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Tiroler Post
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Pagina 6 di 8
Data: 07.07.1916
Descrizione fisica: 8
sich der Tag an, in stillem Abendfrieden zu verglühen. Aus den Mat ten rurd Halden herauf duftete es, und in den Tannenwipfeln und Birkettzweigen flüstert's leise. Nichts stört von nun an die Ruhe des Mannes, der ein kampfbewegtes Leben geführt und doch die Ein- samkest so sehr geliebt hat. Prof. H. Wa g n e r '(Hagenau i. Elf.) Aus alle? Welt» Steuer« — die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen

. Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, die Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eine Steuer aufs Speisen, Eine Steuer aufs Pirschen * und eine aufs — Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs

Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten

, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von asten Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor- . schlüge" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz) einem dort internierten deutschen Sol daten, der im Kriege ein Auge verloren hatte. Als er bei der Heuernte des Instituts Jngewbohl

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 08.07.1916
Descrizione fisica: 8
an, tn stillem Abendfrieden zu verglühen. Aus den Mat ten und Halden herauf duftete es, und in den Tannenwipfeln und Birkenzweigen flüstert's leise. Nichts stört von nun an die Ruhe des Mannes, der ein kampfbewegtes Leben geführt und doch die Ein samkeit so sehr geliebt hat. Pros. H. Wa g n e r '(Hagenau i. Elf.) . BRs aller Welt» Steuern — die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine-Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen. Eine Steuer

für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, bis Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eins Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs..Sitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eine Steuer aufs Speisen, Eine Steuer aufs Pirschen und eine aufs — - Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer

aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, "Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln

, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von allen Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor- schlage" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz) einem dort internierten deutschen Sol daten, der im Kriege ein Auge verloren hatte. Als er bei der Heuernte des Instituts Jngenbohl mit half, wollte es der Zufall

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Außferner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 08.07.1916
Descrizione fisica: 8
ten und Halden heraus duftete es, und in den Tannenwipfeln und Birkenzweigen flüstert's leise. Nichts stört von nun an die Ruhe des Mannes, der ein kampfbewegtes Leben geführt und doch die Ein samkeit so sehr geliebt hat. Prof. H. Wa g n e r (Hagenau i. Elf.) Aus aller Welt. Steuern — die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen. Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen

, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, die Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aufs Tvinken, eine Steuer aufs Speisen, * Eine Steuer aufs Pirschen und eine aufs — Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, - Eine Steuer aufs Niesen

, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aüss Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenke m Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer außs Fasten. Eine Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste

von allen Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor schläge" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz) einem dort internierten deutschen Sol daten, der im Kriege ein Auge verloren hatte. Als er bei der Heuernte des Instituts Jngenbohl mit- balf, wollte es der Zufall, daß im Boden ein Wespennest gestört wurde

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 11.11.1910
Descrizione fisica: 8
wird der Hauptsache nach, namentlich im ländlichen Grundverkehr, von den besitzenden Klassen getragen. Also einmal zwei Steuern, werden die Christlichsozialen flunkern, gegen welche die breiten besitzlosen Massen keine Einwendung erheben können. Wir geben zu: Wertzuwachssteuer, Erbschafts steuer, das sind neben einer progressiven Vermö gens- und Einkommensteuer die einzigen gerechten Abgaben, sie treffen nicht den täglichen Lebensun terhalt, sondern den Verdienst, Gewinn und Pro fit. Aber muß deshalb

auch die heute nachts vom Landtag beschlossene Wertzuwachs- und Erbschafts steuer gerecht sein? Ist die Steuergat tung immer das Merkmal der Gerechtigkeit? Der Name der Steuer ist in den meisten Fällen ja nur die Dekoration, erst ihr Inhalt macht das Gesetz. Darum ist für die Beurteilung Steuer, vor allem maßgebend, welchen Zweck eine Steuer erfüllen soll, zu welchem Zwecke die Ein gänge verwendet werden. Der Zweck einer neuen Steuer kann ein zwei facher fein. Erstens, um eine bestimmte neue Ausgabe

zu bedecken, dann natürlich spielt in der Beurteilung der Gerechtigkeit einer Steuer nicht allein die Frage eine Rolle, ob gerade die auf gegriffene Steuerquelle eine gerechte ist, sondern auch, ob die Ausgabe, welche eben mit der neuen Steuer bedeckt werden soll, im Interesse des Volkes liegt. Zweitens kann eine neue Steuer beschlossen werden, um eine andere Steuer aufzuheben. In diesem Falle ist natürlich die Frage aufzuwer fen, welche der beiden Steuern das Volk leichter erträgt. Wenn wir die gestern

Steuern. Und so sind neue direkte Steuern, die zu dem Zwecke beschlossen wer den, um mehr versubventionieren zu können, immer noch eine Entlastung des Besitzes, weil er das wieder bekommt, was er zahlt, denn eine erhöhte Beisteuer zu den notwendigen Landesauslagen bedeutet ja eine direkte Steuer zu Subventionszwecken nicht. Und zweitens wird die Wertzuwachssteuer haupt sächlich von den städtischen Grundbesitzern getra gen, die Subventionen aber fließen auf das Land. Aber zu der Kardinalfrage kommen

wir erst: Die Wertzuwachssteuer ist beschlossen worden ohne ir gendwelche Gegenleistung. Das Gesetz bestimmt einfach: 40 Prozent von jedem Steuerertrag be kommt das Land und 60 Prozent die Gemeinde, in welcher die Steuer entrichtet wird. Wie ent steht nun der Wertzuwachs an Grund und Boden, der da besteuert wird. Die Besitzer von Grund und Boden sind an dem wachsenden Wert wohl ganz unschuldig. In den Städten ist das Steigen der Bodenpreise eine Folge des Wachstums der Städte, welches wieder gefördert

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 1 di 16
Data: 02.06.1922
Descrizione fisica: 16
: Montag. 5. Pfingstmontag, Nonifatius; Dienstag, 6. Norbert, Klaudms; Mittwoch, 7. sQuatemberj Robert, Gottliebj; Don« nerstag, 8. Medardus, Claudius: Freitag, 9. Primus und Felicianus, Kolumbus. Ne me Striifr kt iopuilrii LchmWe. Die Lohnabgabe besteht darin, daß jeder, welcher zur Ausübung einer auf Erwerb abzielendcn Tätigkeit fremde Arbeitskräfte verwendet, eine Abgabe zu entrichten hat. Dieser Steuer liegt also die Annahme zugrunde, daß um so mehr erworben wird und um so bessere Ge schäfte

gemacht werden, je mehr fremde Arbeitskreis e ein gestellt werden müssen. Bor: diesem Mehrerwerb ist nicht bloß bei anderen Steuern wie Grund-, Erwerb- oder Einkommensteuer mehr zu zahlen, sondern es muß auch in: Verhältnis zum Lohne, der an die frernden Arbeits kräfte gezahlt wird, eine eigene Steuer entrichtet werden. Der Erfinder dieser neuen und auf den ersten Blick etwas sonderbar anmutenden Steuer ist der Sozialdemo krat B r e i t n e r, der seit der Herrschaft der Sozialdemo kraten int Wiener

Gemeinderate die Finanzgeschäfte der Millionenstadt Wien leitet Der Sozialdemokrat Breitner sah sich vor die Tatsache gestellt, daß die Ausgaben der Stadtgenicinde Wien fortlaufend und sprunghaft gestiegen sind, während bei den Einnahmen keine entsprechenden Erhöhuugen zu erzielen waren. Um diesem Mißverhält nis abzuhelfen, hat er d: 'Steuer der Lohnabgabe er füllen, welcher er den schönen Namen Fürsorgeabgabe gegeben hat. In der Millionenstadt Wien gibt es außer ordentlich viele gewerbliche Betriebe unft

Fabriksunter nehmungen, in welchen fast durchgehends fremde Arbeits kräfte angestellt sind. Und weil die Löhne dieser Ange stellten fortwährend stiegen, und weil mit dem Steigen der Löhne auch die Lohnabgabe sich steigerte, so hatte Breitner mit dieser (Steuer ein Mittel gefunden, welches der Stadtgemeinhe Wien die so dringend benötigten Mil liarden schon vor Jahren einbrachte. Das vom Sozial- demokrateil Breitner gegebene Beispiel hat alsbald Nach ahmung gefunden. Denn alle Länder und Städte Oester reichs

von wenigstens 4 Prozent bis zum 1. Juli 1922 eingeführt haben werden. Die Emführung dieser neuen Steuer, genannt Lohn abgabe, und die Höhe dieser Steuer, stehen also gar nicht mehr im Belieben des Tiroler Landtages, sondern der Landtag iiehr sich in dieser Frage vor eine Zwangslage gestellt. Bisher ist di.' Hälfte der Personalauslagen des Laubes und teilweise auch'der Gemeindelr, also die Hälfte der Gehälter der Landesbeamten und der Lehrer, aus Bundesmitteln bezahlt worden. Dieser Beitrag des Bun

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 21.08.1897
Descrizione fisica: 10
) wesentlich beeinträchtigende Verhältnisse vorliegen so können dieselben (also sie müssen nicht) von der Kommission in der Art berücksichtigt werden, daß bei einem steuerpflichtigen Einkommen von nicht mehr als 5000 fl. eine Ermäßigung des Steuer satzes um höchstens drei Stufen gewährt wird — jedoch nur insofern diese Verhältnisse nicht schon ge mäß den Bestimmungen unter a oder b Berücksich tigung gefunden haben; bei einem Einkommen von 2000 fl. z. B. kann demnach anstatt des Steuer satzes per

des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt haben. Sie kommen also nicht in Be tracht, wenn z. B. ein vermögender Mann mittel lose Angehörige erhalten oder zur Waffenübung ein rücken muß. Bei den Steuerpflichtigen der Ersten drei Stufen kann aus den vorstehenden Gründen die gänzliche Freilassung von der Steuer erfolgen. In der Regel wird die Personaleinkommensteuer in jenem Schätzungsbezirke bemessen, in welchem der Steuerpflichtige seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Die Personaleinkommensteucrbemessung erfolgt

von der Steuerbehörde oder dem Vorsitzenden der Schätzungskommission speziell aufgefordert werden. Diese Personen sind jedoch nur von der Ein bringung der Bekenntnisse befreit — jedoch selbst verständlich nicht auch von der Einkommensteuer entrichtung, insoferne sie ein der Steuerpflicht unter liegendes Einkommen haben. Bringt ein Steuerpflichtiger das ihm obliegende Bekenntniß innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht ein, so kann die Steuerbehörde die Bemessung der Steuer auf Grund der ihr vorliegenden Behelfe

von amtswegen einleiten und die Schätzungskommission dieselbe ohne Bekenntniß vornehmen Wer, zur Einbringung des Bekenntnisses verpflichtet (also jeder, dessen steuerpflichtiges Einkommen 1000 fl. nicht überschreitet, in dem Falle, wenn er zur Einbringung des Bekenntnisses speziell aufgesordert worden ist, jeder andere Steuerpflichtige auch ohne solche spezielle Aufforderung), sein der Personaleinkommen steuer,bzw. Besoldungssteuer unterliegendes Einkommen in der gesetzlichen Frist einzubekennen unterläßt

, macht sich der Steuerverheimlichung schuldig. Die Steuerverheimlichung aber wird, abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer, mit dem zwei- bis sechsfachen jenes Betrage, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Wenn sich aus den Umständen entnehmen läßt, daß die Unterlassung nicht in der Absicht er folgte, das Steuerobjekt zu verheimlichen, ist die Unterlassung als bloße Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 20 fl. zu belegen. Das Einkommen

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Unterinntaler Bote
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Pagina 8 di 12
Data: 20.02.1903
Descrizione fisica: 12
Forschriften über Eiyahlung dkl HMdesteuer und Haltung von Hunden. 1. Für jeden Hund ohne Unterschied des Geschlechtes ist auf Grund des vom Landesaus- schuß unter dem 13. Dezember 1902 Zahl 2724 genehmigten Bürgerausschußbeschlusses vom 4. No vember 1902 eine Steuer von jährlich 20 Kronen zu entrichten, welche von den im Gemeindegebiete der Stadt Hall wohnhaften Hundebesitzern halbjährig, im Verlause der Monate Februar und August, beim Stadtkammeramte hier zu bezahlen ist; selbstverständlich

steht es den Hundebesitzcrn frei, die be zügliche Steuer ganzjährig schon im Februar zu entrichten. 2. Diese Steuer ist bei allen jenen Parteien verfallen, welche 14 Tage nach der alljährlich am 1. Februar erfolgten Kundmachung im Besitze eines Hundes sich befinden. Wer im Verlaufe des Jahres einen Hund einstellt, hat die entsprechende Steuer 14 Tage nach Einstellung des Hundes zu zahlen. • Sollte eine Partei erst in der zweiten Hälfte des Jahres einen Hund sich einstellen, so bezahlt

sie für dieses' Jahr nur die halbe Steuer. Parteien, welche schon in anderen Gemeinden nachweislich versteuerte Hunde erhalten oder mitbringen, zahlen für das lausende Jahr nur die entfallende Mehr steuer bis zum Betrage von 20 Kronen. 3. Für junge Hunde tritt die Steuerbarkeit erst mit dem Alter von sechs Monaten ein. 4. Bei Entrichtung der Hundesteuer erhält die Partei vom städt. Kammeramte eine 'Be stätigung über die gezahlte Steuer. 5. Wer innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Hundesteuer nicht bezahlt

, hat für die Einmahnung 20 Heller zu entrichten; nach einmaliger fruchtloser Einmahnung wird die Steuer zwangsweise beigetrieben. 6. Die Hunde jener Parteien, von welchen die Steuer nicht eingebracht werden kann, werden vom Aufsichtsorgane abgefangen und, wenn binnen 48 Stunden eine Auslösung durch Zahlung der ausständigen Steuer und der Fütterungskosten nicht erfolgt und der öffentliche Verkauf des Hundes keinen Erfolg hat, vertilgt. 7. Zur Ueberwachung der Entrichtung der Hundesteuer sind von den Hausbesitzern

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 14.07.1905
Descrizione fisica: 16
Taaffe'sche Wahlreform zu schicken, dann gibt's Heulen und Zähne klappern. Das ist das Schicksal aller Parteien, die keine Wähler hinter sich haben und ihr Mandat nur einem verjährten Privilegium oder einem unglaublich ungerechten Wahlrecht verdanken. Etwas über die Gebäudesteuer. (Fortsetzung.) Die Kauszinssteuer. Die HauszinSsteuer ist diejenige Steuer, die von allen Ge bäuden, welche entweder ganz oder teilweise vermietet sind, zu entrichten ist. Ein Gebäude, das ganz unvermietet

ist, unter liegt der Hausklassen st euer. Eine Ausnahme in dieser Beziehung besteht jedoch in sogenannten Hauszins steuer pflichtigen Orten, wovon wir später hören werden. Unterschied zwischen Kausklasseu- und Kauszinssteuer. Der wesentlichste Unterschied zwischen Hauszins- und Haus klassensteuer besteht darin, daß die Hauszinssteuer nicht bloß von Wohn gebäuden, sondern von allen Gebäuden, welche ganz oder teilweise vermietet sind, zu entrichten ist. Wir haben bei Be sprechung der Hausklassensteuer gehört

, daß nur solche Gebäude der Hausklassensteuer unterligen, welche Wohn bestandteile in sich fassen. Es ist also, damit ein Gebäude der Hausklaffens euer unter liegt, ^notwendig, daß es ein Wohngebäude ist. Ein Stall, ein Stadel, eine Schlosser- oder Schmiedewerkstätte u. dgl. kann niemals einen Gegenstand der Haus k l a s s e n steuer bilden, außer in dem Falle, daß sie Wohnbestandteile enthalten würden. Der Hauszins steuer hingegen unterliegt jedes Gebäude, also auch Gebäude, welche keine Wohnbestandteile besitzen

. Eine Fabrik, ein Stadel, ein Stall oder eine Werkstätte u. dgl. unterliegt der Hauszins steuer, wenn für die Benützung dieser Gebäude ein Mietzins ent richtet wird. Uemestuug der Kauszinssteuer. Hinsichtlich der Bemessung der Hauszinssteuer gibt es zwei Fälle: 1. das Gebäude ist entweder ganz oder •2. es ist teilweise vermietet. Ist ein Gebäude ganz vermietet, so erfolgt die Bemessung in der Weise, Laß vom ausbedungenen Mietzinse abzüglich der 30 Prozent Erhaltungskosten 15 Prozent an Hauszinssteuer

mieteten Räumlichkeiten sind und welcher Betrag hiefür auf Grund des Hausklaffensleuertarises (dieser Tarif wurde bereits in Nr. 12 besprochen) entfällt. Dieser Betrag wird nun zu dem Steuerbe trage, der sich für die vermieteten Räumlichkeiten ergibt, hinzuge schlagen und die Summe bildet die Haus zins steuer, welche der betreffende Hausbesitzer zu entrichten hat. Nehmen wir den Fall, ein Gebäude besteht aus Erdgeschoß, zwei Stockwerken und Dachraum. Die zwei Stockwerke und Dach raum seien um 1000

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 25.12.1908
Descrizione fisica: 16
das Gast- und Schankgewerbe Tirols und Vorarlbergs an Verzehrungssteuer per Hektoliter 5'94 K, an Landes- auflage 208 K, zusammen 8 02 K, sohin 382.241 K 22 li jährlich bezahlen. Diese ungeheure Last, welche den wenigen Wirten auf erlegt wird, ist am unerträglichsten in Bozen und Innsbruck, wo zu obiger Steuer noch 100 Prozent städtische Umlagen eingehoben werden. Tie Wirte der Stadt Bozen allein zahlten infolgedessen IM nicht weniger als 76.375 K an Steuer und Umlagen auf Wein. Dazu kommt

jährlich, von der Steuer lreigelassen werden. Zur Beseitigung der Konkurrenz des steuer ten, außer den Wirtsbetrieben genossenen Weines, verlangen sie mner, entweder die Aufhebung der Steuer oder die Herab- letzung und gleichmäßige Veranlagung derselben. Für die Berechnung des außer den Wirtsbetrieben konsumierten Weines Mt jede Grundlage. Es dürste jedoch nicht weit gefehlt sein, wenn man annimmt, ^ßin jeder Gemeinde Tirolsund Vorarlbergs durchschnittlich A Hektoliter solcher Privatwein verzehrt

werden, das wären in Gemeinden 42.000 Hektoliter per Jahr. Der gesamte steuer te in Tirol und Vorarlberg konsumierte Wein erreicht demnach W das Quantum des in den 7331 Wirtsbetrieben als Häus ls erforderlichen Weines. Der Gesamtkonsum an verstruertem ^in betrug in Tirol 1907 rund 130.000 Hektoliter. Also zahlen ; ( Wirte für ihren Haustrunk per !47.661 Hektoliter mehr als " der ganzen Steuer, und vom Verkaufe der anderen % sollen die Wirte leben und noch andere Lasten tragen. Nachdem nun die Aufhebung

der Steuer für den Haustrunk der Wirte auch im Jntereffe des gesamten Weinbaues unbedingt gefordert werden muß, da diese einseitige, horrende Belastung dieser ohnedies über bürdeten Gewerbetreibenden absolut ungerechtfertigt ist, ergibt sich die Frage, welchen Ersatz die Regierung für diesen Steuerausfall fordern kann. Nach vorstehenden Tatsachen sind es nur die Gast- und Schankgewerbe, die diese Steuer entrichten müssen und diejenigen, die Wein in diesen Betriebsstätten in Quantitäten unter 56 Liter

nicht erstreckt, die Weinbaukrise nicht aufzuhalten vermocht. Es muß deshalb sowohl dem Wirtsgewerbe wie dem Weinbau in irgend einer, aber wirksamen Weise aufgeholfen werden und das kann nur durch die Freigabe des Weines von der Steuer sein. Nachdem das Parlament Sie Herabsetzung der Zuckersteuer um 28 Millionen Kronen beschlossen hat, muß auch die Aufhebung des WeinakziseS möglich sein. Diese Aufhebung würde einen gewal tigen Aufschwung des Gast- und Schankgewerbes und die Kräf tigung des gesamten Weinbaues

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 8 di 16
Data: 25.12.1931
Descrizione fisica: 16
. Den Mitgliedern der Transportgewerbege- nofsenfchast zur Kenntnis. Die KraftwagenoerR«br$$feuer. Die Krastwagenverkehrsfteuer trat am 1 . November 1931 in Kraft. Bestimmungen der Durchführungsverordnung: Der Kraftwagenverkehrssteurr unterliegt je de entgeltliche Beförderung von Personen oder Sachen, w!ozu auch lebende Tiere zählen, mit tels Kraftfahrzeugen, soferne die Beförderung über das Gebiet einer Ortsgemeinde hinaus reicht. Es ist die Steuer vom ganzen Be förderungspreis ohne Rücksicht aus das Ver

hältnis, in dem die Teilstrecke außerhalb der Ortsgemeinde zur gesamten Fahrtstrecke steht, zu entrichten. Lediglich, Rundfahrten sind nicht steuerpflichtig, wenn die Fahrtstrecke außer halb der Ortsgemeinde des Ausgangspunktes nicht mehr als ein Zehntel der ganzen Rund fahrtsstrecke beträgt. Entfällt auf die Fahrt strecke außerhalb der Ortsgemeinde zwar mehr als ein Zehntel, jedoch nicht mehr als ein Drittel der ganzen Rundfahrtstrscke, so ist die Steuer nur von' einem Drittel des gesamten

, das Ge- bühreNbemessUngSamt in Innsbruck, zuständig. Mit der Einhebung der Steuer ist das Steuer amt Innsbruck betraut. Die Höhe der Kraft- wagenverkehrssteuer beträgt 3 Prozent vom BesörderuNgspreis, soferne die Beförderung der Warenumsatzsteuer unterliegt und 5 o/o vom Beförderungspreis, soferne dies nicht der Fall ist. Für die SteuerbrrechnuNg gelten folgende Bestimmungen: Die SteuerermittlungSgrund lage (also der Beförderungspreis) ist in der SchillingwähruNg auszudrücken. Beförderungs preise, die in schätzbaren

) ein gehobenen Beförderungspreise zugrunde Au le gen. Hiebei sind Groschenbeträge von 50 g und darüber auf 8 1 .— aufzurunden, geringere Groschenbeträge unberücksichtigt zu lassen. Von der so festgesetzten Steuerermittlungsgrundlage ist die Steuer mit dem in Betracht kommenden Hundertsatz zu berechnen. Groschenbeträge der berechneten Steuer sind derart zu runden, daß sie durch> 10 ohne Rest teilbar sind. Beträge v 0 !n 5 § !Und darüber sind, auf 10 § aufzurun- Geld Finanzierungen Kostenlose Das Konz. Reali

täten und Hypothe ken - Vermittlungs- Finanzierungs- und 70 Treuhandbüro des v 2lmb. Rohracher » «n Lien, £ empfiehlt sich zur 2 Durchführung aller einschlägigen Ge schäfte auf billigste, solideste und diskre teste Art. Tel. 117. Auskünfte. den, geringere Beträge aber zu vernachlässigen. Ist die Steuer im Beförderungspreise enthal ten, so ist sie je nach dem zur Anwendung ge langenden Hundertsatz — mit drei Einhundert dritteln oder mit fünf Einhundert fünfte ln des Beförderungspreises zu berechnen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 31.03.1925
Descrizione fisica: 8
, nach welcher die K ö r p e r s ch a f t s st e u e r herab gesetzt werden soll. Die Körperschaftssteuer — das ist die Steuer, die die Aktiengesellschaften zahlen, die Steuer der Großbanken und der indu striellen G r o ß u n t e r n e h m u n g e n. Diese Steuer will die Regierung von 36 aus 25 Prozent herabsetzen. Aber die Einkommensteuer, die den Arbitern vom Lohn, den Angestellten und Beam ten vom Gehalt «gezogen wird, die, meint die Re gierung. die soll unverändert bleiben! -Herunter mit der Steuer des Großkapitals! Bleiben möge die Steuer

der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Nehmen wir einen ungelernten Arbeiter. Er hat zur Zeit der letzten Novellierung des Einkommen steuergesetzes 220.066 Kronen wöchentlich verdient. Er verdient jetzt 256.066 Kronen in der Woche. Er lebt jetzt mit 250.006 Kronen viel schlechter, als er damals mit 220.066 Kronen gelebt hat; denn seit her sind die Kosten der Lebenshaltung bedeutend gestiegen. Aber wie steht es mit seiner Steuer? Don den 220.006 Kronen hat er noch keine Ein kommensteuer leisten muffen

; die waren noch unter dem Eristenzminimum. Von den 250.600 Kronen Muß er jetzt Einkommensteuer bezahlen. Er ist durch die Erhöhung seines Lohnes steuerpflichtig geworden, obwohl sein Realeinkommen jetzt bei 250.000 Kronen kleiner ist, als es damals bei 220.000 Krönen war. Sind 250.000 Kronen wirk lich ein Einkommen, von dem man noch eine Steuer wegnehmen -darf? Darf man die -Steuer der Großbanken, die Steuer des Großkapitals her absetzen, solange man noch solche H u nger- löhne besteuert? Oder nehmen wir einen Beamten, der zur Zeit

der letzten Regelung der Steuersätze einen Monats gehalt von 2,400.000 Kronen hatte und jetzt einen Monatsgehalt von 2 700.000 Kronen hat. Auch sein Realeinkommen ist gesunken; denn die Kosten der Lebenshaltung sind viel schneller gestiegen als fern Gehalt. Aber wie steht es mit seiner Steuer? Bei einem Monatsgehalt von 2,400.000 Kronen ist ihm ein Prozent als Steuer abgezogen worden, also monatlich 24.000 Kronen. Bei einem Mo natsgehalt von 2,700.000 Kronen werden ihm schon zwei Prozent als Steuer

abgezogen, also monatlich 54.000 Kronen. Mehr als die doppelte Steuer bei gekürztem Realeinkommen! Darf man die Steuer 'der reichen Aktiengesellschaften herab- setzen, solange man den Angestellten und Beamten bei aekürztem Realeinkommen die doppelte Steuer auferlegt? Die sozialdemokratischen Abgeordneten haben verlangt, daß gleichzeitig mit der Ermäßigung der Körperschastssteuer die Steuer der Arbeiter _ und ' Angestellten ermäßigt werde, in der Form, daß die Steuereinheit, erhöht wird. Dadurch blieben

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 14.08.1897
Descrizione fisica: 10
Beiträge geleistet werden. Zum Einkommen aus Kapitalvermögen gehören: a. Alle nach dem neuen Gesetze der Renten steuer unterworfene Zinsen, Renten und andere Be züge aus Vermögensobjekten und Vermögensrechten; b jene Zinsen, Renten und sonstigen Erträge aus Kapitalien oder nutzbaren Rechten, welche von der Entrichtung der Rentensteuer befreit und nicht schon in den vorangeführten Besteuerungsarten inbe griffen sind. Insbesondere gehören hierher die Zinsen und Renten von den Obligationen der all

des Kourswerthes außer Betracht zu lassen, sofern nicht die Papiere zum Betriebskapitale eines kaufmännischen Geschäftes gehören. Jedoch sind thatsächlich vereinnahmte Ge winne aus der zu Spekulutiouszwecken unternommenen Veräußerung von Werthpapieren usw. abzüglich etwaiger Verluste bei derartigen Geschäften dem Ein kommen zuzurechnm. Das Gesetz normirt für die Personaleinkommen steuer 92 Abstufungen. Die erste Stufe betrifft ein Einkommen von mehr als 600 bis einschließl 626 fl. Steuer: fl. 3.60, 2. Stufe

625—650 fl. Steuer: fl. 4.—, 3. Stufe 650—675 fl. Steuer: fl. 4.40, 10. Stufe 950—1000 fl. Steuer: fl. 9.20, 15. Stufe 1400—1500 fl. Steuer: fl. 18.— Ä0. Stufe 1900—2000 fl. Steuer: fl. 30.—, 30. Stufe 4200—4600 fl. Steuer: fl. 101.—, 50. Stufe 18.000—19.000 fl. Steuer: fl. 630.—, 75. Stufe 66.000—68.000 fl. Steuer: fl. 2860.-, 92. Stufe 100 000—105.000 fl. Steuer: fl. 4650.—. Bei Einkommen über 105 000 fl. steigen die Stufen um je 5000 fl. und die Steuer um je 250 fl. (Schluß folgt.) Politische

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Pagina 1 di 8
Data: 22.12.1924
Descrizione fisica: 8
zu machen. Die Kasien'bestände des Landes werden am Schlüsse des Jahres 1924 höhere sein als am 31. Dezember 1923. Es haben eben die tatsächlichen Steuereingänge die veranschlagten bedeutend über holt. Und wenn der Finanzreferent in den Vor anschlag für 'das Jahr 1925 die richtigen Steuer eingänge aus dem Jahre 1923 und nicht die wesent lich reduzierten Ziffern einstellen würde, so wäre das Gleichgewicht im Landeshaushalte in deu be stehenden Abgaben zu finden. Die Lehrergehalts- regulierung würde vielleicht, wenn das Land

sich'? aber mit der Steuer treiberei doch ein wenig, zum mindestens hat der Finanzausschuß bis heute noch kein geeignetes Steuerobjekt zu entdecken vermocht. Vielleicht wird er, wenn er noch längere Zeit vergeblich sucht, sich doch scwen müsien. daß es klüger ist, das Defizit im Landesvoranfchlage durch eine richtige Ab schätzung der Einnahmen zu beseitigen. Die letzte S'tzmrq des Landtages vor Weihnachten. Als erster Punkt der TageSovdnung der Sams- tagfitzung gelangte 'der Antrag auf Erhöhung der Krasifahrzeugsteuer

zur Behandlung!. Der An trag sieht für einheimische Kraftfahrzeuge folgende Abgaben pro Jahr vor: Die neue Kraftsahrzeugsteuer. a) Fahrräder mit Hilfsmotor 10 Schillinge, Krafträder kns 3 PS 30 Schillinge, bis 6 PL 40 Schillinge, über 6 PL 50 Schillinge, für jeden Bei wagen 20 Schillinge; b) Personenwagen für jede Steuer-PL 10 Schil linge nebst einem 20proz. Zuschlag für jeden ordent lichen Sitz einschl. eingebauter Notsitze und des Lenckersitzes; c. Lastkraftwagen für jede Steuer-PL: bei Luft bereifung

je 4 Schillinge, bei Dolloummibereisung je 6 Schillinge, bei Eisenbereifung unbeschadet der Bestrafung nach den Bestimmungen der Straßen polizeiordnung: 1. bei einer Felgenbreite von min destens 15 Zentimeter je 30 Schillinge. 2. unter 15 Zentimeter je 45 Schillinge, nebst "einem 50proz. Zuschlag bei einer Tragfähigkeit von über 3 Ton nen des Hauptwagens. Bei Berechnung der Steuer-PL werden Bruch teile von 0.3 und darüber für eine volle Steuer- PL berechnet, solche unter 0.3 unberücksichtigt ge lassen

. Für den Besitz eines Anhängewagens wird außer der Steuer für den Kraftwagen für jede Tonne Tragfähigkeit des Anhängewaaens eine Abgabe von 15 Schillingen eingehoben. Diese Abgabe erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Felgenbreite bei Eisenbereifung unter 15 Zentimeter beträgt. Schlepper werden mit einer festen Steuer von 45 Schillingen belastet. Für alle Kraftwagen, deren Standort mehr als 20 Kilometer von der nächsten Bahnstation ent fernt ist. und für Kvcfftwagen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 10
Data: 16.12.1927
Descrizione fisica: 10
ist eine Steuer mit zunehmen.' den Erträgniffen, hat sich doch in der verhältnismäßig kur zen Zeit von 1925 bis heute die Anzahl der Vehikel mehr als verdoppelt. Im Jahre 19 2 5 war noch als Steuerbasis folgender Wagen- und Kraftrüder-Stand vorhanden: 332 Personenwagen, 1 Elekro-Personenwagen 240 Benzin-Lastwagen, 18 Elektro-Lastwagen und 466 Motorräder, also zusammen etwas über 1066 Fahr zeuge. Nach der S t a n d e v o n 19 2 7 hat sich dieser Wagen park gegenüber 1925 — wie schon gesagt— mehr als ver

doppelt. Es sind nunmehr: 610 Personen-Autos 546 Lastkraftwagen, und 1050 Motorräder Die b i s h e r i g e B e st e u e r u n g -H geschah nach fol- genden Tarifen: F a h r r ä d e r mit Hilfsmotor . , , , s * S 10.-- (existieren nur ganz wenig) Krafträder bis 3 Steuer-PS . , * . , S 30.— Krafräder bis 6 Steuer-PS 8 40.— Krafträder über 6 Steuer^pS S 50.-- Für jeden Beiwagen 8 20.-- Personenwagen pro Steuer-PS , . . 8 10.— pro Sitz 26 Prozent Zuschlag L a ft w a g e n pro Steuer-PS bei Luftbereifung

der Steuer von den einheimischen Fahrzeugen; eine Ab änderung der Besteuerung der ausländischen Fahr zeuge will er mit Rücksicht auf die Interessen des Fremden verkehrs nicht in Erwägung gezogen wissen. Die 46 Tiroler Mauten und der Fremdenver kehr wären auch ein ganz eigenes Kapitel! Warum ist man da nicht auch so konsequent? Das Recht der Gemeinden Zuschläge einzuheben, soll aufgehoben werden, dafür will sich das Land in den Erlös mit den Gemeinden teilen. Unter Annahme, daß die Steuer

von den ausländischen Fahrzeugen gleich wie im Vorjahre mit 8 200.000.— einflie ßen wird, kann nach dem Gesetzentwürfe mit einem Gesamt- erträgnis an Kraftfahrzeug st euer von 8 600.000.— gerechnet werden, wovon 8 200.000.— vom Ergebnisse der Besteuerung der einheimischen Fahrzeuge an die Ge meinden abzuführen sind. DieneuenSteuertarife wären: 1. Fahrräder mit Hilfsmotoren . . . . , ß ' 20.— Krafträder bis zu 3 Steuer-PS. . , , . 8 70.— Krafträder bis zu 6 Steuer-PS .... 8 120.— Krafträder über 6 Steuer

-PS..... 8 250 — Für jeden Beiwagen ist die Hälfte der auf das Kraft-, rad entfallenden Steuer zu entrichten. 2. Personenwagen: bis einschl. 6 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 50.— bis einschl. 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 60.— über 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 100.— 3. Lastwagen mit Luftkammerrei/en haben eine Grundtaxe von 100 8 und für jede halbe Tonne Tragfähig keit des Fahrgestelles 75 8 zu entrichten. Jede angefangene halbe Tonne wird voll gerechnet. Für den Besitz eines Anhängewagens mit Luftkammer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 26.01.1924
Descrizione fisica: 16
Heute aber ist sie unbedingt noch verfrüht Auch für den Steuergesetzgeber gilt der Spruch: Alles zu seiner Zeit! Genau so, wie der Apfel erst dann gepflückt werden soll, wenn er reif ist, so soll auch eine Steuer erst beschlossen werden, wenn die Grundlagen hiefür geschaffen sind. Wer grüne Aepsel ißt, bekommt davon Bauchweh, und ich glaube fast, auch der Herr Finanzreferent wird von dieser Steuer, wenn sie tatsächlich heute schon beschlossen wird, noch sein Bauchweh davontragen

in die Spezialdebatte stimmen. Die Elektrizitätssteuer ange nommen. Mit 21 gegen 19 Stimmen. In der gestrigen Sitzung wurde die Beratung über die Landessteuern und -Abgaben als letztes Kapitel des Landesvoranschlages ausgenommen. Ueber Antrag Thaler wurde als erste die vielum strittene Elektrizitätsstener in Behandlung genommen. Dr. Pusch leitete 'die Verhandlung ein und versuchte unter Aufgebot all seiner Aeberzeugungs- kraft und Beredsamkeit demLandtag die unbedingte Notwendigkeit dieser Steuer zu beweisen

. Das Bild der Landesfinanzen malte er grau in grau, so daß einem das Gruseln kommen könnte, wenn, ja — wenn man nicht wüßte, daß es durchaus ! nicht so arg steht und das Budget schon so vorsich tig präliminiert ist, daß der Finanzreserent sein > DrauSkommen finden wird. Im Finanzausschüsse hatten die Abg. Dr. Peer, lFoltin, Zösmayr und Genossen ein Minoritäts votum gegen die Steuer angemeldet. In Begrün dung dessen sprach als erster Landeshauptmann stellvertreter Dr. Peer. Die Elektrizitätssteuer

als Landessteuer ist eine Ungerechtigkeit, weil sie einseitig die Städte und Jndustrieorte belastet, die ! ländlichen Distrikte aber nicht trifft. Es fehlt da- . her der Steuer das Prinzip der Gleichmäßigkeit. In einer Reihe von Städten besteht eine Steuer j aus Elektrizität schon und bildet eine der wenigen Einnahmsquellen. die den Gemeinden noch ver blieben sind. Durch die Landessteuer wird den Gemeinden diese Einnahmsquelle auch noch ent zogen. Wenn demgegenüber auf das Zuschlags- Brecht der Gemeinden

hingewiesen wird, so muß ^denn doch gesagt werden, daß die Landessteuer schon so hoch ist, daß die Bevölkerung' eine weitere Erhöhung nicht mehr ertragen würde. ! Durch das Abgabentellungsgesch werden den Ge meinden aber ohnedies wieder Einnahmen ent zogen. Für die elektrochemische und elektrometal- lurgische Industrie beantragt der Redner die Be- fteiung von der Steuer, weil diese Industrie eine weitere Belastung nicht mehr ertrage. Der ge Englands neue Regierungsmänner. Das Ausfalles»« an der Liste

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 30.12.1921
Descrizione fisica: 8
Landtages hat für alle Vorstellungen unserer Genossen ein taubes Ohr gehabt; sie will den Abgang in dem Landeshaushalte, der nach . den hohen Staatsüberweisungen verbleibt, just tnit einem Landeszoll auf Weizen, Roggen,. Gerste, Hafer, Mais, Heidekorn, Hirse, Bräune, Bohnen, Erbsen, Linsen, Malz, Mehl, Eierteig waren, Haferflocken und allen sonstigen Erzeug- iiiffen aus Hülsen früchten hereinbringen: mit einer Steuer, die bei einer vielköpfigen Familie . im Jahr mindestens den Betrag von 7000 Kro nen

erreicht. Diese Abgabe ist bequem; jeder, der einen Bissen Brot essen will, muß sie bezahlen; die Steuer ist ergiebig, denn sie trägt dem Lande mehr als eine halbe Milliarde Kronen! Was fragen die Patentchristen, die im Tiroler Land tag ihr Unwesen treiben, ob das ausgehungerte Volk eine solche Steuer noch ertragen kann; was kümmern sich die vier Herren, die im Landtag die sogenannre „Großdentsche Volkspartei" prä sentieren, ob die P. T. Volksgenossen durch diese Steuer nicht noch zu einem größeren

Hunger verurteilt werden. Das LanD braucht Geld und . will, da die Mehrheit so stark ist, daß gegen ihr Diktat die sozialdemokratische Minderheit ein fach nicht aufzukommen vermag, uns diese Steuer einfach diktieren. Es verbietet zwar die Bundesverfassung die Ausrichtung von Zoll schranken zwischen den einzelnen Bundesländern Oesterreichs. Aber die schwarzen und schwarz- blauen Separatisten, die in Tirol herrschen, sche ren sich einen blauen Teufel uni die Gesetze des Bundes; sie haben in Tirol

die volle Macht und wollen diese einfach gegen das Volk auswirken lassen; sie wollen zeigen, wie bürgerliche Par- teien auf der Höhe ihrer Macht das Volk regie ren, sie wollen beweisen, wie bürgerliche Parteien ein Budget sanieren: indem man jedes Stäub chen Mehl, jede Bohne und jede Erbse besteuert, indem num auf jeden Bissen Brot eine tüchtige Lage Steuer schmiert! Dieser Brot-, Mehl- und Hülfen srüchtenz oll, der als Wahrzeichen der Liebe, welche die bürger liche Landtagskoalition Dem Tiroler Volke

ent gegenbringt, aufgerichtet wird, ist Raub', nackter Raub vom Lohne des Arbeiters, vom Gehalte des Beamten, von der mageren Pension, vom Einkommen des Kleinrentners, vom Verdienste des Kleinbauern und von der „Pension" der Kriegerswitwen. Raub, nackter Raub, denn das Land braucht- diese Steuer nicht. Gen. Rapoldi hat in seiner viereinhalbstündigen Rwe, die er in der heutigen Nachtsitzung des Landtages hielt, nachgewiesen, daß das Land ans den Steuern, welche der Nationalrat jüngst beschlossen

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 2 di 10
Data: 25.12.1886
Descrizione fisica: 10
dete ans Berlin, Graf Herbert Bismarck habe derselben zur Versöhnung mit Rußland die Annahme des Mingreliers angerathen. — Die Deputation ist nach Paris abgereist. Zur Gebäu-esterrer. Die Gemeindevorsteher des Gerichts bezirkes Hall richteten in Betreff der Gebäude steuer an den Tiroler Landesausschuß eine vom Notar, Herrn Dr. Gasser in Rattenberg eingehend und entschieden abgefaßte Eingabe, deren wesentlichste Stellen lauten, wie folgt: „Niemand wird läugnen können, daß diese in Tirol neue Steuer

, welche in andern Kronlän- dern mit Patent vom 23. Februar 1820 einge führt war, schwer empfunden wird. Ein Sinken der Häuserwerthe in der Stadt, wie auf dem Lande hat allenthalben Platz gegriffen, und wird sich umsomehr geltend machen, je näher wir dem verhängnißvollen Zeitpunkte rücken, in welchem die volle Steuer zu entrichten fein wird, d. i. in: Jahre 1892 resp. 1893. Es ist schon anderweitig bemerkt worden und hat gewiß seine volle Richtigkeit, daß diese neue Steuer thatsächlich einer Vermögenskon fiskation

gleich komme, weil jeder Käufer in Zukunft den Werth einer Realität mit Rücksicht nahme auf die auf derselben haftenden Lasten berechnet, so daß thatsächlich die dermaligen Hauseigenthümer die ganze Steuer werden büßen müssen. — Das gilt von beiden Stenerarten, von der Hauszins- und Hausklassensteuer. Beide sind sie hartunddrückend, aberleich ter noch als die Hausklassen st euer dürfte die Hauszins st euer zu ertra gen sein, weil dieselbe von einer baaren Ein nahme entrichtet

wird, von einem thatsächlich eingenommenen (nur zum geringsten Theile von einem parificirten) Zins, wobei es überdies in den meisten Fällen dem Hauseigenthümer mög lich sein wird, die Steuer auf die Miethpartheien wenigstens theilweise zu überwälzen. Bei der Hausklassensteuer ist das ganz anders; sie ist zu zahlen nach einem Tarifsätze, der sich nach der Zahl der Wohnbestandtheile richtet und sie trifft den Hauseigenthümer ganz ansschließlich. Gründe der Sittlichkeit, wie auch sanitäre Rück sichten haben uns, resp. unsere

Altvordern veran laßt, unsere Behausungen mit mehrern Wohn- bestandtheilen zu versehen. Fiinf bis sechs Wohn bestandtheile, nämlich eine gemeinschaftliche Wohn stube, ein Zimmer für die Ehegatten, eineKam- mer für Söhne, eine für Töchter, (resp. eine Knecht- und Mägdekammer,) ein Zimmer für eventuelle Erkrankungen, endlich ein Austrag stübchen hat, oder soll doch jedes Bauernhaus haben. Der hiefür nach Klasse XI. zu zahlende Steuersatz von 5 fl. ist, nachdem er der Grund steuer manchen kleinen

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Tiroler Post
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Pagina 1 di 12
Data: 20.10.1911
Descrizione fisica: 12
der Personaleinkommensteuer sicht vor allem eine Erhöhung der Steuer vor. Ein Ver gleich zwischen den bisherigen und den künftigen Steuersätzen ergibt folgendes: Bei Einkommen Bisherige von mehr als bis einschließlich Steuer Steuer 10.000 11.000 265 258 11.000 12.000 300 292 12.000 13.000 338 326 13.000 14.000 376 362 14.000 15.000 415 398 16.000 16.000 455 434 20.000 22.000 685 638 40.000 44.000 1655 1460 60.000 64.000 2640 2250 80.000 84.000 3740 3148 88.000 92.000 4210 3628 92.000 96.000 4450 3720 96.000 100.000 4700

— Bei Einkommen von über 100.000 Kro- neu bis einschließlich 200.000 Kronen steigen die Stufen um je 4000 Kronen und die Steuer um je 260 Kronen; bei Einkommen über 200.000 Kronen bis einschließlich 210.000 Kronen beträgt die Steuer 11.680 Kronen; bei Einkommen über 210.000 Kronen steigen die Stufen um je 10.000 Kronen und die Steuer um je 650 Kronen. Wie man sieht, sind die großen Einkom men noch im mer sehr sanft ange griffen, jedoch muß zugegeben werden, daß die Regierung wenig st ens den Versuch

. Künftig soll nämlich das von den Haus haltungsangehörigen erworbene A r- beitseinkommen von der Zurechnung zu dem Einkommen des Haushaltungsvorstandes ausgenommen werden, falls das G e - samt einkommen der Haushaltung nicht mehr als 4000 Kronen beträgt. Hiedurch wer den eine Menge Haushaltungsvorstände infolge des Wegfalles der Zurechnung aus der Steuer pflicht ganz heraustreten oder mit einer geringeren Steuer belastet werden. Das Arbeitseinkommen wird, wenn es 1200 Kronen nicht erreicht

, von der Steuer überhaupt frei bleiben, wenn es diesen Betrag übersteigt, nur mit der auf dieses Einkommen entfallenden Steuer belastet werden. Die Begünstigung bleibt aber auf das nicht in der eigenen Wirtschaft erworbene Arbeitseinkommen einge schränkt. Als Abzugspost sind zulässig jene Beiträge, welche von dem einen Eheteile dem nicht im gemeinsamen Haushalte mit ihm leben den anderen Eheteile sowie pon Eltern den nicht in ihrem Haushalte lebenden Kindern regel mäßig gewährt werden. Ferner werden die Höch

lichen, unkündbaren Pfandbriefkredit beschafft werden soll. Weiters sieht der Gesetzentwurf ein Art Junggesellensteuer vor, indem für Steuerpflichtige, zu deren Haus halt keine gemeinsam zu veranlagende Person (Haushaltungsangehörige) gehört, die Steuer sich um 15 Prozent erhöht, für Steuerpflichtige, zu deren Haushalt nicht mehr als eine solche Person gehört, um 10 P r o z e n t des im Sinne der vorstehenden Bestimmungen vorzu schreibenden Betrages. Hiebei sind auch Ehe gatten

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Neueste Zeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 04.04.1919
Descrizione fisica: 4
den höchsten jährlichen Betrag bringen soll, der ihm je aus einer einzigen Steuer zugefloffen ist. Mit einem Auf kommen von nicht weniger als 1-3 Milliarden Mark würde die ge- plante Kapiralertragssteuer die Verzinsung für volle 36 Milliarl^n Kriegsanleihe ergeben- Ihrem Objekt nach soll die Kapitalertrag ssteuer ein Glied !n der Kette der Einkommens- und Vermögensbeiastung. besonders der Belastung des fundierten arbeitslosen Einkommens, bilden, und zwar greift sie von dem ardsttslofen Einkommen

gesonderte Heran ziehung der jetzt geschonten Vermögen ergänzt werden soll. Grund* sätzlich werden alle Beträge von nutzbar angelegten Kapiidakien durch die Steuer getroffen, also vor allem Dividenden von Aktien- aesellschaften und größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zinsen und Anleihen, Pfandbriefen und ObÄgotionen, auch Spar kästen- und Bankguthaben, Wechseln, Hypotheken oder anderen Dar- lehen. Der Steuersatz betragt 10 Prozent der Zinssumme. Da nur die Kapitalanlage getroffen

werden soll, so fallen Wechsel, die zur Bezahlung von Waren ausgestellt werden, nicht unter das Gesetz und cbensoweniig soll die Kreditierung von Waren als „Darlehen" gelten. Solche Kreditierungen sollen vielmehr erst dann steuer pflichtig sein, wenn die Forderung länger als drei Jahre ge stundet worden ist; mir in diesem Falle nimmt der Entwurf cm, daß es sich in Wahrheit um eine Kapitalanlage handelt. Eine weitere Einschränkung des Umfanges der Steuer betrifft die Kredit anstalten. Wenn bei den Kveditmvstituten

(Banken, Sparkassen. Hypothekenbanken ustv.) einmal der Depositen- oder Pfandbrief- gläubiger von dem ihm zuftietzenden Ertrag die Steuer zahlen müßte und wenn außerdem auch die Kreditinstitute selbst für die Kapitalerträge, die ihnen von Kreditnehmern, von Hypothekenschuld nern usw. zufließen, steuerpflichtig wären, so würde das zwar nicht juristisch, wohl aber wirtschaftlich auf eine Doppelbesteuerung hinaus lausen. Wirtschaftlich sind die Kreditanstalten nur Vermittler: sie geben Las

. zuftietzenden Erträge von der Steuer befteit sind. Aus die im Besitz der Banken vorhandenen Wertpapiere ist die Be freiungsvorschrift nicht ausgedehnt. Dem Charakter der Steuer als einer partiellen Belastung des Einkommens aus Vermögen würde die Einfügung der Steuer in das System der Einkommen- und Bermögenfteuer und demgemäß ihre Ausgestaltung als eine direkte Steuer entsprechen, deren Erhebung auf Grund einer Deklaration des Steuerpflichtigen zu erfolgen hätte. Aus steuertechnischen Gründen

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