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Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 20
Date: 09.04.1904
Physical description: 20
. Das Jahr 1872 bedeutet einen Wendepunkt in der Geschichte des deutschtirolischen Löschwesens, wie wir solche mehrere werden kennen lernen. In diesem Jahre waren mehrere Kommandanten der obengenannten Nr. 7 § 588. „Der Pächter trägt die Gefahr des zu fälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlech terung des Inventars. Er kann über die einzelnen Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirthschaft verfügen. Der Pächter hat das Inventar nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft

in dem Zustande zu erhalten, in welchem es ihm übergeben wird. Die von ihm angeschafften Stücke werden mit Einverleibung in das Inventar Eigenthum des Verpächters." § 589. „Der Pächter hat das bei der Beendi gung der Pacht vorhandene Inventar dem Verpächter zurückzugewähren. Der Verpächter kann die Uebernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Jnventarstücke ablehnen, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirth schaft für das Grundstück überflüssig, oder zu werthvoll sind; mit der Ablehnung geht

das Eigenthum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über Ist der Gesamtschätzwerth der übernommenen Stücke höher oder niedriger als der Gesamtschätzwerth der zurückzugewährenden Stücke, so hat im ersteren Falle der Pächter dem Verpächter, im letzteren Falle der Verpächter dem Pächter den Mehrbetrag zu er setzen." 8 590. „Dem Pächter eines Grundstückes steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten

Jnventarstücken zu." § 692. „Endigt die Pacht eines landwirthschaft- lichen Grundstückes im Laufe eines Pachtjahres, so hat der Verpächter die Kosten, die der Pächter auf die noch nicht getrennten, jedo!r nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft vor dem Ende des Pachtjahres zu trennenden Früchte verwendet hat, insoweit zu ersetzen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirthschaft entsprechen und den Werth dieser Früchte nicht übersteigen. Verantwortlichkeit bei vorschrifts widriger Viehj>atzarrsstellrrng

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 14.02.1913
Physical description: 8
dazu. Vor allem das Stadthotel. In diesem wird eine Million investiert sein. Von einer Rentabilität spricht heute kein Mensch mehr. Der zukünftige Pächter hat der Stadt die Kleinigkeit von 60.000 K zu bezahlen, dazu die Verzinsung und Amortisation der Summe von 400.000 K, welche die Einrichtung verschlingt, Licht, Personal usw., so daß, wie ein tüchtiger Fack)- mann ausrechnete, der Pächter die Kleinigkeit von 120.000 K wenigstens an Regiekosten hat. Unv nun fragen wir: Glaubt die Stadt wirklich, daß der Pächter

dies erschwingen wird? Wir möchten die Rechnung einmal sehen und hören, wie er die Betten und den Kaffee berechnen muß, um die Kosten her einzubringen. Allerdings wird ja heute schon sehr viel darüber gesprochen, daß man ja den Pacht her untersetzen kann. Das wird auch geschehen. Aber jeder Heller, der weniger von den 60.000 K bezahlt wird, bedeutet eine Vermehrung des städtischen De fizits. Das gleiche ist mit dem Bürgersaal. Der dortige Pächter geht in Kürze, weil sich nichts mehr machen läßt

. Durch die Eröffnung des Parkhotels wurde dem Bürgersaal der Boden abgegraben. Was nun? Wird sich ein Pächter finden, der diesen Be trieb übernimmt? Sicherlich; aber um eine mini male Pachtsumme. Ebenso floriert der Ratskeller, der ein schönes Stück Geld gekostet hat, nicht. Auch dort wird es an die Beschneidung der Pachtsumme gehen, was wieder eine Einbuße für den Stadtsäckel bedeutet. Man sieht, auf allen Gebieten grinst das Defizit drohend hervor und es dürfte wohl das letztemal ge wesen sein, daß das Budget

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 05.03.1909
Physical description: 16
. Bist du in der Lage, einen Schaden nachzuweisen und gleicht sich dein Gegner mit dir nicht aus, dann müßtest du die Schadenersatzklage bei jenem Gerichte einbringen, in besten Sprengel der Gegner seinen ständigen Wohnsitz hat. Arage 2584: Im Jahre 1893 verpachtete ich ein Anwesen mit der Ae- dingung, daß der Mächler bei Auflassung des Vachtvertrages kein Kol, fort- nehmen dürfe. An Lichtmeß 1908 kündigte der Pächter den Macht und bestellte für Lichtmeß 1909 eine andere Wohnung bei mir. Keuer, zu Lichtmeß erklärte

er, die Wohnung nicht mehr zu brauchen, außerdem verkaufte er gegen 40 Meter Mreunholz, welches sich Seim Kaufe de» gepachteten Anwesens befand. Kan« ich das Kolz zurückverlaugen und mutz «r mir wegen der gemieteten und nicht bezöge«eu Wohnung Schadenersatz leiste«! ...Antwort: Umer der Voraussetzung, daß du dem Pächter beim Pacht- abschlusse nur das notwendige Brennholz zu beziehen erlaubt hast, war der Pächter nicht berechtiget, das Holz zu verkqyfen. Du kannst von ihm die Zahlung Nr. 8 des Wertpreifes

verlangen, jedoch mußt du dem Pächter den Arbeitslohn für die Schlägerung und Aufarbeitung des HolzeS vergüten. Hättest du ihm nicht nur das notwendige Brennholz erlaubt, so könntest du, trotz der Vereinbarung, bei Auflösung des Pachtvertrages dürfe kein Holz verkauft werden, den Verkauf des Ho.»es n^cht hindern, sofern das verkaufte Holz ein gewöhnliches Erttägnis des Pachtobjektes darstellt. Der Pächter ist auch wegen Nichtbeziehung der gemieteten neuen Wohnung verpflichtet, dir den Schaden

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 20.10.1913
Physical description: 8
Nr. 241 Montag den 20. Oktober VolkS-Zeitung Seile 6 Pächter selbst. Herr Karasek zahlte inkl. Wohnung 8800 K. Herr Fro schauer wünscht, das nach der Gummergasse zu gelegene Zimmer durch einen Ein gang von der genannten Gasse aus zugänglich zu machen; dies soll geschehen, die Kosten dürsten 600 bis 800 K betragen. Wie die Stadtvertretung jetzt dazu kommt, für 20.000 K Inventar anzukaufen, das ist ebenfalls schwer verständlich. Dem früheren Pächter hatte man das Ansuchen rundweg abgeschlagen

geschwiegen, obwohl die verschiedensten Gerüchte über Transaktionen zugunsten des Päch- skrs von seiten der Gemeinde erwogen werden? Wir haben aus Quellen, deren Zuverlässigkeit noch nie gefehlt hat, erfahren, daß man zwei Auswege ein sschlagen will, und zwar: entweder Ablösung des laut Gemeinderatsbeschluß vom Pächter beizustellenden Inventars im Werte von zirka 400.000 K oder Herabsetzung des Pachtes um 16.000 bis 20.000 K. Mir heuer soll aber ein ganz eigenartiger Trick an gewendet

werden. Mit 16. April hat der Pächter sdas Hotel übernommen. Nachdem aber die Früh- fahrssaison schlecht ausgefallen ist, will man den Wächter dadurch entschädigen, daß man die Ueber- snahme des Hotels nicht vom 16. April, sondern vom 1. Juni an rechnet, so daß sich der Pächter den Pachtzins von eineinhalb Monat erspart. Daß &eim Stadthotel „etwas gemacht" wird, steht außer -Zweifel, denn es ist vollständig ausgeschlossen, daß ein Hotel, noch dazu ein Hotel Garni, mit einem Wachtschilling und Regien von 120.000

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Alpenländer-Bote
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Page 15 of 16
Date: 12.11.1933
Physical description: 16
die Eröff nung durch den Pächter Christian Gasser. Braustübl- wirt, erfolgen. — Am 8. ds. beging H. H. Msgr. Dekan Gottfried Stemberger in voller Rüstigkeit seinen Na menstag und wurden ihm vieierseits die herzlichsten G.ückwünsche zuteil. — Samstag, den 4. November fand im katholischen Gesellenvereinshaus eine sehr gut be suchte Heimatwehrversammlung statt, in welcher Dr. Reisp aus Innsbruck als Redner auftrat. — Der Lien zer Sängerbund sieht im heurigen Jahre von der Ab haltung einer „Silvefterfeier

noch weiter fortsetzt, erhält sie die Altersrente nicht. Für jede noch nicht 65 Jahre alte Altersrentnerin wird der Bezug der Rente eingestellt, so bald sie sich wieder als Haus gehilfin anstellen läßt. Mit der Altersrente ist das Recht auf unentgeltliche ärztliche Behandlung nicht verbunden. Pächter M. K. 1983. 1 Wenn der in Pacht gegebene Grund nicht die Beschaffenheit hat, die vom Verpächter ver sprochen wurde und demnach nicht das zugesagte Ertragnis liefert, ist der Pächter in dem Maße, als das Erträgnis

des verpachteten Geschäftes durch den Pächter, so daß der alte Kundenstock verloren geht, kann also für den Ver pächter ein berechtigter Grund sein, dem Pächter vor Ablauf der Pachtzeit zu kündigen. F. P. in E. Anspruch auf Arbeitslosen-Unterstützung hat nur, wer bei der Krankenkasse versichert war. Für die Zeit, während der du bei der Gemeinde gegen Monatsgehalt an- gestellt warst, hätte die Gemeinde nach Gesetzesvorschrift die Krankenversicherung durchzusühren gehabt. Wende dich in deiner jetzigen Notlage

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 09.09.1864
Physical description: 8
>ur Borzelgung der Mautbbolleten von der zurück, aeleaten Station zu verhalten/ nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur ^stung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu be liebe« bat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eineS jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil, des Jährlichen Pacht- schillingS zu erlegen kommt, und die spätestens

bis 10. Dezember 1864 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. „ ^ 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann,, wird, wenn, kein Hinderniß obwalset, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 1K. Den Pachtschilling hat der Pächter auf feine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten

, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einerN Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Kon» kret'alpachtobjekten gehörigen jedoch selbstständigen Mauthobjektes durch et» Elementarereigniß oder durch ein anderes von ihm unabhängiges zufälliges Ereiguiß nach von ihm rechlsbkständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vier zehn Tagen ununterbrochen gänzlich

nicht als ein den Entschädignngs.Anspruch des Pächters begründendes Elementarereigniß ange. sehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzu sprechen berechtigt ist. Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschul den hervorgerufenen, die Benützung des Pachiobjektes behebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Vermin derung des Pachtvbjektes in größerem oder geringe rem Maße einwirken, durch welche aber die Be nützung

eines selbstständigen Mauthobjektes' nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EntschädigungSgesuche wegen entgangener Be nützung der PachtobjeNe müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Be- , Hebung deS Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über- reicht werden, widrigenfalls

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 16
Date: 12.07.1913
Physical description: 16
nach der Si chel ruft. Bei diesem trostlosen Wetter aber stockt alles und das frohe, muntere Sommerleben ist zum Schaden vieler völlig erstorben. Jnsbesonders leidet schwer die Touristik,'die schon im vorigen Sommer durch das schlechte Wetter riesig eingeschränkt war und heuer wie es scheint, dem gleichen Schicksal ver fallen ist. Dadurch ist auch das ganze Geschäfts leben insbesonders in den Alpengebieten unterbun den, was bei den großen Regien der Pächter und Besitzer von Alpenhotels und Unterkunftshäuser

, als sie in solchen Geldgeschäften zu deponie ren, wie es hier der Fall war. Auch ein christlich sozialer Sekretär wie der Kronberger kann nicht alle vor Schaden bewahren. Wieder ein Konkurs? Aus Bozen wird uns ge schrieben: Der Pächter des Rathauskellers, Herr Karasek, ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Am Donnerstag fand eine Gläubigersitzung statt, die sich mit der Angelegenheit befaßte. Der Rathauskeller wurde erst im letzten Herbst eröffnet. Anfangs ging das Geschäft sehr gut, es war das Stelldichein des Bozner

. Wie uns mitgeteilt wurde, ist dem Stadtoberhaupt über den Plan, die Sache zu ver tuschen, in sehr scharfer Weise von einem Wirte die Meinung gesagt worden. Bozen hat nun wieder ein Sorgenkind mehr. Der Bürgersaal, der ohnedies je des Jahr aus dein Stadtsäckel einen Zuschuß braucht, sucht einen neuen Pächter, weil der jetzige den Pacht nicht erschwingen kann, jetzt wird man wohl oder übel den Pacht für den Rathauskeller herabsetzen müssen, denn schließen kann man ihn doch nicht. Aber auch der Pächter des neuen

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Tiroler Grenzbote
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Page 3 of 8
Date: 06.03.1907
Physical description: 8
) findet am 14. März in Schwaz statt. Miläkekönau. (Wilderer-Geschichte. — Den Bock zum Gärtner gemacht!) An die in letzter Zeit so häufig vorgekommenen Fälle von Wildererunwesen reiht sich die folgende, bereits zu Weihnachten v. I. passierte Affäre würdig an, bezw. diese setzt allen anderen ähnlichen Vorkommnissen die Krone auf, weil hier beeidigte Jagdaufsichtsorgane als Wilderer in fremdem Revier ertappt wurden. Der Pächter der Gemeindejagd in der Wildschönau erfuhr am Weihnachtstage

, daß der ärarische Förster für Auffach-Wildschönau in Begleitung des vom Herrn R. O. (Pächter eines ärarischen Gebietes) angestellten Jägers und einem Jagdgast tags zuvor auf der Jagd waren, wobei den glücklichen Nimroden angeblich zwei Rehböcke zur Beute fielen. Als langjähriger Jäger und genauer Kenner der Wildverhältniffe hielt es der erstgenannte sofort für sehr unwahrscheinlich, daß bei der damaligen Schneemenge in dem hochgelegenen ärarischen Gebiete Rehwild stehen könne und machte sich sogleich

Gendarmerie- Wachtmeister in Begleitung des Pächters und zweier Zeugen. Zu dieser Tour erhielt natürlich auch der Herr Förster eine Einladung, welcher sich ganz ent rüstet zeigte, als er erfuhr, was ihm zugemutet wurde. Er war sogar seiner Sache so sicher, daß er in Auffach dem Herrn Wachtmeister den Vorschlag machte, den Pächter wegen dieser unerhörten Verdächtigung ge schloffen aus dem Wirtshaus abzuführen. Als die Kommission dann am Ort der bösen Tat angelangt war, wurde der Herr Förster allerdings

auf fallend kleinlaut und es stellte sich zum Schluß noch heraus, daß aus den zwei Rehböcken eine R e h g a i s mit Kitz wurden u. zw. erlegte der Förster die Gais eigenhändig, der betreffende Jagdgast das Kitz, während der erwähnte Jagdaufseher Treiberdienste leistete. In teressant ist dabei noch, daß der wackere Forstmann dem Pächter seit jeher aufsäßig war, wo er nur konnte und sein ganzes Streben darauf richtete, diesen um die Jagd zu bringen mit der Begründung, daß er zu wenig schone!! Unerklärlich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 21.08.1928
Physical description: 8
gewühlt. Zu bemerken ist noch, daß die Angeklagte unter Weinen eine Postbestätigung vor legte, nach welcher sie vor kurzem der Nothburga Jul 800 8, welchen Betrag sich die geplagte Mutter von ihrer Schwe ster borgte, zurückbezahlt hat. Pächterfreuden. In Kitzbühel gibt es einen Barythbruch, der als Aktiengesellschaft betrieben, zum Teil auch dem in Meran weilenden General Richter gehört. Joses Mayr aus Enns hatte seinerzeit als Pächter auch alle Verantwortung über nommen und deshalb mußte

er sich vom Bauer Andrä Reither, der das unterhalb dem Barythbruche gelegene .„Hegleranwesen" besitzt, gerichtlich verklagen lassen. Hervb- rollende Steine sollen nämlich sehr gefährdend gewesen sein und auch tatsächlich dem Reither Schaden gestiftet haben. Die Bezirtshauptmannschaft Schwaz verhielt den Pächter nun zur strengen Einhaltung aller möglichen Vor sichtsmaßregeln— und weil er diese nicht einhielt, verur teilte das Bezirksgericht Schwaz den Joses Mayr zu 100 8 Geldstrafe. Mayr berief

und bei der gestrigen Berufungs verhandlung vor dem Schöffensenate des Innsbrucker Lan desgerichtes unter Vorsitz des Landesgerichtspräsidenten Dr. Larcher gab der Pächter die Praktiken der Gesellschaft, der er untersteht, zum besten. Das alte Lied: Die Firma wollte kein Geld auslegen — und für die durch die Spar maßnahmen verursachten Schäden sollte der Pächter laut eines recht dehnbaren Pachtvertrages auskommen. Einsichts voller Weise wurde die erstrichterliche Strafe von 100 8 auf bloß 40 8 herabgesetzt

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 16.08.1860
Physical description: 10
s«s verfä5t der Pächter in eine Strafe von l bis 10 fl., welche die Bezirksdireklion von Fall zu Fall nach den Umstänren bemessen wird. 6. Die Beischaffnng der Wegmautb-Valorbolleten bleibt dem Pächter' überlassen, es wird jedoch dem selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Vollsten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl

, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetragrs korrigirte oder radirte Bollete der Partbei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welctiem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein« gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt ter Pächter eine Strafe in dem zwanzigsachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unab hängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert

eine Parthei bei Passirung des Scdrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post- sahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen

^ der Mautbgebübr wird von dcn nach dem Gesetze hiezn bernfenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefällsübertretnng betritt, das Sieben und einhalb- fache ter Gebühr als Si'cherflellnng der Strafe in Barem einzuhcben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrnngs- steuer, oder Kontrollsamte oder dem nächsten für vie Untersuchungen

über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenu sich eine Obrigkeit näher be findet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gesällsverkür, zungen einstießenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens^ soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen dcn

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 17.08.1863
Physical description: 10
45 IV. IV» >v. >v. IV» IV» 1'/. l'/. 3'/2 3'/2 3'/2 3-/2 3'/2 3>/2 3>/2 3'/2 3'/z v 6 6 6 6 6 6 6 6 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1'/2 1'/2 <V2 >'/2 '/2 I'/2 1 V2 1'/2 lV2 verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis welche die Bezirksdirektion: von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der'Wegmauth-Valorbolletrn bleibt dem Pächter überlassen, eS wird jedoch dem» selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen imüssen, unls die Verausgabung einer anders geformten oder ge schriebenen Bollcte wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datnm

oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete der Partliei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Manthgeldes, unab hängig von jenen Strafen, die ihn im Grnnde des Strafgesetzes noch treffen können..- 8. Verweigert eine Parthei

bei Passirnng > des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei land der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die- elbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post« ahrten mit dem Stnndenpag ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollcte einzufordern, falls diese nicht vom Ertrapost-Reisenden am Schranken

entrichtet wird. ' fl. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebülir wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in.einer solchen Gcfällsübertretnng betritt, das Sieben und einbalb- ache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem rinznheben, worüber er eine schriftliche Be- lätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- .chuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzebrungs- lener

» oder Konlrollsamre oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näl>er be- rndst, bei derselben die Thatbeschreibung anfgenom- mru und üder dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gefällsverkür- zungen cinflicßenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten deS Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vernrtheilten vergütet werden, dem Pächter zn. IN. Die Entscheidung der sich ans

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 13.08.1863
Physical description: 10
IV. 3>/2 6 3 1>/2 I ^ Chiusole 145 124 IV» 3V2 » 3 ,'/2 Trient I 2 Sacco 1470 1260 'V. 3>/2 6 3 'V2 3,. Ibei der k. k l 4 Seravalle 94 3» IV» 3>/2 6 3 ,l/2 August > Finanz- t 5 Pilcande 534 5l>0 »V» 3>/z 6 3 >'/2 >863 .Bezirks- > 6 Vü 642 550 IV-, 3-/2 6 3 l V2 Direktion I ^ Borgbetto 210 180 IV. 3'/2 6 3 1-/2 > L NaveS Rocco 1369 117^ l'/a 3'/2 6 3 ' l'/2 >tGrumo 53 45 »V» 3'/2 b 3 ^ !'/2 verfällt der, Pächter in «ine Sträfe von IbtslOfl.; welche die Bezirksdirektion, von Fall zu Kalk nach de« Umständen bemesseni

wird. ^ 6. Die Beischaffung deriWegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben ei« Formular vorgezeichnet werden/ nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge- schriebenen Bollete wird der verweigerten Srfosgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine »» der JahreSzahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korriglrte oder radirte Bollete dcr Partkei gegeben werden. 7. Wird von einem. Pächter die Mautk

in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirrt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unab- dängig von jenen Strafen/ die ihn im Grunde des Strafgesetzes nochtreffen können. . 8. Verweigert eine Parthei bei Passirung des Schrankens oder der. Brücke die Entrichtung. der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam jlberschreiten

, so ist der Pächter berechtigt, den Bei, stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. ^ Bei Separat-Eilfahrten,^ so wie bei Ertra-Post« fahrten mit dem Stundenpaß ist dix Gebühr erst beim Zurütkreiten des Pöstillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, falls diese nicht vom Ertrapost - Reisenden, am Schranken entrichtet wird. : ! - 9. Das -Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden

gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, voN'Denjenigen, die er in einer solchen Gcfällsübertretung betritt, daS Sieben und einhalb- fache der Gebübr- als' Sscherstellung der Strafe in Barem ci 'Nzuheben> worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hät. - Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Derzebrungs- steuer, oder Koutrollsamie oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gefälls.Uebertretungen bestellten Beamten

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