in Udine brachte einen Artikel gegen das Zentralamt für die neuen Provinzen und verlangte dessen so fortige Auflösung. Dagegen wendet sich nun der „Popolo Romano', und, wie er sagt, aus folgenden zwei Gründen: „1. Weil die zuständigen Ministerien über die Angelegen heiten der neuen Provinzen in tiefster Unkenntnis sind. 2. Weil es sich als Verteidiger der Provinzautonomien be kennt und wir somit annehmen können, daß es trotz seiner fall- weisen zentralistischen Gebarung den neuen Provinzen
festgestellt, daß die Tele phonabonnenten, welche das Abonnement aufgeben wollen, da- von nickt der zuständigen Behörde Mitteilung machen, sondern ' ohneweiteres ihr Telephon andern abtreten. Derartige Ab- ' mackungen sind auch für den Fall als für dle Abtretung keine i Entschädigung gezahlt wurde, ungültig und bedeuten immer! eine Schädigung derjenigen, welche im vorgeschriebenen Weg um einen Telephonanschluß angesucht haben und vielleickt ' j lange darauf warten. Daher sind auch solche Telephonabtre
Faktura der Luxussteuer oder der Waren- Umsatzsteuer unterliegt. Ersteres ist dann der Fall, wenn ein Privater luxussteuerpflichtige Gegenstände aus dem Auslände bezieht, letzteres dann, wenn eine ausländische Firma, die eine Vertretung in Italien hat, Rohstoffe und andere Waren an einen hiesigen Geschäftsmann veräußert, In welchem Falle die dreiproniill. Warenumsatzsteuer Anwendung findet. Alle übrigen ans dem Auslands kommenden und in ausländischer Währung ausgestellten Fakturen müssen zum Zwecke