842 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/572359/572359_237_object_5810605.png
Page 237 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
hauses Nasereit grundsätzlich dem Meistbietenden; er muss jedoch das Vertrauen des Almvorstandes genießen. Die Dauer der Verpachtung (bis zu 3 Jahren) wird zwi schen Alminteressentschaft und Pächter vereinbart. Als Pächter kommen nur Bürger der Gemeinde Partschins in Frage. Bei der Versteigerung muss eine Kaution hin terlegt werden, deren Flöhe von der Almvorstehung festgelegt wird. Diese gilt als An zahlung für den Pachtschilling. Der restliche Betrag muss jedes Jahr bis 1. November

auf das Konto der Alminteressentschaft bei der Raika Partschins eingezahlt werden. 2) Dem Pächter stehen alle Räume des Dauses zur Verfügung, mit Ausnahme der „Al- merkammer“ und der „Milchkammer“. 3) Die von der Interessentschaft angestellten Hirten haben das Recht am Gasthaus herd zu kochen; doch hat der Wirt das Vorrecht. 4) Der Pächter darf das nötige Brennholz im Interessentschaftswald unentgeltlich sammeln. Es darf aber nur Kleinholz und kein Nutzholz sein. Bäume dürfen keine gefällt

werden. 5) Wenn kein Vieh in Nasereit ist, darf der Pächter alle Räumlichkeiten und Stallun gen benützen. 6) Dem Pächter wird das freie Weiderecht für eine Kuh und 10 Ziegen zuerkannt. Er darf aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen, bevor das Ahnvieh aufge trieben ist. Für mehr als 10 Ziegen muss das festgesetzte Grasgeld gezahlt werden. 7) Sollte durch Unvorsichtigkeit des Pächters für die Interessentschaft ein Schaden entstehen, muss der Pächter dafür aufkommen. 8) Zahlungen, die mit der Bewirtschaftung

Zusammenhängen, gehen zu Lasten des Pächters. 9) Eine Weitervermietung des Gastbetriebes darf ohne Einwilligung des Almvorstan- des nicht statthnden. 10) Falls Holzarbeiter im Interessentschaftswald arbeiten, bevor der Pächter den Be trieb im Frühjahr eröffnet, hat die Almvorstehung wegen Unterbringung der Ar beiter mit dem Pächter die nötigen Vereinbarungen zu treffen. 11) Der Vertrag beginnt um Lichtmess (2. Februar) und endet um Lichtmess des ver traglich vereinbarten Jahres. 12) Bei Reparaturen im Haus

bezahlt die Interessentschaft die Arbeiter und stellt das Material. Für die Verköstigung der Arbeiter muss der Pächter aufkommen. 13) Die Anmeldungsformalitäten für die Sozialversicherung der Pächterfamilie besorgt der Almvorstand; die daraus erwachsenen Spesen gehen jedoch zu Lasten des Pächters. 14) Der Pächter hat für eine anständige Hausordnung zu sorgen. Tanzunterhaltun gen müssen vom Almvorstand bewilligt werden. 15) Der Pächter muss als Garantie 2 Bürgen namhaft machen, die das Vertrauen

1
Books
Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/572359/572359_240_object_5810608.png
Page 240 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
1960 a) Es wird beanstandet, dass der Erlös von Fleisch und Fell nicht vom festgesetzten Versicherungsbetrag abgerechnet wird. b) Die Seilbahn Wasserfall-Nasereit wird verpachtet. Mit dem Pächter wird ein registrierter Vertrag abgeschlossen, aus dem hervorgeht, dass er für eventuelle Un fälle verantwortlich ist. Für die Verpachtung wird zur Bedingung gemacht, dass sämtliche Transporte für die Zielalm gratis sind. c) Der Vorwand eines Mitglieds, dass Alminteressenten, welche die Viehrechte

. f) Es wird festgestellt, dass der Pächter der Lodnerhütte kein Weiderecht für Ziegen und kein Recht auf Holzbezug hat. Das heißt, dass er das Berggeld für die Ziegen entrichten und für das Brennholz bezahlen muss. g) Auf manchen Weideplätzen sind unbedingt Meliorierungen vorzunehmen („Woad- raumen“). 1962 a) Der Kälberstall im Ginggl wird fer tiggestellt. b) Die Verbesserungsarbeiten in der Zie ler Kaser werden abgeschlossen. c) Da die Föhne für die Hirten ansteigen, muss das Berggeld erhöht werden. d) Der Vertrag

betreffend die Verpach tung der Seilbahn Wasserfall-Na sereit wird wegen Unstimmigkeiten wieder aufgelöst. 1963 a) Das Dach der Lodnerkapelle wird neu eingedeckt. b) Es gibt Meinungsverschiedenheiten mit dem Pächter der Nasereithütte wegen der Höhe des Pachtschillings. Dieser beanstandet, dass die Seilbahn Wasserfall-Nase reit zeitweise nicht in Betrieb ist, wodurch ihm ein Schaden entsteht. Der Forde rung des Pächters wird nicht stattgegeben. c) Das Berggeld bis „Lorenzi“ (10. August) muss zur Hälfte

2
Books
Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/572359/572359_423_object_5810791.png
Page 423 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
zu erheben, hielt Friedrich 1400 beim Papst um Erlaubnis an. Der größte Wohltäter des Bauernstandes war unzweifelhaft Friedrich mit der leeren Ta sche, denn, nachdem er von seiner Flucht zurückkam, legte er sich mit dem Landadel an, der großteils sich ihm widerspenstig zeigte. Er löste mehrere Gerichte auf, entließ die Bauern aus der bisherigen Leibeigenschaft und setzte die bisher gewesenen Pächter als Eigentümer der Güter, gegen Erlegung eines jährlichen Grundzinses ein. Dadurch wurde dem Bauernstand

am meisten geholfen. Freilich ist zu vermuten, dass Friedrich, der zuweilen in Geldnot steckte, die Freilassung der Bauern auch mit der Bezahlung eines bestimmten Geldbetrages verbunden hat. Doch nun wurden die Bauern endgültig Eigentümer der Güter, die sie bisher nur bestandsweise oder als Bauleute innehatten. So waren z.B. in Guntraun am Steinhof, Straßerhof, Wegerhof und auf Haipüchel nur Pächter vom Kellenamt zu Meran, die Hueben gehörten zu Salzburg. Nun wurden sie aber gegen Entrichtung

8