Handlungen verleiteten, sind nähere und entferntere: Die nächste Ursache war ein Pächter, welcher diele Arbeiter ent- iassen und sie dadurch der Verzweiflung und dem Hunger bleisgegeben. Diesen Pächter wollten sie zwingen, ihnen Meder Arbeit und Brod zu geben, und weil ihnen kein ge- ^llches Mittel dazu übrig blieb, darum nahmen sie ihre Wucht zur Drohung und Gewalt. Wohlan denn, meine Herren Richter, warum hat jener Pächter diese Arbeiter dem Hanger preisgegeben? waren sie etwa nicht tüchtig
entlassen? — Nicht etwa vom Herrn des Gutes, dieser sitzt wie tausend Andere seiner Kollegen irgendwo außerhalb des Landes und verpraßt seine Einkünfte unbekümmert darum, ob diejenigen, die für ihn arbeiten, glücklich oder unglücklich sind; er sitzt zufrieden irgendwo in seinem Lehnstuhle, wenn nur der Pächter zur rechten Zeit den Zins schickt, und die Gewohnheit hat ihn bereits dahin gebracht, daß seine blöden Augen es gar nicht mehr sehen, wenn an seine« Goldstücken Schweißtropfen oder gar
Blutstropfen hängen. Und während diese Gutsherren außerhalb deS Landes die Einkünfte des Landes verzehren, da schalten und walten die Pächter mit einer Willkür und Rücksichtslosigkeit, als ob sie es nicht mit freien Menschen, sondern mit Sklaven oder gar mit unvernünftigen Thieren zu thun hätten. Indem sie das Gut bewirthschaften, ziehen sie sich eine Zahl von Arbeitern heran, diese Arbeiter im Dienste der Pächter haben ein un gleich härteres Loos, als Arbeiter im Dienste eines Königs; diesen Pächtern
sind die Arbeiter nur eine Waare, sie fragen danach, so bald und so lange sie dieselben brauchen, und werfen sie weg, sobald sie derselben nicht bedürfen; um des geringsten Gewinnes willen, den sie durch eine Aenderung in der Bewirthschastung ihres Gutes erreichen zu können glauben, machen sie Hunderte von ihren Arbeitern brodlos, kein Fall ist bekannt geworden, wo ein Pächter nur das Geringste ge than hätte, woraus sich erkennen ließe, daß ihm das Wohl der Arbeiter am Herzen liege; aber Tausende von Fällen
sind bekannt, welche es deutlich zeigen, daß diesen Pächtern das Wohl ihrer Arbeiter ganz gleichgiltig ist. Wenn es, meine Herren Richter, für die Entschuldigung dieser Angeklagten gar keinen anderen Grund gäbe, als diese Pächterfrage, — dieser einzige würde hinreichend sein, um ihr Vergehen auf ein Minimum zu reduciren, um für sie höchstens noch das geringste Strafmaaß übrig zu lassen. Denn, wenn diese Angeklagten verurtheilt werden, dann ist diese Verurtheilung ein neuer Sporn für jene Pächter