Aufnahme nach stehender auf amtliche Erhebung fußende Richtig stellung: Es ist richtig, daß am 2?. Juli l. I'. zwei Carabinieri der Station Pedraccs im Haufe des Ign^z Rungg erschienen, um für die Forlschaffung von ans Kr!egsbe»i!e stammenden Brettern zu sov gen. Writers entspricht es den Tatsachen, das; dem Ign-?z Rungg sechs Kanincknn gestohlen wurden, jedoch nicht in der darauffolgenden Nacht, sondern in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli, und zwar von unbekannten Tätern. Tieke Kaninchen befanden
gekauft. Da von keineilei Seite vorher eine Änmge über einen im Hause des Rnngg verübten Kaninchntdiebstahl er stattet worden war und der Verkäufer einen Preis verlangte, der nach sachverständigem Gutachten dem Werte der Wme entsprach, trugen die Carabinieri keinerlei Bedenken, den Verkäufer für den wi-kiichen Eigentümer zu halten. Infolgedessen ist auch die Behauptung im Artikel, Maria E'.cndi habe diese Kaninchen schon am 24. Juli im Besitze der Cara binieri gesehen, unrichtig. Es ist richtig
, daß der Gemeindevorsteher Craffon»ra üb'r Ersuchen des Jgna, Rungz in der Carabinierikaserne erschien, um über den Besitz dieser Kaninchen Aufklärungen zn erhalten. Unwahr ist aber, daß die Carabinieri sich bereit erklärten, den Verkäufer am nächsten Sonntag am Kirchplatz zu zeigen. Es ist unrichtig, daß die Carabinieri in dieser Sache keine Anzeige erstatteten, wahr ist vielmehr, daß dieselben nach erhaltener Kenntnis sogleich die eingehendsten Nach forfchungen nach dem Dieb anstellten und die vor« geschriebenen