Wiesengrnnd für einen Viehstand von z? Stück Kühen, auch48 Gräser auf der Auracher ZLildalpe init Haghiitten und Köjlen. Für den Fall, als sich für diesen ganzen GntSkomplex kein Pächter sinden'sollte, wird selbes auch unter zwei oder liiehrern Pächtern bindan gelassen werden. P a ch t b e d i n a n i ss e. 1. Wer ohnehin in der Nähe des zu verpachtenden An wesens Neaiitäten init Grundstücken besitzt, wird zu dem Pachte nicht zugelassen, es wäre den», das zur Verpach- eng der Grundstücke ini Einzelnen
) ebenfalls in Metallgelde im 24 st. Faste zu erlegen, von wel chem Kaut.onSkapitale ihm aber das Interesse zn 4 si. vom Hundert jährlich erfolgt lvird. Neu eintretenden Pächtern wird, wenn sie nicht iià Srande wären, die Kaution im Baarcn zu leisten, gestatiet, solche auch durch hinlänglich sichere und annehmbare Bürgschaft zn leisten. 4. Der auftretende Pächter Peter Hörl hat die Ver bindlichkeit, die Zäune, Gattern und Dachungcn im or- denUichen nnklagbaren Zustande zn stellen. Der eimreten- dc neue
Pächter hat selbe, ss Wie alle auf und neben deli gepachteten Grundstücken lanfenden Wege nnd Srr.^sien auf eigene Kosten, also vhne Entgelt der hochfürstlichen Pacht- gebiing einzuhalten, und selbe bei Veeiidignng der Pachl- zeit wieder so zn stellen, wie er selbe übernommen hat. Alles erzeugende Heu und die HalMe müssen bei dem Pachi- gute verwendet, und darf hievon nichrS veräusiert werden. Die ans dem Viehstande genommene Mapernng Miisi auf die gepachteten Gründe gebracht
werden. 5. Die pachtgebcnde Herrschaft übernimmt die Sten, er» und Wnstuiigen. Den Pächter aber treffen zn berich. tigen alle Grnndoblagen, die Stiften, die Zehente, ,,»à jonstige ?>!atnral - Giebiakeiten ; ferner treffen denselben zu bestreiten die wegen Versorgung der Armen in der Gemeinde von dem Nuralanwesen getrieben werdenden Beiträge, so wie die Militär-Quartiere, Verspanne und Lieferungen, dann die allcnfälligen .sensioncrüstungen und Anözüge. ü. WaS die Gebäude - Neparatioueu betrifft, hat jeder Pächter ausier
den 4 festgesetzten Einhalluugeu anch alle kleincren, st. N.W. Metallgeld nicht übersteigenden Ne- paralionen selbst zn bestreiken. Würden anè der Unterlas sung solch kleiner Neparationen beträchtlichere Herstellungen erforderlich, so hätte den Mehrbetrag ebenfalls der Pächter zn trage». , 7. Tritt die Nothwendigkeit, größere, Z si. N. W. Metallgeld übersteigende Neparationen vorzunehmen. ein. nnd der die Mayerhöfe monatlich untersuchende Beamte sollte selbe nicht wahrnehmen, oder sollten sich selbe erst »ach