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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 15 von 20
Datum: 07.02.1903
Umfang: 20
Seite 22 ..Tiroler Gemeindeblatt/ Nr. 3 für die Gemeinde........ Gemäß Gemeinde-Ausschuß-Beschlusses vom . . . . wird in Ausführung des § 11 der Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung für Tirol (Gesetze vom 28. Nov. 1881, L.-G.-Bl. Nr. 36, bezw vom 28. Mürz 1886, L.-G.-Bl. Nr. 18 und vom 29. Juli 1893, L.-G.-Bl. Nr. 21) nachstehende Löschordnung aufgestellt, welche den Zweck hat, durch die Sicherung eines zielbewußten und geordneten Vorgehens beim Löschen eines Brandes das Leben und Eigenthum

der Bewohner zu schützen und die Gemeinde vor einem größeren Brandunglücke zu bewahren. Behufs zweckmäßiger Vertheilung der den einzelnen Personen im Falle eines Brandes obliegenden Pflichten, sowie zur Vermeidung von Unordnungen wird folgen des angeordnet: Punkt 1. Der Ausbruch einer Feuersbrunst innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde wird bekannt gemacht durch Ein Brand in einer Nachbargemeinde wird signalisirt durch Punkt 2. Nach 8 8 des vorbezogenen Gesetzes ist jeder Ein wohner

und selbst jeder Fremde in der Gemeinde bei S'rafe verpflichtet, über Aufforderung des Gemeinde- Vorstehers oder seiner Bestellten innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde unentgeltliche persönliche Dienste zur Bewältigung des Brandes, soweit er hiezu fähig und sein eigenes Vesitzthum nicht in Gefahr ist, zu leisten, und die aus diesen Anlasie von ihm nicht benöthigten Geräthe zuin Herbeischaffen des Waffers und zum Löschen des Feuers beizustellen. Außerdem ist die Gemeinde nach § 9 des Gesetzes verpflichtet

, auch den Nachbargemeinden bei Feuers brünsten nach Thunlichkeit Hilfe zu leisten. Punkt 3. Zur Leitung der Spritzen, zur Führung der Schläuche, zum Besteigen der Gebäude usw. hat der Gemeinde- Ausschuß in der Sitzung vom folgende Personen bestimmt: Ueber erfolgte Aufforderung durch den Gemeinde- Vorsteher haben sich die Obengenannten am bestimmten Orte und zum festgesetzten Zeitpunkte vollzählig zu ver sammeln, damit sie in die ihnen zugewiesenen Auf gaben eingeführt werden können. Punkt 4. Um sich mit der Behandlung

und Bedienung der Löschgeräthschaften möglichst vertraut zu machen, hat diese Löschmannschaft von Zeit zu Zeit, wenigstens aber zweimal im Jahre über ergangene Aufforderung des Gemeinde-Vorstehers „Löschproben" abzuhalten, im übrigen aber sich alle jene Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die für eine erfolgreiche Löschaktion noth- wendig erscheinen. Punkt 5. Ueber sämmtliche Löschgeräthschaften hat die Ge- nieinde ein genaues Inventar zu führen und dafür Sorge zu tragen, daß dieselben sich jederzeit

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 18 von 18
Datum: 02.02.1900
Umfang: 18
ordnet, daß sie bis zur Ermittlung ihres wirklichen Heimatrechtes oder bis zur neuen Erlangung eines solchen einer Gemeinde zuzuweisen sind, in der sie als heimat berechtigt zu behandeln sind. (§ 18.) Da den eben er wähnten Anspruch aber nur österreichische Staatsbürger haben, können auch nur solche, aber nicht auch Aus länder einer österreichischen Gemeinde zugewiesen werden. Sehr häufig ist aber in derartigen Fällen nicht nur das Heimatrecht, sondern auch die Staatsbürgerschaft der Person

nicht mit absoluter Sicherheit zu ermitteln. Dann muß nach den Umständen des einzelnen Falles untersucht werden, ob wenigstens Anhaltspunkte vor handen sind, die darauf schließen lassen, daß der Heimat lose Oesterreicher sei. Solche Anhaltspunkte wären bei spielsweise: die Geburt in einer österreichischen Gemeinde, der ausschließliche oder doch überwiegende Aufenthalt in Oesterreich, eine vorwiegend in Oesterreich gebräuchliche Sprache und Dialekt u. dgl. Sprechen diese Umstände dafür, daß der Heimatlose

sind, von ihrer jeweiligen Aufenthalts-Gemeinde verpflegt werden. Eine ausdrück liche gesetzliche Vorschrift über ihre Behandlung ist nicht vorhanden. Es wäre zur Bekämpfung des Vagabunden thums sehr wünschenswerth, wenn solche Individuen auf Staats- oder Landeskosten in geeignete Anstalten unter gebracht werden könnten. Bisher ist dies nicht möglich. Die Zuweisung heimatloser österreichischer Staats bürger geschieht in einer bestimmten Reihenfolge, wobei als Grundsatz angenommen wurde, daß die Heimatlosen

jener Gemeinde zugewiesen werden sollen, der sie sich während ihrer Lebenszeit nützlich gemacht haben oder mit der sie vermöge ihrer Lebensumstände die meiste Berührung hatten. Erst wenn sich in dieser Hinsicht kein Anhaltspunkt ergiebt, kommt der rein zufällige Moment des letzten Aufenthaltsortes in Betracht. Aus diesem Grunde und mit Rücksicht darauf, daß jeder Stellungsbezirk ein bestimmtes Kontingent zum Militär abzustellen hat, wird ein Heimatloser in erster Reihe der Gemeinde zugewieseu

des abgeleisteten Militärdienstes Zugewiesenen, von allen Gemeinden des Stellunqsbezirkes gemeinsam zu tragen sind. (8 27.) Wurde der Zuzuweisende zum Militär nicht assentirt, so ist er der Gemeinde zuzuweisen, in der er sich vor dem Zeitpunkte des zur Frage kommenden Heimatrechtes am längsten, wenigstens aber ein halbes Jahr lang un unterbrochen und bei ganz gleich langem Aufenthalte in zwei oder mehreren Gemeinden zuletzt nicht unfreiwillig aufgehalten hat. (§ 19, Z. 2.) Auch bei diesem Zu weisungsgrund

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 4 von 20
Datum: 24.02.1906
Umfang: 20
Nr. 4 Seite 30 ^Tiroler Gemeinde-Blatt" Befristung solcher Konzessionen aufgestellt weiden. Mit dieser Frage wird sich in erster Linie eine um die Mitte dieses Monats stattfindende interministerielle Kon ferenz, bestehend aus Vertretern des Handels-, des Finanz-, Eisenbahn- und Ackerbauministeriums, sowie des Ministeriums des Innern neuerlich beschäftigen Die Konferenz wird sich überdies mit der Frage des Wafserkrästekatasters beschäftigen und dürfte auch in der Lage sein, weitere Mitteilungen

ausgesprochen, daß die Verpachtung einer Privatgeschäftsvermittlung nach den bestehenden Vor schriften nicht grundsätzlch ausgeschlossen er scheint und daß die Landesbehörden über der artige Verpachtungsgesuche nach freiem Ermessen zu entscheiden haben. FVagekasteir. Grmtdverkauf bei Teilwald. 1 Frage: Wenn bei einem Teilwald, welcher laut Waldzuweisungsurkunde, welche auf Grund der kaiserlichen Entschließung voin 6. Februar 184-7 verfaßt wurde, der Gemeinde zugc- wiesen worden ist, ein Grundverkauf

stattsiudet, wem gehört der Kaufschilling, der Gemeinde oder dem Teil waldbesitzer ? Antwort: Der Gemnnde, weil der Teilwaldbe sitzer wohl das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungs recht in diesen Teilwaldungen haben kann, das Eigen tum an selben aber der Gemeinde zusteht. SchtllhMlsblM. Frage: Ein Teil der Gemeinde K L. ist in der Gemeinde A. seit Februar 1904 ein geschult. Beide Gemeinden haben jetzt ein neues Schul haus gebaut. Wohin müssen nun die eingeschulten Steuerträger der Gemeinde

K. L. die Schulhausbau- Umlagen bezahlen, nach K. L. oder nach A? Antwort: Die Auslagen für Schulhausneubauten sind von der eingeschulten Gemeinde im Sinne des 8 69 des Schulgesetzes vom 1. Mai 1904 Nr. 40 nach dem Verhältnisse der in den eingeschulten Ge meindegebieten zu entrichtenden direkten Staatssteuern aufzu bringen, zu welchen Gemeindezuschläge eingehobcn werden. Kirchprobstdlenste. Frage: 1. Kann ein Be sitzer in einer katholischen Gemeinde gezwungen werden, Kirchendienste zu leisten, wie Kirchprobst

machen? als Urkunde resp. Dokument hiezu lesteht eine von der Gemeinde seit dem Jahre 1770 geführte Liste, in welcher die Kirchpröbste verzeichnet sind. 2. Wer schreibt solche Dienste vor, in welchem Gesetze ist diese Sache verhandelt (begründet)? 3. Ist Mitwirkung als Kirchenmusiker kein Kirchen dienst und zur Befreiung als Kirchprobst? 4. Welchen Vorgang hat die Gemeinde, wenn kompetent, einzuhalten bei der Vorschreibung zu solchen Diensten? und welche Gründe befreien von Kirchendiensten? Antwort

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 11 von 18
Datum: 31.08.1901
Umfang: 18
dasselbe halb jährig K 2.50, ganzjährig K 5.—. Sämmtliche Bestellungen, Abonnementsgelder rc. sind an die Administration nach Imst zu richten, alle schriftlichen Beiträge und Fragen dagegen an Herrn Franz Haueis, Sekretär der Gemeinde Willen. Städte- und ttandgenieriidetag in St. gölten am 6., 7. und 8. Juli. Die stetig zunehmende Belastung der Gemeinden durch den übertragenen Wirkungskreis, die steigenden Anforderungen an den eigenen Wirkungskreis, zeitigte endlich in den Gemeinden das Bestreben, zu beiden

Wirkungskreis eine Entschädigung leisten, daß der Staat den Gemeinden gewisse Einnahmen zu weisen müsse, damit sie den Verpflichtungen, welche aus dem eigenen Wirkungskreise hervorgehen, nachzukommen in der Lage seien. J Diese Schmerzen haben nicht nur Hie-Städte mit eigenem Statute, sondern auch die^ übrigen Städte und Orte des Staates. Der übertragene Wirkungskreis hat in letzter Zeit bedeutend an Umfang zugenommen. Wenn nur möglich, schiebt der Staat der Gemeinde zu, was er kann. Wie werden die Gemeinden

in Militärsachen in Anspruch genommen! Nehmen wir nur die Militärpäsie heraus, wie viel Gänge, Schreibereien haben die Gemeinden damit. Was intereffirt dies die Gemeinde, ob der Mann bei dieser oder jener Kompagnie sein soll, jede Trans- ferirung des Mannes verursacht der Gemeinde Arbeit, dreimal im Jahre sind Waffenübungen und eine Kon- ttollsversammlung. Das Militär hat somit genug Ge legenheit, die diversen Aenderungen im Militärpaffe bei der militärischen Vorstellung des Mannes vorzunehmen, aber nein

! — die Gemeinden müssen zu diesem Zwecke in Anspruch genommen werden. Das neue Steuergesetz hat den Gemeinden wieder eine Last mehr auferlegt, was muffen die Gemeinden nicht da Alles bestellen. 8 267 des Steuergesetzes be stimmt, daß die Bestellungen 1. durch die Organe der Behörde, 2. durch die Gemeinde-Vorstehung, 3. durch die Post vollzogen werden sollen. Was thun die Be hörden^ Sie nehmen die Mitte, die Gemeinde-Vorsteh- ungen hiezu heraus. Wie viele Vorladungen, welche die Gemeinde nicht im Geringsten

sind solche geworden, daß der eigene Wirkungskreis theilweise hintangestellt norden muß. Es fehlt nachgerade die Schaffungsfreude für den eigenen Wirkungskreis. L_-27 ..Gemeinde-Ordnung zählt auf, was die Gemeinden auszuführen hätten, aber nicht können, weil eben die Mittel hiefür fehlen. Den Be wohnern soll es in der Gemeinde Wohlbehagen, leibliche und geistige Fürsorge soll den Bewohnern zu theil werden, Schule, Straßen und Wege, sanitäre Einrichtungen, Polizei, Armenwesen rc sollen auf der Höhe der Zeit

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 18 von 18
Datum: 22.06.1901
Umfang: 18
der Mithilfe der Feuerwehren des Bezirkes und der feuerwehrfreundlichen Bewohner ergab der Glückstopf ein solches Resultat, daß eine Spritze angeschafft werden konnte. Der Lieferant war der Mitgründer Josef Schmidt in Absam, welcher dieselbe zu einem sehr mäßigen Preis lieferte. Ehrenmitglieder der Feuerwehr sind noch Dr. Otto Stolz, Gauverbandsvorstand, Josef Melzer, Obercom- manvant der Innsbrucker Feuerwehr. Die Gemeinde Absam darf stolz auf ihre Feuerwehr sein. Heil Ihr! Fragekasten. M. Cassierstelle

: Nachdem nach § 51 der Gemeinde ordnung bezüglich der Annahme oder Ablehnung der Bestellung die Vorschriften des § 19 der Gemeinde ordnung gelten, können Sie die Wahl zum Gemeinde kaffier mit Rücksicht auf Ihr Alter von über 60 Jahren ablehnen. M. L. B. Einhebung einer Weidetaxe. Frage: In der Gemeinde, wo ich wohne, ist es herrkömmlich, daß die Bauern soviel Vieh auf die Gemeindeweide bringen — „ausschlagen" — dürfen, als sie mit eigenem Heu überwintert haben. Ich beziehe nun ziemlich viel Heu

von einer zwar eigenthümlichen aber in einer andern Steuergemeinde gelegenen Wiese, und so wird mir öfters zu großer Viehausschlag vorgehalten; man plant sogar für das betreffende überzählige Vieh eine separate, er höhte Weidetaxe zu verlangen oder eine Taxe auf jeden Centner aus fremder Gemeinde stammenden Heues zu legen, wie es in einigen Nachbargemeinden üblich ist. Kann die Gemeinde das ein- und durchführen und müßte ich mir dies gefallen laffen? Antwort: Die Einführung einer besonderen Weide taxe für das überzählige

Vieh wäre wohl schwer durch führbar und würde fortwährenden Streitigkeiten Thür und Thor öffnen. Wohl aber wäre die Einhebung einer Taxe für in die Gemeinde eingeführtes Heu zulässig. P. P. M. Hinausgabe der Originalentscheidungen oberer Instanzen an Parteien. Gegen einen Beschluß des Gemeinde-Ausschusses, wegen einer Gemeindeum lage, habe ich in der gesetzlichen Frist eine Beschwerde bei der Vorstehung eingereicht, und diese Beschwerde wurde von der Gemeindevorstehung an den h. Landes ausschuß

gesandt. Ist die Erledigung des Landesaus schusses mir nicht im Originale von Seite der Ge meindevorstehung zuzustellen? Antwort: Nein. Wenn Sie jedoch Mißtrauen gegen die Gemeindevorstehung hegen, können Sie sich an den Landesausschuß mit der Bitte um eine Ab schrift der Entscheidung wenden. Sitzgeldzahluug von in den Heimatsverband Aus genommenen. Frage: Muß ein Bauer, welcher 16 Jahre in derselben Gemeinde im Aufenthalt ist, an allen Gemeindenutzungen theilnimmt und bisher 4 fl. Sitzgeld bezahlte

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 12.09.1902
Umfang: 16
sind, sieht man bei der Raiffeisenkasse, da selten einer eine Spareinlage macht, während Kinder und Mägde öfter kleine Einlagen machen. Daß die Gutsbesitzer kein Geld einzulegen haben, dafür ist schon gesorgt. Es ist in unserer Gemeinde seit Menschengeden ken so gewesen, daß die Bauerngüter über den wirk lichen Wert taxiert wurden. Besonders in den sech ziger und siebziger Jahren sind die Anwesen, die in derselben Zeit verhandelt oder im Erbsweg über nommen wurden, viel zu hoch bewertet worden

eingeführt wird, wegen dem Besitz der Teilwälder entstanden ist. In der Gemeinde Antholz wurden die Wälder in den Jahren 1795— H97 unter die sämtlichen Haus- und Grundbesitzer verteilt. Auf welchen Erwerbstitel dies geschah, weiß ich nicht. Damals war Antholz noch fürstlich brixnerisch. Seit der Zeit wurden diese zugeteilten Wälder, und es gehört fast der ganze Waldstand dazu, von den Parteien als zu ihren Anwesen ge hörig, somit als Eigentum betrachtet, und es wurden auch dieselben bei der im Jahre 1857

stattgehabten Katastralvermessung in den betreffenden Grundbesitz bögen eingetragen. Nur einzelne Waldteile, solche die in der Nähe von Wildbächen sind, als Bachwald benannt und wo das Holz zu Bachverbauten genommen wird; dann weit abgelegene Wälder an der Holzgrenze, um die, wie es scheint, zur Zeit der Verteilung, wo das Holz noch fast keinen Wert hatte, kein Private froh war, weil auch für diese ein Besitzer resp. Eigentümer aufgestellt werden mußte, solche gehören der Gemeinde

und hat dieselbe einen eigenen Grundbesitzbogen hiefür. Derselbe weist noch immerhin das beträchtliche Flächen maß von 423 Hektar und 76 Ar Wald für die Gemeinde als solche aus. Den Wirrwarr, der ent stehen wird, wenn bei der kommenden Grundbuchs anlegung die Teilwälder den bisherigen Waldbesitzern genommen und vielleicht der Gemeinde zugeteilt werden sollten, hoffe ich nicht zu erleben. Was ist es dann mit den Katastral-Mappen und Mappen - Protokoll und den Grundbesitzbögen, auf den k. k. Gerichten mit den Kauf

- und Pfandverschreibungs urkunden, den Verlassenschafts-Abhandlungen von verstorbenen Grundbesitzern? Daß es aber für die Allgemeinheit nicht besser wird, sondern manche Nachteile bringt, wenn die Teilwälder als Eigentum der Gemeinde im Grund buche eingetragen werden, und die Parteien nur das zum Haus- und Gutsbedarfe nötige Holz daraus beziehen dürfen, das sehen wir an unserer Nachbar gemeinde Oberrasen. Dort sind die Wälder unverteilt. Mit dem Gemeindehaushalt ist es deshalb nicht besser bestellt. Obschon

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Seite 2 von 16
Datum: 28.06.1908
Umfang: 16
Das 360 Millionen-Anlehen der Stadt Wien ist perfekt geworden. Ein Teilbetrag von 150 Millionen Kronen ist an ein Bankenkonsortium unter Führung der Bodenkreditanftalt und der Länderbank zum Kurse von 95% begeben worden. Ein weiterer Teilbetrag von 50 Millionen wurde in Option zum Kurse von 95'/, begeben. Me Schuldenlast der Gemeinde Wien erreicht hiemit den Betrag von 680 Millionen Kronen. Mannschaftsverpflegung. Wie au- Wien gemeldet wird, beabsichtigt die Heeresverwaltung die verhältnismäßig

wertvollsten und preiswürdigsten animalischen Nahrungsmittel: wie Milch (insbesondere die wenig gewürdigte Magermilch), Topfen und Käse nunmehr in weiter als bisher gehender Weise für die Mann« schaftsverpflegung heranzuziehen. Die Delegationen. Gerichts bezirk Hopf garten : Gemeinde Kirchberg: Pöll Ulrich, Kiechl Matthäus, Riedl Rupert, Oberlechner Georg, Schipflinger Paul, Widmann Markus, Astl Anton, Schroll Johann, Böhmer Johann, Beihammer Sebastian. Gemeinde Briren i. T.: Kogler Josef, Jesacher Simon

, Schermer Sebastian, Widauer Leonhard, Margreiter Sebastian, Seekircher Josef, Aschaber Michael, Schwab- egger Sebastian, Straif Peter, Stöckl Johann. Gemeinde Westendorf: Manzl Michael, Hetzenauer Andreas, Aschaber Josef, Walter Nikolaus, Äntleitner Georg, Schober Andreas, Hölzl Johann, Fuchs Johann, Fuchs Wolfgang, Walter Josef. Gemeinde Hopfgarten-Land: Fuchs Josef, Allram Josef, Oberhäuser Andrä, Krimbacher Balthasar, Collo- gna Alois, Sieberer Alois, Schlechter Franz Xaver, Kruckenhaufer Leonhard

, Wurzrainer Rupert, Krall Martin, Schroll Balthasar, Astner Johann, Hotter Lud wig, Pechriggl Josef, Oberhäuser Johann. Gastl Leon hard, Fuchs Bartlmä, Hosfmann Josef, Leitner Sebast. Gemeinde Hopfgarten-Markt: Maier Jakob, Oberhäuser Andreas, Ehrensberger Josef, Hoscher Stefan, Achrainer Michael, Buchberger Marttn. Tauglich befundene Fremde: Wie die „Deutschnationale Korrespondenz" schreibt, sollen die Delegationen in der zweiten Hälfte September einberufen werden. Nationale Verrücktheit. Wie verhetzt

mit 1. Juli 1908 abläuft, werden ersucht, um eine Unterbrechung in der Fortsendung des Blattes zu vermeiden, bei Fortbezug uns die Bezugsgebühr baldigst einzusenden. Ergebenst Die Verwaltung des „Kitzböheler Boten". Bei der am 15., 16. und 17. Juni l. Js. stattgefundenen Assentierung wurden nachstehend aufgeführte Jünglinge der 1., 2. und 3. Alters klasse für tauglich befunden. Gerichtsbezirk Kitzbühel: Gemeinde Waidring: Auer Josef, Schreder Johann. Gemeinde Kösfen: Ritzer Josef, Gründler Johann, Schlaft

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 14 von 20
Datum: 21.02.1903
Umfang: 20
und Offiziere des Heeres und der Landwehr, als eine unzweckmäßige Einrichtung, a u f z u l a s s e n." In formeller Beziehung wird beantragt, diesen An trag mit allen in der Geschäftsordnung bezüglichen Abkürzungen, sofort dein Wehrausschusse zuzuweisen. Wien, 10. Februar 1903. Die Gemeinde-Vorsteher werden wohl alle in der Anschauung einig sein, daß die KontrolsVersammlungen eine Last sind. Die politische Behörde verlangt die Anwesenheit der Vorsteher beim Kontrolsakie (gesetzlich ist dies nicht begründet

und einzusenden. Dieses Zettelchen ist sehr bezeichnend Der Gemeinde-Vorsteher hat somit das Vergnügen, die Akte des Militärs und der Land wehr zu kontroliren. Sieht er nun im Passe, daß der Mann der Kontrole beigewohnt hat, so hat er den Paß der politischen Behörde einzusenden und diese spedirt denselben an das betreffende Militär-Institut. Dieses konstatirt dann wieder feierlichst, daß thatsächlich der Mann der Kontrole beigewohnt hat. Der Paß geht dann wieder an die Gemeinde-Vorsteher zurück

, welcher ihn dem Manne zuzustellen und die Empfangsbestätigung wieder vorzulegen hat. Also Arbeit in Hülle und Fülle hat der Gemeinde-Vorsteher aus der Kontrolsversamm- lung. Die von den Gemeinden geforderten Arbeiten in der Evidenthaltung könnte ganz gut den Gendarmerie posten überwiesen werden. Diese könnte bei ihren Patrouillen die Meldungen annehmen. Hiedurch wäre den Meldepflichtigen die Meldepflicht nicht erschwert, den Gemeinden aber eine Last abgenommen. Der Staat würde dadurch nicht in Gefahr gerathen

. Wir hoffen, daß der Antrag des Abgeordneten Hofmann angenommen wird. In solchen Angelegen heiten sollen die Abgeordneten ohne Unterschied der Parteistellung geeinigt Vorgehen. In der Staatsmaschine ist nur eine Kleinigkeit, was die Gemeinde trifft, aber viele Kleinigkeiten geben große Arbeit und Mühe. Also fort mit diesen von der Gemeinde. MitthMANSen au& dev Kvaxis. Zur Entscheidung über Ersatzansprüche wegen eines durch eine widerrechtliche von der Gemeinde im selbständigen Wirkungskreise vorgenommene

Amts handlung' entstandenen Schadens sind die ordentlichen Gerichte berufen. Geltendmachung eine Entschädigungsanspruches wegen Ucberschreitnng des Answeisnugsrechtes der Gemeinde. Das k. k. Kreisgericht in Teschen hat mit Beschluß vom 27. März 1902, G.-Z. 0g I. 14—2, das über die Klage des A., Grundbesitzers in 3£, wider B., Grundbesitzer in U-, und die Gemeinde P., zu Händen des Gemeindevorstehers B-, wegen Ersatz von 8225 Kronen sammt Nebengebühren eingeleitete Verfahren wegen Unzulässigkeit

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 13 von 24
Datum: 12.05.1911
Umfang: 24
und Schreibens kundig ist, (eventuell noch bei- E znsetzen: „und des Zeugnisses E über den Besuch des Waldwärter- knrses") wiederhole ich die ergebene Bitte: Die löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft geruhe mir die Stelle eines Waldaufsehers in der Gemeinde . . , zuzuerkennen. Unterschrift. (Von außen halbbrüchig.) K. k. Bezirkshauptmannschaft in N. N., Gutsbesitzerssohn in bittet um Zuerkennung der ausgeschriebenen Wald-Auf- seherstelle in der Gemeinde Wie gesagt, kann dieses Gesuch auch bei der Gemeinde

, daß letzterer die Parzelle binnen einer bestimmten Frist' frei zu stellen habe, und eine Aus zahlung des Kaufschillings von dieser Freistellung abhängig gemacht wird. Frage 4082: In unserer Nachbargemeinde herrscht die Maul- und Klauenseuche und besteht die Befürchtung, daß die Seuche auch in unserer Gemeinde übergreift. Wie ist es mit dem Auftrieb auf die Alpe, wenn letz tere in einem anderem Gemeindcgebiete liegt? Antwort: Gegen den Auftrieb des Viehes aus deiner nicht ver seuchten Gemeinde

auf die in einer anderen Gemeinde einliegenden Alpe be steht an und für sich kein Anstand. Nur müßte, falls das Vieh durch eine verseuchte Gemeinde durchgetrieben werden müßte, die Bewilligung der zu ständigen k. k. Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden, damit diese Behörde einen Weg vorschreibt, auf welchem der Durchtrieb, ohne Gefahr einer Seuche-Verschleppung, erfolgen kann. — Siehe Briefkasten. Frage 4083: Habe eine Kuh, die mit der Untugend des Zungenschlagens stark behaftet ist. Kann mir ein Käufer etwas anhaben

nur ganz taugliche, des Lesens und Schreibens kundige unbescholtene Männer aufzunehmen. Das Gesuch, welches auch im Wege der Gemeinde, in welcher die Waldauf seherstelle zur Besetzung gelangt, eingebracht werden kann, könnte nach fol gendem Wortlaute verfaßt werden: jl Krone-j Löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft [ Stempel ] in In der Gemeinde ist die Stelle eines Wald aufsehers zur Ausschreibung gelangt. Ergebenst Gefertigter bittet um Verleihung dieser Stelle und motiviert seine Bitte wie folgt

: A Bewerber ist laut Taufschein A in der Gemeinde geboren, demnach . . Jahre alt und in der Gemeinde zuständig. B Laut Beilage B erfreut sich derselbe eines guten Leumundes 0 und diente Bittsteller laut 0 im . . Kaiserjägerregimente als ... . Frage 4084: Könnte man nicht die Bewilligung erhalten, um gesunde und beschaute Mastochsen von M. nach L. und Umgebung treiben zu dürfen? Antwort: Wir raten dir, ein mit einem Kronenstempel versehenes Gesuch an die k. k. Statthalterei zu richten

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Seite 14 von 20
Datum: 18.04.1903
Umfang: 20
-Ergänzungs- b ezirkskommandos in Jicin wurde abgestellt. Bezüglich der Anregung auf Abänderung der Ver ordnung bemerke ich, daß den wichtigsten Grundsatz für eine geordnete Evidenz der nichtaktiven Mannschaft die weitestgehende Sicherheit in der Berichterstattung der *) Kein Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Kostentragung. Die Red. sind. Diese letztere Maßnahme bedingt übrigens keinen ins Gewicht fallenden Arbeitsaufwand, weil lediglich ein leerer Umschlagbogen mit dem bezüglichen Vermerke vorzulegen

. Unter dem 8 6 des Landesvertheidigungs-Gesetzes hat sich aber der k. k. Minister ganz ausgeschwiegen. Nachdem dieses Gesetz speziell für Tirol und Vorarl berg gilt, so dürfte man Anlaß nehmen, im Landtage ausdrücklich hierauf zu verweisen. Versammlung öev Gemernde- Sctvetävc Tirols. Am 4. April d. I. fand im Gasthause zum „Pfau" in Bozen eine Versammlung von Gemeinde-Sekretären Deutsch- und Jtalienisch-Tirols statt, zu welcher über 30 Herren erschienen sind. Herr Franz Haueis (Wllten), als Obmann des deutschtirolischen

Herrn Vaja (Salurn), für die Italiener Herrn Decolle (Arco). Nun ergriff Herr Haueis das Wort zu einer längeren Rede. Er betonte zunächst die Bedeutung der Gemeinde als solche, die ein Grund pfeiler des Staates, ein Hauptfaktor seiner Machtstellung sei. Bis jetzt habe man die Gemeinden zurückgedrängt und viel zu wenig beachtet; das mttffe in Zukunft anders werden. Das Gemeindewesen müsse einer ge deihlichen Entwickelung entgegengeführt, müsse mehr in den Vordergrund gerückt werden. Nun sei

aber einer der wichtigsten Förderer des Gemeindewesens der Ge meindesekretär. Er sei der objektivste in der Gemeinde, er stehe über den Parteien. Der Bürgermeister und Nr. 7 Tiroler Gemeindeblatt' Seite 63 unheimliche Röthe, geängstigt darüber, weckte er die Hornisten und Herrn Kommandanten der Feuerwehr. Dieser überzeugte sich auf einem erhöhten Punkte, daß das Feuer weit entfernt und allmählich im Abnehmen begriffen sei, daher eine Allarmirung unterblieb. In der That brannte es am Silzerberg, wo unsere Hilfe zu spät

und wie man nachg hends hörte wegen Mangel an Wasser doch nutzlos gewesen wäre. — Am 30. März Mittags ertönte schon wieder das Feuersignal durchs Dorf; in der Frakton „Höll" der Gemeinde Pfaffenhofen, stieg ein dichter, schwarzer Qualm empor, der auf ein Unglück deuten ließ. Da der Weg dorthin für ein Spritze fast unzugänglich ist, rückte der Herr Kommandantstellvertreter und Gemeinde vorsteher Gufler mit einer Abtheilung Mannschaft mit Handspritze und kleineren Geräthen ab, konnte aber bald einrücken

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 17.04.1914
Umfang: 16
Bahnen er halten. Assentierungen. Die heuerige Hauptsüllung sin- i bet statt: In Imst mit 130 Stellungspflichtige am , 27., für die Gemeinde Silz mit 210 Stellungs- ; pflichtigen am 28. und 29. Mai, für die Gemeinde Reutte mit 300 Stellungspflichtige am 5., 6., (7.) Juni, für die Gemeinde Land eck mit 294 Stellungs pflichtige am 20., (21.), 22. Mai, für die Gemeinde Ried mit 83 Stellungspflichtige am 23. (24.) Mai, für die Gemeinde Nauders mit 111 Stellungs pflichtigen am 25. Mai, für die Gemeinde

Telfs mit 230 Stellungspflichlige am 16. und 17. Juni, für die Gemeinde Mieders mit 111 Stellungs pflichtige am 18. Juni, für die Gemeinde Steinach mit 58 Stellungspflichtige am 19. Juni, für die Ge meinde Hall mit 300 Stellungspflichtige am 10., - (11.). 12. Juni, für die Gemeinde Schw az mit 263 Stellungspflichtige am 14. und 15. Mai, für die Ge- j meinde Fügen mit 84 Stellungspflichtige am 16., ! (17.) Mai, für die Gemeinde Zell mit 160 Stell- j ungspflichtige am 18. Mai, für die Gemeinde Kitz

- j bühel mit 344 Stellungspflichtige am 4., 5., 6., \ (7.), Juni, für die Gemeinde Hopfgarten mit ; 122 Stellungspflichtige am 8. Juni, für die Ge meinde Kufstein mit 529 Stellungspflichtige am . 27., 28., 29., 30., (31.) Mai, für die Gemeinde , Raltenberg mit 191 Stellungspflichtige am (1.), 2. und 3. Juni. ; Kurs für Blitzableitersetzer. Das Gewerbe- Feuilleton. « Es ist ein Segen für jedes Haus | Und tiefen Studiums wert, * | Daß man das Beste von dem sucht heraus || x Was einem das Schicksal

ab durch 14 Tage beim Steuerreferat in Imst und bei allen Gemeinde vorstehern des politischen Bezirkes Imst zur Einsicht nahme durch die Steuerpflichtigen auf. — (Assentierungen.) Unter Rubrik „Inns brucker Lokalnachrichten" finden die Stellungs pflichtigen nähere Daten über die Hauptstellung 1914. — (Die Oster-Feiertage) brachten uns heuer herrliches Wetter; besonders zeichnete sich der Sonntag als ein schöner Frühlingstag aus. Das war den vielen Ausflüglern sehr willkommen. Ja G u n g l g r ü n bot

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 01.07.1904
Umfang: 16
, kann die Minderheit es nicht verhindern. Die Maschine darf aber in diesem Falle nicht etwa nur denjenigen zur Verfügung ge stellt werden, die für den Ankauf waren, sondern muß nach gerechten Grundsätzen allen in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Es kann z. B. bestimmt werden, daß für die Benützung ein be stimmter Betrag in die Fraktionskasse zu zahlen ist. von der Benützung ausgeschlossen kann jedoch niemand werden, wenn die Maschine aus Fraktionsgeldern gekauft wurde. Krage 392: In unserer Gemeinde

ist der Wald besitz sehr ungleich verteilt. Wahrend einige über flüssigen Waldbesitz haben, haben andere keinen. In der Gemeinde ist noch unverteilter Wald; kann die Verteilung des Waldes nicht erzwungen werden? Antwort: Die Gemeinde kann nicht gezwungen werden, unverteilten Wald zu verteilen. Auch wenn sie wollte, ist die Behörde, die das ausschließliche Bewilligungsrecht hat, gewöhnlich gegen die Ver teilung. Die Nutzung am Gemeindegute steht jedem in gleicher Weise'zu. Die Nutzung aus Gcmeinde- wäldern

wird gewöhnlich für den Gemeindehaushalt verwendet, kommt also jedem im Verhältnisse seiner Steuerkraft zu gute. Wo keine Gemeinde-Umlagen getrieben werden, kommt es vor, daß überschüssige Einnahmen aus den Gemeindewäldern nach demVer- hältnisse der Grundsteuer an die Gemeindemitglieder verteilt werden. Weitergehende Anrechte hat niemand. Die UnLerstützungspflicht der Gemeinde tritt erst bei vollständiger Verarmung ein. Wer nichts hat und nichts verdienen kann, muß von der Gemeinde ganz erhalten

; o) über gut zurückgelegte Volksschule. (Erwünscht ist es ferner, wenn jeder Bewerber eine kurze Darstellung seiner Beschäftigung seit dem Ver lassen der Volksschule bis nun beilegt, sowie ein Empfehlungsschreiben seiner Gemeinde oder der betreffenden landwirtschaftlichen Bezirksgenossen schaft.) Alle jene Bewerber, welche bereits andere Schulen besuchten, haben weiters ihre sämtlichen Schulzeugnisse beizubringen; ä) über einen gesunden Körperbau; diesem Zeug nisse ist überdies der Impfschein beizulegen

; f) eine Beschreibung ihres bisherigen Lebenslaufes nebst einem Empfehlungsschreiben seitens der landwirtschaftlichen Bezirksgenossenschaft oder der Gemeinde: g) die schriftliche Erklärung, daß sie sich zum Be suche des zweijährigen Kurses an der Landes anstalt verpflichten; h) Mittellosigkeitszeugnis. Alle Bewerber müssen auch durch Ablegung einer Aufnahmsprüfung aus den Volksschulgegenständen den Nachweis liefern, daß sie im stände sind, dem Unterrichte an der Anstalt mit Nutzen zu folgen. Die Schüler erhalten

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 16 von 20
Datum: 20.05.1905
Umfang: 20
Seite 76 „Tiroler Gemeinde-Blatt" Nr. 9 nisterialoerordnung vom 20. März 1895, R. G. B. Nr. 43, kundgemachten „Organischen Bestimnmngen für die Gendarmerie" werden ausdrücklich il re Pflichten und Rechte als Soldaten erwähnt. Laut § 7 der mit derselben Verordnung verlautbarten „Dienstin struktion für die k k. Gendarmerie" schwört der Gendarm, „die ihm in seiner Eigenschaft als Soldat nach den militärischen Gesetzen und Vorschriften obliegenden oder besonders vorgezeichneten Pflichten

daten nach außen hin in seinem Verkehre mit der Zivilbevölkerung ergeben, erhellt aber auch, daß der Gendarm zur Gemeinde seines Dienstortes 'infolge seines Dienstes keineswegs in solcher Beziehung tritt wie der Gesetzgeber sie zwischen den dauernd angestelltcn Be amten und Dienern des Staates usw. und der Ge meinde ihres Dienstortes vorausgesetzt und daher an den Antritt eines solchen Amtes die Folge des Er werbes des Heimatrechtes geknüpft hat. Diese Auffassung wird auch unterstützt

konnte der V. G. Hof nicht zu der Ansicht kommen, daß durch die angefochtene Entscheidung das Gesetz verletzt worden sei. Die Beschwerde mußte daher abgewiesen werden. (Erk. v 7. April 1904 Z. 3518.) Besorgung gerichtlicher Zustellungen in Strafsachen durch die Gemeinden. (Erk. v. 7. April 1904, Z. 3537.) Die Gemeinde K. wurde im Jnstanzenzuge unter Berufung des ß 213, kaiserl. Patentes vom 3. Mai 1853, R.G B. Nr. 81, verpflichtet erklärt, über Ver langen des Kreisgerichtes in St. gerichtliche

Zustellungen in Strafsachen durch ihre eigenen Organe zu bewirken. Dagegen wurde von der Gemeinde Beschwerde erhoben, worin dieselbe die Gesetzmäßigkeit dieser Entscheidung bestreitet, weil die Gemeinden nach den §§ 27 und 28, der Gemeinde-O., im übertragenen Wirkungskreise nur zu Leistungen herangezogen werden können, welche ihnen durch die Gesetze vorgeschrieben werden; mangels einer speziellen geschlichen Vorschrift könne aber zur Begründung der der bf Gemeinde auferlegten Ver pflichtung

, in dessen Bezirk die Zustellung geschehen soll, darum ersuchen. Hiernach haben zwar Zustellungen außerhalb des Gerichtsortes in der Regel durch die Post zu geschehen, es bleibt jedoch die Be urteilung der Zweckmäßigkeit einer anderen Zustellungs Nr. 9 ,Tiroler Gemeiudc-Blalti Seile 77 weise und insbesondere die Inanspruchnahme der Ge meindevorsteher für diesen Zweck in das freie Er messen der Gerichte gestellt, ohne daß der Gemeinde in dieser Beziehung ein Einspruchsrecht zustehen würde. Hiernach erscheint

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 28.02.1913
Umfang: 20
Wille; an- dererseits muß man bedenken, daß ein solcher Wirt, wie jede andere Person, die Zigarren usw. gleich teuer bezahlen muß, aber den Schaden hat, wenn durch das Aussu3)en das eine und andere Stück verdorben wird. Es geschieht dies heute allgemein, ohne daß die Finanz behörde dagegen einschreitet. Frage 159: Möchte von der Gemeinde ein brach- liegendes Grundstück zur Vergrößerung meiner Wiese kaufen. Braucht die Gemeinde hiezu einer besonderen Bewilligung? Antwort: Die Veräußerung, Verpfän

- düng oder bleibende Belastung einer zum Stammvcr- mögen oder Stammgute der Gemeinde oder ihrer Anstalten gehörigen Sache bis zum Werte von 500 Gulden (1000 Kronen) be darf laut § 86 der Gemeindcordnung der Bewilligung des Landesausschusfes. Ein diesbezüglicher Beschluß seitens der Gemeinde müßte also dem Landesausschusse zur Genehmigung vorgelegt werden. Nachdem es sich um einen als Wald eingetragenen Grundkomplex han delt, so raten wir, vorher die Einwilligung der Forst- bchörde zur Umwandlung

ist mir ein Ziegcnbock entlaufen. Später erfuhr ich, daß der Bock in einer an- deren Gemeinde angetroffen und über Anordnung des Gemeindevorstehers als räudcverdächtig getötet worden sei. Was ist da zu tun? Antwort: Diese Frage könnte nur nach ge- nauer Kenntnis des Sachverhaltes beantwortet wer den, weil eine ganze Reihe von Umständen vorerst auf- zuklären wären. Du hast auch nicht mitgeteilt, ob der getötete Bock vergraben oder dessen Fleisch verwendet worden ist. Einen Prozeß zu führen

, welcher bei gutherzigen Nachbarn Unterkunft fand. Ter Kaufpreis ist inner- halb zwei Jahren zn bezahlen. Könnte die Gemeinde die Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin verhindern, da der zweite Hof für 600 K im Austrag keine Sicherheit bietet und der Ausgedingler in Kürze von der Gemeinde zu erhalten sein wird? Antwort: Ein Ausweg in dieser Angelegenheit könnte nur in der Weise gefunden werden, daß die Gemeinde beim zuständigen Bezirksgerichte um die Bestellung eines Kurators für den schwachsinnigen

Ausgedingler aus Grund des § 269 des bürgerlichen Gesetzbuches ansucht, da derselbe seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen und seine Rechte nicht selbst wah- ren kann, wodurch der Gemeinde Schaden erwächst. Sache des Kurators wird es dann sein, der Kuratels behörde von der Angelegenheit Mitteilung zu machen und von ihr die Ermächtigung einzuholen, daß er, nö tigenfalls auf gerichtlichem Wege, das Ausgedinge für seinen Pflegebefohlenen gegen die Verkäuferin sicher- stelle. Im Falle eine Klageführung

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Tiroler Grenzbote
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Seite 3 von 12
Datum: 08.03.1903
Umfang: 12
sich äußerte, daß er Wörgl den Rücken kehren würde, wenn er zur Rücknahme seiner Bestimmungen gezwungen würde. Im Uebrigen ist hier die Meinung stark verbreitet, daß der Hr. Pfarrer besser getan hätte, auf Abstellung des Unfuges hinzuwirken, der sich allsonntäglich beim Eingang durchs Hauptor abspielt. Das wäre viel beffer gewesen, als einen Zustand zu provozieren, der Aerger- nis und Beunruhigung in der Gemeinde erregt hat und den Frieden und die Achtung vor der Kirche gefährdet. (Denkwürdiges Geschenk

Beifalles zu erfreuen. Auch die Aufführung der „Heimat", jener harmlosen Suder mann'schen Komödie, wurde von der zahlreichen Zu hörerschaft reichlichst applaudirt. Am Mittwoch den 11. ds. gelangt die Operette der „Bettelstudent" zur Aufführung. Zell a. Z. (Versammlung.) Es wird uns geschrieben: Am 1. Mürz fand hier eine Versammlung der Vorsteher der 17 Gemeinden, welche beim Zeller Spitale Rechte besitzen, statt. Eine etwas lebhafte Debatte entspann sich bei Besprechung der Freiplötze. Die Gemeinde Zell

, welche sich der damalige Gemeindevorsteher Anton G ründl er im Vereine mit dem Gemeinde-Sekretär Fahringer zu Schulden kommen ließen, in ziemliche Unruhe versetzt. Die Genannten wurden Hiewegen zur gerichtlichen Verantwortung gezogen, und dann von der k. k. Be zirkshauptmannschaft Kitzbühel ihres Amtes enthoben. Von Seite der Steuerträger wurde aber immerhin noch das Vorhandensein größerer Delikte befürchtet, so daß sie im März v. I. sich an den hohen Landes ausschuß von Tirol mit der Bitte wendeten, die ge summte

von Gründler und Fahringer gepflogene Ver mögensverwaltung der Gemeinde Küssen einer ein gehenden Prüfung zu unterziehen. Durch diese Eingabe von 28 Steuerträgern in ihrer Ehre gekränkt, erhoben Gründler und Fahringer die Klage beim k. k. Bezirksgerichtes Kitzbühel. Zufolge Urteils des letzteren wurden die Angeklagten (Joh. Wörgötter, Georg Huber, Franz Fuchs, Katharina Lettner, Simon Kirchmayer, Josef Fischer, Margaret Koidl, Peter Niedrist, Josef Stadler, Simon Hacker, Kaspar Landegger, Joh. Höflinger

1902 am " Allerwenigsten darum zu tun gewesen sei, eine all fällige Richtigstellung in den Büchern, bezw. eine Ueber prüfung der Kasfagebahrung der Gemeinde Küssen her beizuführen, sondern daß die Unterfertiger vielmehr aus Gehässigkeit Beschuldigungen kränkendster Art erhoben und die Einleitung der strafgerichtlichen Untersuchung beantragten. Diese Behauptung entspricht jedoch nicht dem In halt der erwähnten Eingabe. In dieser Eingabe stellen die 28 Unterfertigten die Bitte an den Tiroler Landes

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 28.09.1923
Umfang: 8
um Hilfe rief. Diebstähle. Aus dem Hausgange Angerzellgaste Nr. 2 wurde ein neues Leiterwagerl weggeführt. — Einer Serviererin wurde aus der Kredenz eines Konzertsaales ein neues Ledertäschchen mit über 270.000 K Bargeld entwendet. Großer Einbruch im Rauschbrunnenhof. In der . Nacht zum Mittwoch wurden von mindestens vier Tätern im Alpengasthof Rauschbrunnen, Gemeinde Hötting, durch Einbruch Getränke, insbesondere Meine, Schnäpse und Himbeersaft, samt Korbfla schen und Saumsaß im Werte von 15 Millionen

Plache gelegt, diese > befestigten die Diebe an einer Stange und so tru- i gen fie den Pack zutal. Den Faßwein trugen sie (m ebenfalls gestohlenen Feuereimern davon. Die Bande ließ es aber nicht bei diesem einen Besuch bewenden, sondern kam nach einigen Stunden, um 3 Uhr früh, zurück und wiederholte ihren „Besuch" in derselben Art und Weise. Gemeinderatssitzung in Hötting. Montag den ■ 1. Oktober findet um 4 Uhr nachm, im Beratungs- .saale der Gemeinde Hötting eine Sitzung des Ge- - meinderates statt

im Baumstrunk. Aus Aurach wird be richtet: Auf der Schwammerlsuche fanden Sonntag den 23. ds. Spaziergänger in einem hohlen Baum strunk versteckt einen gotischen Kelch. Er war in der nahen Waldkapelle „Mariahilf" wahrscheinlich von- zwei auf der Reise befindlichen Burschen über das hohe Gitter gehoben und versteckt worden. Aus Angst vor der Delogierung zusammenge brochen. Aus Reutte schreibt man uns: Der nach Reutte zuständige Franz Hauser mußte seine in der Gemeinde Ehenbichl gelegene Wohnung räu men

und er zog mit seiner Frau und seinen Kin dern in die durch den Todesfall seiner Schwester frei gewordene Wohnung in Reutte. Kurze Zeit darauf erhielt er von der Gemeinde den Auftrag, die Wohnung sofort zu räumen, widrigenfalls er delogiert werde. Am vergangenen Montag sollte nun die Delogierung tatsächlich stattsinden. Als der Polizeiwachmann und ein Gendarm die De logierung durchführen wollten, mußten sie unver richteter Dinge wieder abziehen, nachdem inzwi schen die Frau des Franz Hauser aus Angst

vor der Delogierung einen schweren Herzanfall erlitt, so daß sie in Lebensgefahr schwebte und über ärzt- lichen Auftrag da? Bett hüten muß. Der Doktor hat daher bis auf weiteres die Delogierung unter- sagt. Hoffentlich Klingt es bis dorthin, der Fa. milie eine Wohnung zu verschaffen. Wir bemer ken nun hiezu, daß Hauser durch die eigenmächtige Inanspruchnahme der Wohnung sicherlich nach dem Gesetze im Unrechte war, da alle frei werden den Wohnungen von der Gemeinde als angefor dert gelten und Hauser erst

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 18.10.1907
Umfang: 16
Aauernöriefe. A m p e z z o, 4. Oktober. (Ausländer — Ehrenbürger in Ampezzo) Eine ganz eigentümliche Gemeinde-Ordnung und Gemeindewahlordnung, wie es eine solche in unserem lieben Vaterlande sonst wohl kaum noch geben dürste, muß die Gemeinde Hayden (Ampezzo) besitzen, denn die Gemeindevorstehung dortselbst verleiht sogar Leuten, die das österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzen, das Ehrenbürger recht. Also Würden und Rechte, die vollkommen gesetzwidrig sind. Aber man kümmert

sich in der Gemeindestube in Ampezzo nicht gerade viel um Gesetze und eS ist in dieser herrlichen Gemeinde schon vieles den Gesetzen zum Hohne geschehen, was in einem anderen Orte wohl kaum möglich gewesen wäre. Man sagt nicht umsonst, daß best Ampezzanern so Manches noch von den Zeiten der venetianischen Republik anhafte. Nun zur Sache. Auf Grund des Gesetzes kann nur öst erreichisch en Staatsbürgern, die sich um die Gemeinde verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht in einer Gemeinde verliehen

werden; dessenungeachtet hat der Gemeinde- Ausschuß in Hayden zwei Am e r i k a n e r i n n e n mit Namen AnnaPowerS-Potts und Lady (Frau) Emilie Buery-Howart, also zwei Ausländerinnen, die das österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzen und die sich um das Gemeindewohl auch keine beson? der en Verdienste erworben haben, zu Ehrenbürgerinnen ernannt, sie mit Diplome beteilt und beide anläßlich der letzten Gemeinde- AuSschußwahl als Ehrenbürger in die Wählerliste des ersten WahlkörperS ausgenommen. Diese Ernennung

wäre an und für sich belanglos, aber trotzdem muß es auffallen, warum die immer auf das Gesetz pochende hohe Staatsbehörde sich nicht aufrafft, diesen Gemeindebeschluß aufzuheben, da derselbe doch klipp und klar ungesetzlich ist und außerdem nur geeignet ist, die Gemeinde lächerlich zu machen. Unwissenheit kann die Behörde wohl nicht vorschützen, da ihr dieser gesetzwidrige Gemeindebeschluß in einem Rekurse bekanntgegeben wurde, der eine andere sehr eigentüm liche Angelegenheit betrifft

Bauern dieser Gemeinde von der k. k. Bezirkshauptmannschaft auf gefordert, an einem bestimmten Tage zu einer bestimmten Stunde bei der Bezirkshauptmannschaft zu erscheinen, um darüber einvernommen zu werden, ob die im Gesuche angeführten Befrei ungsgründe tatsächlich vorhanden sind oder nicht. Als die vorge ladenen Bauern fragten, wer ihnen die Auslagen vergüte, erhielten sie zur Antwort, sie sollen sich dieselben vom Barer des Militär pflichtigen, derselbe ist ein armer Teufel, auszahlen laffen

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Alpenländer-Bote
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Seite 9 von 12
Datum: 21.07.1918
Umfang: 12
nicht zu erreichen. Der vorstehende Hin weis trifft nämlich auch bei dir zu. --Kugelrund 1). Die Einstellung infolge der Enthebung ist gesetzlich rich. tig. 3.) Bei der Gemeinde eine neue Unterhaltsbei- trags-Anmeldung auf Grund der Militärdienstleistung des nächsteingerückten Sohnes aufnehmen lassen. 3.) Trifft das vorstehend unter St. N. O. Gefragte zu. Nnterinntalerin. Erhalten. Gute Besserung; werde es nicht vergessen. Tintenstift ist für Volksbotenbriefe das schlechteste Schreibzeug, das es gibt

, jeder andere Blei stift eignet sich besser. — Provisor. Durch die landw. Bezirksgenossenschaft an den Laudeskulturrat. Die Be stätigung der Dienstdauer soll durch die Gemeinde und Dienstgeber erfolgen. — Edelweiß. Kannst gut schreiben und verstehst auch, was in eine Zeitung gehört, also tu es. — Patriarch. Du bist aber wirklich musterhaft flei ßig. Gruß. — Tisens. Die letzte Karte war frischweg 8 Tage auf dem Wege. Sonst gehts in 2 bis 3 Tagen schon doch durchschnittlich. — K. Z. Soviel wir wissen, bleibt

; 14.000 K Gemeinde «>4.000 K Gemeinde Galsaun; 200.000 K Gemeinde Latsch; 254.000 K Gemeinde Matsch; 100.000 X Gemeinde Schluderns; 71.000 X Gemeinde Morter; 40.000 X St. Josefspital, Fiera di Primiero; 160.000 X Giovanni Tosfol, Primiero; 200.000 X Geiueinde Canal S. Bovo; 15.000 X Sebastian Gadenz, Fiera; 9000 X Gemeinde Canaze; 20.000 X Gemeinde Si^er; 14.700 X Pfarr- ikrche Unsere liebe Frau im Schnalsertale. Im Wege der Kollektivversicherung des Witwen- und Waisensonds haben die meisten

Standschützenkompagnien des Lairdcs bedeutende Zeichnungen äuf die 8. Kriegs anleihe abgeschlossen. Davon seien erwähnt: 487.060 X Standsch.-K. der Generalgemeinde Fleims- tal; 34.000 X Standsch.-K. der Gemeinde Primiero und Forno; 67.009 X Standsch.-K. Tramin-Kaltern; 73.009' Kronen Standsch.-K. Gries bei Bozen; 65.000 X Stand- ; schützenkomp. Reuttc; 33.000 K Standsch.-K. Sterzing; 109.000 K Standsch.-K. Rattenberg-Kustein; 31.000 K Standsch.-K. Brixen; 15.000 X Standsch.-K. Sarnthein; 44.000 X Standsch.-K. Nauders-Ries

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 5 von 10
Datum: 04.03.1899
Umfang: 10
— (Bergbau am Tsckirgant.) Wiemanuns mittheilt, hat sich ein reichsdeutscher Unternehmer, ein ! gewisser Herr Klein am Tschirgant das Schurfrecht erworben und lässt dortselbst gegenwärtig nach Zink blende, Blei und Silber graben. Die Aufsicht über die Arbeiten, für welche Angehörige der Gemeinde Karrösten engagirt wurden, leitet Herr Bergverwalter Wörz in Ried, Oberinnthal. Hurglthal. (Kurpfuscherei). Wie man hört, soll vor kurzem das Leben einer in den besseren Jahren stehende Dienstmagd

in Obst ei g der ärzt lichen (?) Behandlung eines Kurpfuschers zum Opfer gefallen sein. Der Todfall erregte in der dortigen Gemeinde ein um so größeres Aufsehen, als man allgemein daselbst der Meinung ist, der betreffende Kurpfuscher sei auch Schuld daran, daß jene Person ohne Empfang der heil. Sterbsakramente dahinge schieden ist. Wie lange man etwa noch den Mann mit seiner Universalsalbe für Vieh und Leute unge stört sein sauberes Handwerk treiben läßt? Wieming. Der Markt in Bar wies am 26. Februar

. Hochw. Emerich Kecht in Lähn. Obmannstellv. Josef Berktold, Bichelbach. Karl Klotz, „ Joh. Adam Fässer, „ Johann Schennach, Wängle. Um das Zustandekommen des Vereines haben sich hochw. Herr Pfarrer Jußl und Herr Gemeinde vorsteher Köck besonders verdient gemacht. Jams. Die am letzten Sonntag hier stattgehabte Dekonrung des hochw. Herrn Dekan Ritsche mit dem ihm vom Kaiser verliehenen Franz-Josef-Orden gestaltete sich zu einer hehren, patriotischen Feier, gleichwie diese in Imst, Reutte

Reichs- und Landtagsabgeordneter Haueis hielt eben falls eine Rede, in welcher die Verdienste des Herrn Dekan hervorhob, die sich derselbe um unsere Gemeinde erworben. Das öffentliche Wirken des Gefeierten sei aber auch weiter hinausgedrungen über die Marken der Gemeinde durch seine Thätigkeit im Landtag und durch das beständige Eintreten für die Einigkeit so wohl in der Gemeinde, als auck im Oberinnthal überhaupc. Das einige und geschlossene Vorgehen sei nicht zum geringsten Theil der Thätigkeit

des hochw. Herrn Dekans zu verdanken. Er sei ein Mann reicher Kenntniss, reicher Erfahrung und eifrigster Pflichter füllung, ein Priester, wie er sein soll, der sich für seine Gemeinde opfert, den seine Aufopferung beinahe an den Rand des Grabes gebracht hat. Dafür wolle er im Namen der Gemeinde als Ehrengabe zum heutigen Tage geloben, treu und fest zu ihm zu stehen, einig mit ihm zu wirken für das alte Tiroler Programm: für Gott, Kaiser und Vaterland. Aom Höstvauverein Landeck Durch die wohl wollende

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 6 von 16
Datum: 23.02.1907
Umfang: 16
, den der Abzug der Garnison von Imst bedeutet, muß man hier ver suchen, den Fremdenverkehr besser zu fruktifizieren, als bisher. Auch das Telephon ist ein Mittel zu diesem Zwecke und deshalb darf die Gemeinde den auf sie fallenden Kostenanteil von etwa Kr. 1500—1800 nicht scheuen. Im Gemeinde-Aus schuß wird demnächst ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden und es ist höchst wünschenswert, daß derselbe zur Annahme gelangt. — (Aufruf.) Imst ist durch den Verlust der Landesschützen-Garnison wirtschaftlich

. Infolge der Vieh haltung kann man in diesem Belang zwar nicht jeden Stein des Anstoßes aus dem Wege räumen. Aber bei einigem guten Willen wird sich eine größere Reinlichkeit im Stadtinnern doch erzielen lassen. Die Gemeinde selbst wird eigene Organe für die erübrigende Säuberung bestellen und so die Bemühungen der einzelnen Parteien ergänzen. Eine Hauptaufgabe aber wird sein, Listen anzulegen über alle jene Unterkunftsräume, die für den Fremdenverkehr in Verwendung ge nommen

der landw. Bezirks-Genossen schaft Imst statt. Zu dieser entsendet der Landes kulturrat den Wanderlehrer Herrn Hußmann von Rotholz. Letzterer wird über die örtlichen Vieh versicherungen mit Rückversicherung beim Lande sprechen und Aufklärung geben. Da diese Ange legenheit von großer Wichtigkeit für jede Gemeinde und jeden einzelnen Landwirt ist, so ersucht die Vereinsleitung um- vollzähliges Erscheinen. Arzl bei Imst. Am Sonntag in der Früh, als die Leute in die Frühmesse gingen, sahen sie am Pfarrstadl

des Bahnhofes an der Kohlberg- lehue eine unnötige Schädigung unserer wirtschaft lichen Interessen. Herr Ingenieur Riehl und der Vertreter der'Handels- und Gewerbekammer Inns bruck, Herr Dr. Koster, haben in ihrem Gutachten zur Trassenrevision sich auch dahin geäußert, daß dem Wunsche der Gemeinde Ehrwald um Näher legung der Station zu entsprechen sei. Im ■ ministeriellen Erlasse lautet der betreffende Passus, der die Ergebnisse der Trassenrevision beiseite ! schiebt, so: „Die Lage

der in Km. 23 1 / 6 an der ; Kohlberglehne projektierten Station wäre beizube- l halten, nachdem die Gemeinde Lermoos in der eventuellen Einschaltung einer Personenhaltestelle in ! Km. 22 keinen hinlänglichen Ersatz für den Nachteil erblickt, welcher dieser Gemeinde : durch die von den Gemeinden Ehrwald und Biber wier angeregte Verschiebung der in Km. 23 1 / 6 pro jektierten Station zum Eingänge in den Paß Ehr wald rücksichtlich des Frachtenverkehrs entstehen würde. Die diesfalls von der Gemeinde Lermoos beanspruchte Errichtung

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Schwazer Bezirksanzeiger
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Seite 5 von 8
Datum: 02.06.1917
Umfang: 8
und die Arbeiten in nicht ZU langer Zeit von neuem begonnen werden müssen. GA. Forst rat Hochleittter kommt auf die ObstverwertUng zu sprechen und wendet sich gegen die vom Ernähruttgsministerium geplante Zen tralisierung derselben. Wenn all Private zu Eitt- siedezwecken kein Zucker abgegeben werde, dann werden eben viele Früchte und besonders die Bee ren nutzlos zugrunde gehen, da sie dann Nicht gesammelt werden. Bezüglich Beistellung von Zucker wird sich die Gemeinde mit dem Obst bauverein ins Einvernehmen

setzen. Als zweiter Punkt der Tagesordnung ist die Beschlußfassung über die Zeichnung der SLadt- gemeinde zur 6. Kriegsanleihe vorgesehen. Der Bürgermeister bemerkte, daß der Magistrat kei nen direkten Antrag stelle. Nachdem Bürger meister K n ap p- sowie die GA. U n t e rl e ch - n e r, LAbg. G e b h a r t Und Direktor Zischet sich für die Zeichnung von 1 Million Kronell aus gesprochen hatten, beschloß der Gemeindeausschuß einstimmig, a u f d i e 6. K r i e gs a n l e i h e 1 Million Kronen

, da sie auf der Post zu lange liegen blieben. Beim Äussieden seien dann vielleicht 40 Deka Abgang gewesen. Davon dürfte das Gerede stammen. Das sei aber die Stadt überhaupt nichts angegangen. Die Versendung von Lebensmitteln könne eben nicht nach dem Amtsschimmel vorgenommen werden, weil dann alles verdirbt, bis sich der in Bewe gung setzt. Die Erledigung aller die Lebensmit telversorgung betreffenden Fragen erfolge daher immer von seiten der Gemeinde sofort ohne Auf schub. Auch die Bezirkshauptmannschaft gehe

ge genwärtig so vor. Zwischen der Gemeinde und dem Lebensmittelvetsorgungsreferettten der Be- zirkshauptmannschaft. Dr. Possini, bestehe das beste Zusammenarbeiten, wodurch auch die Rasch heit bei allen Erledigungen in diesen wichtigen Fragen gesichert sei. Da die Tagesordnung erschöpft und weitere Anträge und Anfragen nicht Mehr gestellt wur den, so schloß der Bürgermeister mit Dank an die GeMeindeaUsschußmitglieder die Sitzung. 6. Kriegsanleihe int Bezirke Schwaz. Wie bei der letzten Kriegsanleihe

bei der BezirkshäUptmannschaft eirte eigene Annrelde- Und Auskunftsstelle unter der Leitung des Herrn Baron Buh! geschaffen, welche bisher 100.000 K Zeichnungen vermittelte. Vor Pfingsten fanden Versammlungen statt in den Gemeinden JeNbach, Fügen, Zell und Kaltenbach. Am Pfingstsonntag vormittags fand in Hart iine Versammlung statt» deren. Besuch in Anbe tracht der kleinen Gemeinde und der weiten Ent fernungen geradezu glänzend genannt werden muß. Ebenso war auch die Aufnahme der Ansprü chen, welche der Vertreter

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