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Title Z - A
Books
Category:
History
Year:
1894
Denkschrift der Gemeinde Zwölfmalgreien im politischen Bezirke Bozen über die angestrebte Lostrennung ihrer Viertel Zollstange, St. Johann und St. Peter zum Zwecke der Vereinigung mit der Stadtgemeinde Bozen
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Page 34 of 40
Author: Zelger, Anton / [Anton Zelger]
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 36 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen-Zwölfmalgreien ; s.Eingemeindung
Location mark: II 102.243
Intern ID: 203286
mit anderen Worten, dass es seit dem 6. Jänner 1866 noch nicht gelungen ist, Gemeinden zur vollkommen frei willigen Vereinigung Zu veranlassen. Das Comité hielt es daher für kein zu großes Wagnis, eine Abänderung der 2. Alinea dieses § 2 p beantragen, um dadurch den Landesausschuss in die Möglichkeit zu versetzen, bis zur nächsten Session dem hohen Landtage das eine oder andere praktische Beispiel einer solchen Zusammenlegung in Vor schlag zu bringen. Dadurch, dass es sich der hohe Land tag

? oder sollte dies vielleicht aus dem Umstande gefolgert werden, dass sie keine stattlichen Gemeindeschulden hat und mit 40% Umlagen ihr Auslangen findet? oder hat vielleicht die politische Behörde jemals zur Klageführung Ursache gehabt, dass die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises nicht zu ihrer vollen Zufriedenheit verrichtet werden? Wir fühlen uns diesbezüglich frei von jedem Vorwurfe und hoffen auch in Zukunft imstande zu sein, dem Gesetze entsprechen zu können. Man wird uns zwar den § 4 der G.-O. entgegen

halten, wornach die Bestimmungen der AA 2 unb 3 auch bei der Trennung der Parzellen von Gemeinden und deren Vereinigung mit anderen Gemeinden Anwendung zu finden haben, allein derselbe gilt nur für die Fälle der frei willigen Trennung und Vereinigung, da das Gemeinde gesetz vom Jahre 1866 eine imperative nicht kennt, in der Novelle vom 8. Juni 1892 aber betreffs von Par zellen dafür nicht vorgesehen wurde.

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1900
Christoph IV. Andreas Freiherr von Spaur, Bischof von Brixen (1601 - 1613), und das kirchliche Leben seiner Diöcese
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Page 93 of 114
Author: Freiseisen, Johann / von Johann Freiseisen
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 109 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Priester-Conferenz-Blatt. - In Fraktur
Subject heading: p.Spaur, Christoph Andreas ¬von¬
Location mark: II 102.476 ; D II 102.476 ; II 64.496
Intern ID: 162602
89 Anmerkung. Nach P. Kröss S. J. (Der selige Petrus Canisius in Österreich, S. 194) ist die Behauptung, Canisius habe, die von Magdalena verfassten Regeln mit eigener Hand verbessert, irrig. „Eine spätere Hand, die wahrscheinlich auch im Damenstifte zu suchen ist, verbesserte mehrere Stellen, fügte manches hinzu und trug auch das Sendschreiben des P. Canisius, geschrieben zu Frei burg in der Schweiz im Jahre 1586, in das Regelbüchlein ein. Dieses war vermutlich die Ver anlassung Zur irrigen

Behauptung, dass alles dieses Canisius selbst geschrieben habe. Allein schon eine oberstächliche Vergleichung dieser Schrift mit den noch erhaltenen Autographen des P. Canisius beweist, wie unrichtig diese Behauptung ist. Übrigens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein von Frei burg aus nach Hall gesandter Brief von Canisius selbst in das Regelbuch eingetragen worden wäre." 3. Weerberg. Der Pfarrer von Kolsaß, Johann Blasius Quarient hatte zeitweise nur einen einzigen Cooperator, obschon er an allen Sonn

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