im allgemei nen. erklärte jedoch, daft die Lage in Vul- garien abfolul nich t geklär t sei. Französische Justiz. Von Dr. Piesberten. Im Rheinlande Ist seit langem bekannt, daß die „Rechtsprechung der französischen Kriegs gerichte die Menschenrechte in brutaler Macht« Willkür mit Füßen tritt. Dag Rheinland weiß, daß die Schandsprüche der französischen Offi ziere lediglich aus politischen, agitatorischen Gründen, wie aus Gründen der Gerechtigkeit gefällt werden. Die Richter urteilen im Inter esse der Macht
. Der Verteidigung des sich selbst als Fran zosenfreund bekennenden Schweizer Rechts anwalts Moriaud, eines Verteidigers von inter nationalem Ruf, seien folgende Sätze entnom men, denen gegenüber iedoch die französischen Richter taub blieben, und die das Kriegsgericht nicht abhalten konnten, einen Sckandspruch zu fällen, der jedes Vertrauen in die französische Rechtssprechung sllr alle Zukunft vernichten muß: ,/Sie, meine Herren, sind Richter, und Sie vertreten die französische Justiz und Sie wer den nie
vergessen, daß Sie Richter sind. Das französische Voll, meine Herren, erlaubt nicht, baß Irrtümer und Unwahrheiten den Namen des französischen Volkes beschmutzen durch die Verurteilung dieser Leute. Das französische Volk will nicht, daß man einen iFehlsvrum tut. Es will Recht, das volle Recht. Es givt nichts, was die Anklage bestätigt hätte. Die Aussagen, auf die sich der Ankläger glaubt stützen zu dürfen, find erlogen, vollkommen erlogen. Ich will nicht weiter sprechen. Ich schwelge
schen Richter die Gerechtigkeit über alles stellen, daß >keine andere Macht sie beherrschen kann noch darf. Ihr gerechtes Urteil wird der Ach tung begegnen, auf die sie berechtigten An spruch hat.' Trotzdem wurden unschuldia Angeklagte, die in vorbildlicher Weise treueste Erfüllung der Pflichten gegen ihr Vaterland bewiesen haben, deutsche Männer, die in unerhörter Vertau- schung der Rollen als unschuldige Sündenböcke für die Bluttat lhrer Richrer vor dem Tribunal erscheinen müssen, insgesamt LS9
des sranzii fischen Staatsanwaltes und dem Plaidoyer de» Verteidigers das Urteil in allen Einzelheiten von einen, Richter oder französischen Zeugen mitgeteilt worden. Die Urteilverkttndignng hm diese Voraussagen stets bestätigt. Die Urteilsverkündigung findet nicht in Ge genwart des Angeklagten statt. Dieser erW, von seinem Schicksal entweder durch den richlsschreiber oder seinen Anwalt Kennlnl» Sollten die französischen Richter sich schäme» oder nicht den Mut haben, bei Vertünduin d, > Urteils