Industrie zu gewähre«, von diesem Laust, im Austausch für Kohle Waren verlangen, die Oesterreich sofort zu liefern nicht imstande sei. Protest Ungarns gegen Rückstellung der Pfandrechte. Wien, 34. April. «Korrbüro.) Wie die Jtas Freie Presse" meldet, habe die ungarische Kaperung in einep nach Wien gerichteten Erklärung, die den Mächten zur Kenntnis gebracht wird, Einwendungen gegen die Zurückstellung des ganzen Pfandrechtes erhoben, soweit es sich aus gemeinschaft liche Güter erstreckt
der Republik Oesterreich landesverwresen, dahin zu rückkehrt, macht sich, sofern nicht eine strenger strafbare Hand lung vorliegt, eines Verbrechens schuldig und wird hiefür mit schwerem Kerker in der Dauer von 1—-tz Jahren bestraft. 8 2. Wer, ohne im vorhinein getroffenes Einverständnis dem unbefugten Rückkehrer, durch Anweisung des Weges, durch Verkleidung, Verbergung, durch einen bei sich gegebenen Aufenthalt oder auch auf was immer für eine Art hilfreiche Hand bietet und dadurch die Fortsetzung
seines Aufenthaltes im Gebiete der Republik Oesterreich begünstigt oder seine Aus forschung erschwert, wird wegen Verbrechens mit Kerker von 6 Monaten bis 1 Jahr bestraft. Dieser Antrag wurde mtt 14 gegen 2 Stimmen angenom men. Stell der TrckiMesnMMei, SberNelermmks. Graz, 14. April. (Korrbüro.) Gestern sind im Bereiche ^ks obersteiermärkischen Stahlwerke-Verbandes die Jndustrie- Uigestellten in den Ausftand getreten, weil die wochenlang ^führten Verhandlungen mit den Unternehmern zu keiner Einigung geführt
Eingreifen Un garns bald zusammenfallen werde. Der wirtschaftliche Aufschwung des Landes habe bereits begonnen. Horthh erklärte weiter, er fei ohne eigenes Zutun zu der hohen Stellung gelangt, die er einnehme. Den Exkönig Karl habe er gegen den österreichischen Bolschewismus schützen wollen und habe die Hilfe des spanischen Königs an- gerufen, bis Oesterreich und die Entente die Rückreise er möglichten. Horthh wendet sich mit heftigen Anklagen und Vorwürfen gegen alle Sukzeffionsstaaten, deren Gebiet
: a) Daß alle diese Offiziere über Auftrag der interalli ierten Liquidierungskommission nach den Bestimmungen des österreichischen Pensionsgesetzes vom Jahre 1875 in den Ruhestand versetzt wurden und ihnen infolgedessen Nuhege- nüsse zuerrannt wurden, die für das Jahr 1875 schmal waren, für heutige Verhältnisie aber, wirklich nur lächerlich sind. b) Wurden den in Oesterreich verbliebenen DeutsKsüd- ttroler Offizieren Ende Juli 1920 jedwede Gebühr eingestellt, Pensionsgebühren aber nur in einzelnen Fällen flüssig ge macht