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Books
Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
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Page 237 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
hauses Nasereit grundsätzlich dem Meistbietenden; er muss jedoch das Vertrauen des Almvorstandes genießen. Die Dauer der Verpachtung (bis zu 3 Jahren) wird zwi schen Alminteressentschaft und Pächter vereinbart. Als Pächter kommen nur Bürger der Gemeinde Partschins in Frage. Bei der Versteigerung muss eine Kaution hin terlegt werden, deren Flöhe von der Almvorstehung festgelegt wird. Diese gilt als An zahlung für den Pachtschilling. Der restliche Betrag muss jedes Jahr bis 1. November

auf das Konto der Alminteressentschaft bei der Raika Partschins eingezahlt werden. 2) Dem Pächter stehen alle Räume des Dauses zur Verfügung, mit Ausnahme der „Al- merkammer“ und der „Milchkammer“. 3) Die von der Interessentschaft angestellten Hirten haben das Recht am Gasthaus herd zu kochen; doch hat der Wirt das Vorrecht. 4) Der Pächter darf das nötige Brennholz im Interessentschaftswald unentgeltlich sammeln. Es darf aber nur Kleinholz und kein Nutzholz sein. Bäume dürfen keine gefällt

werden. 5) Wenn kein Vieh in Nasereit ist, darf der Pächter alle Räumlichkeiten und Stallun gen benützen. 6) Dem Pächter wird das freie Weiderecht für eine Kuh und 10 Ziegen zuerkannt. Er darf aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen, bevor das Ahnvieh aufge trieben ist. Für mehr als 10 Ziegen muss das festgesetzte Grasgeld gezahlt werden. 7) Sollte durch Unvorsichtigkeit des Pächters für die Interessentschaft ein Schaden entstehen, muss der Pächter dafür aufkommen. 8) Zahlungen, die mit der Bewirtschaftung

Zusammenhängen, gehen zu Lasten des Pächters. 9) Eine Weitervermietung des Gastbetriebes darf ohne Einwilligung des Almvorstan- des nicht statthnden. 10) Falls Holzarbeiter im Interessentschaftswald arbeiten, bevor der Pächter den Be trieb im Frühjahr eröffnet, hat die Almvorstehung wegen Unterbringung der Ar beiter mit dem Pächter die nötigen Vereinbarungen zu treffen. 11) Der Vertrag beginnt um Lichtmess (2. Februar) und endet um Lichtmess des ver traglich vereinbarten Jahres. 12) Bei Reparaturen im Haus

bezahlt die Interessentschaft die Arbeiter und stellt das Material. Für die Verköstigung der Arbeiter muss der Pächter aufkommen. 13) Die Anmeldungsformalitäten für die Sozialversicherung der Pächterfamilie besorgt der Almvorstand; die daraus erwachsenen Spesen gehen jedoch zu Lasten des Pächters. 14) Der Pächter hat für eine anständige Hausordnung zu sorgen. Tanzunterhaltun gen müssen vom Almvorstand bewilligt werden. 15) Der Pächter muss als Garantie 2 Bürgen namhaft machen, die das Vertrauen

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Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
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Page 240 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
1960 a) Es wird beanstandet, dass der Erlös von Fleisch und Fell nicht vom festgesetzten Versicherungsbetrag abgerechnet wird. b) Die Seilbahn Wasserfall-Nasereit wird verpachtet. Mit dem Pächter wird ein registrierter Vertrag abgeschlossen, aus dem hervorgeht, dass er für eventuelle Un fälle verantwortlich ist. Für die Verpachtung wird zur Bedingung gemacht, dass sämtliche Transporte für die Zielalm gratis sind. c) Der Vorwand eines Mitglieds, dass Alminteressenten, welche die Viehrechte

. f) Es wird festgestellt, dass der Pächter der Lodnerhütte kein Weiderecht für Ziegen und kein Recht auf Holzbezug hat. Das heißt, dass er das Berggeld für die Ziegen entrichten und für das Brennholz bezahlen muss. g) Auf manchen Weideplätzen sind unbedingt Meliorierungen vorzunehmen („Woad- raumen“). 1962 a) Der Kälberstall im Ginggl wird fer tiggestellt. b) Die Verbesserungsarbeiten in der Zie ler Kaser werden abgeschlossen. c) Da die Föhne für die Hirten ansteigen, muss das Berggeld erhöht werden. d) Der Vertrag

betreffend die Verpach tung der Seilbahn Wasserfall-Na sereit wird wegen Unstimmigkeiten wieder aufgelöst. 1963 a) Das Dach der Lodnerkapelle wird neu eingedeckt. b) Es gibt Meinungsverschiedenheiten mit dem Pächter der Nasereithütte wegen der Höhe des Pachtschillings. Dieser beanstandet, dass die Seilbahn Wasserfall-Nase reit zeitweise nicht in Betrieb ist, wodurch ihm ein Schaden entsteht. Der Forde rung des Pächters wird nicht stattgegeben. c) Das Berggeld bis „Lorenzi“ (10. August) muss zur Hälfte

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Category:
Geography, Travel guides , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2012
Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
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Page 423 of 576
Author: Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Place: Partschins
Publisher: Gemeinde Partschins
Physical description: 576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: 1. Aufl. Literaturverz. S. 576
Subject heading: g.Partschins ; s.Heimatkunde
Location mark: II 317.218
Intern ID: 572359
zu erheben, hielt Friedrich 1400 beim Papst um Erlaubnis an. Der größte Wohltäter des Bauernstandes war unzweifelhaft Friedrich mit der leeren Ta sche, denn, nachdem er von seiner Flucht zurückkam, legte er sich mit dem Landadel an, der großteils sich ihm widerspenstig zeigte. Er löste mehrere Gerichte auf, entließ die Bauern aus der bisherigen Leibeigenschaft und setzte die bisher gewesenen Pächter als Eigentümer der Güter, gegen Erlegung eines jährlichen Grundzinses ein. Dadurch wurde dem Bauernstand

am meisten geholfen. Freilich ist zu vermuten, dass Friedrich, der zuweilen in Geldnot steckte, die Freilassung der Bauern auch mit der Bezahlung eines bestimmten Geldbetrages verbunden hat. Doch nun wurden die Bauern endgültig Eigentümer der Güter, die sie bisher nur bestandsweise oder als Bauleute innehatten. So waren z.B. in Guntraun am Steinhof, Straßerhof, Wegerhof und auf Haipüchel nur Pächter vom Kellenamt zu Meran, die Hueben gehörten zu Salzburg. Nun wurden sie aber gegen Entrichtung

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Category:
History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2007
Latsch und seine Geschichte : Goldrain - Morter - Tarsch - St. Martin
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Page 597 of 790
Author: Gritsch, Helmut [Red.] / hrsg. von der Marktgemeinde Latsch. [Gesamtred.: Helmuth Gritsch]
Place: Lana
Publisher: Tappeiner
Physical description: 783 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Latsch <Südtirol> ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br>g.Latsch-Goldrain ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br>g.Latsch-Morter ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br>g.Tarsch ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br>g.Sankt Martin <Kofel> ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III 252.248
Intern ID: 447976
hunderts gemeinsam mit dem Gastbetrieb „Bu schen“ geführt wurde. Die Eröffnung des Gastbetriebes mit Laden er folgte 1905 unter den Pächtern Josef Hanni und Eli sabeth Haller (Pächter von 1905 bis 1910). Zweiter Pächter von 1910 bis 1915 war Engelbert Weitgruber (gest. 1916) aus Tarsch. Dritter Pächter von 1915 bis 1919 war Elisabeth Nagl, „Nagl Lies“, Krämerin aus Latsch. Vierter Pächter von 1919 bis 1924 war Johann Gamper, „Sohn des Pöltn Schneiders“ aus Latsch. Am 16. Oktober 1923 wurde

der „Buschen“ von den italienischen Behörden geschlossen und der Ausschank verboten. Am 15. April 1924 konnte der „Buschen“ nach vielen Eingaben wiedereröffnet werden. Fünfter Pächter von 1924 bisl929 war der Lehrer Josef Federspiel gemeinsam mit Ottilie Parth. 1928 ging der Besitz auf die Gemeinde Latsch über. Sechster Pächter von 1929 bis 1933 war Heinrich Stelzl (gest. 1934) von Lichtenberg mit Hedwig Gam per von Latsch. Siebter Pächter des Buschens samt Laden von 1933 bis 1937 war Nikolaus Baumgartner

von Mals mit Anna Ziernhöld. Achter Pächter ab 1937 war Jacob Vent aus Mor- ter mit Maria Oberhofer „Branta“. Nach zweimonatiger Schließung zwecks Restau rierung und Dacheindeckung erfolgte die Pachtüber gabe durch den Podestä im September 1938 an die neunten Pächter Alois Kaserer (Luigi Casari. geh. 1907, gest. 1997) aus Goldrain und Anna Pöhl. Auch der Laden wurde wiedereröffnet. 1939 optierte Ka serer für Deutschland und musste deshalb den „ Bu schen“ wieder aufgeben. Am 1. August 1940 wurde

der „Buschen“ wiede rum geschlossen. Zehnter Pächter ab März 1941 bis März 1944 war der Schneidermeister Giovanni Marangoni. Elfter Pächter nach dem Zweiten Weltkrieg war vom Juli 1946 bis 1950 Josef Pichler „Niederhofer Sepp“ (geb. 1909, gest. 1987) mit Anna Lamprecht. Während dieser Zeit blieb der Laden geschlossen, Josef Pichler machte sein Geschäft mit dem Aus schank. Zwölfter Pächter von 1950 bis 1967 war Josef Nol- let (geb. 1904, gest. 1991) mit Edith Sachsalber (geb. 1920), die das Gasthaus

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1998
Vom Dorf zur Stadt Leifers : Anfänge - Entwicklung - Chancen
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Page 359 of 483
Author: Tengler, Georg [Red.] ; Kiem, Maria Luise / Red.: Georg Tengler. Mit Beitr. von Maria Luise Kiem ...
Place: Leifers
Publisher: Raiffeisenkasse Leifers
Physical description: 476 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 473 - 475
Subject heading: g.Leifers ; s.Heimatkunde
Location mark: II 156.176
Intern ID: 142348
Wimmet geschnitten, denn in einem Pachtver trag zum Aspmayr 1577 wird eigens betont, daß die Reben am Erchtag nach Simon und Juda (am 29. Oktober) noch unbeschnitten sind. Of fensichtlich wurden die Reben nach örtlich ver schiedener Art geschnitten, denn in einem Pacht vertrag von 1600 zum Steinmann heißt es: Die jungen Reben solle Besteber nach her obiger Bozner Form schneiden. In einem Pachtvertrag zum Reifhäusl heißt es 1700: Der Pächter müsse die Rehen hei gutem Mond schneiden

! In einem Pachtvertrag zum Flascher von 1532 heißt es: Der Pächter solle jedes Jahr im Weingarten 100 Lasur- und 100 Klohstecken mit zwei Spitzen stoßen und verbrauchen. Wahr scheinlich dienten diese genannten Klohstecken zum Setzen der jungen Reben. Der Pächter muß te »die Reben fleißig bestücken, in die Lucken und wo es nottut Profen legen und Rasln ein- spiessen«. Daß damals durchwegs unveredelte Raslen gepflanzt wurden, geht unter anderem aus folgender Pachtbedingung zum Mannahof in der Au von 1562 hervor

: / Der Pächter solle die Rasln, so in den Zeilen zu sammeln möglich ist, fleißig aufklauben und anderswo einspießen. 1541 heißt es zum Fiderer: Der Pächter solle alle Jahr 100 Fließ profen, auch jedes Jahr bis an die Anewanten ein Zeil auf der Pergl richten, aber Stecken hierzu, Stillaun und Kliehholz ge hen die Besitzer. In einem Pachtvertrag zum Steinmann von 1565 werden die verschiedenen Weingarthölzer aufgeführt: Der Pächter solle die Pergeln, jung oder alt, und die Lasürzeilen mit Weingartholz versehen

, mit Stangen, Seilen, Pfos- sen, Stöcken, Stillaun, Schaltern und dergelei- chen. Bei Neuanlagen war es Pflicht des Herrn, die Furchen für die Pflanzung machen zu lassen. Die Pächter auf den Höfen in der Au erhal ten schon im 16. Jh. den Auftrag, bei den Reben Muer (Flins) aus den Muergräben zuezulegen, so 1577 am Aspmayrhof. Besonderen Wert hatte auch der Tunget (Mist), so mußte ein Pächter 1577 als Pachtzins seinem Herrn jährlich einen Haufen gueten Dünget im Wert von 11 Gulden bringen

. In einem Pachtvertrag zum Aspmayrhof von 1586 heißt es kurz, der Pächter solle die Rebzei- len wie zu Leifers gebräuchlich pflegen. Die ist in einem Pachtvertrag zum Hilber 1579 genauer beschrieben: Der Pächter muß die Reben schnei den, firmben, aufmachen, plätschen, ablauben, schäbigen, überden Winter zuheißen. Die Zeit der Wimmat war vom Bestands mann dem Hofherrn mitzuteilen, damit er selbst oder sein Propst dazu auf den Hof kommen konnte. Die Qualität des vom Pächter zu reichenden Weines

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