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Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 18.02.1910
Descrizione fisica: 8
s bl a t t" am Schlüße des Jahres geschmackvoll ausgestattete Sinbanööecken anfert'gen lassen und diese an unsere Leser zu sehr billigem Preise abgeben werden. Die Verwaltung. Stadttheater. Heute Freitag den 18. Februar 1. Gastspiel von Dora Keplinger vom k. k. prio. Karltheater in Wien, „D i e ge s ch i e de n e Fra u", Operette in 3 Akten von Leo Fall. Samstag den 19. Februar 2. und letztes Gast spiel von Frau Dora Keplinger „Die luftige W i t w e", Operette in 3 Akten von Lehar. Sonntag kommt als volkstümliche

Nachmittags vorstellung bei bedeutend ermäßigten Preisen Era- nichstättens melodiöse Operette „Bub oder Mä del" zum letzten Male zur Aufführung. Sonntag, 20. Februar halb acht Uhr abends „Das vierte Gebot", Voltsstück in 4 Akten von L. Anzengruber. Tiroler Vereinsnachrichr-.n. Gesangsklub „Typographia", Innsbruck. Samstag den 19. ds. Generalversammlung im East- hof „Vreinößl", 1. Stock, um 3 Uhr abends. Zahl reiches Erscheinen der Mitglieder notwendig. Metallarbeiterverband, Ortsgr. Innsbruck. Samstag

. B., Frcnrzensfest?. Ein Inserat war nicht beigeschlossen. — Wegen Landtagsverichte unmöglich, daher nächste Nummer. Meran. Desgleichen. Eingcfendet. Für Form und Inhalt dieser Notiz übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung. Die Haupttreffer der Wärmestuben-Lotterie — durchwegs prachtvolle Juwelen, Gold- und Silber- gegenstände — im Werte von 30.000, 5000, 1000 K, sind seit kurzem im Schaufenster der k. k. Hof- und Kammer-Juweliere V. Mayers Söhne, Wien I, Stock int Eisenplatz 7, ansgestellt

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Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 16 di 24
Data: 17.05.1902
Descrizione fisica: 24
, weil es nach 8 53 al. 2 G.-O. seine Pflicht gewesen wäre, mit der Vollzugsetzung des gesetzwidrigen Be- schluffes innezuhalten und die Entscheidung der politischen Behörde einzuholen. Es war dem Revisions rekurse stattzugeben, der dem Gesetze entsprechende erst richterliche Endbeschluß wieder herzustellen und über die Rechtsmittelkosten nach § 41 und 50 C.-P.-O. zu er kennen. Jur. Bl. Zur Frage nach der Krankenversicherungspflicht der in einem versichtrungspflichligeu (Gast-) Gewerbe fallweise beschäftigten, zur Familie des Gewerbe

des Stadtmagistrates in Hall vom 14. März 1896 geht jedoch hervor, daß Anna Knoll ausschließlich nur zur Haus- und Feldarbeit verwendet wird, Karoline Knoll nur theilweise im Wirthsgeschäfte sich beschäftigt, wogegen den größten Theil der gewerb lichen Arbeiten die Ehegatten Johann und Anna Knoll selbst besorgen, welche einen bedeutenden Grundkomplex mit Oekonomie besitzen. Bei diesem Sachverhalte hatte sich der V. G. Hof die Frage vorzulegen, ob die Töchter des Beschwerde führers als gewerbliche

Hilssarbeiterinnen im Sinne des § 1, Ges. vom 30. März 1888, R.-G.-B. Nr. 33, anzusehen seien und demgemäß der Krankenversicherungs pflicht unterliegen. — Der V. G. Hof glaubte diese Frage aus nachstehenden Gründen verneinen zu müssen: Nach § 1, zit. Ges., unterliegen der Krankenversicherung alle Arbeiter und Betriebsbeamten, welche in einer unter die Gewerbeordnung fallenden oder einer sonstigen gewerbemäßig betriebenen Unternehmung beschäftigt sind. — Dies setzt voraus, daß die Bestellung des Hilfsarbeiters

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