Vom Dorf zur Stadt Leifers : Anfänge - Entwicklung - Chancen
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Author:
Tengler, Georg [Red.] ; Kiem, Maria Luise / Red.: Georg Tengler. Mit Beitr. von Maria Luise Kiem ...
Place:
Leifers
Publisher:
Raiffeisenkasse Leifers
Physical description:
476 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Language:
Deutsch
Notations:
Literaturverz. S. 473 - 475
Subject heading:
g.Leifers ; s.Heimatkunde
Location mark:
II 156.176
Intern ID:
142348
Wimmet geschnitten, denn in einem Pachtver trag zum Aspmayr 1577 wird eigens betont, daß die Reben am Erchtag nach Simon und Juda (am 29. Oktober) noch unbeschnitten sind. Of fensichtlich wurden die Reben nach örtlich ver schiedener Art geschnitten, denn in einem Pacht vertrag von 1600 zum Steinmann heißt es: Die jungen Reben solle Besteber nach her obiger Bozner Form schneiden. In einem Pachtvertrag zum Reifhäusl heißt es 1700: Der Pächter müsse die Rehen hei gutem Mond schneiden
! In einem Pachtvertrag zum Flascher von 1532 heißt es: Der Pächter solle jedes Jahr im Weingarten 100 Lasur- und 100 Klohstecken mit zwei Spitzen stoßen und verbrauchen. Wahr scheinlich dienten diese genannten Klohstecken zum Setzen der jungen Reben. Der Pächter muß te »die Reben fleißig bestücken, in die Lucken und wo es nottut Profen legen und Rasln ein- spiessen«. Daß damals durchwegs unveredelte Raslen gepflanzt wurden, geht unter anderem aus folgender Pachtbedingung zum Mannahof in der Au von 1562 hervor
: / Der Pächter solle die Rasln, so in den Zeilen zu sammeln möglich ist, fleißig aufklauben und anderswo einspießen. 1541 heißt es zum Fiderer: Der Pächter solle alle Jahr 100 Fließ profen, auch jedes Jahr bis an die Anewanten ein Zeil auf der Pergl richten, aber Stecken hierzu, Stillaun und Kliehholz ge hen die Besitzer. In einem Pachtvertrag zum Steinmann von 1565 werden die verschiedenen Weingarthölzer aufgeführt: Der Pächter solle die Pergeln, jung oder alt, und die Lasürzeilen mit Weingartholz versehen
, mit Stangen, Seilen, Pfos- sen, Stöcken, Stillaun, Schaltern und dergelei- chen. Bei Neuanlagen war es Pflicht des Herrn, die Furchen für die Pflanzung machen zu lassen. Die Pächter auf den Höfen in der Au erhal ten schon im 16. Jh. den Auftrag, bei den Reben Muer (Flins) aus den Muergräben zuezulegen, so 1577 am Aspmayrhof. Besonderen Wert hatte auch der Tunget (Mist), so mußte ein Pächter 1577 als Pachtzins seinem Herrn jährlich einen Haufen gueten Dünget im Wert von 11 Gulden bringen
. In einem Pachtvertrag zum Aspmayrhof von 1586 heißt es kurz, der Pächter solle die Rebzei- len wie zu Leifers gebräuchlich pflegen. Die ist in einem Pachtvertrag zum Hilber 1579 genauer beschrieben: Der Pächter muß die Reben schnei den, firmben, aufmachen, plätschen, ablauben, schäbigen, überden Winter zuheißen. Die Zeit der Wimmat war vom Bestands mann dem Hofherrn mitzuteilen, damit er selbst oder sein Propst dazu auf den Hof kommen konnte. Die Qualität des vom Pächter zu reichenden Weines