denn Steuer zahlen, und bei einem Einkommen von 50 bis 80 fl. muß er zu Grunde gehen. Ein Handwerker in Wien, der ohne Gesellen arbeitet, bedarf min destens 500 bis 600 fl. jährlich, ein geringeres Einkommen läßt sich bei demjenigen, der an Miethzins für Werkstätte, Wohnung oder Gassen laden und Wohnung mindestens 200 fl. per Jahr zahlen und Weib und Kinder ernähren muß, kaum annehmen. In Preußen ist der Handwerker, der nur einen Gehilfen hat, steuerfrei, bei uns wird, jeder besteuert
haftenden Hypothekenlaslen emporsteigt. Das Jahr 1888 brachte eine Erhöhung der Steuer aus Zucker, so weit er konsumirt wird, hl. Dominik geweiht, und suchten sich eine Herberge. Sie wählten dieselbe etwas außerhalb der Stadt mauern gelegen. Wahrscheinlich hatten sie es reiflich überlegt, daß außerhalb der Thore und Mauern die Verzehrungssteuer bedeutend billiger sein müßte, daher auch weniger kostspielig das theure Leben wäre. Ich sage und betone mein „wahrscheinlich", denn ich glaube
den Reisenden geschäftig Ruck säcke uud Stöcke ab, öffnete die Gaststube und führte die Pilger hinein. Sie fragte nun nach den Wünschen auf 70 bis 80 Perzent, der Steuer aus Trink- branntwein um tnehr als 500 Perzent, ebenso wurden die Preise verschiedener Zigarrensorten um 10 bis 20 Perzent erhöht. Den größten Anstoß bei der Steuerbe messung erregt bei uns die Beiziehnng der sog. geheimen Sachverständigen. Wie ein Damokles schwert schwebt das Urtheil eines solchen Sach verständigen über dem Haupte
eines Handwerkers. Wenn ein solcher Vertrauensmann, der oft mit den Verhältnissen des Steuerträgers gar nicht vertraut ist, aussagt, dieser oder jener hat ein Einkommen z. B. von 500 fl., so wird danach die Steuer bemessen — sein Anspruch ist heilig und alle Anträge, alle Vorstellungen, alle Klagen und Beschwerden, ja selbst Gutachten der auto nomen Körperschaften finden nicht immer Be rücksichtigung. Diesen Vertrauensmännern gegen über, die nicht selten aus Leichtsinn, Neid und Bosheit, in den Mantel