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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 10
Data: 18.02.1896
Descrizione fisica: 10
K. ^ «„»okhekarverfchllldmrg widerspricht ?. IRlen Berufe des Bauernstandes. >'M socialen Al .Äden'als ihr Eigenthum besitzt und be- M-r iekt müssen wir coneret sprechen. Nehmen .... mIe der Bevölkerung her. die Grund und auf 'der anderen Seite den Capi- . ii!>r als Geldbesitzer in Betracht kommt. Ä Mt sich nun die Sache dar? Schon auf ? üsten Blick drängt sich die Ueberzeugung l dass wenn einer im Vortheil sein soll, es °'l' .' Grundbesitzer und nicht der Capitalist soll der Grundbesitzer

, der ein Stück des 2-rtandes sein Eigenthum nennen kann, die ?kte Verantwortung trägt für das Wohl des Lrlandes. weil er durch die Bearbeitung seines am meisten von alle« zur Blüte desselben Der Capitalist mit dem beweglichen kann heute da und morgen dort sein, kann wüte durch sein Geld dem Vaterlande dienen und mraen dasselbe befeinden. Gehen wir aber auf den Stand der Grund- üesiker näher ein. ^ Die Geschichte lehrt es, und die Natur der yinae macht es ganz klar, dass die allgemeine ' ' eines Staates

dort am höchsten steht und am meisten gesichert ist, wo möglichst viel Gmnd und Boden sich derart vertheilt findet, dass ein zahlreicher Stand mittlerer und kleiner Grund besitzer über das Land sich ausbreitet. Die Wohl fahrt des Staates liegt im Bauernstande. Gehen Sie, meine Herren, die Geschichte der einzelnen Völker durch, dann werden Sie finden, dass blühende Cultur, ausgedehnte materielle Wohl fahrt, Sicherheit des Rechtes und der staatlichen Ordnung gerade dort zuhause sind, wo der Bauern stand

sind. Da ist es mn der Bauernstand, der durch seine dauerhafte Verbindung mit dem so fest Bestehenden, mit Grund und Boden, der Revolution am wenigsten Neigung entgegenbringt. Die Revolution tritt auf unter dem Schlagworte „Freiheit', aber in Wirk lichkeit ist sie immer ein unwürdiger Zwang des Menschengeschlechtes, und gegen diesen Zwang kehrt sich niemand mehr als der freie Bauer. Aber noch etwas anderes. Der Bauernstand Yi der Erneuerer der menschlichen Gesellschaft, «rächten Sie, meine Herren, die Sterblichkeits- Mrn

muss wohlstehend sein. Wie lässt sich mit diesem Wohlstande die Thatsache einer Verschuldung vereinbaren, die nach dem in ihr lie genden Naturgesetz nothwendig zur Ueberschuldung fuhrt? Ich möchte denjenigen kennen, der mir nach weist, dass die Ueberschuldung ihren hinreichenden Grund in irgend etwas anderem hat als gerade im Wesen der modernen Hypothek, der mir zeigt, was zur Verschuldbarkeit des Bodens von außen noch hinzukommen musste, um die Ueberschuldung herbeizuführen. Also, wer es mit dem Bauern stande

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Pagina 2 di 10
Data: 19.03.1897
Descrizione fisica: 10
noch durchaus nicht einer Gegnerschaft gegen das canonische Recht beschuldigt werden darf. 2. Da wir nun einmal von der Stellung des Kirchenrechtes und der Kirche zur Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden sprechen, so sei hier noch folgende Be merkung gemacht. Die Bestrebungen zu gunsten der Unverschuldbarkeit des Bodens zielen wesentlich darauf hin, den hzeutig en Geld caPitalismus oder die kapitalistische Wirtschaftsform ein zuschränken und der Herrschaft des Capitals über. Grund

kann. Aber auch über die gegenwärtige kirchliche Praxis, welche der erwähnte Artikelschreiber irrig auf die früheren Jahrhunderte überträgt, sei noch Einiges gesagt. Gewiss gestattet die Kirche jetzt die Anlage kirchlicher Capitalien als frucht bringende Hypothekardarlehen auf Grund und Boden. Aber, dass sie eine derartige Anlage als besonders wünschenswert hält, das wäre wohl noch zu beweisen. Uns will scheinen, dass der Geldcapitalbesitz überhaupt, auch unter den augenblicklichen Wirtschaftsverhältnifsen, der Kirche

nicht besonders wünschenswert erscheint. Das Geld hat jetzt im allgemeinen den Vor theil, dass es höhere Erträgnisse in Form von Zinsen liefert; aber der Kirche ist es weniger um hohe Erträgnisse, als um die Sicherheit ihres Besitzes und um sichere Einkünfte zu thun. Die meiste Sicherheit aber bietet auch bei der heutigen Wirtschaftsform noch der Grund und Boden. Darum wird die Kirche wohl mehr geneigt sein, ihren Capitalbesitz in Grundbesitz umzuwandeln, als den ihr gebliebenen Grund und Böden zu verkaufen

, welche die einen oder die anderen auf die Dauer bieten. Dass die Kirche Hypothekardarlehen gerade auf landwirt- .schaftliche Güter den Hypothekardarlehen auf ^Wohnhäuser u. s. w. allgemein vorzieht, dürfte wohl fehr schwer zu beweisen sein. Bei den 'Bestrebungen nach der Unverschuldbarkeit des -Grund und Bodens hat man, aber nur die land wirtschaftlichen Güter im Auge, denn nur mit diesen beschäftigt sich die Agrarfrage. Es geht also keineswegs an, die Bestrebungen nach der Boden-Unverschuldbarkeit ^ als auch nur dem 'heutigen canonischen

gemacht wird. Es ist gewiss kein Ge heimnis, dass die Amortisationsgesetze, welche die Kirche vorzüglich an der Erwerbung unbeweg licher Güter hindern, zum guten Theile Zugunsten des Capitalismus erlassen wurden. Endlich isb auch noch zu sagen, dass die Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes aus Grund und Boden nur dann erfolgen wird, wenn die Grundsätze der christlichen Socialreform sich einbürgern.. Dann wird aber auch kein Hindernis mehr fiir die Kirche vorhanden sein, auf jene Weise ihr Capital

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Pagina 2 di 8
Data: 06.11.1896
Descrizione fisica: 8
? Das richtige „Wie' hat eben damals gefehlt; hätte man zu der Zeit, wo Grund und Boden des Bauern losgebunden wurde, hätte man damals die berufsgenossen schaftliche Organisation der Landwirtschaft ein geführt und an Stelle der alten Bande gesetzt, so würde sich die Sache freilich anders ausge nommen haben, als sie thatsächlich uns heute vorliegt. Jetzt wird es viel schwieriger sein, die Heilmittel herbeizuschaffen, die vor 50 Jahren versäumt worden sind. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, dass

ist, ob sich diese Wissenschaftslehre auf den Boden des Christenthums stellt oder nicht. Es wäre mir aber gar nicht schwer zu zeigen, dass der Grund satz: „Grund und Boden ist als Ware zu be handeln' mit dem Geist des Christenthums denn doch nicht im Einklang steht. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, ich hätte das Hypothekarwesen als eine moderne Er findung erklärt. Ich habe aber nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauernstandes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann

diese Hypothekarverschuldung im Princip angefangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat (würden wir den Unterschied zwischen dem römischen und dem deutschen Recht prüfen, es dürfte sich bald zeigen, wo der Vorzug ist), dass aber die Art und Weise unseres HypothekarerediteS eine alte In stitution nicht ist, wird mir auch Herr Doctor v. Grabmayr kaum absprechen. Nun aber hat er gesagt: „Unsere Verhältnisse verlangen

wir diese Fahne im October des Jahres 1805 aus den Posten „NmtzMSV BhMNiK.' frage bestimmt wird. Diese Verbindung perhorres ciere ich. Herr Dr. v. Grabmayr sagt zwar, es sei eine andere Verbindung nicht möglich. Das leugne ich. Ich sehe nicht ein, warum man auf Grund und Boden nicht zunächst mit Rücksicht auf das Erträgnis soll Geld leihen können, nach dem die Forderung des Capitals vom Grund und Boden einzig durch sein Erträgnis befriedigt werden kann. Ich sehe wirklich nicht ein, waS entgegensteht, dass

nicht gesetzlich verfügt werden könne: „Grund und Boden darf nur durch das Mittel des Erträgnisses und darum auch nur im Verhältnis zu demselben belastet werden.' Es ist überhaupt eigenthümlich (ich behaupte nicht, dass diese Verdrehung in tendenziöser Weise geschieht), man wirst mir immer ein, es sei für den Bauernstand sremdes Geld nothwendig; das wird in einer Weise vorgebracht, als hätte ich verlangt, den Bauern sei das Schuldenmachen zu verbieten. Enthält doch gerade mein Entwurf die Bestimmung, dass

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Pagina 1 di 10
Data: 02.03.1897
Descrizione fisica: 10
kann — ^^entsche^ Aber „es wird eigentlich gar nicht gehandhabt, die Behörden haben es als obsolet betrachtet und der Grund zerstückelung freien Lauf gelassen. Was wir heute noch haben, ist die bureaMatische Anarchie.' Ordnung und Freiheit. „Will man die Ordnung schaffen, so muss man ein Höferecht haben. Die Vorlage ist ein Schritt zur Ordnung und Freiheit. Ihr Grund gedanke ist, dass jeder Eigenthümer vor allen und zunächst berechtigt sein soll, mit seinem Eigenthum zu verfügen nach eigenem Ermessen

und seinen eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen; aber es muss eine Grenze geben, durch welche der Miss brauch dieser Freiheit gegen die öffentlichen Inter essen gehemmt wird'. (Wenn Herr v. Grab mayr so etwas sagt, so darf man nicht glauben, dass ihm mit der BeschrärHwg der Freiheit und mit der Rücksicht auf die 'öffentlichen Interessen gar so ernst ist. Er käme mit solchen Grund sätzen, wenn er folgerichtig vorgienge, am Ende gar noch zur Nothwendigkeit einer hypothekarischen Unverschuldbarkeit von Grund

der bestehenden Verhältnisse. Autonome Organe. Als das Wesentlichste an dem neuen Gesetze bezeichnete Dr. v. Grabmayr dieBestimmung, dass „in Zukunft autonome Organe an Stelle der politischen Behörden die agrarrechtlichen Ent scheidungen treffen sollen — an Stelle der poli tischen Behörden'. Wir citieren noch eine Stelle genauer: „Die politische Behörde ist einfach nicht' in der Lage, auf Grund einer selbstgeschöpften Ansicht derartige Angelegen heiten zu regeln.' — Aber nun staune man über dieses Kunststück

über die autonomen Organe, können wir jetzt einmal nicht ordentlich in dem Gesetz entwurf aussprechen, und darum bestimmen wir in diesem neuen Höferecht, dass annoch die politischen Behörden, obwohl sie gar nicht in der Lage sind, auf Grund einer selbstgeschöpften Ansicht in solchen Angelegenheiten zu entscheiden, die Funetionen als Agrarbehörden versehen. — Begreiflich, dass um diesen Punkt die Debatte hauptsächlich sich drehte. — Anerbenrechk und Abstndungsrenke. Dr. v. Grabmayr wusste in seiner Rede meister

hielt nicht lange an. Gegen das Minorikäks-Vokum» Dr. v. Grabmayr wendete sich mit beson derer Vorliebe gegen Professor Schöpfer. Die Begründung des Minoritäts-Votums bezeichnete er als Vorwand. Er musste jedoch selbst zugestehen: „Es ist richtig, in dieser Form kann der Höferechtsentwurf nur Gesetz werden, wenn wirklich seinerzeit die Berufsgenossenschaften ac- tiviert werden. Das ist aber doch kein Grund, heute schon in dieser Form unsere.Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Mit unserem heutigen

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Pagina 3 di 8
Data: 29.01.1897
Descrizione fisica: 8
, manche Klagen n vorzubringen. In dem Schluss- ÄN den ersten Theil der Resolutionen konnte P essor Schöpfer die Klagen zusammenfassen. L?der Abstimmung zeigte stch auch mit Bezug ^ auf w Hauptpunkt des Agrarprogramms die fordern«? nach gesetzlicher hypothekarischer Un° verschuldbarkeit von Grund und Boden, volle Ein- müthiqkeit. Aus den unten Mitgetheilten Resolutionen kqnn man ersehen, auf was m der Berathung besonders Gewicht gelegt wurde. — Der zweite Theil der Hauptversammlung war der Angelegenheit

spricht für Ihre regen Be mühungen zur Hebung der Landwirtschaft den verbindlichsten Dank aus.' Den früheren Be schlüssen wurde noch einer angefügt. Da es Sache des Landtages ist, vieler Angelegenheiten des Bauernstandes sich anzunehmen oder sich an die Regierung zu' wenden, so war es nothwendig, die Beschlüsse des Agrartages der Aufmerksamkeit des Landtages zu empfehlen, vor allem, damit er die in den Beschlüssen ausgesprochenen Grund sätze zur Grundlage dtzr Agrarreform Nehme. (Der Beschluss

ist im letzten Grunde keine andere als die'hypo thekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden. Denn: a) Bor allem bewirkt sie eine große Erleichterung des Schuldeu- machens, indem Grund und Boden nicht nur bis zum. Ertragswert, sondern sogar bis zum Verkehrswert als Pfand hingegeben werden kann; b) dadurch schafft sie hohe Güterpreise, die den Ertragswert oft um vieles übersteigen. Die nothwendige Folge davon ist, dass die Güter auch umsomehr belastet werden können, und dass zumal bei dem immer häufiger

Mtsversteigerung. ist ^pothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden , m ^ daran, dass alle anderen Versuche zur Hebung wünschtei^Erfol^ ^'^'5tandes für die Dauer ohne den ge- au? N ^^^lich sonst für den Bauernstand geschieht, kommt entweder au? der Ausgaben oder Vermehrung der Einnahmen, also aber nni-k Wirtschaftserträgnisses hinaus. Dadurch werden verschliß,'terpreise gesteigert, und wird für die weitere Boden- v^cyuldung neuer Raum geschaffen. Die Anwendung all dieser Mittel ist nur dann von dauerndem

Erfolg begleitet, wenn zugleich der Entlastung des BodeNs von den daraufliegenden Hypothekarschulden zielbewusst zugearbeitet wird. 5. Der Agrartag erkennt deshalb die einzige Rettung des Bauern standes darin, dass: a) durch gesetzliche und Verwaltungsmaßregeln die weitere Ver schuldung von Grund und Boden aufgehalten wird; k) die allmählich e Entlastung des bäuerlichen Grundbesitzes unter vorläufiger Feststellung einer Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt wird; e) Grund' und Boden

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Pagina 2 di 5
Data: 13.10.1910
Descrizione fisica: 5
jetzt bis Cavalese mit Automobilen befahren. Der erste Teil dieser Straße, Lavis —Grumes, wird auf Grund des neuen Straßenbauprogrammes mit einem großen Kostenaufwande teils umgelegt, teils rekonstruiert; der Hintere Teil, Grumes — Molina, ist bereits auf Grund des Straßen bauprogrammes vom Jahre 1897 ausgeführt und das kleinere Stück, Molina — Cavalese. besteht schon von früher her. Aber nicht bloß auf der Süd-, sondern auch auf der Nord seite dieses wichtigen Tales ist eine Verbindung von Cavalese

nach dem Etschlande vorgesehen. Die auf Grund des ersten Straßenbauprogrammes noch zu erbauende Straße Molina — Civez- zano führt zwar nicht unmittelbar nach dem Etschlande, sondern in das äußere Valsugana, stellt aber gerade dadurch eine unmittelbare Ver bindung Trients mit der Dolomitenstraße her. Diese Straße erhält aber noch eine Gabelung, indem das neue Straßenbauprogramm eine Straße enthält, die von Gardolo zwischen Trient und Lavis über Albiano — Moena zur vor genannten Straße führt. Außerdem

eine Lebensfrage für die Stadt. Die Sachlage ist umso ernster, als das Straßenbauprogramm des Jahres 1897 nicht bloß <m1 der OMte, sondern auch auf der West seite von Brixen eine Ablenkung des Ver kehres gebracht hat. JmProgramm befindet sich zunächst die Jaufenstraße, die von Sterzing über den Jansen nach St. Leonhard in Passeier führt. Die Jaufenstraße wird im Jahre 1911 dem Verkehr unv damit dem Staat in die Verwaltung übergeben werden. Zugleich wird auf Grund einer kaiserlichen Entschließung

und in die Schweiz. Die Ofenbergbahn wird speziell den Verkehr zwischen Meran und den Kurorten des Engadin vermitteln. Wenden wir uns nach Süden. Da findet die Jaufenstraße ihre natürliche Fortsetzung durch die G amp enstr aß e, die von Meran nach Lana—Tisens und über den Gampen nach Fondo in Nonsberg führt. Von Fondo in Nonsberg gehen jetzt Reichsstraße und Eisenbahn über die Mendel nach Kaltern und Bozen; eine andere Reichsstraße führt nach Süden gegen Mezolombardo; diese findet ihre Fortsetzung auf Grund

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Pagina 5 di 8
Data: 07.08.1920
Descrizione fisica: 8
werden soll. Weinbauern und Weinhändler. Nach der end- aültiaen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Rom haben die Weinhändler, welche den Bauern 1918 die Bezahlung der vereinbarten Preise unter Hinweis auf die Überschreitung der Höchstpreise verweigert, die Restschuld ausgezahlt. Linreifeerleichterungen für Südtirol. Das General -Kommissariat in Trient hat auf Grund der Verfügungen des Zentralamtes für die neuen Provinzen an die italienischen Missionen im Aus lande eine telegraphische Weisung gerichtet

Familienvater und ein treuer Kämpe des Alpenvereins dem Tode zum Opfer gefallen. Die Berge seiner Heimat liebte er über alles. weiter und vergiß nicht, daß ich hier auch ferner noch als Kaufmann Blum gelten muß. Der Ver brecher hat noch immer Verbindungen mit Kreuz nach und mein ganzes Vorhaben kann vereitelt werden, wenn er meinen wahren Beruf erführe. Meinem Wirte sagte ich, daß mich Geschäftsver- Haltnisse so schnell und unerwartet abriefen; gebt auch dies als Grund meiner Abreise an.' „Weiß Degen darum

, hat man ihnen wieder Grund und Boden versprochen. In die Arme des Kommunismus hat sich die besitzlose landwirtschaftliche Arbeiterschaft einfach deshalb geworfen, weil sie hoffte, endlich doch das heiß ersehnte Ackerfeld zu bekommen. Aber immer wieder wurde den Besitzlosen nur Täuschung zuteil und es hatte schon den Anschein, als brächte selbst die christliche Richtung den Besitzlosen anstatt Grund und Boden nur Täuschung. Jetzt tat aber die Bodenreformfrage einen mäch tigen Schritt vorwärts. Im jüngsten ungarischen

Ministerrate befaßte man sich mit den beiden Boden reformplänen der Minister Rubinek und Stephan Szabo. Bor allem erhalten die besitzlosen land wirtschaftlichen Arbeiter Grund. Falls die Boden reformfrage in ihrem ganzen Umfange bis zum Herbst zur Zeit der Saat nicht vollständig gelöst werden könnte, wird die Regierung den besitzlosen landwirtschaftlichen Arbeitern vorläufig 1 bis 2 Joch in der Form einer Pachtung und einen Haus grund im Verordnungswege zugestehen. den Verbrecher verhaftet

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Pagina 4 di 8
Data: 10.04.1906
Descrizione fisica: 8
, eventuell noch mehr von solchen Beispielen, gestützt aus tausend und mehr gesetzgültige, von sichtbaren Mängeln freie Urkunden, können beweisen, daß die Teilwälder des Besitzers Eigentum und psandhaftungspflichtig sind, und frage ich daher: Ist es gerecht, gesetzlich und in der Ordnung, wenn anläßlich der Grundbuchsanlegung a) die behördlicherseits ausgeführte Eigen tumswegnahme ohne Schadloshaltung der Grund besitzer aus Grund der Waldzuweisungsurkunde vom Jahre 1853 ersolgte, in welcher Urkunde

, sondern nur auf Grund der mit Ge nehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer er lassenen Erlässe oder auf Grund von Landes- guberni-ckrlüsseu erfolgen müssen? 2. Noch sonderbarer ist, daß von Grundp -rzellen. die urkundlich nachweisbar ca. 100 Jahre un unterbrochen m des Bauern Eigentum und Pfand- haftungapflicht sind und zur gleichen Swndz von demselben Bache verschüttet wurden, obwohl dem gleichen Besitzer gehörend, die einen, die kulti viert und aus welchen jetzt oder noch vor 25 Jahren „Brixener Chronik.' Nehren

oder Wiesengräser wachsen, ungehindert bei der Grundbuchsanlegung im Jahre 1905 in das Eigentum des Bauern kommen, jene angrenzenden Parzellen aber, die unkultiviert geblieben und mit Laub- oder Nadelhölzern bewachsen find, den Besitzern genommen werden und zwar auf Grund der Waldzuweisungsurkunde der Gemeinde Gödnach-Görtschach vom 12. November 1853, verfacht sub Fol. 120 zu Lienz, den 14. März 1854. Nachdem aber in dieser Waldzuweisungsurkunde nur die verteilten Waldungen am Görtschacher- berge

, der unverteilte Margitschwald, unverteilte Gemeindebannwald und Radishochwald als über geben aufgeführt erscheinen, so können un möglich die obbezeichneten verschütteten Gründe, welche, mehr als eine halbe Gehstunde vom Görtschacherberg entfernt, in der Mappenbe zeichnung unter „Aus-Raut' liegen und daher neben und unter der Fraktion Gödnach auf keinem Berge sich befinden, durch die Waldzuweisungs urkunde ins Gemeindeeigentum übergehen und folgere ich hieraus, daß in Osttirol Grund eigentumsrechte

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Pagina 3 di 8
Data: 04.12.1891
Descrizione fisica: 8
, und hiebei jede Rücksichtnahme auf Eigenthumsverhältnisse, den wirtschaftlichen Zu sammenhang der Grundstücke, auf Rechte und Lasten ausschloss: hat das tirolische Steuersystem jeden Besitz und jedes Anwesen als wirtschaft liche Einheit erfasst und ist von der Idee aus gegangen, dass nicht jede einzelne Parcelle für sich allein und losgelöst vom Gutscomplexe be wirtschaftet werden kann (Sehr richtig! rechts) und ein abgesondertes Reinerträgnis gibt, sondern dass das Einkommen aus Grund und Boden erst

zahlung herangezogen? Einer der bittersten Missstände im gegen wärtigen Steuerwesen besteht darin, dass der verschuldete Grundeigenthümer die ganze Steuer zahlen muss, obwohl er vielleicht den größten Theil des Ertrages an den Gläubiger abliefern muss; der Gläubiger bleibt ganz ungeschoren. „Nach dem tirolischen Steuersystem wurde auch der Gläubiger des verschuldeten Grund besitzers zur Grundsteuerzahlüng herangezogen. Es muss bemerkt werden, dass ehemals zur Zeit der tirolischen Steuerbereitung

das Schulden wesen eine andere Gestaltung, einen anderen Inhalt hatte, als gegenwärtig; Geldeapitalschnlden und Hypotheken im heutigen Sinne des Wortes gab es damals höchst selten. Derlei Schulden hatten Cavaliere und große Herren, aber nicht der bäuerliche Besitzer. Die Schulden des letzteren bestanden in Grund-, Herren-, Lehen-, Vogtei-, Hilfszinsen, in Frohnen, Zehenten, Schaltjahrgeldern u. s. w. u. s. w. Für derlei Schulden musste der Bezugs berechtigte, und das ist der Gläubiger, nach Ver hältnis

war, von der Grundsteuer befreit. Aus Aulass der tirolischen Stenerbereitnng wurde feruers auch zur Vereinfachung der Steuer einhebung ein sogenanntes Consvlidationssystem in Antrag gebracht, nach welchem der Grund besitzer außer seiner Rnstical- auch die Dominical- oder Adelssteuer abzuführen gehabt hätte, und wofür ihm dann das Recht eingeräumt worden wäre, bei der Abfuhr der Zinse und sonstigen Giebigkeiten einen entsprechenden Abzug zu machen. Die Peräquationseommission ist aber auf diesen Antrag nicht eingegangen

werden, da in keinem Kron lande, wie ich glaube, die Verschuldung des Grund besitzes so erschreckende Dimensionen angenommen hvt, als eben in Tirol. (Sehr richtig! rechts und Rufe: Und in Vorarlberg!) Die Verschuldung in Tirol. Ich werde mir erlauben, zum Beweise der Richtigkeit dieser Behauptung einige Ziffern an zuführen, die ich offieiellen Quellen entnommen habe. Die Hypotheken Tirols betrugen nach den zufolge der Gesetze vom 15. Mai 1369 und 6. De cember 1870, betreffend die Hypothekarernenerung geschehenen

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Pagina 3 di 8
Data: 04.08.1923
Descrizione fisica: 8
eriorclernis cle? Stallt kilxen gelleckt weraen? Mit kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 116, wurden mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1924 die Gemeindesteuergesetze der alten Pro vinzen auch auf unfer Gebiet ausgedehnt. Dar nach müssen bereits für das Jahr 1924, also schon für den nächsten Voranschlag unserer Gemeinde, die Einnahmen, deren sie bedarf, nach diesen Ge setzen beschafft werden. Die italienischen Gemeindesteuern sind sehr mannigfaltig. Aus diesem Grund soll durch diese Zeilen versucht

auf Photographien und Inschriften; 11. Steuer auf die Benützung öffentlicher Grund flächen; 12. Steuer auf die Lizenz von Gasthöfen; 13. Aufenthaltssteuer; 14. Steuer auf die bebaubaren Grundflächen. Ferner Verzehrungssteuer und Konsumabgaben auf Futtermittel, Brenn-, Baumaterialien, soserne nicht staatliche Abgaben darauf lasten. Außerdem können von der Gemeinde, teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschläge zu den staatlichen Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer) erhoben

L. 1,000.000 rechnen. Bisherige Bedeckung. Nach dem Voranschlag für 1923 stand dem ordentlichen Erfordernis vkn L. 955.000 eine ordentliche Bedeckung von L. 948 000 gegenüber. Von diesen L. 948.000 stammt ein Betrag von rund L. 193.000 aus Zuschlägen zu den bisherigen unmittelbaren staatlichen Steuern und der Zins hellerabgabe, also aus Einkommensquellen, die jetzt anders geregelt sind und für die auf Grund der neuen Gemeindesteuern Ersatz gesucht werden muß, während ein Betrag von L. 728.700

. Finanztechnisch wäre es für die Gemeinde das einfachste, im Weg von Zuschlägen zu den staat lichen Steuern sich die nötigen Einnahmen zu ver schaffen, da es auf diese Weise keine besondere Mühe für die Erhebung kostet. Zuschläge sind möglich zur Grund- und Ge bäudesteuer in der Höhe von höchstens 60'/» so wie zu einzelnen Gruppen der Einkommensteuer im Höchstausmaß von 10°/<,. Die Gemeindezuschläge zur Grund steuer betrugen in Brixen bisher 300'/g und hatten ein Erträgnis von L. 8400. In Zukunft

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Pagina 5 di 10
Data: 21.12.1894
Descrizione fisica: 10
von 73 Quadratklastern. — Folgende Gemeinden erhielten Holzveräußerungsbewilligungen: St. Martin m Gsies für 220 Stämme, St. Magdalena in Gsies für 225 Stämme. — Der Gemeinde Erl wurde die Bewilligung zur Aufnahme eines weiteren Darlehens von fl. 6000 zur Deckung der Baukosten der neuen Jnnbrücke bewilligt. — Folgende Gemeinden erhielten die Genehmigung zur EinHebung von Gemeindeumlagen für das Jahr 1895: Kirchdorf 130°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 15°/« zur Hauszins- und Hausclassensteuer

; Kitzbichl 135°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 60'/g zur Hauszins- und Hausclassevsteuer; Fiß 80°/<> zu allen directen Steuern; Brand berg 120°/g zu allen directen Steuern; Arzl bei Innsbruck 150°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10°/« Zur Hauszins- und Haus- classeusteuer; Rinn bei Hall 110 °/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40°/<> zur Haus zins- und Hausclassensteuer; Tösens 140°/<> zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100°/g zur Hauszins- und Hausclassensteuer

zu haben, dass sie in einer in Nr. 252 der ,?s,tris.' vom 7. November 1894 ver öffentlichten Korrespondenz aus Innsbruck Herrn Josef Summerer Hun. fälschlich des Verbrechens des Mordes durch Verübung des Frauenmordes oberhalb Amras beschuldigte und ohne allen und jeden Grund denselben verächtlicher Eigenschaften und Gesinnungen zieh. Die gefertigte Redaction widerruft hiemit den Inhalt der gedachten Korre spondenz als vollkommen unwahr und vom An fange bis zum Ende erdichtet und bittet ge nannten Herrn

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Pagina 7 di 12
Data: 21.02.1914
Descrizione fisica: 12
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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1904
Descrizione fisica: 8
, wenn man den Bischöfen untersagt, ohne Wissen der Regierung den Papst aufzusuchen oder auch nur ihm zu schreiben, ihm, der höchsten Autorität und dem Hüter des Katho lizismus; wenn die römischen Kongregationen, die im Namen des Papstes und aus Grund seiner Autorität vor den Augen und mit Wissen aller Welt die Angelegenheiten der Universalkirche ver walten, Gegenstand öffentlicher Beleidigungen werden, wenn man ihre Akte verwirft, ja wenn man gar beinahe kaum die Akte des Papstes schont? Besteht die Freiheit

, wenn man offen zugibt, man wolle die Religion schwächen, indem man die Stützen vernichtet, welche die göttliche Vorsehung für ihre Kirche mit Rücksicht auf ihre Ausgabe erweckt hat? Wir können nicht ohne größte Besorgnis an die neuerliche Vernichtung der religiösen Ge nossenschaften denken. Um sie aus ihrem Vater land zu verbannen, hat man in Wahrheit nur einen Grund: es gelang ihnen zu gut, die alte Religion inmitten des Volkes zu erhalten. Ab gesehen von ihren Tugenden, hat die Erinnerung

für Tirol und Vorarlberg' schreibt: „Auf Grund authentischer Informationen sind wir in der Lage, festzustellen, daß der Statt halter die konstituierende Versammlung des Bauern bundes mcht untersagt hat. In Wahrheit wurde dem Statthalter nur von einem Gespräch berichtet welches ein Beamter des Statthalterei-Präsidiums mü dem Einberufer der Versammlung hatte und in welchem ersterer die Ansicht vertrat, daß unter den damaligen Umständen eine massenhafte An sammlung von zugereisten Personen in Innsbruck

leicht zu Konflikten und zu Störungen der öffent lichen Ruhe führen könnte. Der Statthalter hat diese Anschauung nachträglich gebilligt und zwar umsomehr, als ihm gemeldet worden war, auch der Einberufer habe die Stichhältigkeit der ihm vorgehaltenen Bedenken zugegeben. Auf Grund dessen wurde dem Emberuser in einem Privat-- schreiben des oberwähnten Beamten die Ver legung der fraglichen Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt nahegelegt. Tatsächlich hat in der Zeit vom 3. November bis heute

zu erzwingen, beantragte er: das Parlament soll zunächst eine provisorische Verschärfung der bisherigen Hausordnung be schließen, wodurch jede technische Obstruktion unmöglich gemacht wird, bis die neue Haus ordnung durchberaten und beschlossen sei. Der Präsident erhält das Recht, einem Ab geordneten, der nicht zum Gegenstand spricht, das Wort m entziehen und, wenn er sich renitent benimmt, ihn dem Jmmumtätsausschuß zu über weisen. Auf Grund des Beschlusses des Jmmunitäts- ausschusses

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Pagina 2 di 12
Data: 30.01.1915
Descrizione fisica: 12
machte, geht als bis jetzt unbekannte Tatsache hervor, daß in der vorigen Woche beiNieuport ein französisches Torpedoboot unterging. Von den 4(1 Mann der Besatzung sind 5 ertrunken. Im Adriatischen Meer wurde ein großer französi scher Kreuzer torpediert, aber ohne Verluste an Menschenleben. Der Schaden war in 6 Wochen repariert. (Offenbar handelt es sich um den Angriff des österreichischen Unterseebootes U12 aus ein Schiff der ..Eourbet' Klasse! D. R.) Ein französischer Segler in den Grund gebohrt

. Der deutsche Hilfskreuzer „Kronprinz Wilhelm' hat den französischen Segler ..Anne de Bretagne' im südatlantischen Ozean in den Grund gebohrt. Der Franzose lag schon vor Beginn des Krieges in dem nor wegischen Hasen Bredereksstad. um eine La dung Holz für Australien an Bord zu nehmen. Das Laden war bei Kriegsausbruch noch nicht deendet und die erfolgreiche Tätigkeit unserer Kreuzer im Atlantischen und Indischen Ozean veranlasste den Franzosen, die Reise hinauszu schieben. Endlich im Spätherbst ging

Unterseeboote aus. und beschossen die dort stationierten deutschen ! Kriegsfahrzeuge. Der kleine Kreuzer ..Gazelle'' ! wurde von einen! Torpedoschuß getroffen und beschädigt, tonnte sich aber mit eigener straft in Sicherheit bringen. Man hat Grund zu der Annahme, daß es sich nicht um englische, son dern um russische Unterseeboote handelt, die unter dem Befehl englischer Offiziere stehen Die Beschädigungen, welche die „Gazelle' er litten hat, ist gering. Ein Verlust an Menschen ist nicht zu beklagen

, so wird von bestunterrichteter Seite er klärt, daß von einer Erschütterung der Stel lung des derzeitigen Ministerpräsidenten über haupt keine Rede sein kann, und daß dieselbe beute fester denn je ist. Der österreichische Ka binettschef besitzt das Vertrauen Sr. Majestät des Kaisers in hervorragendem Maße, so da» absolut kein Grund vorhanden ist, welcher die Möglichkeit einer Veränderung am Posten des Ministerpräsidenten erklärlich oder auch nur wahrscheinlich erscheinen ließe. Ferner waren auch Gerüchte im Umlauf

, welche wissen woll ten. daß sich sämtliche deutschen Parteien ge einigt und gemeinsam den Rücktritt des Statt halters von Böhmen, des Fürsten Thun, ver langt hätten. Diese Annahmen sind ebenfalls nur Mutmaßungen, die jedoch jeglicher Grund lage entbehren. Beschlagnahme der Getreide- und Mehlvorräte in Mähren. Brünn, 28. Jänner. Die Stattbattecei hat durch die Bezirkshauptmannschaften die ^ schlagnahme sämtlicher Getreide- und Mehlvor röte in ganz Mähren verlautbaren lassen. VM der Znaimer

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Pagina 5 di 8
Data: 06.01.1898
Descrizione fisica: 8
und auf Grund derselben! dem jachsten ^Lm,dtage Bericht zu erstatten,! resp. Antrage zu stellen. . > In Ausführung dieses Auftrages hat der LandtSauSfchusS unter dem Il. Mrz 1896! Nr. 5217. an sämmtliche Landgemeinden Deutsch- tirMMWpuyfte .hinansgM .ben ; ö.u-.M M'.'W» .chen^meWn Gemeinden ein.! gelangten Antworten kannnun im allgemein?» , entnommen werden^ .dass in Tirol - die Hebung! Weht, dass.die Ei genthümerder Grund-j MÄe>' und nicht die.Besitzer des! Vieh es. oder die Gemei nde als so lche,- Hur

zur Einhaltung! der Zäune heran zuziehen ist, hat sich in einzelnen Fällen, wo die Sache gerichtlich ausgetragen wnrde, er geben; so wurden das einmal die. Eigenthümer der angrenzenden Grundstücke zur Zauneinhaltung verpflichtet, in anderen Fällen wieder die weide berechtigten Viehbesitzer. Allerdings ist nicht bekannt, ob diese entgegengesetzte Beurtheilung nicht in besonderen Privatrechtlichen Verpflich tungen ihren Grund hatte. In einer sehr belehrenden Zuschrift vom 18. December 1896 hat endlich

Zeugnis gibt, dass diese Uebung sowohl dem praktischen Bedürfnisse, als auch dem Rechts gefühle der Bevölkerung entspricht. Mit ganz vereinzelten Ausnahmen, die hier nicht weiter in Betracht gezogen werden sollen, weil die Abweichungen von der Regel ihren Grund vermuthlich in ganz speciellen loealen Umständen haben, die erst besonders erhoben werden müssten, obliegt die Errichtung und Er haltung der Feldzäune in Deutschtirol durchweg den Feldbesitzern unter Aufsicht der Gemeinden

Schwierigkeit die Be stimmung aufnehmen, dass die Errichtung und Erhaltung der Feldzäune eine Angelegenheit der Flurenpolizei, also eine Gemeindeangelegen heit nach Z 27, Punkt 3, der Gemeindeordnung ist, und dass in jenen Gemeinden, wo auf Grund giltiger Uebung Zaunordnungen bestehen, diese durch Beschluss des Gemeindeausschusses aufrecht erhalten werden können. Je allgemeiner diese zwei wesentlichen Grundsätze gefasst werden, desto leichter werden sie sich mit den positiven Gesetzen in Einklang bringen

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Pagina 4 di 8
Data: 29.06.1909
Descrizione fisica: 8
weinsteuer auch den Konsum des Alkohols eindämmen muß, und das will er als Abstinenzler. Dr. Adler wird dann mithelfen, die Tränen Tausender von Eltern und Kindern zu trocknen, deren Angehörige dem Dämon des Alkohols verfallen sind. Die Merhnwachssteuer an Grund nnd Kode«. Die Regierungen des Deutschen Reiches und Oesterreichs haben derzeit mit ähnlichen Schwierig keiten zu kämpfen. In beiden Reichen ist infolge der großen Mehrauslagen, welche der Staats haushalt erfordert, eine Reform des Finanzwesens

ab zuliefern imstande ist. Im folgenden soll die Be rechtigung und Rentabilität einer Besteuerung des oft geradezu unglaublichen Wertzuwachses an Grund und Boden erwiesen werden. Die Hauptursache des enormen Wertzuwachses des Grund und Bodens in den Großstädten ist das Anschwellen der städtischen Bevölkerung. Diese rasche Zunahme der Bevölkerung erzeugt bald einen empfindlichen Mangel an Grund und Boden, der wiederum in der Verteuerung desselben zutage tritt. Die Verteuerung des Bodens

wird aber durch die Bodenspekulation in dem Maße gefördert, daß in wenigen Jahren der Wertzuwachs einzelner Grundstücke reichsdeutscher Großstädte eine geradezu fabelhafte Höhe erreicht. Dieser Wert zuwachs, den die einzelnen Grundstücke von Jahr zu Jahr in steigendem Maße ergeben, ist es nun, der in einzelnen Staaten in Deutschland einer Besteuerung, der sogenannten Wertzuwachssteuer unterzogen wurde. Der Gedanke dieser Besteuerung des Wertzuwachses an Grund und Boden hängt mit der Bodenreformbewegung innig zusammen

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Pagina 11 di 12
Data: 11.04.1903
Descrizione fisica: 12
derselben, nicht für das ganze Kronland zu gelten gehabt; das Herrenhaus will den Hausierer, dem in irgend einem ländlichen Bezirk das Hausieren gestattet würde, auf Grund dieser Bewilligung im ganzen Kronland hausieren lassen. Auch die Strafen für Uebertretungen wurden vom Herrenhaus bedeutend Herabgesetzt als Maximum der Geldstrafen sind 300 Kronen gegenüber 600 Kronen nach der Fassung des Abgeordnetenhauses) festgesetzt; die Strafe für Andere Uebertretungen wird von 100 auf A Kronen herabgesetzt. — Von besonderer

Wichtigkeit war die Bestimmung, daß in größeren ^rten der Hausierhandel auf Grund eines Be schlusses der Gemeindeverwaltung unter- M werden konnte. Diese Bestimmung hat das Herrenhaus ganz beseitigt, indem es nur als ganz besonderen Ausnahmefall ein durch die politische Behörde zu erlassendes Hausierverbot gestattet wissen will. Mit einer derartigen „Reform' kann den vom Hausierhandel bedrängten Gewerbetreibenden mcht gedient sein. Die „Reichspost' schlägt des halb mit Recht vor, die Beschlüsse des Herreu

- »^ ^ beantworten, daß das Abge- ^^etenhaus seine Fassung unverändert aufrecht ^yalt und wenn deshalb zehnmal die Vorlage müßte^ ^ Herrenhaus zurückverwiesen werden Aus Stadt und Kand. ^ der Zentralkommisfion für Attila ^historische Denkmale brachte am 27. März aus Grund einer von ihm vorgenommenen Unter» I chung der Pfarrkirche in Bozen Referent Her mann in Vorschlag: im Hinblicke auf den bedenk lichen Zustand des spätgotischen Teils des Nord turms und um dessen sonst unvermeidliche Ab tragung zu verhindern

erklärte. Der Landesschukat hat am 17. März für den Bezirk Ampezzo eine neue Schulordnung festgesetzt. — Die Schule in Hopfgarten wird neu organisiert. — Dem Ansuchen um Errichtung einer Notschule in Gomagoi wurde keine Folge gegeben. — Auf Grund des durchgeführten Disziplinarverfahrens wurde ein Lehrer von der Lehrstelle entlassen. — Ueber die Ansprüche ver schiedener Lehrpersonen auf Kirchendiensteinkünste wurde auf Grund der bestehenden Vereinbarungen entschieden. — Einem Lehrer wurde wegen

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Pagina 6 di 8
Data: 09.02.1894
Descrizione fisica: 8
für die Wasserleiwng bewilligt. — Die EinHebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1894 bewilligt: Gnadenwald 185 '/o zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 160°/<> zur Hauszins- und Hausclassen steuer; Graun 125°/„ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 33-3'/o zur Hauszinssteuer, 50°/„ zur Hausclassensteuer; Mühlen 2(X)°/<, zu den directen Steuern, 15'/<> zur Verzehrungs steuer von Wein und Fleisch; Tulfes 120°/« zur Grundsteuer; Weißenbach 200°/„ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer

der gesetzlichen Be- zMuf Grund dieses Ternovor- MKAW Ernennung eines Schulinspectors WW?.WKMden Ternovorschlag aufgenommenen ffWFMWPWzHnd unbescholtene, pflichteifrige KttMMysWhj.Ataatsdiener, Staats- MMMuMMche und gesetzestreue Männer, ausgestattet mit reicher Erfahrung auf dem Ge- ' et6-.,,dB ,Sckulwe5ens und durchdrungen vom geschlagenen vereinigten sich sämmtliche Stimmen der vollzählig versammelten Mitglieder des k. k. Landesschulrathes, nur sprach sich eine Minorität dafür aus, derselbe sollte statt

vorgesehenen Weise, nämlich „auf Grund lage des vom k. k. Landesschulrath erstatteten Ternovorschlages', ehestens zu vollziehen, und welche Ursachen liegen der bisherigen, die Inter essen der Schule schädigenden Verzögerung der Ernennung zugrunde? Bregenz, 3. Februar 1894. (Folgen die Unterschriften.) W us,,!den in erster Linie vor- Kirchliche Nachrichten. Me FastenpredigteiH werden Heuer gehalten an den Freitagen (eine Viertelstunde nach dem Bet läuten, abends) vomhochw.?. Norbert 0.Q., an den Sonntagen

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Pagina 24 di 38
Data: 29.05.1909
Descrizione fisica: 38
der landwirtschaftlichen Dienstboten, damit dieselben sich nicht gegen die Bauern richten. Aus den Ar beiterorganisationen seien auch die Sozialdemo kraten hervorgegangen. (Oho!-Rufe.) Also Vor sicht! (Beifall.) Herr Georg Platzer aus Aurach berührte die Bodenentschuldung und verlangte eine gesetz liche Grundlage für die Schätzungen bei Kredit geschäften mit Grund und Boden. Auch wäre zu beachten, daß die Kurrentschuldenwirtschaft be seitigt werde. In das Grundbuch hat man die Kurren tschnlden auch nicht eingetragen

bäuerliche Bevölkerung ha. ben, oder aber nicht und dann geht der Bauern, stand ganz zugrunde. Darum müssen wir Grund und Boden aus den Fangarmen des Kapitalismus befreien. Ein großer Teil der Bauern ist nur zum Scheine Be. sitzer seiner Güter. (Zustimmung.) Was der Bauer schuldet, ist als Kapital viel mehr wert, als gewöhnlich sein ganzes Gut. Wenn er auch nur Zinsen zahlt, so muß er doch seinen eigenen Lohn daraufzahlen und dem Kapitalismus opfern. Dem mutz gesteuert werden, das ist ein Ziel

die größten Verdienste erworben. Er hat eine Institution geschaffen, die berufen ist, ge radezu Hervorragendes zu wirken. Was nützt es, wenn man Personalkredit hat, wenn sich keine personalkreditfähigen Bauern mehr finden? Der Grund liegt in der übermäßigen Hypothe karverschuldung. Vor allem die Auffassung von Grund aus muß verschwinden, daß Grund und Boden Kapital sei. Was die Frage der Zollpolitik betrifft, daß wahrscheinlich der Bauer wieder die Zeche zahlen müsse, so ist klar

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Pagina 4 di 8
Data: 11.07.1911
Descrizione fisica: 8
, Obstverkäuferin in Brixen. unbillig, daß ihr Schwager reichlicher bedacht, sie selbst aber nur auf einen verhältnismäßig geringen Teil beschränkt worden war. Bald nach dem Tode der Frau Pueland entstand das Gerücht, daß sie vergiftet worden sein dürfte, eine Vermutung, die ihren Grund darin hatte, weil der Kopf der Leiche stark angeschwollen war. Im Zusammenhange mit diesem Gerede stellte man auch die Vermutung auf, daß die Erben durch ein gefälschtes Testament ver kürzt worden seien. Insbesondere

. Und in der Tat, Rosa Portner brachte, am gleichen Tage wegen des Diebstahls zur Gendarmerie in Brixen gerufen, alles das, waS die Mitterer erfunden und ihr eingelernt hatte, vor und auf Grund dieser ihrer Beschuldigung wurde Pueland sofort unter dem Verdachte des Gattenmordes verhaftet und ms Gefängnis gesetzt. Rosa Portner aber bestätigte auch bei Gericht als Zeugin die vor drr Gendarmerie gemachten An gaben, wiederholte die falsche Beschuldigung und hielt sie trotz Vorhaltens der Schwere derselben aufrecht

und falschen Aussage verleitet worden sei. Ihre Aussage nun ist aber glaubwürdiger als jene der Mitterer. denn abgesehen davon, daß es nur die letztgenannte war, welche, wie aus den Er hebungen und den Briefen hervorgeht, ein eminentes Interesse an der Vernichtung Puelands zeigte, haben sich alle Angaben der Portner. soweit sie kontrollier bar waren, bewahrheitet, während die andere mehr facher Unwahrheiten überwiesen wurde. Es wurden daher Rosa Portner auf Grund ihres Geständnisses und Agnes Mitterer

auf Grund der Beweise trotz ihres Leugnens wegen des Ver brechens der Verleumdung und falschen gerichtlichen Aussage, beziehungsweise der Mitschuld daran, Agnes Mitierer außerdem noch wegen Uebertretung der Exekutionsvereitlung, indem sie vor 15 oder 16 Jahren hei einer im Zuge gegen sie befindlichen Zwangs vollstreckung ihre Gläubigen« Therese Schwingshakl um 200 Kr. schädigte, weiters die drei Schwestern Rosa, Anna und Maria Portner wegen Uebertretung des Diebstahls

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