16 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DTIR/DTIR_17_object_3895549.png
Pagina 17 di 280
Autore: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Luogo: Wien
Editore: Holzhausen
Descrizione fisica: 310 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Soggetto: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Segnatura: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
ID interno: 160301
52 Deutschtirol. vom 26. Oktober 1819 verfügte, daß in Tirol die Gemeindeeinteilung, wie diese bis zum Jahre 1805 bestanden habe und durch den Steuer kataster wesentlich befestigt und durch das alte Herkommen geheiligt sei ; wieder hergestellt werde, 1 insbesondere im Hinblicke auf die Um wälzungen im ehemals italienischen und illyrischen Teile des Landes. Diesen Anordnungen wurden auch; wie die oben erwähnten Berichte von 1831 besagen, überall Folge gegeben, Aveil die Bevölkerung

selbst die Restauration wünschte. Wie vor 1805 fielen die Grenzen der Orts-, Steuer- und Wirtschaftsgemeinden teils direkt, teils infolge des gegen seitigen Ineinandergreifens dieser Körper zusammen. In den Dezennien 1820 bis 1840 fanden wohl in einigen Gerichten unter Genehmigung des Guberniums neue Konzentrierungen einzelner Gemeinden zu größeren Verbänden statt, wenn auch die eifrigen Be ratungen, die in den dreißiger Jahren über ein neues, umfassendes Ge meindegesetz in Tirol Gubernium und Landschaft anstellten

und bei dieser Gelegenheit wie bei den erwähnten früheren Zu sammenziehungen einzelne alte Gemeindemarkungen untergegangen sind, so mußten jedoch die stehen gebliebenen Gemeindegrenzen durchaus mit den überlieferten alten Markungen zusammenfallen. Der bisherige Be stand der Steuergemeinden, der durch die noch immer in Geltung befind lichen theresianischen Kataster festgelegt war, 4 wurde dadurch über haupt nicht berührt; eine Übersclmeidung dieser Steuer- und neugebaut deten politischen Gemeinden konnte übrigens

1