G. v. Tschurtschenthaler; am Klavier Direktor Emil Schennich. Kartenvorverkauf am 19. und 20. Februar. Näheres durch die Maueranschläge. Gerichtszeitung. § Ein fideles Gefängnis. Kürzlich fand, wie aus Krems be richtet wird« vor dem Schöffengerichte in Krems eine Verhandlung statt gegen Johann Langer, Ge'jangenaufsther, Jwo Janau schek, Gerichtsoberosiizial, beide in Zwettl, Josef Minihold, Mühlenbesitzer in Jagenbach, Dominik Kraus, Zimmermeister in Sallingstadt, Alois Siedl, Bauer in Rudmanns, Franz Sametz
, Bauersfohn in Ober-Neust ist, Rupert Beneder, Taglöhn-er in Nieder-Neustifr, Anton Salomo n, Fleischhauer und Gastwirt in Schloß Rosenau. Dem Aufseher Langer wurden mehrere Unter schlagungen zur Last gelegt. Bon Zimmermeister Kraus, der drei Tage Arrest abfitzen sollte, nahm er ein Geschenk von 100.000 K und irre Strafe wurde als verbüßt eingetragen. Der M-üllermeister Minihold -hatte fünf Tage abzusitzen. Er erzählte bei der Verhand lung: Durch drei Jahre hindurch habe ihm der Richter Steidl Straf
-- ausschub gemährt. Er war mit ihm sehr gur bekannt, weil er ihm Mehl geliefert hat. Als er mit der MehMeferung aufgehört hatte, schielt er die Einberufung zum Strafantritt. Er ging zum Richter Steidl. Steidl sprach mit Janauschek und Janauschek sagte dem Minihold: „Wie viel Mehl geben Sie her, wenn Sie nicht sitzen müssen?" Man einigte sich aus 30 Kilogramm. Den Häftling P o p- p i n g« r, der sechs Monate zu verbüßen hatte, hatte Langer zwei mal über Nacht noch Hause fahren lassen, der Siedl konnte
immer von 9 Uhr abends bis 3 Uhr früh dem Gefängnis fernbleiben, mir mußte er dafür Milch bringen. Die Erlaubnis hatte ihm die Fro-u Langer erteilt. Andere Angeklagte wurden von Langer vorzeitig aus der Hast entlasten. Der Gastwirt Salomon aus Schloß Rosenau war statt im Arreste in der Wohnung des Gerichtsoffizials ein quartiert und schlief in einem Kabinett auf einem Diwan. Gegessen hat er gemeinsam mit Janauschek. Dieser erklärte, daß er Salomon „wegen Uebechüllung der Arreste" in dam Kabinett
Schweighofer wegen Mordversuches einen Lokalaugen schein vornehmen sollte, in zwei Gasthäusern zechte und im Dusel die Mten und ein Corpus delioti vergessen wurden. Das schönste ist, daß der des Mordversuches Verdächtige, es wurde später schwere Körperverletzung angenommen, nach seiner Entlassung aus der Untersuchunys'haft vom Wirte aufgesordert wurde, die Zeche für die Gerichtskommisston zu zahlen, die jedenfalls auf dessen Konto gezecht hatte. Das Urteil lautete: Johann Langer« drei Monate Kerker; Jwo