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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 30.04.1921
Umfang: 16
und Steuer beträge von weniger als 2 K wöchentlich und 10 K monatlich nicht zur Einhebung gelangen. Diese Reform erwies sich bald nicht mchr als ausreichend. Der große Sprung, der in der Pro gression der Steuerskala bei Einkommen von 60.000° K vorkommt, wirkt in Anbetracht der fortgesetzten Einkommensverschiebungen beson ders hart. Dazu kommt noch,'daß die Personal steuernovelle vom Jahre 1920 eine Begünstigung für Familienerhalter in größerem Ausmaß nur bis zum Jahreseinkommen von 52.00

K bis zu 400.000 K brei ter angelegt und die Progression bis zu derselben Einkommenshohe mit Vermeidung größerer Sprünge einheitlich mit 0.3 vom Hundert ange setzt. Die Steuerskala wird dann mit Steuer stufen von 20.000 K bis 500.000 K Einkommen weiter geführt, wobei die Steigerungen 0.6 vom Hundert betragen. Bei einem Einkommen von mehr als 500.000 K tritt dann eine scharfe Pro gression ein. Die Steuereinhebung wird erst bei einem Einkommen von mehr als 30.000 K begin nen. Die Steuerskala lautet: Stufe

14 . .... 160000 170.000 8.684 167 15 . .... 170.000 180.000 9.724 187 16. .... 180.000 180 000 10.816 208 17. . . . . 190.000 200.009 12.012 331 Die neue Steuerskala wird für den Steuer abzug von Dienstbezügen am 7. Mai zum ersten Male Anwendung finden. Um eine Vergütung für die in den ersten vier Monaten erfolgten höheren Steuerabzüge zu gewähren, wird der im § 234 festgesetzte Pauschalabschlag von Dienst bezügen ab 1. Mai mit 25 statt mit 20 vom Hun dert festgesetzt, wenn eine kürzere als fechsmonat- liche

Kündigungsfrist in Betracht kommt; ist die Kündigungsfrist mindestens eine sechsmonat liche, so beträgt der Abschlag 15 statt 10 vom Hundert. Eine Rückzahlung der in den ersten vier Monaten zuviel abgezogenen Steuer findet daher nicht statt. Die Begünstigung der Familienerhalter erfolgt in anderer Form als bisher, nämlich dadurch,, fraß für jede in der Versorgung eines Haushalts vorstandes stehende Person eine Ermäßigung der Steuer um je eine Steuerstufe stattiiudet. und zwar bis zu einem Einkommen

39 gerechnet wird. (Das Jahr hat 52 Wochen, da bei Arbeitern und An gestellten unter sechs Monate KünoigungLfrist 25 Prozent als Pauschalabschlag in Abrechnung gebracht werden, so bleiben von den 52 -Arbeits wochen nur mehr 39 Wochen. 25 Prozent von 52 ist 13, 52 weniger 13 ist 39.) Der Betrag, der sich nun ergibt, wird in der Steuerskala abge lesen und. gilt als Steuer für Einzelpersonen. Für jede in der Versorgung des Haushaltsvor standes stehende Person ermäßigt sich die Steuer um eine Steuerstufe

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.09.1934
Umfang: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

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Dolomiten
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Seite 4 von 4
Datum: 12.05.1943
Umfang: 4
nach Beendigung des Krieges an wird dieser Satz alljährlich um 2 '» erhöbt, bis er auf den zulässigen Höchstsatz von IO 1 “- gelangt, wor über wir schon seinerzeit ausführlich berichteten. Einkommensteuer Die Artikel 2 bis -t regeln die neuen Steuer sätze der Einkommensteuer. 'Ab 1. Jänner 1944 wird die Einkommensteuer mit folgenden Sätzen vom steuerbaren Einkommen erhoben: 1} in der Kategorie A (Einkommen nur aus Kapitals wird der Steuersatz von 20% auf 21''» erhöht: 21 in der Kategorie B (gemischtes Einkom

eingcbracht werden. Eine weitere wichtige Be stimmung ist, datz die Steuerämter und die Re- türskommissionen. wenn die einzelnen Bilanz posten den berechtigten Verdacht auf Bilanzmaskierung zwecks Steuerhinterziehung erwecke», ermächtigt sind, die Besteuerung auf Grund der von denselben gesammelten Daten und Elemente auf induktive Art und Weise vor zunehmen. Es müssen jedoch die Gründe an gegeben werden, welche zu dieser Maßnahme zwangen. Steuer auf Zinsen der Wertpapiere Für die Dauer des Krieges

und bis auf Widerruf durch ein eigenes Gesetz wird die mit .Gesetz vom 13. Jänner 1936, Nr. 76. eingeführtc Steuer auf die Zinsen von Wertpapieren (nicht Staatspapicre oder solche von Provinzen und Gemeinden D. A.s auf 25% des Zinfenertrages erhöht. Die Gesellschaften und Körperschaften, welche die Wertpapiere ausgcgeben haben, sind ermächtigt, bis zu 5% dieser Steuer aus eigenem zu tragen und somit auf die Einbringung dieses Teiles von den Besitzern zu verzichten. Die Steuer in diesem Ausmaße wird bereits

von allen in Betracht kommenden Zinsen cingehoben, welche am 19. 'April d. I. fällig wurden. Außerordentliche Steuer zu Lasten der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften Die mit Gesetz vom 1. Juli 1810. Nr. 893. eingeführie außerordentliche Steuer auf die Einkommen der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften wird, unabhängig vom Bilanzabschluß der betreffenden Gesellschaft, mit einem nunmehr cinheitilchen Steuersätze von 15'- auf die mit 1. Juli fälligen Bezüge ein- gehoben. Ebenso wird ab 1 . Juli

ds. I. die mit 'Art. 7 des vorgenannten Gesetzes vargefchriebene Steuer auf die Beteiligungen, Provisionen und Zuweisungen jeder Art über das Gehalt hinaus, falls sie L. 10.990 übersteigen, mit einem ein heitlichen Satze von IO'» cingehoben. Die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben. Keiegsaufjchlag aus nicht gesperrte Mietzinse Ab 1 . Jänner 1913 wird auf die Mieten, die nicht gesperrt sind, ein Kricgsaujschlag von 39'- auf den vom Mieter bezahlten Betrag, »ach Abzug jener Summe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 01.08.1923
Umfang: 8
sie nicht, sondern nur der Arbeitende. Es wäre Zeit, mit dieser Steuer endlich aufzuräumen und dafür die Einkommensteuer auszubauen. Wir So zialdemokraten sind durchaus nicht gegen Steuern, um etwa die Sanierung der Republik unmöglich zu machen. Was wir Seipel zum Vorwurf machen, ist, daß die Steuern in der Mehrheit von jenen aufgebracht werden müssen, die arbeiten, während die Schieber und Nichtarbeitenden von der Regie rung beständig entlastet wurden. Die gegenwärtige Art der Steuerbemes sung ist eine Brandschatzung

des Finanzministeriums, die den Steuer behörden zur Pflicht machen, so viel als möglich vom Steuerträger herauszubekommen. Die Steuer- vorschreibungen hätten auf Grund der Gesetze zu erfolgen, die Steuermandate setzen die Gesetze außer Kraft. Das Mandatswesen gibt der Regie rung die Möglichkeit, den Gewerbetreibenden eine Steuer vorzuschreiben, ehe der Betroffene ein Be kenntnis abgelegt hat. Freilich hat der Betroffene ein Einspruchsrecht, nur wird er keinen Erfolg haben. Heißt es doch im Gesetze

, daß jeder mit zehn Prozent Steuereryöhung bestraft wird, wenn er mutwillig gegen die vorgeschriebene Steuer Einspruch erhebt. Dieses System muß. zu dem schäbigsten Protektionswesen führen, da jeder der Steuerbehörde ausgeliefert ist. Das Mandatsver 13 1 Der Glockenrummel. Mit diesem Geleitsbrief ausgerüstr^ betrat Huß am 3. November 1414 die Konzilstadt Konstanz. Die Ver sammlung, in der ein Augustinermönch aus dem Mainzer Sprengel öffentlich sagte: „Ich erblicke an den Geistlichen

wurde, da fragte er: „Zu was die Börsengewinnsteuer? Fa tiert der Börsianer, so wird er dabei schwindeln; wird er veranlagt, dann wird er ebenfalls schwin deln." Es wäre schon möglich, den Börsianer zu treffen, wenn dort zugegriffen würde, ivo die Um sätze gemacht werden. Aber das will der Minister nicht, da er sich der Börse gegenüber, die die Patin der Sanierung ist, viel zu schwach fühlt. Deshalb holt man die Steuer dort, wo die geringsten Wider stände herrschen, bei den kleinen Leuten, den Klein

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 21.03.1925
Umfang: 12
Ladstädter | LIENZ Die Wahrheit über Die Meueilins der Dauern im Wrke Lienz. Ta schon zum tviederholtenmale Artikel in dieser Sache erschienen sind, die geeignet sind, unrichtige Anschauungen und Meinungen be züglich des Vorgehens der Steuerbehörde und der Schätzungskommission in der Frage der Besteuerung der Bauern für das Jahr 1923 zu erwecken, sehe ich- mich als genauer Kenner der ganzen Angelegenheit veranlaßt, folgendes zur Steuer der Wahrheit der Oeffenttichkeit und besonders den Bauern

, Ende Mai 1924, zustandegekom men toar, hatten bereits einige Hundert bäuer licher Zensiten Bekenntnisse bei der Steuer behörde sich aufnehmen lassen, bezw. es waren auch viele an die Steuerbehörde eingesendet färben begann. Eiligst sprangen beide Aerzte hinzu. Kleider entfernen und Wunde unter suchen, war das Werk weniger Augenblicke, „schnell, Mittel zum Blutstillen, sonst stirbt uns der Freund unter den Händen! Er scheint direkt ins Herz getroffen!" Vernichtet, regungslos steht Anton da. Er fühlt

und nur dort, wo kein Parteierklären Vorlage den vereinbarten Schlüssel zur Anwendung bringen müssen! Ties hätte nun zu dem Ergebnis geführt, daß viele Steuerträger, die einen kleinen Grundbesitz, haben und nur wenig Vieh halten, jedoch aber ein Bekenntnis bei oer Steuer behörde eingebracht haben, gleich viel oder viel mehr noch an Steuer:: zu entrichten gehabt hätten, als vielleicht ihre Nachbarn, die oop- pelt oder noch mehr Grundbesitz ihr Eigen nennen und dementsprechend über Vieh ver fügen, jedoch- kein Bekenntnis überreicht

dann aber vonseiten gewisser Kreise Sturm gelaufen, Pro testversammlungen aügehalten und Beschwerden an die Finanzlandesbehörde geführt, bis die selbe den Auftrag an die Steuerbehörde ergehen ließ nunmehr die vorliegenden Bekenntniffe der Veranlagung zu Grunde zu legen und in allen anderen noch nicht erledigten Steuer fällen, in denen kein Grund zur Nichtannahme der Vereinbarung bezw. des Schlüssels vor lag, nunmehr diesen umgehet zur Durchfüh rung zu bringen. Dadurch war die Steuerbehörde nun ge zwungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 02.04.1835
Umfang: 16
Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. ^DieSteuer hievon ob 3 Termin beträgt 2 tr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob Gumpold gibt als Besitzer- deS Schuster- häuSlö amSchaasfeld, Kat.Nr. 147, der Waltner -Prob stei jährlich LebenzinS 1 fl. T. W., in VeränderungSfal- lcn Lehentax 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl-, zusammen 4 fl. T. W. . . , Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 5'/, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufspreiö per

23 fl- 40 kr. R. W> 17. Die Bartlmä Ennemoferifchen Kinder geben als Besitzer des untern Theils FifcherhäuSl, Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 45 kr. T. W., und in Veränderungsfällen Lehentax 1 fl., Briefgeld Ifl. 30 kr. und Siegelgeld I fl.. zusammen 3 fl. 30 kr.T.W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 13 fl. 4V kr. R. W. 18. Johann Mangger gibt als Besitzer des Kößler- häuslS in der Brunst, Kat. Nr. 145. der Waltner-Prob stei jährlich LehenzinS Ifl

. 12 kr., und in Veränderungs fällen Lehentax 1 fl. 12 kr., Briefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 6'/^ kr. R.W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 27 fl. 40 kr. R. W. 19. Johann Öettl gibt als Besitzer des WeberhäuSIS in der Brunst mit Grundstücken, Kat. Nr. 144, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 6 fl. T. W., Lehen tax 6fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl.; zusammen 11 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30 kr. R« W. Hiefür ist der AuSrufspreiö

per 124 fl. 40 kr. R. W. 20. Bartlmä Holler gibt alS Besitzer des Hauses mit Schmiede in der Brunst, Kat. Nr. 124, der Waltner- Probstei jährlich LebenzinS 4 fl. 30 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen 6 fl., Briefgeld 6 fl., Siegelgeld 1 fl. ; zusammen 43 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt,22 kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 93 fl. 40 kr. R. W. 21. Andrä Ennemofer seligen gibt als Besitzer deS FischerhäuSlS in der Brunst, Kat. Nr. 143, der Walt ner-Probstei jährlich

LehenzinS 1 fl. 30 kr. T.W., Lehen tax in Veränderungsfällen 3 fl., Briefgeld 3 fl., Siegel geld 1 fl.; zusammen 7 fl. T. W.; dann Rekognitions- zinS von einem Alker 3 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 V» kr. R. W. ' Hiefür ist der AuSrufSpreiS 34 fl. 40 kr. R. W. 22. Anton PichSner, Peter Almberger und Anton Oberpranrachcr geben mitsammen als Besitzer deS Pirch? hoseS zu Walten, Kat.Är. 63, 64und65, jährlich Grund zins 5 fl. 36 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vier ten Grad

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 03.03.1937
Umfang: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1928
Umfang: 8
Frist, die den Steuerträgern des Handels- und Gewerbestandes, der freien Berufe, den Pächtern landwirtschaftlicher Güter und den- jenigen Personen, die Komplementärsteuer bezahlen, alljährlich gewährt wird, daß sie bet Zutrcffen gewisser Voraussetzungen um eine Herabsetzung ihrer Steuer anfuchen können. Die Steuern werden bekanntlich durch Steuerrollen (Ruoli) eingehoben, in welche gemeindeweise die einzelnen Steuerträger in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem steuer pflichtigen Reineinkomnten

und ihrer Steuer leistung eingetragen sind. Diese Steuerrollen sind insoft-rne unveränderlich, als wenigstens bezüglich der Ricchezza Mobilesteuer Kat. 8 und 0. der Steuer auf den landwirtschaft lichen Reinertrag (Reddito Agraria) und der Komplementärste uor das einmal in die Steuerrolle eingetragene steuerpflichtige Ein kommen auch für die weiteren Jahre unver ändert bleibt, solange nicht eine Ucberprüfimg desselben vom Steueramte oder vom Steuer träger selbst beantragt wird. Dies kann aber nicht jederzeit

erfolgen, sondern nur dann, wenn das Einkommen, dessen Ueberprüfitng beantragt wird, schon eine gewisse Reihe von Jahren in den Steuerrollen in der gleichen Höhe eingetragen war. War dies durch minde stens zwei Jahre der Fall, so kann der Steuer träger die Herabsetzung des steuerpflichtigen Einkommens für die Ricchezza Mobile Kate gorie 8 und 0 anfuchen; damit das Steuer amt die Erhöhung dieser Steuergattungen vornehmen darf, muß das steuerpflichtige Ein kommen durch mindestens vier Jahre in der selben

Höhe eingetragen sein. Bei der Komple mentärsteuer ist ein« Ueberprüfung des steuer pflichtigen Einkommens sowohl über Antrag des Steuerträgers, wie auch über Antrag des Steueramtes erst dann' möglich, wenn das steuerpflichtige Einkommen durch drei Jahre mit demselben Betrage in der Steuerrolle «in getragen war. Die beiden vergangenen Jahre waren für viele Wirtschaftszweige alles eher als gewinn bringend. Eilte Herabsetzung der Steuer, die früher auf Grund guter Geschäftsjahre be rechnet worden

8 und 6 dieser Steuer fallen (ausgenommen 6 2, welche die Angestellten betrifft). Das steuer pflichtige Einkommen dieser Gruppen hat, wenn es einmal endgiltig festgesetzt ist, defini- tiven Charakter und kann durch Jahre hin durch immer in derselben Höhe in der Steuer- liste erscheinet^ Das Steueramt darf «ine Erhöhung der Steuer erst dann vornehmen, wenn ein definitiv ststgesetztes Einkommen schon vier Jahre im selben Betrage in der Steuerliste eingetragen war und der Steuer träger seinerseits

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
Hitfür ist d«r AuSrufSpreiS 165 fl. R. W. 23. Bartlmä G»fl«r und Anton Bacher geben al« Besitzer deS Trattenguteö zu Walten , Kat. Nr. 58 und 59, jährlich LehcnzinS 4 fl. T. W., Lehentax in Veran- derungSfällen 6 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 11 fl. T. W. . ' Die Steuer hievon ob 3 Termin betragt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 88 fl. 40 kr. R. W. 24. Joseph Hellriegl, Antnn Tschöll und Anna Hal ler geben als Besitzer deS Sgghofeö zu Walten , Kat

. Nr. 34, 35 und 36, jährlich LehenzinS 10 fl. T. W., Lehen- lax in Veränderungsfällen 10 fl., Briefgeld 6fl., Siegel geld 1 fl., zusammen 17 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 49'/» kr. R. W. , . ' Hiefür ist derAutrufSpreiS per 209 fl. 50 kr. R. W. 25. Johann Gegele gibt als Besitzer deS PichlhofeS zu Glaiten, Kat. Nr. 1, jährlich benannten Zehend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/» kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 26. Leonhard Kofler gibt alS Besitzer

des Unteregg- hoses zu Wollen, Kal. Nr. 121, jährlich benannten Ze hend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob Z Termin beträgt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 27. Joseph Pichlerifche Kinder geben als Besitzer deS ^rorberhäuöiö ob Jaufenburg, Kat. Nr. 133. jähr lich LehenzinS 1 fl. 20 kr. T. W., Lehentax in Verände rungefällen 1 fl. 20 kr.. Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 4 fl. 20 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 fl. R.W. Hiefür

ist der AuSrufSpreiS 29 fl. 20 kr. R. W. 23. Anton Zorn gibr als Besitzer deS obern TbeilS PretzenhäuSl, Kat. Nr. 139, derWaltner-Probstei jähr lich LehenzinS 36 kr. T. W., Lehentax in Veränderungs fällen 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusam men 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 2^/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 16 fl. R. W. 29. Die GerichtSkommunitäl Passeier gibt als In haber deS untern Theils PretzenhäuSlS, Kat. Nr. 139, der Waltner-Probstei jährlich LehenzinS

24 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen wie vor'4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termine beträgt 1^!, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 12 fl. R. W. 30. Georg Pirpamer gibt als ^Besitzer deS Korber- häuölS, Kat. Nr. 139'/^, obiger Probstei jährlich Lehen zinS 3 fl. T. W., Lehentax in Veränderungsfallen 3 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 8 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 66 fl. R.- W. 31. Maria Schweig! gibt als Besitzerin

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 02.07.1930
Umfang: 8
von 20 Schilling 30 Groschen wöchentlich. Die Mehlsteuer nimmt ihm im Jahre die Unter stützung von vier Wochen weg. Das kommt einer Herab setzung der Arbeitslosenunterstützung um acht Prozent gleich'. Diese Steuer sollen nach dem Plan der Antimarxisten alle tragen, die Brot und Mehl kaufen müssen. Nur die Landwirte, die sich das von ihnen geerntete Getreide ver mahlen lasten und im eigenen Haushalt verwenden, sol len von dieser Steuer freibleiben. Nach der Volkszählung von 1923 hatte Oesterreich 6.534.481

Einwohner, von denen 1,956.825 zur Land» und Forstwirtschaft gehörten. In Wirklichkeit wird auch ein sehr großer Teil der land- und forstwirtschaftlichen Bevölkerung die Mehlsteuer bezahlen müssen: alle die Keuschler, Kleinbauern. Weinbauern, Ge- birgsbauern, deren Getreideernte zur Deckung ihres Eigen bedarfs nicht zureicht. Aber selbst wenn wir annehmen, daß die ganze land- und forstwirtschaftliche Bevölkerung von dieser Steuer befreit bliebe, blieben immer noch 4,578.156 Menschen übrig

, die die Steuer in jedem Falle bezahlen müsten. Rechnen wir nun auf den Kopf einen Mehlver brauch von 130 Kilogramm im Jahre, so verbrauchen diese Menschen mehr als 5,951.400 Meterzentner Mehl im i Jahre. Da nun die Mehlauflage 15 Schilling je Meterzent ner betragen soll, kann man mit Sicherheit annehmen, daß diese Steuer der Antimarxisten mehr als neunzig Millio nen Schilling im Jahre tragen wird. Diese neunzig Millionen Schilling sollen nun nach dem Gesetzantrag der Antimarxisten auf die Land wirte verteilt

. Regen tat uns nichts, wir waren fellbst nässer als Regen, Hunger tat uns nichts, wir hatten Brotbrei in den Oeltaschen; den preßte man ein wenig in der Faust und hatte dann ein kräftiges Mehl-Ei, wohl schmeckend wie nasser Strumpf. Aber so kalt war es. als hatte Gott uns vergessen. »Liebe Wally, such' . ., p gefühl erstickt hat: Ist es moralisch möglich, moralisch er träglich. das Brot und das Mehl der Aermsten dermaßen zu besteuern, um aus dem Ertrag der Steuer jedem der reich sten Leute

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 15.01.1875
Umfang: 10
. Die Sektion beantragt, da diese Steuer nicht nur die Stadt Innsbruck, son dern alle Städte und Orte Tirols sehr empfindlich treffen wird, die Bitte an den h. Landesausschuß zu richten, derselbe möge auf geeignetem Wege eine Uebergangs-Periode für Tirol erwirken. Die vom Magistratsrathe Dr. Werner konzipirte und vom Gemeinderathe angenommene Zuschrift an den h. Landesausschuß lassen wir bei der großen Tragweite, welche die Einführung der Gebäudesteuer in Tirol haben wird, hier vollinhaltlich folgen

. Sie lautet: „In Tirol besteht noch dasselbe Steuersystem, wel ches zur Besteuerung von Grund und Boden und von Gebäuden durch das a.H.Patent vom 6.August 1774, also vor 100 Jahren eingeführt wurde. Die hiernach umgelegte Steuer wird nach dem derselben unterliegenden Hauptobjekte die Grundsteuer genannt. Der Maßstab für diese Steuer wurde in dem Werthe der Steuerobjekte gesucht. Dieser Werth oder wie sich das Patent ausdrückt, der mittlere bürdenfrele Werth, wurde durch die seit einer Reihe von Jahren

bestandenen Kaufs» oder Uebernahmspreise der Steuer objekte, durch die von den Besitzern einzustellenden Fassionen, sowie durch Schätzungen der eigens hiefür bestellten Schätzungskommissioiien erholen. Dies galt insbesondere auch für Gebäude, welche Mietwohnungen enthielten, während Gebäude, welche nur Oekonomiezwccken dienten, nach der Zlrea, welche sie einnahmen, ebenso bewerthet wurden, wie ein Grund stück bester Qualität. Die bis nun zugewachsenen Steuerobjekte (Nova- lien) wurden consequent

nach denselben Grundsätzen bewerthet. War ein Neubau in die «Steuer einzn- beziehen, so wurde dessen Werth dadurch ermittelt, daß die Steuerschätznngvsummen mehrerer altbesteuer- ter Häuser erhoben und für den Neubau nach ^'age und Größe ein mit den altbestcuerteu Häusern ver hältnißmäßiger Werth festgesetzt wurde. Oie vor nahezu 1^0 Jahren erfolgte Bewerthung der Gebäude mag den damals bestandenen Verhältnissen angemessen gewesen sein. Seit der Onrchfnhrul-g der Grund steuer sind aber die Realitätenwerthe, insbesondere

die Werthe der Gebäude, enorm gestiegen. Di'.' Werthe jedoch, welche als Grundlage der Voranlangnng der Siener dienten, blieben dieselben; daraus erklärt sich das niedrige Ausmaß der Steuer für Gebäude in Tirol gegenüber der in späterer Zeit durchgeführten Besteuerungen durch die Erwerb- und Einkommen steuer, sowie gegenüber der Besteuerung der Gebäude in anderen Ländern. Diese Ungleichmäßigkeit geht aus folgendem Ver- gleiche ver Grundsteuer niit der Einkommensteuer her vor: Bei einem Vermögen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 06.04.1835
Umfang: 14
jährlich Grundzins 6 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vierten Grad 1 kr. vom Gulden. Die Steuer ob 3 Termine beträgt '/^ kr. R. W. HiefHr.ist der AuSrufSpreiS 3 fl. R. W. 12. Anton Gufler gibt alS Besitzer deS Unteregg-Gu- teS im Burgfrieden,'Äat. Nr. 126, der Waltner-Probstei jährlich Grundzins 5 fl. 12 kr. T. W., Auf - und Abzug >vie oben, dann 43 kr. T. W. oder hiesür 1 Siar Hafer WasserzinS. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 153

fl. R. W. 13. Anna und Johann Bäcker zu Egg geben alö Be sitzer eines BergmabdeS, Kat. Nr. 12 und 13. der Walt ner -Probstei jährlich RekognitionSzinS 6 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt '/z kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreis per 3 fl. R. W. 14. Maria Pichler in St. Levnl >c >rd gibt aiS Besitze-' rin V«S FruhmeßdäuSlö , Kat. Nr. 26 , der Prantacber- Probstei jährlich LehenzinS 3 kr., unv'inVeränderungs fällen Lehentax 2 fl., Briesgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen

also 5 fl. T. W. Die terminliche Steuer I<ievon beträgt '/^ kr. R.W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 6 fl. R. W. 15. Die Michael Plarterschen Binder, Gertraud Aiegl. Johann und Joseph Schiefer geben vom soge nannten alten GerichlSdiknerhäuöl, Kat. Nr. 4, 5, 6 und 7 der Prantacher-Probstei jährlich an Lehenzinö 24 kr. T. W.. und in Veränderungsfällen Lehentax 3 fl., Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. T. W. DieSteuer hievon.vb 3 Termin beträgt 2 kr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob

Gumpold gibt als Besitzer deS Scbuster- häuölS amSchaasfelv, Kat.Nr. 147, der Waltner-Prob- stei jährlich Lehenzins 1 fl. T. W., in VeränderungSsäl- len Lehentax 1 fl., Briefgel^2 fl. und Siegelgeld Ifl., zusammen 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin betHägt 5'/., kr. R. W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS per 23 fl. 4V kr. R. W. 17. Die Bartlmä Ennemoserifchen Binder geben als Besitzer des untern Theils FischerhäuSl,.Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins

45 kr.'T. W., und in BeränderungSsällen Lehentax Ifl., Briefgeld 1 fl. 3V kr. und^Siegelgeld 1 fl., zusammen 3 fl. 30 kr.T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. . .Hiefür ifl der AuSrufSpreiS per 13 fl. 40 kr. R. W. 13. Johann Mangger gibt als Besitzer deS Kößler- liäuölS in der Brunst, Kat. Nr. 145, der Waltner-Prob- stei jährlich LehenzinS.1 fl. 12 kr., und. in Veränderungs fällen Lehentar 1 fl. 12 kr., Brsefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12'kr. T^ W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 16 von 18
Datum: 14.03.1842
Umfang: 18
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden, als: 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des?ldelösummars, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. W. Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr^ 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer .Anton Baumgartner'zu Meran ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34^ kr. R.W. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 3. Von der Prechtlifchen Behausung und'Karlen zu Meran, Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jähr/icher.Ärund- zinS von 3 fl.j53'/7 kr. Ä. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr.. Um den AuSrufSpreiS per 6g fl. 4. Von dem Noßkopsischen Hause zu Meran, suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Joseph» v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W.. Steuer hievon auf drei

Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 5,4 fl. 5. Von der Lochmannischen Untermairhofwiefe von circa 4 Tagmahd, s»l> Nr. Kat. 310, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/. kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrusspreis per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4.Star-Land, sud Nr. Kat. 2878, Nr. Ädelssümmars « durch die Johann Pirckerischen Kinder ein jährlicher GrunyzinS um Wartini von 1 fl. kr. R.W

. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil des.OberberggütelS zu Tirol, Nr. Kat.. 2395 , durch den gegenwärtigen Besitzer ThomaS Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. um Martini. «Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den MSrufSpreiS per 80 fl. S. Bon d«m Köstenholzacker zu Tirol, »uk Str. 2SVS, d^rch de^ g«g«nwärt,Aen Befitzer Georg Güster zu Tirol «in jährlicher Grundzin« von 48 kr. R. W. Steuer auf drei Termine

3V.» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etfchwief« in Odermais, spk Nr. Kat. 2L05, durch den gegenwärtigen Besitze? Jo seph Torgler in Vbxrmais ein jährlicher Grundzins von 34V? kr.R.W. Steuer hievon auf drei Termine 2'/,kr. Um den AutzrufSprei« per 9 fl. 10. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sul» Nr. Kat. 2037, durch Yen. gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine I kr. Um den AuSrufSpreiS per

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 24.01.1940
Umfang: 6
ein« einheitlich, Steuer von 2% ekngefShrt wird, die in viel» suche, Bezieh««« eine vereinsachuna aeaenstber de« hisherigen Vorschriften mit stch brinat. Wie au, den Beftimmunqe« hervorqebt. ist die neue Steuer «in« indirekt«, da der Zahlung«, emufSnge, »war di« Steuer m entrichte« hat. aber ste auk denjeniaen abwälien kann, der die Zahlung leistet, »er Zahlungsempfänqer ist aber kV, di« Entricht»«« der Steuer «erant- «ortlkch. Die nachstehende« auszuamoeife witaeteilten Gesetzesbestimmungen «erde« «och

: hl die von Kreditinstituten verein nahmten Zinsen und Vergütungen feiten« der Kunden, insofern« derartige Betrage nicht der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen; il di« Prämien und Nebengebühren bis ml des Betrages, die an Versicherung s» Unternehmungen entrichtet werden. Nicht dieser Steuer unterliegend« Einkommen sind: Di« Zinsen von Kapitalien, welche der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen: die Dividenden und Zinsen von Staatspapieren, der Wertpapiere öffentlicher Körperschaften, von Aktien

gesellschaften. die Zinsen von Bank guthaben; die Gehälter. Löhne, Prämien Unterstützungen und im allaemeinen alle Entlohnungen. für welch« die Einkommen steuer in der Kategorie CE? oder D zu ent richten ist; das Aaio für den Verschleiß der Monopolartikel; die P e n s i o n e n und Lebens- renten; die für ins Ausland aus geführte Waren und Produkte vereinnahmten Summen Schließlich unterliegen dieser Steuer nicht d»e Beträge aus dem Verkauf von Brot. Milch, lim natür lichen Zustande als Eenußmittel

) und der Tageszeitungcu und Zeitschriften vor wiegend politischen Charakters. Ausmast der Steuer und Uebertraauna derselben Die Steuer beträgt 2 7» von jeder vereinnahmt«« Summe, ohne irgendeine Beschränkung auf eine Mindelteinnahme. Der Mindestbetraa der Steuer ist mit 8 Cent, fest gesetzt und ist immer von 5 zu 3 Cent, auf- zurunden. Wenn z. B. eine Ware um 19 Cent, gekauft wird, stnd 5 Cent, an Steuer zu ent richten. Für die Einhebrina der Steuer ist der jenige verantwortlich, der de» Entsprechenden Betrag

vereinnahmt, doch har er das Recht die Steuer auf den abzuwälzen, der die Zahlung der Ware zu leisten hat. In den Gasthäusern. Restaurants und ähnlichen Betrieben wird die, Steuer m i t Doppelmarkeu auf den obligatorisch aus- zuftellenden Rechnungen entrichtet. _Die zu entrichtende Steuer beträgt in diesen Betrieben mindestens 29 Cent, für lebe Rechnung. In den Hotels. Pensionen Kolle gien. Kuranstalten. Kliniken und ähnlr^e» Betrieben wird die Steuer mit Doppelmarken auf den betreffenden Rechnungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 11.04.1929
Umfang: 12
schwere Verletzungen. — ^ der Nähe des kranMichen Flughafens Avars stürzte ein Mlitürstugzeug aus 1000 Meter Höh« ab. Der schwerverletzte Flieger- leutnan- Mnuten. Araf-BestimmunM für Steuer-Delikte Neue Anmeldungotermine für da» deii direkten Steuern unterliegende Einkommen und Straf bestimmungen für nicht rechtzeitig eingevrachte oder unterlassene Steuererklarungem- Mit Eesetzdekret vom g. Dezember 1928, Nr. 2834 (C - — -- - wurden unterlassene festgesetzt. Mit Beziehung ans Art. 10 des obzitierten

(Erhöhung um ein Drittel des bisherigen Ertrages), sind ebenfalls bis zum 31. Jänner des der Erhöhung folgen den Jahres anzumelden. Laut Art. 2 muß das Einkommen aus Kapi tal. aus Dienstbezügen, Penkions- bezüaen, aus Leibrenten beziehungs weise iedes Einkommen der Kategorie A, E2 und D von demjenigen, welcher zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. bis zum 31. Jänner des der Entstehung des Einkommens folgenden Jahres bei der Steuerbehörde angemeldet wer den. (Bisher mußte die Anmeldung innerhalb

anmelden. Wird keine diesbezügliche Erklärung eingebracht, so nimmt die Steuerbehörde an, daft der Steuer pflichtige stillschweigend sein bisheriges Ein kommen als unverändert weiterbestehend er klärt. Der Art. 5 bestimmt hinsichtlich der C i n- kommensergänzungssteuer. daß die jenigen Personen deren Gejamteinkommen die Höhe von Lire 6099 erreicht, eine diesbezügliche separate Steuererklärung bis zum 31. Juli des Jahres, welches der Entstehung des Gesamt einkommens von wenigstens Lire 6999 folgt

und für die Junggeiellensteuer müs sen bei der Steuerbehörde des jeweiligen Aus- enthaltsortes des zur Abgabe der Steuererklä rung Verpflichteten eingebracht werden. Die rklärungen für die Riech. Steuererklärungen für die Riech. Mob.-Stcuer und« für J)ie Bodenertragsteuer sind bei der ' des Heimatsortes Steuerbehörde des Heimätsortes des Steuer pflichttgen einzubrinaen. Aktiengesellfch-ifteu müssen die Steuererklärung bei der Steuer behörde ihres Hauptsitzes einbringen. Nur wenn sich am Heimatsorte oder Aufenthaltsorte

punkt der Einbringung das Datum des Aus gabepoststempels. Der Art. 8 bestimmt, daß im Falle der ver späteten Einbringung der Steuererklärung oder im Falle der Unterlassung der zeitgerechten An- zeige des Aufhörens der Bedingungen 'Lr die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigungen die nicht zeitgerechte Erstattung der Anzeige nur mit der Hälfte des im Art. 2 des Gesetzes von» 9. Dez. 1928, Nr. 2834, angegebenen Steuer zuschlages (also mit einem Zuschlag entsprechend einem Sechstel der Jahressteuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 04.11.1937
Umfang: 16
. und Kreuzschmerzen, übelkeif, Hämorrhoiden, bleicher unreiner Teint sind häufig Folgen einer gestörtenVerdauung.Da Frage: Meine Frau erbte vor einigen Jahren mit ihrer Schwester von ihrer Mutter ein Haus. Darin befinden sich drei Wohmmgen, die unter Mieterschutz stehen. Voriges Jahr erhielten meine Frau und die Schwester vom Finanz amt eine Vorschreibung wegen rückständiger Zinsgroschen steuer. Es handelte sich um 30 Schilling. Vor einigen Tagen kam wieder ein Beamter und drohte mit Exekution

, wenn die rückständige Steirer nicht bezahlt wird. Besteht die Steuer pflicht zu Recht und wer muß den Rückstand bezahlen? Antwort: Die Zinsgroschensteuer gilt für alle Bun desländer und ist neben der Gebäudesteuer zu entrichten. Die Steuerpflicht besteht 1. für alle Gebäude und Gebäudeteile, die am 1. August 1929 vermietet waren, gleichgültig, in welchen Orten sie gelegen sind; 2. für nichtvermietete (das sind unbenützte oder vom Hauseigentümer -selbst benützte) Ge bäude oder Gebäudeteile, in den ganz

^ der Hauszinssteuer unterliegenden Orten. Bei vermieteten Räumen bildet der Iahresmietzins für 1914 die Bemessungsgrundlage. Die Zins groschensteuer beträgt seit 1. Februar 1932 für jede Friedens krone 3 Groschen. Die Steuerpflicht trifft den Mieter, bei Selbstbenützung den Besitzer. Die Zinsgroschensteuer ist durch den Hauseigentümer vom Mieter einzuheben und der Steuer- Ersfe Hilfe ist 2 661 AG NEGERMALZ Ueberall erhältlich gegen Husten, Heiserkeit, Verschleimung Alielnerxeuger Aigxeniändische Zuekerwaren

ausgestreut habe, um da behörde abzuführen. Wenn es sich um Wohnungen handelt, die Deine Frau und ihre Schwester vermietet haben, so be steht die Zinsgroschensteuerpslicht zweifellos zu Recht. Deine Frau und die Schwester können jedoch die Steuer von den Mietern einheben, sie an das Finanzamt abliefern. Wird die Zahlung von den Mietern verweigert, so müßte Deine Frau dies der Steuerbehörde anzeigen, damit die Steuer vom säu migen Mieter zwangsweise eingebracht werden kann. F r a g e: Am 3. Oktober

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 18.02.1828
Umfang: 12
. behausung auf die Gemeinde fuhrt, verstanden. Uebrigenü hat dieses G.uudstück jährlich zu», Johann Ainmannischeil Jahrtage StifluugSabgabe in T. W. s fl. 37 1/2 kr. »»d Steuer auf 3 Termine i» nämlicher Währung » st. 44 kr. 1 vl. « pr. abzuführen. Ist geschätzt auf >282 fl. 3V kr. 3. Ein Fischteich sud >674, welcher3Sc»c> lH Klaftern im Nmfange enthält, und zum Ehreubergischen Urbar in R. W. y kr. H/7 pf. und GruudziuS auf 3 Ter mine in T. W. t» kr. 4 Pf. > pr. Steuer entrichtet

. Ist bewerthet auf v fl 4. Die Grundstücke 5>'ic> Xl. iilciusivo XX. faittmt dem oderhalb von jedem Stücke an dem Berge Thauern auslaufeude» kleineu Wieobodeutheile. Diese Realitäten halten »ach der neuen Vermessung und aufgenoinmeuer N^appe >3,72» LH Klafter», uud ha llen jährlich zum Ehreubergischen Urbar in R. W. 3b kr. 22 /7 pf., zum Aminannilchen Jahrlage in T. 4 fl. So 1/2 kr. und auf 3 Termine in T. W. 3 fl. ö kr. Steuer zu entrichten. Sind geschäht auf 224, fl. ,7 kr. Für diese belchriebene

» Wiese auf den Lüßen gemäß aufgenommener Wiappe feil- gebothe»: ^V. E'» Theil vo» S Jauch 3/,3 m Klaftern, a» der Konunerzialstroße niid größteniheilS herwärtS der Ritsche gegen Neutte liegend. Hievon hat Man auf > »^2 Termine kr. 3 pf. Steuer, zu deu von FranziSka Strelle vermog StiftnugSnrkuuoe vom 3o. April iNiö in der St. Anna- Kirche zu Reuite gestiftete» «c>» heiligen Messen jährlich zu Lichtmeß 3 fl. 42 kr. 1 pf. Stiftzins, dann zum Ehren- dergischen ìlrbar 1 Füilermetzen Maßl Hafer

und 2/4 kr. Henneaeld R. W. jährlich zu entrichten. Ini AuSrusöpreile /,3U fl. lì. Ein Theil von obiger Wiese von 3 Jauch HZ Klaftern, der Länge nach au Sebastian Wind und gegeil der Neumühle oben hinüber quer an Jatob Specht stoßend. Dieser Theil ilinß ans > 1/2 Termine sä 1 /2 kr. Steuer, dauu zu den FranziSka Strellischen Stistilieiien s fl. sl> 1/4 kr. R. W. uud zum Ehrenbergischeu Urbar 3/4 Füssermetzeil ' Maßl Hafer lind 2/4 kr. Hennegeld entrichten. Im AuSrusSpreise 2L7 fl. <ü. Eiu Theil vom vorigen

Wieömahde von L Jauch 3>7 HZ Klaftern mit einem Stadel, und zum Theil an Ja kob Specht, größlentbeilS aber an Maria Anna Falger stoßend. Von diesem Stücke ist auf » 1/2 Termine > st. L kr. Steuer, zu dei, FranziSka Strellifchen Stiftmesscn S fl. 4ü 1^4 kr. R. W. lind 1 3/-', Fii^ermetzcn Maßl Hafer uud Heiiucngcld jährlich in daö Ehrenberger Urbar zu He iahlen. Im AuSrufspreife übg fl. l). Ein Theil von der erwähnten Wiefe auf den Lüsten Von »» Ialich t>t»4 lH Klaftern tuit einen» große» Stadel, ganz

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