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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 6
Date: 20.11.1922
Physical description: 6
und trat offen als Gegner-gegen > die Herren von Stübich aus. Und wenn er in ^ feiner' schwerfälligen und wuchtigen Art Be- schtverde führte beim Bergwerksverwalter, , oder wenn er trotzig verlangte, vor die Gra- i fen gesühn zu werden, dann wußte man, daß i ein nicht zu verachtender Gegner in ihm e» wachsen war. Sie wußten, daß er der An walt der Ahrner war und daß hinter ihm j sämtliche Großbauern standen. Es waren aber auch weiter drinnen im Tal Leute, die als Pächter auf den Besitzungen der Stübich

» saßen. - Nun hätte man meinen sollen, daß dies ergebene Diener ihrer Brotherren wä- ! ren. Das waren sie nicht. Denn das Los dieser Pächter — wenn sie auch nicht leib eigen und an die Scholle gebunden waren, sie zahlten einfach einen bestimmten Zins — war insofern hart, als sie für Fremde arbei ten mußten. Mancher zwar hatte sich den Hof durch Kauf erworben, denn die Stübichs brauchten immer Geld: mancher aber ver mochte das Pachtgut nicht an sich zu bringen, weil es die Herren nicht verkaufen

wollten. Diese Pächter grollten ihnen, und wenn den Grafen etwas daran lag, gute Pächter aus ihren Höfen zu haben, mußten sie in andc rer Weise den Pächtern entgegenkommen Dies eigenartige Verhältnis -brachte es mii sich, daß die Pächter eine Macht besaßen, di« sie nicht ausnützen konnten, wie es ihnen am liebsten gewesen wäre, nämlich die Grafen zu oerdrängen. Als sie nun sahen, wie seht diese die fremden Knappen begünstigten und die einheimischen zu vertreiben svchten, ge schah

cs, daß mancher den Pacht kündigt.' und vom Hose zog. Der Duregger, Pächter aus Duregg in der Klamm, hatte es ihnen so eingeredet. Weil aber die Grafen ihre Besit-une n nicht brach liegen lassen wollten und auf dos Erträgni5 des Pachte« nicht verzichten konnten, zogen sie abennals fremde Pächter ins Tal. Auf einigen Gütern schon hausten ' ltherische Dies war dem Duregger recht. Wohl er° n tcn 5' Bauern das Gefähr e am Borge hcn der Pächter, aber es war hinwiederum schwer, sie an ihrem Handeln zu hindern. Trotzdem

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Volksbote
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Page 11 of 12
Date: 19.04.1923
Physical description: 12
des Ertrages selbst Zu sammenhängen. (Dev nächste Absatz handelt von der Teilpacht: wir übergehen diese Bestimmungen, da diese Art der Bodenbearbeitung in Südtirol nicht vorkommt.) Jener Teil des Bodenertrages, ivelcher dem Pächter zufällt, wird ebenfalls nach Abzug der PrämkÜonskosten und -Verluste, welche der Pächter zu kragen hat, als Ertrag der Kate gorie v der Einkommensteuer unterworfen. 2. Steuersah. Die Höhe des Satzes für die im Art. 1 er wähnte Steuer auf den tandw. Bodenertrag Wirt

. 4: Der Pächter mutz den ach ihn entfallenden Bodenettvag und die Produktionskosten und Verluste anmelden. Art. S. Die Erklärungen, welche die Steuerträger mif Grand der vorhergehenden zwei Artikel abzuge- ben verpflichtet find, müssen sich auf das in den Jahren 1920/1921 und 1921/1922 erzielte Durch- schnittserlrägnis gründen und bis zum 30. Juni 1923 abgegeben werden. 4. Stvchbeflimmungen. Art. 6. 5&c die Nichtabgabe oder unwahre Abgabe der in den vorigen Artikeln vorgeschiebenen Er klärungen

, welches der Besitzer dem Pächter <m- oertraut hat oder welches der Pächter besitzt; s) Roherträgnis, soweit es dem Pächter zu- sällt; 1 fl), jährliche Passiozahlungen, welche das Roh erträgnis nach f) belasten, Auslagen und 'Ver luste zur Erzeugung des Erträgnisses, sowett sie zu Lasten des Pächters sind; h) Reinerträgnis, bsstehend aus der Differenz zwischen dem unkr Buchstaben f) obangsführten Roherträgnis und den jährlichen' Pastivzahlun- gen und Auslagen nach Buchstabe g). Art. 11. Das Roherträgnis

nach Buchstabe f) des vor hergehenden Art. 10 wird auf gleiche Weste be stimmt, wie in Len Artikeln 3 und 8 des gegen- wärttgen Reglements angegben ist, sedoch immer beschränkt auf jenen Teil, der sich auf den Pächter bezieht. Art. 12. Die jährlichen Zahlungen, Auslagen und Verluste der Produktion, welche von dem Ein kommen des Pächters abgezogen werden können und von denen unter Buchstabe g) des Artikels 10 dk Rede ist, sind dieselben, welche in den Art. S und 6 des gegenwärtigen Reglements an gegeben

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 04.02.1938
Physical description: 6
; Cecilie Coraz- zola des Gregor, aus Deutschland, im Wer von 22 Jahren; Margherita A.n- dergasser nach Alfonso, 13 Jahre alt, aus dem Gardenatale: die Schweizerin Berta Klotz des Sebastian, im Alter von 24 Jahren: Alhina Piffer nach Giuseppe, aus Bolzano, im Wer von 16 Jahren: Ma ria Voltolini des Antonio, aus Oestev W ben sind, wenn sie in der Pächter den Grund, der in Pacht ooer Ha Srankenversicherung für die Pächter und Halbpächter. Zwischen der sadistischen Konfödera tion der Landwirte

und der Konfödera tion der landwirtschaftlichen Arbeiter ist ein den Nationalkontrakt ergänzendes Uebereinkommen über die obligatorische Einschreibuna in die Krankheits- Hilfs tasse der lanowirtschastlichen Arbeiter der Familienangehörigen der Pächter und Halbpächter abgeschlossen worden. Dieses Uebereinkommen bestimmt, daß in die Krankheits-Hilsskasse der landwirt schaftlichen Arbeiter alle Pächter und Halbpächter und die Familienmitglieder vom 12. bis 65. Lebensjahre eingeschrie- amilie bpacht .übrt

wird, bearbeiten. Damit wird ie sanitäre und Spitalsürsorge als auch die Geburtsfürsorge auf sie ausgedehnt. Die Besitzer der in Pacht oder Halb pacht gegebenen Gründe haben einen jährlichen Betrag von 25 Lire für jeden Pächter und Halbpächter und für jedes Familienmitglied bei der Cassa Mutua Provinciale einzuzahlen. Der Beitrag geht zur Hälfte zu Lasten des Grundbesitzers und zur anderen Halste zu Lasten des Pächters. Die Hilfskasfen werden den Pächtern auch in den Fällen die Fürsorge zukom men lassen

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 21.11.1940
Physical description: 4
vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein, Most u. vgl. bereiten, verpflichtet, die Menge der Trèàern und die Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher Ausfüh rung und auf eigenen Formularen, die bei den Gemeindeämtern erhältlich sind. Sie muß spätestens bis zum 2S. ds. am Amte der Gemeinde, wo die Weinberei tung stattgefunden hat, gemacht sein. Eigentümer, Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A (weiß) zu machen; die Pächter

auf dem Formular B (rot); solche, die nicht unter die syndikalen Kategorien der Landwirt schaft, Industrie und Handel fallen, auf dem Formular C (grün). Most wird aus Wein umgerechnet: Für jeden Zentner Most 60 Liter Wein; für jeden Zentner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu be rechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Ke!-! ler des Besitzers bereitet, hat der Besitzers seinen Teil nach dem Formular

A. den Teil des Pächters <für jeden eigens) nach^ dem Formular B zu machen. Die Anmel-! debögen für die einzeln«: Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben sein. Der Be sitzer dringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (ge trennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst aus dem Bogen B die Anmeldung vornehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten anderer, obliegt die Anmeldepflicht dem Eigentümer' der Trauben

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 03.12.1926
Physical description: 8
. 2. Kategorie. Wir Bewerber mit Flächen unter 6000 Qua dratmeter M Weizen und Roggen, welche nach den modernen Kmturmethoden bestellt morden sind: S0 erste Preise (à 150 Lire) 4500 Lire; 00 zweite Preise (à 100 Lire) 0000 Lirez zu- lammen 10.500 Lire. Gesamtpreis 1ö.200 Lire. Reglement 1. Zur Prämiierung können sowohl Besitzer als Pächter und Halbpächter von im Herbste 1926 mit Weizen oder Roggen In Reihensaat bestellten Grundstücken zegelassen werden. 2. Die Gesuche zu dieser Prämiierung müssen auf eigenen

Formularen, welche den Bewer bern geliefert werden und auf das Genaueste auszufüllen sind, bis spätestens 31. Mai 1927 an den Präsidenten der Provinzial-Kommission zur Hebung des Getreidebaues beim Landes- kulturate in Trento eingereicht werden. A Für in Halbpacht befindliche Grundstücke Ist nur ein Ansuchen für jeden einzelnen Halb pächter zulässig, da der allfällig verliehene Preis allein dem Pächter ohne Rücksichtnahme auf das kontraktliche Verhältnis zufällt. Dies geschieht, um die Arbeitsleistung

auszuzeichnen und die Pächter anzueifern, die guten Vorschrif ten des Getreidebaus zu befolgen. 4. Nach Ablauf der Einreichfrist wird die Provinzialkommission besondere Schiedsrichter ernennen, welche die von den Ansuchenden ge machten Angaben! und die angewendeten Kul turarbeiten an Ort und Stelle zu prüfen ha ben. 5. Alle Bewerber haben nach erfolgtem Drusche, welcher jedoch längstens bis 15. August durchgeführt fein muß, den auf den angemelde ten Grundstücken erzielten Ertrag an Körnern in Kilogramm

: 'Jniiechoser Maria, 68 Jahre, privat: Wilte Siegsried, 25 Jahre, Kauf mann <ms Gliben: Petermann Waldemar. 3g Jahre, Kaufmann aus Leipzig,; Witwe Gstrein Magdalena, 70 Jahre, prlvat; Schmidt Otto, 71 Jahre, Sanltats- rat aus Utting, Bayern; Witwe Miller-Röder, 83 Jahre, aus MünchenkGlcidbach, privat; Salcher Josef, 61 Jahre, Pächter; Rier August, Fuhrmannskind; Steneck Theodor, Hausdienerskind; Dr. Ruth Paul, 30 Jahre, aus Linz? Canada Margherita, 26 Jahre, privat: Dellemann Walter, Kaufmann aus Schmal

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 18.04.1923
Physical description: 8
) in Abzug gebracht werden, als fte mit der Produktion des Ertrages selbst zu- jozaeichänzeu. sver nächste Absatz handeil von der Teilpocht: wir übergehen diese Bestimmungen, da diese An der Bodenbearbeitung m Züdtirol nicht szr'omm!.) ^euer Teil des Bodenertrages, welcher dem Pächter zufällt, wird ebenfalls nach Abzug der Produktionskosten und -Verluste, welche der pschler zu tragen hat. als Ertrag der Kate gorie k der Einkommensteuer unterworfen. 2. Steuersatz. Sie höhe des Salzes sür die im Art

Kkgorien: siehe „Tiroler' vom 3. März. '> Alle Terniine setzen wir so ein. wie sie auf Srnid des Zlusdeh.nungsdckretes Nr. 686, 192Z, Kr die neuen Provinzen gütig stnd. Si^he „Tiroler' vom 21. Mär.z. ertrag, die Produktionskosten und -Verluste, de» mutmaßlichen Pacht- oder Metwert, welcher sür den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, anmelden. Art. 4: Der Pächter mutz den aus ihn entfallenden vodenertrag und die Produktionskosten und Verlaste anmelden. Art. S. Die Erklärungen

: c> Äusdeknun« und Kulrurart des Grund stückes. S) 'Naine. Zuiiauie und Wohnung des Be sitzers des Gnindstültes: «) Angabe der Pachtverträge. Me»-ie und Art des Biehes. welches der Besitzer dem Pächter an vertraut hat oder welches der Pächter besitzt: is Roherträgnis. ioweit d.-ni Pächter zu- sällt: g> jährliche Plissivzahliiil«c>i. .velche ,'!oh enrägnis nach f> belasten, Auslagen und Per- luste zur Erzeugung des Erträgnisses, soweit Ii« !» Lasten des Pächters sind: Der wiedererskandene Acker. Roman

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Volksblatt
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Page 5 of 8
Date: 08.10.1924
Physical description: 8
um den jährlichen Pachtschilling von Lire 160.000 zuerkannt. Drei Bewerber, welche je 100.000 Lire jährlichen Pacht geboten, kamen infolge des Höchstangebotes von 160.000 Lire nicht mehr in Betracht. Seit dem 56jährigen Be stände der Bahnhofrestauration Bozen hat im Betriebe derselben verhältnismäßig nur ein ge ringer Wechsel an Pächtern stattgefunden. Als erster Pächter fungierte Herr Karl Ringler mit 200 Gulden Iahrespacht. Diesem folgte als zweiter Herr Josef Staffier, späterer Be sitzer des' Hotel „Riesen

' und Erbauer der Ähwelwbahn nach Kohlern. mit einem jährli chen Pachtschilling von 1500 Gulden, welche Pachtsumme im Laufe der Jahre auf 2000 Gul den erhöht wurde. Als drittfolgonder Pächter der Bahnhofrestauration bewarb sich um dieselbe Herr Kaspar Mitterrutzner, welchem diese mit jährlichen 6000 Kronen zuerkannt, jedoch später auf 8000 Kronen erhöht wurde. Herrn Kaspar Mitterrutzner. welcher sich später in Gries angesiedelt und dortselbst die Fromden- pension „Vielanders' erstehen ließ, folgte

als vierter Pächter Herr Hans Patti s-(Lichten- stern) mit einer Iahrespacht von 10.000 Kronen, welche im Verlause der Jahre auf 12.000 Kronen gesteigert wurde. Als fünfter und letzter Pächter im Verlaufe von 56 Jahren übernahm im Jahre 1914, also zu Beginn des Krieges, Herr Josef Muderlak den Betrieb der Bozner Bahn- hofrestauration mit einem Jahrespacht von 16.000 Kronen, welcher Betrag jedoch nach der Annexion durch Italien auf^30.000 Lire erhöht ivurde. Allen fünf Pächtern der Bozner Bahn

hofrestauration, welche im Verlaufe von über einem halben Jahrhundert dieselbe innehatten, darf mit vollstem Rechte nachgerühmt werden, daß sie dieselbe trotz des stets steigenden Frem denverkehrs in geradezu mustergültiger Weise geführt haben. — Wie man uns mitteilt, ivird Herr Ettore Carini, der neue Pächter, schon in den nächsten Tagen in Bozen eintreffen, um we gen Inventaraufnahme die nötigen Vorberei tungen zu treffen. Den Wirtschaftsbetrieb der Bozner Bahnhofrestauration wird derselbe mi 1. November

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 12
Date: 04.10.1913
Physical description: 12
Rr. 228 Äainrnstag. des Kaisers, Der Namenstag de» Kaisers wurde heute in der üblichen Weise begangen. In der Pfarrkirche -fand ein Gottes dienst statt, an dem die Spitzen der Militär- und Zivilbehörden teilnahmen. Die Stadtkapelle veranstaltete am Vorabend ein Konzert auf dem Waltherplatze, das letzte übrigens in diesem Jahre. Der Bozner Gen:e!nderat hält Mittwoch den 8. d. eine ordentliche Sitzung ab. Zum Konkurse Karasek. Im Konkurse Alois Aarasek, Pächter des Rachauskellers w Bozen, wurde

am Freüag von einer Kö chin eine goZdene Damenuhr im Lederannband gefunden, die der Geschäftsinhaber der betr. Dame sofort überreichte. >Da nun zwischen der Finderin und dem Geschäftsinhaber Differenzen bezüglich Finderiohnss entstanden sind, wird o?e Dame gebeten, sich im betreffenden Geschäfte zu melden. von der Bozner Wirtsgenossenschaft. Neue Gewerbeanmeldungen: Linn Lewisch, Pächter des roten Hahn, Bozen. Brüder Rottensteiner, Pächter des Holterhöfes in (Oberau. Gelöschte Gewerbe: Johann Scherl

in, Pächter des roten Hahn, Bozen. Alois Muigg, Pächter des Hol terhöfes in Oberau. Interne Angelegenheiten: Vorstandssitzung fand im September eine statt. Hiebet wurden zwei zur Begutachtung vorlie gende pachtgefuche befurwor.et. Lin Gesuch um Erweiterung der bereits befreienden Konzession wurde nicht befürwortet. Gemeinsam mit der ^Sastwirre^enossenschasl Meran wurde ein Pro test an den Verwaltungsrat der Ltschwerke überreicht, worin gegen die unbegründete Licht- Preiserhöhung Stellung genommen wurde

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 7 of 12
Date: 19.12.1921
Physical description: 12
. 1. Hinsichtlich der mündlich oder schriftlich vor dem ZV. Juni ISIS abgeschlossenen und noch in Kraft stehenden Pachtverträge über landwirtschaftliche Grund stücke oder Weideplätze, bei welchen die Gegenleistung einen bestimmten Zins in Geld betrögt, können die Verpächter oder Pächter eine billige (equo) Erhö hung oder Minderung des Pachtzinses ab Beginn des Agrariahres I3W/21 oerlangen. Ist der Pachtzins teils in Waren, teils in Geld fest gesetzt. so können die Aenderungen nur für den Betrag des baren Teiles

des Pachtzinses willsährt. so hat der Pächter das Recht, innerhalb 15 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung den Vertrag als mit Ende des laufenden Aqrariahres aufgelöst zu erklären, wc^ei er aber innerhalb de? ob- genannten Frist den Verpächter davon verständigen muß. Zeit und Modalitäten dieses Vertragsablauses sind die im Vertrage festgesetzten. In Ermangelung solcher die ortsüblichen. Voraussi'kimg für das Eintreten dieses Rechtes des Pächters ist es aber, daß bis zun? Ablrn? des Aqrariahres mindestens

noch zwei Monate kehlen. Für den Pächter bleibt aber (trotzdem er nämlich von dem Küadkaunasrechte Gebrauch macht) die verpklich» knng bestehen, für den restlichen Teil des Agraria hres die von der Kommission festgesetzte Erhöhung zu zahlen. zpeMl-LMM 0e!e, kette, Säuren IM ZM. kW LUdsrgssso tl Art. Z. Auk keinen Fall darf die Im vorhergehend«» Aruket genannte Erhöhung mehr als M Prozen» de« bei Abschluß tes Vertrages ursprünglich Zinses betragen. Für die Kk'inpachmiigen darf d>' Er« höhung nicht mehr

als 3V Pr?zen? b?rra'en. Mein, Pächter im Sinne oorli''>e»den D^kr.'t^s ist h-vi der )en lepachieten Grund oorw>e',cnd !p!-eval>nie) durch s>g?nz Arbeit und die Arbeit isiner Finii ien» angehörten per^one di iami'-a) bencllt. Die B^!inim>ii>^en de°^ ourue,;sii^eii Deki-^tes sinneq keine Anwendung auf ftlZUekiwp^tüuüge» o?>er « !>!>« tungen. Sie irgendlr-ie von Aiir>:7zenuss.i>u!>.iiien ^nd» wiltichartücher Arbeiter vewirrichtiiiet werden. (I>'i ,Zla« lien gibt es nämlich FäUe, wo eine Nen^js^nlch.ii

! oo„ Landarbeitern einen Krüns pachict, ihn genau ulam be« arbeitet und die Erträgnisse dann oerteilt. Es betc>nnntz also nicht der einzetne ein bewmmt'.s Stü-k ;ug?:r ^en, das er allein bebaut und dessen Erträgnisse er dnn^ auch allein hat. Dieser F»ll in S ifrol ruohl nirgends zu finden sein. D. Tch.) Art. t. Im Falle der Literne.pachtung kann de? j Hauptverpächter vom ersten Pnchier keine größere Er« i höhung verlangen, als es jene ist. die vom leftten Aiter» Pächter gemäß den vorangehenden Artikeln bezahlt

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Alpenzeitung
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Page 6 of 7
Date: 02.06.1942
Physical description: 7
Zeitweilige Aufhebung der zweijährigen Revidierung ^ Bei der letzten Ministerratssitzung wur de eine Verfügung, bezüglich der zeitwei ligen Aufhebung der zweijährigen Revi- d,i?rltng der Einkommensteuer der Kate- MWH (Handels- und Jndustrietätigkeit) Kategorien C1 (Freiberufler) liat sowie auch die Aufhebung '/»igen Einkommensteuer Nachlasses lich der Einkünfte der Pächter von rtschaftlichen Gründen, diesem Gelegenheit muß man sich en halten, daß das Gesetzdekret > vom 7. Aug. 1936

selbst. Die Bestimmungen hin sichtlich der Anmeldungen von selten'der Steuerpflichtigen und der Nichtigstellun gen der Finanz bleiben auch weiterhin dieselben. Eins Ausnahme bilden einige Vorrechte zugunsten der Steuerzahler während des ersten Jahres, in welchem das Gesetz in Kraft ist. Für landwirtschaftliche Pächter Kraft dieses Vorrechtes, das in einer Terminverlängerung für die Richtigstel lungen der Besteuerung im Jahre 1943 besteht, und das darauf abzielt, daß den steuerpflichtigen, deren Mobiliarein künfte

, daß die Abschätzung der Einkünfte nicht mehr aus Grund des Durchschnittes der beiden Betriebsjahre gemacht werden muß, die jenem Jahr jenem, in dem die Richtigstellung selbst verlangt oder ausgeführt wird, voraus geht. Was die Aufhebung des S0°/°igen Ein kommensteuernachlasses für die Einkünfte der landwirtschaftlichen Pächter betrifft, a ist es angebracht, darauf hinzuweisen, daß das Gesetzdekret Nr. 1163 vom 1. August 1927 den 50°/°igen Nachlaß der ährlichen Steuer auf die landwirtschaft lichen Einkommen

den Besitzern, den Bauern und den Pächtern zugestanden hat. Die Widerrufung des Einkammen- teuernachlasses der Pächter, die ab 1. Jänner 1943 den Beitrag auf Grund der gesamten 14°/°igen zahlen müssen, ist außer durch die Erfordernisse der Bilanz, auch durch die Notwendigkeit bedingt, daß unter den gegenwärtigen Zeitverhält nissen die Verschiedenheiten in der Be handlung zwischen den einzelnen Kate gorien ausgeschaltet werden müssen, und zwar so, daß alle in gleichem Maße die Steuerlasten zu tragen

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 12.03.1936
Physical description: 6
und die Verpachtung von Hotelimmobilien getroffen wer den. Danach können von nun an Gebäude, welche am 3. März 1936 ganz oder vorwiegend für Zwecke eines Hotels, einer Pension oder eines Gasthauses gedient haben, nur mit Zustimmung des Presse» und Propaganda-Ministeriums verkauft oder ver pachtet werden, wenn der Käufer oder Pächter die Gebäude nicht mehr für Hotel- und Pensionszwecke verwenden will. Die Genehmigung hängt von den lokalen Erfordernissen für den Fremdenverkehr ab. Unter, gewissen Voraussetzungen

lManM-an Si cherheit. daß der Käufer oder Pächter das Hotel- öewerbe fortsetzt) hat das genannte' Ministerium ein Vorzugsrecht zugunsten des Unternehmens oder der Person, welche unter Garantieleistung für wenigstens 10 Jahre den Hotelbetrieb weiter führen will. Der Verpächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes muß im Fälle der Kündigung oder gerichtlichen Belangung des Pächters wegen mangelnder Zahlung des Pachtzinses bei der Ein leitung des Verfahrens gegen den Pächter dem Präfekten

, in dessen Amtsbereicht das Gebäude liegt, Mitteilung machen.. Der Pächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes, welcher den Pachtvertrag er neuern will, muß drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages mit rekommandierten Schreibens (mit Retourbeftätigung) oder mittels Zustellung durch den Gerichtsbeamten (Ufficiale giudiziario) beim Verpächter beantragen, sofern es sich um Verträge handelt, welche im Zeitpunkt der Ver öffentlichung dieses Dekretes (3. März 1936) laufen. Für bereits abgelaufene Verträge

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Volksbote
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Page 9 of 12
Date: 17.10.1929
Physical description: 12
landwirtschaftlicher Grundstücke, deren Ertrag durch Elementarereignisse stark geschädigt wurde, das Recht zu, vom Ver pächter einen angemessenen Nachlaß des Pacht zinses zu verlangen. Bezüglich der Pachtzinse auf mehrere Jahre bestimmt Art. 1617 des bürgerll Gesetzbuches, daß für den Fall, als die ganze oder wenigstens die Hälfte der Ernte eines Jahres durch zufällige Ereignisse zu Grunde geht, der Pächter einen Nachlaß des Pachtzinses verlangen kann, es sei denn, der Verlust des betreffenden Iabres fei

durch be sonders reichliche Ernten der vorherigen Pacht jahre ausgeglichen. Wenn dieser Ausgleich nicht nachweisbar ist, sei es daß das schädi gende Ereignis im ersten Pachtfahre ein getreten ist. sei es. daß die vorhergehenden Pachtiahre keine besonders reiche Ernte auf zuweisen haben, kann der Pächter erst zu Beendigung der Pnchtzeit vom Verpächter eine verhältnismäßige Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, die dadurch festgesetzt wird, daß aus den einzelnen Iahreserträgnisien der ganzen Pachtzeit

das mittlere Ergebnis berechnet und nach diesem der Schaden des Pächters durch das Elementarereignis in dem einen Pacht jahre festgesetzt wird. Schon vor der Beendi gung der Pächtzeit kann der Pächter sich an das Gericht wenden und ersuchen, daß er vor läufig im Verbältnisie zum erlittenen Schaden eine provisorische Herabsetzung des Pachtzinses gegen Verrechnung nach Beendigung des Pachtverhältnisses erlange. Frage: Genießt ein nach einem Brand wieder vom Grund aufgebautes Kaus nicht für einine Zeit

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Dolomiten
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Page 4 of 8
Date: 27.06.1928
Physical description: 8
barerer Weg als bisher gefunden, mit der Möglichkeit rechnen, daß der Kurhausbetrieh ab 1. Juli stillgelegt wird, da der gegenwär tige Pächter bei Beibehaltung der bisherigen Bedingungen unter keinen Umständen für eine, auch nur interimsweise Wciterführung zu gewinnen ist. Was diese Tatsache aber für unseren Kur ort und noch mehr für seinen Ruf bedeutet, ist jedem, der die Verhältnisse kennt und es mit der Fremdenverkehrsförderung ernst meint, klar. Es wäre ein weiterer Schritt nach rückwärts

wird, wo Merano eine Saison hatte, wie niemals, auch nicht annähernd nachher. An der Höhe des Pachtzinses aber scheitert jede großzügige Führung des Kurhauses. Denn die Gemeinde will von ihrer propo- nierten und im Budget eingestellten Pacht summe — der letzte Pächter mußte 160.000 Lire bezahlen, dazu zwei Drittä der Be heizung und die ganze Beleuchtung — nicht ablasien, trotzdem nachweisbar jedes Jahr Defizite erwachsen, zum Teil von ganz großen Ausmaßen, die wiederum schwere Schädigungen der heimischen

Lire wurde abgowiesen. So kann es aber nicht mehr weiter gehen. Ein Betrieb, soll er florieren, darf nicht für den Pächter derartige Risikos enthalten, daß er es heute nicht mehr wagen kann zu kon kurrieren oder gezwungen ist, nach kurzer Zeit wieder den Pachtvertrag zu lösen. Dieser stetige Wechsel von Pächtern hindert jede Kontinuierlichkeit in der Betriebsführung, erhöht die Spesen und läßt jeden Pächter zurückscheuen vor dringendst notwendigen Investitionen, die das Kurhaus immer

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Volksbote
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1927
Physical description: 16
betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen aus- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingeirieben. Wir haben hierüber bereits im „Dolksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter und Halbpächter

Arbeit ein ernstlicher Unfall zlistoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anniel- den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorg« i ragen. Die Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacato Veronese getragen. 2. Di« Jnvalidi iäts- und Al ler s v e r f i ch e r u n g. Sobald, der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

zu L a st e n des A r b e i t s n e h m e r s und zur Hälfte zu Lasten des A r b e i! s- g e b e r s. Zum Schluffe sei noch hervorgchoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht versicherungs pflichtig sind — nicht mitvetPchert sind, sich aber freiwillig mitversichern lassen können und auf Verlangen' die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. Die Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechanischem

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 18.12.1930
Physical description: 8
sondere »vegen der in den letzten Jahren be standenen , verhältnismäßig hohen Eintritts preise am Meraner Eislaufplatze >nög« die Kurverwaltung oder die diesbezügliche maß gebende Stelle den Eislaufplatz-Pächter zur Fixierung entsprechender Eintrittspreise, ver halten. Keinesfalls besteht eine Notwendigkeit, daß die Eintrittspreise in Merano höher find als anderswo, so z. B- in Bolzano; im besonderen in-ögen die Preise für das Abendschkeifen ent sprechend niedriger gehalten 4verden, weil ge rade

einzutragen. Es folgen nun noch Erläuterun gen zu den fotografischen Ausnahmen auf dem Michelberg und wir begreifen nun, wie schwie- ^ ^ - rig die Aufgabe zu lösen war, das Gewirr von „Opera Nazionale per i Combat 2V Centesimi pro Person entsprechend sein. Ferner wäre der Eislaufplatz-Pächter zu verhalten, den Eisplntz bei starkem Besuch auch während des Laufens je einmal kehren zìi lassen. Dann wäre für die Uebungsläufer ein eigener Platz abzusperren mid wären die hiezu notwendigen Reiter und Seile

entsprechend in Stand zu halten, nicht daß am Boden ein sturzgefährliches Seil liegt. Dies alles ist gewiß im Allgemeininteresse und auch für den Pächter erfolg- und gewinn bringend. In den letzten Jahren hatte man den Eindruck, daß der Pächter nur zum Ein kassieren da war, während sich um die Ord nung, z. B. beim wilden Fcingenspiel, niemand kümmerte. Das Neichswerk der Frontkämpfer ermäßigt die NNeien um 10 Prozent Der Direktor der «Sezione Commerciale Im» Schrammen, Schliffen, Nillen und Kratzern

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Dolomiten
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Page 4 of 16
Date: 15.03.1930
Physical description: 16
, Gasthöfen und Hotels, mußte von dem einzelnen Großproduzenten erfolgen, der sie durch Pächter betreiben lassen wird und seinen Gewinn lediglich in dem gesicher ten Absatz« eines so und so großen jährlichen Quantums erblickt. Wenn nach diesen: Ge sichtspunkte der Pachtschilling errechnet wird (der also in der bloßen Verzinsung des An- lagekapitales zu bestehen hätte), dann wird es auch unschwer sein, tüchtige Pächter für eine Wirtschaft zu finden. Daß in den betreffenden Wirtschaften ausschließlich

wieder ein voll ständiger Katalog über den Bestand der Aus stellung vor. Möge der Weinmarkt allen Beteiligten und unserer Weinproduktion im allgemeinen den gewünschten Erfolg bringen. Ausschanke zu gelangen har» versteht sich von selbst. In einzelnen Fällen wird auch di« Pachtung von Gastwirtschaften schon und gleichen Ziel« sichren. Hiebei darf nicht außer- acht gelassen werden» daß in Oesterreich, wie in Süddeutschlaich die Gastwirtschaften fast zur Hälft« und auch in einzelnen Städten darüber durch Pächter

und nicht durch die Eigentümer der Realitäten betrieben werden, so daß durchcms erfahrene, tüchtige und kapitalskräftige Pächter reichlich zur Ver fügung stehen. Eine entsprechende lleber» lvachung dieser Betriebe wäre infolge der geringen örtlichen Entfernung ohne weiteres möglich. Alff diese Weife würde nicht nur erreicht, daß in den größeren Orten Oester reichs und DoutsckilanÄs der Absatz von einer bestimmten Onantität von Weinen des Etschtales in tadelloser Beschaffenheit gesichert rväre, es würde auch der Gesamtabsatz

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Volksbote
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Page 6 of 12
Date: 23.07.1931
Physical description: 12
. . . (Hofname)... In . . . (Gemeinde und Fraktion) .. . Iscritto nel Ruolo del Reddltl Agrarl del eingetragen in die Steuerliste für landw. Nein- Lomune dl ... (Gemeinde) al No ertrag der Gemeinde unter Nr. ... (Nummer der Steuerliste, unter der der betreffende Bauer eingetragen ist) ... Die Pächter landwirtschaftlicher Güter, die nicht der Bodenertragssteuer, sondern der gewöhnlich-n Richezza Mobile-Steuer unter liegen, können, wie schon in unserem früheren Artikel erwähnt, nur dann um die Steuer

ermäßigung ansuchen, wenn sie den Beweis erbringen können, daß das Reineinkommen aus ihrem Pachtvertrags im Durchschnitte der letzten beiden Jahre geringer war. als jenes, für das sie in den Steuerlisten eingetragen sind. Da aber schon für die Landwirte, die den eigenen Grund und Boden bebauen, durch das Zugeständnis der Steuerermäßigung an erkannt ist, daß der Ertrag der Landwirt schaft gesunken ist, wird auch wohl in den meisten Fällen ein Ansuchen der Pächter um Steuerherabsetzung von Erfolg begleitet

sein. Auch für die Ansuchen der Pächter läuft ie Frist zur Einbringung der Gesuche um Steuerherabsetzung am 31. Juli ab. Ein Pächter kann aber nur dann um die Steuer ermäßigung ansuchen, wenn er mindesten» durch zwei Jahre mit derselben steuerpflich tigen Summe in den Steuerrollen ein getragen war. Das Ansuchen ist ähnlich -u verfassen, wie jenes für die felbsibebauend.-n Landwirte bezüglich des landwirtschaftlichen Reinertrages, nur ist auf die betreffende Nummer der Steuerrolle der Richezza Mo» bile-Steuer zu verweisen

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Dolomiten
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Page 7 of 16
Date: 02.07.1927
Physical description: 16
oder mit Wasserkraft betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschriebe». Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen auf- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingctrieben. Wir haben hierüber bereits im „Volksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter

bei der Arbeit ein ernstlicher Unfall zustoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anmel den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorge trägen. Die Versicherung der landwirtschaistlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacalo Veronese getragen. 2. Die Jnvaliditäts- und A l» . e r s v e r f i ch e r u n g. Sobald der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

und zur Hälfte zu Lasten des Arbeits gebers. Zum Schlüsse sei noch hervorgehoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht vcrsicherungs- pftichtig sind — nicht mitversichert sind, sich aber freiwillig mitoersichern lassen können und auf Verlangen die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. D i e Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechamsclzem Krast

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