Christoph IV. Andreas Freiherr von Spaur, Bischof von Brixen (1601 - 1613), und das kirchliche Leben seiner Diöcese
Seite 93 von 114
Autor:
Freiseisen, Johann / von Johann Freiseisen
Ort:
Brixen
Verlag:
Weger
Umfang:
109 S.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Aus: Priester-Conferenz-Blatt. - In Fraktur
Schlagwort:
p.Spaur, Christoph Andreas ¬von¬
Signatur:
II 102.476 ; D II 102.476 ; II 64.496
Intern-ID:
162602
89 Anmerkung. Nach P. Kröss S. J. (Der selige Petrus Canisius in Österreich, S. 194) ist die Behauptung, Canisius habe, die von Magdalena verfassten Regeln mit eigener Hand verbessert, irrig. „Eine spätere Hand, die wahrscheinlich auch im Damenstifte zu suchen ist, verbesserte mehrere Stellen, fügte manches hinzu und trug auch das Sendschreiben des P. Canisius, geschrieben zu Frei burg in der Schweiz im Jahre 1586, in das Regelbüchlein ein. Dieses war vermutlich die Ver anlassung Zur irrigen
Behauptung, dass alles dieses Canisius selbst geschrieben habe. Allein schon eine oberstächliche Vergleichung dieser Schrift mit den noch erhaltenen Autographen des P. Canisius beweist, wie unrichtig diese Behauptung ist. Übrigens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein von Frei burg aus nach Hall gesandter Brief von Canisius selbst in das Regelbuch eingetragen worden wäre." 3. Weerberg. Der Pfarrer von Kolsaß, Johann Blasius Quarient hatte zeitweise nur einen einzigen Cooperator, obschon er an allen Sonn