und sie gingen mit dem Bewußtsein nach Hause, daß durch diese Aussprache beim Zivil- kommissariate die Fahnenfrage für Algund gelöst sei. Doch man hatte die Rechnung ohne Hie Carabinieri in Grätsch gemacht! Am 4. Juli war Konzert der Algunder Musikkapelle in Forst. Zu diesem Kon zerte waren auch die beiden Fahnenschwinger Wolf und Hölzl geladen. Wie nun Wolf mit der ein gerollten Fahne sich zum Konzerte nach Forst begab, begegnete er bei der Forsterbrücke dreien Carabinieri des Postens in Grätsch sowie
1>eren Dolmetsch, einem alten österreichischen Gendarmeriewachtmeister iu Pension. Diese konfiszierten nun frischweg die vom Zivilkommissariate Meran als selbstverständlich erlaubt erklärte Fahuenschwingerfahne. Wolf legte in aller Ruhe dagegen Protest ein und wies auf -das Urteil des Zivilkommissariates Meran hin, das das Fahnenschwingen für erlaubt erklärt habe. Doch jeder Einwand war vergebens. Ja, er mußte aus einigen gefallenen Aenßerungen erkennen, daß gerade dieser Freisprach den Carabinieri
auf die Nerven gegangen wäre und es machte ihm den Eindruck, daß sie gerade deswegen mit ihm noch ein „Hühn chen zu rupfen hätten'. Gewiß eine merkwürdige Erscheinung,, daß untergeordnete Wachorgane sich so über das Urteil ihrer vorgesetzten Behörde hinweg setzen können! Hoffentlich wird das Zioilkommissariat die Carabinieri entsprechend aufklären, die konfis zierte Fahne zurückstellen lassen und verhindern, daß sich solch unuotwendige Konfliktsfälle wiederholen. Daß dieselben der Bevölkerung auf die Nerven
gehen müssen, wird jedermann verständlich finden. Algund, 9. Juli. Die am 4. d. M. von den Carabinieri iu Grätsch an der Forsterbrücke kon- fiszierte Fahne der Fahnenschwinger von Algund wurde gestern vom Zivilkommissariate in Meran, wie dasselbe schon bei der Intervention der Ge- meindevorstehung iu Algund am 5. d. M. zuge sichert hatte, wieder zurückgestellt und vom Fahnen- schwinger Hölzl nach Algund zurückgebracht. Diese entgegenkommende Haltung des Zivilkommissariates iu Meran
hat die Bevölkerung angenehm berührt. Die etwas übereifrigen Carabinieri dürften sich von der Wahrheit des alten Erfahrungssatzes überzeugt haben, der da lautet: „Blinder Eifer schadet nur.' Tarsch, 8. Juli. Am 6. Juli verschied hier Johann Wöruhart, genannt Kuen-Honnes, 56 Jahre alt, nach kurzem, schmerzlichen Leiden. Erst voriges Jahr ist sein Weib gestorben, waS ihn sehr angriff. Johann Wörnhart war allgemein beliebt, sehr dienstfertig und ein geschickter Zimmermann, anderseits aber seinen acht minderjährigen