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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 29.05.1883
Umfang: 8
Ansuchen am Dienstag, den RS. u. nötigenfalls am Äk Juui d. F , immer Vormittags 9 Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I .Partie. Cat-Nr. 53, der Gem. Ritten, der Kircherhos in Lengstein, bestehend aus: l^itt. einer Feuer- und Futterbehausung, Civ -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 mit Wirthsgerechtsame in Lengstein: L. einem Garten von 26 Klstrn, I^itt. L. zwei Grubackern von 2808 Klftr, Parz Nr. 1004; v. einem Krautacker von 1606 Klftr., Parz Nr. 1010

und 1011: L. demDormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 1008 und 1009; dem Giesgüblacker von 2407 Klstr, Gr.-Parz. Ztr 903j904 und 911j912: I^itt. S. dem Leitacker von 1806 Klftr, Parz Nr. 991, 992 und 993; II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr- 991, 992 und 993 - I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 990: I^n. 1^. der sogenannten Bodenwiese von 415 Klftr., Grund-Parz Nr 978 und 1002; 1^. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr- Grund, Parz Nr. 1005j1007; I^itt. Ä. dem sogen. Kreuzacker

vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; einen Acker dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr 1001: I^itt. 0. einer Waldung von 19260 Klstr, Grund-Parz. Nr. 1M3, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz Nr- 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klftr. Cat -Nr 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 993. ex Cat-Nr 55 aus dem Kropfeugute, v. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz

. Nr. 907M0. I^itt. l). dem Kropsanaer von 802 Klftr, Grund-Parz. Nr. 905j906. Cat.-Nr. 554, ein Fünftheil Musmahlgerechtig keit. Ausrufspreis fl. II. ex Cat.-Nr. 55 ein Wohnhaus, das sogen. Kropfenhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; l.itt. L. zwei Krautgärten von 58 und 16 Klftr., Grund-Parz. Nr. 9M und 976. Ausrufspreis I.VI.V fl. m. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Rothwand von 3 Grabern, 31 Klftr-, Grund-Parz. Nr. 1390

und 1391 mit etwas Weide. AuSrufspreis ASV fl IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klstr. auf Veumarer. Ausrufspreis Svv fl- V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klstr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis 2VU st. VI. Cat.-Nr. 536 ex I^itt. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gute von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Str. 1611. Äusrufspr. 2tti» fl. Vii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rothwand, beste hend aus l^itt. R., Haus und Futterbehausung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 26.01.1895
Umfang: 10
. zur Wcinvcrzehrungssteuer, neben 100 pCt. zur Erwerb- und Einlommensteucr und 60 pEt. zur HauSzins- und Haueclasfcnsteucr; Axams 150 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Gebäudesteuer; Vill l30 pCt. zur Giund- stcuer, neben 50 pCt. zur Erwerb- und Eiukoninic»- steuer und 50 pCt. zur Gebäudrsleuer; Wirsing 140 pCl. zur Grund, Erwerb und Einloniniciiiicner, »eben 100 pCl. zur HauSzins- und 20 pCl. zur Hausclasfenstcuer; Buch 125 pCt. znr Grnnd., Erwerb- und Einkommensteuer neben 100 pCt. zur Gcbäudc

- stener uud 10 pCt. zur Wein- und Fleisch-Vcrzclirungi?- steuer; Faggcn 150 pCt. zu allen direkten Stencin mit Ausnahme der HauszinSsicucr; Fiavü 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommenstener und 100 pCt. zur Gebäudesteuer; Ballina und Favrio 250 pCt. zur Grund-, Erwerb und Einlomincnficncr und 200 pCt. zur Gebäudesteucr; Sterniga 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 200 pCt. zu allen directen Steuern; Nave St. Nocco (vorbe haltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterci) 450 pCt

. ^ur Grund-, Erwerb- und Einkommsleucr und 100 pCt. zur Gebäudesteucr; Lover (vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterci) 370 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur Gebäudesteuer; Povo 250 zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Wein-VcrzchrungS- stcüer und. 100 pEt. zur Hau«zin»- mid Hau»classen- steuer; Roverü della ^!una 200 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pEt. zur «Ge bäudesteuer und 20 pCt. zur Wein VerzehrungSsteuer; Sopiamonle 450 pEt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 PEt. zur HauSzi»«- und Hausclassenstener; Mntarello 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur Wein- und 50 pEt. zur Fleisch-VcrzehrungSsteuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. aus den Hcktolitcr Bier, ncbcn 50 pCt. zur Gcbäudcsicuer; Baselga 325 pCt. zur Grund-, Erwcrb- und Einkommensteuer und 30 pCt. zur Wein- und Fleisch-BerzthrungSsteuer, neben 10 pCt. zur Gebäudesteuer (die drei letztgenannten Gemeinden bedürfen zur EinHebung

ihrer Zuschläge außerdem noch der Zustimmung seilen« der k. k. Statt- halterei); Cavcdago 200pCt. zu allen direkten Steuern; Cemdra 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein- kommcnsitucr, 30 pCt. zur Wein-VerzehrungSsteuer und (vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statt halterci) 200 pCt, >ur Flnsch-Verzehrungssteuer, neben 50 PCt. zur Gebäudesteuer; Creto 30 pCt. zur Wein-VerzehrungSsteuer und 50 pCt. zu allen directen Steuer»: Castello di Condino 300 pCt. zu allen übrigen directen Steuern und 30 Pcrccnt

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 13.02.1894
Umfang: 8
ist: „Die Stadtgemeinde Bozen erklärt im Nachhange zu dem Beschluss in der Sitzung vom 20. Jänner d. IS., die damals über nommene Betheiligung an der zu erbauenden Bahn strecke von Meran bis Schlnderns nur auf Grund des vorgelegten Projektes, welches eine normalspnrige für den großen Vcrkehr und zum Anschluss an die Bahnen in Nordtirol und in der Schweiz geeignete Bahnver bindung znr Grundlage hat, übernommen zu haben und dieselbe nur iu dem Felle aufrecht zu erhalten, wenn in der That die für diese Bahnstrecke

- änßernngsbewilligungen erhielten die Gemcinden Nessl- wängle, Luttach und Varena. — Die Bewilligung zur Einhcbung von Gcnicindcznschlägcn pro i894 er hielten naaistehende Gemeinden: Klausen 175 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pEt. zur Gebäudesteuer, Fraktion St. Veit (Gem. Prags) 300 pEt., Tux 150 pEt-, Samoclevo 170 pEt., Stramentizzo 150 pEt., Tajo 230 pEt. zu allen direkten Steuern, nnd letztere Gemeinde noch 30 PEt. zur Wein- und Fleischverzehrungösteuer, AxamS150pEt. zur Grund-, Erwerb- nnd

Einkommensteuer, 50 pEt. zur Gebäudesteuer, Buch 140 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkouniieiisteuer. 100 pCt. zur GebSnde- steuer, Vigolo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer, Nevo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Eintoininensteuer, 20 pCt. znr Gebäudesteuer, Sasso 164pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 82 pCt. zur Gebände stener, Tcrragnolo 294 pEt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer nnd 14 pCt zur WeinverzehrungSsteuer, Mcchcl

270 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 130 pCt. zur HauSklafseusteucr und 100 pEt. zur HauSzinS- steuer, Rumo 200 pEt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkonimenstener, 80 pEt. zur Gebäudesteuer, Dambel 280 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkomuiersteuer» 50 pCt. zur Gebäudesteuer, Aniblar 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Gebäudesteuer, Pederzano 150 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer, Don 150 pCt. zur Grund-, Erwerb und Einkommen

steuer, 100 zur Gebäudesteuer. Vorbehaltlich der Zu stimmung der k. k. Statthalter?! wurde nachstehenden Gemeinden die EinHebung von Gemcinhezuschlägen und Auflagen für das Jahr 1894. ' . ^et: Persone 450 pCt. zur Grund-, Erwerb E inkommensteuer, 250 pCt. zur Gebäudesteuer, Nont.ta 330 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 165 pEt. zur Gebäudesteuer, Tavon 500 pCt, zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 P^t. zur Gebäudesteuer, Patone 340 pCt. zur Grund, Erwerd- nnd Einkom mensteuer

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 21.09.1887
Umfang: 8
sammt Nebengebäuden. „ „ 694 eine dazu gehörige HauSmühle. Grund-Parz. Nr. 145 Wald in der Etzen ober Waidach von 1 Joch 41 Klftr. „ „ 3705 inclus. 3710 Wald von 7 Joch 253 Klftr. und Weide - . > von 2 Joch 766 Klafter in Förran. ^ ' 6618 der Torgglerweingarten in Siffianerlaitach von 1208 Klftr. „ „ 6646 u. 6647 der Genagnerweingarten dortselbst von 594 Klftr. mit dem angrenzenden Rain von 185 Klftr. „ „ 6919 das Moarwaldele in Siffian von 1 Joch 824 Klftr.' „ - „ 6920 (einschließlich der früheren

von circa 200 Klftr., welcher behufs Abrundung mit dem Thalacker, Parz. Nr. 7002, beim Suttner vereinigt wird. „ „ 7005 u. 7006 die Rinnweide, Weide von 1 Joch 766 Klftr. - und Wald von 6 Joch 657 Klftr. „ „ 7007 inclus. 7010 der Rinnacker von 4 Joch 760 Klftr. nebst dabei befindlicher Weidö von 1 Joch 1166! Klftr. „ „ 7011/, u. 7011/, der Alteggacker von 2 Joch 200 Klftr. mit Weingarten von 214 Klftr. „ „ 7426 u. 7439 Weg-Parzellen von zusammen 414 Klftr. Bau-Parz. Nr. 295 und Grund-Parz. Nr. 328, 2573

inclus. 2582, das ehemal. Untergaungut in LengmooS ober der Straße, mit Behausung, Nebengebäuden, Garten von 47 Klftr., Acker von zusammen 1410 Klftr., Wiese von 4 Joch 172 Klftr., Weide von 2 Joch 418 Klftr. und Wald von 26 Joch 580 Klftr. — Gemeinschafts- Antheil an den Etzenweiden, Grund-Parz. Nr. 1495 und 151 ober Waidach. Schähungspreis der I. Parthie, zu welcher somit über 20 Joch Ackerfeld, über 12 Joch Wiesen, gegen 12 Joch Weide, über 42 Joch Wald und 1 Joch 416 Klftr. Weingarten gehören

: ... . 11.300 fl. öst. W. 1:3 II. Parthie: Das Suttneranwesen in Siffian, bestehend aus. Bau-Par?. Nr. 699 das Suttnerhaus mit Nebengebäuden. Grund-Parz. Nr. 2708 ü. 2709 die sog. Wechselwiese, Wald v. 8 Joch, 15 s^Z-Klftr. - „ „ 6914 die Hinterluckwiese von 612 Klftr. „ „ 6620/, (früher Parz. Nr. 6921 u. 6922 und ein Theil von 6944) hie beiden Lagler (Raderer-und Scheiber) Wiesen von circa 1 Joch 600Klftr. nebst dem Rechte der Zu- ' ' führt über den dem Mairgut zugewiesenen Fahrweg am westlichen Rande

Zipfel der Parz. Nr. 7001 ^ (Mairmöserl) im Ausmaße von circa 100 Klftr. Wiesfeld - als Parz. Nr. 7001/, behufs Abrundung vereinigt wird. „ „ 7237 Wege von 343 Klftr. » i Schätzungsh)reis der II. Parthie, welche somit circa 3 Joch Ackerfeld, 2'/« Joch Wiesen und 8 Joch Wald in sich begreift: . 2800 fl. öst. W. c III. Parthie: i Das Raderergiitl in Siffian, bestehend aus: Bau-Parz. Nr. 696 Behausung, Grund-Parz. Nr. 6983 u. 6984 Acker von 1146 Klftr. und Garten von 28 Klftr. beim Hause

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 04.10.1887
Umfang: 8
sowohl Realitäten, als Mobilien auch unter dem Schätzüngswerthe hintangegeben werden. ^ - - - I. Parthie: z Das Mairgut in Siffian, bestehend aus folgenden Entien: Bau-Parz. Nr. 700 die Mairbehansung in Siffian' sammt Nebengebäuden.' ' „ „ 694 eine dazu gehörige Häusmühle. ' Grund-Parz. Nr. 145 Wald in der Etzen ober Waidach von 1 Joch 41 Klftr. „ 3705 inclus. 3710 Wald von 7 Joch 253 Klftr. und Weide von 2 Joch 766 Klafter in Förran. „ „ 6618 der Torgglerweingarten in Siffianerlaitach von 1208 Klftr

von 1 Joch 1166 Klftr. - „ „ 7011/, u. 7011/, der Alteggacker von 2 Joch 200 Klftr. mit Weingarten von 214 Klftr. „ „ 7426 u. 7439 Weg-Parzellen von zusammen.414 Klstr. . , Bau-Parz. Nr. 295 und Grund-Parz. Nr. 328,2573 inclus. 2582, das ehemal. untergaungut in Lengmoos ober der Straße, mit Behausung, Nebengebäuden, Gärtek on 47 Klstr., Acker von zusammen 1410 Klstr., Wiese von 4 Joch 172 Klftr., ^eide von 2 Joch 418 Klftr. undWald von 26Joch 580 Klftr. —Gemeinschasts- !'hell an den Etzenweiden, Grund

-Parz^ Nr.-1495 und 151 ober Waidach» - Schatzungspreis der I. Parthie, zu welcher somit^über 20 Joch Ackerfeld, ^ ^2 Joch Wiesen, gegen 12 Joch Weide, über. 42 Joch Wald und 1 Joch ' ^lftr. Weingarten gehören: 11.500 fl. öst. 2:3 ! II. Parthie: Das Suttneranwesen in Siffian, bestehend aus: Bau-Par?. Nr. 699 das Suttnerhaus mit Nebengebäuden. Grund-Parz. Nr. 2708 n. 2709 die sog. Wechselwiese, Wald v. 8 Joch, 15 lü-Klstr. „ „ 6914 die Hinterluckwiese von 612 Klstr. „ „ 6620/g (früher Parz.. Nr. 6921

: Das Raderprgutl in Siffian, bestehend ans: Bau-Parz. Nr. 696 Behausung, Grund-Parz. Nr. 6983 u. 6984 Acker von 1146 Klstr. und Garten von 28 Klftr. beim Haufen Schätzungspreis . . 80V fl. öst. W. und wird die III. Parthie nur an einen Grundbesitzer unter der Bedingung der Consolidirung veräußert. Ueberdies werden folgende Parzellen unter der Bedingung der Consoli dirung einzeln versteigert, M: 1. 2. 3. 4. Grund-Parz^ Nr. 119/, Wiese (Waidacherplatzl) von circa 1 Joch, von Parz.-Nr. 1.19/, durch die Bachrunst

getrennt, bewerthet auf 209 fl. Grund-Parz. Nr. 119/, Wiese (der große Pfarrer) von 5 Joch 75 Klstr. mit Bau-Parz. Nr. 1017 Bauarea von 13 Klftr., bewerthet auf 30VY fl. Grund-Parz. Nr. 120/, (der kleine Pfarrer) von circa 1351 Klftr. (nördlicher Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung abgegrenzt), bewerthet auf . . . 400 fl. Grund-Parz. Nr. 120/, detto von circa 900 Klftr. (mittlerer Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der nördlichen und südlichen Abtheilung

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.11.1935
Umfang: 6
weiter zu festigen und den Anbau von Märzwelzen auf die hohen Beralagen auszudehnen. Nach einer annähernden Schätzung lassen sich im Wege wenig kostspieliger u. sicher rationeller Kulturenumwandlungen in ver hältnismäßig kurzer Zeit weitere 400—500 Hektar Grund für den Getreidebau gewinnen. Die Sektion schloß sich dem Gutachten des Di rektors der landwirtschaftlichen Wanderlehrstelle an, dahingehend, daß die agrarwirtschastlichen Verhältnisse der Provinz eine Ausdehnung der Maiskulturen ausschließen; dagegen

aus lem Auslande mit^Rücksicht auf die gegenwär tigen besonderen Erfordernisse der Warenversor aung uno im Verhältnis zu den uns zur Ver> fügung stehenden Zahlungsmitteln mit Wirk samkeit ab 18. ds. neu geregelt worden. 1. Hiedurch wurde eine Tabelle der Waren, deren Einfuhr auf Grund einer vom Finanzmini sterium über Vorschlag der Devisenbewirtschas- tungsstelle auszustellenden Lizenz gestattet ist, so> wie eine Tabelle der Waren, deren Einfuhr fre ist. genehmigt. 2. Die Tabelle A bringt

ist, bleibt unverändert. 5. Unverändert bleiben auch die besonderen Be stimmungen über . Einfuhr von Mineralölen und Brennstoffe, synthetische Farben und Nebenpro dukte, Radiomaterial und Rundfunkröhren. > 6. Die unter Punkt 4. und S. erwähnten, in den Tabellen A und B nicht enthaltenen Waren kön nen von nun ab nur mehr auf Grund von Zoll- bolletten und untenstehenden Bestimmungen ein geführt werden. Diese Waren sind in den Tabel len C und D'enthalten. welche im Außenhandels amt

, Salvador, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Ungarn, Venezuela 10. Aus diesen Ländern können, unbeschadet der n Kraft stehenden günstigeren Vereinbarungen. Waren der Tabelle C auf Grund der Zollbollette zes 4. Trimesters 1934 in dem von der Tabelle selbst-angegebenen Prozentsatz eingeführt werden; Waren der Tabelle C hingegen können in glei chen Mengen, wie durch die Zollbolletten für die Periode 18. November-^31. Dezember 1V34 nach gewiesen, eingeführt werden. Demgemäß gilt für da» laufende Trimester

hin sichtlich der Waren der Tabellen C und D fol gende Behandlung: Ulbsnien: Waren der Tabelle C können auf Grund der Zollbolletten des vierten Trimesters 1934 in gleichen Mengen eingeführt werden: Wa ren der Tabelle D auf Grund der Zollbolletten der Periode 18. Novembers!. Dezember 1V34. Oesterreich« detto; unbeschadet der Bestimmun gen für Waren, die aus Grund der Herkunfts und Kontingenti?rungszertifitate eingeführt wer den können. Deutschland: Waren der Tabelle C können auf Grund der Zollbolletten

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 4 von 24
Datum: 14.02.1896
Umfang: 24
Doctor I. v. Riccabona zum Berichterstatter gewählt, der denn auch aus beiden Programmen dies und jenes auswählte, während Professor Schöpfer die dreiHauptpunkte seines Programmes, den grund sätzlichen Theil, als Minoritätsantrag formulierte, da er mit den einzelnen Anträgen des volks wirtschaftlichen Ausschusses in der Hauptsache einverstanden war und darin manche seiner An träge aufgenommen waren. Man wusste von vorneherein, dass sich die Debatte am meisten gerade um die erste Resolution

des Minoritäts antrages drehen werde, worin die Regierung aufgefordert wird: „Ehestens agrarrechtliche Maß nahmen zu treffen, um 1. die weitere Hypo- thekarverfchuldung von Grund und Boden zu verhindern, und 2. die anzustrebende Un- verschuldbarkeit von Grund und Boden seiner Zeit zu verwirklichen.' Die Utwevfchnld- barkeit von Grund «nd Kode« — das war heute der Hauptgegenstand. Die „Rettung des Bauernstandes' stand auf der Tages ordnung; die Frage: „Wie ist der furcht baren Schuldnoth abzuhelfen

des wichtigsten Satzes, dass sich nämlich Grund und Boden mit der modernen Hypothekar verschuldung nicht verträgt, brachte er vor: Das moderne Hypothekar-Pfandrecht widerspricht der Natur und der socialen Bestimmung von Grund und Boden. Denn die hypothekarische Verschuldbarkeit benachtheiligt Grund und Boden zugunsten des darauf anliegenden Geldes und legt Grund und Boden eine Last auf. die er für die Dauer nicht ertragen kann; diese Verschuldbarkeit ist ferner mit der wichtigen Bestimmung und der Aufgabe

des Bauernstandes unvereinbar, indem sie seine Sesshastigkeit und seinen Wohlstand zerstört. Der Redner begründete dies einlässlich und forderte zugleich seine Gegner auf, eine Widerlegung dieser von der christlichen Socialwissenschaft ausgestellten Sätze anzutreten oder nachzuweisen, was denn zur Verschuldbarkeit noch hinzukommen musste, um die gegenwärtige Ueberschuldung zu bewirken. Des weiteren zeigte der Redner aus der Geschichte, dass Grund und Boden bei den alten Deutschen thatsächlich unverschuldbar

waren, und wies darauf hin, dafs die katholischen Socialpolitiker mit der freien Verschuldbarkeit des Bodens ganz gebrochen und das moderne Pfandrecht als den eigentlichen Grund der bestehenden Misere anerkannt haben. Weil man aber sage, das, was er verlange, sei nicht mehr zu erreichen, da es eine Umänderung der ganzen Wirtschaftsordnung in sich schließe, so weise er, sagte der Redner, darauf hin, wie der Geist des Christenthums, als dieses noch in seinen Anfängen war, die ganze Gesellschaft und besonders

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.12.1894
Umfang: 8
Mortafo erhielt die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 656 fl. — Folgende Gemeinden erhielten die Geneh migung zur Einhebung von Gemcindcziischlägeu für das Jahr 1895: Kirchdorf, 130 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 15 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer; Kitzbühel, 135 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 60 pEt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer; Fiss, 180 pCt. zu allen directen Steuern; Brandberg, 120 pCt. zu allen directen Steuern; Arzl (bei Innsbruck

), 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 10 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Rinn (bei Haw, 110 PCt. zur Grund-, Erwerb und Ein- komensteucr und 40 pCt. zur HauSziuS- und Haus classensteuer; TösenS, 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Gsrill, 150 pCt. zur Grund steuer und 150 pCt. zu allen directen Steuern; Getzenberg, 143 pEt. zur Grundsteuer und 86 pCt. zu allen übrigen direkten Steuern; Etadtgemeind« GlurnS, 175

pCt zur Grundsteuer, 80 pCt. zur Er werbsteuer, 10 pCt. zur Einkommensteuer und eine Umlage von 25 kr. bis 1 fl. 50 kr. zur Gebäude steuer'; Segonzano 300 PCt zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 200 pCt. zur HauSzinS- und Haus classensteuer und 31 pCt. zur Wein- und Fleisch- VerzehrungSsteuer; Tuenetto, 327 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Cologna-Gavazzo, 360 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 90 pCt. zur HauSzinS

- und HauSclassiiisteuer (die beiden letztgenannten Gemeinden bedürfen überdies der Ge nehmigung der k. k. Statthalterei); Garniga, 200 pCt. zur Grund , Erwerb- und Einlommensteuer, und 50 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Noriglio, 25pCt. zur Wein- und Fleisch-VerzehrungSsteuer, 95 pCt. zur Grund-, Erwerb uud Einkoinmensteuer, 25 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Ruffrö, 300 PCt. zu allen directen Steuern und 30 pCt. zur Verzeh- rungssteuer auf Wein und Fleisch; Predazzo 15 pCt. zur Wein- und Fleisch

-VerzehrungSsteuer, 100 pCt.. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Stramcntizzo, 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Romallo, 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer (vorbehaltlich der Genehmigung seitens der k. k. Statthalterei), 200 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Fondo, 250 pCt. zur Grund, Er werb- und Einkommensteuer, sowie 30 pCt. zur Wein- verzehrungSsteuer, 50 pCt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 08.01.1895
Umfang: 8
zur Aufnahme ron Darlehen erhielten die Gemeinden Zwölsmalgreien, Untcrsennberg, LeiscrS und Angedair — Angewiesen wurde dcr Gemeinde Höfen «ine Rate von 826 fl 24 kr. aus dem LandcSbcitragc für die Lcchregulierung. — Folgende Gemeinden crt,ielten die Genehmigung zur Enthebung von Gemeindezufchlägen für da? Jahr 1895: Stadtgemeinde Klausen 175 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Neumarlt 180 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, wovon

30 pCt. Nkobot schiebten zu entrichten sipd, 150 pEt. zur Hauczins- und zur Hausclassensteuer und 30 pEt. zur ^ein-Verzehrungsstcuer, Fraction Lang duser Gcmeindc ^00 pEt. zu allen direkten Steuern; St. Jakob in Deferegge 240 pCt. zur Grund, Erwerb- Einkommen- und HauSzinSsteuer 30 pCt. zur Wein- und Fleisch Verzehrunqvsteuer uud eine Auflcige von 1 fl. per Hektoliter Bier und von 3 fl. per Hektoliter Branntwein; Abtei 150 pCt. zur Grund steuer, und 100 pCt. zu den übrigen directen Steuern: Graun 125

pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer 33 3 pCt. zur HauSzinS und 50 pCt. zur Hausclassensteuer; LcrmooS 170 pCt. zur Grund- Erwerb' und Einkommenstcüer, 100 pCt. zur Haus zins- und 75 pCt. zur Hausclassensteuer; Galtür 124 PCt. zu allen direkten Steuern und 10 pCt. zur VerzehrungSstcuer auf Mein und Fleijch; Waidring 130 pEt. zur Grund , Erwerb und Einkommen steuer und 42 pEt. zur HauSzinS- und Haus classensteuer; Kaltenbach 150 pEt. zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer und 75 pEt

. zur HauSzinS- und Haueklassensieuer; Achenthal 15 pCt. zur Wein» und Fleisch-LerzehrungSsleucr, 40 pCt. zur HauSzinS« und HiuSclassensltuer und 90 pCt. zu den übrigen directen Steuern; Rum 150 pCt. zu? Grund-, Er werb- und Einkouimensteuer 58 pEt. zur HauSzinS» und Hausclassensteuer und 10 pTt. zur Veizehrung«- steuer auf Wein und Fleisch; Fraction Oberau der Gemeinde WildschSnau weitere 60 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer neben dem Zuschlag der Gemeinde auf diese Steuern per 90 pEt; Ried

im Oberinnthal 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommen-steuer, 75 pCt. zur H.ni?zinS- und Haus- classensieuer nud 5 pCt. zur Wein- und Fieisch- BerzehrungSsteuer; s?egno 336 pLt. zur Grund, Er werb- und Einkomlnensteuer (vorbehaltlich der Zu- stinungung dcr k. k. Statthalterei) und 30 pCt. zur Wein und Flkisch-VerzehrungSstcuer neben 50 pEt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Mollaro 275 pEt. zur Grund, Erwerb- und Einkommenstencr und 30 pEt. zur Wein« und Fleisch-VerzehrungSsteuer und 100 pEt

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 18.12.1896
Umfang: 8
be griffen sei, dass die verschiedensten und einander widersprechenden Normen recht sein können, alle diese v. Grabmayr'schen Rechtsgrundsätze sind — o Ironie des Schicksals! — auch die Grund sätze der erwähnten ungläubigen Philosophen und machen einen großen Theil ihrer Lehre vom — „Naturrecht' aus. Noch ein Wort hin zuzufügen, ist überflüssig, und darum gehe ich zu einem weiteren, dem siebenten Irrthum über Es gibt kein „Naturrechi' über Grund und Böden. Da Herr Dr. v. Grabmayr das Natur recht

überhaupt leugnet, - ist es ganz selbst verständlich, dass er auch über Grund und Boden kein solches gelten lässt. Deshalb begnüge ich mich damit, den Beweis, welchen er für diese seine Behauptung vorbringt, etwas genauer an zusehen: „Ganz besonders, bedenklich erscheint die Anwendung eines angeblichen Naturrechtes auf die Verhältnisse von Zimmer zu bleiben und das Vieh im Stalle wohl zu verschließen. In jedem Jahre müssen wenigstens zwei Finsternisse eintreten, höchstens aber können deren sieben

von gewaltiger Grund und Boden. Man prüfe doch, wie in der weit überwiegenden Regel das Gmndeigen- thum entstand, und man findet als Rechtstitel Raub, Mord und Unterdrückung. Ganze Völkerschaften unter lagen dem Schwerte grausamer Eroberer, und kühne Räuber wurden Stifter glorreicher Dynastien und eines heute noch blühenden Adels. Wem die normannische Eroberung Englands oder die infame Beraubung der amerikanischen Rasse zu ferne liegen, der erkundige sich beispielsweise nach der Herkunft der Besitzungen

, nicht einmal ein Plätzchen gehört, auf das sie ihr Haupt hinlegen können? Sobald man anfängt zu fragen, „was das Naturrecht von Grund und Boden verlangt', kommt man vor allem dazu, eine billige Vertheilung von Grund und Boden unter alle Menschen zu fordern. Dies ist denn auch der Standpunkt der Landreformer und der Socialdemokraten, denen mindestens das Lob der Consequenz gebürt, wenn sie das arbeitlose Einkommen nicht bloß bei hebräischen Börsenbaronen, sondern auch bei hochadeligen Latifündienbesitzcrn be kämpfen

.' Hier haben wir zunächst wiederum den famosen Beweis aus der Geschichte. Dass es kein Naturrecht über Grund und Boden gibt, schließt Herr Dr. v. Grabmayr daraus, dass die Erwerbung von Grundeigenthum vielfach auf Raub, Mord u. dgl. zurückzuführen ist. Wie mit triumphierender Miene stellt er die Frage: Wo bleibt da das Naturrecht? Die Antwort darauf ist doch nicht schwer: In vielen dieser Fälle wurde das Naturrecht außeracht gelassen, das Naturrecht übertreten. Die feindlichen Ueberfälle, Kriege

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 24.01.1893
Umfang: 8
. zur HauSzinS- und 10 pCt. zur HauSclassensteuer; — Lech-Aschau 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 30 pCt. zur Hauszins- uud HauSclassensteuer; MilS, Bezirk Hall, 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hansclassenstcuer; Prägratten 140 pCt. zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer; «piß 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Hausclassenstcuer, 15 pCt. zur NerzehrnngSsteuer von Wein und Fleisch; Cavedägo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Haus classenstener

; Eichholz 150 pCt. zur Gruud-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 14 pCt. zur BerzehrungSsteuer von Wein und Fleisch; Moerna 184 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HanS- ziuS- und HauSclassensteuer, 25 pCt. zur VerzehrungS- steuer von Wein; Noriglio 15 pCt. zur VerzehrnngS- steucr von Wein; Por 300 pCt. zur Gruud-, Er werb- und. Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauöziuS- und Hausclassensteuer; Pederznno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkomniensteuer; Tasullo 275 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer. — Vorbe haltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei bezw. der Allerhöchsten Genehmigung wurde die EinHebung von Gemcinde-uschlägen und Auflagen pro 1393 be williget den nachbcnannten Gemeinden: Licnz («tadt- gemeinde) 30 pCt. zur VerzchrungSstcuer von Fleisch, eine Auflage von 50 kr. per Hektoliter Bier, 1 fl. per Hektoliter Wein, 3 fl. per Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und die Erhöhung der Hunde steuer von 3 fl. auf 5 fl.; Earzano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 300 pCt. zur HauSzinssteucr, 150 pCt. zurHausclassenstcuer, 50 pCt. zur VerzehrungSsteuer von Wein, Fraveggio 500 pCt. zur Grund- und Erwerbsteuer, 200 pCt. zurHausclassen steuer, 150 pCt. zur HauSzinssteucr; Padergnone 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur VerzehrungSsteuer von Wein, und eine Auflpge von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier; Persone 450^ PCt. zur Grund-, . Erwerb- nnd Einkoniniensteuer, 2Ö0pCt. zur Hau?zins-' und HauSclassensteuer; Nonchi (Fraktion

der Stdtgd. Ala) 396 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. — Für die Korbflech- tereischule in Canal S. Bovo wurde die Subvention für das.Jahr 1393 im Betrage von 250 fl.,flüssig gemacht! — Eingaben pcto. Armennnterstützung wurden vier erledigt. — Au Brandcnischaoigungen wurden u. zw. für Gebäude 1000 fl. und sürMobilien 56 fl. 45 kr., an Schubkasten 53 fl. 32 kr., und an Kran- kenverpflegSkosten 5065 fl. 96 kr-, darunter für. daS allgemeine Krankenhaus in Innsbruck pro December 1892,;77- 3093

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 01.03.1894
Umfang: 8
die unentgeltliche Abtretung des nöthigeuZGrundeS für den dortigen k. k. Gemeindefchießstand bewilligt. — Die Bewilligung zur Einhebnng von Gemeindezufchlägen pro 1894 wurde nachstehenden Gemeinden ertheilt: WennS 150 p>5t. zur Grund-, Erwerb- und Ein» kommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassen» fteuer; Wiesing 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und 20 pCt. HauSrlafscnsteuer: Kauuserthal 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauS zinS

- und HauSclassensteuer; Faggen 150 pEt. zur Grund-, Erwerb- Einkomme»- und HauSelassen- steuer; LermooS 150 pEt. zu allen düecten Steuern; Zirl 150 pCt. zur Grundsteuer, 100 pEt. zur Erwerb-, und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, und 15. pEt. zur Wein- und Fleisch- verzehrungSsteuer; St. Dtartin am Vorberge 242 pCt. zur Grundsteuer; Prettau 170 pCt. zur Grund und 150 pCt. zur Erwerbsteuer; VillnöS 114 pCt. zu allen direclen Steuern; Cognola 210 pEt. zur Grund-, Erwerb

, und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassenstcuer; Bolone 150 pEt. zu allen direkten Steuern; Noncogno 300 pEt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Faedo 250 pEt. zur Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 100 pEt. zur HauS zinS- und HauSclassensteuer; Oltresarca 240 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei wurde die Ein Hebung

von Gemeindezufchlägen und Auflagen pro 1894 bewilliget nachstehenden Gemeinden: Nein, Bezirk TauferS, 200 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassenstcuer, 1 fl. pro Hektoliter Wein und 4 fl. pro Hektoliter Branntwein; Sardagna 400 pEt. zur Grund , Erwerb- und Ein kommensteuer; 200 pCt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; Massimeno 900 pCt. zur Grund-,. Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pEt, zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Sanzeno 365 pCt. zur Grund», Erwerb

zu hauchen. „Leben Sie wohl, Nelde.' „Glück auf, Ernst.' Und als er fortgestürmt ist, der Glückliche, presst sie ihre Hand an die erregt klopfende Brust nnd flüstert: „Frei, frei bin ich wieder, und Ella wird glücklich!' Sie vermag für den Augenblick nur diese beiden Gedanken zu fassen. Ein herrlicher Tag ists. Nach dem gestrigen Regen prangt das Laub der Waldbäume in noch frischerem Grün als sonst. Der moosige Grund, die kräftigen Kräuter, die harzigen Tropfen an den Stämmen der Fichten

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 9 von 16
Datum: 23.02.1929
Umfang: 16
W «klmi tu itimtrg SMMi auf die neuen Provinzen Servttuksrecht im ilalienischeu bürgerliche» Eefehbvche. Cs emspricht dem oorwiegenb bandwiri» schaftsichen Eharakter JvaKei» und der großen Bedeuiung. die der Bearbeitung von Grund »md Boden von jeher deegelegt vmrde, daß den Grunddienstbarkeiten Kn bürgerlichen Gesetzbuche Italiens eme entgehende Rege lung Mail »ourde. vor Illlem sind, wie er bei einem eher roosfevannen Lande, in dem es vielfach nur auf die B«wSffenmgsmögfi«Voit ankomrnt

. um die natürliche Fruchtborkeic des Bodens voll M Entwicklung zu bringen, or- ktärlich ist. oorzugswe?se die Wafserservituten ausführlich behandelt. Für das ganze Gebiet de-r GruriddierlstDorkeiten gilt ober der all gemeine Grundsatz, daß Umfang und Art der Ausübung der Servitut durch den Rechts grund. auf dem sie beruht, fo z. B. durch den Don-vag. den letzten Willen. bi« Art der 30- jährigen Ausübung ufw. bestimmt wird und daß die Vorschriften des Gesetzes nur soweit Anwendung finden, als der S^chtsgrund

der einzelnen Servitut Kn besonderen Falle nichts bestimmt Daher bringt auch dl« Ausdehnung des italienischen Gesetzes bezüglich lener Gnmddiensddarkeften. deren Umsang und An der Ausübung durch öffenWche oder private Urkunde geregelt ist, oder soweit das Gesetz die Ersitzung der Servituten zuletzt, durch 30- jährige unangefochten« Üebung feststrht. keinerlei Aenderung. Rur sofern der Rechts grund einer bestehenden Servitut keine genügende Regelung enthalt, wird sich ihr Umsong und di« Art ihrer Ausübung

noch den Bestimmungen des neuen italienischen bürgerlichen Gesetzes richten. Das italienische Gesetz teilt die Grunddienst barkeiten in positive und negative, in dauernde oder zei>tweise unb in erkennbare und nicht erkennbare «in. Diese Einteilung ist für die Ersitzung der Servituten von Wichtig keit. Unter positiven Servituten versteht man jene, di« auf Seite des Berchiigten eine tatsächliche Einwirkung auf dem frem den Grund und auf Seiten des Verpflichteten ein Dulden dieser Einwirkung zum Gegen stände

haben, wie z. B. eine Weg- und Wride- seroitut. Wasterbezugsrecht usw.. während eine negativ« Servitut in einem Derbots- rechte <mif Seiten des Berechtigten und In einem Unterlassen auf Seiten des verpflich teten besteht, wie z. B. die Servitut eines Danverboies. das Recht auf Aussicht ufw. > Dauernd find jene Servituten, deren Ausübung, ohne daß eine jedesmalige mensch liche Handlung notwendig Ist. ständig besteht ober weniigstens ständig bestehen könnte; dazu gehören z. B. die Servitut der Wasserleitung über fremden Grund

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1893
Umfang: 8
Leutasch und Jrner wurde die Be willigung zum Verkaufe von Realitäten, der Fraction GrieS (Gemeinde Canazei) zur Veräußerung von Fich- tenstSmmen ertheilt. — Die EinHebung von Gemeinde zuschlägen wurde für das Jahr 1893 bewilligt den Gemeinden: Castello di Condino 300 pCt. zu allen directen Steuern, Cognola 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaffenstener; Kurtatsch 130 pCt. zur Grund- Erw.- und Einkommensteuer; Lichtenberg 170 pCt. zur Grund- Erw

.- und Einkommensteuer. 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Pfunds 130 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Rabbi 300 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Ra- tschingS 116 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkom mensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS« und HauSclassen steuer; Romarzollo 150 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; TerreS 200 pCt. zur Grund-, Erw.- uud

1393 bewilligt: den Catastralge- meinden Campo 430 pCt., Vigo 360 pCt. und Da- sindo 460 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; der Stadtgemeinde Klausen 175 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer, 30pCt. zur Wein- und 50pCt. zur Fleisch-Verzehrungssteuer und eine Auflage von 1 fl. per Hektoliter Bier; dann den Gemeinden: Cadine 400 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommen steuer, 100 PCt. zur HauSzinS

- und Hauclassensteuer und 50 pCt. zur Wein-VerzehrungSsteuer; Dardine 650 pCt zu allen directen Steuern; Marano 250pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer, 30 pCt. zur Wein BerzehrnngSsteuer und eine Brodtaxe von 20pCt.; Roncone eine Brodtaxe von 16 pCt.; TranSacqua 400 pCt. zur Grund-, Erw. und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer. — Eingaben puncto Armenunterstützung wurden 9 erledigt. — Die Erhöhung des MiethzinseS für die Unterbrin gung

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 01.01.1897
Umfang: 8
- thekarschuld ist nicht eine naturge mäße, sondern eine naturwidrige Belastung des Grund und Bodens. Aber auch hier heißt es: Beweisen, nicht bloß behaupten! Der Beweis ist nicht schwer zu führen. Was heißt denn „naturgemäße Be lastung' ? Es heißt nichts anders, als: Die auferlegte Last ist nach der Tragkraft bemessen. Wo dies nicht geschieht, dort muss man von naturwidriger Belastung reden. Eine solche findet statt, wenn man einem Maulthier Säcke auslegt, unbekümmert darum, wie viel das Thier tragen

kann; wenn man ein Haus in die Höhe baut, ohne sich zu fragen, ob die Untermauern Wohl stark genug sind; wenn man einen Trag balken belastet, ohne Rücksicht darauf, wie lang, wie dick, aus welchem Material er ist. Eine solche naturwidrige Belastung ist nun die Hy pothekarschuld auf Grund und Boden; denn die Last, die dem Boden damit auferlegt wird, ist ebenfalls nicht nach sein er Trag kraft bemessen; was er leisten so ll, richtet sich nicht nach dem, was er leisten kann. — Was soll er leisten? Ein Zweifach

es: Den jährlichen Zins und, wenn es gekündigt wird, das Sch«lde«pital selber. Und was kann er leisten? Das, was sein Erträgnis ausmacht. Man braucht jetzt nur auf der einen Seite das Erträgnis von Grund und Boden, auf der anderen Seite die Forderung znach dem Zins und nach Rückzahlung des gekündigten Capitals mit einander zu vergleichen, und es muss einem doch in die Augen springen, dass die Höhe dieser zwei Forderungen - durchaus nicht«, bemessen ist nach der Höhe des Bodenertrages. Dass

ich daraus? Zunächst nicht mehr, als dass die moderne Belastung des Bodens durch das Leihcapital eine natur widrige ist, weil sie die Tragkraft des Bodens nicht in Rechnung zieht. Dem wird hoffentlich niemand widersprechen; und auch das Folgende wird man zugeben: „Durch die Unsicherheit der Höhe des Erträgnisses ist von vornherein die Benachteiligung dessen, der seinen Grund und Boden hypothetisch belastet, festgestellt.' Und dieser Nachtheil findet umsomehr Beachtung, als der verschuldete Grundbesitzer

gegenüber im Nachtheil steht. — Folgere ich vielleicht noch weiter, dass Grund und Boden mit seinem Er trägnis Zinsen überhaupt nicht leisten, sie nicht, aufbringen könne? Keineswegs. Wenn der Baumeister sich nicht kümmert, wie viel die Untermauern, wie viel der Balken, wie viel das Gewölbe tragen kann, so ist damit ja nicht ge sagt, dass diese in jedem Fall für die ihnen auf erlegte Last sich zu schwach erweisen werden. Nicht anders ist's mit dem Bodenertrag gegen über dem Zins, den er befriedigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 01.04.1874
Umfang: 8
23 ff. 40 kr. ö. W. f. N. wird die derselben auf Grund der Schnldurkunde vom 3. Mai 1361, verfallt am 30. April 1862 Fol. 254, gehörige pfandrechllich Versicherte Forderung von 3?3 fl. ö. W. s. A. am 18. April und nöthigenfalls 3V. April d. Js., jedes mal von 10 bis 12 Uhr Vormittags Hiergerichts Nr. 3 um den Nominalwerth als AutrufSpreis gegen so fortige Barzahlung feilgeboten werde». Falls bei der 2. Tagsatzung ein Anboth im Nvminal- werthe nicht erfolgen sollte, wird dieselbe auch unter demselben überlassen werden. K. K Bezirksgericht Kufstein

, daß in Folge Auftrages deS hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 12. Jänner 1374 Z. 220 unv gemäß Erlaß der hohen k. k. Finanz-LandeS-Direktion in Innsbruck vom 22. Jänner 1S74 Z. 734 am 25. April 1374 ^ 3 Uhr bis 12 Uhr Vormittags und von 3 Uhr bil 6 Uhr Nachmittags in der Kanzlei der k. k. Finan»- Bezirks-Direklion in Trient die Veräußerung de» all/» EtfchbetteS bei Lidorno im Wege der öffentlichen Ver- sttigerung stattfinden wird. Dieser Grund - Kompler in der Ausdehnung du» 104,820 Wtener-Quadrat-Klafter

wird i» Nr Zg Abtheilungen, wie folgt, im Li;itationSwege feilgebcicn- I. Sandiger Grund d.s Etschfl,isskS größtes theils mit Sand uud Schlemmen bedeckt in der Ausvehnung von 3411s^I AuSrnf«. preis 682 fl. II. Sündiger Grund wie aä I m der Ausdeh. nung von 432 1^>. AuSrufSpreiS 864 fl III. Sandiger Grund wie oben in der Ausdeh^ nung von 2428^>. AuSrufSpreiS 607 fl. IV. Z im Theil versandeter Grnnd in der Aus dehnung von 5269^Z. AuSrufSpreiS 1404 fl. V. Grund wie sä IV. in vcr Ausdehnung von 5^34s^ AuSrufSpreiS 1324

fl. VI. Grund zum Theil mit Erde bedeckt in der Ausdehnung von 3734^1. AuStnföpreiZ 1510 fl. VII. Grund wie sä VI in der Ausdehnung 1815^j. AuSrufSpreiS 483 fl. VIII. Versandeter »nd mit Gebüschen bedeck,» Grund in der Ausdehnung von 47275^1. AuSrufSpreiS 1293 fl. IX. BcraStcr Grund in der Ausdehnung von 3116^. AuSrufSpreiS 946 fl. X. Wicsengrund in der Ausdehnung von 3695^1. AuSrufSpreiS 1122 fl. XI. Wicsengrund in der Ausdehnung v. 2441j >. AuSrufSpreiS 743 fl. XII. Wiesengrund in der Ausdehnung v. 3120s

^>. AuSrufSpreiS 830 fl. XIII. VeraSler Grund in der Ausdehnung von 313^iHZ. AuSrufSpreiS 820 fl. XIV. Grund wie aä XIII. in der Ausdehnung von 3325^. AuSrufSpreiS 358 fl. XV. Wicsengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 33«4^Z. ÄuSrufspreiS 1133 fl. XVI. Grund wie acZ XV iu der Ausdehnung von 2437j >. AuSrufSpreiS 724 fl. XVII. Wicsengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3476^. AuSrufSpreiS 1183 fl. XVIII. Wicsengrund in der Ausdehnung v. 3845j > AuSrufSpreiS 1314 fl. XIX. Wiesengrnnd in der Ausdehnung

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.01.1893
Umfang: 8
, Montan und Andogno. — Die Ein« Hebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewilligt: Schlmig '186 pCt. zur Grundsteuer, Teniberg 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Javre 30u pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10>< pCt, zur Hauszins- und Haus- klassenstener und 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein; Levico iMarktgemeinde) 30 pCt. zur Verzehrungs steuer von Wein

; Mollaro 298 pCt. zur Grund-, Er werd- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins und Hausklassensteuer; PeUizzano 190 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; S. Orsola 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausklassensteuer, 20 pCt. zur Ver- zehrungsjlcuer von W-in und Fleisch; Segonzano ^j0v pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wem ; Torra 284pEt. zur Grund-, Erwerb

von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro1893 bewilligt den Gemeinden: Borghetw Wo pCt^ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100pCt. zur Hauszins-und Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch, eine Auslage von 1 sl. 70 kr per Hektol. Bier und 5 fl. per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Gardolo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb^ und Ein kommensteuer, 10 pCt. zur Hauszinssteuer, 15 » pCt. zur Hausklassenfteuer, 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Fleisch

und eine Auslage von Ist. 70 kr. per Hektol. Bier ; Meano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 3'.) pCt. zur Hauszins- und 80 pCt. zur Haus klassenfteuer ; Rouzo 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und Hauszinssteuer und 100 pCt. zur Hausklassenfteuer; Saoue eine Brodtaxe von 1^ pCt.; Segno -!48 pCt. zur Grund-, Erwerb-und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer und 30 pCt. zur Verzehrllugssteuer von Wein und Fleisch. Eingaben puukto Armenunterstützung wurden

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
wurde bewilligt und ein getragen auf Grund des in Rechtskraft er- ivachfenen Urteiles. nicht jedoch über gewöhn liches Grundbuchsgesuch. sondern über exe kutives Gesuch um Einverleibung (Ein tragung) des Zwangspfandrcchtes. Die Pfandrechtseinverleibung als Exekutions mittel über Ansuchen des Interessenten wurde von» Gerichte, welches das Urteil erlieft, über Feststellung des Erwachsens desselben in Rechts kraft. bewilligt und angcordnet. In der Pfand- lechtseinverleibung war die Forderung als voll

Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

, derart, dast die E i n- v o r l e i b u n g d. h. die unbedingte Eintragung der gerichtlichen Hypothek in Rechtfertigung der gemachten Vormerkung angesucht werden kann, falls dasselbe nicht mit den ordentlichen An fechtungsmitteln (die Berufung und die Oppo sition des Abwesenden) angefochten wurde. Nach dem nunmehrigen Gesetze kann auf Grund der über Rechtskraft des Urteiles er folgten Einverleibung der gerichtlichen Hypothek nicht ohne weiters auf Gnind des Urteiles als Exekutionstitel

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

sind, ohne daß die Vorlegung einer Abschrift in exekutiver Form notwendig wird. Die auf Grund' des exekutiven Titels (Urteils) eingetragene Hypothek kann sicherlich unverzüg lich Im Exekutionswege auch gegen jeden nachfolgenden Erwerber der be lasteten Liegenschaft realsiert werden. H a t dieser bei Erwerbung derselben urkundlich die Schuld, für welche gerichtliche Hypothek eingetragen wurde, übernommen, so haftet er natürlich für die Schuld als Personakfchuld- ner; die Hyvothekarforderung kann daher gegen ihn jederzeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 07.10.1869
Umfang: 8
deS alten EtschbetteS bei Lidorno im Wege der öffentlichen Versteigerung statt finden wird. Dieser Grnndkompl-r in der Ausdehnung von 104820 Wiener -Ouadrat-Klftr. wird in Nr. 28 Ab theilungen, wie folgt, im LizitationSwege feilgeboten -. I. Sandiger Grund deS EtfchflusseS größtentheilS mir Sand und Schlamm bedeckt, in der Ausdehnung von 3411 Q.-Klftr. Ausrufspreis 632 fl. II. Sandiger Grund, wie aü I in der Ausdehnung von 4321 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 864 ff. III. Sandiger Grund wie oben

, in der Ausdehnung von 2428 Q.-Kftr. AuSrufSPreiS 607 ff. IV. Zum Theil versandeter Grund in der Ausdeh nung von 5269 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1404 fl. V. Grund wie ad IV in der Ausdehnung von 5834 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1524 fl. VI. Grund zum Theil mit Erde bedeckt, in der AuS- dehnung von 5784 Q.-Klftr. AuSrufspreiS 1510 fl. VII. Grund wie »d VI in der Ausdehnung von 1815 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 485 fl. VIII. Versandeter und mit Gebüschen bedeckter Grund in der Ausdehnung von 4727 Q.-Klft. AuSrufS PreiS 1233

fl. IX. Beraster Grund in der Ausdehnung von 3116 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 946 fl. X. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3695 Q.- Klft. AuSrufSPreiS 1122 fl. XI. Wiesengrund in der Ausdehnung von 2441 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 743 fl. XII. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3120 Q.-Klft. Ausrufspreis 830 fl. XIU. Beraster Grund in der Ausdehnung von 3138 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 820 fl. XIV. Grund wie a<1 XIII in der Ausdehnung von 3325 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 958 fl. XV. Wiefengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3984

Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1183 fl. XVI. Grund wie aä XV in der Ausdehnung von 2437 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 724 fl. XVII. Wiesengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3476 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1188 fl. XVIU. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3845 Q.-Klft. Ausrufspreis 1314 fl. XIX. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3727 Q.-Klft. Ausrufspreis 1271 fl. XX. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3622 Q.-Klft. AuSrufSPreiS' 12ZS ff. XXI. Weidegrund mit VanmwuchS in der Ausdeh nung von 2320 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 550

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 05.03.1874
Umfang: 6
^ Orient die Veräußerung deS alte» EtichbetieS bei Liborno im Wege der öffentlichen Ver- stllgerung stattfinden wird. in?«?n i' der Ausdehnung von ? ^«'er-Quadrat-Mast.r wird in Nr. 28 Ab.hc.lungcn. wie folgt, im LizitationSwege feilgeboten: 1. Sandiger Grund deS EtschflusseS größten« theils mit Sand uud Schlemmen bedeckt in der Ausdehnung von 341 l^j AuSrusö- prels 632 st. II. Sandiger Grund wie ad I in der Ausdeh nung von 432 AuSruföpreiS 364 fl. III. Sündiger Grund wie oben in der Ausdeh nung

von 2423^). AuSrufSpreiS 607 -ff. IV. Zum Theil versandeter Grund in der Aus dehnung von 5269j^. AuörusSpreiS 1404 fl. V. Grund wie a6 IV. in der Ausdehnung von 5834^) AuSruföpreiS 1524 fl. VI. Grund zum Theil mit Erde bedeckt in der Ausdehnung von S784^Z. AuSrufSpreiS 1510 fl. VII. Grund wie aü VI in der Ausdehnung vou 1815^. AuSrufSpreiS 485 fl. VIII. Versandeter und mit Gebüschen bedeckter Grund in der Ausdehnung von 47271 >. AuSruföpreiS 1293 fl. IX. BeraSter Grund in der Ausdehnung von 3116j

^. AuSruföpreiS 946 fl. X. Wiesengrund in der Ausdehnung von 36951 >. AuSruföpreiS 1122 fl. XI. Wiesengrund in der Ausdehnung v. 24411 >. AuSruföpreiS 743 fl. XII. Wiesengrund in der Ausdehnung v. 31201 >. AuSrufSpreiS 330 fl. > XIII. BeraSter Grund in der Ausdehnung von 3133^. AuSruföpreiS 320 fl. XIV. Grund wie aä XIII in der Ausdehnung von 3325^j. AuSrufSpreiS 953 fl. XV. Wiesengrund mit Gebüsch in der Ausdeh nung von 3934^j. AuSrufSpreiS 1133 fl. XVI. Grund wie aü XV in der Ausdehnung von 2437

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 11.03.1874
Umfang: 6
bei Lidorno im Wege der öffentlichen Ver steigerung stattfinden wird. Aund-Kompl.r in der Ausdehnung von AZi''r-Quadrat.Klaster wird in Nr. 23 Abtheilungen, wie folgt, im LizitationSwege feilgeboten: I. Sandiger Grund deS EtschfluffeS größten- theils mit Sand uud Schlemmen bedeckt in der Ausdehnung von 341 l^j. AuSrufS preiS 632 fl. II. Sandiger Grund wie aä I in der Ausdeh nung von 432ls^> AuSrufSpreiS 864 fl. III. Snndiger Grund wie oben in der Ausdeh nung von 2428^j. AuSrufSpreiS 607 fl. IV. Zum Theil

versandeter Grund in der Aus dehnung von 5269^. AuSrufSpreiS 1404 ss. V. Grund wie ad IV. in der Ausdehnung von 5334s^. AuSrufSpreiS 1524 fl. VI. Grund zum Theil mit Erde bedeckt in der Ausdehnung von 5734^. AuSrufSpreiS 1510 fl. VII. Grund wie aä VI in der Ausdehnung von 1S15^. AuSrufSpreiS 485 fl. VIII. Versandeter und mit Gebüschen bedeckter Grund in der. Ausdehnung von 47271 I. AuSrufSpreiS 1233 fl. IX. BeraSter Grund in der Ausdehnung von 3116^. AuSrufSpreiS 946 ss. X. Wiesengrund in der Ausdehnung

von 36351 I. AuSrufSpreiS 1122 fl. XI. Wiesengrund in der Ausdehnung v. 24411 >. AuSrufSpreiS 743 fl. XII. Wiesengrund in der Ausdehnung v. 3120! >. AuSrufSpreiS 830 fl. XIII. BeraSter Grund in der Ausdehnung von 3138^. AuSrufSpreiS 320 fl. XIV. Grund wie aü Xlll in der Ausdehnung von 3325^. AuSrufSpr«iS 358 ss. XV. Wiesengrund mit Gebüsch in der Ausdeh nung von 3334s^j. AuSrufSpreiS 1183 fl. XVI. Grund wie aü XV in der Ausdehnung von 2437s^. AuSrufSpreiS 724 fl. XVII. Wiesengrund mit Gebüsch

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