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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 30.04.1921
Umfang: 16
und Steuer beträge von weniger als 2 K wöchentlich und 10 K monatlich nicht zur Einhebung gelangen. Diese Reform erwies sich bald nicht mchr als ausreichend. Der große Sprung, der in der Pro gression der Steuerskala bei Einkommen von 60.000° K vorkommt, wirkt in Anbetracht der fortgesetzten Einkommensverschiebungen beson ders hart. Dazu kommt noch,'daß die Personal steuernovelle vom Jahre 1920 eine Begünstigung für Familienerhalter in größerem Ausmaß nur bis zum Jahreseinkommen von 52.00

K bis zu 400.000 K brei ter angelegt und die Progression bis zu derselben Einkommenshohe mit Vermeidung größerer Sprünge einheitlich mit 0.3 vom Hundert ange setzt. Die Steuerskala wird dann mit Steuer stufen von 20.000 K bis 500.000 K Einkommen weiter geführt, wobei die Steigerungen 0.6 vom Hundert betragen. Bei einem Einkommen von mehr als 500.000 K tritt dann eine scharfe Pro gression ein. Die Steuereinhebung wird erst bei einem Einkommen von mehr als 30.000 K begin nen. Die Steuerskala lautet: Stufe

14 . .... 160000 170.000 8.684 167 15 . .... 170.000 180.000 9.724 187 16. .... 180.000 180 000 10.816 208 17. . . . . 190.000 200.009 12.012 331 Die neue Steuerskala wird für den Steuer abzug von Dienstbezügen am 7. Mai zum ersten Male Anwendung finden. Um eine Vergütung für die in den ersten vier Monaten erfolgten höheren Steuerabzüge zu gewähren, wird der im § 234 festgesetzte Pauschalabschlag von Dienst bezügen ab 1. Mai mit 25 statt mit 20 vom Hun dert festgesetzt, wenn eine kürzere als fechsmonat- liche

Kündigungsfrist in Betracht kommt; ist die Kündigungsfrist mindestens eine sechsmonat liche, so beträgt der Abschlag 15 statt 10 vom Hundert. Eine Rückzahlung der in den ersten vier Monaten zuviel abgezogenen Steuer findet daher nicht statt. Die Begünstigung der Familienerhalter erfolgt in anderer Form als bisher, nämlich dadurch,, fraß für jede in der Versorgung eines Haushalts vorstandes stehende Person eine Ermäßigung der Steuer um je eine Steuerstufe stattiiudet. und zwar bis zu einem Einkommen

39 gerechnet wird. (Das Jahr hat 52 Wochen, da bei Arbeitern und An gestellten unter sechs Monate KünoigungLfrist 25 Prozent als Pauschalabschlag in Abrechnung gebracht werden, so bleiben von den 52 -Arbeits wochen nur mehr 39 Wochen. 25 Prozent von 52 ist 13, 52 weniger 13 ist 39.) Der Betrag, der sich nun ergibt, wird in der Steuerskala abge lesen und. gilt als Steuer für Einzelpersonen. Für jede in der Versorgung des Haushaltsvor standes stehende Person ermäßigt sich die Steuer um eine Steuerstufe

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.09.1934
Umfang: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

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Dolomiten
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Seite 4 von 4
Datum: 12.05.1943
Umfang: 4
nach Beendigung des Krieges an wird dieser Satz alljährlich um 2 '» erhöbt, bis er auf den zulässigen Höchstsatz von IO 1 “- gelangt, wor über wir schon seinerzeit ausführlich berichteten. Einkommensteuer Die Artikel 2 bis -t regeln die neuen Steuer sätze der Einkommensteuer. 'Ab 1. Jänner 1944 wird die Einkommensteuer mit folgenden Sätzen vom steuerbaren Einkommen erhoben: 1} in der Kategorie A (Einkommen nur aus Kapitals wird der Steuersatz von 20% auf 21''» erhöht: 21 in der Kategorie B (gemischtes Einkom

eingcbracht werden. Eine weitere wichtige Be stimmung ist, datz die Steuerämter und die Re- türskommissionen. wenn die einzelnen Bilanz posten den berechtigten Verdacht auf Bilanzmaskierung zwecks Steuerhinterziehung erwecke», ermächtigt sind, die Besteuerung auf Grund der von denselben gesammelten Daten und Elemente auf induktive Art und Weise vor zunehmen. Es müssen jedoch die Gründe an gegeben werden, welche zu dieser Maßnahme zwangen. Steuer auf Zinsen der Wertpapiere Für die Dauer des Krieges

und bis auf Widerruf durch ein eigenes Gesetz wird die mit .Gesetz vom 13. Jänner 1936, Nr. 76. eingeführtc Steuer auf die Zinsen von Wertpapieren (nicht Staatspapicre oder solche von Provinzen und Gemeinden D. A.s auf 25% des Zinfenertrages erhöht. Die Gesellschaften und Körperschaften, welche die Wertpapiere ausgcgeben haben, sind ermächtigt, bis zu 5% dieser Steuer aus eigenem zu tragen und somit auf die Einbringung dieses Teiles von den Besitzern zu verzichten. Die Steuer in diesem Ausmaße wird bereits

von allen in Betracht kommenden Zinsen cingehoben, welche am 19. 'April d. I. fällig wurden. Außerordentliche Steuer zu Lasten der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften Die mit Gesetz vom 1. Juli 1810. Nr. 893. eingeführie außerordentliche Steuer auf die Einkommen der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften wird, unabhängig vom Bilanzabschluß der betreffenden Gesellschaft, mit einem nunmehr cinheitilchen Steuersätze von 15'- auf die mit 1. Juli fälligen Bezüge ein- gehoben. Ebenso wird ab 1 . Juli

ds. I. die mit 'Art. 7 des vorgenannten Gesetzes vargefchriebene Steuer auf die Beteiligungen, Provisionen und Zuweisungen jeder Art über das Gehalt hinaus, falls sie L. 10.990 übersteigen, mit einem ein heitlichen Satze von IO'» cingehoben. Die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben. Keiegsaufjchlag aus nicht gesperrte Mietzinse Ab 1 . Jänner 1913 wird auf die Mieten, die nicht gesperrt sind, ein Kricgsaujschlag von 39'- auf den vom Mieter bezahlten Betrag, »ach Abzug jener Summe

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.10.1902
Umfang: 4
, von denen, die alle politischen Rechte für sich mit Be schlag belegt haben? Wer zahlt denn die Grundsteuer? Etwa die Bauern und die Großgrundbesitzer? Oder wird nicht jeder Kreuzer, der auf den Grund und Boden mehr an Steuern auferlegt wird, auf den Preis des Getreides aufgeschlagen? Man wird uns doch nicht einreden wollen, daß die Grund steuer von den Grundeigentümern gezahlt wird! Die Grund steuer ist eben nur dem Namen nach eine direkte Steuer, in Wirklichkeit ist sie eine indirekte Steuer

, die ebenso auf die Konsumenten, auf die breiten Schichten des Volkes, ab gewälzt wird wie die Zuckersteuer und andere. Ebenso ist es mit der E r w e r b st e u e r. Auch diese wird größtenteils auf die Kon sumenten übergewälzt. Am deutlichsten kommt dies aber bei der Hauszins st euer zum Ausdruck. Diese ist eine direkte Steuer, die von den Mietsparteien bezahlt wird. Es ist die „Be steuerung der Luft", aus der Stadt und Land die größten Ein nahmen ziehen. Außerdem erhält das Land einen Beitrag vom Staate

. Nun schrien die Machthaber der einzelnen Länder, daß dadurch die Einkünfte der Länder leiden würden. Also beschloß man, den Ländern aus den Erträgnissen der Personal-Einkommensteuer Subventionen.zu geben. Den Grundbesitzern und den Gewerbetreibenden wurden S t e u e r n a ch l ä ss e bewilligt, als man daran gieng, den Arbeitern eine neue Steuer aufzubürden. Die Besitzenden wurden also entlastet und die Arbeiter belastet. Trotzdem bleibt der Spießer bei seiner stumpfsinnigen Behauptung, daß der Arbeiter

keine Steuer zahle und darum kein Interesse an der Verwaltung des Landes habe. Das wird selbstverständlich die Arbeiterschaft nicht abhalten, mit allen hier zusammengekommen und wieder; jeder Streik hatte unter den Bäumen seinen Schlußakt begonnen, bald hier, wo sie jetzt standen, im Plan-des-Dames, bald drüben in der Charbonniere, oder noch tiefer im Walde bei Sant-du-Lvup. Zuweilen war es im Winter und fror, ein andermal im Sommer; eines Abends regnete es so heftig, daß sie alle nach Hause gehen mußten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 01.08.1923
Umfang: 8
sie nicht, sondern nur der Arbeitende. Es wäre Zeit, mit dieser Steuer endlich aufzuräumen und dafür die Einkommensteuer auszubauen. Wir So zialdemokraten sind durchaus nicht gegen Steuern, um etwa die Sanierung der Republik unmöglich zu machen. Was wir Seipel zum Vorwurf machen, ist, daß die Steuern in der Mehrheit von jenen aufgebracht werden müssen, die arbeiten, während die Schieber und Nichtarbeitenden von der Regie rung beständig entlastet wurden. Die gegenwärtige Art der Steuerbemes sung ist eine Brandschatzung

des Finanzministeriums, die den Steuer behörden zur Pflicht machen, so viel als möglich vom Steuerträger herauszubekommen. Die Steuer- vorschreibungen hätten auf Grund der Gesetze zu erfolgen, die Steuermandate setzen die Gesetze außer Kraft. Das Mandatswesen gibt der Regie rung die Möglichkeit, den Gewerbetreibenden eine Steuer vorzuschreiben, ehe der Betroffene ein Be kenntnis abgelegt hat. Freilich hat der Betroffene ein Einspruchsrecht, nur wird er keinen Erfolg haben. Heißt es doch im Gesetze

, daß jeder mit zehn Prozent Steuereryöhung bestraft wird, wenn er mutwillig gegen die vorgeschriebene Steuer Einspruch erhebt. Dieses System muß. zu dem schäbigsten Protektionswesen führen, da jeder der Steuerbehörde ausgeliefert ist. Das Mandatsver 13 1 Der Glockenrummel. Mit diesem Geleitsbrief ausgerüstr^ betrat Huß am 3. November 1414 die Konzilstadt Konstanz. Die Ver sammlung, in der ein Augustinermönch aus dem Mainzer Sprengel öffentlich sagte: „Ich erblicke an den Geistlichen

wurde, da fragte er: „Zu was die Börsengewinnsteuer? Fa tiert der Börsianer, so wird er dabei schwindeln; wird er veranlagt, dann wird er ebenfalls schwin deln." Es wäre schon möglich, den Börsianer zu treffen, wenn dort zugegriffen würde, ivo die Um sätze gemacht werden. Aber das will der Minister nicht, da er sich der Börse gegenüber, die die Patin der Sanierung ist, viel zu schwach fühlt. Deshalb holt man die Steuer dort, wo die geringsten Wider stände herrschen, bei den kleinen Leuten, den Klein

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 21.03.1925
Umfang: 12
Ladstädter | LIENZ Die Wahrheit über Die Meueilins der Dauern im Wrke Lienz. Ta schon zum tviederholtenmale Artikel in dieser Sache erschienen sind, die geeignet sind, unrichtige Anschauungen und Meinungen be züglich des Vorgehens der Steuerbehörde und der Schätzungskommission in der Frage der Besteuerung der Bauern für das Jahr 1923 zu erwecken, sehe ich- mich als genauer Kenner der ganzen Angelegenheit veranlaßt, folgendes zur Steuer der Wahrheit der Oeffenttichkeit und besonders den Bauern

, Ende Mai 1924, zustandegekom men toar, hatten bereits einige Hundert bäuer licher Zensiten Bekenntnisse bei der Steuer behörde sich aufnehmen lassen, bezw. es waren auch viele an die Steuerbehörde eingesendet färben begann. Eiligst sprangen beide Aerzte hinzu. Kleider entfernen und Wunde unter suchen, war das Werk weniger Augenblicke, „schnell, Mittel zum Blutstillen, sonst stirbt uns der Freund unter den Händen! Er scheint direkt ins Herz getroffen!" Vernichtet, regungslos steht Anton da. Er fühlt

und nur dort, wo kein Parteierklären Vorlage den vereinbarten Schlüssel zur Anwendung bringen müssen! Ties hätte nun zu dem Ergebnis geführt, daß viele Steuerträger, die einen kleinen Grundbesitz, haben und nur wenig Vieh halten, jedoch aber ein Bekenntnis bei oer Steuer behörde eingebracht haben, gleich viel oder viel mehr noch an Steuer:: zu entrichten gehabt hätten, als vielleicht ihre Nachbarn, die oop- pelt oder noch mehr Grundbesitz ihr Eigen nennen und dementsprechend über Vieh ver fügen, jedoch- kein Bekenntnis überreicht

dann aber vonseiten gewisser Kreise Sturm gelaufen, Pro testversammlungen aügehalten und Beschwerden an die Finanzlandesbehörde geführt, bis die selbe den Auftrag an die Steuerbehörde ergehen ließ nunmehr die vorliegenden Bekenntniffe der Veranlagung zu Grunde zu legen und in allen anderen noch nicht erledigten Steuer fällen, in denen kein Grund zur Nichtannahme der Vereinbarung bezw. des Schlüssels vor lag, nunmehr diesen umgehet zur Durchfüh rung zu bringen. Dadurch war die Steuerbehörde nun ge zwungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 02.04.1835
Umfang: 16
Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. ^DieSteuer hievon ob 3 Termin beträgt 2 tr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob Gumpold gibt als Besitzer- deS Schuster- häuSlö amSchaasfeld, Kat.Nr. 147, der Waltner -Prob stei jährlich LebenzinS 1 fl. T. W., in VeränderungSfal- lcn Lehentax 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl-, zusammen 4 fl. T. W. . . , Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 5'/, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufspreiö per

23 fl- 40 kr. R. W> 17. Die Bartlmä Ennemoferifchen Kinder geben als Besitzer des untern Theils FifcherhäuSl, Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 45 kr. T. W., und in Veränderungsfällen Lehentax 1 fl., Briefgeld Ifl. 30 kr. und Siegelgeld I fl.. zusammen 3 fl. 30 kr.T.W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 13 fl. 4V kr. R. W. 18. Johann Mangger gibt als Besitzer des Kößler- häuslS in der Brunst, Kat. Nr. 145. der Waltner-Prob stei jährlich LehenzinS Ifl

. 12 kr., und in Veränderungs fällen Lehentax 1 fl. 12 kr., Briefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 6'/^ kr. R.W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 27 fl. 40 kr. R. W. 19. Johann Öettl gibt als Besitzer des WeberhäuSIS in der Brunst mit Grundstücken, Kat. Nr. 144, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 6 fl. T. W., Lehen tax 6fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl.; zusammen 11 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30 kr. R« W. Hiefür ist der AuSrufspreiö

per 124 fl. 40 kr. R. W. 20. Bartlmä Holler gibt alS Besitzer des Hauses mit Schmiede in der Brunst, Kat. Nr. 124, der Waltner- Probstei jährlich LebenzinS 4 fl. 30 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen 6 fl., Briefgeld 6 fl., Siegelgeld 1 fl. ; zusammen 43 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt,22 kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 93 fl. 40 kr. R. W. 21. Andrä Ennemofer seligen gibt als Besitzer deS FischerhäuSlS in der Brunst, Kat. Nr. 143, der Walt ner-Probstei jährlich

LehenzinS 1 fl. 30 kr. T.W., Lehen tax in Veränderungsfällen 3 fl., Briefgeld 3 fl., Siegel geld 1 fl.; zusammen 7 fl. T. W.; dann Rekognitions- zinS von einem Alker 3 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 V» kr. R. W. ' Hiefür ist der AuSrufSpreiS 34 fl. 40 kr. R. W. 22. Anton PichSner, Peter Almberger und Anton Oberpranrachcr geben mitsammen als Besitzer deS Pirch? hoseS zu Walten, Kat.Är. 63, 64und65, jährlich Grund zins 5 fl. 36 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vier ten Grad

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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Meraner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 09.06.1923
Umfang: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 03.03.1937
Umfang: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.09.1924
Umfang: 6
lvMerstaH dtN 4. September 1SS4. ^teraver Z«it«ag'. V«w v Volkswirtschaftliche Rundschau. Die Zuckersteuer. Mit Minilsterialdekret vom 8. Juli 1924 wurde er neue Testo Uniro der Zimversteuer in Kraft ssetzt. Mr entnehmen daraus das Wichtigste: Im Artikel 1 wird aus einheinrischen Zucker laibriziert in einheimischen Fabriken) eine Steuer u Grunde gelegt und zwar: 1. Mir Men Zentner Aucker I. Klasse 300 Lire. .L. Wr jeden Zentner Zucker II. Klasse 288 Lire. In die erste Klasse gehören

- una-von??/ a conto der Steuer. Die Zuckerfabriken sind der ständigen Ueber- aackiung seitens der Finanz unterworfen, welci>e 'mrtllche Arbeiten in jedem Lokale kontrollieren ann, zum Zweck« der Festistellrmg der Zucker- nenge zur Bemessung der Steuer. Der erzeugte Zucker muh in ^stimmten «aztnen deponiert weiden und die Steuer nuis; >om Fabrikanten direkt cm das Schatzamt der ?rovin>z gezahlt Werden vor Abtransportierring es Muckers aus den Magazinen. Auf diese Mo- /rzine sind die dieslbe.Mgkrchen

verschickt wenden umn dort »er arbeitet zu werden, in diesem Fall wird ihnen >ine Valette worin die geleistete Kaution ersicht lich gemacht ist, «nntgegeben, damit die Steuer licht ein zweites Mal verlangt wird. Die Kaution siir >den Tramsport oder für die Niederlage von Waren, welche der Zuckersteiier unterworfen sind, «beträgt im allgemeinen 10 5er Steuer, darf jedoch 20 Lire für den Zentner des Rohproduktes «nicht Übenstei-gen!. Für den llusftlhrzurker wird die Stehler im Abonnement abgefunden

ent- hallten, Sann «mit Ministerialdekret die Rücker- setzuNg der Steuer uind eventuellen Stra-fgebü-hr «vechügt weiden und zwar Mr jedes Produkt mit denselben Dekrete. I Für die Produkte, welche nicht auf dem allge meinen Wege mit Zuckerzuisatz erzeugt wurden, Vann mit Ministertaldetret von Fall zu, Fall die chemiische Analyse eingeleitet weiden. In allen Fällen der Abschreibung oder Rück- erlsetzung der Steuer bei Wu-chuhr der Waren gilt als einziger Beweis die ordnungsgemäß aus- ! geswllte

dem Betroffenen I «das Beschwerderecht innerhall, 15 Tagen mich er- ' sobgtcr Bekanntgabe der Exekution offen, jedoch ! nur unter der Voraussetzung der früher bezahl ten Steuer. Dos Verfahren der Wiedererlangung des Kredites erlischt innerhalb 5 Jahren vom > Tage an, an dem die Steiler hätte befahlt werden > sollen. j Für den Ausfall van Waren, welche von der ' Finanz gesperrt wurden, läuft di« fiinfpihrige Frist vom Tatze >des Protokolle», in welchem der . Ausfall festgestellt wurde. Das Aerar behält

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Dolomiten
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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1928
Umfang: 8
Frist, die den Steuerträgern des Handels- und Gewerbestandes, der freien Berufe, den Pächtern landwirtschaftlicher Güter und den- jenigen Personen, die Komplementärsteuer bezahlen, alljährlich gewährt wird, daß sie bet Zutrcffen gewisser Voraussetzungen um eine Herabsetzung ihrer Steuer anfuchen können. Die Steuern werden bekanntlich durch Steuerrollen (Ruoli) eingehoben, in welche gemeindeweise die einzelnen Steuerträger in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem steuer pflichtigen Reineinkomnten

und ihrer Steuer leistung eingetragen sind. Diese Steuerrollen sind insoft-rne unveränderlich, als wenigstens bezüglich der Ricchezza Mobilesteuer Kat. 8 und 0. der Steuer auf den landwirtschaft lichen Reinertrag (Reddito Agraria) und der Komplementärste uor das einmal in die Steuerrolle eingetragene steuerpflichtige Ein kommen auch für die weiteren Jahre unver ändert bleibt, solange nicht eine Ucberprüfimg desselben vom Steueramte oder vom Steuer träger selbst beantragt wird. Dies kann aber nicht jederzeit

erfolgen, sondern nur dann, wenn das Einkommen, dessen Ueberprüfitng beantragt wird, schon eine gewisse Reihe von Jahren in den Steuerrollen in der gleichen Höhe eingetragen war. War dies durch minde stens zwei Jahre der Fall, so kann der Steuer träger die Herabsetzung des steuerpflichtigen Einkommens für die Ricchezza Mobile Kate gorie 8 und 0 anfuchen; damit das Steuer amt die Erhöhung dieser Steuergattungen vornehmen darf, muß das steuerpflichtige Ein kommen durch mindestens vier Jahre in der selben

Höhe eingetragen sein. Bei der Komple mentärsteuer ist ein« Ueberprüfung des steuer pflichtigen Einkommens sowohl über Antrag des Steuerträgers, wie auch über Antrag des Steueramtes erst dann' möglich, wenn das steuerpflichtige Einkommen durch drei Jahre mit demselben Betrage in der Steuerrolle «in getragen war. Die beiden vergangenen Jahre waren für viele Wirtschaftszweige alles eher als gewinn bringend. Eilte Herabsetzung der Steuer, die früher auf Grund guter Geschäftsjahre be rechnet worden

8 und 6 dieser Steuer fallen (ausgenommen 6 2, welche die Angestellten betrifft). Das steuer pflichtige Einkommen dieser Gruppen hat, wenn es einmal endgiltig festgesetzt ist, defini- tiven Charakter und kann durch Jahre hin durch immer in derselben Höhe in der Steuer- liste erscheinet^ Das Steueramt darf «ine Erhöhung der Steuer erst dann vornehmen, wenn ein definitiv ststgesetztes Einkommen schon vier Jahre im selben Betrage in der Steuerliste eingetragen war und der Steuer träger seinerseits

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
Hitfür ist d«r AuSrufSpreiS 165 fl. R. W. 23. Bartlmä G»fl«r und Anton Bacher geben al« Besitzer deS Trattenguteö zu Walten , Kat. Nr. 58 und 59, jährlich LehcnzinS 4 fl. T. W., Lehentax in Veran- derungSfällen 6 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 11 fl. T. W. . ' Die Steuer hievon ob 3 Termin betragt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 88 fl. 40 kr. R. W. 24. Joseph Hellriegl, Antnn Tschöll und Anna Hal ler geben als Besitzer deS Sgghofeö zu Walten , Kat

. Nr. 34, 35 und 36, jährlich LehenzinS 10 fl. T. W., Lehen- lax in Veränderungsfällen 10 fl., Briefgeld 6fl., Siegel geld 1 fl., zusammen 17 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 49'/» kr. R. W. , . ' Hiefür ist derAutrufSpreiS per 209 fl. 50 kr. R. W. 25. Johann Gegele gibt als Besitzer deS PichlhofeS zu Glaiten, Kat. Nr. 1, jährlich benannten Zehend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/» kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 26. Leonhard Kofler gibt alS Besitzer

des Unteregg- hoses zu Wollen, Kal. Nr. 121, jährlich benannten Ze hend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob Z Termin beträgt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 27. Joseph Pichlerifche Kinder geben als Besitzer deS ^rorberhäuöiö ob Jaufenburg, Kat. Nr. 133. jähr lich LehenzinS 1 fl. 20 kr. T. W., Lehentax in Verände rungefällen 1 fl. 20 kr.. Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 4 fl. 20 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 fl. R.W. Hiefür

ist der AuSrufSpreiS 29 fl. 20 kr. R. W. 23. Anton Zorn gibr als Besitzer deS obern TbeilS PretzenhäuSl, Kat. Nr. 139, derWaltner-Probstei jähr lich LehenzinS 36 kr. T. W., Lehentax in Veränderungs fällen 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusam men 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 2^/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 16 fl. R. W. 29. Die GerichtSkommunitäl Passeier gibt als In haber deS untern Theils PretzenhäuSlS, Kat. Nr. 139, der Waltner-Probstei jährlich LehenzinS

24 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen wie vor'4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termine beträgt 1^!, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 12 fl. R. W. 30. Georg Pirpamer gibt als ^Besitzer deS Korber- häuölS, Kat. Nr. 139'/^, obiger Probstei jährlich Lehen zinS 3 fl. T. W., Lehentax in Veränderungsfallen 3 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 8 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 66 fl. R.- W. 31. Maria Schweig! gibt als Besitzerin

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 02.07.1930
Umfang: 8
von 20 Schilling 30 Groschen wöchentlich. Die Mehlsteuer nimmt ihm im Jahre die Unter stützung von vier Wochen weg. Das kommt einer Herab setzung der Arbeitslosenunterstützung um acht Prozent gleich'. Diese Steuer sollen nach dem Plan der Antimarxisten alle tragen, die Brot und Mehl kaufen müssen. Nur die Landwirte, die sich das von ihnen geerntete Getreide ver mahlen lasten und im eigenen Haushalt verwenden, sol len von dieser Steuer freibleiben. Nach der Volkszählung von 1923 hatte Oesterreich 6.534.481

Einwohner, von denen 1,956.825 zur Land» und Forstwirtschaft gehörten. In Wirklichkeit wird auch ein sehr großer Teil der land- und forstwirtschaftlichen Bevölkerung die Mehlsteuer bezahlen müssen: alle die Keuschler, Kleinbauern. Weinbauern, Ge- birgsbauern, deren Getreideernte zur Deckung ihres Eigen bedarfs nicht zureicht. Aber selbst wenn wir annehmen, daß die ganze land- und forstwirtschaftliche Bevölkerung von dieser Steuer befreit bliebe, blieben immer noch 4,578.156 Menschen übrig

, die die Steuer in jedem Falle bezahlen müsten. Rechnen wir nun auf den Kopf einen Mehlver brauch von 130 Kilogramm im Jahre, so verbrauchen diese Menschen mehr als 5,951.400 Meterzentner Mehl im i Jahre. Da nun die Mehlauflage 15 Schilling je Meterzent ner betragen soll, kann man mit Sicherheit annehmen, daß diese Steuer der Antimarxisten mehr als neunzig Millio nen Schilling im Jahre tragen wird. Diese neunzig Millionen Schilling sollen nun nach dem Gesetzantrag der Antimarxisten auf die Land wirte verteilt

. Regen tat uns nichts, wir waren fellbst nässer als Regen, Hunger tat uns nichts, wir hatten Brotbrei in den Oeltaschen; den preßte man ein wenig in der Faust und hatte dann ein kräftiges Mehl-Ei, wohl schmeckend wie nasser Strumpf. Aber so kalt war es. als hatte Gott uns vergessen. »Liebe Wally, such' . ., p gefühl erstickt hat: Ist es moralisch möglich, moralisch er träglich. das Brot und das Mehl der Aermsten dermaßen zu besteuern, um aus dem Ertrag der Steuer jedem der reich sten Leute

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.01.1936
Umfang: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 15.01.1875
Umfang: 10
. Die Sektion beantragt, da diese Steuer nicht nur die Stadt Innsbruck, son dern alle Städte und Orte Tirols sehr empfindlich treffen wird, die Bitte an den h. Landesausschuß zu richten, derselbe möge auf geeignetem Wege eine Uebergangs-Periode für Tirol erwirken. Die vom Magistratsrathe Dr. Werner konzipirte und vom Gemeinderathe angenommene Zuschrift an den h. Landesausschuß lassen wir bei der großen Tragweite, welche die Einführung der Gebäudesteuer in Tirol haben wird, hier vollinhaltlich folgen

. Sie lautet: „In Tirol besteht noch dasselbe Steuersystem, wel ches zur Besteuerung von Grund und Boden und von Gebäuden durch das a.H.Patent vom 6.August 1774, also vor 100 Jahren eingeführt wurde. Die hiernach umgelegte Steuer wird nach dem derselben unterliegenden Hauptobjekte die Grundsteuer genannt. Der Maßstab für diese Steuer wurde in dem Werthe der Steuerobjekte gesucht. Dieser Werth oder wie sich das Patent ausdrückt, der mittlere bürdenfrele Werth, wurde durch die seit einer Reihe von Jahren

bestandenen Kaufs» oder Uebernahmspreise der Steuer objekte, durch die von den Besitzern einzustellenden Fassionen, sowie durch Schätzungen der eigens hiefür bestellten Schätzungskommissioiien erholen. Dies galt insbesondere auch für Gebäude, welche Mietwohnungen enthielten, während Gebäude, welche nur Oekonomiezwccken dienten, nach der Zlrea, welche sie einnahmen, ebenso bewerthet wurden, wie ein Grund stück bester Qualität. Die bis nun zugewachsenen Steuerobjekte (Nova- lien) wurden consequent

nach denselben Grundsätzen bewerthet. War ein Neubau in die «Steuer einzn- beziehen, so wurde dessen Werth dadurch ermittelt, daß die Steuerschätznngvsummen mehrerer altbesteuer- ter Häuser erhoben und für den Neubau nach ^'age und Größe ein mit den altbestcuerteu Häusern ver hältnißmäßiger Werth festgesetzt wurde. Oie vor nahezu 1^0 Jahren erfolgte Bewerthung der Gebäude mag den damals bestandenen Verhältnissen angemessen gewesen sein. Seit der Onrchfnhrul-g der Grund steuer sind aber die Realitätenwerthe, insbesondere

die Werthe der Gebäude, enorm gestiegen. Di'.' Werthe jedoch, welche als Grundlage der Voranlangnng der Siener dienten, blieben dieselben; daraus erklärt sich das niedrige Ausmaß der Steuer für Gebäude in Tirol gegenüber der in späterer Zeit durchgeführten Besteuerungen durch die Erwerb- und Einkommen steuer, sowie gegenüber der Besteuerung der Gebäude in anderen Ländern. Diese Ungleichmäßigkeit geht aus folgendem Ver- gleiche ver Grundsteuer niit der Einkommensteuer her vor: Bei einem Vermögen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 06.04.1835
Umfang: 14
jährlich Grundzins 6 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vierten Grad 1 kr. vom Gulden. Die Steuer ob 3 Termine beträgt '/^ kr. R. W. HiefHr.ist der AuSrufSpreiS 3 fl. R. W. 12. Anton Gufler gibt alS Besitzer deS Unteregg-Gu- teS im Burgfrieden,'Äat. Nr. 126, der Waltner-Probstei jährlich Grundzins 5 fl. 12 kr. T. W., Auf - und Abzug >vie oben, dann 43 kr. T. W. oder hiesür 1 Siar Hafer WasserzinS. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 153

fl. R. W. 13. Anna und Johann Bäcker zu Egg geben alö Be sitzer eines BergmabdeS, Kat. Nr. 12 und 13. der Walt ner -Probstei jährlich RekognitionSzinS 6 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt '/z kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreis per 3 fl. R. W. 14. Maria Pichler in St. Levnl >c >rd gibt aiS Besitze-' rin V«S FruhmeßdäuSlö , Kat. Nr. 26 , der Prantacber- Probstei jährlich LehenzinS 3 kr., unv'inVeränderungs fällen Lehentax 2 fl., Briesgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen

also 5 fl. T. W. Die terminliche Steuer I<ievon beträgt '/^ kr. R.W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 6 fl. R. W. 15. Die Michael Plarterschen Binder, Gertraud Aiegl. Johann und Joseph Schiefer geben vom soge nannten alten GerichlSdiknerhäuöl, Kat. Nr. 4, 5, 6 und 7 der Prantacher-Probstei jährlich an Lehenzinö 24 kr. T. W.. und in Veränderungsfällen Lehentax 3 fl., Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. T. W. DieSteuer hievon.vb 3 Termin beträgt 2 kr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob

Gumpold gibt als Besitzer deS Scbuster- häuölS amSchaasfelv, Kat.Nr. 147, der Waltner-Prob- stei jährlich Lehenzins 1 fl. T. W., in VeränderungSsäl- len Lehentax 1 fl., Briefgel^2 fl. und Siegelgeld Ifl., zusammen 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin betHägt 5'/., kr. R. W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS per 23 fl. 4V kr. R. W. 17. Die Bartlmä Ennemoserifchen Binder geben als Besitzer des untern Theils FischerhäuSl,.Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins

45 kr.'T. W., und in BeränderungSsällen Lehentax Ifl., Briefgeld 1 fl. 3V kr. und^Siegelgeld 1 fl., zusammen 3 fl. 30 kr.T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. . .Hiefür ifl der AuSrufSpreiS per 13 fl. 40 kr. R. W. 13. Johann Mangger gibt als Besitzer deS Kößler- liäuölS in der Brunst, Kat. Nr. 145, der Waltner-Prob- stei jährlich LehenzinS.1 fl. 12 kr., und. in Veränderungs fällen Lehentar 1 fl. 12 kr., Brsefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12'kr. T^ W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt

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