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Alpenländer-Bote
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Page 4 of 12
Date: 03.07.1921
Physical description: 12
des Kirchturms, aber schläft und harrt einer glorreichen Auferstehung entgegen Luzia, das Mädchen von St. Veit. Ende. Ablösung (Enteignung) von Vacht- grunbfiücken. Am 1. Juni d. I. ist das sogenannte Lustkeuschengesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetze kann der Pächter von Grundstücken binnen Jahresfrist, also bis zum 31. Mai 1922, bet der Agrarbezirksbehörde die Ablösung von gepachteten Grundstücken begehren, wenn alle folgen den Voraussetzungen zutresfen: 1. Die Grundstücke müssen seit dem 1. Jänner

1880 ununterbrochen zu landwirtschaftlichen Nutzungen ver pachtet sein; 2. sie müssen zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Besitz gehören, dessen Durchschnittsertrag das Sechsfache des zur Erhaltung einer Familie von sieben Köpfen Er forderlichen übersteigt; 3. auf den Pachtgrundstücken müssen vor dem 1. Jän ner 1890 Wohngebäude errichtet worden sein, welche nicht dem Verpächter gehören und welche vom Pächter erhallen werden; 4. die Pachtgrundstücke und die Zulassung des Haus baues müssen

vermutlich ursprünglich der Ansiedlung von Arbeitskräften auf dem Besitze des Verpächters gedient haben und 5. der Pächter muß auf den Pachtgrundstücken wohnen, diese selbst oder mit seiner Famllie bewirtschaften. Der Durchschnittsertrag der Pachtgrundstücke muß der Hauptsache nach nur zur Befriedigung der Bedürfnisse der eigenen Wirtschaft des Pächters unmittelbar dienen. Keine Anwendung, findet das Gesetz auf solche Grund stücke in städtischen Katastralgemeinden, auf Dienstgründe und auf Gründe, deren

. Die im Gesetz« ent haltenen Bedingungen zur Ablösung von Pachtgrund, stücken werden wohl i« seltenen Fällen gleichzeitig zu. treffen. Außer dom genannten Gesetze enthärt auch das Gesetz vom 4. Dezember 1918, abgeändert durch das Bundes gesetz vom 1. Mai 1921, Bestimmungen, nach welchen ge wisse Pachtgrundstücke zugunsten der Pächter enteignet werden können. Solche Grundstücke müsse» ehemalige gutsherrschaftltche Gründe sein, di- heute »och t» der Landtafel (dem Grundbuchs) der Gutsherrschast zuge schrieben

hatte bis zum Jahre 1848 der Nutznießer oder Pächter gntherrschastlicher Grundstück« gewisse Leistungen (Zehent, früher auch Robot) de« Gutsherrn zu leisten. Der Nutznießer dieser GrArde konnte vielfach sein Recht erwerben, unter gewisse« B» dingungen auch verkaufen. Nach der Grundentlaftung wnrde» solch« Gründe manchmal in Erbpacht oder in gewöhnllcher Pacht de« bisherigen Rutzuießer überlassen. Hat sich »u» dieses Verhältnis in Form einer Pacht oder einer Nutznießung bis auf den heutigen Tag erhallen

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 318 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
be stimmt. Zwestens. Der bev der Versteigerung, als der höchste An do th ausgefallene Pachtschilling ist von dem Pächter in da arem Gelds, und zwar immer vierteljährig vorhinein abzuführen. Würde s Wochen nach Verlauf jeden Vierteljahrs die neue PachtschillingS-Aniizipazion nicht entrichtet, so ist der Pachtvkr- llcag als erloschen anzusehen, und die Oberkeit befugt, die ver pachtete Realität ohne alle gerichtliche Verhandlung sogleich zu- ruffzunebmen, auch mit derselben nach ihrem Wohlgefallen

eine andere Verfügung zu treffen, über dieß aber, noch an den Pächter die Vergütung des dem höchsten Aerarium, oder einem Fond hieraus wegen des aufgehobenen Pachtkontrakts erwach senden Schadens, und NachHeiis zu fordern, und von der Kauzien abmàben. Drittens.' Erhalt der Pächter bey dem Antritte der Pach tung den fundum inKtruclum nach vor hergegangener genauer Beschreibung, und Abschätzung desselben , welchen er bev dem Austritte nach dem bey Ausgang der Pachtzeit befundenen Wer- Hß zurückrustellen bat

. Die Beschreibung, und Abschätzung des snndus iiuitructus Mschieht aber in nachfolgenden Direckiv * Regeln : *) Wird dem Pächter nebst allen Wirthschafts - Gebäuden, Veamtenswebnungen, Schruren, Schüttkasten, Brau- und Schankbäuser u. s. w. auch das vcrfindige Äffer- gfriUbf, das gesammte Zug- Horn- Schaaf- Borsten- und Flügenvieh, dann k») An Sommer und Winkergetreide, so viel als zur Anbau, und auf die Deputate des grfammken Wirthschafts-Per- fonals erforderlich ist, auch das nöthige Heu, Grumet, und Stroh

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Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Page 10 of 16
Date: 07.02.2006
Physical description: 16
Di 7.2.2006 Nr. 25 Tageszeitung UBERETSCH - UNTERLAND Lido ohne Pächter REDAKTION UNTERLAND Verena Girardi e-mail: verena@tageszeitung.it Die Zeit wird knapp. Anfang Juni soll der neue Lidobetrieb am Kälterer See seine Tore öffnen und von einem Pächter fehlt noch jede Spur. Die Gemeinde hätte bereits Anfang November einen Pächter ausfindig machen sollen. Der erste Anlauf scheiterte allerdings, worauf der Gemeinderat die Vertragsbedingungen lockerte. Gestern lief dann auch die zweite Frist

für die Einreichung der Pachtgesuche ab. Und immer noch hat sich kein Interessent gemeldet. Lidobetrieb am Kälterer See: Immer noch kein Pächter in Sicht ' Von Verena Girardi D ie Kälterer Ge- meindevervvalter stehen unter großem Zeitdruck. Zur Sommersaison fehlen nur mehr wenige Monate und Anfang Juni soll der neue, schöne und teure Lidobe trieb am Kälterer See seine Tore öffnen. Von einem Pächter, der den Betrieb bis Ende 2014 fuhren soll, fehlt jedoch noch jede Spur. Die Vertragsbedingungen sind zu streng

und vor al lem der finanzielle Aspekt scheint potentielle Interes senten abzuschrecken. Ursprünglich hatte man sich in der Gemeinde vor gestellt, bereits Anfang November einen Pächter ausfindig zu machen. Am 22. August wurde eine Privatver steigerung ausgeschrieben, wo mit das wirtschaftlich günstigste Angebot ausgewählt werden soll te. Bis 2. November hatten -die Interessenten Zeit, ihre Pachtge suche bei der Gemeinde einzurei chen. Bis dahin hatte sich aller dings nur ein einziger gemeldet, der zudem

nicht die erforderli chen Garantien eines Bankinsti tuts vorweisen konnte. Der Ge meinderat lockerte Ende Novem ber deshalb die Ausschreibungs kriterien. Die Teilnahmekaution wurde auf 10.000 Euro gesenkt und der Nachweis über die fachli che Kompetenz vereinfacht. Da mit wurden gleich zwei Hürden herabgesetzt. Und durch den Verzicht auf die von einem Bank institut ausgestellte „Bonitäts- Garantie“ wurde der Weg zur Teilnahme an der Ausschreibung weiter geebnet. Dem zukünftigen Pächter wurden zudem weitere drei

Monate Zeit gelassen, um die notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde abzugeben. Die Mühe lohnte sich allerdings nicht. Gestern lief die zweite Frist für die Einreichung der Pachtge suche ab und von einem Pächter fehlt noch jede Spur. Kein Gesuch ging in den Gemeindeämtern ein. Vizebürgermeister Arnold von Stefenelli verschönert die Lage nicht: „Wh - stehen unter großem Zeitdruck, das Lido sollte nämlich spätestens Anfang Juni in Betrieb gehen. Es wird immer knapper.“ . Vizebürgermeister Arnold

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 11 of 20
Date: 08.02.1924
Physical description: 20
: Kann mein Pächter vhneweiters den Pachtz- grund in Afterpacht geben. Im Pachtvertrag steht nichts davon. Antwort: Der § 1O98 des a. b. G. B. lautet in seiner neuen Fassung: „Mieter und Pächter sind b> rechtigt, die Miet- und Pachtstüae dem Vertrage gemäß* durch die bestimmte Zeit zu gebrauchen und zu benützen, oder auch in Asterbestand zu geben, wenn es ohne 'Nach teil des Eigentumes geschehen kcmn und im Vertrage nicht ausdrücklich untersagt worden ist." Frage: Welche Sicherstellung habe ich gegenüber

dem Pächter hinsichtlich des Pachtzinses? Antwort: Der § 1101 des a. b. G. B. lautet jetzt: „Zur Sicherstellung des Bestandzinses hat der Bermic-er einer unbeweglichen Sache das Pfandrecht an den ei-r- gebrachten, dem Mieter oder seinen mit ihm in geinem- schaftlichem Haushalte lebenden Familienaliedern gehö rigen Einrichtungsstücken und Fahrnissen, soweit sie nicht der Pfändung entzogen sind. Das Pfandrecht erlischt, wenn die Gegenstände vor ihrer pfandweisen Beschreibung entfernt werden, es fei

zu bezahlen, welcher die strafbare Hand lung Vieheintrieb in den Staatswald — begangen hat. Wenn das Vieh, bzw. Dein Pferd dem Hirten anvertraut war und er es nicht genügend beaufsichtigt X. Das b«m Pächter Werzebene vorrätige He» ... Meterzentner und Brerm^llz ... Raummeter, hat er nach Ablauf der Pachtzeit wieder in natura zurückzu stellen. Ebenso ist «uch das übergebene Inventar, bestehend aus . in gutem, brauchbarem Zustande wieder zurückzuer statten. In seiner Eigenschaft als Pächter ist ihm jede Heu

- und DüngeWibjuhr verboten. XL M ist dem Pächter nicht gestattet, die Pachtobjeff ohne schriftliche Znstimnmng des Pächters in BsierpachL zu geben. Es obliegt ihm weiter die Pflicht darüber zu wachen, daß seitens Dritter keinerlei Eingriffe in die Besitz-, Rechts- und Eigentumsverhältnisse des Packers stattsirrden und er hat vorckommendenfalts hierüber so fort den Pächter zu verständigen. XU. Die die Alpe betreffenden Grundsteuern und Ge- meindeumdagen sowie die Brandversicherungsprämie trägt der .... XIII

. Im Falle der Pächter den gegenständlichen Ver tragsbestimmungen. nicht naOomntt, steht es oem Ver pächter frei, ihn zur Erfüllung derselben zu zwingen oder den Vertrag als aufgelöst zu erklären, die Kaution ohne §,sichtliche Dazwischenkunft als Versalien einzuziehen und einer: allfälligen, sich noch ergebenden Schaden aus dem übrigen Vermögen des Pächters anzusprechen. XIV. J Der Pächter ist verpflichtet, Mängel, welche durch den Verpachter sestgestellt werden, binnen einer von ihm zu bestirnmenden

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 320 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
. Von jeder solchen Amstaltung der Gründe oder sonstigen Hauptveränderung hat aber der Pachter vorläufig die Anzeige zu machen, und hiezu die Einwilligung anzusuchen, die ihm jedoch, wenn dadurch die Erträgnis; keine Verminderung leidet, niemals versaget werden wird. Die Erhaltung der Wehren, Fluder und Gräben u. s. w» liegt dem Pächter nur in so weit ob, als solche zu dem Wirth- fchaftsbetriebe nothwendkg sind, welches aber darum für keine Last angesehen werden kann, weil hierauf schon tzr dem An schläge Rücksicht genommen

wird. Ausserdem ist er jedoch auch verbunden, die eigentlichen Wirthschaftsgebäude fortwährend im guten Stande, und baulichen Wesen zu erhalten. Sechstens. Damit den an Seite des Pächters zu besorgen habenden Waldbeschädigungen durch übertriebene oder unordent liche Abholzung vorgebogen werde, so ist dem Pächter nicht eine blos mögliche Holzbenutzung anzurechnen, sondern der nach or dentlicher Ab - und Eintheilung sämmtlicher Wälder wirklich ausfallende mit behöriger Rücksicht auf die Verschiedenheit

Berichtigung gebraucht, dem Pächter aber mügen einsweilen die sonst gewöhnliche jährliche Abholzungsbeträge zu feiner Erforderniß ausgcwiescn werden. Jedoch wird der Pächter auf jedem Falle unter seiner Dafürhastung verbunden ftyn, und der zur Aufsicht in jedem Bezirk aufgestellte Waldbeamte nach seiner Jnftrukzion vorzüg lich darüber zu wachen haben, daß das Holz zur gehörigen Zeit aus dem Walde geräumet, mithin der Wiedcrwachs nicht

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 3 of 10
Date: 25.02.1923
Physical description: 10
Seycrino, Übslhandel in Mals (Lammwirt). — Feser Rosa, Schuhoberteil- und Lederhandel in Mals Nr. 164 (Filiale). — Telser Johann, Wagnergewerbe in Matsch Nr. 43. — Telser Josef, Tischlergewerbe in Matsch Nr. 86. — Fahr- ner Anton, Tischlergewerbe in Prad Nr. 129. — Lechthaler Alois, .Schneidergewerbe in Schleis Nr. 55. 2. Veränderungen. (Bestellung neuer Geschäftsführer bezw. neuer Pächter.) Bozen-Stadt: Obrist Anna, Pächlerin des Rudolf Schottenherger, Weinstube Torgglhaus in Bozen. Bozen

- Land: Drexler Hermann, Pächter der Kurhahs-Restauration in Gries (Kurhaus). — Spögler Jos., Pächter deT Josef Thurner’schen Erben, Gasthaus „Münz banker“, Gries. — Josef Lun, Gastgewerbe, Forlbetrieb durch die Witwe Filomena Lun in Molten. — Egger Anna, Pächlerin des Karl Oberhofer, Gastgewerbe in Tramin Nr. 90. — Gasser Ernst, Pächter des Gasthof „Enzian“ in Seis, Gemeinde Kastelruth. Bezirk Meran: Telser Albert, Geschäftsführer der Wwe. Lorenz Kainberger, Kaminkehrer in Obermais. — Bachmayer

Josef, Forlbetrieb durch die Wwe. Ludmilla Bachmayer, Bäckerei in Untermais. — Thurnberger Joh., Pächter des Ferdinand Ganiper, Gastgewerbe in Naturns. — Boldrini Cirillo, Pächter des Hans Kröss, Sägereibetrieb in Mitterlana Nr. 55.— Dr. Matthias Felderer, Badgewerbe. Fortbetrieb durch die Wwe. Anna Felderer in Platt. Bezirk Br ixen: Peler Grossnihatscher, Geschäfts führer der Wwe. Julie Kralinger, Malergewerbe inBrixen. — Niederwieser Stefan^ Pächter des Johann Holzmann, Gastgewerbe in Ponliggl

a. Brenner. — Rungger Max, Pächter des Franz Ranalter, Gastgewerbe in Franzens feste. Bezirk Schl anders: Schöpf Michael, Ge schäftsführer der Rosa Feser, Schuhoberteil- und Leder handlung in Mals Nr. 164. 3. Gastgewerbe-Löschungen. Bozen - Stadt: Agstner Franz, Handel mit Obst: Gemüse und Südfrüchte, Wangergasse 5. — Ambrosi Jos., Friseurgewerbe, Postgasse. — Bazzanellfl Johann, Pfan- nenflickergewerbe, Kampennerweg 519. — Brunetti Julius, Handel mit Koks, Kohle, Häuten und Fellen, Oberau 43. — Corrente

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Volksbote
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Page 7 of 8
Date: 30.01.1947
Physical description: 8
der Pacht bedingungen: b) wenn der Verpächter nur wegen Einziehung zum Kriegsdienst verpachtet hatte und nun selbst sein Gut wieder bearbeiten will; c) wenn der Pächter wegen Verletzung der ge setzlichen Bestimmungen über die Abliefe rung landwirtschaftlicher Produkte ver urteilt worden ist. Pachträumungen Vielfach sind die Pächter der Meinung, daß sie bei Pachtende zwar die Grundstücke räu men müssen, nicht aber auch die Wohn- und Wirtschaftsgebäude, die zum Pachtgut gehören. Sie glauben nämlich

, daß auf die Wohnung samt Zubehör und eventuell auch die Wirt schaftsgebäude die Mieterschutzgesetze An wendungen finden. Dies trifft jedoch nicht zu, denn die dem Pächter zwar zur Verfügung ge stellte Wohnung samt Wirtschaftsgebäuden gelten bloß als ein Nebenbestandteil der Pacht, also nicht als eine eigene Miete. Dies • ergibt sich deutlich aus dem Art. 1646 Bürgerl. Ges.-Buches, welcher besagt, daß der wei chende Pächter dem neuen Pächter oder dem Eigentümer die für die künftige Bearbeitung und Benützung

des Pachtgegenstandes nötigen Lokale und Bedürfnisse zur Verfügung stellen muß. Andererseits bestimmt allerdings, der gleiche Artikel, daß der neue Pächter bzw. der Eigentümer dem weichenden Pächter die not wendigsten Lokale und Bedürfnisse belassen muß, um an Ort und Stelle die noch vorhande nen Vorräte aufbrauchen zu können. Die Dauer des Weiterverbleibens des Päch ters nach Pachtende in einem Teil der Woh nung und der Beibehaltung eines Teiles des Getreidespeichers, der Scheune, des Stalles, des Kellers usw

., richtet sich somit nach der Größe seiner Vorräte bei Pachtende und nach der Größe der Familie und des Viehbestandes. Es ist klar, daß der Pächter nicht absichtlich Futter und sonstige Vorräte aufsoeichern oder zukaufen darf, um damit eine weitere Verschie bung der vollständigen Räumung zu erreichen, denn sonst könnte so auf beqeume Art die Ab sicht des Gesetzgebers umgangen werden. Es wirft sich in diesem Zusammenhänge noch eine weitere Frage auf: Mit Gesetzdekret vom 18. Oktober 1946, Nr. 290

, wie die ses Gesetz bloß eine Verlängerung von höch stens sechs Monaten, berechnet vom Verl ! *n- gerungsansuchen des Pächters, zuläßt. Ein solches Ansuchen wird der Pächter jedenfalls stets sofort nach dem Räumungsurteil oder schon während des Räumungsverfahrens stel len, somit praktisch in den meisten Fällen knapp nach Lichtmeß oder Georgi. Die Prä fektur könnte ihm somit einen Aufschub bloß bis etwa Ende Juli oder Ende Oktober des selben Jahres bewilligen. Diese Verlängerung würden somit just

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Unterinntaler Bote
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Page 13 of 18
Date: 24.12.1910
Physical description: 18
der Pächter verlegen. „Ich habe ja nur genau Ihren Rat befolgt, und wenn ich unrecht ge handelt, so liegt die Schuld doch nicht an mir." „Irren ist menschlich," sagte der Schuhmacher laut, als Ant wort auf ein leises Gemurmel, welches sich um ihn her vernehmen lies;. „Ich kenne einen Mann, der eine Frau ihres Geldes wegen geheiratet hat, und erst nach der Hochzeit stellte es sich heraus, daß sie gar keines besaß!" „Nun, ich hoffe, daß ich nichts llnrechtcs begangen habe," sagte Rose ängstlich

, will ich gern für Sie ein gutes Wort bei dem alten Pasko einlcgen." Ter Gefragte unterdrückte mühsam einen Hustenanfall und sah den Rechtsgelehrten mit einem seltsamen Blick an. „Sie meinen es gut mit mir, Herr Quinee, ich danke Ihnen", sagte der Pächter in herzlichem Tone, „ich werde meinen Gefangenen gleich freilassen." Trotz Hoggs lebhaftem Einspruch begab er sich ohne Zögern in die Richtung des Stalles. Plötzlich blieb er vor demselben stehen und schien in Gedanken versunken, dann kehrte er langsam

, wie sich doch das Alter fühlen läßt," jammerte der Pächter. „Mein Gedächtnis ist lange nicht mehr so frisch wie früher. Ich hoffe aber doch, daß ich diesen vermaledeiten Schlüssel heute oder morgen finden werde." „Sie. . . Sie täten besser, die Tür aufbrechen zu lassen . . ." riet Ser Rechtsgelehrte, sich alle erdenkliche Mühe gebend, eine gleich- giltige Ruhe an den Tag zu legen. „Nein, nein", rief Herr Rose lebhaft, „ich werde doch mein Eigentum nicht so beschädigen. Ich habe das Recht, meinen Stall zu öffnen

und zu schließen, wann es nrir beliebt. Wenn Leute hineingehcn, die dort nichts zu suchen haben, so ist es ihre eigene Sache." „So lautet das Gesetz, ich gebe meinen Kops daraus," ver sicherte Hogg. „Meinen Sie wirklich, Sie hätten den Schlüssel verloren?" fragte Quinee, und warf dem Pächter einen finsteren Blick zu. „Gewiß scheine ich ihn verloren zu haben. Aber dem jungen Mann wird nichts geschehen. Durch eine kleine Öffnung, die sich iu der Mauer befindet, werde ich ihm Wasser und Brot in den Stall stellen

lassen, ganz wie Sie mir geraten." Mit heldenmütiger Anstrengung bezähmte der Rechtsgelehrte seine Wut. Ohne dadurch irgend ein Zeichen seine grimmige Stimmung zu verraten, und ohne eine Anspielung aus die Identität des un glücklichen Gefangenen zu machen, entfernte er sich. „Gute Nacht, Herr Quinee!" rief ihm der Pächter zu, „und herzlichen Dank für Ihren neuen Ratschlag. Nicht ein jeder möchte sich so viel Mühe geben. Wenn ich nur diesen verf Schlüssel nicht verloren hätte!" .... Ter Schuhmacher

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 9 of 16
Date: 13.01.1922
Physical description: 16
einiger, wobei das Forstärar sowie die- Coöurg'sche Reviervcrwaltung besonders erwähnt zu werden verdienen, trachten, die Verpächter aus dem Objekte eine möglichst hohe Rente herauszuschlagen; sie hangen lediglich am Augentzlicksgewinn und nehmen aus die Bewirtschaftung gar keine Rücksicht- Es ist ihnen ganz gleich, ob der Pächter Gewähr dafür bietet, daß die Alps, wenn schon nicht besser geNücht. so doch wenigstens in ihrem Zustande erhalten bleibt und sie denke« nicht an dis Zeit, wo dieselbe im Er trag

so zurückgegangen sein wird, daß sich auch der Pacht schilling verringern muß. Meistens werden die Pachtalpen nur auf 1 Jahr vergeben, wodurch dem Raubbau Tür und Tore geöffnet wird, denn es ist selbstverständlich, daß der Pächter an der Verbesserung der Sföcibc und der Erhaltung der Gebäude und sonstigen BetrieöSanlagen keinerlei In teresse hat. wenn er nickt weiß, ob er im nächsten Jahre die Alpe noch bewirtschaften wird. Er wird daher lediglich auf seinen Sack sehen und trachten, sich in der kurzen Zeit

aus Kosten der Alpe und des Besitzers zu bereichern. Auch, eine zwei- oder dreijährige Pachtdauer ändert an dem Nebel nichts, da sich größere Aufwendungen nur für eine längere BenutzüngSzeit rentieren und Bsdenverbefferungen im erstsren Falle lediglich dem Nachfolger zugute kommen. Kommt man auf solche Alpen und macht man dem Pächter Vorstellungen, so erhält man zur Antwort: „Ja wenn ich die Alpe auf längere Zeit hätte, dann würde ich auch waS hineinstecken, so aber muß ich bei dem hohen Zins gerade

schauen, daß ich schlecht und recht durchkomme'". Man sieht denn auch die Gebäude, Tränkegelegenheiten' Zäune und Wege verwahrlost und die Weideflächen vrrsteint und verunkrautet. Zwei- bis dreijähriger Dünger ist gar keine Seltenheit, er wird je älter desto leichter und das Ansbringen kostet weniger. Die Güte des Düngers ist für den Pächter Nebensache. Wenn auch der Besitzer ans eine ordentliche Bewirtschaftung seitens des Pächters Einfluß nehmen möchte, so ist er. wie es bei bäuerlichen Vllpen

meistens der Fall ist, hiezu oft nicht in der Lage, weil nur sehr oberflächliche mündliche Abmachungen getroffen und kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. In der Vorkriegszeit war wie bekannt, die Alpwirtschast nicht rentabel, weshalb es bei der geringen Zahl der Be werber oft schwer hielt, ordentliche Pächter zu finden. Heute aber bedeutet bei den enormen Futrerkosten die Alpgelegen heit eine außerordentliche Entlastung des TalguteS und so ist denn, da hunderte von Bauernhöfen ohne Sömmerung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 19.12.1919
Physical description: 16
noch vor dem göttlichen Erlöser nieder und beteten, als ob sie sich darüber geeinigt hät ten, für den Clamshof, und daß Gott das begon nene Gut zu fröhlichem Ende führe. Dann zog die Prozession ihres ' Weges weiter. Veronika hielt die Hoffrau noch in den Armen, bis die Leute fortgegangen waren; dann rief Ferdinand noch einer Magd, daß sie Wasser bringe. Der Pächter aber war aufgestanden und kam geraden Weges vom Hügel herunter auf das Lindenkreu; zu. Antonie lief ihm entgegen und siel ihm um den Hals. „Die Mutter

, die Mutter!" rief das geangstigte Kind. Ferdinand aber beruhigte den ankommenden Nachbar, daß es nur eine leichte Ohnmacht sei. Man hatte die Hoffrau auf die Stufen des Altares gesetzt. Bald schlug sie die Augen auf und blickte, wie aus einem Traume wachend, ihrem Manne, der sich zu ihr niederge beugt hatte, ins Angesicht. „Marie! meine gute, liebe Marie!" rief der Pächter aus und küßte sei nem Weibe beide Hände. „Ach Gott!" flüsterte die Hofftau, „ich meinte vor Freunde, zu sterben, um deinetwillen

! Gott sei gelobt, Heinrich, nun wird ja alles wieder gut!" Der Pächter sah zum Kreuze auf: „Ja. es soll mit Gott wieder gut werden, alles wieder gut." Man brachte die Hoffrau ins Haus. Antonie und Veronika blieben bei ihr. Der Pächter ging eine Weile auf sein Zimmer, dann kehrte er ruhig zurück, ergriff Schalls Hand, sah ihm nachdenkend ins Grsicbt und drückte dann den Freund an sein Herz. „Du hast wie ein Bruder an mir gehan delt. Ferdinand, ich werds dir in Ewigkeit nicht vergessen!" rief

er aus. „Nun mag kommen, was da will!" — „Gottes Namen sei gebenedeit!" ant wortete Schall und wischte die Tränen von den Wangen. Der Pächter setzte seinen Hut auf. „Komm Ferdinand, jetzt wollen wir gehen!" —- „Aber Br mich ists Zeit zumHochamt," entgegnete dieser. Er wollte zum Hochamt gehen, das gleich nach dem Einzug der Prozession gefeiert wurde. „Nun. für mich auch," versetzte der Pächter und lächelte. „.Ich denke, wir gehen zusammen. Du schämst dich doch meiner nicht?" — „Wir gehen ins Hochamt?" rief

Ferdinand den Frauen zu; er hätte es gleich der ganzen Welt sagen mögen. „Da gehe ich aber mit!" jubelte Antonie, und schon hing sie dem Vater am Arm. Die drei gingen der Prozession nach, die sie noch bei der letzten Station erreichten, dann mit in die Kirche ins Hochamt. Zusammen saßen sie im Kirchenstnhle. der seit jeher zum Clamshofe ge hört hatte. Anfänglich gabs ein Aufsehen und ein Augenwinken der Leute: dann aber folgte eine um so größere Andacht. Dem Pächter wars, gls ob er in eine andere Welt

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Newspapers & Magazines
Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Page 5 of 16
Date: 01.03.2005
Physical description: 16
Tageszeitung S tì D TIR O L Di 1.3.2005 Nr. 41 5 Das Schnaps-Polster In der Tennishalle in Meransen wird es keine Jugendpartys mehr geben, sagt Pächter Peter Sieger, der auch warnt: Nicht die Partys seien das Problem, sondern das Aufwärm-Saufen. Vor der Halle haben die Organisatoren am Tag nach der Party fast 1.000 Schnapsflaschen eingesammelt. - Von Artur Oberhofer P eter Steger, seit nunmehr 15 Jahren Pächter der Tten- nishalle von Meransen, hat seine Entscheidung getroffen: „Die Party

vom 19. Februar war die allerletzte.“ In der Ttennishalle werde es definitiv keine Jugend partys und -Veranstaltungen mehr geben. „Ich habe damit abge schlossen“, so erklärt Steger. Der Meransner Ttennishallen- Pächter zieht nach der Aufsehen erlegenden Razzia der Sicher heitsbehörden vom 19. Februar die Konsequenzen. „Ich will keine Pro bleme mehr haben“, sagt Steger. In der Tennishalle in Meransen werde es fortan nur mehr Tiroler Abende und dergleichen geben. Also: Zipfl eini, Fratzen außi

. Es ist ein Rückzug im Groll, da sich der Pächter keinerlei Schuld bewusst ist. „Viel, was in den letz ten Tagen gesagt und geschrie ben wurde“, so glaubt Peter Steg er, „ist falsch.“ Die öffentliche Diskussion, meint er, gehe am Kern des.Problems vorbei. Das Phänomen des Kinder- und Jugendalkoholismus macht Ste ger weniger an den Partys fest. als vielmehr an den Begleitum ständen solcher Veranstaltungen. „Nur die wenigsten wissen, was vor diesen Partys gesoffen wird“, so erzählt Peter Steger. Und der Pächter

der Ttennishalle in Meransen kann in Bezug auf das Aufwärm-Saufen denn auch mit beeindruckenden Daten auf warten. Der Ordnungsdienst bei Partys, so wie sie am 19. Februar in der Tennishalle von Meransen stattgefunden hat, war angewie sen, sämtliche Besucher' zu kon trollieren, auf dass sie keine Fla schen und Gläser in die Halle schmuggelten. „Im Zuge dieser Kontrollen“, so bestätigt der Pächter, „haben wir den Besu chern allein am Eingang 180 Fla schen abgenommen.“ Dabei habe es sich • fast ausschließlich

der Pächter zu bedenken, „was soll ich tun, wenn ein 18-Jähriger an die Theke kommt und vier Bier bestellt und dann eines der Biere an einen 14- Peter Steger will damit sägen: Wer an Alk herankommen will, der kommt schon irgendwie ran. Das. gelte auch für den Handel. „Wenn jetzt auch für den Handel ein Verbot ausgesprochen wird, dann schicken die, die saufen wol len, eben den Cliquen-ÄItesten voraus“, glaubt Peter Steger. Auch sagt Steger, dass in der Tennishalle „keine Flasche mit über 21 Grad Alkohol

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Newspapers & Magazines
Tiroler Land-Zeitung
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Page 19 of 20
Date: 09.04.1904
Physical description: 20
. Das Jahr 1872 bedeutet einen Wendepunkt in der Geschichte des deutschtirolischen Löschwesens, wie wir solche mehrere werden kennen lernen. In diesem Jahre waren mehrere Kommandanten der obengenannten Nr. 7 § 588. „Der Pächter trägt die Gefahr des zu fälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlech terung des Inventars. Er kann über die einzelnen Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirthschaft verfügen. Der Pächter hat das Inventar nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft

in dem Zustande zu erhalten, in welchem es ihm übergeben wird. Die von ihm angeschafften Stücke werden mit Einverleibung in das Inventar Eigenthum des Verpächters." § 589. „Der Pächter hat das bei der Beendi gung der Pacht vorhandene Inventar dem Verpächter zurückzugewähren. Der Verpächter kann die Uebernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Jnventarstücke ablehnen, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirth schaft für das Grundstück überflüssig, oder zu werthvoll sind; mit der Ablehnung geht

das Eigenthum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über Ist der Gesamtschätzwerth der übernommenen Stücke höher oder niedriger als der Gesamtschätzwerth der zurückzugewährenden Stücke, so hat im ersteren Falle der Pächter dem Verpächter, im letzteren Falle der Verpächter dem Pächter den Mehrbetrag zu er setzen." 8 590. „Dem Pächter eines Grundstückes steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten

Jnventarstücken zu." § 692. „Endigt die Pacht eines landwirthschaft- lichen Grundstückes im Laufe eines Pachtjahres, so hat der Verpächter die Kosten, die der Pächter auf die noch nicht getrennten, jedo!r nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft vor dem Ende des Pachtjahres zu trennenden Früchte verwendet hat, insoweit zu ersetzen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirthschaft entsprechen und den Werth dieser Früchte nicht übersteigen. Verantwortlichkeit bei vorschrifts widriger Viehj>atzarrsstellrrng

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Books
Year:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Page 581 of 728
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 720 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern ID: 105361
— 574 — und wenn sie Magd eines anderen Herrn war, diesem folgen mussten 1 ). Ebenso verwirkte jener den Packt, der sieh unter die Herrschaft eines anderen Herrn begab 2 ). Gleichfalls war verboten, den Erbpacht auf solche Erben zu übertragen, die von einem fremden Herrn abliingen 3 ). So beschränkt der wälsehtirolische Pächter in dem Verfügungs rechte über das Paehfgut, und selbst in seinen persönlichen Hechten war, und so wenig er sich des Hechtes erfreute, seinen Pacht, gleich

dem deutschtirolischen Baumanne, der seine Banrechte verkaufen durfte, auf gleichem Wege an andere zn übertragen 4 ): so frei war er in Be treff der Beibehaltung oder Zurückgabe des Pachtes an den Grund herrn; dies hing fast von seinem Gutdünken ab; Beweis dafür sind die vielen Pachtverleihnngen, in denen die Pächter erwähnt werden, welche früher den Pacht innegehabt batten 5 ). Demnach scheint die Formel: investimus N. N. jure locationis perpetnae cum heredibus perenniter etc. kaum mehr als eine Redens art

dünken des Pächters abhing. Er glich, dem Begriffe nach, vollkom men einer Miethe, daher die Pächter in den Urkunden auch glattweg „Conductores“ heissen 6 ). Daher leitete bei dem Pachtverträge weder den Grundeigentümer noch den Pächter die Absicht, durch Erwer bung von Grund und Boden eine auf Generationen hinaus auf dem Gute sesshafte Bauexnfamilie, die mit dem Pachtgute allmäklig ver- ') Si aliquando allenas ancillas acceperint seu matrimonia eontraxerint, unde proles nascitura aon sit de macinata

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Books
Year:
1900
¬Die¬ Jagd-, Fischerei- und Vogelschutz-Gesetze für Tirol : sammt den einschlägigen Verordnungen, Erlässen und oberstbehördlichen Entscheidungen
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Page 59 of 82
Author: Kirchlechner, Josef / zsgest. von Josef Kirchlechner
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: IV, 72 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: 856
Intern ID: 182618
einen vom Fischereiberechtigten oder dessen Pächter nach dein unten folgenden Formnlare V ausgestellten Begleitschein nach gewiesen werden. , Artikel IV zu § 8 des Gesetzes. Die Fischereikarten sind auf starker Schreibleinwand aus- zusteüen und zwar: ' a) jene für die Besitzer des Fischereirechtes '-(Inhaber, Eigenthümer) von der zuständigen k. k. Bezirkshaupt- Mannschaft nach dem im Anhänge folgenden For mulare I; . ' ' b) jene für die Pachter .des Fischereirechtes von dem Besitzer

des Fischereirechtes nach Formnlare II; c) jene für dritte Personen vom Besitzer, oder wenn das Fischereirecht verpachtet ist, von. dem Pächter des Fischereirechtes nach, dem Formulare III; , . ■ ä) bei Gewässern, welche von allen Mitgliedern einer Gemeinde befischt werden dürfen, von dem. Vorsteher dieser Gemeinde auf höchstens 3 Jahre nach dem Formulare I V. ... . • •., Die Formularien werden von der Hilfsämter-Dircction der k. k. Statthalterei besorgt und an die k. k. Bezirkshauptmann- schasten hinausgegeben

, wo sie gegen Vergütung des Gestehungs- preises zu beheben sind. ; Die Fischcreikarten sind stcmpelpflichtig n. zw.: Die für. die Fischereibesitzer und Pächter mit I fl. (Tarifpost II6/a, an. des Ges. v. 13. Decembcr 1862, R.-G.-Bl- Nr. 89) und die von den Magi straten Innsbruck, Trient und Rovercto ausgestellten mit 50 kr. (Tarif- post 116/a, bb). Die Karten für das Aufsichtspersonal sind mit einem 15 kr.-Stetupcl zu versehen.. (Tarifpvst U6/b, Ges. v. 0, Februar 1860, R.-G.-Bl. dir. 50). M ü u b (i ch c Ansuchen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1876
Handbuch der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für die gefürstete Grafschaft Tirol
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Page 221 of 284
Author: Hoflacher, Anton [Hrsg.] / erläutert, mit Entscheidungen, Verordnungen und Formularien versehen, dann durch einen Anhang einschlägiger Gesetze ergänzt von Anton Hoflacher
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 277 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Gemeindeordnung ; f.Quelle
Location mark: 668
Intern ID: 166213
Mer, Pächter oder Fruchtnießer wird von der Gemeinde- Vertretung bestimmt, wenn sie es nicht vorziehen sollte, die Emsammlung gegen Entlohnung anzuordnen. § 2. Das Fangen (Todten) der Maulwürfe in den Wäldern und allen nicht zu Wiesen und Gärten verwendeten Gründen ist jederzeit verboten, in den Wiesgründen und Gär ten aber nur in der Zeit vom 1. April bis Ende September gestattet. 8 2. Das Einsammeln rend Tödten der Engerlinge oder anderer massenhaft auftretender, der Kultur schädlicher

In sekten hat jeder Grundbesitzer, Pächter oder Fruchtnießer auf den ihm eigenthümlichen oder von ihm benützten Grundstücken unentgeldlich §u besorgen. § 4. Jeder Grundbesitzer, Pächter und Fruchtnießer ist verpflichtet, im Frühjahre und im Herbste jeden Jahres seine Obstbäume, Weinreben unb die in ihrer Nähe besindlichen Hecken von bcn Raupen und der Naupenbrut und anderen schädlichen Insekten zu reinigen. Werden Baume, welche voll Raupen befallen fitiö 1 , gefüllt oder von Raupeil befallene Aeste

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Newspapers & Magazines
Volksbote
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Page 7 of 8
Date: 14.10.1948
Physical description: 8
, ein Vertreter der Pächter (Unternehmer), ein Vertreter der Pächter (Selbstbearbeiter), zwei landiw. Fachleute, von denen ja einer von den Besitzern bzw. Pächtern von Pacht grundstücken zu benennen ist. Den Vorsitz der Kommission führt der Präfekt. Dieser kann die technische Leitung de r Arbeiten dem landw. Inspektor oder einem seiner Stellvertreter übertragen. Piir das Gebiet der Provinz und die Gebiete, in welche die Provinz aus kuHurtechpischen Gründen unterteilt werden sollte, ermittelt die Kommission

dieser Getreidearten beziehen, sind ;m Hinblick auf das landw. Wirtschaftsjahr 1947/48 mit 70 Pro zent des Ablieferungspreises zu berechnen. Die verbleibenden 30 Prozent haben als Anbau- prätnie für den Erzeuger zu gelten ohne Rück st dh darauf, ob der Betreffende Getreide abzu liefern hat oder nicht. Der Pächter, weicher vertraglich seinen Pachtschilüng in einer Getreideart zu erlegen hot. weiche der Ablieferung unterliegt, ist be rechtigt diesen Noturalpachtzins in Geld uinige- rectaet zu erlegen, hiebei

machen sollte, -mehrere Sondersenate (spezialisierte Sektionen) elnzu- rielitcn. A r t. 5. Die im vorhergehenden Artikel angeführten Sondersenate (spezialisierte Sektionen) setzen sich, außer dem Präsidenten, aus zwei Berut's- richteru und acht vom Präsidenten über Vor schlag zu ernennenden Fachleuten zusammen. Vorschlägen sind: zwei von ihnen durch die Provhizverfrefung der Verpächter, welche an nichtselbstarbeitende Pächter verpachten; zwei von ihnen durch die Provinzvertretung der Verpächter

, welche an selbstarbeitende Pächter verpachten; zwei von Ihnen durch die Provinz vertretung der nichtselbstaTbeiJenden Pächter: zwei von ihnen durch die Provinzvertretung der selbslarbeilenden Pächter. Außer dem zwei Berufsrichteni lt. Art. 48 der Justizordnung genehmigt mit königl. Gesete- ddkret vom 30. Jänner 1941, Nr. 12 urteilt die Sektion unter Zuhilfenahme zweier Fachleute, die 'durch die Organisation der Besitzer, welche an nichtsclhstarbeitendc Pächter verpachtet haben, und zweier Faahleute

, welche durch die Vertretung der niclitselbstanbeitenden Pächter Voranschlägen sind, wenn es sich um Pacht streitigkeiten zwischen Verpächtern und nicht- selibstarbeitenden Pächtern handelt. Sic urteilt hingegen unter Zuhilfenahme zweier Fachleute, welche durch die Vertretung der Besitzer, welche an selbstarbeitende Pächter verpachten, bzw. von der Vertretung der seibst- anbeif enden Pächter vorgeschlaigen werden, wenn es sidi um einen Streitfall zwischen Be sitzern nnd selibsiarbeilendcm Pächtern handelt

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Newspapers & Magazines
Unterinntaler Bote
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Page 12 of 18
Date: 24.12.1910
Physical description: 18
über seine Arbeit. Rose war einer der wenige», die ganz offen an seinen Gesetzkenntnissen zweifelten und öfters dieselben sogar verhöhnten. Überdies liebte er es, 'hie und da einen Spaß zu machen, was für einen ernsten Mann wie Quinee manchmal als beleidigend erschien. ,,Ta ist er schon!" sagte Hogg zu dem Pächter, als die kleine Gesellschaft vor der Holzkammer anlangte. „Befrage jetzt den Rechts gelehrten Quinee, ob ich dir nicht die Wahrheit gesagt habe. Ich bin bereit, mich seinem Ansspruche

zu unterwerfen." Quinee legte seinen Hammer beiseite, schüttelte den Schnupf tabak von seinem Rocke ab, lehnte sich in seinem Sessel zurück und betrachtete die Männer aufmerksam. „Die Sache verhält sich folgendermaßen," begann der Pächter. „Ter junge Pasko hat meiner Tochter beit Hof gemacht, trotzdem ich ihr verboten, mit ihm zu verkehren. Vor einer halben Stunde wollte ich eben mein Pferd in den Stall führen, als ich dort einen jungen Mann sitzen sah." „Nun, und was geschah weiter?" fragte Quinee

, da der Pächter plötzlich innehielt. „Er befindet sich noch dort zu dieser Stunde," fuhr Rose fort. „Ich habe ihn im Stalle eingesperrt und hier mein Freund Hogg behauptet, ich hätte das Recht, ihn so lange gefangen zu halten, als es mir beliebt. Mir jedoch kommt es gesetzwidrig vor und ich fürchte, daß die Verwandten des jungen Pasko meinen Stall erbrechen werden, um ihn zu befreien. Hogg ist der Meinung, daß ich mich in diesem Falle an das Gericht wenden könne, um Schadenersatz zu verlangen." „Natürlich

, und du wirst sehen, ob der Rechtsgelehrte Quinee nicht ganz derselben Ansicht ist," siel Hogg dem Pächter ins Wort. Herr Quinee runzelte die Stirn, und um besser Nachdenken zu können, schloß er die Augen. Die drei andern folgten seinem Bei spiel und schlossen einträchtig jeder ein Auge. „Ter Stall gehört Ihnen", begann der Rechtsgelehrte mit großer Überlegung, „Sie haben daher das Recht, ihn zuzusperren, so oft es Ihnen beliebt." „Ta sehen Sie es nun!" rief Hogg siegesbewußt, „ich habe es Ihnen ja gesagt

!" „Wenn sich jemand in Ihrem Stalle befindet, der nicht hin gehört, so ist es seine Sache," fuhr Quinee ruhig fort. „Sie haben ihn doch nicht aufgefordert, hinein zu gehen?" „Gewiß nicht," erklärte der Pächter lebhaft. „Ich habe Rose gesagt, er könne den Jungen so lange unter Schloß und Riegel behalten, als es ihm gefiele", wiederholte Hogg, „und zwar bei Wasser und Brot den ganzen Winter hindurch." „Ja, das kann er tun," bestätigte Quinee, mit dem Kopfe nickend. „Was nun die Türe betrifft, die vielleicht

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