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Seite 12 von 32
Datum: 06.10.1993
Umfang: 32
unter ande rem Maßnahmen zur Förde rung der Beschäftigung und der Fortbildung und zur Ar beitseingliederung von Be hinderten vor. Der Plan muß nun von der Landesregierung genehmigt werden. MEIWUWG Hier gräbt der Bagger eine braune Schneise in die Blumenwiese. Das Schutzgebiet wird ohne Rücksicht auf Verluste mit neuen Straßen verschandelt. Repro: „D“ „Schutz der Alm ist toter Buchstabe“ Heinz Senoner von der Selbsthilfegruppe der Hüttenbesitzer über die Seiser Alm Schlerngebict — Die Seiser Alm

gefolgt sind. Weshalb wurde die Seiser Alm niemals unter Schutz gestellt? Ich kann mir vorstellen, daß der eine oder andere verblüfft erwidert, die Alm sei doch schon längst durch entspre chende Maßnahmen geschützt. Wer allerdings in den letzten Jahren auch nur ab und zu ei nen Ausflug auf das Hochpla teau gemacht hat, weiß: die Un terschutzstellung der Alm ist toter Buchstabe geblieben. Mehr noch, die Unterschutz- Unsere nou« Damen - und HERRENKOLLEKTION Geöffnet jeden Samstagnachmittag im Oktober

* bei uns parken Sie kostenlos Mode Zitt * Rennweg • Meran Stellung hat im Grunde gehol fen, eine Menge von Eingriffen gutzuheißen und zu vertu schen. Kein echtes Bekenntnis Abgesehen von Lippenbe kenntnissen haben die Verant wortlichen in Land und Ge meinden nie ein echtes Be kenntnis zum Schutz der Alm abgelegt. Den Schutz dieser einmaligen Landschaft hat man der völligen wirtschaftli chen Nutzung immer gleichge ordnet. Daß dabei der Schutz unterliegen mußte, daß wirt schaftliche Interessen immer stärker

durch Entwässerung und intensives Düngen in Hochlei stungswiesen umwandeln. Es bedarf endlich einer grundsätzlichen politischen Entscheidung zum Schutz der Alm. Schutz und wirtschaftli che Ausbeutung gleichzeitig zu fordern, ist ein Widersinn. Die Zerstörung rächt sich Dabei ist der Verzicht auf die maximale Ausbeutung eher ei ne langfristige Investition als ein tatsächlicher Verzicht. Schließlich ist die möglichst in takte Erhaltung einer so einma ligen Landschaft die Erhaltung einer touristischen Attraktion

daran ha ben. Wie sonst ließe es sich er klären, daß privaten wirt schaftlichen Interessen immer der Vorrang vor dem Interesse der AJlgemeinheit gegeben wurde? Landschaftsschutz ist hier zulande ein Alibibegriff, um die Kritiker zum Schweigen zu bringen. Landschaftsschutz ist hierzulande ein leeres Wort, mit dem die Verantwortlichen die Menschen täuschen und je dem, der den Schutz der Land schaft fordert, das Maul stop fen. Die Aussage, es gebe in Südtirol wirksame Land

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Seite 10 von 64
Datum: 30.09.2000
Umfang: 64
-" weise auqh als Fruchtsaft kon sumiert werden. Die Fachleute empfehlen allerdings eher mehr Gemüse. Der Wissenschaftler; „Im Durchschnitt essen wir in Österreich pro Tag knapp unter 400 Gramm Obst und Gemüse. Die Südeuropäer erreichen spielend 700 Gramm.“. „Innere Werte“ von Obst & Gemüse /vitamine, I Mineralstoffe I V\ Vermutliche Wirkung Vitamin C, Kalium • : Schutz vor Herzinfarkt ; Äpfel Erdbeeren Vitamin C, Kalium Orcjfiosin Vitamin C, Beta- Carotin, Kalium. Blattsalate Beta-Carotih, Magnesium

lind freien Radikaler):-'/ Schutz vor freien Radi kalen, antimikrobiell Beugen Krebs vor, Schutz vor Herzinfarkt Schutz vor freien Radikalen und Krebs Brokicoll Vitamln C; B2,"Fol- Schutz vor freien ir&tii.u.i&nr-M* dBiifö/Oalciüm/^slen Radikalen und Krebs "!,f Beta-Carotiii, " : Kalium ... Vitamin Q.undiK, Befa-Carptin/Fpl- .. säure, Kalium! V Paradeiser Vitamin C, Beta- Carotin, Eisen, Kalium Schutz vor Herzinfarkt, stärken Immunsystem Schutz vor freien ' Radikalen und Krebs, . Stärkenimmunsystem

Schutz vor Krebs, stärken Immunsystem PofandtW -inioflraflk/Quellen: APA/KrebMe TRESORSCHLÜSSEL Mit Dreistigkeit zu Milliardenbeute Düsseldorf (dpa) - „Können wir Ihnen helfen?“ - mit dieser freundlichen Frage haben Si- , cherheitskräfte einer Bank am Düsseldorfer Flughafen einem dreisten Dieb eine Milliarden beute ermöglicht. Der Gangs- ' ter stahl umgerechnet zwei Milliarden Lire aus dem Bank tresor. Er war nach Geschäfts schluss in der Kleidung der Bankmitarbeiter an einem Ser viceschalter

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Seite 3 von 12
Datum: 11.03.1959
Umfang: 12
Dr. Theodor V e i t e r nachstehenden grundsätzlichen Artikel über die völkerrechtliche Lage un seres Landes: Um die jetzt so wichtig gewordene Frage beantworten zu können, welche Hoffnungen man auf einen völkerrechtlichen .Schutz der Südtiroler gegen den bedrohlich aufsteigenden italienischen Nationalismus, der ihnen ihre Autonomie vorenthalten will, setzen kann, muß man zu Wilsons 14 Punkten zurilck- blicken. In Punkt 9 seiner 14. Punkte in der Rede vor dem amerikanischen Kongreß vom 8. Jänner 1918

schen Staates im Pariser Abkommen gewiß nicht als Träger von Minderheitsrechten vor gesehen waren. Indirekter Schutz gegen Unterwanderung Der Punkt 1 des Abkommens zielt ja ein deutig auf einen Schutz der Deutschsüdtiroler vor Entnationalisierungsmaßnahmen seitens der Italiener ab. ■ Daher werden in vier Sondergruppen ins besondere einige für die Volkstumserhal tung wichtige Rechte der Südtiroler unter die Garantie, der Signatarmächte gestellt, nämlich der Unterricht in der Muttersprache an Volks

und Mittelschulen, die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache in den Ortsbezeichnungen wie bei allen öffent lichen Aemtem einschließlich der inneren Amtssprache, das Recht auf Führung deut scher Familiennamen, wie sie vor der Musso- lini-Aera geführt wurden, und das Recht auf gleichberechtigte Anstellung in öffentlichen Aemtem. Das Abkommen sichert also den Südtirolern ihren, „way of life“, ihre volle Volkstumsent faltung und damit den* Schutz vor Unterwan derung und Majorisierung

auf indirek tem Wege. Da dieser Schutz am besten durch eine eigene Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt gesichert wird, bestimmt Punkt II des Pari ser Abkommens, daß die Bevölkerung SUd- tirolg eine regionale. Gesetzgebungs- und Schluß des Friedensvertrages von St. Germain befunden hatte. Demgemäß bemühten sich sowohl Italien wie auch Oesterreich um Durchsetzung ihrer Wünsche auf der Pariser Außenmini sterkonferenz, wobei das österreichische Begehren nach Rückübertragung Südtirols und des Kanaltales

, in ihren heutigen Grenzen, eine autonome Ge setzgebungsgewalt zu beanspruchen hat, die alleKompetenzen umfaßt, die für den „Schutz des Volkscharakters und der kulturellen und wirtschaft lichen Entwicklung des deutsch sprachigen Bevölkerungsteils“ (Punkt 1 des Pariser Abkommens) notwen- d i g sind, ergibt sich aus der schon erwähn wird die Ausübung einer autonomen regio nalen Gesetzgebungs- und Exekutivgewalt gewährt werden," Oie Ait der Autonomie Man kann die'Frage aufwerfen, ob es sich dabei

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Seite 6 von 12
Datum: 03.06.1954
Umfang: 12
dern bereits eingehend beschäftigt, und aus diesen Ueberlegungen und Erörterungen her aus ist man auf die Idee gekommen, den Schutz und die Schonung des Kulturgutes aller Völker durch internationale Verein barungen wenigstens einigermaßen zu sichern. Eis war die italienische Regierung, die als erste den konkreten Vorschlag für derartige internationale Vereinbarungen gemacht hat. Ihré Anregung wurde von der UNESCO, der Kulturorganisation der Vereinten Nationen, aufgegriffen und deren Leitung

arbeitete auch einen Entwurf für eine «Konvention Uber den Schutz von Kulturgut im Kriege» aus. Zur Beratung und Unterzeichnung wurde eine internationale Konferenz ln Den Haag ein berufen, die vom 21. April bis zum 15. Mal dauerte und auf der die Delegationen von 54 Staaten anwesend waren. Auch die So wjetunion, die kurz vor dem Beginn dieser Konferenz überraschend der UNESCO bei getreten war, nahm an dieser Haager Konfe renz teil. Nahezu vier Wochen lang wurde ln emsiger sachlicher Arbeit, in Gesamt

und erkennen müssen, daß hier eine außerordentliche malerische und künstlerische Kraft von den frühen Land schaften und Stilleben bis zu den letzten Bildern eine stetige Verdichtung und Ver feinerung erfahren hat und so zu hohen und seltenen Graden der Gültigkeit gelangte.“- Strategie und der modernen Vernichtungs waffen der Schutz von Kulturgütern im Kriege immer irgendwie problematisch blei ben muß. Man kann über den allgemeinen und grundsätzlichen Schutz von Kulturgütern ohneweiteres einer einheitlichen

und ihre historische Einrichtung, antike Baudenkmäler usw.), fernere Museen und besondere Sammelstellen, in denen im Kriegsfälle wertvolles Kulturgut unter gebracht und gesichert wird. Der in der Kon vention vorgesehene «spezielle» Schutz wird allerdings nur sehr wenigen Objekten zuteil werden. So soll man zum Beispiel in ganz Italien nur etwa zehn Objekte dieser Kate gorie ausgewählt haben, wobei allerdings die ganze Stadt Florenz als einziges Denkmal be zeichnet wurde. Nach dem Text der Konvention verpflichten

»ich die Signataimächte, im Falle eines Krie ges in den ausdrücklich geschützten Objekten und in deren näherer, genau bezeichneter Umgebung keinerlei Truppen, auch keine Stäbe oder andere, militärischen Zwecken dienende Einrichtungen unterzubringen. Auch gewisse Fabriken sollen in diesen Schutz bereichen nicht belassen werden. Derart weit gehende Verpflichtungen können natürlich für die militärischen Operationen und für die ganze strategische Planung bedeutende Fol gen haben, und gewisse Umdisponierungen nach eich

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Seite 13 von 16
Datum: 26.02.1964
Umfang: 16
, da ja die Südtiroler Weine zum großen Teile exportiert werden, wobei ander seits Dr. Weger über den so wichtigen Schutz der Südtiroler Weine sprechen werde. Eitrflgnlssa aus dem Weinbau stabiler Die Eröffnungsansprache hielt dann Asses sor Dr. Peter Brugger. Er wies darauf hin, daß der Wein das edelste Produkt unserer Südtiro ler Heimat sei, daß aber gerade deswegen heute wegen des großen Exportes dafür ge sorgt werden muß, daß man die Exportländer und ihre weinwirtschaftliche Struktur kennen lerne

sie auch garantierte Qualitàtspro- dukte sein. Dazu soll das Ministerialdekret zum Schutz der Ursprungsbezeichnungen von Mosten und Weinen beitragen. Die Verbes serung, Veredlung und sorgfältige Pflege der Weingärten, — so führte. Assessor Dr. Brug ger aus, sei schon dadurch gerechtfertigt, daß die Produkte dieses Landwirtschaftszweiges zwar nicht mehr die ertragreichsten in Süd tirol— der Obstbau mag ertragreicher sein—, wohl aber „nach der vorauszusohenden Ent wicklung die stabileren, sicheren

werde, da dies be reits durch Dr. Nicolussi vor nicht allzulanger Zeit geschehen sei, sondern daß er ganz allge mein einige Erklärungen dazu geben werde, da er leider die Feststellung machen mußte, daß sowohl die Weinbauern als auch die am Welnhandel Interessierten noch immer herz lich wenig von diesem Dekret wissen. Dr. Weger betonte, daß die Herkunftsbe zeichnung nur ln jenen Welnbaugebietcn ge schützt werden, die Anspruch auf diesen Schutz erheben. Das Gesetz schützt aus schließlich geographische Gebiete

einer der bedeutendsten Mitarbeiter beim Zustandekommen dieses Ge setzes, Prof. Cosmo, habe gesagt — so führte der Redner aus — daß er es kaum mehr wiedererkannt habe, nachdem es die ganze römische Stufenleiter durchgegangen war. Vergleichsweise zu diesem Dekret besprach Dr. Weger dann den Brüsseler Verordnungs entwurf für die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, der erst mit der Einteilung dieser Gebiete rechtskräftig wird, während das Dekret zum Schutz der Ursprungsbe zeichnung bereits jetzt Gültigkeit besitzt

. Weinbauern, die diesen Schutz der Her kunftsbezeichnung für ihr Gebiet wollen, müssen die entsprechenden Unterlagen mit einem Gutachten des zuständigen Weinbau komitees der Handelskammer über das Land wirtschaftsministerium an das eigens dazu ernannte Nationalkomitee einsenden. Dort wird es begutachtet und zum Präsidenten weiter- gelcitet. Sechs Monate nach diesem Dekret müssen die Weinbaukataster feststehen. Im Dekret ist zuerst von einer sogenannten ein fachen Ursprungsbezeichnung die Rede

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Seite 3 von 24
Datum: 06.04.1983
Umfang: 24
, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der deutschen Volksgruppe in Südtirol betreffen. Ich gebe zu, daß wir in Südtiml heute einen Minderheiten schutz genießen — auch durch dieses Pariser Abkommen — ( dcn viele Minder heiten auf dieser Welt nicht haben. Aber ich möchte zum Beispiel die schwedi sche Minderheit auf den Aland-Inseln nennen. Das ist finnisches Hoheitsge biet. Da lebt eine schwedische Minder heit. Diese schwedische Minderheit hat eine weitaus größere Autonomie und ei nen weitaus größeren Schutz

noch nicht zur Gänze durchge- führt. Es fehlen noch einige wichtige Durchführungsbestimmungen. Deswe gen gibt es Spannungen. sen fällt natürlich auch der Schutz der Italiener in Südtirol — solche Gesetze nicht das Plazet und das Einvernehmen der Regierung bekommen. Somit haben die Italiener immer die römische Regie rung hinter sich. Deutseldaudfunk: Lassen Sie uns zur Selbstbesliinmungsfrage kommen. Ist es überhaupt realistisch,einerseitsatif eine möglichst buchstabengetreue Erfüllung des Autouomicslatuts

Sprachminderhciten und Volksgruppen in Europa auch frei entwickeln, und die stellen ja die Vielfalt Europas dar. Des wegen ist Europa reich. Das heißt, für mich ist Europa eine Einheit in der Viel falt oder eine Vielfalt in der Einheit. Deutschlandfuuk: Der Minderheiten schutz in Südtirul ist doch i« gewisser Weise beispielhaft und konnte auch in anderen Ländern zu einem besseren Min derheitenschutz führen. Magnago: Ich setze voraus, daß es zwi schen vielen Staaten in Europa und auf der Welt wegen

derMinderheitenproble- mc heute Spannungen gibt, weil ein Staat einen Teil seiner Bevölkerung in einem fremden Staat hat und dadurch die Beziehungen gestört sind. Ich glau be. wir müssen zu einer Maxime kom men. wenn wir auch die Beziehungen zwischen den Staaten verbessern wol len. Jeder Staat, der eine Minderheit in seinen Grenzen hat. muß in dem Schutz dieser Minderheiten ein staatliches In teresse sehen, ein nationales Interesse, keinen Fremdkörper mehr sehen, der zu assimilieren, der zu unterwandern

ist. sondern eine Bereicherung des Staates. Und weil diese Existenz einer Minder heit im Rahmen eines Staates ein Para- » dox darstellt und keinen Fremdkörper, muß somit der Schutz dieser Minderhei ten zu einem nationalen Interesse erklärt werden, das zu schützen ist. Wenn man diese Maxime anwenden würde, diesen Grundsatz auf der ganzen Welt, dann würdet) auch viele Spannungen zwi schen Staaten, in denen es Minderheiten gibt, die in dem Nachbarstaat leben, sich auch lösen, und es würde damit auch ein Beitrag

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Seite 3 von 16
Datum: 05.01.1970
Umfang: 16
in den Dolo miten": „Erklärtes Ziel der (italie nischen) Regierung ist ja die Förde rung des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit und nicht der Schutz der deutschen oder ladini* sehen Minderheit; wenn schon, hatte sie den Schutz der Italiener in Süd tirol im Auge.“ Dazu der „Giorno": „Diese Ge schichte vom friedlichen Zusammen leben und von der Zusammenarbeit zwischen den ethnischen Gruppen, die im Gegensatz zu den Erforder nissen des Schutzes der deutschen Volksgruppe stehen sollen

, ist einer der noch ungelösten Knoten in der verwickelten Südtiroler Angelegen heit. Nicht etwa, weil keine Lösung zu erblicken wäre , sondern wett — seltsamerweise — es vielen Süd- tirolem unmöglich erscheint, daß Schutz und -Befriedung gleichzeitig gepflegt werden können. Es scheint fast, als ob sie die beiden Ziele als Alternativen (die sich gegenseitig ausschließen) betrachten. Das ist eine optische Verdrehung, die sicherlich auf Jahrzehnte des Mißtrauens zu- rückzuführen, jedoch von den Er eignissen der letzten Jahre

abgemil dert worden ist." Friedliches Zusammenleben und Zusammenarbeiten lassen sich theo retisch mit dem Schutz der Minder heit ohne weiteres unter __ einem Dach vereinigen, in dieser Ansicht kann dem „Giorno“ leicht beige stimmt werden. Et geht aber nicht darum, sondern um die Frage, wie dieses Zusammenleben und -arbeiten verstanden wird. Und da scheiden sich die Geister noch immer. Die Südtiroler sind sicher zum Zusam menleben bereit, wenn ihnen im Rahmen des ihnen vom Pariser Ver trag zugesagten

, deren poli tisches Gereicht nicht zu unterschät zen ist, die Errichtung von doppel sprachigen Schulen in Südtirol — vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Diese Absicht steht in krassem Ge gensatz zum kulturellen Schutz, auf den die Südtiroler ein Anrecht ha ben. Mehr als verständlich ist daher das Mißtrauen, gegenüber der „ge mischten“ Schule, die ein klassisches Assimilierungsmittel darstellen wür de. Ebenso seit Jahren verlangen die Italiener die Errichtung einer dop pelsprachigen Universität

in diesem wichtigen Be lange — von der „Koexistenz" von Zusammenleben und Minderheiten schutz reden. So weit scheint die Entwicklung noch nicht fortgeschrit ten zu sein. - c - Hochhaus — die funktionell Gutachten eines Wiener Experten zum Projekt auf Meran Das geplante Hochhaus am Piffinger Köpfl sei die funktionell beste Lösung für einen Zweckbau im erschlossenen Skigebkt von Meran 2000. Wenn bestimmte Erfordernisse berücksichtigt würden, könne das Projekt den nötigen Impuls für die dortige Umgebung darstellen

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Seite 5 von 24
Datum: 06.11.1986
Umfang: 24
bedeuten, daß nun sämtliche Grundsätze über den Schutz des Privateigentums, des Kulturgrund sparens und des Landschaftsschutzes über Bord geworfelt werden. Auch der Südtiroler Bauernbund hat seine Mei nung nicht geändert und tritt weiterhin voll für die grundsparendsteLösung der zweispurigen Schnellstraße (Fahrbahn breite 12,50 m) ein, hat aber nach demo kratischen Grundsätzen die vor einem Jahr getroffene Entscheidung der Südti- roler Landesregierung für eine vierspu rige Schnellstraße (Fahrbahnbreite

wurde. So wurde vor zwei Jahren ein Viadukt entlang des Etschdammes in Sigmunds- kron mit einer Länge von etwa 500 Me tern als landschaftsstörend verworfen, und nun hat die ANAS ein Projekt für dieselbe Ausfahrt vorgelegt, bei dem ein Viadukt von 750 Metern Länge und ein beim Schnellstraßenprojekt aufgeschütteter Damm mit 40 bis 60 Me tern Fußbreite nahezu das gesamte Tal becken durchschneidet. Wird der Schutz unserer Landschaft mit zweierlei Maß gemessen

Botschaftsrates Glan Franco Gorgolo erklärte Andreotti nach sei nem Gespräch mit Waldhelm, daß die Möglichkeit für eine endgültige Lösung des Südtirolproblems gege ben sei. Das Zustandekommen einer solchen Lösung sei, so Andreotti, ei ne gemeinsame Aufgabe beider Län der. Der Schutz des Lebens gefordert Unterschriftenaktion läuft am 15./16. und 22723. November weiter Bozen — Die Bewegung für das Leben will — wie mehrmals berichtet — zusammen mit dem Dachverband zum Schutz des menschlichen Lebens in Italien

mit einem Volksbegehren erreichen, daß eine „Interministerielle Kommission .seitens der Regierung in Rom zur Überprüfung der lückenhaften Rechtslage im Hinblick auf den Schutz des menschlichen Lebens“ eingesetzt wird. An den Wochenenden vom 15J16. und 22J23. November liegen deshalb vor oder nach den Gottesdiensten Unterschriftslisten auf, um jedem Bürger, der das Anliegen des Volksbegehrens teilt, Gelegenheit zum Unterzeichnen zu geben. Die Aktion, die von den katholischen Laienverbänden, vom Seelsorgeamt

) aus. In einer Presseaussendung betont sie, daß sie die Inhalte des Streikaufrufes aller Schulge werkschaften völlig teilt rung ermöglichen und unterstützen, ausgearbeitet werden“ sollten. Der Staat wird in dem Volksbegehren dazu aufgefordert, in den von ihm erlas senen Gesetzen den Schutz des mensch lichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod klar festzulegen und in jeder politischen Entscheidung einen konkreten Einsatz für den Schutz des Lebens auszudrücken, heißt es in einem Flugblatt Am 30. November sollen

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Seite 5 von 28
Datum: 18.12.1986
Umfang: 28
am 21. Jänner abgehalten. Er findet jeweils am Mittwoch zwischen 10.40 und 12.20 Uhr und zwischen 13.30 und 17 Uhr statt. Nähere Auskünfte erteilt das Landesamt für Handwerk, Bozen, Raiffeisenstraße, Besondem Schutz sollen in Zukunft ethnische Minderheiten aus dem albani schen, katalanischen, deutschen, grie chischen und slawischen Sprach- und Kulturkreis genießen. Vorausgesetzt na türlich, daß das römische Parlament de ren völkische Besonderheit respektiert und die entsprechenden Gesetzesvorla gen

verabschiedet. Neben den genann ten Volksgruppen sollen auch die Ladi ner, die Okzitaner, die Franco-Provenza- len, die Zigeuner, Sarden und Frfauler besonderen Schutz erhalten. Zu den herausragendsten Schutzbe stimmungen gehört das Recht auf eige nen Sprachunterricht, vor allem im Kin dergarten und in der Grundschule. Wenn es die Eltern wünschen, können auch Mittelschüler die eigene Mutter sprache in der Schule erlernen. In jedem Fall sehen die Gesetzesvorlagen sowohl in der Grundschule

als auch in der Mit telschule jene Fächer als Pflichtfächer vor. welche die kulturellen und traditio nellen Bereiche berücksichtigen, wie Geschichte, Geographie, Musikerzie hung, Kunsterziehung und Technik. Die Neofaschisten haben erwartungs gemäß bereits am ersten Tag verfas sungsrechtliche Vorbehalte (wir kennen das auch aus unseren Breitengraden — der Schutz der Minderheiten wird aber gerade im Gegensatz zu den MSI-Beden- ken von der Verfassung im Artikel 6 ausdrücklich gefordert — Anm. d.Verf.) angemeldet und harte

Opposition ange kündigt Der Gruppensprecher des MSI, Alfredo Pazzaglia. erklärte, die in den Vorlagen angeführten Volksgruppen seien weder sprachliche noch ethnische Minderheiten. Ihr Schutz würde eine eindeutige Bevorzugung einiger weni- „Nach einigen Jahren, in welchen ein Anfangshaushalt erstellt und als .techni scher Haushalt* bezeichnet wurde, wird für das Jahr 1987 ein Haushaltsvoran schlag vorgelegt der von Anfang an die finanziellen Mittel für die vollständige Anwendung der Landesautonomie bein

04 + 2.5 21. Raumordnung 3.0 04 +22,2 22. Feuerwehrdienste 3,0 04 + 13.5 23. Genossenschaftswesen 14 0.0 0,0 24. Bergbau . 0.8 0,0 +16,8 25. Nicht aufteilbare Lasten 40,2 1.9 -10.0 Umlaufposten 834 4.0 + 7.8 Insgesamt 20914 100 + 74 Tel. (0471) 993644/903643. Mehr Rechte für Italiens Minderheiten? Zum Schutz für Sprache und Kultur Abgeordnetenkammer befaßt sich mit Gesetzesvorlage Rom (pl) — Die römische Abgeordnetenkammer hat gestern mit der Debatte über eine Reihe von Gesetzesvoc lagen zum Schutz

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Seite 3 von 24
Datum: 14.05.1976
Umfang: 24
Schutz für die Arbeitenden Beitrag zum Tag der Sozialfürsorge des Patronates KVW.am Sonntag, 16. Mai 1976 Der heurige Tag der Sozialfürsorge des Patronates KVW, der am 16. Mal be gangen wird, steht unter dem Motto „Unfallschutz". Der kommende Sonntag soll die Bevölkerung Südtirols auf die Bedeutung des Patronates KVW für die Werk tätigen aufmerksam machen. In Bozen findet am Samstagnachmittag um 15.00 Uhr eine Schulungstagung filr Sozialfürsorger statt. Dabei sprechen Dr. Georg Rava nelli

über „Die Berufskrankheiten", Dr. Hubert Frnsnclli über „Arbeits schutz und Unfallverhütung“ und Rag. Sandro A madori über „Die Unfall- gesetzgebung". Die Beiträge auf dieser Seite über den Schutz für die Arbeitenden sowie Uber Arbeitsunfälle und'Bcrufskrankheilcn sind von den beiden Referenten der Schulungstagurig, Dr. Ravanelli und Dr. Frasnclli, verfaßt worden. Sic sollen einen breiteren Kreis der Öffentlichkeit mit der Thematik des Tages der Sozial fürsorge am 16. Mai vertraut machen. Unfälle und andere Schäden

der Anpassung der Arbeit und der Ar beitsbedingungen an den Menschen eine Vielzahl von technologischen Alternati ven zur Verfügung steht, wird von vie len die Technik immer noch als quasi unabhängige Variable betrachtet. — Obwohl inzwischen alle Beteiligten, der Staat, die Unternehmer, die Arbeit nehmer, die Gewerkschaften, dabei sind, zu einem anderen Seibstverständnis und in diesem Zusammenhang zu einem an deren Wertverständnis für den Arbeits schutz zu kommen, bedarf cs noch er heblicher Anstrengungen

; um daraus die nötigen praktischen Konsequenzen zu ziehen. ■— Obwohl' die Belange des Arbeits schutzes in Ihrer 1 Wichtigkeit von kei nem, Sachverständigen ' mehr ernsthaft bestritten werden, ist Arbeitsschutz in den Bildungsgängen, und zwar in den beruflichen Bildungsgängen und in den sogenannten allgemeinen Bildungsgängen so gut wie gar nicht vertreten. — Obwohl inzwischen allgemein ak zeptiert werden sollte, daß Arbeits schutz von überragender wirtschaftlicher Bedeutung

, Ein* gaben und Einsprüche bei Kran* kenkassen ......... 605 Spezialärztliche Untersuchungen . 1.671 über rein persönliche Erfahrungen hin ausgehende natürliche Anpassung des Menschen an seine Umwelt aus. Der Schutz vor den Gefahren der , neuen Umwelt kann Im Prinzip nur mit dem gleichen Mittel erreicht werden, das diese Umwelt geschaffen hat: dem rationalen und planenden Eingriff der Menschen in bestehende Verhältnisse. Diese Bedingungen umfassen alle Le* bensbcrciche des modernep Menschen

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Seite 4 von 14
Datum: 09.07.1973
Umfang: 14
-Apothcke, Bahnhofstraße 11, Tel. 85-2-64. HAUPTVERBAND Gartengeräte zum Hacken, Jäten usw. oder noch bequemer auf Wegen und Plätzen mit der chemi schen Unkrautbekämpfung und wenn es auf dem Hof oder auf der Straße staubt, Antistaub Fachmännische Beratung — Parkmöglichkeit BOZEN • Raiffeisenhaus - . De-Lai-Straße Meran - Alpinistraße 15 Bruneck - H.-Sigmund-Str. 9 5054 Schutz auch für die Weinbergschnecken Gesetzentwurf „Vorschriften zum Schutz der Fauna“ von Kommission abgeändert Die zweite

Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages hat vor einigen Tagen den Landesgesetzentwurf „Vorschriften zum Schutz der Fauna“ geprüft und einige Änderungen daran vorgenommen. Die wichtigste Änderung betrifft die Wein bergschnecken, deren Sammeln nun überhaupt verboten werden soll, nachdem an fänglich das Sammeln von 25 Stück je Tag und Person erlaubt werden sollte. Wie bereits berichtet, sollen durch das Landesgesetz zum Schutz der Tier welt insgesamt 25 Tierarten geschützt werden. Es handelt sich dabei um Maul wurf, Igel

sein. Der Absatz der ursprünglichen Fassung, wonach pro Tag und Person bis zu 25 Weinbergschnecken gesam melt werden können, wurde gestrichen, so daß die Schnecken wie die übrigen Tiere den vollen Schutz erhalten wer den. Bekanntlich ist im Gesetzentwurf vor gesehen, daß die geschützten Tiere we der gefangen noch erlegt werden dürfen. Handel und Verarbeitung sollen ebenso verboten werden wie die Beschädigung von Puppen, Larven, Eiern, Nestern, Brut- und Wohnstätten sowie Ameisen haufen. Die einzige Ausnahme

gilt für das Fangen und Töten von Maulwürfen durch die Eigentümer, Pächter und Nutznießer von landwirtschaftlich oder gärtnerisch bearbeitetem Grund. Eine weitere Änderung, der Landtags kommission betrifft den Artikel über die Enteignung und zeitweilige Besetzung der Zonen, die als Biotope unter Schutz gestellt sind. Die Kommission hat hier die Worte „zeitweilige Besetzung“ ge strichen, so daß nur mehr von der Ent eignung die Rede ist. Der Gesetzentwurf wurde

sind in ihrer kommenden gemeinsamen Sitzung aus führlich besprechen und dann dem Ple num ihrer Landtage als Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorlegen. Als Ver treter des Nordtirolcr Landtages werden Dr. Alois Pertl und Dr. Fritz Prior über die Notwendigkeit des Umwelt schutzes bzw. über den Schutz des Was sers und der Luft gegen die dauernd zunehmende Verschmutzung und Ver seuchung referieren. Für den Südtiroler Landtag spricht Landtagsabgeordneter Sepp Mayer über das Problem Süd tiroler Besitzungen in Nordtirol

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Seite 4 von 24
Datum: 16.10.1965
Umfang: 24
einer Verleumdungskampagne ist, welche in diesem europäischen Forum zur Kenntnis genommen und verurteilt werden muß ...” „Man soll sich keinen Illusionen hingeben über die Tatsache, daß die endgültige Regelung schwer auf der Italienischsprechenden Gruppe la sten wird, uhd'es ist notwendig, die sem Problem die höchste Aufmerk samkeit zu widmen. Die Situation ist-' also auf den Kopf gestellt; es geht nicht mehr um den Schutz einer in ihrer Existenz bedrohten anders sprachigen Volksgruppe, sondern um den Schutz

, daß den Südtirolern Mutige Stimmen der „Nichfexperten" Als Dr. Gustavo Buratti von der „Europäischen Vereinigung zur Verteidigung der bedrohten Kultu ren und Sprachen“ seine Ausführun gen begann, wurde es im Saal still. Man merkte, daß einer sprach, der das Minderheitenproblem kannte. Er zählte eine Reihe sprachlicher Min derheiten in Italien auf, die ohne Schutz geblieben sind, obinohl das Gesetz allen gleiches Recht zusichert. So seien ohne Schutz die Proven- zalen in den Turiner Tälern und bei Cuneo

, die Deutschen im Lystal, Valsesia bei Novara, Verona, im Trentino und im östlichen Veneto; die Ladiner im Trentino, in der Pro- vinz Belluno und im Friaul; die Slo wenen im Friaul; die Serbokroaten in der Molise; die griechischen und albanischen Minderheiten in Süd italien und Sizilien; die Katalanen' in Alghero (Sardinien). Dr. Buratti forderte den Schutz der deutschsprachigen Fersentaler und der Ladiner des Fassatales; vom sterbenden Ladlnertum im Fleims- tal, Nonsberg und Sulzberg, sagte er, wolle er gar

chologisch für solche Sprache vor bereitet. Eine Gruppe im Saal be gann zu murren, andere, vor allem italienische Föderalisten, spendeten Beifall. Tagungsleiter Prof. Trama rono wies eine Formulierung, in der von den Attentaten die Rede war, entschieden zurück. Die Ausführun gen Burattis endeten ziemlich leb haft. „Der Schutz wird den Minderhei ten oft nur gewährt, um das Schlimmste zu verhüten; in der Tat wurde sie aus solchen Beweggrün den im Aostatal den Franzosen aus der Provence und in der Provinz

des katholischen Glau bens hingestellt wird) und von den Erinnerungen an den ersten Welt krieg, die von beiden Seiten genährt werden, verschärft: auf deutscher Seite Ist es die Kaiserverehrung, auf italienischer Seite ist es die faschi stische Rhetorik... Zu all dem ver fügt die deutsche Minderheit nur Uber die Informationen, die von der durch die SVP kontrollierten loka len Presse verbreitet werden, und all das trägt zur kulturellen Klausur noch weiter bei.” Minderheiten kann kein Schutz an gediehen

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Seite 5 von 48
Datum: 10.10.1990
Umfang: 48
der CIPRA in Slowenien Die letzten Flüsse und retten CIPRA fordert massiven Schutz der Restnatur / Verbaute Gewässer vom Beton befreien von unserem Redaktionsmitglied Theresia Wildfeuer Martuljek — Wildbachverbauung, kanalartigcr Ausbau der Flüsse und Bäche, Wasserkraftwerke, Abwasscrcinieitungen — in Bayern sind nur mehr zwei Prozent der Bäche und Flüsse in den Bergen unverbaut. In Frankreich ist die Lage mit acht Prozent noch am besten. Diese traurige Bilanz zogen Teilneh mer aus sieben Alpenländcrn

auf der diesjährigen Jahresfachtagung der Inter nationalen Alpenschutzkommission (CIPRA) in Martuljek (Slowenien). Haupt ziel der zahlreichen Alpenvereinc, Natur- und Umwcltschutzvcrbände, die sich in der CIPRA zusammengeschlossen haben, ist es daher, diesen kläglichen Rest an natürlichen Gewässerläufen besonders zu schützen. Denn die „harten Ver bauungen“ zum Schutz vor Hochwasser oder zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle haben zu nichtwiedergutzumachenden Schäden geführt. Eine Restaurierung

Wasserbauingenieure an „kanalartigen Gerinnen“, bedauerte Jo hann Karl, Regierungsdirektor und Sprecher des Münchner Vereins zum Schutz der Bergwelt. Natur- und Um- weltsehützer hätten nicht verhindern können, daß der „Sicherheitsanspruch der Alpenbenützer“ immer wieder Vor rang erhält, um eine hochwasserfreie Nutzung der Uferzonen zu erreichen. Auch die Zerstörung der Ökosysteme durch Begradigung, Stauseen und Was serkraftwerke zur Energiegewinnung habe zu bleibenden Schäden weit über den Kraftwerksbereich

, weil sich Felder und Wiesen; Siedlungen oder oft'Straßen bis an die Uferzonen erstreckten. •* il ' Ihre Erfolge mit der „Wiederbele bung“ sterbender Alpengewässer wie zum Beispiel dem Bledsee schilderten Professor Dani Vrhovsek von der Uni versität Ljubljana und der Naturschüt zer Cuno Fossel auch am Beispiel ver schiedener steirischer Bäche und Flüsse. Wie die Bevölkerung beim Schutz der letzten Alpenflüsse und Bäche mitwir- ken kann, erläuterte Ulrich Haider vom Schweizer Bund für Naturschutz. Be sonders

. Eine Studie des CIPRA-Präsiden- *en Mario Broggi hat ergeben, daß klei- ere Wasserkraftwerke nur geringfügig lehr Energie bringen, aber große Schä- en für die Umwelt bedeuten. Was uh rd der Dachverband für Natur aci Umweltschutz dagegen tun? Wir werden nach den einheitlichen CI- RA-Kriterien einen Gewässerkataster erstellen. Dieser soll Grundlage für ein Schutz- und Sanierungsprogramm sein. Was fordern Sie? Erstens muß Schluß sein mit weiteren Verbauungen! Statt nach zehn Jahren die Flüsse

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Seite 3 von 16
Datum: 13.01.1981
Umfang: 16
sich vor Oberfällen schützen Modernste Einrichtungen stellen Rentabilität in Frage — Technik gegen Technik Um rund 40 Prozent gestiegen Ist, laut Gerichtschronik, die Anzahl der Raub überfälle auf Banken und Geldinstitute in der Region Trentino-Südtirol. Auch aus diesem Grunde wird mehr Geld ln den Schutz des Geldes investiert. Als einen Wettlauf der Verteidigungstechnik mit den Einfällen der Bankräuber bezeichnete ein verantwortlicher Manager die Entwicklung auf diesem Gebiet. Wirksamer Schutz vor Banküberfäl

len, so der Direktor der Volksbanken, Rag. Heinz Weiss, könne immer nur passiv sein, da ein aktiver Schutz in vie len Fällen das Leben der Bankangestell ten und Kunden gefährden würde. Akti ver Schutz wäre zum Beispiel Schußwaf fenbedrohung oder Gewaltanwendung der Kassiere den Räubern gegenüber. Der Umstand, daß das Bankinstitut so zusagen im Kampf gegen einen Unbe kannten steht und daß sich jeder Raub überfall in Planung und Ausführung vom vorhergehenden unterscheidet, er schwert zudem

die Auswahl der Sicher heitsmaßnahmen. Sehr wenig Pluspunkte sprechen für einen aktiven Schutz der Kassenbestän de. Die Verteidigung des Geldes mit Ge walt führt oft zu einem blutigen Ende. Wie uns der Mitarbeiter des Koordinie rungsbüros der Volksbanken, Schäfer, erklärte, liegt die einzige Möglichkeit, Räuber von ihrem Vorhaben abzuhal ten,. lediglich darin, ihnen einen Bank raub als unrentabel bzw. zu riskant er scheinen zu lassen. Den ersten Schritt dazu hat bereits der italienische Staat

gegen die Bankräuber, sondern auch gegen die Ge werkschaften zu kämpfen haben, die einem derartigen Schutz vor Banküber fällen negativ gegenüberstehen. Etliche 100.000 Lire pro Quadratme ter kostet schußsicheres Panzerglas, das die Kassiere vor lebensgefährlichen Be drohungen schützt. Die Kunden aber ha ben leider keine Möglichkeit, sich hin ter Glaswände zu setzen. Ein Punkt, den alle Banken ausnut zen können, ist die Zeitnot, in welcher sich die Täter befinden. Wollen sie sich nämlich der Verfolgungsjagd

, an gewandt. Die einfachste und ungefähr lichste Art, eine Bank zu überfallen, war früher, die Tresorschlüsselbesitzer zu zwingen, den Panzerschrank aufzu sperren. Das ist heute nicht mehr mög lich, da auch die Tresore durch Uhrwer ke geschützt sind, welche sie bis zu ei ner vorbestimmten Zeit verschließen. Das sind natürlich nicht alle Sicher heitsvorkehrungen, welche die Banken zum Schutz der Spareinlagen treffen. Aus verständlichen Gründen war man aber nicht geneigt, eingehendere Aus kunft zu erteilen

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Seite 14 von 56
Datum: 18.03.1987
Umfang: 56
Medizin gesprochen,um der immer stärker sich verbreitenden Sterilität der Frau, aber auch desMannesaufkünstlichemWegenachzuhelfen, sei esdurchkünstliche Insemina tion, sei es vor allem durch extrakorporale Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation). Hinter dem Nein der Kirchenleitung, so betonte Kardinal Ratzinger, sollte man vor allem aber das leidenschaftliche Ja zum Leben, zum Schutz des mensch lichen Lebens vom ersten Augenblick seiner Existenz an, zur Würde des Men schen und zu der dieser Würde entspre

, daß nach einem erzeugten Embryos bloß 600 bis zu einer Geburt gekommen sind, also bloß 4,1 Prozent; die restlichen Embryos sind „auf der Strecke geblieben“. Man kann über Statistiken streiten, aber unbezwei- felbar ist heute bei den Techniken auch in den optimalsten Verhältnissen der Schutz des menschlichén Lebens noch nicht hinreichend gewährleistet. Nein zu den Leihmüttern Aber auch falls einmal dieser Schutz gesichert sein sollte, müssen die Eingrif fe in die menschliche Fortpflanzung noch vom zweiten Kriterium

Befruchtung Übrig bleibt dann nur mehr die „ho mologe In-Vitro-Fertilisation“, daß also um eine nicht behebbare Sterilität zu beheben, die Befruchtung zwischen Ei zelle der Frau und Samenzelle des Man nes innerhalb einer stabilen Ehe extra korporal erfolgt. Im sogenannten „casus simplex“, wenn also alle übrigen Ein wände (Schutz des Lebens, eventuelle unsittliche Methoden bei der Samenge winnung) behoben sind, glaubten z. B. die österreichischen Bischöfe in einer Erklärung aus dem Jahre 1985

, also eine Ge schlechtsgemeinschaft, in der die Offen heit hin zum Leben unterdrückt wird, als unsittlich zu bezeichnen. Dieses Do kument der Glaubenskongregation be trachtet nun die andere Variante, daß also menschliches Leben ohne Ge schlechtsgemeinschaft „hergestellt“ wird: Auch dies ist schon in sich sittlich nicht zulässig. Schutz der Ungeborenen Damit sind nun die Prämissen für die Behandlung der Sachfragen gegeben: Nämlich d?r Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an und die Bedeu tung der ehelichen Geschlechtsgemein schaft

. In seinem ersten Teil geht das Doku ment auf den Schutz der menschlichen Embryonen ein. Er muß absolut gege ben sein. Niemals dürfen für den wissen schaftlichen oder medizinischen Fort schritt solche menschlichen Lebewesen „geopfert“ werden. Was bei den moder nen Reproduktionstechniken auffällt, selbst bei der In-Vitro-Fertilisation, die zum ausschließlichen Zweck durchge-' führt wird, um die Embryonen zu im plantieren, also um Schwangerschaft und Geburt zu ermöglichen, ist der hohe Verschleiß von Embryonen

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Seite 5 von 24
Datum: 09.10.1987
Umfang: 24
gesunden Umwelt. — Erhaltung der Landschaft und des Gleichgewichtes im Naturhaushalt. — Schutz des Bodens vor Erosion und Verseuchung. —Vermeidung von jeder Art der Zersie- delung der Landschaft. — Erhaltung der Wälder in ihrer Lage, Ausdehnung und Art. — Schutz und Bewahrung der bestehen den landwirtschaftlichen Betriebe.. — Nutzung des unterirdischen Raumes zur Eindämmung des Flächenverbrau ches. —Ausweisung von neuen Bauzonen nur unter der Bedingung des Flächenaus gleiches, falls die bereits

für Natur- und Umweltschutz genehmigt, welches für den ganzen AVS und seine Organe verbindlich ist. Der AVS als Gründungsmitglied des Dachverbandes für Natur- und Umwelt schutz in Südtirol betrachtet den derzeit • zur Unterschrift aufgelegten Volksbe gehrensvorschlag über die 13 Grundsät ze als Fortführung und Ergänzung seiner Bemühung auf diesem Gebiet und er sucht seine Mitglieder, mit ihrer Unter schrift die Initiative des Dachverbandes zu unterstützen. Heimatschutzverein Bozen unterstützt

, schreibt der Heimät- schutzverein Bozen in einer Presseaus sendung. Weiterer Raubbau müsse verhindert werden und die wirtschaftliche Nutzung des Raumes,- der Landschaft, dürfe nicht - immer mehr zur Bedrohung der körper lichen und seelischen Gesundheit der Menschen werden. Der Heimatschutzverein Bozen ruft insbesondere seine Mitglieder auf, das Volkshegehren zu unterschreiben und damit einen Beitrag zum Schutz unseres Lebensraumes zu leisten. In Bozen können die Unterschriften im Rathaus, I. Stock

Sprache ge halten und durch einen Film und Dias ergänzt Sie finden am 13. Oktober mit Beginn um 21 Uhr im Geméiridesaal in der Gumergässe in.'Bözen und am 14. Oktober, mit Beginn um 20.30 Uhr im Vereinshaus von Welschnofen statt. —Keine Ansiedlung von Anlagen, deren schädlicher Umwelteinfluß technisch nicht verhinderbar ist — Sicherung der Wasserversorgung der Bevölkerung durch Schutz yor Verbau ung im Gletscher- und Quellenbereich. — Förderung der Verlegung des Perso nen- und Warentransportes

' ist Diè endgültige Entschei dung dieser Frage liegt beim Landtags- Präsidium. . Nafurschützer fordern strenge räumliche Ordnung Inhaltlich gesehen unterscheiden sich die „Rechtswirksamen Grundsätze der Raumordnung“ der Naturschützer von den „Raumordnerischen Grundsätzen zum Schutz von Natur und Landschaft“ derSüdtirotör Volkspartei in einigen we sentlichen Punkten. Grundsätzlich fordern die Natur- und Umweltschützer eine verschärfte Raum ordnung mit strengen Klauseln und kei ne „Gummiparagraphen

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Seite 1 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
Gebiete in ein „Pro- Kktorat Böhmen und Mähren* »mgewanoelt und dem Hoheitsgebiet des Deutschen Reiche» an- graliedert werden. Rach ArtiKl 2 erhalten di« im Protektorats» gebiet wohnenden Volksdeutschen di« deutsche Staatsangehörigkeit und unter Vorbehalt der Gesetzgebung über den Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre di« Eigenschaft als Reich«. bürg«. Die übrigen Einwohner erhalten die Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmen und Mähren. Artikel 2 bestimmt, daß da» Protektorat «nrto

- »rom ist und sich selbst verwaltet. Ruch Artikel 4 genießt des Oberhaupt der autonome« Verwaltung den Schutz und di« Ehren «ine» Staatsoberhauptes. Artikel 5 bestimmt, daß ein Retchsprotektor t« Böhmen und Mähren mit Sitz in Prag ein gesetzt wird. Er überwacht die Derwaltnng des Protektorats und bestätigt die Mitglieder der Protettoratsregierung. Die auswärtigen AngelegenheiKn dn.Protek torats und den Schutz seiner Staatsangehörigen nimmt das Deutsche Reich wahr. Es empfängt in Berlin

einen DerKeter mit dem Titel eines Gesandten lArtikel 8s. Rach Artikel 7 übernimmt das Deutsche Reich den militärischen Schutz über Böhmen und Mäh ren und unterhält zu dem Zweck Garnisonen uitb militärische Anlagen. Es kann dem Protektorat die Aufstellung ergener Verbände für den Schutz der inneren Ordnung gestatten. Artikel 8 verfügt, oaß Verkehr. Post und Fern meldewesen vom Deutschen Reich übernommen werden. Das Protektorat wird gemäß Artikel 8 zum deutschen Zollgebiet geschlagen und steht

Volksgruppe in Prag, und zwar den Primator lBürgermeister) der Hauptstadt Prag. Dr. Klapka, den Primator- Stellvertreter. Profesior Pfitzner. den Präsidial vorstand der Stadt Prag, Ing. Denk, sowie filr die Leute aus den deutschen Sprach- und Bolks- infeln. Pawellek. Der Primator Dr. Klavka begrüßt« den Reichs kanzler im Namen der Stadt und ihrer Bevöl kerung. Er bat ihn. die Stadt Prag und das tschechische Volk unter seinen Schutz zu nehmen. Er gab die Verstcherung einer loyalen Zusammen arbeit

, die Slowakei behalte ihre volle Unabhängigkeit bei, werde aber den nachgesuchte« Schutz des Reiches genießen. Die Slowakei werde deutsche Garnisonen erhalten können, aber nur auf eigenen Wunsch. Wetters äußerte Göring. den Tschechen sei eine weit umfassendere Autono mie bewilligt worden, als jene, welche die Sndetendeutschen seinerzeit von Prag verlangten. Eöring teilte auch mit. er habe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein angemeßenes Programm für öffentliche Arbeiten entworfen. Die Nürn berger

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Seite 3 von 12
Datum: 12.12.1958
Umfang: 12
. Die Vertragsparteien erkennen als Ziel ihrer Sozialpolitik, das sie mit allen zweck mäßigen Mitteln verfolgen werden, eine Sicherung der tatsächlichen Ausübung folgen der Rechte und Grundsätze an: das Recht auf Arbeit, das Reckt auf gerechte Arbeitsbedin gungen, das Recht auf ein gerechtes Arbeits entgelt, das Vereinigungsrecht, das .Recht auf Kollektivverhandlungen, das Recht der Kin der und Jugendlichen auf Schutz, das Recht der weiblichen Arbeitnehmer auf Schutz, das Recht auf Berufsberatung, das Recht

auf be rufliche Ausbildung, das Recht auf Schutz der Gesundheit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf soziale und ärztliche Hilfe, das Recht der Behinderten auf Eingliederung und Wiedereingliederung, das Recht der Familie auf sozialen und wirtschaftlichen Schutz, das Recht der Mütter und Kinder auf sozialen und wirtschaftlichen Schutz, das Recht auf Ausübung der Erwerbstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten, das Recht der Wanderarbei ter auf Schutz und Beistand. Jede Vertrags partei verpflichtet

Bestimmungen der Charta be handelt. Auch die Einzelheiten der Prüfung dieser Berichte werden angeführt. Auf sozia lem Gebiet stellt die Charta eine Ergänzung zu der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreihcitcn dar. Als Diskussionsgrundlage wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation in Zu sammenarbeit mit dem Generalsekretär des Europarates ein Bericht erstellt, der die Be stimmungen des Entwurfs der Charta den entsprechenden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation

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Seite 15 von 28
Datum: 13.11.1982
Umfang: 28
weichen leicht in angrenzende Gebiete aus. Ein Vorteil der alljährlichen Brandwirt schaft ist also nicht auszumachen, und ein Schutz des Ödlandes ist nicht nur der Ästhetik wegen angebracht! Denn cs bietet Lebensraum für viele natürliche Feinde der landwirtschaftlichen Kultur schädlinge, so zum Beispiel für Singvo- gclartcn, Igel, Eidechsen, Nattern und Insekten. Unverständlich ist, warum nicht Endlich ein ganzjähriges Abbrenn verbot ausgesprochen wird, und noch unverständlicher ist, warum

zu kön nen, von. der Klimastabilisierung über die Humusbildung bis zur biologischen Gewässerselbstreinigung (Jqchen Bö sche). Die Bedeutung des Artenschutzes dürfte unumstritten sein, und einig wird man sich auch darüber sein, daß in Süd tirol zu den bisherigen geschützten Ar ten weitere dazukommen müssen. Doch Artenschutz allein reicht nicht aus, um die Vielfalt zu erhalten, wenn der Lebensraum dafür fehlt! Ohne einen wirkungsvollen Schutz der Biotope wird der Artenschutz zu einer Farce, und es käme

dann so weit, daß wir „Natur schutz ohne Natur“ betreiben! Weitere Biotope müssen unter Schutz gestellt werden. Wir wissen aber auch . •. /v. '< y r ■■■••- --s , v;; Blühende Opuntie (Opuntia humi/osa), Guntschnaaufgenommen(t978). eine Neueinbürgerung seit dem (9. Jh., in Aufn.:Dr. Hans Clementi Es ist also, so betrachtet, ein regelrech ter Teufelskreis: aufder einen Seite wird zu viel bewirtschaftet und eingegriffen, auf der anderen Seite fälschlicherweise etwas aufgelassen — äußerst ungünstig

- me. Doch auch hier fehlt es immer noch an Einsicht: Wertvolle Biotope ver schwinden lautlos und unauffällig durch kurzsichtige Planung, Rodung, Ausräu mung, Überkultivierung... die Aufzäh lung ließe sich noch beliebig weit fort setzen. Einer der bedrohtesten Lebensräume ist das Feuchtgebiet. Da wurde bereits im Jahre 1976 vom Europarat eine Kam pagne zum Schutz dieser Zonen gestar tet Und der Erfolg? Nahezu gleich Null. Wenige Feuchtgebiete sind unter Schutz, und die Vernichtung geht unver drossen weiter. Bedenken

wir, was allein in Südtirol in ermündung als geschützte Biotope aus gewiesen worden. Wo bleibt aber der Schutz für die Eyrser und Tschenglser Auen? Die Au wird als artenreichste Lebens gemeinschaft Europas bezeichnet, und sie gilt als natürliches Rückhaltebecken für Hochwasserspitzen. Es ist daher un verständlich, warum bei der Unter schutzstellung so lange gezögert wird! Geringfügige Änderungen und Maß nahmen in diesen Biotopen könnten be wirken, daß beispielsweise die Lurche vollständig verschwinden

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Seite 31 von 32
Datum: 17.06.1983
Umfang: 32
Achtung auf Sommergewitter! Bei Blitzgefahr richtig verhalten / Bäume gefährlich / Auto sicher sicher Die uralte Volksweisheit von den Eichen, denen man weichen, und den Buchen, die man zum Schutz vor Blitzschlag suchen soll, hat nach allem Wissender Experten ihre einzige Rechtfertigung im Reim. Als Rat zum Oberleben im Gewitter soll sie so rasch wie möglich vergessen werden, meinte Dr. Otto Motschka von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien. Bei aller Unberechenbarkeit

von sich deponieren, empfiehlt Dr. Motschka. Von besonderer Gefährlichkeit im Ge birge sind naturgemäß auch eiserne Gip felkreuze, warnt der Meteorologe. Wenn es beim Aufziehen eines Gewitters in den Bergen einmal durch die elektrische Ladung zu sausen beginnt, ist höchste Gefahr im Anzug, auch wenn sich noch kein Blitz entladen hat. Schutz bieten größere Felsklüfte und Höhlen. Hier aber sollte man sich nicht direkt an die Wände drücken, wenn diese naß sind — Wasser leitet!, empfiehlt der Alpenvcr- ein. Am besten

physikalisch als Fara- dayscher Käfig und bietet ähnlich dem System des Blitzableiters an Gebäuden Schutz. Dabei ist freilich, so Dr. Mötsch Ein mittelalterliches Beinhaus Ein Erlebnis von besonderer Ein dringlichkeit bietet dem Freund von Be sonderheiten auf dem Gebiet alter Ar chitektur ein Besuch des Karners oder Beinhauscs von Greding an der Auto- bahn München—Ingolstadt—Nürnberg. Denn dieser kleine, von zwei Kreuzge wölben überspannte Raum im Kellerge schoß der Fricdhofskapelle St. Martin

Wagen Schutz sucht, sondern im Auto während eines Gewitters unterwegs ist. Offene Fenster hingegen machen nichts aus. Überängstlich anmutende Verhaltens weisen vor allem älterer Frauen, die beim ersten fernen Donnergrollen alle elektrischen Geräte und womöglich die Hauptsicherungen ausschalten, selbst verständlich auch nicht mehr fernschen und um das Telephon einen Bogen ma chen, hält Motschka nicht für völlig übertrieben. Die Freileitungen für Strom und Telephon könnten bei einem Einschlag

durch Blitzschlag getötet. Im Jahre 1980 waren bei elf Unfällen sieben Tote zu beklagen. 1981 forderte Blitz schlag bei sechs Unfällen vier Tote, 1982 gab es bei 18 Unfällen drei Tote. 18mal schlug der Blitz in Bäume, unter denen Menschen Schutz gesucht hatten, ein. Dabei wurden sechs Personen getötet. An der Spitze der Statistik stehen die Bundesländer Niederösterreich und Ti rol. Wien, Kärnten und auch das Burgcn- land hatten seit 1980 keine Opfer gemel det. Hier die aufsehenerregendsten Un fälle

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