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Seite 1 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
Gebiete in ein „Pro- Kktorat Böhmen und Mähren* »mgewanoelt und dem Hoheitsgebiet des Deutschen Reiche» an- graliedert werden. Rach ArtiKl 2 erhalten di« im Protektorats» gebiet wohnenden Volksdeutschen di« deutsche Staatsangehörigkeit und unter Vorbehalt der Gesetzgebung über den Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre di« Eigenschaft als Reich«. bürg«. Die übrigen Einwohner erhalten die Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmen und Mähren. Artikel 2 bestimmt, daß da» Protektorat «nrto

- »rom ist und sich selbst verwaltet. Ruch Artikel 4 genießt des Oberhaupt der autonome« Verwaltung den Schutz und di« Ehren «ine» Staatsoberhauptes. Artikel 5 bestimmt, daß ein Retchsprotektor t« Böhmen und Mähren mit Sitz in Prag ein gesetzt wird. Er überwacht die Derwaltnng des Protektorats und bestätigt die Mitglieder der Protettoratsregierung. Die auswärtigen AngelegenheiKn dn.Protek torats und den Schutz seiner Staatsangehörigen nimmt das Deutsche Reich wahr. Es empfängt in Berlin

einen DerKeter mit dem Titel eines Gesandten lArtikel 8s. Rach Artikel 7 übernimmt das Deutsche Reich den militärischen Schutz über Böhmen und Mäh ren und unterhält zu dem Zweck Garnisonen uitb militärische Anlagen. Es kann dem Protektorat die Aufstellung ergener Verbände für den Schutz der inneren Ordnung gestatten. Artikel 8 verfügt, oaß Verkehr. Post und Fern meldewesen vom Deutschen Reich übernommen werden. Das Protektorat wird gemäß Artikel 8 zum deutschen Zollgebiet geschlagen und steht

Volksgruppe in Prag, und zwar den Primator lBürgermeister) der Hauptstadt Prag. Dr. Klapka, den Primator- Stellvertreter. Profesior Pfitzner. den Präsidial vorstand der Stadt Prag, Ing. Denk, sowie filr die Leute aus den deutschen Sprach- und Bolks- infeln. Pawellek. Der Primator Dr. Klavka begrüßt« den Reichs kanzler im Namen der Stadt und ihrer Bevöl kerung. Er bat ihn. die Stadt Prag und das tschechische Volk unter seinen Schutz zu nehmen. Er gab die Verstcherung einer loyalen Zusammen arbeit

, die Slowakei behalte ihre volle Unabhängigkeit bei, werde aber den nachgesuchte« Schutz des Reiches genießen. Die Slowakei werde deutsche Garnisonen erhalten können, aber nur auf eigenen Wunsch. Wetters äußerte Göring. den Tschechen sei eine weit umfassendere Autono mie bewilligt worden, als jene, welche die Sndetendeutschen seinerzeit von Prag verlangten. Eöring teilte auch mit. er habe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein angemeßenes Programm für öffentliche Arbeiten entworfen. Die Nürn berger

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Seite 1 von 6
Datum: 12.06.1940
Umfang: 6
des Geschickes des Vaterlandes das Versprechen, alles zu wagen, um den Spuren der römischen Legionen zu folgen. General Umberto di Savoia.' Der Duce erwiderte folgendermaßen: „Umberto di Savoia. Kommandant der Heeresgruppe West. Ich danke Eurer Hoheit für Euer» Gruß. den iS Euch und den von Euch befehligten Truppen herzlich erwidere. Ich bin sicher, daß Euer Versprechen gehalten wird.' Brasilien übernimmt den Schutz der italienischen Inkreisen in England und Frankreich. Rio doJanneiro, 11. Juni

. Es wird bekanntgegeben, daß die brasilia nische Regierung den Schutz. der italienischen Interessen in Frankreich und Großbritannien sowie in den Kolonien und Mandaten dieser zwei Länder übernommen hat. Die Militärkommandostellen verlassen Rom ; , Rom. 11. Juni. Die Militärkommandostellen und die General stabskanzleien der Ministerien der Wehrmacht haben Rom verlaffen und sich anderswohin bc, geben. Graf Ciauo bei seinem Truppenteil Rom. 11. Juni. Das „Eiorn. d'Jialia' meldet, daß sich Außen minister Graf Ealeazzo

d c r 28 a r c u p r c i j c, T a- rife, Löhne, Gehälter und Mieten, um der Volkswirtschaft für die ganze Dauer des Krieges die nötige Stabilität zu sichern. Damit soll,cin wirksamer Schutz der Kaufkraft des Geldes gesichert und verhütet werden, daß sich spekulative Vorteile für einige wenige Kate gorien ergeben, während ein Teil der Nation unter Waffen ftcht und erhebliche Opfer und Entbehrungen aus sich nehmen muß. Für gewisse, der Vorratsbewirtschaftnng unterliegende Boden erzeugnisse. für welche der heurige Jahrespreis

mit Raubabsichten. Vergewaltigung und für alle Vergehen, auf welche Zuchthausstrafe steht. Um eine schnelle Anwendung des Gesetzes zu erzielen, wird das Sondergerrcht zum Schutz des Staates für alle der Todesstrafe verfallenden Vergehen, zuständig erklärt. Für alle anderen Vergehen, die vom gewöhnlichen Gericht ab geurteilt werden, wird die gesetzliche Strafe verdoppelt und das beschleunigte Verfahren an gewendet. Einstellung von Prozeßverfahren und Strafvollzug in Kriegszetten: beson dere Vergünstigungen

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Seite 1 von 16
Datum: 20.07.1935
Umfang: 16
grammpunkte der politischen Bewegung, welcher er angehöre.' In Mstnster aber begab er sich unter den Schutz jenes Ministers, in dessen Hand die gesamte Polizeigewalt deS Reiches gelegen ist. Damit ist die von Rosenberg inspirierte neu heidnische Bewegung über die Bedeutung eines -„persönlichen Bekenntnisses' hinausgetreten, fie hat aber auch, indem fie an die Polizeigewalt appellierte, zugleich die Schwäche ihrer Position vor aller Welt' bekundet. In der letzten Zeit war Rofenberg mit seiner neuen Lehre

, daß den neuheid nischen Schwarmgeistern, um mit einem Worte Luthers zu reden, auf die Schnauze gegeben wird.'Die Machthaber des Dritten Reiches müssen Ernst machen mit dem Worte, das Göring in dem neuen Erlaß spricht: „Der nationalsozialistische Staat gewährleistet die Unversehrtheit der christ lichen und damit auch der, katholischen Kirche. Er gewährt ihr und den religiösen Einrichtungen seinen Schutz. Der Eottesglauben und die Reli gion der katholischen' Volksgenossen wird nicht angetastet. -Wir überlassen

- amerikanischen Kom mission eiNe Einigung verhindert haben, an statt loyal den Fehler der abessinischen An greifer anzuerkennen ^ die Ernennung des fünften Schiedsrichters nicht annehmen, wett wir, da Lebensinteressen der Nation im Spiele sind, deren Schutz nicht einem Aus--- länder anvertrauen; 3. daß der Völkerbund in verschiedenen Arten gerettet werden kann: dadurch, daß Abessinien, als Angreifer erklärt wird, daß Abessinien als Sklavenstaat ausgestoßen,, daß die italienisch-abessinische Frage »ine

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Seite 1 von 8
Datum: 15.05.1933
Umfang: 8
Höhepunkte menschlicher Ent wicklung und Kultur besitzt und darum Werke und Schöpfungen unenneßlichen Kultur wertes, die zu sehen Tausende und Aber tausende in das Land kommen. Was wuuder, |. daß Italien musterhafte Gesetze für Denkmal schutz und Kunstschutz hat, die es vor Raub und Plünderung bewahren und ihm den unersetzlichen Schatz erhalten, ja ihn mehren helfen durch Neueirtdeckungen und Aus ladungen. Es sind auch mancherlei Ansätze zum Natur- schütz vorhanden wie z. B. die Jagdgesetze

Verkarstung ganzer Tal flanken zeigt infolge eigennütziger Kahlschläge. Die eingangs angeführten Beispiele aber, die ich um viele mehren könnte, verraten, daß nunmehr genügend Verständnis im Volke vorhanden ist, um zur Beurteilung, was ein Naturdenkmal ist, herangezogen werden zu können. Solches wird oft schwieriger zu ent scheiden fein als die Beurteilung eines Kunst werkes, das an künstlerischen Maßstäben ge wertet werden kann, während beim Natur schutz in erster Linie das Hoimatempfinden mitzusprechen

schonung, ein Felsblock und hunderterlei anderes. Schon aus dieser kargen Aufzählung ist wohl hinlänglich ersichtlich, ein wie weites Gebiet der Naturschutz umfängt. Sein Zweck ist die Bewahrung des Charakters einer Gegend, die Rettung der Seele einer Land schaft, die Erhaltung des Ehrwürdigen, Alten und Denkmalhaftgewordenen. Der Natur schutz will die Natürlichkeit der Natur behüten vor Uebergriffe menschlicher „Kultur' und ihrer Gier. Er ist Schirmer der Schönheiten und Reize eines Landes, fodaß

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Seite 2 von 8
Datum: 05.08.1935
Umfang: 8
der christlichen Kirchen und somit auch die der katholischen Kirche, er gewährt der Kirche und ihren Einrichtungen seinen Schutz: die Zeiten find vorbei, in denen der Will« und die Macht des Staates nicht aus reichten, die Kirche vor dem verderblichen Ein fluß der Eottlosenbewegung zu verteidigen. „Die Wahrheit ist,' — so schreibt hiezu der „Osiervatore Romano„ — „daß der Staat im Konkordat zwar schon derartige Verpflichtungen übernommen hat, daß aber diese Verpflichtungen in Wirklichkeit allzu oft verletzt

so unter den Schutz des Staates zu stellen. llnter den früheren Regierungen kannte sich, oft auch wegen der schwächlichen Haltung der Behörden, die Gottlosenbcwegung bedauerliche Exzesse herausnehmen, aber die Gläubigen hatten die volle Freiheit, ihr religiöses und kulturelles Besitztum offen zu verteidigen. Heute haben sie diese Freiheit nicht mehr. Somit hat sich in dieser Hinsicht die Lage verschlechtert. Denn di« anti- christliche Propaganda wird nicht nur geduldet, sondern durch die Staats

und alles Katholische verächtlich zu machen. Es ist unerträglich, daß man der katholischen Kirche im Konkordat Freundschaft und Schutz verspreche und sie dann durch hohe Beamte, ja sogar durch den obersten Diktator der deutschen Kultur und Erziehung beleidigen lasse. Es ist unerträglich, daß man sich auf da» Konkordat beruf« und gleichzeitig in einer so grundlegenden Frage sich so konkordatswidrig verhalte. Es ist unerträg lich. daß man die Kirche an ihre übrigens ge wissenhaft eingehaltenen konkordatarischen

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