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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1834
¬Die¬ neuesten und vorzüglichsten Kunst-Straßen über die Alpen : beschrieben auf einer Reise durch Östreich, Steyermark, Kärnthen, Krain und Tyrol, das Küstenland und die Lombardie, einen Theil von Piemont und der südlichen Schweiz
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Page 137 of 358
Author: Baumgartner, Joseph / von Joseph Baumgartner
Place: Wien
Publisher: Ullrich
Physical description: X, 332, 13 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Alpen ; s.Straße ; z.Geschichte 1834 ; f.Quelle g.Alpen ; s.Straßenbau ; z.Geschichte 1834 ; f.Quelle
Location mark: 2.909
Intern ID: 189782
7 Zoll breiten Fußwegen oder Banquetten ab sondern. 3 . Die Erhaltung der Staatsstraßen wird im lombardisch- venetianischen Königreiche Lurch Versteigerung in kleinen Ab teilungen an Pächter überlassen, und von dem, in den Dele gationen aufgestellten Baupersonale unter der Oberleitung der beyden Bau-Directionen in Venedig und Mailand controllirt. Die Pachtzeit ist in der Regel auf 9 Jahre festgesetzt, und hie- bey die Quantität des aufzusührenden Schottermateriales ge nau bestimmt

, welche nach Erforderniß vermehrt, oder vermin dert werden kann,, daher sich die Licitätion tariffmäflig anfElN- heitsmaßen gründet. Das Materiale wird übrigens von dein Baupersonale gehörig übernommen, die Verwendungszekt und Art von diesem angegeben, und die Beschädigungen durch Ele mentar-Ereignisse von demStraßenfonde abgesondert vergütet. Die Herstellung neuer Straßen ist ebenfalls ein Gegen stand der versteigerungsweisen Verpachtung mit der besonderen Bedingung, daß der Pächter auch die Erhaltung des hergestell

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 255 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
^E^^^'rn , sonst rst die Älage erloschen. '''§7"I0^7'"''MRWr AM Pächter find berechtiget, die Mieth- und Pachtstücke dem Vertrage gemäß durch die bestimmte Zeit zu gebraucheu und zu benützen, oder auch in Asterbestand zu -eben; wenn es ohne Nachtheil des EigenthÜmers geschehen kann; oder im Vertrage nicht ausdrücklich untersagt worden ist. Die Äeilwei fe oder 'gänzliche Ueberlaffung ^«Wr^gMMeten Jagd in Asterpacht,oä" an DrÄe Hege« 'îkMtMtz'Mr Geld 'Wkk'Vorbehalt . eines'TheileS des Erträgnisses darf bei sonstiger

Ungiltigteit und Straf- îalligkeit der Karteien nur mit Zustimmung der poNisW« Behörde ge schehe». (§, 12 deÄ Mio. Lrl. v. 15. Dec. i8SS,'Är.^ÄS7 R.'E.'WJ" §. MW. Bei BermiHhungen trägt ^ alle Laste« nnd, Ab gaben der BerMiether. "Bei eigenMchen Pachtungen , ' wenn fie N PauW"ünd Bogen geschehen, übernimmt der Pächter, mit Ausschluß der eingetrag enen, Hchotbek arlasten, alle übrigen; wird aber die Pachtung ^«ach emem'Anschläge geschloffen, so trägt er jene Lasten, welche von dem Ertrage abgezogen wor

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