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Title A - Z
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Books
Category:
History
Year:
1889
¬Die¬ Stadt Hall in Tirol, der Salzberg im Hallthale, die Saline und der Bezirk Hall : ein topographisch-historisches Vademecum für Hall und Umgebung als Führer für Einheimische und Fremde
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Page 89 of 171
Author: Stolzissi, Peter Regalat / von Peter Regalat Solzissi
Place: Hall in Tirol
Publisher: Selbstverl.
Physical description: VII, 147 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Hall <Tirol> ; z.Geschichte
Location mark: II 59.168 ; II 4.629
Intern ID: 157639
zu Thaur, ' und dieser erhielt dafür jährlich 15 Pfund Berner um Sonnenwenden aus der Pfannhauskasse. Bei all’ diesem lobenswerthen Streben schadete König Heinrich doch seiner Sache durch sein schäd liches Verpachtungssystem der Gefälle und der Kammer güter. Die Pächter wurden reich und seine Kassen arm. Die Totalsalzerzeugung unter der Pachtzeit der Brüder Attesi aus Florenz schätzte man auf circa 47.000 Fuder = 148.000 Zentner pro anno, davon 66.000 Ztr. zum Verkauf gelangten. Das Uebrige kam

auf die Schenkungen an Klöster, milde Anstalten, Almosen — Lehen — und Muss-Salz. Unter Heinrich waren Burghard, Walderer, Seifrid von Rottenburg, Walter, Golschalk und Schine von Florenz bald Salzmaire und bald Pächter des Salzwerkes. Nach König Heinrichs Tod gelangte seine einzige, sonderbar beleumundete Tochter Margaretha (die Maul tasche zubenannt) zur Regierung. Ihr erster Gern al war Johann von Liixenberg-Böhmen. Beide schätzten zwar das einträgliche Salzwesen, aber sie blieben, nur mit Verwechslung

der Pächter, beim nachtheiligen Pacht systeme König Heinrichs. Als Pächter nennt die Berg chronik: Selline von Florenz und Heinrich Kripp von Hall. Mittlerweile wurde die lebenslustige Margaretha ihres böhmischen Johannes überdrüssig, und gab ihm bei guter ■ Gelegenheit den Laufpass, heirathete dagegen den lebhaftem Ludwig von Brandenburg, trotz allem Gezetter dagegen. Anno 1354 verpachtete Ludwig das Berg- und Salzamt an Werner den Zehen und Eberhard den Hof- ner. Diese Pächter sotten auf zwei Pfannen

. Die Werke geriethen- durch Misswirtschaft in die Klemme, so dass ein Deficit von 1086 Mark gering genommen, daraus resultine. - Damalige Salzerzeugung : 150.801 Ztr. im Jahre. Die Pächter legten wegen Kostenersparung keine neuen Laugwerke an und trieben den abscheulichsten Raubbau.

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Category:
History
Year:
1889
¬Die¬ Stadt Hall in Tirol, der Salzberg im Hallthale, die Saline und der Bezirk Hall : ein topographisch-historisches Vademecum für Hall und Umgebung als Führer für Einheimische und Fremde
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Page 90 of 171
Author: Stolzissi, Peter Regalat / von Peter Regalat Solzissi
Place: Hall in Tirol
Publisher: Selbstverl.
Physical description: VII, 147 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Hall <Tirol> ; z.Geschichte
Location mark: II 59.168 ; II 4.629
Intern ID: 157639
auf eine kurze Zeit an sich, übergab selbe aber noch im Jahre 13 G 3 tü® nächsten Verwandten, die Brüder Rudolf, Albert und Leopold von. Oesterreich, begab sich nach Wien und starb dort am 9. März 1366. Während der Regierung der Gräfin Margaretha mit ihren zwei Genialen und des Meinharts III, waren Schine von Florenz, Heinrich Fi eg er, Heinrich Kripp, Eberhard Hofner, Werner der Zehler bald Salzmaire, bald Pächter und Conrad Schropp war Bergmeister, Anno 1364 kam Rudolf nach Tirol

, um für sich und seine ■ zwei Brüder die Erbhuldigung entgegen zu , nehmen. Er fand das Salzwerk in sehr herabgekom menem Zustande infolge des Pächter Raubbaues, Daher stellte er das Pachtwesen ab, setzte aber kaum ein bes seres System an dessen Stelle, denn er nahm dafür Partikuleurs an, theilte den ganzen Salzberg in 36 Berg- theile ab, die er Schläge nannte und verlieh selbe an verschiedene Private als Eigenthum (so eine Art käuf licher Kuxen), und ordnete Alles an, wie er glaubte, dass es am besten sei. Das Personale

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1905
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und Entscheidungen zum Gebrauche bei der Verwaltung der tirolischen Gemeinden
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Page 143 of 803
Author: Tirol / Landesregierung / hrsg. vom Tiroler Landesausschusse
Place: Innsbruck
Publisher: Selbstverl.
Physical description: VII, 791 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Gemeindeverwaltung ; s.Recht ; z.Geschichte 1823-1904 ; f.Quelle
Location mark: II 100.658 ; 772 ; 2.095 ; II 105.041
Intern ID: 112431
In feinem bet vorbezeichneten Falle ist die Einz eln- abfindung ausgeschlossen. . . . - . .§ 2.. Zm Falle der Solid ar -Ab findung oder der Ver- Pachtung gehen mit dem Abschlüsse des bezüglichen Ver- träges die in dieser Verordnung der Gemeinde zum Zwecke der Einhebung der Auflage eingeräumten Befug- nifse, mit Ausnahme der in den HH 3 und 14 Alinea 1 enthaltenen, auf die Vertretung der in solidum abge fundenen Parteien, beziehungsweise auf den Pächter über, und sind die Parteien

in allen diesen Fällen zu den- selben Pflichten verbunden. § 3. Die Art der Einhebung der Auflage (§ 1), sowie eventuell die Namen der Vertreter der in soiidxun ab gefundenen Parteien oder der Pächter und die Zur Ent gegennahme der Anmeldungen und Zahlungen bestimmten Personen und Orte, ferner alle diesbezüglichen Verande- rungen sind in der für Kundmachungen der Gemeinde bestimmten Weise zu verlautbaren. § 4 - Wer im Gebiete der Gemeinde: a) den Verkauf von Bier im Kleinen, d. i. in Mengen unter einem Hektoliter

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1905
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und Entscheidungen zum Gebrauche bei der Verwaltung der tirolischen Gemeinden
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Page 670 of 803
Author: Tirol / Landesregierung / hrsg. vom Tiroler Landesausschusse
Place: Innsbruck
Publisher: Selbstverl.
Physical description: VII, 791 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Gemeindeverwaltung ; s.Recht ; z.Geschichte 1823-1904 ; f.Quelle
Location mark: II 100.658 ; 772 ; 2.095 ; II 105.041
Intern ID: 112431
■. § 2. ■■ Das Fangen (Töten) der Maulivür^ e in den Wäl dern und allen nicht Zu Wiesen und Gärten verwendeten Gründen ist jederzeit verboten, in den Wie sgründen und Gärten aber nur in der Zeit vom 1 .^Uvril .big... (Su b e September gestattet. §3. ' Das Einsammeln und Töten der Engerlinge oder anderer massenhaft-auftretender, der Kultur schädlicher Insekten hat jeder Gründbesitzer, Pächter oder' Frucht- meßer auf den ihm eigentümlichen oder von ihm benütz- ten Grundstücken unentgeltlich

zu besorgen. §4. Jeder Grundbesitzer, Pächter, und Fruchtnießer ist verpflichtet, im Frühjahre und im Herbste jeden Jahres seine Obstbäume, Weinreben und die in ihrer Nähe be findlichen Hecken von den Raupen und der Raupenbrut und anderen schädlichen Insekten zu reinigen. Werden Bäume, welche von Raupen befallen sind, gefällt oder von Raupen befallene Acste abgehackt, so müssen dieselben abgeraupt oder sogleich weggeschafft und verbrannt werden. Ebenso sind die von den Reben abgenommenen Weidenbänder

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Books
Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1922
Statuten der Genossenschaft der konzessionierten Elektro-Installateure für die pol. Bezirke Bozen-Stadt, Meran, Schlanders, Brixen und Bruneck mit dem Sitze in Bozen
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Page 8 of 47
Author: Genossenschaft der Konzessionierten Elektro-Installateure für die Politischen Bezirke Bozen-Stadt, Meran, Schlanders, Brixen und Bruneck <Bozen>
Place: Bozen
Publisher: Selbstverl.
Physical description: 42 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: k.Genossenschaft der Elektroinstallateure Südtirol ; s.Satzung
Location mark: 728
Intern ID: 182123
8 2. Name, Umfang und Sitz der Genossenschaft. Die Genossenschaft, für welche dieses Statut gül tig ist, führt den Namen „Genossenschaft der konzes-- signierten Clektro-Jnstallateure des Kammerbezirkes Bozen, welche das Elektro-Installateurgewerbe selb' ständig oder als Pächter betreiben, als Mitglieder (Z 3) und deren Hilfsarbeiter einschließlich der Lehr linge als Angehörige G 8); sie hat ihren Sitz in Bozen. 8Z. Mitglieder der Genossenschast. Wer in dem Bezirke dieser Genossenschaft

ein oder mehrere der im Z 2 benannten Gewerbe selb« ständig oder als Pächter betreibt, wird schon durch den Antritt des Gewerbes Mitglied der Genossen schaft und hat die damit verbundenen Verpflichtun gen Zu erfüllen. Der Stand der zur Genossenschaft gehörigen 'Ge werbe und jede Veränderung in diesem Stande wird der Genossenschaft von der zuständigen Ge werbebehörde mitgeteilt. Personen, welche die im Z 2 genannten Gewerbe in dem Genossenschaftssprengel fabriksmäßig betreib ben, können der Genossenschaft

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