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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 18
Date: 06.12.1838
Physical description: 18
, welches demjenigen, der Mtistbielher bleibt, zurückbehalten, und beim Erläge der Kaution Im Baren zu Gute geschrieben, den übrigen Pacht- liebhabern aber sogleich nach beendeter Versteigerung zurückge geben wird. §. 2. Die Pachtung derWeingüter beginnt um Martini 1833, endet sich um Martini 1353 und dauert sohln 15 nacheinan der folgende Jahre, jene hingegen der Wiesen und Möser, dann Türkenäcker beginnt um Martini 1833 und endet sich um Mar tini 1347 , sohin 9 auf einander folgende Jahre, ohne daß der Pächter

, um die Pächter gehörig beaufsichti gen , zu den nöthigen Verbesserungen der Güter und zur fort währenden Erhaltung derselben verhalten zu können, wird auf Kosten des höchsten AerarS eine eigene Beschreibung der Guter mit Zuziehung des eintretenden Pächters, dann zweier beeideter Sachverständiger und einer Gerichtsperson vorgenommen wer den , welche ln zweifacher Ausfertigung von sämmtlichen An wesenden unterschrieben, und dem seiner Zeit zu entrichtenden Pachtvertrage beigebunden wird. Bei dieser Gelegenbeil

wird den Pächtern in Bezug auf die Weinkultur die Verpflichtung der Wiederherstellung bereits eingegangener Weinpflanzungen vorgezeichnet, und auf deren fortwährende Erhaltung gedrun gen werden. Der Pächter ist daher nicht nur allein für jede De- tericrirung, sondern auch für die Ausführung der ihm über tragenen neuen Pflanzungen mit der zu leistenden Kaution lind mit seinem ganzen Vermögen haftend. F. 4. Der bedungen« Pachtschilling ist jährlich in zwei glei chen Räten, nämlich um Jakobi, 25. Juli

, und um Michaeli, 29. September, in tarissmäßigerGold- oder Silber,niinze dein Rentamte, oder der hiefür aufgestellten Verwaltung, oder end lich dem künftigen Eigenthümer des Pachti'bjtktes abzu führen. Z. 5. Der Pächter ist nicht berechtiget wegen was immer für Streitigkeiten oder sonstigen Forderungen, die sich wäh rend der Pachtdauer ergeben sollten, wenn sie auch gegründet wären , mit der Bezahlung des bedungenen PachlschillingS zur Verfallzeit zurückzuhalten. Erst dann, wenn er die Zahlnng der verfallenen

Pachlzinsrate geleistet hat, bleibt ihm die Gel- tendmachuNg seiner vermeintlichen Ansprüche im Rechts- oder Gnadenwege unbenommen. F. 6. Es wird dem Pächter zur strengsten Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß sich im Bereiche seiner Pachtung keine neuen Mißbrauch« einschleichen. Jede wie immer geartete Neue rung ist sogleich zurKenntniß des VerpächterS zubringen. Der Pächter bleibt für alle Mißbrauche, die sich während seiner Pachtung einschleichen, selbst dann, wenn sie erst nach ausge gangener Pachtung

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 23.02.1850
Physical description: 10
die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie drn schranken »ewaUsam überschreiten» so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und tie'elde verpflichtet, diesen Beistand »u leisten. . Bet Separateilsahrtrn, so wl« bei Extra^^o^fabrlen mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Pest'llens von demselben gegen Einhändigung der Pollete ein>u?vrdern. 9. Das Derfadren über (^ie VerkürzungenderMaulhgeduhr^ wird von den nach dem Gesetze kie»u berufenen Beherten

gepslo g'N. Der Pächter ist jedo^v bere.^tigt,'von Denjenigen^ die er in einer .selchen G,fällsübertretung betritt', das Sieden-' und eindalbfache der Gebüor als Sicherstellung der Strafe in Barem einmheden, worüber er eine schrtstlicheVestatigunz zu ertheilen hat. , - Äuf das Verlangen de6 Pachters oder des Deschuldigterttvird bei dem nächsten Zcll Ver;ehrungesteuer» cder Kontrollsamte cder dem nächsten für tie Untersuchunzen.über Grfällsüber' tretungen bestellten Beamten, ocer

wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die ThatvisHseibung aufgenom men und über d-eselb'e weiter nach te-n Gesetze vorgegangen. Die wegen der gedachten GefallSvertürmngen einstießenden Strafgelder fallen,.nach Adzug der Kosten deL Verfahrens, soweit diese Kosten nicht'von dem Bescvuldigten oder Verur- the^lten vergütet tverten, tem Pächter ;u. . 1>«. Die Entscheidung ter stch auf ^i, Einbedung und Hanthadung ter Mauth deziedenten Streitigkeiten <wls>D,n den Pächtern und den Partheien steht den Kame

-^lbedör, den zu. Der Pächter ist taher verbunten, den GesätlSbekö.r- den 'üd»r alle Maulhangelege? keilen , nachdem sie es fcr« dern. <christti^) oder mündlich Nett und Antwert m geben. Diese Behordsn sind bere^igt, ihn hier im Falle der Wei» gerun^ odev Unl«r^assunz durch Strasdcthen vrrr auf andere gefeyliche Art zu verhalten. Gegen tie Entscheidung der Kam- meral-Bezirks^Verwaltung kann binnen 4 Wochen ter Rekurs an die t. t. Zininz LandesdirekNcn und gegen dif Entschei dung der letzten gleichfalls

, so gevüdrt ihm das Drittel des eingtdrachten Strafbetrages. Der Pächter hat serner auä) darüber zu wachen, daß die (Zirkulär - Verordnung vom 3. Juni lAtO, Skr. ^ betreffend tie Festsetzung der Brett« unv des G,rv)chtes der LäduNgen der Lastwagen, die Bespannung derselben, die Breite ter Neik'e der H?äcee und das Einlegen der Rnßkelten befolgt werte; jede Außer» achtlassunz d'eser Verordnung ist von dem Pachter gleichfalls entweder ter nächsten politischen Ovrlgkeit oder dem nächsten Gefällsamte

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 06.08.1859
Physical description: 10
10. Dir Entscheidung der sich auf die Etnhebung und Hanhhabüng der M<,uth beziehenden Streitigkei ten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Finanzbehördeu zu. Der Pächter ist datier verbun den. den Äesällsbehörden über alle Mauthangelegen- hci'.kn, je nachdem sie eS fordern , schriftlich oder mündliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtiget, ihn hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung durch Strafboten oder ans andere gesetzliche Art zu verbalteu. Gegeu

die Ent scheidung der Finanz Bezirks-Directio« kann binnen 4 Wochen der Recnrs an die k. k. Fiiianz-Laiides- Direction, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz- Ministeriuitt ergriffen werden. 1». Der Pächter ist verpflichtet, ans die Befolgung der Circularverordnung vom 25. Juni 1837. Zail 13172, rücküchtlich der Ueberladuug zu. wachen, und die Anzeige hievoii au die nächste politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehrniigssteiier- oder Cou

- trollsamt zu machen, je nachdem ein oder daS andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhr werk zieht, der Mauthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten StrafbetrageS. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circiilarverordiinng vom 8. Juni 1340 Nro. I331V— 1901, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Rä der und das Einlegen

der Reißketten befolgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dein nächsten GefällSamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthdollesen von der zurückgelegten Station zu verhalten^ nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich znr Leistung einer Cantion. welche, wenn der Pächter den Pachtschilling mouätlich vorhinein zu zahlen üb>ruimmr, im sechsten Theile des einjäbrigen Betrages

desselben zu bestehen hat; wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jede» Monats zu berichtigen, in dem vierten Theil des jährlichen Pachtschillings zu erleben kommt, und die spätestens bis 15. Octo- ber 1859 bei dem betreffenden Amte gefristet wer den muß. . >4. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarial-G. bände vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen feiner Unterbringung

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 09.09.1864
Physical description: 8
>ur Borzelgung der Mautbbolleten von der zurück, aeleaten Station zu verhalten/ nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur ^stung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu be liebe« bat, wenn der Pächter es aber vorzieht, den selben erst nach Ablauf eineS jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theil, des Jährlichen Pacht- schillingS zu erlegen kommt, und die spätestens

bis 10. Dezember 1864 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. „ ^ 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann,, wird, wenn, kein Hinderniß obwalset, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 1K. Den Pachtschilling hat der Pächter auf feine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten

, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einerN Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Kon» kret'alpachtobjekten gehörigen jedoch selbstständigen Mauthobjektes durch et» Elementarereigniß oder durch ein anderes von ihm unabhängiges zufälliges Ereiguiß nach von ihm rechlsbkständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vier zehn Tagen ununterbrochen gänzlich

nicht als ein den Entschädignngs.Anspruch des Pächters begründendes Elementarereigniß ange. sehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzu sprechen berechtigt ist. Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschul den hervorgerufenen, die Benützung des Pachiobjektes behebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Vermin derung des Pachtvbjektes in größerem oder geringe rem Maße einwirken, durch welche aber die Be nützung

eines selbstständigen Mauthobjektes' nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EntschädigungSgesuche wegen entgangener Be nützung der PachtobjeNe müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Be- , Hebung deS Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über- reicht werden, widrigenfalls

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
-emjenigen, der Meistbielhcr bleibt, zurückbehalte», und beim Erläge der Kaution im Aaren zu Gute geschrieben, den übrigen Pacht liebhabern aber sogleich nach beendeter Versteigerung zurückge geben wird. §. 2. Die Pachtung derWeingüter beginnt um Martini 1838, endet'sich um Martini 1853 und dauert sohin 15 nacheinan der folgende Jahre, jene hingegen der Wiefen und Möser, dann Türtenäcker beginnt um Martini 1838 und endet sich um Mar tini 1847, sohin 9 auf einander folgende Jahre, ohne daßder Pächter

, um die Pächter gehörig beaufsichti gen , zu den nöthigen Verbesserungen der Güter und zur! fort, währenden Erhaltung derselben '.erhalten zu können,.wird suf Kosten des höchsten AerarS eine eigene Beschreibung der Güter mit Zuziehung des eintretenden Pächters, dann zweierbeeidettr Sachverständiger und einer Gerichteperson vorgenommen wer den , welche in zweifacher Ausfertigung von sämmtlichen An wesenden unterschrieben, uiid dem seiner Zeit zu entrichtenden Pachtvertrag« b»lg»bund»n wlrd

. v»l dieser Gelegenheit wird den Pächter« in v»zugauf di» Wetnkullur dt» Verpflichtung der Wied»rh,rstell«ng berei tS »ingeAangener Weinpflänzungen »ora»z»«ch^»t, »ndaufderen fornvährent» Erhaltung gedrun gen werden. D»rPächter istdahernich« nur allein fürjed«De- teriorlrung, sondern auch für di» Ausführung der ihm üter- tragenen n»ü»n Pflanz»ng»n mit der z« leistenden Kaution und mit seinem ganzen Vermözen haften». A 4^ Der bedungen» Pschtschiaing ist jährlich in zwei glei chen Skaten, nämlich um Jakobi, 25. Juli

, und um Michaeli, 29i S»pt««b»r, in tariffmSßig«r Gold, oder Sildermünzedrm Rentamt», od»r drr hi»für aufgestellten Berwaltungi oder end. lich dem künftigen Eigenthümer des Pachtobjektes abzu führen. . §. 5. Der Pächter ist nicht berechtiget wegen was immer für Streitigkeit»» oder sonstig»» Forderungen, die flch wäh rend der Pachtdäukr ergeben sollten , wenn sie auch gegründet waren , Mit drr Bezahlung des dedungenen Pachtschillings zur Perfallzeit zurückzuhalten. Erst dann, wenn er die Zahlung der verfallenen

PachtzinSrat» geleistet hat. bleibt ihm dieGel- tendmachung seiner vermeintlichen Anspruch» im Rechts - oder Gnadenwege unbenommen. Z. 6. ES wird dem Pächter zur strengsten Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß flch im Bereiche seiner Pachtung keine neuen Mißbrauche einschlelchen. Jede wie immer geartete Neue rung ist sogleich zurK,nnttiiß des VerpächterS zu blingem Der Pächter bleibt für alte Mißbrauche, die sich wahrend seiner Pachtung einschlelchen, selbst dann, wenn sie erst nach ausge gangener

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Newspapers & Magazines
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 12
Date: 23.08.1913
Physical description: 12
nicht mächtig ist, leider nicht alle festhalteu konnte. 2er Bozner Nörgler. Der Bürgersaal wird berichtigt. Also der Nörgler hat unrecht. Der neue Pächter des Vürgersaales zahlt nur um 600 K weniger als der bisherige, so daß die Stadt nicht 4000 K draufzahlen muß. Nachdem der Herr Bürgermeister in der „Frische" ist, besorgte diese Richtigstellung der Obermagi stratsrat v. Sölder. Es ist aber doch eigentümlich, daß die „Bozner Nachrichten" auch diese von uns gemachte Mitteilung brachten, ja nach mehr

, so würde er gesehen haben, daß die Steuer zahler doch draufzahlen. Nach der Berichtigung er hält nun die Stadt an Pacht 2000 K, Brauerei besitzer Fuchs 3000 K und der Verein „Schlaraffia" 360 K, also in Summe 5360 K. Dazu soll nach der Berichtigung der Pächter noch eine Abnützungsge bühr bezahlen, so daß Einnahmen von zirka 6800 Kronen sein sollen. Laut Voranschlag aber erhielt die Stadt vom Pächter der Bürgersaallokalitäten im Jahre 1910 8166 K, im Jahre 1911 7960 K und heute nur mehr mit der Abnützungssumme

, ohne der Öffentlichkeit etwas zu sagen, den Pacht ermäßigte. Und der es nicht glaubt, studiere die Gemeindevoranschläge der Stadt Bozen seit 1910. Aber noch eine kleine, un bescheidene Frage möchten wir uns erlauben: Wie viel wird denn der neue Pächter an elektrischer Lichtsteuer bezahlen? Also viel Wahres besitzt der Artikel in der „Volkszeitung" doch, und sicher noch mehr der Artikel, der nur von einem Erstintereff- sierten verfaßt sein konnte, in dem Bozner bürger lichen Blatte, den „Bozner Nachrichten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 12
Date: 01.01.1936
Physical description: 12
Dir «aber raten, Dich mit «dem Rachb«ar zu versöhnen, da Du sonst schließlich doch Deine Wasserleitung «entfernen müßtest und Du vielleicht einen großen «Schaden hättest. Frage: Ich habe im Jahre 1926 elne Liegenschaft er- worben, mit der auch eine Bäckerei verbunden ist. Da Ich selbst keine Gewerbeberechftguing hatte, muht» ich den Betrieb verpachten. Begangenes Jahr töste der Pächter den Vertrag. Da ich keinen neuen Pächter auftrekben konnte, mußte das Sewerbe als ruhend erklär werden. Letzten Monat fand

ich wieder einen Pächter und dieser meldete auch das Gewerbe wieder an. In unserem Dorfe ist aber noch eine zweite Bäckerei. Soviel man mir sagte, wird es jetzt schwer sei«, die Gewerbeberechtigung für meine Bäckerei wieder zu! erlangen. Wieso kommt das? Antwort: Die neue Gewerbeordnung bestimmt, daß Gswerbsanmeldungen nur dann bewilligt werden, wenn in dem Orte, in dem «das Gewerbe cmsgeübt «werden soll, Lokal- bedarf vorhanden ist und «die Wettbewerbsverhültnisse nicht ungünstig beeinflußt werden. Rach

den gewerberechtlichen Bestimmungen muh auch das Gutachten «über die beiden vor liegenden Bedingungen bei der Genossenschaft eingeholt wer ben. Lautet dieses, daß Lein Lokalbedarf gegeben ist und die Wettbewerbsverhältnisse für die bereits betriebene Bäckerei ungünstig werden könnten, dann wird es schwer «sein, die Ge werbeberechtigung für Deinen Pächter zu erlangen. Du kannst aber, w«enn man Deinen Antrag abweist, an die Landeshaupt mannschaft berufen. Frage: Schon fett mindesten» 66 bis 70 Jahren haben mehrere

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 6 of 8
Date: 17.01.1852
Physical description: 8
nach der vorliegenden Mappa deS Geo, meter Christa. 2. Der AuSrusöpreiS für die Parzelle Nr. 1. mit welcher zugleich das HauS und die Stallung verpachtet wird, ist auf 25 fl.z für die übrigen 5 Parzellen auf 20 fl. abufiv R. W. per Tagmad festgesetzt, unter dem kein Anbot angenommen wird. 3. Die Verpachtung geschieht von Lichtnuß 1852 bis dahin 1862 auf 10 Jahre. 4 Der Pächter jeder Parzelle hat die in feinem Theile bereits bestehe, den Berglen im guten Stande einzuhalten, und längs den geschnittenen Gräben

die neuen Bergeln, wie sie in der Mappa angedeutet sind, auf seine Kosten anzulegen. 5 DaS Schneiten der neuen Gräben bezahlt die Verwaltung, dagegen haben die Päch ter die rohe Erde bis zum Frühjahre 1353, wo die neuen Rasclanlagen gepflanzt werden sollen, zweimal zu überstechen. 6. DaS Weiugartholz zu den neuen Bergeln schafft die Verwaltung, dagegen haben die Pächter die Einhaltung der alten Bergeln zu besorgen, und sämmtliche Erdarbeiter, ortSge- bräucklich und zu rechter Zeit zu verrichten

Entwässerung stets offen zu erhalten. 1(1. Der Pächter der Parzelle Nr. 1 hat die kleine Brücke über den WasserabzugSgra» den von 6' Breite Nr. 1, die Pächter von Nr. 2 und 3 die Brücke Nr. 2 und die Päch ter von Nr. 4 und 5 jene Nr. 3 herzustellen und einzuhalten. 11. Die Pächter von Nr. 2. und 3 habe» dem neuen Abzugsgraben entlang und von der Brücke Nr. 2 bis 3 einen Querweg zur Bequemlichkeit der Pächter offen zu lassen, so wie der Pächter von Nr. 6 deS GanSkragen die Durchfahrt

der auf dem noch übrigen Spi tal-Moose wachsenden Streu gestatten muß. 12. Innerhalb der ersten 3 Jahre ist der Boden nach dem Niveau anzuebnen, die Kul tur desselben wird nicht beschränkt, er kann zu Wiese oder Acker benützt werden. 13 Sollte in der Folge das Schneiden eines Quer- over Seitengrabens aufVorschlag der Verwaltung für nothwendig «kannt werden, so muß der betreffende Pächter die Aus lage allein bestreilen. 14. Der Pachtschilling ist immer soticix»ucko um Lichtmessen jeden JahreS für das lausende

, und die Türkäcker nach Verlauf der ersten 4 Jahre also im Frühjahre 1855 das erstemal und alle 3 Jahre einmal ordnungs mäßig eingedüngt wer»en. 17. Weder weaen MißwachS noch wegen Elementar-Schäden findet eine Entschädi gung statt, und der Pächter hat kein Recht unter waS immer für einem Vorwande einen Ersatz anzusprechen. 13. Sämmtliche Steuern, und daS für die Etschumlage ausgeschriebene Geldbetreffniß bezahlt die Verwaltung, sämmtliche Etschfuhren haben aber die Pächter unentgeldlich zu leisten

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
SS7 eines felbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmögltch gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich'den herbeigeführten Abfall am Ertrage deS gepachteten Objekies ohne einen An spruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EmschädigungS-Gesuche wegen entgangcner Benützung der Pachtobjrkce müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des Hindernisses an bei der Bezirksbe- hörde, in deren Bezirke die Manthstation gelegen ist, überreicht

werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnanfgehaltencii Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber anch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wild jedesmal

und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder, den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung nnd Gefahr zu verwalten haben, eiznusetzen, oder das gepachtete Objekt auf feine Gefahr und Kosten neuerdings feilznblethen

, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern.Wegen zur Erfül. lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde. und der Gefällsbehörde stedt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kantion, nöthigenfalls anch von seinem übrigen Ver mögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenom menen

Wiederversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Scqne- stration des Manthgefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mantherträguiß sich ergäbe, so soll das Gefälls-Aerar berechtigt sein, diese Bortheile für sich zu behalten. Ueberdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festge setzten Zeil nickt abführt, von der rückständigen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung die Verzugs zinsen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 03.10.1861
Physical description: 6
einander folgende Jahre, nämlich von Martini 1861 bis dahin 1866 verpachtet, wobei sich gegen seitig eine halbjährige Auf- und Abkündnng bedun gen wird. Der Pachtversteigernngspreis für Ein Jahr hat auch für die übrigen Jahre zu gelten. 2. Der jährliche Pachtschilling ist in 2 Raten zu bezahlen, die eine Hälfte Ist um Martini (1861) erstmals, und die 2te Hälfte um Georgi zu bezahle». 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlasse« nen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtzeit, oder im Falle

einer Pachtaufkündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückzustelleu, einen allen- sälligen Abgangs oder fchnldbare Deteriorirung hat Pächter nach dem Befinden der Sachverständigen zu ersetzen. 4. Wird Jedermann zum Pachte zugelassen, der sich über einen guten Leumund auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter die herrschästlichcn Rea litäten in gutem Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Müble und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über^wei Gul, den öst. Währung

betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu unterfangen, kleine Auöbesscruilqcn zu feiuem Nutzen und zum Nac! tbeile des Werkes hinauszuschieben, soudcru solche gleich vornehmen zu lassen, widrigen Falls bei einer geflissentlichen Un- terlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sei» soll, die Reparationskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst anö Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine ^ Sagpiütter

selbst beizuschassen, und die ihm im AmAbaren Stande übergebeueu Mühlsteine und r<,5, . zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar. G,räthschas«en beim Austritte ans dem S4« Kontrakt im gleichen Stande, wie sie ibm lant Pachtinventar übergeben worden Pächter ^'verpflichtet alle sämmllichen herr. schästl. Sagbökzer nack dem von der k.^k. Hammer- Verwaltung angegebenen Maaße und Form uneut- geldlich zu schneiden nnd von jedem Hchnittholze die zwei noch brauchbaren Schwartlinge den» Amte zu- nickzustetten

, nnd überbaupt sur das Schneiden der herrschäftlichen Schnittwaaren keme Vergütung zu fordern und ebenso auch von den bei der Sage ab« 5>ttenden Sagspäne so viel dem Amte unentgeldlich abzugeben, als zur Bemairung der Handelsgrundc erforderlich sein werd,». . . 8. Der Pächter sämmtl. Gewerbe hat sich genau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Borschristen nnd Aufträge zu halten. S. Ferners bat Pächter die Erwerbsteuer, so wie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsame Bezug habenden Steuern

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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 24.01.1852
Physical description: 4
«uf Ausmessung nach der vorliegenden Mappa deS Geo- meter^Chnsta. ^ ^ P^ge Nr. 1. mit welcher zugleich das HauS und die Stallung verpachtet wird, ist auf 25 fl.; für die übrigen 5 Parzellen auf 20 fl. abufiv R. W. per Tagmad festgesetzt, unter dem kein Anbot angenommen wird. 3. Die Verpachtung geschieht von Lichtmeß 1352 bi» dahin 1862 auf 10 Jahre. 4. Der Pächter jeder Parzelle hat die in seinem Theile bereit» bestehenden Berglen im guten Stande einzuhalten, und längs den geschnittenen Gräben die neuen

Bergeln, wie sie in der Mappa angedeutet sind, auf seine Kosten anzulegen. 5 Das Schneiden der neuen Gräben bezahlt die Verwaltung, dagegen haben die Päch ter die rohe Erde bis zum Frühjahre 1S53, wo die neuen Raselanlagen gepflanzt werden sollen, zweimal zu überstechen. 6. DaS Weingartholz zu den neuen Bergeln schasst die Verwaltung, dagegen haben die Pächter die Einhaltung der alten Bergeln zu besorgen, und sämmtliche Erdarbeiten ortSge- bräuchlich und zu rechter Zeit zu verrichten. 7. Die Reben

stets offen zu erhalten. 1V. Der Pächter der Parzelle Nr. 1 hat die kleine Brücke über den WasserabzugSgra- ben von ca Breite Nr. 1, die Pächter von Nr. 2 und 3 die Brücke Nr. 2 und die Päch ter von Nr 4 und 5 jene Nr. 3 herzustellen und einzuhalten. II. Die Pächter von Nr. 2. und 3 haben dem neuen Abzugsgraben entlang und von der Brücke Nr. 2 bis 3 einen Querweg zur Bequemlichkeit der Pächter offen zu lassen, so wie der Pächter von Nr. 6 des GanSkragen die Durchfahrt der aus dem noch übrigen Spi

- tal'Moose wachsenden Streu gestatten muß. 12. Innerhalb der ersten 3 Jahre ist der Bodes nach dem Niveau anzuebnen, die Kul tur desselben wird nicht beschränkt, er kann zu Wiese oder Acker benützt werden. 13. Sollte in der Folge das Schneiden eines Quer- oder Seitengrabens auf Vorschlag der Verwaltung sür nothwendig erkannt werden, so muß der betreffende Pächter die Aus lage allein bestreiken. 14. Der Pachtschilling ist immer imticip»lillo um Lichtmessen jeden Jahre» für daS laufende Fruchtjahr

nach Verlauf der ersten 4 Jahre also im Frühjahre 1855 das erstemal und alle 3 Jahre einmal ordnungS- mäßig eingedüngt werden. 17. Weder wegen Mißwuchs noch wegen Elementar-Schäden findet eine Entschädi- Mg statt, und der Pächter hat kein Recht unter was immer für einem Verwände einen Ersatz anzusprechen. z..,i.i?..?Ä'^liche Steuern, und da» für die Etschumlaze ausgeschriebene Geldbetreffniß leisten Verwaltung, sämmtliche Etschfuhren haben aber die Pächter unentgeldlich zu Kosten^trIn die Päch!^all

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