945 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/18_04_1936/AZ_1936_04_18_3_object_1865440.png
Page 3 of 6
Date: 18.04.1936
Physical description: 6
« jene, die im Arbeitsver trag In Bettacht gezogen sind Für die Landwirtschaft gebraucht man z. B.: Selbstarbeitender Besitzer, erster Pächter, Erbpächter. Teilpächter, SrundpSchter, Halbpächter, Teilhaber am Pacht, Welnfachmann, Verwalter, Direktor, Buchhalter, land wirtschaftlicher Arbeiter, Halbarbeiter, Feldteilhaber, Teilnehmer an der Ar beit mit Zugtieren, Wass«rtellhab«r, G«müs«giirtner, Piehwärter usw. Wenn der Bauer Mshrer« Befugnisse hat, muH er diese anführen und je nach den Fällen schreiben: Eigener

Betriebsleiter oder Pächter: Besitzer und kultivierender Pächter? Nutznießer und Pächter usw.: felbstarbeltender Päch ter und Dritteilpächter: Bodenàrbeijer und Baumann ^um Dritteil usw. Wenn der Gezählte außer Bauer auch für dritte Betriebe als Taglöhner oder Teilhaber usw. arbeitet, muß er alle gemischten Tätigkeiten angeben. So z. B.: Pächter-Arbeiter: Besitzer-Arbeiter und F«ldtaglähner; Feldarbei ter und Baumann usw. Für die nichtlandwirtchaftlichen Professionen ist die Hauptbechastigung an zugeben

in der Profession Es ist in dieser Rubrik eine der nach stehenden Bezelcknungen einzutragen; an der« Bezeichnungen sind nicht erlaubt: Wenn der Gezählt« in der Landwirtschaft beschäftigt Ist. wird er je nach den Fallen eine der folgenden zwöls Bezeichnungen ein tragen: 1. Bauer: 2. Dauerpächter mit Er werbsrecht: 3. Nutznießer: 4. Pächter; ö. Be- arbeiter von Gründen mit mehreren solchen Beschäsigungen (vorausgehender Bezeichnung fügt man Bearbeiter hinzu im Ffille, daß der Leiter direkt den Betrieb allein

oder mit Beihilfe der Familienmitglieder mit höch stens einem Gehilfen bearbeitet): 6. Teil pächter: ?- Mithelfer: S. Leiter u. Arbeiter (oder umgekehrt): v. Beamter: 10. Teilhaber: 11. Arbeiter mit Jahreskontrakt: 12. Tag- löhner. Wenn der Gezählte In der Industrie, Im Handel, bei einer Kredit- oder Versicherungs anstalt. bei einer iissentlichen Verwaltung be schäftigt Ist, schreibt man je nach dem Falle I. Inhaber oder (Arbeitsgeber): 2. Hand werker ohne Angestellte: 3. Handwerker mit Angestellten

: Großknecht — lavoratore maggiore: Zweiter Knecht lavoratore, secondo: Kleinknecht lavoratore minore: Dienst magd --- serva di campagna: Stallknecht — stalliere! Fütterer -- foraggiato«: Pächter fittavolo. Lkmàrvivtschaftliche Berufe Die ln der Landwirtschaft Beschäftigten könne» ent weder Bauer, Teilpächter, Knecht oder alle drei ge mischt sei» oder Beamter oder Gehilfe sein. Zur Kategorie der Leiter des Anwesens (conduttori) gehört der Bauer, der seinen eigenen Besitz leitet, der Pächter

1
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1929/17_01_1929/AZ_1929_01_17_5_object_3246602.png
Page 5 of 8
Date: 17.01.1929
Physical description: 8
verpachtet wurde und der Pächter nicht ständig selbst an der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um die Versicherungssumme erhöht: b) wenn der Grund verpachtet wurde und der Pächter ständig selbst bei der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um eine Quote, die der Hälfte der Versicherung' summe entspricht, erhöht; ' c) lvenn der Grund in Halbpacht oder Teil pacht vergeben wurde, so ist ein Teil der Ver sicherungssumme im Verhältnis zu dein Teil am Ertrag

der ihm vom Pachtkvntrcikt zugewiesen wurde, vom Pachtet zu bezahlen. Meliorationen auf verpachtete» Gründen Eine der vicluinstrlttciisten Fragen ist heute jene der Verbesserungsarbelten die vom Pächter auf den von ihm gepachteten Grunde ausge führt werden, seien sie nun kaufmännischer, in dustrieller oder landwirtschaftlicher Natur. Vom Neichsverband der sascistischen Land wirte wurde eine eigene Kommission unter dem Vorsitz Prof. Marozz-'s mit dem Studium der Angelegenheit betraut. Nach mehreren Monaten eifriger

Arbelt hat die Kommission ein Schema der wichtigsten Normen zusammengestellt und dieses vor kurzem den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt. Das von der Kommission entworfene Prosekt erkennt dem Pächter das Recht freier Inangriff nahme von Mcliorasatlvnen auf dem gepachte ten Grunde auch für den Fall gegenteiliger Kon trollpunkte zu. jedoch ist dieses Recht von Klau seln in der Weise beschränkt, daß das Eigen tumsrecht des Besitzers nicht angegriffen wird. Das Projekt sieht vor. daß überall

hin, die Ent schädigung dem höchsten Wert des Grundes bei Aufhören der Pachtzert gleichzustellen. Die Entschädigungssumme, di« dem Pächter zusteht, wird mit dreiviertel des Meliorisations» wertes festgesetzt. In der Bewertung der Melio- risation müßte auch der Vorteil in Betracht ge zogen werd.'n. den der Pächter während der Pachtzeit genossen hat, aber'nur zu dem Zwecke, eine ungerechte Bereicherung auf Kosten des Verpächters zu verhindern. Außerdem wird festgesetzt, daß in Fällen, in denen

wäre demnach nicht als einfachen Buchkredit zu behandeln, sondern als Kreditrccht mit öffent lichem Charakter und besonderem Schutz, unter gewissen Bedingungen. Sind diese erfüllt, so hätte der Pächter das erste Recht gegenüber andern Konkurrenten auf den verpachteten Grund. Wird den Ansprüchen des Pächters nicht nach gekommen, so kann er sich an den Grund selbst halten, und sollte er seine Rechte übertragen haben, so könnte er den Wert der Meliorisa- tonen vom Erlös aus dem Verkaus des Grun

2
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1942/27_08_1942/AZ_1942_08_27_4_object_1882703.png
Page 4 of 4
Date: 27.08.1942
Physical description: 4
wird. > wesentlichen wurden in beiden ' A r t. i. — Der Produzent l>t ver- ^llen jene Beschränkungen für die ^ Fx; ysdauer aufgehoiien, die dem Anbau von Nachkiilturen infolge indivi dueller Verträge oder korvorativer Be stimmungen hinderlich sind. So wurde festgelegt, daß wenn für den ausscheiden den Pächter im letzten Pachtsahre Be schränkungen für Nachkulturen vorgese hen sind, mit Hilfe der syndikalen Orga- telili nkkitiinri enl- r t. — u.'er ist vrc- pflichter. den unter Art. 4. angeführten Personen

können, da die durch die Beobachtung dieser Verpflichtungen und durch eine sorgsamst durchgeführte Ernte die höchstmöglche Prodution, die Gesundheit und die Konservierfähigkeit des Produktes gewährleisten müssen. Die Kartoffelernte muß über diesbezüg liches Gutachten des Provinzialinspekto- rates der Landwirtschaft bis zum 31. Ok tober 1942-xx beendet sein. A rt. 8. — Laut Ministerialdekret vom 1. August 1942-Xx sind die Kartoffelpro duzenten (Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben, Bauleute, Pächter, Teilhaber usw

mit einer ^ A r t. S. — Die dem vorliegenden De besonderen Vollmacht versehen sein, die ^ kret Zuwiderhandelnden unterstehen den von der fasch'tischen Provinzialunion der > gesetzlich vorgesehenen Strafen. nifation (Federazione degli affituari col tivatori diretti oder Federazione degli affituari non diretti coltivatori) ein Ab kommen zwischen dem ausscheidenden u. eintretenden Pächter über die Bedin gungen der Durchführung der Kulturen erreicht werden soll. .Wenn die Beschränkungen für die Nachkulturen nicht in den individuellen

Verträgen vorhanden sind, aber durch Gewohnheitsrecht bestehen, so bestimmt das Abkommen vom 31. Juli, daß dieses Recht keine Wirkung hat und daß d«r ausscheidende Pächter das Recht besitzt, die Nachkulturen auf der verfügbaren Fläche durchzuführen. Wenn aber durch Provinzialvertrag. indiv!du''?n oder Gewohnheitsrecht der Stoppelbruch durch den neuen Pächter erfolgt, so hat dieser das Recht auf Durchführung der Nachkulturen und der ausscheidende Pächter muß die Felder nach der Haupt ernte freilassen

3
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/26_05_1936/AZ_1936_05_26_3_object_1865854.png
Page 3 of 6
Date: 26.05.1936
Physical description: 6
großen Städten der Insel sind zwar die Ganja-Anpflanzungen verschwunden. Aber im Innern des Landes ficht es anders aus. Dort gibt es riesige Besitzungen, die die einzelnen Besitzer an eine Reihe von Päch tern abgegeben haben. Niemand kennt genau die Namen der Pächter. Kommt eine Kontrolle, die irgendwo eine Ganja-Anpslanzung entdeckt hat, und fragt die eingeborene Bevölkerung nach dem Pächter, so zuckt man die Achseln: „Der Pächter ist soeben gestorben, einen neuen

haben wir noch nicht' oder: „Der Pächter ist vor zwei Monaten ins Ausland gereist, er kommt erst im Herbst wieder und einen Vertreter gibt es nicht.' Man weiß auch, wie lebhaft der Schmuggelver- kehr aus dem Innern des Landes nach den Städten der Insel ist, und die Polizeikräfte, die sich in der Hauptsache mit der Ganja-Pflanze und ihrer Bekämpfung beschäftigen, mußten von Jahr zu Jahr verstärkt werden. Leider zeigt es sich, daß gerade die leitenden Beamten dieser Abteilungen sowohl mit den Schmugglern, wie auch mit den Pächtern

und den Händlern unter einer Decke standen. Die Pächter sind durchaus nicht immer gerade ver reist oder gestorben — das stand nur in den Akten so. In Wirklichkeit bekamen die hoheTl Polizeifunktionäre einen hübschen Anteil von jedem verkauften Liter Ganja. Und da sie selbst daran Interesse hatten, so traten sie auch immer dafür ein, daß die Geldstrafen erhöht wurden: je höher die Geldstrafen, desto höher der Verkaufs wert des Gansa-Sastes und desto höher ihr eigener prozentualer Anteil

. Jetzt sind sie verhastet worden, und mit ihnen rund hundert Händler und Pächter. Wird jetzt endlich das Uebel ausgerottet werden? Jeden falls besitzt Jamaica bis heute die größte Zahl von Sanatorien, Krankenhäusern und Irren anstalten. Und die Ursache fast aller Skandale, Verhaftungen, Warnungen, sanitären Maß nahmen und Verbrechen auf der schönen und fruchtbaren Insel Jamaica ist die alles ver- heerende Ganjapflanze. C. C. Aus aller Velt Gangsterfurcht treibt Blüten. Mr. Manoille ist ein reicher Mann, der seil

4
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/14_09_1934/AZ_1934_09_14_3_object_1858744.png
Page 3 of 4
Date: 14.09.1934
Physical description: 4
bandssekretär folgende Telegramme übermittelt: „Die Provinzialsyndikate der Besitzer und Pächter, der Leiter und Bearbeiter von landwirt schaftlichen Gründen geben anläßlich der Aufstel lung der Syndikate das Versprechen ihrer Diszi plin zur Verwirklichung des korporativen Sy stems das Ausdruck des sadistischen Aufstieges ist. Miori, Vorsitzender der Versammlung Altenburger, Widmann, Ferrari, Präsidenten.' „Die Leiter der Syndikate der Handelsangestell ten die sich zur Versammlung der Union eingefun

(Gü- tervexwalter):, Besitzer verpachteter Gründe; 3. Besitzer u. Pächter, die den Betrieb selbst leiten; 4. Besitzer u. Pächter, die den Grund selbst bebauen Bei den Versammlungen, in denen On. Miori als Delegierter d-s Reichsverbandes den Vorsitz führte, wurde auch die Wahl der Syndikatsleiter mit folgendem Ergebnis vorgenommen: I. Kategorie der Gülerverwaller Eav. Francesco Niederbacher, Obmann; Doktor Prospero Mantovani, Dr. Matha Carlo, Giovanni Giuseppe, Platter Luigi, Direktoriumsmitglieder. 2. Kategorie

der Besiher 'verpachteter Gründe Baron Altenburger Vittorio, Ovmann; Dr. Ce- saro Orfeo, Cav. Cologna Costantino, Dr. Lutz Gualtiero, Gamper Simeone, Direktoriumsmitglie der. ' 3. Kategorie der Besitzer und Pächter, die den Betrieb selbst leiten Nob. Federico de Ferrari, Obmann: Dr. Angel Cornelio, Schisseregger Giuseppe, Obexer Giovan ni, Heiß Volsango, Longobardi Salvatore, Direk toriumsmitglieder. 4. Kategorie der Besitzer und Pächter, die ihren Grund selbst bebauen Wihmann Giuseppe. Obmann: Cav. Espen

5
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/02_06_1935/AZ_1935_06_02_2_object_1861797.png
Page 2 of 8
Date: 02.06.1935
Physical description: 8
in anderen Orten komme, aber auch über den Fischbestand in anderen Ge wässern geradezu Erstaunliches erfahre. Doch die Quintessenz ist stets Dieselbe. Am besten ist der daran, der „glücklicher' Besitzer oder Pächter eines eigenen Reviers ist. Line starke Besischung, wenn auch nur mit der Angel, vermindert das Fangergebnis, nicht etwa weil zu viel herausgesangen wird, sondern weil auch die Fische Wesen mit Verstand sind und schließlich auch das Ding da, das ihnen jeden Augenblick vor die Nase geworfen

. Diese Eenos- senschastsreviere müsse» wenigstens so ausgedehnt sein, daß «ine Bewirtschaftung derselben möglich ist. Die Berechivmvg der Anteile für jeden einzelnen Fischereibesitzer hat mit der Bildung dor Genossen schaft zu erfolgen und hat bei Nichteinigung der Genossen zwangsweise durch die Behörde zu ge schehen. Die Verpachtung solcher Genossenschafts- reviere erfolgt ans die Dauer von mindestens sechs Jahren. Als Kaution sür die Einhaltung der Pacht bedingungen hat der Pächter einen Betrag

sein. Ist der Pächter ein Berufsfischer, so wird er wahrscheinlich auf die Ansgabe von Fischereierlaubnissen an Dilettanten entweder ganz verzichten, oder direkt,' zum Mindesten.sehr bds'chrän ken. Ist der Pächter din Sportverein, so kann er entweder viele Fischereierlaubnisse zu einem nie deren Preis ausgeben, oder die Anzahl der Angler karten beschränk«, und dasür aber einen höheren Betrag verlangen, oder aber er kann die Angler karten örtlich stark begrenzen, d. h. aus Teil« dsi Pachtgewässers einschränken

. Wie vr am besten zu tun hat, das wird sich gar bald herausstellen. Die gefürchtet» Nevischerei aber kann der Pächter ohne weiteres aus seinem Pachlrevier verbieten bis auch er früher oder später zur Einsicht kommen wird, daß eine berufsmäßige Besischung der Ge Wässer unerläßlich ist, soll darauf rationell gewirt schaftet werden. Ein Zusammenarbeiten von Interessengruppen gleichen Charakters hat b«ste Aussicht, die Protek tion der nationalen Regierung zu erhalten. Der Zusammenschluß

6
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/07_06_1936/AZ_1936_06_07_5_object_1866009.png
Page 5 of 8
Date: 07.06.1936
Physical description: 8
für diese eine ständige Gefahr der Ansteckung und der Verbreitung dieser Krankheit sein sollten. Aus diesen Gründen hat sich die Regierung end schlössen, die Versicherung gegen die Tuberkulose auch auf die bisher nicht erfaßte Klasse der Halb' Pächter und Kolonen auszudehnen. In der Versicherung sind auch alle Familien Mitglieder inbegriffen, sowie alle Verwandten und Verschwägerten, welche mit dem Halbpächter zu sammenleben und das im Halbpacht gegebene Grundstück normalerweise bearbeiten. Der Versicherungsbeitrag

war, alle diese Kontrakte in das Gesetz einzuschließen, erhellt sich klar, daß auch die Baumannverhältnisse unter das oben angeführte Gesetz fallen, und daß für die Grundherren die Verpflichtung besteht, auch die Bauleute und ihre Angehörigen beim Fascistischen Institut der Sozial versicherungen anzumelden und gegen Tuberkulose zu versichern. füllt, um die Lizenz zu erhalten, also volljährig und unbescholten ist usw. Der Verpächter seinerseits braucht keine Angst zu haben, daß der Pächter am Ende der Pachtzcit

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeitete (z.B. auf Grund eines verheimlichten Pachtvertrages), so wäre dies Gesetzübertretung und kann, nebst den für beide Teile vorgesehenen Strafen für den Lizenzinhaber auch die Entziehung der' Konzession und unter Umständen auch seine Haftung für Schulden des sogenannten Vertreters nach sich ziehen. Die besprochene Art der Geschäftsführung ist also nicht zu verwechseln mit Verpachtung des Be triebes, die voraussetzt, daß der Pächter auf eigene Rechnung

arbeitet. Wir betonen dies umso mehr, als gerade in unserer Provinz eine Unzahl von Betrieben im eigentlichen Sinne des Wortes ver pachtet sind, während der Pächter trotzdem ni^'t als solcher, sondern einfach als Vertreter (rappre sentante oder interposta persona) bei der Behörde angemeldet erscheint. Die schwerwiegenden gesetzlichen Strafbeftim- DevSchKchsPisler Die Schachaufgabe, die wir vor einigen Wochen brachten, wurde reges Interesse entgegengebracht, was aus den Lösungen, die beim Provinzialver

, daß der Pächter selbst alle gesetzlichen Voraussetzungen er- Viele Menschen können es gar nicht abwarten, braun zu werden. Oft ist lediglich Eitelkeit im Spiel, und dieser Eitelkeit zu Liebe wird der Kör per ungeschützt und übermäßig der Sonne ausge setzt. Sicher sind die Sonnenstrahlen gesund und heilsam — sie sind eines der besten Mittel zur Be kämpfung der Tuberkulose: sie hilft Kindern mit Neigung zur englischen Krankheit und bei allgemei ner Körperschwäche — aber gerade hier ist ein Uebermaß vom Uebel

7
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/04_02_1938/AZ_1938_02_04_5_object_1870716.png
Page 5 of 6
Date: 04.02.1938
Physical description: 6
; Cecilie Coraz- zola des Gregor, aus Deutschland, im Wer von 22 Jahren; Margherita A.n- dergasser nach Alfonso, 13 Jahre alt, aus dem Gardenatale: die Schweizerin Berta Klotz des Sebastian, im Alter von 24 Jahren: Alhina Piffer nach Giuseppe, aus Bolzano, im Wer von 16 Jahren: Ma ria Voltolini des Antonio, aus Oestev W ben sind, wenn sie in der Pächter den Grund, der in Pacht ooer Ha Srankenversicherung für die Pächter und Halbpächter. Zwischen der sadistischen Konfödera tion der Landwirte

und der Konfödera tion der landwirtschaftlichen Arbeiter ist ein den Nationalkontrakt ergänzendes Uebereinkommen über die obligatorische Einschreibuna in die Krankheits- Hilfs tasse der lanowirtschastlichen Arbeiter der Familienangehörigen der Pächter und Halbpächter abgeschlossen worden. Dieses Uebereinkommen bestimmt, daß in die Krankheits-Hilsskasse der landwirt schaftlichen Arbeiter alle Pächter und Halbpächter und die Familienmitglieder vom 12. bis 65. Lebensjahre eingeschrie- amilie bpacht .übrt

wird, bearbeiten. Damit wird ie sanitäre und Spitalsürsorge als auch die Geburtsfürsorge auf sie ausgedehnt. Die Besitzer der in Pacht oder Halb pacht gegebenen Gründe haben einen jährlichen Betrag von 25 Lire für jeden Pächter und Halbpächter und für jedes Familienmitglied bei der Cassa Mutua Provinciale einzuzahlen. Der Beitrag geht zur Hälfte zu Lasten des Grundbesitzers und zur anderen Halste zu Lasten des Pächters. Die Hilfskasfen werden den Pächtern auch in den Fällen die Fürsorge zukom men lassen

8
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/21_11_1940/AZ_1940_11_21_3_object_1880309.png
Page 3 of 4
Date: 21.11.1940
Physical description: 4
vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein, Most u. vgl. bereiten, verpflichtet, die Menge der Trèàern und die Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher Ausfüh rung und auf eigenen Formularen, die bei den Gemeindeämtern erhältlich sind. Sie muß spätestens bis zum 2S. ds. am Amte der Gemeinde, wo die Weinberei tung stattgefunden hat, gemacht sein. Eigentümer, Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A (weiß) zu machen; die Pächter

auf dem Formular B (rot); solche, die nicht unter die syndikalen Kategorien der Landwirt schaft, Industrie und Handel fallen, auf dem Formular C (grün). Most wird aus Wein umgerechnet: Für jeden Zentner Most 60 Liter Wein; für jeden Zentner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu be rechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Ke!-! ler des Besitzers bereitet, hat der Besitzers seinen Teil nach dem Formular

A. den Teil des Pächters <für jeden eigens) nach^ dem Formular B zu machen. Die Anmel-! debögen für die einzeln«: Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben sein. Der Be sitzer dringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (ge trennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst aus dem Bogen B die Anmeldung vornehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten anderer, obliegt die Anmeldepflicht dem Eigentümer' der Trauben

9
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/11_12_1938/AZ_1938_12_11_6_object_1874399.png
Page 6 of 8
Date: 11.12.1938
Physical description: 8
, Wein usw., für welche die Auf teilung zwischen Besitzer und Pächter ge wöhnlich in natura vorgenommen wird, .stand bis heute die Ablieferung aller an- Liren Produkte, namentiich der zur in dustriellen Verarbeitung bestimmten» wie Seidentotons, Zuckerrüben, Hanf usw.. einzig dem Besitzer zu, der dem Pächter nur oas Gutachten einräumte, um die für Halbpachtwirtschaft geltenden allge meinen Bestimmungen der neuen juridi schen Regelung der Vorratswirtschaft an- zupassen, sind die beiden Reichsvervände

in Aufhebung der bisherigen diesbezüg lichen Vorschriften dahin übereingekom men, daß die Ablieferung all« für die ^ bestimmten Larratswirtschaft bestimmten Boden' erzeugnisse vom Besitzer und vom Pächter, — jeder für seinen Anteil — Besitzer für fei direkt zu erfolgen hat. Wo aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eine Austeilung der Produkte in natura nicht erfolgt, hat die Ablieferung ge meinschaftlich zu geschehen. Der Be sitzer hat dem Pächter die für sein Konto einkassierten Betrage

im Pachtbüchlein gutzuschreiben, unbeschadet der im Ver trage vorgesehenen Vorschubleistungen. Wenn es sich um die Ablieferung von Heidentotons handelt, kann der Besitzer »uch vài, wenn der Pächter im Rück stand ist, nicht mchr als die Hälfte der auf Komo des Pächters einkassierten Summezurückb ehalten. Das Wkommen ist vom sozialen Stand punkt aus bedeutungsvoll, da es die Stel lung des Pächters als Produzent aner» kennt und ihn zugleich in unmittelbarer Fühlung mit den Einrichtungen brmgt, tie das Regime

10
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/03_12_1926/AZ_1926_12_03_3_object_2647361.png
Page 3 of 8
Date: 03.12.1926
Physical description: 8
. 2. Kategorie. Wir Bewerber mit Flächen unter 6000 Qua dratmeter M Weizen und Roggen, welche nach den modernen Kmturmethoden bestellt morden sind: S0 erste Preise (à 150 Lire) 4500 Lire; 00 zweite Preise (à 100 Lire) 0000 Lirez zu- lammen 10.500 Lire. Gesamtpreis 1ö.200 Lire. Reglement 1. Zur Prämiierung können sowohl Besitzer als Pächter und Halbpächter von im Herbste 1926 mit Weizen oder Roggen In Reihensaat bestellten Grundstücken zegelassen werden. 2. Die Gesuche zu dieser Prämiierung müssen auf eigenen

Formularen, welche den Bewer bern geliefert werden und auf das Genaueste auszufüllen sind, bis spätestens 31. Mai 1927 an den Präsidenten der Provinzial-Kommission zur Hebung des Getreidebaues beim Landes- kulturate in Trento eingereicht werden. A Für in Halbpacht befindliche Grundstücke Ist nur ein Ansuchen für jeden einzelnen Halb pächter zulässig, da der allfällig verliehene Preis allein dem Pächter ohne Rücksichtnahme auf das kontraktliche Verhältnis zufällt. Dies geschieht, um die Arbeitsleistung

auszuzeichnen und die Pächter anzueifern, die guten Vorschrif ten des Getreidebaus zu befolgen. 4. Nach Ablauf der Einreichfrist wird die Provinzialkommission besondere Schiedsrichter ernennen, welche die von den Ansuchenden ge machten Angaben! und die angewendeten Kul turarbeiten an Ort und Stelle zu prüfen ha ben. 5. Alle Bewerber haben nach erfolgtem Drusche, welcher jedoch längstens bis 15. August durchgeführt fein muß, den auf den angemelde ten Grundstücken erzielten Ertrag an Körnern in Kilogramm

: 'Jniiechoser Maria, 68 Jahre, privat: Wilte Siegsried, 25 Jahre, Kauf mann <ms Gliben: Petermann Waldemar. 3g Jahre, Kaufmann aus Leipzig,; Witwe Gstrein Magdalena, 70 Jahre, prlvat; Schmidt Otto, 71 Jahre, Sanltats- rat aus Utting, Bayern; Witwe Miller-Röder, 83 Jahre, aus MünchenkGlcidbach, privat; Salcher Josef, 61 Jahre, Pächter; Rier August, Fuhrmannskind; Steneck Theodor, Hausdienerskind; Dr. Ruth Paul, 30 Jahre, aus Linz? Canada Margherita, 26 Jahre, privat: Dellemann Walter, Kaufmann aus Schmal

11
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1941/28_10_1941/AZ_1941_10_28_1_object_1882306.png
Page 1 of 4
Date: 28.10.1941
Physical description: 4
Pächter zu Eigentümern je nes Bodens werden, den sie mit ihrem Schweiße befruchten.' Der Präsident wies die Legende zurück, daß die Umge staltung des Ager Pontinus dem Staate astronomische Beträge gekostet habe. Es spr/ngt in die Augen, führte der Präsi dent aus, daß die Bonifizierung des laer Pontinus, die im Vexgkich zu den uf'priöate In'.tiativii èèsmgten'Bonifk- zierungen vorherrschend soziale Ziele er reicht, auch auf wirtschaftlichem Gebiet einen echten Erfolg darstellt. Heute

des Ager Pontinus kann auf ungefähr hundert Millionen Lire geschätzt werden. Die Kosten der Meliorierung sind durch den Wert der bisher erzielten Erträgnisse schon fast hereingebracht. Der wirtschastl'che Sieg des großen Unternehmens ist somit nicht mehr eine Hoffnung oder Gewißheit, sondern eine wirkliche Tatsache. Infolge dessen kann nun mit vollem Vertrauen an das vom Duce gesteckte Ziel geschrit ten werden, an die Uebersührung der Anwesen in das Eigentum der bis herigen Pächter. Diese Uebersüh rung

ist bezüglich Masse der Pächter des Ager Pontinus tatsächlich mit dem 1. d). erfolgt. Da nicht alle Anwesen und Fa milien dieselbe produktive Reise auswei sen, wurden drei Vertragstypen notwen dig. Mit diesen drei Vertragstopen hört im Ager Pontinus das System des Halb- pachtes auf und es tritt an seine Stelle das neue Verhältnis der direkten Be- triebsführung durch die Konzessionäre, die mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen allmählich den rechtli chen Charakter von Eigentümern anneh men

, wo auf einem Tisch in ihren schützenden Hüllen die Bertragsurkunden Der Präsident der ' O.N.E. ruft die Pächter auf und diese stellen sich einzeln dem Duce vor. Der erste ist Valentino Micheletti, Vater von sechs Kindern. Mit raschen Zügen unterzeichnet, er seinen Vertrag und nachdem «ich der Präsident der O.N.E. seine Unterschrift auf die Urkunde gesetzt hat, empfängt der Duce aus der Hand der Pächters die Feder und nimmt mit sichtlicher Genugtuung lie Gegenzeichnung vor. 100 Pächter chlosfen auf diese Weise

12
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1932/23_12_1932/AZ_1932_12_23_1_object_1880894.png
Page 1 of 8
Date: 23.12.1932
Physical description: 8
italienischen' Senat stattgeftMene Diskussion' über die Halbpacht (Mzzàla) geliefert'. Die Mezzadria Ist? eiN'altssergebrachte^ traditionell bewährtes? und Wik geringfügigem Unterschieben! In gang. Dtakià ver« Srettetes Pachtsystem', aW Gn,M dessen idlisEknteztè glichen Teilen dem' Besitzer unv dem Wchtev ziavro? gehört. Iir elnigen Teilen! des Laàs nicht deü Besitzer, soàm der Pachi«? das- zur B<« arboitlmg- des Alkers nötige Bieh beiskels«»;! in im« deren Teilen wiederum mutz ver Pächter die àste» siir

» festgesetzt worden märe», wle vor allem die Der» pslichwng des Äesitzers, beim Ablauf des Pacht- fontraktes dem Pächter alle Spesen sur die 'von' ihm SÄttkstelligten- Mrbesserüllgeii im Grundstock' ztt er- sejzei^ dle airSers Tendenz hingegen befürwortete ein welkeres Festhalten an der bereits historisch be währten Tradition der Mezzadria^ also die serner« Einhaltung des Gesellschaftsvertrages, der dein Pächter die Rechte eines Teilhabers zusichert, wäh rend der Arbeitsvertrag ihn zum Lohnarbeiter uwd

Pächter, Bauer und Landarbeiter nichts dabei ge winnen, wenn er sich zum Agrarproletarler rückent wickelt! denn erstens wäre die Regeking der land» wirtschaftlichen Arbeit mirch den Achtstundentag nur ein scheinbarer Vorteil, ja sogar in gewisser Hinsicht ein Nonsens, da z B ' zur Erntezeit der Bauer oft über acht Stunden täglich arbeiten Muß, während er im Winter, sobald die lange Ruhepause in den Bestellungsichelten aus Acker, Feld und Wiese beginnt, hinreichend für dle herbstlichen lkeberstuil

- den kompensiert wird: ferner wäre im Sinne der Gerechtigkeit und Billigkeit die Klausel des Spesen« ersatzes seitens des Grundbesitzers beim Ablauf des Pachtvertrages unlässig, denn durch eine derartige Maßnahme erscheint nicht allein d>is Besitztumsrecht gefährdet, sondern es könnte nur zu leicht zu einer ÄZandlung Iiis Gegenteil kommen, daß nämlich der Pächter zum Besitzer würde und der Besitzer zum Besitzlosen; schließlich ist es auch überaus schwer zu gänglich, wenn nicht gar unmöglich, für die land

14
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1942/02_06_1942/AZ_1942_06_02_6_object_1882510.png
Page 6 of 7
Date: 02.06.1942
Physical description: 7
Zeitweilige Aufhebung der zweijährigen Revidierung ^ Bei der letzten Ministerratssitzung wur de eine Verfügung, bezüglich der zeitwei ligen Aufhebung der zweijährigen Revi- d,i?rltng der Einkommensteuer der Kate- MWH (Handels- und Jndustrietätigkeit) Kategorien C1 (Freiberufler) liat sowie auch die Aufhebung '/»igen Einkommensteuer Nachlasses lich der Einkünfte der Pächter von rtschaftlichen Gründen, diesem Gelegenheit muß man sich en halten, daß das Gesetzdekret > vom 7. Aug. 1936

selbst. Die Bestimmungen hin sichtlich der Anmeldungen von selten'der Steuerpflichtigen und der Nichtigstellun gen der Finanz bleiben auch weiterhin dieselben. Eins Ausnahme bilden einige Vorrechte zugunsten der Steuerzahler während des ersten Jahres, in welchem das Gesetz in Kraft ist. Für landwirtschaftliche Pächter Kraft dieses Vorrechtes, das in einer Terminverlängerung für die Richtigstel lungen der Besteuerung im Jahre 1943 besteht, und das darauf abzielt, daß den steuerpflichtigen, deren Mobiliarein künfte

, daß die Abschätzung der Einkünfte nicht mehr aus Grund des Durchschnittes der beiden Betriebsjahre gemacht werden muß, die jenem Jahr jenem, in dem die Richtigstellung selbst verlangt oder ausgeführt wird, voraus geht. Was die Aufhebung des S0°/°igen Ein kommensteuernachlasses für die Einkünfte der landwirtschaftlichen Pächter betrifft, a ist es angebracht, darauf hinzuweisen, daß das Gesetzdekret Nr. 1163 vom 1. August 1927 den 50°/°igen Nachlaß der ährlichen Steuer auf die landwirtschaft lichen Einkommen

den Besitzern, den Bauern und den Pächtern zugestanden hat. Die Widerrufung des Einkammen- teuernachlasses der Pächter, die ab 1. Jänner 1943 den Beitrag auf Grund der gesamten 14°/°igen zahlen müssen, ist außer durch die Erfordernisse der Bilanz, auch durch die Notwendigkeit bedingt, daß unter den gegenwärtigen Zeitverhält nissen die Verschiedenheiten in der Be handlung zwischen den einzelnen Kate gorien ausgeschaltet werden müssen, und zwar so, daß alle in gleichem Maße die Steuerlasten zu tragen

17
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/12_03_1936/AZ_1936_03_12_5_object_1865030.png
Page 5 of 6
Date: 12.03.1936
Physical description: 6
und die Verpachtung von Hotelimmobilien getroffen wer den. Danach können von nun an Gebäude, welche am 3. März 1936 ganz oder vorwiegend für Zwecke eines Hotels, einer Pension oder eines Gasthauses gedient haben, nur mit Zustimmung des Presse» und Propaganda-Ministeriums verkauft oder ver pachtet werden, wenn der Käufer oder Pächter die Gebäude nicht mehr für Hotel- und Pensionszwecke verwenden will. Die Genehmigung hängt von den lokalen Erfordernissen für den Fremdenverkehr ab. Unter, gewissen Voraussetzungen

lManM-an Si cherheit. daß der Käufer oder Pächter das Hotel- öewerbe fortsetzt) hat das genannte' Ministerium ein Vorzugsrecht zugunsten des Unternehmens oder der Person, welche unter Garantieleistung für wenigstens 10 Jahre den Hotelbetrieb weiter führen will. Der Verpächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes muß im Fälle der Kündigung oder gerichtlichen Belangung des Pächters wegen mangelnder Zahlung des Pachtzinses bei der Ein leitung des Verfahrens gegen den Pächter dem Präfekten

, in dessen Amtsbereicht das Gebäude liegt, Mitteilung machen.. Der Pächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes, welcher den Pachtvertrag er neuern will, muß drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages mit rekommandierten Schreibens (mit Retourbeftätigung) oder mittels Zustellung durch den Gerichtsbeamten (Ufficiale giudiziario) beim Verpächter beantragen, sofern es sich um Verträge handelt, welche im Zeitpunkt der Ver öffentlichung dieses Dekretes (3. März 1936) laufen. Für bereits abgelaufene Verträge

18
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/19_09_1940/AZ_1940_09_19_1_object_1879826.png
Page 1 of 4
Date: 19.09.1940
Physical description: 4
wird. c) Die sichere Umwandlung der Lati fundien, neue Quelle des Reichtums für die Nation und der Welt ein Beispiel vom Wille-, des italienischen Volkes, von der Tatenmacht des Fajcisinus und der Zivilisation Romas. In den 3ö Artikeln, aus denen der Ver trag besteht, der die Dauer von drei Iah ren hat und von drei zu drei Iahren still schweigend erneuerbar ist. werde:, nicht nur die praktischen Anwendungsmodali täten geregelt, sondern auch die Beziehun gen zwischen Grundvergeber und Pächter

vom Beginn des landwirtschaftlichen Jahres, in welchem der Pächter eingesetzt wird und in einen folgenden Zeitabschnitt normaler Bewirtschastung, welcher der Dauer von zwei landwirtschaftlichen Wech selwirtschaftsperioden, gewöhnlich nicht weniger als 10 Jahre, entspricht. Der Kontrakt bestimmt die gegenseiti gen Verpflichtungen zwischen Grundver geber und Pächter, den Arbeitseinsatz der Pächterfamilie, die Aufstellung des le benden und toten Inventars und die An erkennung der Meliorationsleistung

werden die verdienst vollsten Pächter durch Gemeindewettbe werbe Anerkennungen erlangen. Die außerordentliche Tragweite des Kontrak tes wird so betont: „Die Bauern Siziliens seien, wie der Duce befiehlt, glücklich, auf der Erde zu leben, die sie bearbeiten und ihr Anteil sei direkter und unvermittelter, damit Sizilien eines der fruchtbarsten Länder der Erde werde.' Versammlung der geseZgebenden Kommission der Landwirtschaft Roma, 18. — Heute versammele sich bei der Kammer der Fasci und der Kor porationen

20