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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 6
Date: 01.08.1956
Physical description: 6
ein bescheidener Anfang. Die fünf Bergleute, die hier unter der Führung eines langjährigen und erfah renen Bergmannes arbeiten, sehen ihre Hauptaufgabe auch nicht im Fördern, sondern im Schürfen. Sie wollen möglichst schnell zu Immer wieder kommt es in der Praxis vor, daß der Pächter von landwirtschaftlich ge nützten Grundstücken über die Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sowie ins besondere über die Voraussetzungen des Pächterschutzes sich nicht im klaren ist. Und doch hängt oft die ganze

wirtschaftliche Existenz des Landpächters von der richtigen Beantwortung dieser Frag e ab! Das dürre Paragraphengestrüpp der einschlägigen Be stimmungen der Reichspachtschutzordnung behandelt diese Frage ganz allgemein und läßt eine Reihe von Unklarheiten offen. Welches sind nun die wesentlichen Voraus setzungen des Bestandschutzes, um beim Pachtamt durchzudringen? Wird der Pachtvertrag vom Verpächter ordnungsgemäß gekündigt — gerichtlich oder auch außergerichtlich — dann steht es bekanntlich dem Pächter frei

und das dort auf den Abbau wartende Schwarze Gold nicht einfach verzichten. amt eine n Antrag auf Unwirksamerklärung dieser Kündigung sowie auf Verlängerung des Vertrages auf „angemessene Frist“ einzu bringen. Er muß dies sogar tun, um seiner Rechte nicht verlustig zu werden! Ebenso muß sich der Pächter, falls der Vertrag „fristgemäß“ abläuft — gemeint ist hier eine Beendigung des Vertrages ohne eine vorhergehende Kündigung — an das Pacht amt wegen Verlängerung des Pachtvertrages wenden. In beiden Fällen

ist eine bestimmte, im Gesetz vorgeschriebene Frist für die Ein bringung des Antrages einzuhalten, und zwar im Falle einer Kündigung zwei Monate vom Zugang der Kündigung an, bei fristgemäßem Vertragsablauf sechs Monate vor Beendigung desselben. (Zwei Jahre bei sogenannter „Hof pacht".) Unter welchen Voraussetzungen wird nun der Pächter mit seinem Antrag durchdrin- Unter den 40 Krebsspezialisten und Hygienefachleuten, die die USA besuchten, um die amerikanischen Einrichtungen zur Krebsforschung und -bekämpfung

zu entscheiden — eine in der Praxis wiederholt wiederkehrende Streit frage — wenn der bisherige Verpächter das verpachtete Grundstück in Eigenbewirt schaftung übernehmen will? Er wird in die sem Falle nur dann durchdringen, wenn er den Nachweis erbringt, daß für ihn (Verpächter) die Eigenibewirtschaftung dieses Grundstückes von existenzerhalten der Bedeutung ist und daß der Pächter auf das Grundstück nicht unbedingt ange wiesen erscheint. In diesem Falle — und nur in diesem Falle — gebührt der Eigen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 22
Date: 10.03.1825
Physical description: 22
Wiesengrnnd für einen Viehstand von z? Stück Kühen, auch48 Gräser auf der Auracher ZLildalpe init Haghiitten und Köjlen. Für den Fall, als sich für diesen ganzen GntSkomplex kein Pächter sinden'sollte, wird selbes auch unter zwei oder liiehrern Pächtern bindan gelassen werden. P a ch t b e d i n a n i ss e. 1. Wer ohnehin in der Nähe des zu verpachtenden An wesens Neaiitäten init Grundstücken besitzt, wird zu dem Pachte nicht zugelassen, es wäre den», das zur Verpach- eng der Grundstücke ini Einzelnen

) ebenfalls in Metallgelde im 24 st. Faste zu erlegen, von wel chem Kaut.onSkapitale ihm aber das Interesse zn 4 si. vom Hundert jährlich erfolgt lvird. Neu eintretenden Pächtern wird, wenn sie nicht iià Srande wären, die Kaution im Baarcn zu leisten, gestatiet, solche auch durch hinlänglich sichere und annehmbare Bürgschaft zn leisten. 4. Der auftretende Pächter Peter Hörl hat die Ver bindlichkeit, die Zäune, Gattern und Dachungcn im or- denUichen nnklagbaren Zustande zn stellen. Der eimreten- dc neue

Pächter hat selbe, ss Wie alle auf und neben deli gepachteten Grundstücken lanfenden Wege nnd Srr.^sien auf eigene Kosten, also vhne Entgelt der hochfürstlichen Pacht- gebiing einzuhalten, und selbe bei Veeiidignng der Pachl- zeit wieder so zn stellen, wie er selbe übernommen hat. Alles erzeugende Heu und die HalMe müssen bei dem Pachi- gute verwendet, und darf hievon nichrS veräusiert werden. Die ans dem Viehstande genommene Mapernng Miisi auf die gepachteten Gründe gebracht

werden. 5. Die pachtgebcnde Herrschaft übernimmt die Sten, er» und Wnstuiigen. Den Pächter aber treffen zn berich. tigen alle Grnndoblagen, die Stiften, die Zehente, ,,»à jonstige ?>!atnral - Giebiakeiten ; ferner treffen denselben zu bestreiten die wegen Versorgung der Armen in der Gemeinde von dem Nuralanwesen getrieben werdenden Beiträge, so wie die Militär-Quartiere, Verspanne und Lieferungen, dann die allcnfälligen .sensioncrüstungen und Anözüge. ü. WaS die Gebäude - Neparatioueu betrifft, hat jeder Pächter ausier

den 4 festgesetzten Einhalluugeu anch alle kleincren, st. N.W. Metallgeld nicht übersteigenden Ne- paralionen selbst zn bestreiken. Würden anè der Unterlas sung solch kleiner Neparationen beträchtlichere Herstellungen erforderlich, so hätte den Mehrbetrag ebenfalls der Pächter zn trage». , 7. Tritt die Nothwendigkeit, größere, Z si. N. W. Metallgeld übersteigende Neparationen vorzunehmen. ein. nnd der die Mayerhöfe monatlich untersuchende Beamte sollte selbe nicht wahrnehmen, oder sollten sich selbe erst »ach

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 14
Date: 24.07.1834
Physical description: 14
werden. 4. Unter dem AuSrufSpreise wird kein Anboth ange nommen. 5. Wird sich über ein jedes Pachtanboth die höhere Ge nehmigung verbehalten und nach Ertheilung derselben das Vertrags-Instrument errichtet, det >en Kosten der Pächter zu tragen verbunden ist, was auch bezüglich der KautionS-Konstituirung, Versachnng u. s w der Fall ist. t». Die Pachtzeit dauert drei nacheinander folgende Jahre und beginnt am ». November >LZ4, und endet sich mit dem letzten Oktober »SZ?. 7. Die eigentliche Pachtkautiou besteht in dem vierten

und Schätzung derselben anfge- nominen, wovon daS Protokoll auch von dem Pachtüber- nehmer und zwei Zeugen unterfertiaet werden soll, und wofür der Pächter zu Ende des Vertrages für jeden sich zeigenden Mangel verantwortlich bleibt. q. Die Zahlung der bedungenen Pachtschillinge hat in monatlichen Raten bei jener GefäUskalle, welche dein Pächter hiezu bestimmt werden wird, anticipando, oder posiicipando, je nachdem die Kaution in dem vierten oder sechsten Theile des PachlschillingS geleistet wurde, baar

in konveiirlonömäßigem Gelde zu geschehe». >c> Tritt jeder Pächter, rücksichtlich der gepachtete» Station und der mit solcher verbundenen Einhebnng der Ueberfahrtsgebühren in die Rechte und Verpflichtungen deS allerhöchsten Aerars, folglich auch in den Bezug der gesetzlichen, von der kompetenten GefällS-Behörde auS- zusprechenden Ueberfahrts-Defraudationostrafen, mit al> leiniger Ausnahme der Strafen, für vorschriftwidrige Ueberladung der Frachtivägen, welche letztere sich daö allerhöchste Aerar vorbehält, und wovon

dem Pächter in dein Falle, als die Aufbringung der Uebertretung durch ihn geschieht, das Ausbringerdrittel gebührt. >>. Es werden jedem Pächter auf Verlangen von der beiressenden Gefällö - Behörde eigene Valor - Bolleten, gegen Vergütung der Druckkosten zugestellt werden. Der Pächter ist zur Abgabe der UeberfahrtS - Bolzten an die Pflichtige» Partheien unter der-Strase der zwan- jigfachen Gebühr bei einer erhobenen Verweigerung ver pflichtet. > 2. Der Meistbielher haftet sogleich für sein Anboth

auf dessen Rechnung und Ge fahr im administrative» Wege zu verwalten. Im Falle einer auf Rechnung und Gefahr deS Ver tragsbrüchigen Pächters vorzunehmenden Relizitation, so wie auch im Falle daß der Pächter die vorgeschriebene Kaution für die Pachtung sowohl, als auch für die Ueber fahrtS - Gerätschaften nicht leisten sollte, bleibt die Be stimmung der hiebe! als AusrufSpreiS anzunehmenden Summe dem Gutbefiuden der Gcfällö-Behörde überlassen, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Einwen dungen

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Der Bote für Tirol
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Page 21 of 26
Date: 18.01.1844
Physical description: 26
- lingS wird die Summ« von.700 fl. (?. M. W. W. , mit Worten sieb-nhunderl.Tuioen ConventionSmünze Wie nerwährung, angenommen. IV. Der Pächter. ist schult ig, den bedungenen Pachtschilling halbjährig im Vorhinein, und zwar am 1. April und I. Oktobrr jeden Jahrö in.gesetztichen k. k. österr. Münzforten zu Handen deS Kurators Dr. Wido vitsch zu bezahlen. V. Der Pächter hat die sämmtlichen Lokalitäten und Einrichtungsstücke.im guten Zustande zu erhalten. VI. Der Pächter übernimmt alle auf dem Gewerbe

haftenden Steuern , Einquartirungen u. f. w., nament lich die Erwerb - und Verzebrungssteuer. Der Vcrpächter irägt dagegen die aus der Realität Nr. 9 ruhenden Steuern, Einquartirungen und olle übrigen Losten. VII. Der Pächter haftet für jede aus seinem oder seiner Gäste und Dienstleule Verschulden entstandene Beschädigung und durch Mißbrauch vorgekommene Abnützung. VIII. Die von dem bisherigen Pächter besessenen zum GewerbSbeiriebe nöthigen. Geräthschas.'en ha» oer neue Pächter um den durch zwei

beeidete Sachverstän- dige auszumiltelnden Schätzungswert!) käuflich zu über nehmen. > IX. Der Pächter ist verpflichtet, die Lampe auf der ersten Stiege täglich zur Dämmcrungszeil anzuzünden, und auf eigene Kosten zu unierhallen. X. Die Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Pachtvertrage gehen auf dfe bciderseitigtn Erben über. Eine AfterSverpochtung ist jedoch dem Pächter oder sei nen Erben nicht gestattet. XI. Zur Sicherstellnng der Pacht-Bedingnisse hat der Pächter bei dem An-ri-ile der Pachiung

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Der Bote für Tirol
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Page 13 of 16
Date: 15.01.1844
Physical description: 16
re, nänklich vom I. April 1S44 bis ZI. Mai 1S50 fest gesetzt. III. P a ch t sch i ll i n g. Als AusrusSpreiS deS jährlichen Pachtschil- lingS wird die Summe von 700 fl. E. M. W. W., mit Worten siebenhundert Gulden Eonvrntionsmünze Wie- nerwädrung, angenommen. IV. Der Pächter ist scluldig, d«n bedungenen Pachtschilling halbjährig im Vorhinein, und zwar am I. April und 1. Oktober jeden Jah»ö in gesetzlichen k. k. österr. Münzsorten zu Handen deö Kurators Dr. Wido vitsch zu bezahlen. V. Der Pächter

hat die sämmtlichen Lokalitäten und Einrichtungsstücke im guten Zustande zu erhalten. VI. Der Pächter übernimnik alle auf deui Gewerbe haftenden Steuern , Cinquartirungen u. f. w., nament lich die Erwerb? und VerzehrungSsteuer. Der Verpachte? trägt dagegeu die auf der Realität Nr. 9 rubenden Steuern, Einquartirungen und olle übrigen Lasten. VII. Der Pächter haftet für jede auS feinem oder seiner Gäste und Dienstleure Verschulden entstandene Beschädigung und durch Mißbrauch vorgekommene Abnützung. VIII

. Die von dem bisherigen Pächter besessenen zum Gewerbebetriebe nöthigen Geräthschafien hat ver neue Pächter um den durch zwei beeidete Sachverstän dige auszumittelnden Schätzungswerth käuflich zu über nehmen. IX. Der Pächter ist verpflichtet, die Lampe auf der ersten Stiege täglich zur DämmerungSzeit anzuzünden, und auf rigene Kosten zu unterhalten. X. Die Rechte und Verbindlichkeiten auS dem Pachtvertrage gehen auf die beiderseitigen Erben über. Eine AfterSverpachtüng ist jedoch dem Pächter oder sei nen Erben

nicht gestattet. XI. Zur Sicherstellung der Pacht-Bedingnisse hat der Pächter bei demAntritte der Pachtung eine Kaution von 1000 fl. C. M. W. W. entweder im Baren oder öffentlichen Obligationen zu erlegen oder durch Hypo- thekar-Kapr'talien gut zu machen. XII. Jeder Lizitant hat vor -Beginn der Lizitalion seine Zahlungsfähigkeit auf eine glaubwürdige Art nach zuweisen, und zur vorläufigen Sicherstellung ein An geld von 100 fl. EM. W.W. zu Kommifsionö-Handen zu erlegen. XIII. Der Meistbiether wird schon

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 6
Date: 20.11.1922
Physical description: 6
und trat offen als Gegner-gegen > die Herren von Stübich aus. Und wenn er in ^ feiner' schwerfälligen und wuchtigen Art Be- schtverde führte beim Bergwerksverwalter, , oder wenn er trotzig verlangte, vor die Gra- i fen gesühn zu werden, dann wußte man, daß i ein nicht zu verachtender Gegner in ihm e» wachsen war. Sie wußten, daß er der An walt der Ahrner war und daß hinter ihm j sämtliche Großbauern standen. Es waren aber auch weiter drinnen im Tal Leute, die als Pächter auf den Besitzungen der Stübich

» saßen. - Nun hätte man meinen sollen, daß dies ergebene Diener ihrer Brotherren wä- ! ren. Das waren sie nicht. Denn das Los dieser Pächter — wenn sie auch nicht leib eigen und an die Scholle gebunden waren, sie zahlten einfach einen bestimmten Zins — war insofern hart, als sie für Fremde arbei ten mußten. Mancher zwar hatte sich den Hof durch Kauf erworben, denn die Stübichs brauchten immer Geld: mancher aber ver mochte das Pachtgut nicht an sich zu bringen, weil es die Herren nicht verkaufen

wollten. Diese Pächter grollten ihnen, und wenn den Grafen etwas daran lag, gute Pächter aus ihren Höfen zu haben, mußten sie in andc rer Weise den Pächtern entgegenkommen Dies eigenartige Verhältnis -brachte es mii sich, daß die Pächter eine Macht besaßen, di« sie nicht ausnützen konnten, wie es ihnen am liebsten gewesen wäre, nämlich die Grafen zu oerdrängen. Als sie nun sahen, wie seht diese die fremden Knappen begünstigten und die einheimischen zu vertreiben svchten, ge schah

cs, daß mancher den Pacht kündigt.' und vom Hose zog. Der Duregger, Pächter aus Duregg in der Klamm, hatte es ihnen so eingeredet. Weil aber die Grafen ihre Besit-une n nicht brach liegen lassen wollten und auf dos Erträgni5 des Pachte« nicht verzichten konnten, zogen sie abennals fremde Pächter ins Tal. Auf einigen Gütern schon hausten ' ltherische Dies war dem Duregger recht. Wohl er° n tcn 5' Bauern das Gefähr e am Borge hcn der Pächter, aber es war hinwiederum schwer, sie an ihrem Handeln zu hindern. Trotzdem

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 17.01.1929
Physical description: 8
verpachtet wurde und der Pächter nicht ständig selbst an der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um die Versicherungssumme erhöht: b) wenn der Grund verpachtet wurde und der Pächter ständig selbst bei der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um eine Quote, die der Hälfte der Versicherung' summe entspricht, erhöht; ' c) lvenn der Grund in Halbpacht oder Teil pacht vergeben wurde, so ist ein Teil der Ver sicherungssumme im Verhältnis zu dein Teil am Ertrag

der ihm vom Pachtkvntrcikt zugewiesen wurde, vom Pachtet zu bezahlen. Meliorationen auf verpachtete» Gründen Eine der vicluinstrlttciisten Fragen ist heute jene der Verbesserungsarbelten die vom Pächter auf den von ihm gepachteten Grunde ausge führt werden, seien sie nun kaufmännischer, in dustrieller oder landwirtschaftlicher Natur. Vom Neichsverband der sascistischen Land wirte wurde eine eigene Kommission unter dem Vorsitz Prof. Marozz-'s mit dem Studium der Angelegenheit betraut. Nach mehreren Monaten eifriger

Arbelt hat die Kommission ein Schema der wichtigsten Normen zusammengestellt und dieses vor kurzem den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt. Das von der Kommission entworfene Prosekt erkennt dem Pächter das Recht freier Inangriff nahme von Mcliorasatlvnen auf dem gepachte ten Grunde auch für den Fall gegenteiliger Kon trollpunkte zu. jedoch ist dieses Recht von Klau seln in der Weise beschränkt, daß das Eigen tumsrecht des Besitzers nicht angegriffen wird. Das Projekt sieht vor. daß überall

hin, die Ent schädigung dem höchsten Wert des Grundes bei Aufhören der Pachtzert gleichzustellen. Die Entschädigungssumme, di« dem Pächter zusteht, wird mit dreiviertel des Meliorisations» wertes festgesetzt. In der Bewertung der Melio- risation müßte auch der Vorteil in Betracht ge zogen werd.'n. den der Pächter während der Pachtzeit genossen hat, aber'nur zu dem Zwecke, eine ungerechte Bereicherung auf Kosten des Verpächters zu verhindern. Außerdem wird festgesetzt, daß in Fällen, in denen

wäre demnach nicht als einfachen Buchkredit zu behandeln, sondern als Kreditrccht mit öffent lichem Charakter und besonderem Schutz, unter gewissen Bedingungen. Sind diese erfüllt, so hätte der Pächter das erste Recht gegenüber andern Konkurrenten auf den verpachteten Grund. Wird den Ansprüchen des Pächters nicht nach gekommen, so kann er sich an den Grund selbst halten, und sollte er seine Rechte übertragen haben, so könnte er den Wert der Meliorisa- tonen vom Erlös aus dem Verkaus des Grun

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Volksbote
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Page 4 of 8
Date: 06.12.1945
Physical description: 8
, daß der Pachtzins im Verhält nis zum Weizenpreis aufzuwerten ist. Jeder Pächter, der von der Verlängerung des im heurigen Jahre ablaufenden Pachtvertrages Gebrauch machen will, muß sich daher eine Erhöhung des Pachtzinses in der Weise gefallen lassen, daß zuerst erhoben wird, welche Menge von Weizen man im Jahre des Beginnes des Pachtvertrages am betreffenden Ort nach dem damals geltenden Einheitspreis ankaufen konnte. Der neue Pachtzins für die Verlängerung des Pachtvertrages wird nun so berechnet

. L L L L L L L L L L 669.65 630.25 555.55 555.55 535.70 483.90 428.55 384.60 319.15 224.30 Diese Umrechnung auf den Weizenpreis findet auch dann statt, wenn der Pacht grund gar keinen Weizen, sondern andere Erzeugnisse, wie z. B. Obst und Wein her vorbringt; lediglich wenn es sich um Dauerweiden oder um ausgesprochene Finheifskulturen (nur Obst oder nur Wein) handelt oder wenn die Pachtgrund stücke durch kriegerische Ereignisse be schädigt worden sind, kann der Pächter, wenn er die Umrechnung auf den Wei zenpreis

für zu belastend ansieht, aber doch auf die Verlängerung des Vertrages Anspruch erheben will, verlangen, daß der neue Pachtvertrag, statt nach dem Wei zenpreise, in. anderer Weise, durch eine besondere Kommission festgesetzt wird, Auf die Verlängerung der Pachtverträge haben übrigens nur jene Landwirte An spruch, die den Pachtgrund selbst bear beiten, nicht aber solche, die einen Grund gepachtet haben und ihn von anderen be arbeiten lassen. Ebensowenig hat jener Pächter auf die Verlängerung Anspruch

, der sich einer schweren Vertragsver letzung, insbesondere hinsichtlich der Be zahlung des Pachtzinses, der sachverstän digen Bearbeitung des Grundes und der treuen Durchführung der Pachtbedingun gen schuldig gemacht hat, oder der wegen Verletzung der Ablieferungsvorschriften verurteilt worden ist. Bei Grundstücken, die vom Eigentümer nur wegen Ein rückens zum Militärdienst verpachtet wurden^ und die dieser nach seiner Rück kehr wieder selbst bearbeiten will, findet die Verlängerung keine Anwendung. Dem Pächter steht

es natürlich frei, auf sein Recht auf Verlängerung des Pacht vertrages zu verzichten, doch muß dieser Verzicht schriftlich ausgesprochen wer den. Die gesetzlich vorgesehene Verlänge rung mit der Erhöhung des Geldpacnt- zinses findet auch auf landwirtschaftliche Pachtverträge Anwendung, die schon vor . dem 1. Juli 1. J. verfallen sind oder die bereits ein Urteil auf Aufhebung des Pachtvertrages ergangen ist, sofern nur der Pächter sich noch am Pachtgut befin det und die Aufhebung nicht einverständ lich

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 26.05.1936
Physical description: 6
großen Städten der Insel sind zwar die Ganja-Anpflanzungen verschwunden. Aber im Innern des Landes ficht es anders aus. Dort gibt es riesige Besitzungen, die die einzelnen Besitzer an eine Reihe von Päch tern abgegeben haben. Niemand kennt genau die Namen der Pächter. Kommt eine Kontrolle, die irgendwo eine Ganja-Anpslanzung entdeckt hat, und fragt die eingeborene Bevölkerung nach dem Pächter, so zuckt man die Achseln: „Der Pächter ist soeben gestorben, einen neuen

haben wir noch nicht' oder: „Der Pächter ist vor zwei Monaten ins Ausland gereist, er kommt erst im Herbst wieder und einen Vertreter gibt es nicht.' Man weiß auch, wie lebhaft der Schmuggelver- kehr aus dem Innern des Landes nach den Städten der Insel ist, und die Polizeikräfte, die sich in der Hauptsache mit der Ganja-Pflanze und ihrer Bekämpfung beschäftigen, mußten von Jahr zu Jahr verstärkt werden. Leider zeigt es sich, daß gerade die leitenden Beamten dieser Abteilungen sowohl mit den Schmugglern, wie auch mit den Pächtern

und den Händlern unter einer Decke standen. Die Pächter sind durchaus nicht immer gerade ver reist oder gestorben — das stand nur in den Akten so. In Wirklichkeit bekamen die hoheTl Polizeifunktionäre einen hübschen Anteil von jedem verkauften Liter Ganja. Und da sie selbst daran Interesse hatten, so traten sie auch immer dafür ein, daß die Geldstrafen erhöht wurden: je höher die Geldstrafen, desto höher der Verkaufs wert des Gansa-Sastes und desto höher ihr eigener prozentualer Anteil

. Jetzt sind sie verhastet worden, und mit ihnen rund hundert Händler und Pächter. Wird jetzt endlich das Uebel ausgerottet werden? Jeden falls besitzt Jamaica bis heute die größte Zahl von Sanatorien, Krankenhäusern und Irren anstalten. Und die Ursache fast aller Skandale, Verhaftungen, Warnungen, sanitären Maß nahmen und Verbrechen auf der schönen und fruchtbaren Insel Jamaica ist die alles ver- heerende Ganjapflanze. C. C. Aus aller Velt Gangsterfurcht treibt Blüten. Mr. Manoille ist ein reicher Mann, der seil

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Volksbote
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Page 6 of 12
Date: 20.08.1931
Physical description: 12
in eine SoNderjagd lriserva) an den Herrn Ministerialkommissär On. Dalla Bona richten. Form und Beilagen wie seinerzeit verlautbart. Sonderjagden, die ivur Privatpersonen gehören, sind der jähr lichen staatlichen Gebühr von Lire 1.80 für 'die ersten 500 Hektar, Lire 0.10 für jedes weitere Hektar unterworfen. Verpachtet der Berechtigte die Jagd, so bedarf der Pacht vertrag der Genehmigung des Ackerbau ministeriums. Ueberdies hat, der Pächter eine weitere Gebühr von Lire 0.75 für die ersten 500 Hektar, Lire 0.05

für jedes wei- jiere Hektar jährlich zu bezahlen. Der Eigen- -jagdbesitzer muh sich also überlegen, ob er soder im Falle der Verpachtung sän Pächter »diese Gebühr zu bezahlen bereit ist, um die Eigenjagd als Sonderjagd zu erhalten. -Andernfalls wird er besser tun, der Ge- sineinde den Verzicht auf die Eigenjagd gegen jeine angemessene Entschädigung anzubieten. jo. Pächter von Gemeindejagden» deren Der- trag noch nicht abgelaufen ist. Solche Pächter können auf Fortdauer jihres Vertrages

bis zu seinem vereinbarten lAblaus, längstens aber bis zum 21. Februar |l036 bestehen. Jedoch stehen di« maßgeben den Stellen auf dem Standpunkt, daß in diesem Fall der Pächter die ganzen Ge bühren im obigen Ausmaß, also die Gebühr -für den Verpacht (Lire 1.50 und Live 0.10) unfo die Gebühr für den Pächter (Lire 0.75 und Live 0.05) übernehmen muh. Will der Pächter dies nicht tun, so kann i« im Einvernehmen mit der Gemeinde den bisherigen Vertrag auflösen und mit seinen bisherigen Gesellschaftern

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Brixener Chronik
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Page 4 of 8
Date: 11.04.1925
Physical description: 8
. Auf Grund dieser Kal kulation bietet sie dem Pächter 56.^00 Lire. Damit müßte der Pächter die Beamten besolden, Papier, Drucksorten, Tinte, Spagat, Licht, Beheizung, Haus miete, kurz alle Ausgaben, die der Betrieb verur sacht, bestreiten. Selbstverständlich müßte der PüM« noch für sich selbst etwas ersparen, weil ja schM lich auch der bescheidenste Pächter nicht von U Luft allein leben kann. Er wäre also durch die gezwungen, möglichst wenig Beamte anzustellen, A amte, die ihm möglichst billig kommen

sein! Die Tragweite der Aktion wird man noch besser erfassen, wenn man nachstehende Zuschrift aus Klausen sich zu Gemüte führt: Vie Verpachtung des Postamtes Mause«. Man schreibt uns von dort: Der Pächter aus Pisa ist'also letzte Woche eingetroffen und mit ihip ein zweiter Herr. Ihr Amtieren ist von vorneherein dadurch erschwert, daß sie beide der deutschen Sprache nicht mächtig sind, worüber auch ihre persönliche Liebenswürdigkeit nicht hinweghelfen kann. Um den ersten und größten Schwierigkeiten zu begegnen

es ja dem Pächter an. Bevor das hiesige Postamt dem jetzigen Pächter zugesprochen wurde, hat die vorgesetzte Behörde die vorgenannte Hoffnung eine trügerische war. daß neue Kämpfe ihr bevorstehen, wenn sie in diesem Hause bleibt; denn schon beim Frühstück erzählt Frau Seefeld, daß sie die Sommermonate bei ihrer Tochter auf Schwarzenau zubringen werde. Mauon horcht erschrocken auf. „Ans Schwarzenau?' „Ja. liebe Manon. meine Lnzie heiratete doch den GntsbesitzerKarl HeinzHergeilthof ans Schwarzenau?' Manon

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Alpenzeitung
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Page 2 of 8
Date: 02.06.1935
Physical description: 8
in anderen Orten komme, aber auch über den Fischbestand in anderen Ge wässern geradezu Erstaunliches erfahre. Doch die Quintessenz ist stets Dieselbe. Am besten ist der daran, der „glücklicher' Besitzer oder Pächter eines eigenen Reviers ist. Line starke Besischung, wenn auch nur mit der Angel, vermindert das Fangergebnis, nicht etwa weil zu viel herausgesangen wird, sondern weil auch die Fische Wesen mit Verstand sind und schließlich auch das Ding da, das ihnen jeden Augenblick vor die Nase geworfen

. Diese Eenos- senschastsreviere müsse» wenigstens so ausgedehnt sein, daß «ine Bewirtschaftung derselben möglich ist. Die Berechivmvg der Anteile für jeden einzelnen Fischereibesitzer hat mit der Bildung dor Genossen schaft zu erfolgen und hat bei Nichteinigung der Genossen zwangsweise durch die Behörde zu ge schehen. Die Verpachtung solcher Genossenschafts- reviere erfolgt ans die Dauer von mindestens sechs Jahren. Als Kaution sür die Einhaltung der Pacht bedingungen hat der Pächter einen Betrag

sein. Ist der Pächter ein Berufsfischer, so wird er wahrscheinlich auf die Ansgabe von Fischereierlaubnissen an Dilettanten entweder ganz verzichten, oder direkt,' zum Mindesten.sehr bds'chrän ken. Ist der Pächter din Sportverein, so kann er entweder viele Fischereierlaubnisse zu einem nie deren Preis ausgeben, oder die Anzahl der Angler karten beschränk«, und dasür aber einen höheren Betrag verlangen, oder aber er kann die Angler karten örtlich stark begrenzen, d. h. aus Teil« dsi Pachtgewässers einschränken

. Wie vr am besten zu tun hat, das wird sich gar bald herausstellen. Die gefürchtet» Nevischerei aber kann der Pächter ohne weiteres aus seinem Pachlrevier verbieten bis auch er früher oder später zur Einsicht kommen wird, daß eine berufsmäßige Besischung der Ge Wässer unerläßlich ist, soll darauf rationell gewirt schaftet werden. Ein Zusammenarbeiten von Interessengruppen gleichen Charakters hat b«ste Aussicht, die Protek tion der nationalen Regierung zu erhalten. Der Zusammenschluß

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 21.11.1940
Physical description: 4
vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein, Most u. vgl. bereiten, verpflichtet, die Menge der Trèàern und die Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher Ausfüh rung und auf eigenen Formularen, die bei den Gemeindeämtern erhältlich sind. Sie muß spätestens bis zum 2S. ds. am Amte der Gemeinde, wo die Weinberei tung stattgefunden hat, gemacht sein. Eigentümer, Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A (weiß) zu machen; die Pächter

auf dem Formular B (rot); solche, die nicht unter die syndikalen Kategorien der Landwirt schaft, Industrie und Handel fallen, auf dem Formular C (grün). Most wird aus Wein umgerechnet: Für jeden Zentner Most 60 Liter Wein; für jeden Zentner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu be rechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Ke!-! ler des Besitzers bereitet, hat der Besitzers seinen Teil nach dem Formular

A. den Teil des Pächters <für jeden eigens) nach^ dem Formular B zu machen. Die Anmel-! debögen für die einzeln«: Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben sein. Der Be sitzer dringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (ge trennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst aus dem Bogen B die Anmeldung vornehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten anderer, obliegt die Anmeldepflicht dem Eigentümer' der Trauben

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Volksbote
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Page 6 of 8
Date: 21.11.1940
Physical description: 8
Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

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Der Bote für Tirol
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Page 16 of 22
Date: 24.09.1835
Physical description: 22
hlnsg aber -nur >d«m Gefalle zum Äiortheiie gerei- 'chen. Diesekden Rech»» sollendem Gefall, auch rnDtn FSt- <tet> zuffedtn, »enn der Elsteher'drn Antritt der Pächiiing verweigert, die vorgeschriebene Kaution in der lestg^setz- ten Frist^iicht erlegen, oder vor oder noch während der Pachtung sich offenbaren würde, daß dem Pächter ein sder dLs andere jm vorstehenden zweiten ?lbsc<he bezeich nete Hiriverniß zur Uebernadnie öder Aortsrpimg der Pachtung-erltgegenstebe, rvobei noch insbesondere

in den drei ersteren dieser angedentelen Fälle eS dem Gefalle frei- stehen soll » entweder daß bei drr Liziiation erlegte?lngeld atS dem Staatsschatz? verfallen zurück zu behalten, oder gegen den Pächter auf dir so eben bezeichnete Art daS.AMl zu handeln. Im Falle einer aufRerdnung umGefadr deS Vertragsbrüchigen Pächters vorzunevmenden Relizitation bleibt die Bestimmung der^uebei als AusrUsSpreiS anzu nehmenden Summe dem Gutbefinden der GesäUSbebörde -überlassen, ohne daßrderPächter aus dieser Bestimmung

Einwendungen gegen die Gülrigkeil und die rechtlichen Folgen der zweiten Aersteigerunci herleiren kann. >17. Markt sich der Pächter verbindlich, für den Fall der Bewilligung von Gemeindezuschlägen in demBezirke seiner Pachtung dieselben, insofern? ihm die Behebung zugewiesen werden sovie. gleichzeitig mit d^m Pachtschil linge für die VerzehrungSsteuer und in dem ausgespro chenen Perzentenvcrhällniss? zu demselben zu entrichten, und sich hinsichtlich des Gemeindezuschlages überhaupt allen Bedingungen

aller darin enthaltenen Punkte in dem Momente der erfolgten Unierferligung unwiderruflich verbindlich wird, für daö Aerar aber erst durch die sich vorbehiUlene hölierk Geneh migung rechlllcheGulligkeil erhäl,, Hai ziigleich die Stelle der NertragSurknnde z» vertreten. Den SkeMpelbelrag für daSin Händen drr GesällS- behördt bleibende Exemplar hat d-er Pächter zu bestreiken. 19. Förden Fall, ivenn der Pächter die vertrags mäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, stehet e6 den tnit der Sorge

für die Erfüllung deS Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu er greisen, die zur »na,ifgel'ällenen Erfüllung deö LZeriro- geS sühnen, wogegen aber auch den, Pächter der Rechts weg für alle Ansprüche, Wie er anS dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Innsbruck, den 15. Sepl. 1835. K. Kammeral- Bezirks - Vrrwallung. 2 V e r st e ig er n n gL-Ed i t :. Ziom (?raf v. Tannenberg'fchen Landgerichte Rol- tenbürg am Jnn wird bie'mit bekannt gemacht: ES habe die hohe LanveSsteste

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 30.08.1852
Physical description: 6
Erklärung der DarmstSdler einverstanden. HvheGSste. Beschluß de« geseHz-b-nien Körper«. Sine Schwenkung Hannover« in der Zollangelegenbeit. — Passau. Unglücttfzll. — Speyer, hoher Rheinstand. — Kassel, kuefürstl. GedurlStag«feier. — S chwer in. Hr. v. d. Ketten burg. Bern, da« UebungSlager. Pari», Sisenbahnkonzessionen. Der Halldamentall. Er> nur darin ei» Unterschied besteht, daß der wirkliche Meister selbst, der Pächter hingegen nur rückflchtlich des gepachteten Gewerbes der Lade einverleibt

zu genebmigen, und den dortigen Handiungsgefellschaftcr Julius Mosenihal zum provisorische» unbesoldeteu Konsul daselbst mit der Berechtigung zum Bezüge der tarifmäßigen Kon- sulargebührcii allergnädigst zu eriiennen gerubt. Auszug aus dem SitzungS-Protokoll der Handels- und Ge- werbekammer Innsbruck am 6. August 13S2. l. Stadtmagistrat Jlilisbruck ersucht lim Mittheilung der Ansicht der Kammer, ob der Pächter eiueS Bäcker- Gewerbes befugt sei, Lcdrliuge zu halte», selbe aus- zudingeu und freizusprechen

ist der Zlnstcht, daß die ses Recht, welches den daS Gewerbe zünftiger Mei- ^ im Betr>ffe deö Handels mit Blutegeln n»d die ?ln- , ster fortsetzenden Wittlven «ant K. 1L7 der provis. sicht ausgesprochen, eS dürste zweckmäßig sein , den T'ge erponirt bleiben werden Gewerbeordnung für Ungarn, Kroatien uud Sla- > Apotheker» den Detailverkanf derselbe» ausschließlich vonieu) zugesprome-i ist, ebenfalls dem Pächter eines vorzubehalten, oder wen» dieses nicht thunlich wgre, radicirte» Gewerbes zugestanden

werden solle, weil ' sie wenigsteus von der Obliegenheit, Blutegel zu der Eigenthümer eineö solchen Gewerbes jedenfalls halten und selbe nach einer bestimmten Tare ver- verpflichtet ist, dasselbe nur einem tanglichen, mit ^ kaufen zn müssen, freizusprechen. DaS hohe Mini'L allen persönlichen Eigenschaften versehenen Pächter sterium erachtete jedoch auf diese Vorschläge nicht zu überlassen, die mit dem Meisterrechte verbundenen eingehen zu könne», weil sich aus der Freigebiing . ^ ^ . Lasten dem Gewerbe

.' die Wiener Zollkonferenzen. L'r, als in allem Uebrigen ein Pächter ivähreud der ° gebung bei der beschränkten Anzahl vou Apothekern, — Pachtzeir einem Meister ganz gleichgestellt ist, und insbesondere ans dem flachen Lande zum Vortheile u^d zur Bequemlichkeit des Publikums gehört, e»d- lich weil in Sanitätsrüklslchten h«^l>qlb kein B».de», ken obwaltet, indem daS Anlegen der Blu^egeh als^Nk il iriir^i'sit o Operation, von der VerkqusSgestaMng unberührt bleibt, vnd die Hanstätsrü^sicht^n dieser- «egen

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 12
Date: 04.10.1913
Physical description: 12
Rr. 228 Äainrnstag. des Kaisers, Der Namenstag de» Kaisers wurde heute in der üblichen Weise begangen. In der Pfarrkirche -fand ein Gottes dienst statt, an dem die Spitzen der Militär- und Zivilbehörden teilnahmen. Die Stadtkapelle veranstaltete am Vorabend ein Konzert auf dem Waltherplatze, das letzte übrigens in diesem Jahre. Der Bozner Gen:e!nderat hält Mittwoch den 8. d. eine ordentliche Sitzung ab. Zum Konkurse Karasek. Im Konkurse Alois Aarasek, Pächter des Rachauskellers w Bozen, wurde

am Freüag von einer Kö chin eine goZdene Damenuhr im Lederannband gefunden, die der Geschäftsinhaber der betr. Dame sofort überreichte. >Da nun zwischen der Finderin und dem Geschäftsinhaber Differenzen bezüglich Finderiohnss entstanden sind, wird o?e Dame gebeten, sich im betreffenden Geschäfte zu melden. von der Bozner Wirtsgenossenschaft. Neue Gewerbeanmeldungen: Linn Lewisch, Pächter des roten Hahn, Bozen. Brüder Rottensteiner, Pächter des Holterhöfes in (Oberau. Gelöschte Gewerbe: Johann Scherl

in, Pächter des roten Hahn, Bozen. Alois Muigg, Pächter des Hol terhöfes in Oberau. Interne Angelegenheiten: Vorstandssitzung fand im September eine statt. Hiebet wurden zwei zur Begutachtung vorlie gende pachtgefuche befurwor.et. Lin Gesuch um Erweiterung der bereits befreienden Konzession wurde nicht befürwortet. Gemeinsam mit der ^Sastwirre^enossenschasl Meran wurde ein Pro test an den Verwaltungsrat der Ltschwerke überreicht, worin gegen die unbegründete Licht- Preiserhöhung Stellung genommen wurde

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Dolomiten
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Page 4 of 8
Date: 27.06.1928
Physical description: 8
barerer Weg als bisher gefunden, mit der Möglichkeit rechnen, daß der Kurhausbetrieh ab 1. Juli stillgelegt wird, da der gegenwär tige Pächter bei Beibehaltung der bisherigen Bedingungen unter keinen Umständen für eine, auch nur interimsweise Wciterführung zu gewinnen ist. Was diese Tatsache aber für unseren Kur ort und noch mehr für seinen Ruf bedeutet, ist jedem, der die Verhältnisse kennt und es mit der Fremdenverkehrsförderung ernst meint, klar. Es wäre ein weiterer Schritt nach rückwärts

wird, wo Merano eine Saison hatte, wie niemals, auch nicht annähernd nachher. An der Höhe des Pachtzinses aber scheitert jede großzügige Führung des Kurhauses. Denn die Gemeinde will von ihrer propo- nierten und im Budget eingestellten Pacht summe — der letzte Pächter mußte 160.000 Lire bezahlen, dazu zwei Drittä der Be heizung und die ganze Beleuchtung — nicht ablasien, trotzdem nachweisbar jedes Jahr Defizite erwachsen, zum Teil von ganz großen Ausmaßen, die wiederum schwere Schädigungen der heimischen

Lire wurde abgowiesen. So kann es aber nicht mehr weiter gehen. Ein Betrieb, soll er florieren, darf nicht für den Pächter derartige Risikos enthalten, daß er es heute nicht mehr wagen kann zu kon kurrieren oder gezwungen ist, nach kurzer Zeit wieder den Pachtvertrag zu lösen. Dieser stetige Wechsel von Pächtern hindert jede Kontinuierlichkeit in der Betriebsführung, erhöht die Spesen und läßt jeden Pächter zurückscheuen vor dringendst notwendigen Investitionen, die das Kurhaus immer

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 06.07.1889
Physical description: 8
treibt, davon ein Beispiel: Auf dem . Landgute des Herrn Ponsonby in Connty Cork ist der agrarische Streit wieder in hellen Flammen. Zwischen Pächtern und Großgründbesitzern war im Frühjahr ein Vergleich an gebahnt worden. Ponsonby schlug seinen Pächtern (er hat etwa 400) vor, das Gut anzukaufen, und veran schlagte eS auf 114.000 Pfund Sterling. Die Pächter hatten sich bereit erklärt, 108.000 zu geben, die Land- commission bewilligte die nöthigen Vorschüsse und die Sache war dem Abschlüsse nahe

, da trat ein gewisser ' Smith - Barrst ein engl ischer Großgrundbesitzer in Tipperary auf, und kaufte den Pächtern mit der Hilfe eines englischen Syndikats die Güter vor der Nase weg, stellte höhere Bedingungen als Ponsonby und ließ, da die Pächter den Ankauf verweigerten, das Ausweisungs dekret gegeu die ganze Bevölkemng von über 2500 Seelen auswirken In irischen Kreisen sieht man die Ausrottung der Pächter Ponsonby's als eine Kriegs erklärung der Landlords an und ist entschlossen, falls die Sache

weiter geht, mit einem allgemeinen Pächter- strike darauf zu antworten. Ob die Regierung mit den 600 000 Pächtern von ganz Irland ebenso- schnell fertig wird, wie mit den 400 des Ponsonby, mag zweifel haft erscheinen. In Egypteu stehen einander die englischen und französischen Interessen schroff entgegen. Darum hat denn auch unter allen Mächten nur Frankreich seine Zustimmung zu einer vortheilhaften Umwandlung der egyptischen Schuld verweigert. Ferner wünscht dasselbe die Abberufung der englischen Truppen

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