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Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 26.11.1908
Umfang: 8
Aastelverband der Schornsteinkästen und dem diesem ganz I analogen Verband — — als schlechtem, nicht zu I empfehlendem Ersatz des richtigen Verbandes, weil leichtere Arbeit bedingt,— — für Pfeiler, Gurten und Bögen antreffen. Auch der Läuferverband bei ein halb Stein- Überdeckung gehört hie her. - Fall A ist der allgemeinste, ■ am seltensten verkom mende. Er kann vereinfacht werden, indem man einmal in der zweiten Schichte nur die lotrechten strichlierten, den Querfugen ent eil 8 fi£.a. FallC

fiFZ. sprechenden, Li nien benützt Fall B siehe Figur 2 oder das andere mal die wag- IBiBIIIIBBI rechten, strichlier- i TU 7117 ~ 71 721 ten Linien für die ! rH r Langfugen Fall 0 . siehe Fig. 5 . B und 0 sind Verdrehungen einer Figur um 90° und dadurch möglich, daß der Ziegel vier Viertel der Fugenverwechslungsweite lang und zwei Viertel derselben breit ist. Weitere Varianten dieser drei Fälle sind insoferne Möglich, als nicht alle vorhandenen Teilungslinien benützt werden, vielmehr in bestimmter

. Die Fugenausteilung t B H - -H-* JL findet nach Fall B statt. Siehe Fig. 4 , rechte Seite, hieher gehört der Läu fer-, Schornstein-, Fach- werksverband mit ein Viertel der Steinlänge verwechselten Fugen; der Binderverband in beiden Abarten; der Verband für Blauern, deren Dicke gleich ■ einem geraden und ungeraden Vielfachen einer halben Steinlänge ist.- —»üiaii A — jiac)i B Bei einer Blauerstärke von dem ungeraden Viel fachen einer Viertelsteinlänge ist Fall A vorhanden. hieher gehört ferner die Linwölbung

auf Auf, in Ringscharen, auf dem Schwalbenschwanz. II. Zierverblinde. Block-, Areuz-, holländischer-, Gotischer-Verband zählen unter Fall B oder wenn man will, dessen Varianten, welche regelmäßig einzelne Linien des Betzes benützen oder ttegieren.' III. Verband für BI a verenden, Pfeiler, Gurten . und Bö g.en.. Für das unmittelbare Ende gilt auf eine (bei Drei viertelsteinen), eventuell fünf Viertel der Steinlänge (bei Riemen) die Einteilung tiach Fall A, Fig. » linkes Ende. hieher gehören rechteckige Pfeiler

ein solches bilden, es wird mit hin eine 'Verschiebung der Stoßfugen schon an einer Seite, also Ecke, ge nügen, wodurch wir die bekannte schematische Teilungsfigur (Figur 9) erhalten. Anschließend sind hieher gekröpfte Pfeiler, Pfeiler mit Vorlagen, Gurt- bogenpfeilcr, Areuz-, Bündel-, zusam mengesetzte Pfeiler zu zählen, bei welchen wir rücksichtlich der vorhandenen Endbildungen, Ein- sprünge, beliebig gewählter Abmessungen zweckmäßig'nach Fall A in zwei Varianten austeilen werden. (Schluß folcU

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 09.06.1909
Umfang: 8
ist folgende^ zu berück sichtigen: Die Steuer wird nicht nach dem Gesamterbe be messen, sondern nach der Höhe der einzelnen Legate. Hin terläßt zum Beispiel jemand 20.000 Kronen in Legaten zu 4000 Kronen, so tverden die einzelnen Legate besteuert. Für den Grad der Verwandtschaft wurden fünf Gruppen gebil det. 1. Fall: Erben in direkter Venvandtschaftslinie oder Ehegatten. 2. Fall: Verlvandte bis zum dritten Grade... 3. Fall: Weitere Verlvandte oder Fremde. 4. Fall: Personen im Dienstverhältnis. 5. Fall

: Inländische Stiftungen für Unterrichts-, Wohltätigkeits- und Humanitätszwecke. Be träge bis zu 400 Kronen sind durchaus steuerfrei. Der ivei- tere Tarif beträgt: . . . - 400 bis 300 Kronen erster und vierter Fall der Ver wandtschaft steuerfrei, zlveiter und fünfter Fall 5 Prozent, dritter Fall 10 Prozent. Ueber 600 bis 1000 Kronen erster Fall 1.25, zweiter Fall 5, dritter Fall 10, vierter Fall 1.25, fünfter Fall 5 Prozent. Ueber 1000 bis 5000 Kronen erster Fall 1.25, zweiter Fall 6, dritter Fall

11, vierter Fall iiach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser, fünfter Fall 5 Prozent. i Ueber 5000 bis 10.000 Kronen erster Fall 1.25, zweiter. Fall 7, dritter Fall 12 Prozent, vierter Fall wie früher l nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser), fünfter Fall 5 Krozent. . . > Ueber 10.000 bis 50.000 Kronen erster Fall 1.50, zwei ter Fall 8, dritter Fall 13 Prozent, vierter Fall wie früher, fünfter Fall 5 Prozent. ---» ^ Ueber 50.000 bis 100.000 Kronen, erster Fall 2> Zlveiter Fall 9, dritter Fall

14 Prozent, vierter Fall wie früher, fünfter Fall 5 Prozent. Ueber 100.000 bis 250.000 Kronen erster Fall 2.5, zweiter Fall 10, dritter Fall 15 Prozent, vierter Fall wie früher, fünfter Fall 5 Prozent. Ueber 250.000 bis 1,000.000 Kronen, erster Fall zweiter Fall 11, dritter Fall 16 Prozent, vierter Fall wie früher, fünfter Fall 5 Prozent. Ueber 1,000.000 bis 2,000.000 Kronen erster Fall 3.50, zweiter Fall 12, dritter Fall 17 Prozent, vierter Fall wie früher, fünfter Fall 5 Prozent. Ueber 2,000.000 Kronen

erster Fall 4, zweiter Fall 13, dritter Fall 18, vierter Fall wie früher, fiinfter Fall 5 Proz. Bei der Schenkungssteuer wird die Progression bloß nach dem Grad der Verwandtschaft bestimmt. Sie wird eingeho ben bei Schenkungen Mischen lebenden Personen, und zwar bei Ulibeweglichen Gütern immer, bei beweglichen nur daim, wenn ein Schriftstück über die Schenkung vorliegt. Auch hier sind Wohlfahrtsstiftungen in der Steuer herabgesetzt worden und wie in Erbschaftsfällen scharfe Maßregeln

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Tiroler Wastl
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Seite 28 von 32
Datum: 22.12.1901
Umfang: 32
, wo von gewissen Aerzten Menschen als medicinische Versuchs-Kaninchen benützt werden. Einen neuen, ungeheuerlichen Fall zieht der „Vorwärts" ans Ta geslicht : Im Band 62 des bekannten „A r ch i v s für klinische Medicin" findet sich eine Ab handlung eines Arztes Namens Dr. Strubell, ersten Assistenten der medicinischen Klinik in Jena, über einige Fälle von Diabetes iusixidus (eine Art Harnruhr mit hochgradig gesteigertem Durstgefühl), die wir so zur Kenntnis) unserer Leser bringen

, wie sie in der „Medicinischen Reform", einem von Dr. Hexmann (Berlin) redigirten Blatte, Nr. 23, 9. Juni 1900, enthalten ist: „Ich weiß nicht, ob der nachfolgende Fall be reits von ärztefeindlicher**) Seite ä la Fall Neisser ausgeschlachtet ist; wenn es noch nicht der Fall sollte, so hoffe ich, daßdieKenntnisdessel- b e n unter uns bleiben möge. In einer nur Collegen zugänglichen (!) Zeitschrift glaube ich aber den Fall besprechen zu dürfen, um daran zu zeigen, daß in der That manche Forscher der Frage nicht ge nügend

es scheinen, als wenn ein Quentchen von Berechtigung in dieser Behaupt ung läge, sonst könnte man schwerlich sich erklären, wie ein Experimentator nicht mit Leichtigkeit Mittel und Wege gefunden haben sollte, um den Versuch so anzuordnen, daß sowohl die Resultate der Forsch ung gesichert, als auch die Gesetze der Humanität gewahrt blieben. Ter nun folgende Fall, der typisch ist, soll hier mit des Autors eigenen Worten wieder gegeben werden. Es handelt sich um eine im klebri gen sehr interessante

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 19 von 24
Datum: 22.11.1902
Umfang: 24
liegt ein eigenthümlicher Fall, in welchem die Verwandschaft eine Rolle spielt, vor. Der Gemeinde-Vorsteher ist krank. Der I. Gemeinde rath bewirbt sich um die Konzession für ein Dienstmann- Jnstitut und hat der Gemeinde-Ausschuß eine Aeußerung hierüber abzugeben. Ich bin 11. Gemeinderath. Der Bewerber ist der außereheliche Vater meiner Frau und wird dies von ihm nicht geleugnet, ich bin sohin gleichsam der Schwiegersohn. Kann ich in dieser Sache den Gemeinde-Aus- schuß einberufen und meine Stimme

abgeben? Ersuche um gefällige Auskunft über diese gewiß interesiante Frage im geschätzten Gemeindeblatte. Antwort: Unseres Erachtens liegt hier der Fall der Befangenheit Ihrerseits vor. Den Gemeinde-Aus- schuß können Sie einberufen, haben aber abzutreten, wenn die berührte Angelegenheit zur Sprache kommt, es hat der unbefangene III. Gemeinderath den Fall zu führen. Sollte ein III. Gemeinderath nicht gewählt sein, so muß die Sitzung verschoben werden, bis der Gemeinde-Vorsteher wieder thätig

sein wird. Nach ^unserem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche sind unehe liche Kinder vom Rechte der Familie und der Ver wandtschaft ausgeschlosien (8 165 allg. b. Gb.) Es erkennt aber das allg. bürgerliche Gesetzbuch im Ehe rechte sogar eine Verwandtschaft der Unehelichen und verbietet die Ehe in bestimmten Grade der Verwandt schaft, sowie der Schwägerschaft (§8 65 und 66 des a. b. G.) Die Beachtung unserer Antwort würde dem § 43 Gemeinde-Ordnung gewiß entsprechen. Es wäre nicht unintercsiant, wenn dieser Fall

zum Austrage kommen würde, d. h. Sie hätten die Sitzung für diesen Fall zu leiten und zu stimmen, und hiegegen sollte Protest erhoben werden. Gemeinde-Vorstehung B. Anspruch der Aerzte- kosten von der Heimatsgemeinde für behandelte Arme. Frage: In dieser Gemeinde wurde die Taglöhnerin R., zuständig nach P., krank; sie verlangte den ärztlichen Beistand des Gemeindearztes, welchem sie erklärte, daß sie nicht in der Lage sei, seine Kosten zu bezahlen. Der Arzt gab dies der Gemeinde-Vorstehung bekannt und

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 13.11.1908
Umfang: 16
vor den Behörden, aber wenn man sie Agrarbehörde taufe, sei dies, wie es scheine, nicht der Fall. Von Alpenmißwirtschast, soweit er die selben kenne, sei keine Rede. Die Zukunst werde lehren, daß seine Befürchtungen nicht ganz unbegründet gewesen seien. Abg. Gl atz (konservativ): Sie werden sich wundern, daß ich auch etwas dazu" sage. (Heiterkeit.) Redner führt aus, er wisse nichts von einer Mißwirtschaft auf den Alpen; das sei vielleicht in Nordtirol der Fall, in Südtirol wisse er nichts davon. Nach alten

Gepflogenheiten gehe es dort und sei der einzige Fall eines Zwistes, der dem Redner bekannt sei, auf gütlichem Wege beigelegt worden. Die Regierung habe nicht verstanden, das Prinzip der vollständigen Freiheit im wirtschaftlichen Leben richtig zu leiten. Aus diesem Prinzip heraus sei dann der Kampf aller gegen alle entstanden, der Pauperismus (allgemeine Verarmung) und der Kapitalismus. ES sei zu fürchten, daß die Regierung auch dieses Gesetz nicht zum Wohle des Volkes anwende. Die Mißwirtschaft liestcht

jeder zugeben. Redner erzählt einen ich rühu daß auf einer Alpe 68 Interessenten waren, von denen schnell c teressenten eine Melioration wollten, drei Interessenten aber-sit Rüc die Melioration mußte unterbleiben! Das ist doch eine MißwiMr die Gegenüber Prälat Treuinfels, der den früher erzählten Der! gegriffen hat, sagt Redner, er habe selbst den Fall als exM Antr (außergewöhnlich) bezeichnet und damit nur beweisen wollen, mngen man komme, wenn man konsequent (beharrlich) den StandpuDeutsch- römisches

Rechtes beibehalte. Das Gesetz habe sich nicht Mhne De einzelnen Fall zu richten, sondern nach einem Grundsatz. U092.35 achte jede Ueberzeugung, wenn nur die Absicht vorhanden sei,)elfch Volke Helsen zu wollen. bg. F, Nochmals Mißwirtschaft. husfts Abgeordneter Niedrist: Das Wort Mißwirtschaft mtrli:* eör * so oft betont, daß es den Anschein erwecken könnte, als ßlj; r ?? Alp wirte samt und sonders eine Mißwirtschaft hätten. w*' 1 * absolut nicht der Fall. Aber ich gebe Ihnen folgenden Fall denken

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 29.01.1904
Umfang: 16
eigenen Leibe verspüren, wie schwer er an dem Bauernstände gesündigt hat. — Es wird dahin kommen, daß ein Bauer nach dem anderen zu Grunde geht und anstatt, wie dies bisher der Fall war, daß der Bauernstand die besten Soldaten dem Staate liesert, werden wir es erleben, daß die bisher so kräftigen Bauernburschen krüppelhaft und abgetrieben der Assentkommission sich stellen werden, da die bäuerlichen Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihren Kindern die für die schwere landwirtschaftliche Arbeit

andere Be rufsforderungen gestellt werden, als dies bei unseren Vorfahren der Fall gewesen und daß von unseren Söhnen einst sicher noch mehr verlangt werden wird, als dies bei uns der Fall ist. Der Zeitgeist schreitet eben, dem rollenden Rade gleich, unaufhaltsam fort und wer nicht überfahren werden will, darf nicht Zurückbleiben. Man wird daher endlich doch allen Ernstes darauf bedacht sein müssen, der Jugend, die sich das landwirtschaftliche Feld zum Lebensberuf wählt, eine bessere und vollkommenere Facherziehung

zu teil werden zu lassen, als dies bisher der Fall gewesen. Es gibt allerdings auch im Bauernstände, sowie in jedem anderen Stande, von der Natur bevorzugte offene Köpfe, Talente, die sich durch leichtes Be greifen und durch Selbstbildung der gegenwärtigen Zeit anpassen, das aber sind nur vereinzelte Aus nahmen, die zwar daraus für sich ihren Nutzen schöpfen, aber deshalb nicht im stände sind, als Muster und Vorbild auch ihre gesamten Mitmenschen auf gleiche Stufe zu erheben. Unsere Bauern arbeiten

wird, wie es ja auch bei jedem anderen Berufe des gesellschaftlichen Lebens notwendigerweise der Fall ist. Das fehlt aber eben dem Bauernstände leider gänzlich und daher stoßen wir überall auf unzweckmäßige, mit dem Zeitgeist nicht mehr Schritt haltende Bewirt schaftung von Grund und Boden und die natürliche Folge hievon ist der stete Rückgang unseres Klein grundbesitzes. Ohne tüchtige Fachbildung wird nun auch der Bauernstand keinen Erfolg haben; auf dem Gebiete der Landwirtschaft haben sich ebenso wie überall im Laufe der Zeiten

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 8
Datum: 26.06.1909
Umfang: 8
erfolgte heute früh eine Explosion schlagender Wetter, wodurch acht Bergleute getötet und acht verletzt wurden. (B r a n d u n g l ü ck.) In Wattwil bei St. Gallen brannte in der Nacht zum 21. Juni ein Wohnhaus nieder. Sechs Männer und vier Frauen sind ini Feuer umgekonimen. Innsbrucker Schwurgericht. (Sechster Fall.) Am 18. Juni vormittags wurde der im Jahre 1874 zu Pregassina geborene, ledige Handlanger Maximilian Toniatti wegen des Verbrechens der Notzucht und der Uebertretung der öffentlichen

Sittlichkeit zu 2 ^2 Jahren schweren Kerkers mit einem Fasttag vierteljährlich verurteilt. (Siebenter Fall.) Nachmittags war angeklagt der 57 jährige, ledige Knecht Markus Muglach aus Rietz wegen Verbrechens der Notzucht, der schon 1896 wegen Notzucht und Schändung zu 2 ^2 Jahren Kerker verurteilt worden war. Er wurde zu 18 Monaten schweren Kerkers mit einem Fasttag vierteljährig ver urteilt. (Achter Fall.) Am 19. Juni vormittags hatte sich Johann Starre, geb. am 29. August 1867 zu Eberndorf in Kärnten

, lediger Hotelportier, wegen des Verbrechens der Notzucht, Verbrechens der Schändung und der öffentlichen Gewalttätigkeit im Sinne des 8 81 zu verantworten. Das Urteil lautete auf 5 Jahre schwerem, mit einem Fasttage vierteljährig verschärften Kerker. (Neunter Fall.) Otto Pedit, der am 19. nachmittags wegen Betrugs zur Verhandlung stand, erhielt 15 Monate schweren, mit einem Fasttage viertel jährig verschärften Kerker. (Zehnter Fall.) Der des Verbrechens des versuchten Raubmordes an der Witwe Rauch

im Kirschentale angeklagte Gustav Wissiak wurde bei der am 21. nachmittags festgesetzten Verhandlung von dem ihm zur Last gelegten Verbrechen freigesprochen. Die Geschworenen verneinten die auf versuchten Raubmord lautende Hauptfrage und bejahten die Frage auf Sinnesverwirrung, der Gerichtshof mußte daher infolge dieses Verdiktes ein freisprechendes Urteil fällen. (Elfter Fall.) Der Wohnungseinbrecher Anton Kaplenig, welchem am 22. Vormittags der Prozeß gemacht wurde, erhielt wegen mehrerer Einbrüche

eine schwere und verschärfte Kerkerhaft von 18 Monaten zuerkannt. Er wurde ferner zur Schadenersatzleistung an die Bestohlenen verurteilt. (Zwölfter Fall.) Bei der am 23. ds. Vor mittag gegen den am 1. August 1886 zu Velden in Bayern geborenen Max Eigensreiter durchgeführten Verhandlung wegen Notzucht wurde der Angeklagte schuldig erkannt und zu 4 Jahren schweren Kerker verurteilt. (Dreizehnter Fall.) Nachmittag stand vor den Geschworenen der am 1. Mürz 1879 in Inns bruck geborene, verehelichte Josef

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Tiroler Wastl
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Seite 2 von 16
Datum: 16.05.1909
Umfang: 16
gut an. Nix tragen manche Leute und manche Parteien To leicht lparieren wie ihre Schande Man soll das net für möglich halten, sondern vielmehr glauben, daß oam in aso an Fall die ganze' Welt zu eng wird. Das trifft auch für viele zu, ist aber net immer so. Je öfter mancher gsessen ist, und je ausgiebiger sich manche Parteien blamiert haben, desto ungenierlicher wandeln sie mit ihren schmutzi gen Hemden im Sonnenlicht, wos am hellsten scheint. Es ist noch jedermann sehr gut erinnerlich, wie grausam

haben. Diese im politischen Leben Innsbruck unvergeßliche Blamage ist so riesen groß gewesen, daß die reinlicheren Leut die damals an der Stirnseite dieser unendlich komischen Tischge sellschaft gsessen sein, sich beschämt zurückgezogen haben, aber das hat die Mander mit den eisernsten Stirn platten durchaus net abgeschreckt, und so ists koa Wun der, daß sie bei der heurigen Wahlhundswut gar auf Mr um was Tragt, was den: soll man zur Antwort oane aufs Maul hauen, und in dem Fall befindet sich unsere Bürgermeisterei

nach nix an ihm anszusetzen ist, als daß, daß es für jeden aufrichtig gemeinnützig denkenden den nachgerade schon berüchtigten Handelskammerunrat Zech verfallen sein und ihn als Retter der Gemeinde ratmoral gewählt haben möchten, obwohl ihm erst kürzlich wieder vor der breitesten Oefsentlichkeit die allerschäbigste Schmutzkonkurrenz einwandfrei und widerspruchlos nachgewiesen worden ist. Um den Fall wieder in Erinnerung zu bringen, sei nur ganz kurz bemerkt, daß dieser alldeutsche Moralathlet zur Schä

Protzerei nix sagen lassen will, weil es sich dummer Weise ein bildet, sich dadurch etwas zu vergeben. Diesen wirklich dummen Justamentstandpunkt nimmt es besonders in allen Kunstfragen ein und es fallt ihm net amal im Schlaf ein, auch nur von Fall zu Fall je einen Künstler zu Rat zu ziehen, obwohl seit Menschengedenken nie einer im Gemeinderat gsessen ist. D>a wird einfach, ohne je einen Kunstverständigen zu fragen, über die Schafsköpfe hinwegregiert, als ob die Kunst net die mindeste

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 27.10.1906
Umfang: 12
keine Antwort gab. Innsbruck, am 23. Oktober 1906. Lorenz Prieth Katechet an der Knaben-Volksschule in St. Nikolaus, Innsbruck. Zu diesen zwei Berichtigungen, welche so ziemlich alles wegberichtigen sollen, was wir über, den Fall geschrieben, teilt uns unser Gewährsmann folgendes mit: Als ich letzthin über die Mißhandlung eines Knaben der Volksschule in St. Nikolaus we- gen Nichtteilnahme an der Schulmesse berich tete, war ich nicht im Zweifel, daß der Ver öffentlichung des Falles sogenannte „Berich

hatte, aufmersam machte, daß er r'm Wiederholungsfälle mit dem „Spa nischen" Bekanntschaft mache. Diese meine Angabe über den Fall halte ich aufrecht. Was die folgende Bemerkung des Herrn Doblander betrifft, es sei aus diesem Grunde überhaupt noch kein Schüler „selbst wenn er wiederholt und ohne Grund der Schul messe fern blieb", bestraft worden, so muß ich mir den Einwand erlauben, daß er allzu viel behauptet, wie ich nachträglich noch dar legen werde. Was nun die Berichtigung des Herrn Ka techeten Prieth

ich einen Fall, der sich im Vorjahre zutrug, anführen. Derselbe Knabe hatte der Schulmesse nicht beigewohnt, war indes entschuldigt worden. Trotzdem wurde er eine Stunde in der Schule auf Geheiß desselben Herrn Prieth vom Klassen lehrer strafweise zurückbehalten. Die Mutter des Äraben stellte hierauf den Hoch würden zur Rede, worauf derselbe kurzweg in Abrede stellte, den Schüler solcher Art be straft zu haben, dieses werde jedenfalls der Klassenlehrer aus einem anderen Grunde veranlaßt haben. Daraufhin

persönlich im Pfarrwidum dort sijch dieserhalb beschwert und ist daher in der Lage gegebenen Falles noch mit nä heren und weiteren Details aufzuwarten. Wir glauben diesen Angaben unseres Ge währmannes nichts beifügen zu müssen, um unseren Lesern die richtige Beurteilung der beiden Berichtigungen zu ermöglichen. Aus Tirol. Hall. Bezugnehmend auf unserem Ar tikel vom 16. d. M., terlen wir mit, daß sich mittlerweile das k. k. Landesgericht be müht hat. über den Fall Preyer, des Stadt kämmerers von Hall

zu entscheiden und zwar wie folgt: Das erst richterliche Urteil über den Hendl- und Eierdiebstahl wurde bestätigt, trotzdem Zeugen (welche allerdings nicht oor- geladen wurden) es beeiden könnten. — Warum ? — Doch wurde die zu gleicher Zeit anhängige und voni k. k. Bezirksgericht Hall fallengelassene Anzeige wegen Fischdiebstahl im Wattentale aufgegriffen und zur weiteren Amtshandlung an das k. k. Bezirksgericht Hall übergeben. Das k. k. Bezirksgericht Hall lehnte diesen Fall zur Zeit ab, weil der Schaden

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Tiroler Post
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Seite 1 von 20
Datum: 09.04.1902
Umfang: 20
hat sich hier ein Fall er eignet, der in engeren Kreisen großes Aufsehen erregt und nicht geringe Erbitterung hervorgerufen hat, im Reiche aber viel zu wenig bekannt und ge würdigt worden ist, obwohl durch diesen Fall nicht bloß die zunächst betheiligte Person, sondern die einen tiefen Schacht zum Grabe des Apostelfürsten gelangte. Im Jahre 1450 ließ Papst Nicolaus jenen Neubau errichten, den wir heute vor Augen haben. Durch fünf Thore treten wir ein in das Wunderwerk der Baukunst, ein Vorraum empfängt

scheint gesammte Landwirtschaft Oesterreichs betroffen wird- Es ist der sogenannte Fall „Scheimpflug". Hier ist der Name „Fall" wirklich am Platze; denn Dr. Scheimpflug, k. k. Sectionsrath im Ackerbau ministerium ist — gefallen, er ist dem Jntriguen- spiel der Börsejuden zum Opfer gefallen, er, der pflichttreue, tüchtige, bauernfreundliche Beamte ist fallen gelassen worden — (15 Zeilen beschlagnahmt!) Der Fall „Scheimpflug" verdient, im ganzen Reiche und besonders unter den Landwirten bekannt

zu werden, umsomehr, als sich daran ein ganzer Sagenkreis gebildet und der Fall bei der Haltung des Ackerbauministers eine Deutung gefunden hat, welche die Ehre Dr. Scheimpflugs nur zu beein trächtigen geneigt ist. Wir fragen zunächst: Wer ist Ar. Scheimpflug? Dr. Karl Scheimpflug war früher Beamter der Finanzprocuratur und als solcher zuletzt k. k. Finanz rath in Innsbruck. Schon früh hatte er sich den Ruf eines großen Gelehrten besonders auf volks wirtschaftlichem Gebiete erworben. Der damalige Ackerbauminister

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Tiroler Wastl
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Seite 4 von 12
Datum: 09.09.1906
Umfang: 12
bischen Finger Hot lenken wollen. Wer den Antisemiten spielt und dabei insgeheim mit den Juden Handel treibt, oder aber den Protestantismus predigt und dabei Katho lik bleibt, ist in meinen Augen um koa Haar besser, denn's oane ist so unredlich wia's andere, und das Geld scheint mir weniger Wert zu haben als eine lautere Gesinnung. Das ist meine Ansicht über den Fall Steinlechuer; und t* be tracht^ als a guates Zeichen für die Qualität meiner Abon nenten, daß V net

das Haus hat, und so entfallt im oan wia andern Fall jeder Grund, sich über dö Sache aufzuregen. Alle« Gaunern, Mellen und Mnllreckern. «ach eindrinalicher aller allen ehrlichen Kenten von Spruaa kund und *fi missen, daß auf das ganze große Stadtgebiet von Mühlau bis Mentl- berg und von Mariahilf bis zum Hotel Plateau bezw. bis Amras zur Nachtzeit im allerallerbesten Fall von sage und schreibe dreizehn Sicherheitsmännern bewacht wird. Wenn aber, wia das beim ungeheuer anstrengenden Dienst der Wach

zerschneiden darf, wie das z. B. im schönen neuen Kleiderhaus Frankl u. Eo., in der neuen Möbelhandlung von Mang itnb Brandstätter g'scheh'n ist, vor dö Geschäfte no recht ausgemacht gewesen sein. Der ab solut unzulängliche Stand der Wache, der mindestens ver doppelt werden müßte, macht's auch erklärlich, daß man schon auf fünfzig Schritt vom Wachzimmer oft amal a halbe Stund und drüber warten muß, bis ein Schutzmann zu haben ist. Das ist erst ganz kürzlich der Fall gewesen, wia beim Bauer wieder amal

das ist, soll durch einen Fall des Mißbrauches der Amtsgewalt beleuchtet wer den. Zwoa reisende Buchdrucker haben nach alter Gepflo genheit beim Magistrat um ein Ortsgeschenk als Reise- Unterstützung vorgesprochen, woraus sie vom Polizeikommissär Dr. Rudolf ohne federlesens und ohne weiteres Verhör ganz oanfach in den Arrest gesteckt worden sein, obwohl eine Mini- sterial-Verordnung ausdrücklich bestimmt, daß Handwerks burschen, dö von ihren Verbänden Unterstützungen bekom men, und das trifft bei den Buchdruckern zu, net

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Tiroler Wastl
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Seite 4 von 12
Datum: 10.03.1907
Umfang: 12
hat, daß er dem Landesausschuß in der Frage die Kompetenz, d. h. das Recht der Entscheidung abgsprochen hat. Wie das in Hötting bekannt worden ist, hat alles wie aus einem Maul gschrieren: Was, der Landesausschuß soll in dem Fall ui*: zu sagen haben? Zu was hat er den nachher die Oberaufsicht über alle Gemeindeverwaltungen und was soll dö sonst für an Zweck haben, wenn net den, in aso an aufreizenden Fall einzugreifen und das entwendeter Weise verschwundene Ge meindegut von dem zrugg zu verlangen, der dafür verant wortlich

, und zwar an der Spitze ihrer Feigeler Zeitung, allwo zu lesen ist: „Alldeutsche Ge sinnungsgenossen treffen sich jeden Donnerstag abend im Hotel Kreid. Da die Reichsratswahlen vor der Tür stehen, wäre es unser Wunsch, wenn unsere lieben Gesinnungslumpen Gelder enden? Und wenn der Landesausschuß in der Frage wirklich net kompetent sein sollt, wer denn sonst? Z'erst hat sich, wie männiglich bekannt, die Staatsanivaltschaft mit dein Fall befaßt, aber nachher nix getan. Warum? Gilt für beit Betbruader Rieder

an anderes Recht wie für jener: andern Höttinger? Werrn arr armer Teufel von der Not des Winters verführt im Gerneindewald arr Unrechtes Stückl Holz fortnimmt und dabei erwischt wird, da ist die Staatsanwaltschaft allemal kompetent. Da wird dem Mann ohne federnlesens der Prozeß gemacht urrd ohne viele Umstände a Strafe vor: acht Tagen aufigmessen, urrd im Fall Rieder, wo sichs um ebensoviele Tausender handelt als im andern Fall um Bettelkreuzer, will oder soll niemand kompetent sein. Für aso a kurioses Recht

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 16 von 20
Datum: 05.08.1905
Umfang: 20
welche tatsächliche Feststellungen in betreff etwaiger Entbehrlichkeit der hier in Frage kom menden Nutzungen — Quote für den Haus- und Gutsbedarf — der Liegenschaft Nr. 36 nicht vorliegen, so muß der Anspruch der letzterwähnten Liegenschaft auf den das Objekt jenes Vertrages bildenden Nutzungs anteil als noch fortbestehend angesehen und es kann demnach der im Schlußsätze des § 63 Gemeinde-O., statuierte Fall der Abfuhr eines Nutzungsanteiles in die Gemeindekasse als vorliegend gegeben nicht erachtet werden. (Erk

geltend gemacht, daß der Bau des Werkes zu dem Zwecke erfolgte, um eine der Gemeinde obliegende Verpflichtung öffentlichrechtlicher Natur zu erfüllen und daß es daher für die Frage der Zuerkennung der Ge bührenfreiheit ohne Belang sei, ob auch an Private Licht und Kraft abgegeben werde. Auch sei die Abgabe an Private nur vorübergehend/ da eine bedeutende Er weiterung der Gemeinde zu erwarten sei und für diesen Fall schon dermalen durch Erbauung eines größeren Werkes vorgesorgt werden mußte

, zit. Gesetzes fallenden Unternehmung bis zur Auf stellung der ersten Bilanz eine Minimalsteuer provisorisch zu bemessen ist. All.in diese Bestimmung bezieht sich nur auf den Fall des Neuentstehens von Unter nehmungen. Nun zeigt die angefochtene Entscheidung, daß die Steuerverwaltung, indem sie die Vorschreibung der Minimalsteuer durch die bereits zitierten Stellen des Gesetzes und der Vollzugsvorschrift begründet, offen bar von der dem Inhalte des Absatzes 9 des Artikels 59 der Vollzugsvorschrift

entspringenden Erwägung ausgeht, daß als Begründung einer neuen Unternehmung auch die Errichtung neuer Betriebsstätten gleicher Natur wie die bisher bestandenen Betriebsstätten anzu- sehen ist. Allein da das Gesetz überall zwischen den auch sachlich voneinander verschiedenen Begriffen: Unter nehmung und Betriebsstätte unterscheidet (§§ 37, 41, 64, 101—103), so können d e für den Fall der Neuerrichtung von Unternehmungen aufgestellten Vorschriften nicht ohne weiteres auf den Fall der Er richtung

haben. Nur dann, wenn die Steuerverwaltung solche Tatumstände fest stellen würde, aus welchen der Charakter einer solchen Niederlassung als neue Unternehmung (nicht als bloße neue Betriebs st ätte einer schon bisher be triebenen Unternehmung) hervorgehen würde, was hier aber eben nicht der Fall war, könnte die Vorschreibung einer Steuer auf Grund des § 92, Abs. 4 und 5, bezw. des § 116, Abs. 1, Personalsteuergesetz, als zu lässig erscheinen. Hiernach mußte die angefochtene Entscheidung der Finanz-Landesdirektion mit E. v. 14. Mai 1904

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 8 von 8
Datum: 09.05.1908
Umfang: 8
; gegen diesen Kostenersatz richtet sich die eingebrachte Beschwerde der Straßenver waltung, welche die Anschauung vertritt, daß weder der vom Forstgesetze vorgesehene Fall deS § 23 (Anzeige wegen vorschriftswidriger Bewirtschaftung von Wald ungen) noch der Fall deS § 24 der Ministerialverord- nung vom 3. Juli 1854, RGBl. Nr. 169 (Tragung der Kosten von demjenigen, der durch sein Einschreiten die behördliche Anordnung veranlaßt hat) gegeben sei, der Hinweis darauf, daß die Bannwesen zum Schutze des Straßenkörpers

Be stimmung des § 24 der Verordnung allerdings dann zur Tragung der Kosten herangezogen werden könnte, wenn sie durch ihr Einschreiten die behördliche Anord nung veranlaßt hätte; dies ist aber nicht der Fall, wie die angefochtene Entscheidung selbst festgestellt hat. Da auch eine anderweitige Gesetzesbestimmung nicht besteht, auf welche die Kostenersatzpflicht der Straßenkonkurrenz gestützt werden könnte, mußte mit der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung deS Ackerbauministeriums im Sinne deS § 7, Ges

, daß der Weg, wenn er wieder ordentlich herge- stellt, wie es jetzt der Fall ist, in Jahresftist wieder derart ist, daß er nicht mehr befahren werden kann, obwohl wir Bauern für unseren Gebrauch, wie es früher immer war, sicher mehr als 10 Jahre guten Weg hätten, ehevor er wieder repariert werden müßte. Antwort: Es handelt sich offenbar um einen jedermann zugänglichen, mithin öffentlichen Weg, wenn er auch tatsächlich nach seiner Lage für gewöhnlich nur von jenen Leuten benutzt wird, zu deren Häusern oder Grunde derselbe führt

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Unterinntaler Bote
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Seite 10 von 12
Datum: 21.09.1900
Umfang: 12
, der im Vormonat in Paris stattfand, der Berliner Arzt Jacques Joseph über nicht weniger als acht Nasenverkleinerungen, die er in den letzten 2 1 ' 2 Jahren ansgesührt bat und zwar nur über Verkleinerungen solcher Nasen, welche an sich ganz gesund waren, aber ihren Trägern durch ihre Größe und Gestalt großen Verdruß, zum Theil auch in ihrem Beruf erhebliche Nachtheile bereitet hatten. Der erste Fall betraf einen 28 jährigen Gutsbesitzer, dessen Nase etwas zu lang war, vor Allem aber zu stark ans dem Gesicht

hervortrat und außerdem mit einem Höcker behaftet war. Die Nase ist durch die Operation normal lang, in normaler Weise ans dem Gesicht hervortretend und gerade geworden. Auch sind die vorher recht großen Nasenlöcher auf normale Größe redncirt worden. Ein zweiter Patient hatte eine Nase, deren untere Hälfte eine frappante Aehn- lichkeit mit einem — Entenschnabel besaß Ein dritter Fall betraf eine junge Dame, deren Nase zu lang und in ihrer unteren Hälfte kolbenartig verdickt

war. Auch waren die Nasenflügel mit Rücksicht auf die Proftlbreite der Nase un verhältnismäßig klein. Der vierte Patient, ein junger Oekonom, hatte eine kartoffelähnliche Vorbuchtung dicht ober halb der Nasenspitze, eine sogenannte Kartoffelnase. Der fünfte Patient besaß eine zwar gerade, aber zu stark heroor- tretende und zu spitze Nase. Der sechste und siebente Fall betreffen eine Dame und einen Herrn, welche eine zu lange und gleichzeitig mit einem Höcker behaftete Nase hatten. Die Nasenspitze der Dame wies außerdem

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Tiroler Wastl
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Seite 6 von 12
Datum: 01.01.1906
Umfang: 12
einem Banchbindenverkauf hätt angenagelt werden sollen. Bei der grassierenden Un- glänbigkeit, an der i mi leider Gott, men eulpn, stark schuldig gemacht Han, werden dö Behauptung Manche für a boshafte Erfindung von mir halten, weshalb i den betreffenden Passus der Feigenkaffee- zeitung wortwörtlich abdrnck. Er lautet: „Der Fall hat sich nicht vor kurzem, sondern vor neun Jahren ereignet. Das sind wir imstande gerichtsordnungsmäßig nachzu weisen. Damals kaufte die Frau eines hiesigen Geschäfts mannes, der heute

, von einem Kon kurrenten der gebrandmarkten Firma entdeckten und von einer Judenknechtin verbürgten Fall nach neun jährigem Spinnen durch die Gründung der Feigen- kaffeesacklzeitung net an die Sonnen gebracht hätt. Dös glückliche Bewußtsein wird liur durch die bittere Erwägung getrübt, was der arme alldeutsche Zeitungs zahlmeister in den 9 Jahren seiner Schwangerschaft um dos Geisteskind alles gelitten haben muaß, und es ist für seine seinerzeitige wahrscheinliche, jedenfalls aber wohlverdiente

und sag nix als: Ecce Feigen kaffee-komo! Unsere paar Knall- und Fall- inid Schalldentschen deren Antisemitismus grad aso eitler Schall und Schein ist wie dear der deutschen Volkspartei, machen unseren Judenfirmen die schönste Reklame, dö man sich denken kann, denn wenn sie den Inden nix anderes Tatsächliches vorzuwerfen haben, als daß a Frau bei der Firma Bauer und Sohn vor sage und schreibe neun Jahren a Bauchbinde nach der Ansicht eines ungenannten Konkurrenten der Firma Baur zu teuer gekauft

hat, und daß der Karlsbader Schuhwaren händler Leibl vor sage und schreibe vier Jahren a Paar Bergschuh zu teuer verkauft hat, so ist das beim Umstand, als der Leibl schon seit Jahr und Tag vom Schauplatz verschwunden ist und der Bauer siir den Fall, als er die besagte Bauchbinde wirklich zu teuer verkauft haben sollt, was aber a erst bewiesen werden müaßt, in den neun langen Jahren, während welcher

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Tiroler Wastl
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Seite 3 von 12
Datum: 07.04.1901
Umfang: 12
der armen, verlassenen, schutzlosen Waise stattgefunden hat, ist wohl außer allem Zweifel und darum darf man mit Recht fordern, daß diese That auch ihre Sühne sinde. Der Fall darf nicht achtlos liegen gelassen werden, weil sonst im Volke ein Gefühl der Rechtsunsicherheit entsteht und die Meinung Moser's erhärtet wird, daß das Gericht stets der Herrschaft und nie dem Diener Glauben und Recht schenkt. Die Revision beziehungsweise die Wiederaufnahme des ad acta gelegten Prozesses ist um so eher möglich

Gerichtsürzte, dem Hausarzt der Moser'schen Familie, war der Fall zwar schon zum Theil bekannt, allein wie oben erwähnt, ist die von ihm gepflogene Untersuchung, um für den Prozeß maßgebend zu sein, nicht gründlich genug gemacht worden, denn sonst Hütte Dr. Schumacher den silberguldengroßen blauen Fleck, das sichtbare Merkmal der von der Magd behaupteten Mißhandlung, gleichfalls wahrnehmen müssen. Das gerichtsärztliche Parere sagt somit eigentlich nicht mehr und nicht weniger, daß einen Monat nach der That

eben, daß die Mißhandlung eine leichte war, sondern ist trotz der Intaktheit der Thür jederzeit bereit eidlich zu erhärten, daß sie mit voller Wucht gegen die Thürkante gestoßen wurde und sofort jene Schmerzen verspürte, an denen sie heute noch leidet. Das gerichtsärztliche Parere ist demnach kein Hindernis, daß das gerichtliche Verfahren wieder aus genommen wird, und braucht in keinem Falle umgestoßeu zu werden. Da nun weder auf meinen ersten Artikel über diesen Fall noch auf die eben besprochene

Prozeß neuerlich au's Tageslicht ge zogen werde, auf daß es klar werde, wo in diesem Falle das Recht ist. Der Wastl und die, die in diesem Fall im Inte resse für Recht und Gerechtigkeit hinter ihm stehen, hoffen umsomehr auf Erfüllung ihrer Bitte, als Se. Excellenz — man kann dies wohl sagen, ohne von irgendwem niedriger Schmeichelei geziehen zu werden — bei Freund wie Feind im Rufe eines vollkommen unparteiischen Mannes steht, und auf diese Unparteilichkeit bauend, erheben

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Tiroler Grenzbote
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Seite 11 von 12
Datum: 12.09.1908
Umfang: 12
schmack verleiht. Vom guten Fall des Kleiderrockes (mit 4 Abbildungen). Das Anprobieren des Kleiderrockes bietet denk Laien im allge meinen größere Schwierigkeiten als das einer Taille. Zwar kann man hier ebensogut nach einem fertig gekauften Papier schnitt arbeiten, indes bietet das genaue Übereinstimmcn der Maße bei Körper und Schnitt noch keine Garantie für einen absolut guten Sitz des Rockes. Von ausschlaggebender Bedeu tung sind nicht nur die Maße, sondern vor allen Dingen die Form der Hüften

des Schnittes dienende Holz figur, so würde der Rock vorn abstehen und leicht hochgezogen erscheinen, hinten sich aber den: Körper zu sehr auschmiegen. Die untere Nockweite fiele in der Hauptsache nach vorn und nach den Seiten, wie dies unsere Abb. 1 zeigt. Tritt der um- gekehrte Fall ein, ist nämlich der Körper vorn flacher und hinten stärker als die Holzfigur, so zieht sich der Rock zu straff über Leib und Schenkel nach hinten und steht dort ab. Siehe Abb. 2. Sind hingegen nur die Hüften des Körpers

Länge, seine Taillen- und Hüften weite (letztere etwa 15 Zentimeter unterhalb Taillenschluß) und vergleichen dieselben mit den Maßen des Körpers. Ergeben sich Unterschiede, so gleicht man dieselben aus. Für die An probe stecken wir den Rock etwa 16 Zentimeter unterhalb Taillenschluß ringsum am Korsett oder an der Unterkleidung mit Stecknadeln fest und beobachten seinen Fall nach unten. Fällt er zu sehr nach vorn, so stecken wir den Rock hinten etwas höher hinauf, zieht er sich nach hinten

, so stecken wir ihn vorn etwas höher hinauf; hat der Rock nach hinten und vorn zuviel Fall, so heben wir ihn seitlich und probieren durch stellenweises Höherstecken des Rockes so lange, bis wir von den Hüften ab wärts einen guten Fall erzielen. Der Rock soll, wie Abb. 3 zeigt, beim Stehen den Fuß bis auf die Spitze decken und beim Schreiten denl Fuß genügend Spielraum lassen. Erhalten da durch etwa eingelegte oder eingehestete Falten eine ungünstige Linie, so müssen dieselben entsprechend geändert

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Tiroler Wastl
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Seite 3 von 12
Datum: 20.09.1908
Umfang: 12
der Diözese Trient. H Das „Alldeutsche Tagblatt" und die „Volks zeitung", die gegen diesen, in allen klerikalen Blättern des Landes erschienenen Aufruf Stellung genommen haben, ersparen mir diese Arbeit, aber gegen den meine Person betreffenden mit Händen hervorgehobenen Teil, Die Urteile über die Rutthoser, und die Mörder der Frau Kretfchny czeigen deutlich, wie recht Christus mit feiner Ansicht gehabt hat, daß Menschen nicht richten sollen. Die Rutthofer hat im allerschlimmsten Fall nach elfjähriger

im einen und im anderen Fall? Bessern, der sich mit meiner Person befaßt, will ich mich selbst zur Wehr setzen. Die frommen Stimmen behaupten da ganz dreist, ich werde von der ganezn Landespresse und jedem an ständigen Menschen mit Recht ignoriert. Der erste Teil dieser Behauptung ist schon lange vor seiner Geburt von allen Blättern des Landes, da runter auch von den frommen Stimmen selbst, viel fach widerlegt worden, was jederzeit schwarz auf weiß nachgewiesen werden kann, denn es gibt kein Blatt im ganzen Lande

auf meinen unzerbrechlichen Taschenspiegel schlage ich an anderer Stelle mit den Hieben jener Blätter zurück, die für dies Werk scharfe Lanzen eingelegt haben, und so erübrigt mir nur noch dem besagten, unbeschreiblich hochwürdigen Tiözesankomitee für die ausgezeichnete Reklame zu danken, die die Auflage dieses sonnenhellen Spiegleins wohl um etliche Tausende mehren dürfte. nickt! von einer Wiederholung der Tat abhalten. Ist diese im Fall Rutthofer zu befürchten gewesen? Nein, sie war einfach ganz und gar ausgeschlossen

,, und doch hat man ,ihr die erstrichterliche zugemessene Strafe • von 7 auf 10 Jahre erhöht. Ist die Wiederholung der Tat im zweiten Fall zu befürchten? Das ist leider fast mehr als gewiß, denn die beiden Strolche werden im Kerker erst zur Vollkraft seines Lebens heranwachsen, und während dieser Zeit einen so ausgezeichneten Un terricht in allen Gaunereien genießen, daß sie höchst wahrscheinlich schon mit fertigen Mordplänen das Ge fängnis verlassen, und sie gleich zur Tat machen werden, denn im Kerker ist noch keiner gebessert, wohl

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Tiroler Wastl
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Seite 2 von 16
Datum: 27.06.1909
Umfang: 16
, sondern nur einer machen, dein in der Gstudi das natürliche Rechtsgefühl quasi außergewun- den worden ist, wias Wasser aus an Huder, so daß er inwendig nachher ausschaut ivie a ausgewundenes Paragraphenzeichen. Das Schönste an dem Fall ist Bocb Klingt das Cie Wenn man die Leut von sich selber hören hört, nachher gibts auf der ganzen Welt nix als Tapfere, aber wenn dann die Tapferkeit wo gebraucht wird, nachher ist per Zufall koaner ummer. Neulich z. B. ist in der Maria Theresienstraße ein Pferd scheu geworden und durch die ganze

Theresienstraße den Marktgraben, Seilergasse und Kiebachgasse durchgerannt, daß alles entsetzt auf die Seiten gsprungen ist und in der Kiebach gasse sogar die unbespannten Wägen lebendig worden sind. Aber niemand hat sich getraut, den Gaul auf zuhalten, bis ihm endlich ein Rinner Milchführer, na mens Schaffner, in die Zügel gsprungen ist. Der Gaul ist dadurch zum Fall kommen, leider aber auch der tapfere Milchführer, der dadurch lebensgefährliche Ver letzungen am Halswirbel davongetragen hat. Am Tag darnach

Arbeitszeit endet eben um 2 Uhr, damit der Beamte an halben Tag Tienstmachen und nach- aber das, daß dö Rrieskastel-Leibundseelverschreibung net von Fall zu Fall gemacht wird, sondern daß dö Reverse für das ganze Reich fein säuberlich vorge druckt werden, so daß die Brieskastel-Evidenzhaltungs- Beamtendoktören nix anders zu tuan haben, als die Reversen von den Parteien unterschreiben zu lassen und sie nachher anfzuhaben. Dös treffet a Briefträger, der in Folge der vielen Hühneraugen hat pensioniert

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