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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 19.10.1911
Umfang: 8
auch des Hasen Tod sind. Es widerstrebt uns, alles hier wiederzu geben, was mehrere Frauen als Augenzeugen be richteten. Der sattsam bekannte Wärter, der eben nur im Lienzer Spital existieren kann, wollte der Umgebung weiß machen, es handle sich um einen Närrischen, was aber total erlogen war und selbst der Herr Bezirksarzt bestätigen mußte, der gerade des Weges kam, und den Mann vielleicht von der schon herbeigeholten Zwangsjacke und den Stricken rettete. Gesetzt den Fall, es würde sich tatsächlich

um einen Geisteskranken gehandelt haben, so wäre der Fall doppelt zu verurteilen und das rohe Vorgehen sicher nicht geeignet, den Kranken zu beruhigen und zu bessern. Der Mann verließ selbstredend ungeheilt am selben Nachmittag das Spital. Dieser Fall ist beileibe nicht ein vereinzelter, sondern bildet ein trauriges Glied an der langen Kette von Klagen über unser Krankenhaus und der Herr Bürger meister würde sich gewiß ein großes Verdienst er werben, wenn er einmal den Besen zur Hand neh men und gründlich Kehraus

, nachdem er sich den ganzen Tag versteckt gehalten hatte, in seiner Woh nung verhaftet und dem hiesigen Bezirksgericht ein geliefert. Wie aus diesem Fall wieder einmal er sichtlich ist, können auch andere Leute Mordversuche begehen und nicht gerade Sozialdemokraten, denn daß der Bauer Josef Sinn ein Sozialdemokrat ist, dürfte denn doch niemand zu behaupten wagen. Man lasse uns also mit dem verrückten Tischler Njegus gütigst in Ruhe. — <Ein veruteilter Gesetz es wäch- t e r.) Vor dem Strafrichter

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.02.1908
Umfang: 8
ersten Strophen der Arbeitermarseillaise, eine Szene von geradezu überwältigendem Eindruck. Die Frankfurter Arbeiterschaft hat durch diesen neuen Vorstoß im Wahlrechtskampfe gezeigt, daß sie ge willt ist, den Kampf trotz aller Drohungen uner schrocken weiterzuführen, bis zum endlichen Siege. Rußland. Die Korruption. Trotz der unmöglichen Zensurverhältnisse dringen täglich neue Nachrichten über Unter schlagungen, Mißbräuche usw. in die Presse. Ueber einen interessanten Fall berichtet die „Ruß

die Versteigerung verhindert hätte. Das gleiche Blatt berichtet über einen weiteren Fall, der die Zustände in der russischen Militärverwaltung grell beleuchtet. Der Haupt-Artillerieinspektor der Flotte, General Brink, erfand wichtige Verbesse rungen für Geschütze, die in Bälde in der Flotte eingeführt werden sollten. Nun berichten Per sonen, die soeben aus England zurückgekehrt sind, daß die Entwürfe für diese Verbesserungen, die in Rußland streng geheim gehalten werden, in England in der Schiffswerft

, hingegen sind die übrigen viereinhalb Millionen ohne Bedeckung. Die Verzinsung und Amorti sation, hofft Redner, wird durch die Ueber- schüsse (?) der städtischen Unternehmungen er möglicht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müßten die Umlagen um mindestens vier Zins heller erhöht werden (!!). Von einer Garantie des Landes will der Gemeinde rat absehen, da er die Unterbringung der An leihe auch ohne Landesgarantie für möglich hält.

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 11 von 16
Datum: 31.01.1925
Umfang: 16
beseitigt sei. sind auf falscher Fährte, wenn sie sich auf den § 3 des Stammgesetzes stüt- zen und behaupten, daß dieser durch das Erkenntnis wie- der zum Aufleben gebracht wurde. Diese Machtbefugnis fehlt dem Berfastungsgerichtshofe nach unseren Berfas- fungsgesetzen und könnte ihm nur durch eine Ergänzung der Verfassung verliehen werden. Der Z 3 des Stamm gesetzeS kann also für keinen Fall mehr den 88 1, 4 und 34 der 7. Novelle ge^n übergestellt roerden. Ader auch, wenn man amnmmt daß die Bestimmungen

des 8 3 des Stammgesetzes wieder zur Geltung gelangt sind so erscheinen sie als ältere Bestimmungen (vom Jahre 1888) durch den 8 ^ deS neueren Gesetzes (7. Novelle vom Jahre 1921) derogiert, d. h. sie können nicht mehr zur Anwendung kommen, weil ein neueres Gesetz die Kranken versicherung auch für die Landarbeiter in Wirksamkeit gesetzt hat. Der 8 4 der 7 . Novelle bleibt also für jeden Fall in Geltung, so daß der Weiterbestand der §8 1. 4 und 34 der 7. Novelle die Wirkung hat. daß die Kontinuität

im Sinne der zur Zeit des Abkommens in Kraft stehenden „Allgemeinen Dienstordnung"' bis zum Tage des rechtlichen Ablaufes der ordentlichen Kündigung, da sie in Italien nur vom Dienste enthoben waren und 2. auf Zahlung der ihnen im Sinne der Angehörigkeit zum Pensionsfonds gebüh renden rechtlichen Pension. Als juridische Person, da ja zuerst ein Fall entschieden werden sollte fungierte Revi- dent Heinrich Frenes. Rechnungsführer im Heizhause Franzensseste. die Klage vertrat Rechtsanwalt Dr. Harp- ner

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 29.07.1902
Umfang: 8
Sette 2. Nr. 88. Dienstag, „Brjxener Chronik.' 29. Juli 1902. Jahrg. XV. Schluß ziehe, es dürfte dieser Erlaß an die Kommission in Lienz gerichtet sein. Übrigens kann ich mich in dieser Beziehung auch täuschen. „Nach diesen Ausführungen scheint es ge boten, daß die Kommission jedenfalls d er Grsitzmmsfrage nähertreteundalle für die Ersitz,MA geltend gemachten Verhältnisse einer ei« gchendenUwrÄt- mmg unterziehe, um darüber schlüssig zu werden, ob im vorliegenden Fall diese Ver hältnisse

in ihrem Zusammenhang in der Tat die Annahme der Ersitzung des Eigentumsrechts oder aber etwa nur von Servituten zu begründen geeignet sind und ob infolgedessen in dem Grundbuchsentwurf die einzelnen Teilwaldbesitzer oder die Gemeinde als Eigentümer eingetragen seien; im letzteren Fall müßte dem Grundbuchs anlegungskommissär zugleich auch eine Weisung wegen Behandlung der Nutzungen der Teilwald besitzer erteilt werden.' Bemerkt wird noch, daß nach diesen all gemeinen Gesichtspunkten in auftauchenden Fällen

von Grund und Boden der Teilwälder sein können. Die Stellungnahme des Lsndesausschusses. Ich komme nun wieder auf den speziellen Fall von Lienz. In Lienz haben die Bauern einer ganzen Gemeinde tatsächlich die Behauptung aufgestellt: sie hätten schon seit mehr als einemhalben Jahrhundert die Wälder benützt, die Steuern, Taxen und Gebühren gezahlt u. s. w.; die Gemeinde habe sich um diesen Wald gar nie gekümmert, ihn nie als Eigentum be handelt. Weil sämtliche Gemeindeausschüsse dieser Gemeinde

zwischen der Gemeinde und einer ganzen Klasse von Gemeindemitgliedsrn oder einzelnen derselben streitig, so kann bei Be fangenheit des Gemeindeausschusses der Bezirks ausschuß, falls eine gütliche Ausgleichung nicht zustande kommt, einen Vertreter für die Ge meinde zur Austragung der Sache auf dem Rechtsweg von amtswegen bestellen.' — Hier in der Gemeindeordnung heißt es also, der Be zirksausschuß sei in solchem Fall berechtigt, die Gemeinde zu vertreten. Wenn aber trotzdem nicht der Bezirksausschuß

schusses im Bezirk Lienz habe ich bereits gestreift. Ich werde mir erlauben, noch ein anderes Bei spiel der Bevormundung durch den Landesaus schuß dem hohen Haus vorzuführen. Eines möchte ich aber vorausschicken: Wenn wir Bezirks vertretungen hätten und die Bezirksvertretung in den Fällen, welche ich jetzt dem hohen Haus vorführen werde, an Stelle des Landesaus schusses ihres Amts gewaltet hätte, so wären diese Fälle einfach unmöglich gewesen. Der erste Fall ereignete sich vor ungefähr

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 25.10.1928
Umfang: 8
des Ostendorf, den Schmiede- »./^tlphus als Zeugen zu laden." kk a-^^idiger wandte sich gegen diesen Antrag, indem ^rvorhob, daß Ostendorf mit dem Fall Daube nicht Wmmenhang stehen könne. ßiMiuwalt Rosen bäum: „Das Motto zu Ostendorfs ' ist nicht geklärt. Nachdem jetzt Upbus diese ^'Oegebeu bat. müssen wir ihn vernehmen/ ^ beschloß, Uphus am Donnerstag zu ver> Ein Besuch bei Abb el Krim im Exil. Wie der Kabylensürst in französischer Gefangenschaft lebt. Kairo, 24. Oktober. Die ägyptischen Blätter

, 2. Gastspielvertrage von Stars welcher Fall hier nicht in Betracht kommt, 3. Gastspieivertrüge. die keine Starverträge sind, bei denen aber nicht mehr als ein fünfmaliges Auftreten vereinbart werden darf. Da Frau Bauer-Pileoka mit Wissen und Willen «der General direktion mehr als fünfmal aufgetreten ist, kann nur ein nor maler Bühnendienstvertvag voÄiegen. Es kann den Bundes theatern nicht zugsbilligt werden. >daß sie, entgegen dem Schau- spielergeseße, andere Vertragsverhältnisse schassen

an den Obersten Ger--chishof für unzulässig -i'klärt wurde Es handelt sich um nachstehenden Fall: Im Hause Hern«alsergürtel 40 besaß der Zahnarzt Dr. Robert L ö w y eiiie Wohnung, die aus drei Zimmern und einer Küche bestand. In dieser Wohnung betrieb er seine zahnärztliche Praxis, die er gemeinsam mit einer assoziierten Zahntechnikerin ausübte. Vor einiger Zeit starb Dr. Löwy, und nun brachten dis Eigen tümerinnen des Hauses gegen die Verlaffenschaft eine Kündigungs- Klage ein, in der sie geltend machten

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