

*«iU: 1. Di« Alpe ist «ls... (Melk-, Galt- oder gemischte) Alpe zu benützen. 2. Der Auftrieb darf nicht vor... und der Abtrieb nicht rmch... erfolgen. 8. Als zulässige BesioßungSzisfer wird eine... Kub- grasrechten gleichkvmmende Rinderzahl festgesetzt. 4. Bei Bestimmung der Gvasrechte ist jedes Rind im Alter von... srlS Normalgras, Rinder im Alter von ... Jahren als... mrd Kälber unter einem Jahr alS... Graörecht angenommen. Der Austrieb von (Angabe der Biehgattung) ist nicht gejrattet. VI. Der Pächter

übernimmt die... mit allen Rechten und Lasten, wie selbe dem Verpächter für die Bewirt schaftung der Alpe Zustehen uns ist der Pächter für alle UkbecschreitunfM deS AlvenschupgesetzeS, des Forst- und Jagdgesetzes, der Sevviiutenregulierung (wenn ärarische Waldweil>e) sowie der hergebrachten Hebung, allein und doll vevcmtworllich. VII. Dem Pächter wirh zur Pflicht gemacht: 1. Den «lpwirtschaftlichen Betrieb ordnungsmäßig führen, die Alpe im guten Zustande zu erhalten, sowie «De und Anger ordrnllich

zu düngen. Zu diesem Zwecke wird ihm die Haltung eines ständigen, tauglichen Putzers mit voller Arbeitskraft zur Pflicht gemacht. 2. Sämtliche Ausbesserungen an ben Alpgeoäuden und sonstigen Betriebsaulagen aus seine Ks'jterc auSzu- 'führen und im gutem Zustande zu erhalten. 6. Im Herbste nach erfolgter Abfahrt die Dachstühte ordentlich ausGuDtzen, damit sie dem Sckmesdruck Stand zu halten vermögen. Für eoentuelle Schäden, welche durch Unterlassung dieser Vorkehrungen entstehen, hat der Pächter auj

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 19.10.1917
Physical description: 16
, daß er es „geglaubt" habe.) Weiters erklärte der Vertreter der Frau Ba ronin, daß der Gatte der verstorbenen Schwester der Frau Baronin, Herr v. Ottenthal selbst nicht wußte, ob der in Händen des Pächters befindliche Pachtvertrag unterschrieben sei oder nicht. Die Pächter in sagte als Zeugin aus, daß die Frau Baronin durch Schenkung oben genann ten zerrissenen Seidentuches sie veranlaßt habe, ihr den Pachtvertrag leihweise auszufolgen und daß der ihr vcrgewiesene Pachtvertrag nicht der übergebene sei

, da die eine oder andere Partei, deren Aussage er mehr Glauben schenke, vereidiget werde. Der Pächter gab an, daß die Frau Baronin bald nach seinem Pachtantritte zu ihm in die Stube gekommen sei und ihm den Pachtvertrag zur Unterschrift vorgelegt habe. Er habe den Pachtvertrag in Gegenwart seiner Frau und der Baronin unterschrieben und den Vertrag seiner Frau übergeben, die ihn bis zur Ausfolgung an die Frau Baronin, also durch fast 10 Jahre in Aufbewahrung hatte. Er erklärte mit voller Be stimmtheit, daß der dem Gerichte

vorliegende Pachtvertrag nicht sein Vertrag sei, und schon deshalb nicht sein könne, weil er nicht seine Un terschrift trage. Die Frau Baronin gab an, daß sie dein Pächter einen mit Maschinschrift geschriebenen Pachtvertrag übergeben habe, von einer Unter fertigung wisse sie nichts; die Pächterin habe bei Zurückgabe des Pachtvertrages gesagt, sie könne den Vertrag behalten, da die Pächterin doch fortgehe. Obwohl der Pächter und dessen Gattin ganz bestimmt erklärten, daß der Pachtvertrag die Unterschrift

des Pächters trug und daß derselbe der Frau Baronin übergeben worden sei und obwohl ein einwandfreier, vollkommen unbetei ligter Zeuge unter Eid erklärte, daß der Pächter chm den mit seiner (des Pächters) Unterschrift versehenen Pachtvertrag noch im Herbste 1916 gezeigt habe, wahrend die Aussagen des als Zeu gen unter Eid einvernommenen Bruders der Frau Baronin für den Streitfall, weil zu unbe* stimmt und inhaltslos, wohl nicht ernstlich in Betracht gezogen zu werden Anspruch hatten, ließ der Richter

dieFrauBaroninzumEide zu. was die Abweisung der Klage des Pächters zur Folge hatte. Ob die Ablegung des Eides der lFrauBaroninetwaGewissensskru- pel verursacht hat? Man muß sich unwillkürlich sagen: „Die Ba ronin muß doch ein Interesse gehabt haben, in so beharrlicher Weise und unter Opferung eines zerrissenen Seidentüchels sich in den Besitz des dem Pächter gehörigen Pachtvertrages zu setzen. Warum tat sie dies, wenn dieser Vertrag gleichlautend war, wie der jn ihren Händen befindliche und mit Handschrift geschriebene Pachtvertrag

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 8
Date: 12.06.1947
Physical description: 8
während des Krieges, besonders stark ausgebaut. Schließlich wurde sogar in einer Verordnung des Jahres 1944 bestimmt, daß sämtliche auf unbestimmte Dauer abgeschlosse-- nen Pachtverträge sowie Pachtverträge, deren vertragsmäßige Dauer während des Krieges — also bis zum Abschluß des Friedens- bzw. Staatsvertrages — abgelaufen ist. aus unbe stimmte Tauer verlängert sind. Die Kündigung von Pachtverträgen war überhaupt nicht möglich, die Aufhebung eines Landpachtvertrages konnte nur im Einvernehmen zwischen Pächter

werden, falls aber das Pachtverhältnis ohne Kündigung endet, ist es mit dem Ende des Pachtjahres 1947 aufgelöst. Pachtverhältnisse, die über das Pachtjahr 1947 vereinbart wurden, bleiben natürlich nach wie vor aufrecht. Der Großteil der bei uns üblichen Pachtver träge sind also nun von der Auflösung bedroht. Bedeutet dies also einen vollen Erfolg der Ver pächter und hängt es nur mehr vom Gutdünken dieser ab. ob sie das bisherige Pachtgrundstück dem Pächter weiter belassen, es selbst nutzen

oder — gegen entsprechend erhöhten -Pachtzins anderweitig verpachten? Ein Pächterschutz besteht weiterhin und ist gerade auch in der heutigen Zeit unbedingt er forderlich. Der Pächter, dessen Vertrag von der Auflösung bedroht ist. weil die Zeit, für die der Vertrag geschlossen wurde, abgelaufen ist. kann beim zuständigen Bezirksgericht den Antrag stel len. daß der Pachtvertrag auf angemessene Zeit verlängert werde. Dieser Antrag muß im Falle einer Kündigung spätestens zwei Monate nach Erhalt der Kündigung, im Falle

, daß der Ver trag ohne Kündigung abläuft, spätestens sechs Monate vor Pachtende beim Gericht eingebracht werden. Das Pachtamt (Gericht) wird dem An träge insbesondere dann stattgeben, wenn der Verpächter selbst nicht Landwirt ist und aus die sem oder einem anderen Grunde das Grundstück oder den Hof nicht selbst bewirtschaften kann oder wird, oder wenn für ihn die Selbstbewirt- schaftung nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist. während durch die Abweisung des Antrages auf Verlängerung dem Pächter

die Lebensgrund lage entzogen würde. Ein Fall soll die Lage in den Pachtfchutzange- legenheiten erklären: Der Verpächter A hat seinen Hof im Jahre 1943 auf die Dauer von drei Jahren, bis 1. April 1946. verpachtet. Da dieser Vertrag im Jahre 1946 trotz Ablauf auf Grund der gesetzlichen Be stimmungen auf unbestimmte Dauer verlängert war, konnte der Pächter B sowohl iNr Jahre 1946 als auch im Frühjahr 1947 den Hof noch weiter bewirtschaften. Trotzdem nun bestimmt ist, daß die gesetzliche Verlängerung nicht mehr

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 12 of 16
Date: 23.10.1930
Physical description: 16
und auch die Brunstzeit längst vorüber ist. 'Weiters ist der Fang und Abschuß des Marders schon durch mehrere Jahre hindurch verboten. Dieser Tage hat hier eine Besprechung der Jagd- Pächter der umliegenden Gemeinden stattgesunden, bei welcher energisch gegen diese Verordnung Stellung ge- nmmmn wurde. Es wurde eine Eingabe an die Landes regierung gerichtet, irr welcher gegen diese fortwährenden Verkürzungen der Jagdausübung, die schon die letzten Jahre -hindurch eine schwere Schädigung der Pächter und Jäger

zu können, wie vielleicht mancher andere, der dies während feines Urlaubes im Sommer ausüben kann. Auch Pächter aus der bäuerlichen Bevölkerung pachten nicht gerade die Jagd bloß wegen dem Erwerb, sondern eben «wegen ihrer Jagdfreude und wenn ihnen auf solche Weise, die für sie in Betracht kommenden Herbstmonate Oktober, November, wo sie auch Zeit finden können, das Vergnügen mitzu- machen, ganz einfach wegstreicht, so ist eben diesen vielen Pächtern und Jägern, die zweifellos auch noch! ein An recht

. Ich -meine, man hat -dies auch hier in Tirol Heuer -genügend -verspürt und war es vielfach schon bald -eine Kunst, noch -einen Rehbock anzu bringen, trotzdem pro Kilo 60 Groschen «bis zu 1.— S weniger «verlangt wurde. Der «Einwand, daß das Wild noch mehr geschont werden müsse, weil sonst sich keine Pächter mehr finden würden und so den Gemeinden der Jagdpachtschilling ent gehen «würde, trifft schon absolut nicht mchr zu, denn da- für besteht gegenwärtig keine Gefahr, im Gegenteil die Pächter als auch die Gemeinden

-sind der entgegengesetzten Ansicht und müssen mit Sicherheit damit rechnen, daß den Bauern diese Einschränkungen, wie sie dermalen bestehen, einen Schaden bringen werden, weil kein Pächter mehr solche Pachtschillinge zahlen wird. Wie schon vorhin er wähnt, befinden sich die Gemeindejagden, für «die bisher die Gemeinden ihre alljährlich «sichere Einnahme hatten, zum großen Teil in den Händen -von Ortsansässigen und es werden auch die Gemeinden keinen Grund haben -da-. hin zu trachten, daß die einheimischen Jagdfteunde

. Cs wird auch Ausnahmen -geben, aber zum Großteil würde es zutreffen, daß die Gemeinden weniger Erlös für die Jag-d erzielen und -wir -glauben nicht, daß es gerade auf einmal -dann für jedes Gemeindejagdrevier einen fremden Herrn als Pächter geben wird und selbst wenn dies zu- treffen würde und der Rehwildstand derart überhand nehmen würde, fo daß noch größere Schäden (Wild- schaben) entstehen würden, so hätte dies auch gar manche üble Folge für die Bauern, die sich dann um diese Wild- schäden'beträge weiß wie lange

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 3 of 12
Date: 21.11.1919
Physical description: 12
gebetet, Ihr dürft es kühn glauben." Der Pächter schaute sie groß an, kaum bezwang er seine innere Bewegung. „Frau Schall", preßte er dann heraus, „laßt uns nun diese Nacht allein. Euer Mann ist noch unten, wie ich gesehen." Mehr sagte er nicht. Veronika segnete Antonie und ging. DaS Benehmen des Pächters fiel ihr nicht auf, sie hatte sogar Schlimmeres er wartet. Ihrem Manne erzählte sie noch in der selben Nacht, was die Hoffrau ihr mitgeteilt. Fet dinand schloß ihr aber den Mund, und zwar besser

als die Hoffrau es gekonnt. Von nun an war der Pächter Krankenwärter bei seinem Kinde, das ihm oft und immer aufs neue bestätigte, daß die Kinder es wieder gesund gebetet und wie die Frau Schall der Mutter so treulick geholfen. Bisweilen schien der Unglückliche weich zu werden; dann aber zogen wieder dunkle Wol-! ken über sein Gemüt. Nur behandelte er Frau und; Kind von jener Zeit aw mit mehr Rücksicht und auch! ließ er sie in ihren Gebeten ungestört. Teil nahm er jedoch nicht daran. Antonie gesundete

und blühte, schöner auf denn früher. 4. Kapitel. Tief vergraben, aber nicht ver sunken. Seit der Krankengeschichte Antoniens besuchte der Pächter den Nachbar Schall mehr als früher; ja es schien, als ob er ihn oft geradezu aufsuchc, ob schon er sich um nichts offenherziger erwies. Daß Schall sich seiner Sache so angenommen damals, als er meist draußen war, daß Schall trotz der, völligen Verschiedenheit ihrer beiderseitigen Gebens- j gewohnheiten ihm doch immer freundlich und Herz-' lich begegnete

und ihn schonte, wie er nie geschont ! worden, zog den unsteten Menschen immer mehr! an ihn heran. Als in dem folgenden Frühjahre sich! Not in der Gemeinde zeigte, und Schall wie zu-! fällig einmal darauf anspiclte, ließ der Pächter durch Schall den Armen Brot und Gemüse aus- teilcn; nur wollte er nicht bekannt werden lassen, woher die Gaben eigentlich kämen. Schall sagte auch nichts, aber die Vögel in Birkheim pfiffen schon das Wunderlied vom ledernen Heinrich. Die Wohltätigkeit wirkte doppelt wohltätig

zurück auf die Virlheimer, die anfingen, mehr Wohlwollen für' den Pächter vom Clamshofe zu empfinden und aus diesen selber, von dessen Herzen sich allmählich die Eisrinde löste. Eines Tages suchte sogar der Pächter den Schall auf, ging mit ihm durch den Garten und ersuchte ihn daun, das neue Kreuz auf dem Lindenhügel aufzurichten. Er habe es schon bestellt, und die Linden bäume könne er auch pflan zen auf der alte Stelle. Nur dürfe Schall nieman dem sagen, wer cs eigentlich aufrichten lasse, son dern

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 16
Date: 20.05.1904
Physical description: 16
, unsere Felder und Wiesen durch das Wild verwüsten zu lassen. Diese Tatsache ist von den studierten Herren noch nicht herausgefunden worden, oder besser gesagt, sie wollen sie nicht gelten lassen. Komme mir ja keiner mit der Beschwichtigung „Der Jagd pächter muß für den Wildschaden aufkommen". Es ist schon dafür gesorgt, daß dies nur ein Trost bleibt, denn erstens hätte ein Bauer nichts anderes zu tun, als Tag für Tag die Kommission in seinen Feldern und Wiesen herumzusühren, zweitens dauert

es eine halbe Ewigkeit, bis man überhaupt was bekommt und endlich bleibt dem Bauer nichts, aber rein nichts, wenn er die Kommissionsgebühren be zahlt hat. Mit einem Wort, seine Bemühungen und Laufereien sind umsonst. Für den fürstbischöflichen Hof findet sich kein Pächter mehr, da dieser Hof ein reiner Wildpark ist. In früheren Jahren erntete man 260 bis 300 Star Getreide, während man heute nicht 100 Star erhält. Der letzte Pächter mußte infolge übergroßen Wildstandes abziehen. An diesem Mißstande leiden

sämtliche Tierser Bauern. Ein Pächter kann gehen, was sollen seßhafte Bauern machen, vielleicht auch fortziehen wegen des Wild standes? Soll der Bauernstand nicht zur Ueber- zeugung kommen, daß das Gesetz dem Wilde mehr Schutz bietet als dem Bauern stände, so wäre es höchste Zeit, daß dem wieder holten Rufe der Bauern nach „Schutz unseren Kulturen vor dem Wilde!" endlich Gehör ge schenkt werde. Was gibt's sonst Jenes? Pie Giroter Landesviehversicherungsanftalt. Mit Kundmachung des k. k. Statthalters

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 16
Date: 25.03.1904
Physical description: 16
werden; es wird deshalb durch das zu beschließende Gesetz ver sucht, solchen Schädigungen möglichst vorzubeugen. Im Falle einer Veräußerung oder Ver pachtung des Gutes, auf welchem der Dienst nehmer angeslellt ist. erscheint dreier nachdem geltenden Rechte nicht verpflichtet, dem neuen Eigenthümer. beziehungsweise Pächter, Dienste zu leisten, ebenso ist der neue Eigenthümer, beziehungsweise Pächter, nicht verpflichtet, die auf dem Gute bisher Bedien steten in seinen Dienst zu übernehmen. Die hiedurch ermöglichte

unvermittelte Unterbrechung der Dienst leistung durch das bisherige Personal kann für den neuen Eigenthümer, beziehungsweise Pächter, mit Rücksicht auf die Eigenart der land- und forstwirth- schafilichen Betriebe die nachtheiligsten Folgen haben; ebenso kann aber auch der Dienstnehmer infolge des unvermittelten Ausscheidens aus dem bisherigen Dienstposten in hohem Grade geschädigt werden. Es erscheint daher eine der Eigenart der land- und forstwirthschastlichen Betriebe angepaßle Regelung der einschlägigen

Fragen geboten. Hiebei muß dafür vorgesorgt werden, dag einerseits die erwähnten Nachtheile hintangehalten werden, anderseits aber den Parteien mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse die Möglichkeit der Auflösung des Dienstverhältnisses binnen einer angemessenen Frist offen gehalten werde. Von diesem Standpunkte aus gehend. wird im Entwürfe angeordnet, daß der neue Eigenthümer oder Pächter in den bisherigen Vertrag eint ritt, daß jedoch einem jeden der beiden Theile das Recht zusteht

, innerhalb einer Woche nach Uebernahme des Gutes durch den neuen Eigenthümer oder Pächter das Dienstverhältniß. insoferne es nicht innerhalb einer kürzeren Frist auf gelöst werden kann, mit einer dreimonatlichen Frist zu kündigen. Der Dienstnehmer hat unter allen Umständen Anspruch auf ein schriftliches Z e u g n i ß über Dauer und Art der Dienstverwendung (Berwendungszeugniß). Da es aber im Interesse des Dienstnehmers gelegen sein kann, auch ein Urtheil über den Werth seiner Leistung zu erhalten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 12
Date: 09.08.1913
Physical description: 12
Versuch, Tatsachen ins Gegenteil umzulügen. Hänsele wollte es haben Volks« Nerkung und wir werden der Oeffentlichkeit zeigen, was für ein Mann der Sekretär des Deutschen Volksvereines für Südtirol ist... Hilfe in der Not. Unsere Stadtväter waren in großer Not. Der jetzige Pächter des „Bürgersaales" geht. Mit 1. November soll ein neuer Pächter auf- ziehen. In allen Lokalblättern war die Verpachtung ausgeschrieben. Aber kein Pächter rührte sich. Die Stadtväter waren daher in großer Angst. Der Ratskeller

im Konkurs. Das Stadthotel läßt eben falls zu wünschen übrig und wird für den Stadt säckel wohl auch über kurz oder lang ein Sorgenkind werden. Und nun brauchte man für die Bürgersäle einen Pächter. 6000 K zahlte der bisherige Pächter Zins — und dies „kleine" Sümmchen will nun nie mand mehr zahlen. Da, in letzter Minute kam ein rettender Pächter. Er ist zwar nur ein sehr tüchtiger und geschickter Bauzeichner und kein gelernter Wirt, dafür aber hatte die Gemeinde ein Einsehen und gab ihm die Bürgersäle

um den Pachtschilling von 2000 K jährlich. Die Hauptsache ist, daß der Bürgersaal wieder einen Pächter bekommt, denn die fehlenden 4000 K werden wohl aus dem Ueberschusse der an deren städtischen Wirtschastsunternehmungen gedeckt werden. Daß aber unsere Stadtvertretung nichts verlauten läßt, wem sie den Pacht vergeben, ist zwar nicht schön, aber wahrscheinlich wollte sie die Mit teilung des neuen Verpachtes auf einen günstigeren Moment aufsparen, um dann den Steuerzahlern die freudige Botschaft

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 13 of 20
Date: 02.11.1933
Physical description: 20
, wo sich jetzt der wertvolle Fund befindet. Auskunftselke. Frage: Ist der Verpächter berechtigt, dem Pächter den Pachtzins, der seit 1926 immer gleich blieb, in der jetzigen Krisenzeit zu erhöhen? Der Pachtzins war schon bisher reich lich hoch bemessen; kann der Verpächter den Pächter ver- treiben: Der Verpächter hat noch andere Güter. Wer hat die größeren Reparaturen zu leisten? Der Heuboden ist ganz schlecht. Antwort: Du sagst in der Anfrage nicht, auf welche Zeit der Pachtvertrag abgeschlossen wurde und wann

er be- gönnen hat. Auf jeden Fall gilt folgendes: Während der Laufzeit des Pachtvertrages kann der Pachtschilling nicht er- höht werden, wenn in dem Vertrag nicht sonst irgendeine Vereinbarung enthalten ist, daß der Pachtschilling in den späteren Jahren erhöht wird. -Es haben sich sowohl Pächter als auch Verpächter an die Bestimmungen des Pachtvertrages zu halten. Rach Ablauf der Pachtzeit hört das Pachtverhält nis auf und der Verpächter kann in einem neuen Pachtver trag einen anderen Pachtschilling

. Kündigen kann der Pächter bei den unter Pachtschutz stehenden Grund- stücken, wenn der Pächter den Pachtschilling nicht bezahlt, den Pachtgrund schlecht bewirtschaftet, wenn das Grundstück ver- baut werden soll, wenn der Verpächter das Grundstück selbst bewirtschaften will und andere gleichwertige Grundstücke zum gleichen Pachtschilling bereit stellt und endlich wenn dem Pächter aus der Pachtung ein unverhältnismäßig größerer Nachteil erwachsen würde als dem Pächter durch die Kündi gung

. Da diese Kündigungsgründe selten zutreffen, kann der Verpächter bei Pachtverträgen, welche untev Pachtschutz stehen, nur in seltenen Fällen betreiben. — Größere Reparaturen hat der Verpächter, kleinere der Pächter zu leisten, wenn ver- tragsmäßig nicht etwas anderes vereinbart wird. Die neue Einlage des Heubodens ist eine Reparatur, die zweifellos der Verpächter zu leisten hat. Käse für Arbeitslose. Die neue Aktion, die vom Bundesministerium für soziale Verwaltung gemeinsam mit dem Bundesministe rium für Land

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Tiroler Post
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Page 4 of 10
Date: 29.09.1900
Physical description: 10
öbersten, den Bischöfen und Erzbischöfen, denn diesen gegenüber muss das Schwert in die Scheide gesteckt werden." Aus die beim erz- bischöflichen Ordinariat in Prag gepflogenen Erkundigungen bezüglich des Thatbestandes sind wir nun in der Lage, für die Vertheidigung der Wahrheit und der Gerechtigkeit das „Schwert" zu zücken. Wenn es sich dabei gegen die rothen Verleumder, statt gegen den Prager Erzbischof richtet, so können wir nichts dafür. Der Pächter B. eines erzbischöflichen Hofes

in Rozmital zahlte durch volle drei Jahre den Pachtzins nicht, den er vertragsweise vierteljährlich zn entrichten hatte. Die fürsterzbischöfl. Güter-Central-Kanzlei for derte wenigstens 10 bis 15 mal den Pächter V. auf, den schuldigen Pachtzins zu bezahlen. Die Mahnungen blieben jedoch erfolglos und so sah sich dieselbe endlich bemüssigt, den Rechtsweg zu betreten; die Centralkanzlei konnte dem aber maligen Versprechen des Pächters keinen beson deren Glauben beimessen, da schon oftmals der selbe Pächter

viel versprochen, aber nichts ein gehalten hatte. Zur Einbringung der Klage hat aber der Pächter nebst seiner Frau mittelst der im Jahre 1899 abgegebenen Erklärung bei gestimmt. wo er erklärte, damit einverstanden zu sein, dass, sobald er bloß eine Pachtzinsrate zu rechter Zeit nicht bezahlt, der Rechtsweg ein geschlagen werden kann. Seit jener Zeit sind aber wieder 3 Raten nicht gezahlt und so war tete die fürsterzbischöfliche Güter-Central-Canzlei wieder ein volles Jahr, ob der Pächter seineu

L ihnen abgeschrieben, und beziehen zwei Witwen nach den verstorbenen Pächtern H. u. C. eine jährliche Pension ans der f.-e. Hauptkaffe in Prag. Nebstdem hat aber das Prager Fürst- erzbisthum sehr viele Pächter, die sehr strikte die Pachtbedingungen erfüllen und schon bereits 20—30 Jahre auf den verpachteten Höfen wirtschaften. Diese können und werden nöthigen- falls auch Jedermann aus die verleumderischen Zeitungsartikel die richtige und beste Antwort geben." Aus diesen authentischen Mittheilun gen sieht der Leser

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 26.03.1925
Physical description: 8
: So wie man hier das Mietengefetz nicht beachtet, so umgeht man auch das Pächter- schutzgesetz, um. wenn ein Pächter bei einer Kündi gung einen Formfehler macht, denselben aus 'die Straße zu setzen. So hat hier ein Großgrundbesitzer, ein Vertrauensmann der Tiroler Landesregierung, ein Freund des Herrn Abgeordneten Thaler, der in den Versammlungen immer sich auch als Vertreter der Kleinbauern ''und Pächter ausgibt, aber in Wirklichkeit nur ein Vertreter der Großgrundbe sitze und Großbauern ist, an einen landwirtschaft lichen

Arbeiter ein kleines Stück seines Anwesens verpachtet. Dieses Stück verpachtete dieser Groß grundbesitzer in der Zeit, als die Landarbeiter sich mehr der Industrie zuwandten und deshalb es bei diesem Herrn an Arbeitskraft fehlte. Als sich die Situation auf dem Arbeitsmavkt änderte, war schon die Kündigung vor des Pächters Haustür, und von diesem Zeitpunkt an wendet jener Men schenfreund alles aus, um den armen Pächter auf die Straße zu setzen, ohne nachzudenken, was eigentlich der Pächter mit Frau

und Kindern bei der heutigen arbeitslosen Zeit anfangen soll. Als Pächter hat er dank der christlichen Regierungen im Staat und im Lande keinen Anspruch auf Arbeits losenunterstützung, so daß die Familie in Ver zweiflung ist und auch 'die Gefahr besteht, daß die Frau, wie sie immer droht, falls sie wirklich am 1. April 1925 auf 'die Straße gefetzt werde, mit den Kindern in den Inn zu springen, dieses Vorhaben auch ausführt. In diesem Beispiel kann man wie derum sehen, wie barnrherzig die christlichen

Bauernführer sind! Der reiche Großgrundbesitzer läßt lieber Frau und Kinder verhungern und er frieren, als von seinem Besitz ein ganz kleines Stück chen dem armen Pächter zu lassen, wenn er sich nicht einen großen Vorteil davon weiß. Und 'die Leute nennen sich Christen und diesen Leuten lau fen leider noch viele taufend Kleinbauern und Landarbeiter nach, dH ne zu wissen, daß jene ihre größten Feinde sind! Wir ersuchen die kompeten ten Stellen, einzngreisen, ehe ein Unglück gemel det werden muß

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 3 of 18
Date: 11.07.1908
Physical description: 18
. Die Verhafteten wurden dem Gerichtshöfe in Petrinje wegen des Verbrechens des Hochverrates eingeliefert. Die landwirtschaftlichen Streiks in Italien. In einzelnen Teilen Italiens, besonders in Par- mensischen, herrschte in den letzten Wochen ein großer landwirtschaftlicher Streik, der zur Zeit aber im Er löschen ist. Die Streikenden sind die kleinen Guts pächter oder Halbbauern, welche sich, aufgehetzt durch sozialdemokratische Agitatoren zu Bünden vereiniget haben, um den Großgrundbesitzern oder Verpächtern

Bedingungen vorschreiben zn können. Der Streik besteht in der Hauptsache darin, daß die Pächter sich weigern, das Vieh zu besorgen. Dasselbe ist Eigentum des Grundherrn, aber auch der Pächter ist Nutznießer. Jedenfalls ist jedes Stück ihm teuer und nicht nur ihm, sondern seiner ganzen Familie, welche die Lämmchen und Kälbchen usw. heranwachsen sah und fast zur Familie rechnete. Diese Tiere soll er jetzt qualvoll verenden sehen, soll ihr jammervolles Schreien und Blöcken hören. „Da knieen sich die Frauen

. Recht drastisch kommt der Zwie spalt in der Brust des Bauern im folgendem Auf tritt zum Ausdruck. „Eines Tages, schreibt Fran cesco Ciccotti in der „N. Ankl." begab sich ein Gutsbesitzer von Ficulle auf einen seiner Höfe. Er wollte versuchen, den Pächter zur Besorgung des Viehes zu bringen. Ehrerbietig, aber zugleich ent schieden, weigerte sich dieser. Vom Zorne übermannt, erhob der Herr seinen Stock gegen den Bauern. Da Sie ihn um einen Waschzuber mit Eis gefüllt. Zuber und Eis bringen Sie sofort

unterschreibt, so tut er es doch nur mit der starken Neigung, das, was ihm so abgetrotzt wurde, nicht zu erfüllen. So kommt es wieder zu neuen Arbeitseinstellungen. Oft rächt sich der Gutsherr auch an den Leuten, indem er den einen oder den anderen fortweist. Das ist ja sein gutes Recht, aber den Pächter bringt es zur Verzweiflung. Die Scholle verlassen zu müssen, die seine Familie seit undenklicher Zeit bebaut, das kann er nicht verwinden, selbst wenn er anderswo besser unterkommt. Er kehrt nicht selten

zurück, um die Hütte zu umschleichen, wo er gewohnt; er läßt sich zu schweren Vergehen gegen Person und Eigentum des früheren Herrn hinreißen. Auf Grund dieser Erfahrungen empfiehlt Ciccotti eindringlich, einem landwirtschaftlichen Streik rechtzeitig vorzu beugen, z. B. durch ^Einsetzen von Schiedsgerichten, die so zusammengesetzt sind, daß ihnen der Pächter nicht von vorncherein Mißtrauen entgegenbringt. Sitzung der katholisch-konservativen Partei leitung vom 8. Juli 1908. Die katholisch

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 31.08.1929
Physical description: 6
davon. TodesMe- In Fra stanz Ignaz L^ns im 72. Lebensjahre. In Vre g e n z Fräulein Anna Weiß im Alter von 61 Fahren. Me Patscherkofelbahn und ihre Hotelpächter. lieber die Konkurslage der beiden Pächter des Berg hotels der Patscherkofelbahn, die Herren Georg P s cho r r sen. und jun., erfahren wir folgendes: Be kanntlich mußten die beiden Pächter vertragsmäßig eine Bareinlage von 70.000 s erlegen, wofür sie Stamm aktien der Patscherkofelbahn zum Nominale von je 110 s erhalten sollten

. Da aber die Bahn-Gesellschaft bis heute nicht gegründet worden ist, erhielten die Pächter diese Aktien bisher nicht und haben daher im Klageweg den Gegenwert der 70.000 s von dem Kon sortium der Patscherkofelbahn etngcfordert. Ob diese Forderung anerkannt, bezw. eingebracht werden kann, hängt von der Zahlungsfähigkeit des Konsortiums und der Lebensfähigkeit der Bahn ab. Inzwischen ist aber die wirtschaftliche Lage der Pächter 'mrch die schwache Freguenz der Bahn, die wiederholten längeren

BetriebseinsLellungen und des mangelhaften Ausbaues des Berghotels Nfw. so s ch w i e r i g geworden, daß sie einen A u s g l e i ch anstrebten. Durch den Wider stand der Löwenbrauerei Innsbruck, die als Haup tgläub i ge rin eine Forderung von 36.000 8 bat, ist der Ausgleich jedoch n i ch t z nstande gekommen, so daß der K o n k u r s Wer die beiden Pächter verhängt wurde. Der Betrieb des Berghotels geht aber ungehindert weiter, da weder Konkursmasse noch Gläubiger ein Inter esse daran haben, die Arbeitsmöglichkeit der durchaus

vertrauenswürdigen Pächter, die nur durch die unigünsti- gen Verhältnisse der Bahn in eine solche Lage versetzt wur den, zu unterbinden. Den Passiven von 160.000 L stehen Aktiven von mindestens 100.000 8 entgegen, die in der Hauptsache in Foroöernngen der Pächter gegen das Bahnkonsortium bestehen. „Wie kannst du wissen, wo Heinz seine Nächte verbringt? Wie kannst du dich auch nur in Gedanken mit einer solchen Frage beschäftigen?" „Da Ihr Vetter entschlossen ist, das Geheimnis unter allen Umständen zu wahren

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 23.02.1850
Physical description: 10
die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie drn schranken »ewaUsam überschreiten» so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und tie'elde verpflichtet, diesen Beistand »u leisten. . Bet Separateilsahrtrn, so wl« bei Extra^^o^fabrlen mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Pest'llens von demselben gegen Einhändigung der Pollete ein>u?vrdern. 9. Das Derfadren über (^ie VerkürzungenderMaulhgeduhr^ wird von den nach dem Gesetze kie»u berufenen Beherten

gepslo g'N. Der Pächter ist jedo^v bere.^tigt,'von Denjenigen^ die er in einer .selchen G,fällsübertretung betritt', das Sieden-' und eindalbfache der Gebüor als Sicherstellung der Strafe in Barem einmheden, worüber er eine schrtstlicheVestatigunz zu ertheilen hat. , - Äuf das Verlangen de6 Pachters oder des Deschuldigterttvird bei dem nächsten Zcll Ver;ehrungesteuer» cder Kontrollsamte cder dem nächsten für tie Untersuchunzen.über Grfällsüber' tretungen bestellten Beamten, ocer

wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die ThatvisHseibung aufgenom men und über d-eselb'e weiter nach te-n Gesetze vorgegangen. Die wegen der gedachten GefallSvertürmngen einstießenden Strafgelder fallen,.nach Adzug der Kosten deL Verfahrens, soweit diese Kosten nicht'von dem Bescvuldigten oder Verur- the^lten vergütet tverten, tem Pächter ;u. . 1>«. Die Entscheidung ter stch auf ^i, Einbedung und Hanthadung ter Mauth deziedenten Streitigkeiten <wls>D,n den Pächtern und den Partheien steht den Kame

-^lbedör, den zu. Der Pächter ist taher verbunten, den GesätlSbekö.r- den 'üd»r alle Maulhangelege? keilen , nachdem sie es fcr« dern. <christti^) oder mündlich Nett und Antwert m geben. Diese Behordsn sind bere^igt, ihn hier im Falle der Wei» gerun^ odev Unl«r^assunz durch Strasdcthen vrrr auf andere gefeyliche Art zu verhalten. Gegen tie Entscheidung der Kam- meral-Bezirks^Verwaltung kann binnen 4 Wochen ter Rekurs an die t. t. Zininz LandesdirekNcn und gegen dif Entschei dung der letzten gleichfalls

, so gevüdrt ihm das Drittel des eingtdrachten Strafbetrages. Der Pächter hat serner auä) darüber zu wachen, daß die (Zirkulär - Verordnung vom 3. Juni lAtO, Skr. ^ betreffend tie Festsetzung der Brett« unv des G,rv)chtes der LäduNgen der Lastwagen, die Bespannung derselben, die Breite ter Neik'e der H?äcee und das Einlegen der Rnßkelten befolgt werte; jede Außer» achtlassunz d'eser Verordnung ist von dem Pachter gleichfalls entweder ter nächsten politischen Ovrlgkeit oder dem nächsten Gefällsamte

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 07.11.1913
Physical description: 16
es sich wohl nicht, Strichnin hafer und Strichninweizen in der Apotheke zu kau fen, weil der Bezug von genanntem Bazillus von der Versuchsanstalt äußerst billig, dieses Vertilgungs mittel das beste ist und nur für die Mäuse tötend wirkt. Frage 701: Ein hier Zuständiger pachtete in einer fremden Gemeinde einen Hof. Der Verpächter schloß den Vertrag auf neun Jahre, damit der Pächter nicht das Heimatsrecht erlange. Der Pächter hat in der Ge meinde, wo er zuständig ist, um Streichung der neun Jahre angesucht

. Ist dies zulässig? Antwort: Nein. Das Heimatsgesetz bestimmt in § 17: „Das Heimatrecht in einer Gemeinde erlischt durch die Erwerbung des Heimatrechtes in einer an deren Gemeinde. Die Verzichtleistung auf das Hei matrecht ist ohne Wirkung, solange nicht der Ver- ichtleistende anderwärts ein Heimatrecht erworben at." Der Pächter bleibt daher in seiner Zuständig keitsgemeinde solange heimatberechtigt, bis er nicht das Heimatrecht in einer anderen Gemeinde erworben hat. Hat der Pächter in der Gemeinde

von der Partei, welche die Pachtauflösung anstrebt, die verein barte Kündigungsfrist einzuhalten, sonst wird eine stillschweigende Erneuerung des Pachtvertrages an genommen. Ist eine Kündigungszeit nicht vereinbart, so kannst du nach Ablauf der zwei Jahre die Pacht objekte wieder an dich nehmen, ohne daß du verpflich tet bist, dem Pächter vorerst zu kündigen. Gestattest du aber, daß der Pächter die Pachtobjekte nach Ablauf der vereinbarten zwei Jahre weiter benützt, so wird dies als eine stillschweigende

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 12
Date: 24.10.1919
Physical description: 12
und Plan neu bezeichnet, abgeteilt, eingefriedigt und bepflanzt wurde. Das war eine rastlose Wirtschaft schon auf dem Clarns- hofe. noch bevor der Pächter einzog. Dieser kam bisweilen unversehens dahergeritten, besah sich die Arbeiten, ordnete an, war rasch an allen Enden und verschwand wieder. Die Handwerker kannten ihn auch nicht näher. Die ganze Arbeit war einem Unternehmer übertragen worden, der sie bis zur bestimmten Frist fertig haben mußte. Die Birkher- mer gingen neugierig um das Gewühl herum

und guckten und gaben ihre Meinung ab, wurden aber um nichts klüger. Sie hätten gar so gern gewußt, was der Pächter für ein Menschenkind sei, aber ge lingen wollts nicht, das zu erfahren. Neugierig sind ja alle Menschen, aber je enger der Kreis des Lebens, um so neugieriger sind sie, wenigstens das genau kennen zu lernen, was sich in diesen engen Kreis eindrängt. Schall batte oft seine liebe Not mit den Leuten gehabt; aber er wußte selbst nicht viel, und was er dachte, mochte er nicht einmal sagen

. Zur festgesetzten Zeit langte das Geräte des neuen Pächters aus dem Clamshofe an, alles solid ttnd vieles neu und eigentümlich; dann traf das Vieh ein mit dem Gesinde, endlich die Familie, des Pächters stille, blasse Frau und ein Kind von zwölf bis dreizehn Jahren, ein liebliches Mädchen von nicht gewöhnlicher Schönheit. Ob zur Familie noch mehr Kinder gehörten, wer konnte es wissen! Das Gesinde war neu angeworben und gehörte ver schiedenen Gegenden an. Der Pächter fuhr selbst wie ein Wetter in die Wirtschaft

. Eine besondere Sorgfalt wurde dem Hof- garten gewidmet und viele neue Sorten von Ge müse und ganze Reihen neuer Obstbäume zier ten bald die frühere Wildnis. Der Pächter selbst mit seiner Lederkappe, dem engen grauen Wamms, das ihm beinahe bis an das Knie reichte, und den hohen Stiefeln — für die Birkheimer alles neu und ungewohnt — war immer schon vor Tagesanbruch auf *bcn Beinen und draußen in Feld und Wald, oder arbeitete im Garten herum, so daß die Birk heimer, sie mochten so früh ausstehen, als sie woll

ten, den „ledernen Heinrich", wie sie den Pächter nannten, immer schon in Tätigkeit fanden. Auch abends strich er noch immer herum, wenn andere Leute schon Feierabend gemacht und wenn einer sich zufällig verspätet hatte in der Gegend des Clams- hofes oder von einem anderen Orte kam und über sein Gebiet mußte, der konnte fast sicher, sein, daß der „lederne Heinrich" ihm noch zwischen Wald und Feld begegnete, die Lederkappe ins Gesicht gezogen, die Pfeife im Munde, den Feldspaten auf der Schulter

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Der Arbeiter
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Page 9 of 10
Date: 28.04.1926
Physical description: 10
, die die Bedauernswerte dazu zwan. gen, ihr Recht an anderer Stelle zu suchen. Als über zeugte Genossin wandte sie sich nicht nur au das Eini gungsamt, sondern auch an die höhere Parteiinstanz in Graz. Daraus ist von dort ein Schreiben an das Gewerkfchaftssekretariat in Klagenfurt ergangen, das versucht, der entlassenen Genossin zu ihrem Recht zu verhelfen und dann sorsetzt: „Bemerken will ich, daß die Verhältnisse ln der „Traube" derart skandalöse sind, daß es wohl höchste Zeit wäre, mit dem Pächter des „Arbeiter

heims" einmal ein ernstes Wort zu reden, da es nicht angeht, daß dieser seine A n g e st e l l t e n b r s zur Bewußtlosigkeit ausbeutet. Soviel ich den Pächter kenne, hat er die glänzende Eigenfd>aft, jemand, der ihm mit aller Entschiedenheit entgegen tritt, einen Schmus zu halten und bei Gelegenheit die Augen auszuwischen. Kommt ein Angestellter, der etwas furchtsam ist, so wird dieser von dem seinen Pächter in der brutalsten Art und Weise behan delt. Die A r b e i t s ze i t ist, mit Ausnahme

des Kaffeehauspersonals, eine weit längere als zehnstündige. Der gesetzliche Ruhetag wird mcht g e w a h r t usw. . . . Ich ersuche Dich vor allem, die Angelegenheit zu erledigen, weiter metne Mit teilung auch dem Parteivorstande zur Kenntnis zu bringen." Den Pächter dieses famosen „Arbeiterheims" hat der Ukas der Grazer Obergenossen nicht sonderlich aufge regt; er schaffte die Angelegenheit trotzdem nicht fried lich aus der Welt, sondern ließ es zu Verhandlungen vor dem Einigungsamte kommen, das der klagenden

Genossin auch einen Teil ihrer Ansprüche zuerkannte. Mit melchern Recht spielen sich die Sozialdemo, braten als Vertreter der Arbeiterinteressen aus, wenn sie es dulden, daß in ihren eigenen Betrie ben Angestellte „bis zur Bewußtlosigkeit" ausgebeu tet werden? Für ein sozialdemokratisches Arbeiter-, heim gilt auch der A ch t st u n d e n t a g nicht; Ueber stunden werden nicht bezahlt, denn — so sagte der Ge nosse Pächter; „Die Leute müssen einfach ihre Arbeit fertigmachen; wenn sie schnell

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 26.07.1849
Physical description: 10
II. D»r Ptcht« Ist «erpsticht«», auf di» <Ze?»lgung d«r Mrkulai-Virardnung vom SS. Juni 1837. Zahl 13172 rück» tlittllch der U«d «rladung zu wachen, und die Anz-Ig» dievon a» di» nächst« politisch» Obrigkeit od»r da« nächst» Zoll -V»r- »dr»»s»st«>»» »„>te°ll«aw« zumach»n, j» nachdem »in »der Va« ander« «ml aus dem W»g«, In dessen Ri.btung da« Fuhrwerk zieht, der Mauthstaiien näher lle^i. Wied di« A«Z«ig» 'ichlig b«f>»nc«n , sv g«bühet Ihm da« Driii.l de« «inaebrachlen Slrafdetrag««. Der Pächter

hat s-rner au« darüber i» wachen, daß di», Eirkular > Verordnung vom S. Juni 184», Rr. '''/e»o> , detreffend die Festsetzung der Breit« u»d de« Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben i die Breite der Reise der Räter und ta« Einlegen der Reißketten befolgt werd»; und jede Außer' achtlassung dieser Verordnung ist »on dem Pächter gleichfalls »ntwecer der nächsten politischen Obrigkeit oder Dein nächsten Sefällsamte anzuzeigen. t2. Dem Pächter steht da« Recht, die Parteien

zur Vor zeigung der Mauthbollele so» der zurückgelegten Station zu »erhalten, nicht zu. 13. Der Pächter »eebindet sich zur Leistung ei»,r Kaution, loelch», wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, Im sechsten Theile des einjäh rigen Betrage« desselben zu bestehen dar, wenn der Pächter ,« sber vorzieht, denseden eist »ach'Ablauf eine« jeden Mo nat« zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schiUings zu erlegen kömmt, und die spätesten« bis IS. Okt. 1849

bei dem d,tr«ffei>den Amte geleistet »erden muß. 14. Der Pächter hal selbst sür seine Unterkunft zu sirgen, dort aber,, wo Aerarialgebäude »crhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wied, wenn kein Hinder niß obwaltet , wegen seiner Unterbringung In denselben mir ihm »ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an di« ihm zugewiesen- Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis späiesten

- >>>r bedingten Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objekte« oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eine« einzelnen zu den Konkretal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch selbstständlg«» Wauthobjekt« durch «in 'Ele- m«nrar«reigniß oder durch ein andere« «on ihm unabhängige« zufällige«Ereigniß nach von Ihm rechtsbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum »on wenigstens 14 Tagen un- unlerdrochen gänzlich entzogen

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