ei nen Häl fte-A nteil zahlen soll. Zwölfmalgreien verlangt bekannt lich die Uebernahme der Hälfte der Schulden, welch? auf dem Werke lasten. Diese Schulden stellen sich wie folgt: Nach der ersten Bilanz vom Beginne des Jahres 1901 kost^e das Werk der Gemeinde Zwölfmalgreien 3,003.869 X, Ende 1902 3,280.000 X, Ende 1903 3,430.000 X, Ende 1904 3.495.238 X. Also nach vierjährigem Betrieb war die Schulden last um fast eine halbe Million Kronen gestiegen, und zwar ohne daß irgendwelche namhafte Neu
hat. Was würde man nun zu einem Geschäfte sagen, wenn z. B. ein Müller folgende Rechnung aufstellen würde: „Ich habe vor vier Jahren eine Mühle für 10.000 X gebaut; die Geschäfte find schlecht ge gangen, ich habe dabei 1000 X verloren, also ist meine Mühle nun 11.000 X wert und um diesen Preis verkaufe ich sie.' Eine solche Aufstellung würde wohl mit allfeitigem'Mlächter aufgenommen werden. Bei dem Zwölfmalgreiener Werk wird aber die Viertelmillion, die bisher wegen schlechten Geschäftsganges verlorm gegangen ist' ruhig
ist, auf deM geduldigen Papier der Bilanzen nicht erscheint, fich aber in der Zukunft um so unangenehmer fühlbar mächen wird, wenn eine Maschine nach der anderen infolge AlterSgeVrechlichkeit den Dienst versagt, die Repa raturkosten fortwährend steigen und daher immer neue Zuschüsse notwendig werden, um das Werk in Betrieb zu halten. Die Nutzanwendung sür denjenigen, der nun ein solches Werk kausen soll, ergibt fich von selbst : er wird von dem Anschaffungspreis des W erkes resp, vom Bilanzwerte
desselben jenen Betrag abziehen, der den unterlassenen Abschreibungen entspricht. Um auf das frühere Beispiel vom Müller zurückzukommen, wird der Käufer demselben also sagen: „Lieber Freund, von den 11.000 X, die du für deine Mühle verlangst, mußt du nicht nur die 1000 X streichen, die du bisher bei deinem Betriebe verloren hast, sondern auch noch weitere 1000 X, weil dein Werk durch vierjährigen Betrieb nicht besser, sondern schlechter geworden ist und kein Mensch für einen gebrauchten Rock so viel zahlt
berücksichtigen und den betreffenden Betrag vom Uebernahmspreis in Abzug bringen müsse. GrieS verlangte daher, daß Zwölfmalgreien 600.000 bis 800.000 X von den auf dem Werke haftenden Schulden auf seine ei g ene Rechnung übernehmen müsse, dann sei man bereit, das Werk jnn das so verminderte Passivum auf gemeinschaftliche Rechnung zu übernehmen. So geschehen anfangs des JahreS 1904; ein Jahr später wird ein Vertrag abgeschlossen, wonach das Werk gerade so übernommen wird, wie es in den Büchern bilanziert