Handelskammern. An diesen Uebelständen ist aber nicht die Einrichtung der Kammern als solchen schuld. Hat sich früher, als die Handelskammern errichtet wurden, der eigentliche Mittelstand, sür den sie angeblich bestimmt hätten sein sollen, nicht viel um dieselben gekümmert, so war es natürlich, daß sich die liberalen Macher der Einrichtung bemächtigten, um nun nach oben hin auch im Namen des Mittelstandes ihre Ratschläge zu erteilen. Der Mittelstand hat deshalb die Pflicht, die Kammern so zu gestallen
, wie er sie zu haben wünscht. Der Geist, der jetzt in den Handels kammern Herrscht, ist nicht für immerwährende Zeiten gestiftet. Wählen die Handels- und Ge werbetreibenden der Mehrzahl nach Männer ihres Vertrauens, dann wird gar bald auch ! das Ratgeberamt in diesen Körperschaften so gestaltet sein, wie es die Gewerbetreibenden wünschen. Ein Wahlrecht, das man heute als grenzenlos ungerecht empfindet, wird allerdings verhindern, daß die Mandate der Handelskammern schon im ersten Anlauf gänzlich für die christlichen