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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 06.11.1896
Descrizione fisica: 8
? Das richtige „Wie' hat eben damals gefehlt; hätte man zu der Zeit, wo Grund und Boden des Bauern losgebunden wurde, hätte man damals die berufsgenossen schaftliche Organisation der Landwirtschaft ein geführt und an Stelle der alten Bande gesetzt, so würde sich die Sache freilich anders ausge nommen haben, als sie thatsächlich uns heute vorliegt. Jetzt wird es viel schwieriger sein, die Heilmittel herbeizuschaffen, die vor 50 Jahren versäumt worden sind. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, dass

ist, ob sich diese Wissenschaftslehre auf den Boden des Christenthums stellt oder nicht. Es wäre mir aber gar nicht schwer zu zeigen, dass der Grund satz: „Grund und Boden ist als Ware zu be handeln' mit dem Geist des Christenthums denn doch nicht im Einklang steht. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, ich hätte das Hypothekarwesen als eine moderne Er findung erklärt. Ich habe aber nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauernstandes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann

diese Hypothekarverschuldung im Princip angefangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat (würden wir den Unterschied zwischen dem römischen und dem deutschen Recht prüfen, es dürfte sich bald zeigen, wo der Vorzug ist), dass aber die Art und Weise unseres HypothekarerediteS eine alte In stitution nicht ist, wird mir auch Herr Doctor v. Grabmayr kaum absprechen. Nun aber hat er gesagt: „Unsere Verhältnisse verlangen

wir diese Fahne im October des Jahres 1805 aus den Posten „NmtzMSV BhMNiK.' frage bestimmt wird. Diese Verbindung perhorres ciere ich. Herr Dr. v. Grabmayr sagt zwar, es sei eine andere Verbindung nicht möglich. Das leugne ich. Ich sehe nicht ein, warum man auf Grund und Boden nicht zunächst mit Rücksicht auf das Erträgnis soll Geld leihen können, nach dem die Forderung des Capitals vom Grund und Boden einzig durch sein Erträgnis befriedigt werden kann. Ich sehe wirklich nicht ein, waS entgegensteht, dass

nicht gesetzlich verfügt werden könne: „Grund und Boden darf nur durch das Mittel des Erträgnisses und darum auch nur im Verhältnis zu demselben belastet werden.' Es ist überhaupt eigenthümlich (ich behaupte nicht, dass diese Verdrehung in tendenziöser Weise geschieht), man wirst mir immer ein, es sei für den Bauernstand sremdes Geld nothwendig; das wird in einer Weise vorgebracht, als hätte ich verlangt, den Bauern sei das Schuldenmachen zu verbieten. Enthält doch gerade mein Entwurf die Bestimmung, dass

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 29.01.1897
Descrizione fisica: 8
, manche Klagen n vorzubringen. In dem Schluss- ÄN den ersten Theil der Resolutionen konnte P essor Schöpfer die Klagen zusammenfassen. L?der Abstimmung zeigte stch auch mit Bezug ^ auf w Hauptpunkt des Agrarprogramms die fordern«? nach gesetzlicher hypothekarischer Un° verschuldbarkeit von Grund und Boden, volle Ein- müthiqkeit. Aus den unten Mitgetheilten Resolutionen kqnn man ersehen, auf was m der Berathung besonders Gewicht gelegt wurde. — Der zweite Theil der Hauptversammlung war der Angelegenheit

spricht für Ihre regen Be mühungen zur Hebung der Landwirtschaft den verbindlichsten Dank aus.' Den früheren Be schlüssen wurde noch einer angefügt. Da es Sache des Landtages ist, vieler Angelegenheiten des Bauernstandes sich anzunehmen oder sich an die Regierung zu' wenden, so war es nothwendig, die Beschlüsse des Agrartages der Aufmerksamkeit des Landtages zu empfehlen, vor allem, damit er die in den Beschlüssen ausgesprochenen Grund sätze zur Grundlage dtzr Agrarreform Nehme. (Der Beschluss

ist im letzten Grunde keine andere als die'hypo thekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden. Denn: a) Bor allem bewirkt sie eine große Erleichterung des Schuldeu- machens, indem Grund und Boden nicht nur bis zum. Ertragswert, sondern sogar bis zum Verkehrswert als Pfand hingegeben werden kann; b) dadurch schafft sie hohe Güterpreise, die den Ertragswert oft um vieles übersteigen. Die nothwendige Folge davon ist, dass die Güter auch umsomehr belastet werden können, und dass zumal bei dem immer häufiger

Mtsversteigerung. ist ^pothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden , m ^ daran, dass alle anderen Versuche zur Hebung wünschtei^Erfol^ ^'^'5tandes für die Dauer ohne den ge- au? N ^^^lich sonst für den Bauernstand geschieht, kommt entweder au? der Ausgaben oder Vermehrung der Einnahmen, also aber nni-k Wirtschaftserträgnisses hinaus. Dadurch werden verschliß,'terpreise gesteigert, und wird für die weitere Boden- v^cyuldung neuer Raum geschaffen. Die Anwendung all dieser Mittel ist nur dann von dauerndem

Erfolg begleitet, wenn zugleich der Entlastung des BodeNs von den daraufliegenden Hypothekarschulden zielbewusst zugearbeitet wird. 5. Der Agrartag erkennt deshalb die einzige Rettung des Bauern standes darin, dass: a) durch gesetzliche und Verwaltungsmaßregeln die weitere Ver schuldung von Grund und Boden aufgehalten wird; k) die allmählich e Entlastung des bäuerlichen Grundbesitzes unter vorläufiger Feststellung einer Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt wird; e) Grund' und Boden

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 10.04.1906
Descrizione fisica: 8
, eventuell noch mehr von solchen Beispielen, gestützt aus tausend und mehr gesetzgültige, von sichtbaren Mängeln freie Urkunden, können beweisen, daß die Teilwälder des Besitzers Eigentum und psandhaftungspflichtig sind, und frage ich daher: Ist es gerecht, gesetzlich und in der Ordnung, wenn anläßlich der Grundbuchsanlegung a) die behördlicherseits ausgeführte Eigen tumswegnahme ohne Schadloshaltung der Grund besitzer aus Grund der Waldzuweisungsurkunde vom Jahre 1853 ersolgte, in welcher Urkunde

, sondern nur auf Grund der mit Ge nehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer er lassenen Erlässe oder auf Grund von Landes- guberni-ckrlüsseu erfolgen müssen? 2. Noch sonderbarer ist, daß von Grundp -rzellen. die urkundlich nachweisbar ca. 100 Jahre un unterbrochen m des Bauern Eigentum und Pfand- haftungapflicht sind und zur gleichen Swndz von demselben Bache verschüttet wurden, obwohl dem gleichen Besitzer gehörend, die einen, die kulti viert und aus welchen jetzt oder noch vor 25 Jahren „Brixener Chronik.' Nehren

oder Wiesengräser wachsen, ungehindert bei der Grundbuchsanlegung im Jahre 1905 in das Eigentum des Bauern kommen, jene angrenzenden Parzellen aber, die unkultiviert geblieben und mit Laub- oder Nadelhölzern bewachsen find, den Besitzern genommen werden und zwar auf Grund der Waldzuweisungsurkunde der Gemeinde Gödnach-Görtschach vom 12. November 1853, verfacht sub Fol. 120 zu Lienz, den 14. März 1854. Nachdem aber in dieser Waldzuweisungsurkunde nur die verteilten Waldungen am Görtschacher- berge

, der unverteilte Margitschwald, unverteilte Gemeindebannwald und Radishochwald als über geben aufgeführt erscheinen, so können un möglich die obbezeichneten verschütteten Gründe, welche, mehr als eine halbe Gehstunde vom Görtschacherberg entfernt, in der Mappenbe zeichnung unter „Aus-Raut' liegen und daher neben und unter der Fraktion Gödnach auf keinem Berge sich befinden, durch die Waldzuweisungs urkunde ins Gemeindeeigentum übergehen und folgere ich hieraus, daß in Osttirol Grund eigentumsrechte

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Pagina 3 di 8
Data: 04.08.1923
Descrizione fisica: 8
eriorclernis cle? Stallt kilxen gelleckt weraen? Mit kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 116, wurden mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1924 die Gemeindesteuergesetze der alten Pro vinzen auch auf unfer Gebiet ausgedehnt. Dar nach müssen bereits für das Jahr 1924, also schon für den nächsten Voranschlag unserer Gemeinde, die Einnahmen, deren sie bedarf, nach diesen Ge setzen beschafft werden. Die italienischen Gemeindesteuern sind sehr mannigfaltig. Aus diesem Grund soll durch diese Zeilen versucht

auf Photographien und Inschriften; 11. Steuer auf die Benützung öffentlicher Grund flächen; 12. Steuer auf die Lizenz von Gasthöfen; 13. Aufenthaltssteuer; 14. Steuer auf die bebaubaren Grundflächen. Ferner Verzehrungssteuer und Konsumabgaben auf Futtermittel, Brenn-, Baumaterialien, soserne nicht staatliche Abgaben darauf lasten. Außerdem können von der Gemeinde, teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschläge zu den staatlichen Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer) erhoben

L. 1,000.000 rechnen. Bisherige Bedeckung. Nach dem Voranschlag für 1923 stand dem ordentlichen Erfordernis vkn L. 955.000 eine ordentliche Bedeckung von L. 948 000 gegenüber. Von diesen L. 948.000 stammt ein Betrag von rund L. 193.000 aus Zuschlägen zu den bisherigen unmittelbaren staatlichen Steuern und der Zins hellerabgabe, also aus Einkommensquellen, die jetzt anders geregelt sind und für die auf Grund der neuen Gemeindesteuern Ersatz gesucht werden muß, während ein Betrag von L. 728.700

. Finanztechnisch wäre es für die Gemeinde das einfachste, im Weg von Zuschlägen zu den staat lichen Steuern sich die nötigen Einnahmen zu ver schaffen, da es auf diese Weise keine besondere Mühe für die Erhebung kostet. Zuschläge sind möglich zur Grund- und Ge bäudesteuer in der Höhe von höchstens 60'/» so wie zu einzelnen Gruppen der Einkommensteuer im Höchstausmaß von 10°/<,. Die Gemeindezuschläge zur Grund steuer betrugen in Brixen bisher 300'/g und hatten ein Erträgnis von L. 8400. In Zukunft

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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1904
Descrizione fisica: 8
, wenn man den Bischöfen untersagt, ohne Wissen der Regierung den Papst aufzusuchen oder auch nur ihm zu schreiben, ihm, der höchsten Autorität und dem Hüter des Katho lizismus; wenn die römischen Kongregationen, die im Namen des Papstes und aus Grund seiner Autorität vor den Augen und mit Wissen aller Welt die Angelegenheiten der Universalkirche ver walten, Gegenstand öffentlicher Beleidigungen werden, wenn man ihre Akte verwirft, ja wenn man gar beinahe kaum die Akte des Papstes schont? Besteht die Freiheit

, wenn man offen zugibt, man wolle die Religion schwächen, indem man die Stützen vernichtet, welche die göttliche Vorsehung für ihre Kirche mit Rücksicht auf ihre Ausgabe erweckt hat? Wir können nicht ohne größte Besorgnis an die neuerliche Vernichtung der religiösen Ge nossenschaften denken. Um sie aus ihrem Vater land zu verbannen, hat man in Wahrheit nur einen Grund: es gelang ihnen zu gut, die alte Religion inmitten des Volkes zu erhalten. Ab gesehen von ihren Tugenden, hat die Erinnerung

für Tirol und Vorarlberg' schreibt: „Auf Grund authentischer Informationen sind wir in der Lage, festzustellen, daß der Statt halter die konstituierende Versammlung des Bauern bundes mcht untersagt hat. In Wahrheit wurde dem Statthalter nur von einem Gespräch berichtet welches ein Beamter des Statthalterei-Präsidiums mü dem Einberufer der Versammlung hatte und in welchem ersterer die Ansicht vertrat, daß unter den damaligen Umständen eine massenhafte An sammlung von zugereisten Personen in Innsbruck

leicht zu Konflikten und zu Störungen der öffent lichen Ruhe führen könnte. Der Statthalter hat diese Anschauung nachträglich gebilligt und zwar umsomehr, als ihm gemeldet worden war, auch der Einberufer habe die Stichhältigkeit der ihm vorgehaltenen Bedenken zugegeben. Auf Grund dessen wurde dem Emberuser in einem Privat-- schreiben des oberwähnten Beamten die Ver legung der fraglichen Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt nahegelegt. Tatsächlich hat in der Zeit vom 3. November bis heute

zu erzwingen, beantragte er: das Parlament soll zunächst eine provisorische Verschärfung der bisherigen Hausordnung be schließen, wodurch jede technische Obstruktion unmöglich gemacht wird, bis die neue Haus ordnung durchberaten und beschlossen sei. Der Präsident erhält das Recht, einem Ab geordneten, der nicht zum Gegenstand spricht, das Wort m entziehen und, wenn er sich renitent benimmt, ihn dem Jmmumtätsausschuß zu über weisen. Auf Grund des Beschlusses des Jmmunitäts- ausschusses

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Pagina 2 di 12
Data: 30.01.1915
Descrizione fisica: 12
machte, geht als bis jetzt unbekannte Tatsache hervor, daß in der vorigen Woche beiNieuport ein französisches Torpedoboot unterging. Von den 4(1 Mann der Besatzung sind 5 ertrunken. Im Adriatischen Meer wurde ein großer französi scher Kreuzer torpediert, aber ohne Verluste an Menschenleben. Der Schaden war in 6 Wochen repariert. (Offenbar handelt es sich um den Angriff des österreichischen Unterseebootes U12 aus ein Schiff der ..Eourbet' Klasse! D. R.) Ein französischer Segler in den Grund gebohrt

. Der deutsche Hilfskreuzer „Kronprinz Wilhelm' hat den französischen Segler ..Anne de Bretagne' im südatlantischen Ozean in den Grund gebohrt. Der Franzose lag schon vor Beginn des Krieges in dem nor wegischen Hasen Bredereksstad. um eine La dung Holz für Australien an Bord zu nehmen. Das Laden war bei Kriegsausbruch noch nicht deendet und die erfolgreiche Tätigkeit unserer Kreuzer im Atlantischen und Indischen Ozean veranlasste den Franzosen, die Reise hinauszu schieben. Endlich im Spätherbst ging

Unterseeboote aus. und beschossen die dort stationierten deutschen ! Kriegsfahrzeuge. Der kleine Kreuzer ..Gazelle'' ! wurde von einen! Torpedoschuß getroffen und beschädigt, tonnte sich aber mit eigener straft in Sicherheit bringen. Man hat Grund zu der Annahme, daß es sich nicht um englische, son dern um russische Unterseeboote handelt, die unter dem Befehl englischer Offiziere stehen Die Beschädigungen, welche die „Gazelle' er litten hat, ist gering. Ein Verlust an Menschen ist nicht zu beklagen

, so wird von bestunterrichteter Seite er klärt, daß von einer Erschütterung der Stel lung des derzeitigen Ministerpräsidenten über haupt keine Rede sein kann, und daß dieselbe beute fester denn je ist. Der österreichische Ka binettschef besitzt das Vertrauen Sr. Majestät des Kaisers in hervorragendem Maße, so da» absolut kein Grund vorhanden ist, welcher die Möglichkeit einer Veränderung am Posten des Ministerpräsidenten erklärlich oder auch nur wahrscheinlich erscheinen ließe. Ferner waren auch Gerüchte im Umlauf

, welche wissen woll ten. daß sich sämtliche deutschen Parteien ge einigt und gemeinsam den Rücktritt des Statt halters von Böhmen, des Fürsten Thun, ver langt hätten. Diese Annahmen sind ebenfalls nur Mutmaßungen, die jedoch jeglicher Grund lage entbehren. Beschlagnahme der Getreide- und Mehlvorräte in Mähren. Brünn, 28. Jänner. Die Stattbattecei hat durch die Bezirkshauptmannschaften die ^ schlagnahme sämtlicher Getreide- und Mehlvor röte in ganz Mähren verlautbaren lassen. VM der Znaimer

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Pagina 11 di 12
Data: 11.04.1903
Descrizione fisica: 12
derselben, nicht für das ganze Kronland zu gelten gehabt; das Herrenhaus will den Hausierer, dem in irgend einem ländlichen Bezirk das Hausieren gestattet würde, auf Grund dieser Bewilligung im ganzen Kronland hausieren lassen. Auch die Strafen für Uebertretungen wurden vom Herrenhaus bedeutend Herabgesetzt als Maximum der Geldstrafen sind 300 Kronen gegenüber 600 Kronen nach der Fassung des Abgeordnetenhauses) festgesetzt; die Strafe für Andere Uebertretungen wird von 100 auf A Kronen herabgesetzt. — Von besonderer

Wichtigkeit war die Bestimmung, daß in größeren ^rten der Hausierhandel auf Grund eines Be schlusses der Gemeindeverwaltung unter- M werden konnte. Diese Bestimmung hat das Herrenhaus ganz beseitigt, indem es nur als ganz besonderen Ausnahmefall ein durch die politische Behörde zu erlassendes Hausierverbot gestattet wissen will. Mit einer derartigen „Reform' kann den vom Hausierhandel bedrängten Gewerbetreibenden mcht gedient sein. Die „Reichspost' schlägt des halb mit Recht vor, die Beschlüsse des Herreu

- »^ ^ beantworten, daß das Abge- ^^etenhaus seine Fassung unverändert aufrecht ^yalt und wenn deshalb zehnmal die Vorlage müßte^ ^ Herrenhaus zurückverwiesen werden Aus Stadt und Kand. ^ der Zentralkommisfion für Attila ^historische Denkmale brachte am 27. März aus Grund einer von ihm vorgenommenen Unter» I chung der Pfarrkirche in Bozen Referent Her mann in Vorschlag: im Hinblicke auf den bedenk lichen Zustand des spätgotischen Teils des Nord turms und um dessen sonst unvermeidliche Ab tragung zu verhindern

erklärte. Der Landesschukat hat am 17. März für den Bezirk Ampezzo eine neue Schulordnung festgesetzt. — Die Schule in Hopfgarten wird neu organisiert. — Dem Ansuchen um Errichtung einer Notschule in Gomagoi wurde keine Folge gegeben. — Auf Grund des durchgeführten Disziplinarverfahrens wurde ein Lehrer von der Lehrstelle entlassen. — Ueber die Ansprüche ver schiedener Lehrpersonen auf Kirchendiensteinkünste wurde auf Grund der bestehenden Vereinbarungen entschieden. — Einem Lehrer wurde wegen

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Pagina 6 di 8
Data: 09.02.1894
Descrizione fisica: 8
für die Wasserleiwng bewilligt. — Die EinHebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1894 bewilligt: Gnadenwald 185 '/o zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 160°/<> zur Hauszins- und Hausclassen steuer; Graun 125°/„ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 33-3'/o zur Hauszinssteuer, 50°/„ zur Hausclassensteuer; Mühlen 2(X)°/<, zu den directen Steuern, 15'/<> zur Verzehrungs steuer von Wein und Fleisch; Tulfes 120°/« zur Grundsteuer; Weißenbach 200°/„ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer

der gesetzlichen Be- zMuf Grund dieses Ternovor- MKAW Ernennung eines Schulinspectors WW?.WKMden Ternovorschlag aufgenommenen ffWFMWPWzHnd unbescholtene, pflichteifrige KttMMysWhj.Ataatsdiener, Staats- MMMuMMche und gesetzestreue Männer, ausgestattet mit reicher Erfahrung auf dem Ge- ' et6-.,,dB ,Sckulwe5ens und durchdrungen vom geschlagenen vereinigten sich sämmtliche Stimmen der vollzählig versammelten Mitglieder des k. k. Landesschulrathes, nur sprach sich eine Minorität dafür aus, derselbe sollte statt

vorgesehenen Weise, nämlich „auf Grund lage des vom k. k. Landesschulrath erstatteten Ternovorschlages', ehestens zu vollziehen, und welche Ursachen liegen der bisherigen, die Inter essen der Schule schädigenden Verzögerung der Ernennung zugrunde? Bregenz, 3. Februar 1894. (Folgen die Unterschriften.) W us,,!den in erster Linie vor- Kirchliche Nachrichten. Me FastenpredigteiH werden Heuer gehalten an den Freitagen (eine Viertelstunde nach dem Bet läuten, abends) vomhochw.?. Norbert 0.Q., an den Sonntagen

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Pagina 24 di 38
Data: 29.05.1909
Descrizione fisica: 38
der landwirtschaftlichen Dienstboten, damit dieselben sich nicht gegen die Bauern richten. Aus den Ar beiterorganisationen seien auch die Sozialdemo kraten hervorgegangen. (Oho!-Rufe.) Also Vor sicht! (Beifall.) Herr Georg Platzer aus Aurach berührte die Bodenentschuldung und verlangte eine gesetz liche Grundlage für die Schätzungen bei Kredit geschäften mit Grund und Boden. Auch wäre zu beachten, daß die Kurrentschuldenwirtschaft be seitigt werde. In das Grundbuch hat man die Kurren tschnlden auch nicht eingetragen

bäuerliche Bevölkerung ha. ben, oder aber nicht und dann geht der Bauern, stand ganz zugrunde. Darum müssen wir Grund und Boden aus den Fangarmen des Kapitalismus befreien. Ein großer Teil der Bauern ist nur zum Scheine Be. sitzer seiner Güter. (Zustimmung.) Was der Bauer schuldet, ist als Kapital viel mehr wert, als gewöhnlich sein ganzes Gut. Wenn er auch nur Zinsen zahlt, so muß er doch seinen eigenen Lohn daraufzahlen und dem Kapitalismus opfern. Dem mutz gesteuert werden, das ist ein Ziel

die größten Verdienste erworben. Er hat eine Institution geschaffen, die berufen ist, ge radezu Hervorragendes zu wirken. Was nützt es, wenn man Personalkredit hat, wenn sich keine personalkreditfähigen Bauern mehr finden? Der Grund liegt in der übermäßigen Hypothe karverschuldung. Vor allem die Auffassung von Grund aus muß verschwinden, daß Grund und Boden Kapital sei. Was die Frage der Zollpolitik betrifft, daß wahrscheinlich der Bauer wieder die Zeche zahlen müsse, so ist klar

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Pagina 4 di 8
Data: 11.07.1911
Descrizione fisica: 8
, Obstverkäuferin in Brixen. unbillig, daß ihr Schwager reichlicher bedacht, sie selbst aber nur auf einen verhältnismäßig geringen Teil beschränkt worden war. Bald nach dem Tode der Frau Pueland entstand das Gerücht, daß sie vergiftet worden sein dürfte, eine Vermutung, die ihren Grund darin hatte, weil der Kopf der Leiche stark angeschwollen war. Im Zusammenhange mit diesem Gerede stellte man auch die Vermutung auf, daß die Erben durch ein gefälschtes Testament ver kürzt worden seien. Insbesondere

. Und in der Tat, Rosa Portner brachte, am gleichen Tage wegen des Diebstahls zur Gendarmerie in Brixen gerufen, alles das, waS die Mitterer erfunden und ihr eingelernt hatte, vor und auf Grund dieser ihrer Beschuldigung wurde Pueland sofort unter dem Verdachte des Gattenmordes verhaftet und ms Gefängnis gesetzt. Rosa Portner aber bestätigte auch bei Gericht als Zeugin die vor drr Gendarmerie gemachten An gaben, wiederholte die falsche Beschuldigung und hielt sie trotz Vorhaltens der Schwere derselben aufrecht

und falschen Aussage verleitet worden sei. Ihre Aussage nun ist aber glaubwürdiger als jene der Mitterer. denn abgesehen davon, daß es nur die letztgenannte war, welche, wie aus den Er hebungen und den Briefen hervorgeht, ein eminentes Interesse an der Vernichtung Puelands zeigte, haben sich alle Angaben der Portner. soweit sie kontrollier bar waren, bewahrheitet, während die andere mehr facher Unwahrheiten überwiesen wurde. Es wurden daher Rosa Portner auf Grund ihres Geständnisses und Agnes Mitterer

auf Grund der Beweise trotz ihres Leugnens wegen des Ver brechens der Verleumdung und falschen gerichtlichen Aussage, beziehungsweise der Mitschuld daran, Agnes Mitierer außerdem noch wegen Uebertretung der Exekutionsvereitlung, indem sie vor 15 oder 16 Jahren hei einer im Zuge gegen sie befindlichen Zwangs vollstreckung ihre Gläubigen« Therese Schwingshakl um 200 Kr. schädigte, weiters die drei Schwestern Rosa, Anna und Maria Portner wegen Uebertretung des Diebstahls

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Pagina 2 di 8
Data: 21.03.1925
Descrizione fisica: 8
, entnommen haben. verrechnungswejse. Die Zähler werden jährlich einmal am I.Juli abgelesen. Auf Grund des so festg« stallten Jahresverbrauch, s werden zu Beginn deS folgenden Kalenderjahres ^avresrecbnungen ausgrst.llt Die sich e gebenden Iahiesbeträge werden auf durch 1^ teilbare Zahlen abgerundet und je nach Bedarf m mon tlichen oder viert» «jährlichen Teilzah unge» erhob?» In der Negel weiden die Beträge vierteljährlich zu Be ginn eines jed n Bierteljuhies erheben Die zur Beirechnung kommenden Beträge

schriftlich Mitteilung zu m-rchen, welcher dann sofort monatliche oder vierteljähr liche Zwlschenberettmung vornimmt Der ^iamlstrompreis setzt sich zusammen aus Anjchluß- und Arbeitsgebühr. E ISuterung In einem Ueberlandversorgungs- Gebiet find die Kosten sür monatliche Ablesung der Zähler, Ausschreibung der Rechnunaen und die Einhebung der Beträge bekanntlich sehr hoch. D?e>e Tatsche hat dozu geführt, die Zählerablesung nur einmal im Jahre vorzunehmen Auf Grund des so fest- gestt Ilten Jahresverbrauches

Anschlußgebühr beträgt sür: Kleine Lichtanlagen (bis 40 Brennstellen) .... .''6 KVVIi größere Lichtanlcigen 60 „ ver echnet zu dem Grundpreis für L'chtstrom. Ist der jährlic! e Sti omvert'raiich niedriger als vorstehend ' Gebührenmenge, so wird letztere gleich dem Jahresverbrauch eingesetzt, mindestens abei m t 12 KVVl,. d) Kraftanlagen. Für jede l^-Leistung des giönten Motors einer Anlage werden als jährliche Anschlußgebühr t>0 KVVK zum Grund preis sür Kraststrom in Rechnung gestellt

würde es ^ k.mm lohnen, eine Stromrechnung auszustellen Die w ^ schaftliche Lage vieler Abnehmer mit größerer Biennkt,» zahl zwingt zu weitestgehender Stromersparnis Ein» » fchlußgebühe von z B. x 3» Pf. ^ 1V8N«,' würde so che Abnehmer immerhin noch sehr hart tr»ff Aus diesem Grund haben wir festgesetzt, daß die Ansck??' gebühr nicht höher sein darf als der betrag für den ve-brauch Mit anderen Worten: Bei einer Mmd.stas.«.! von 12 I-Nt. X Pf 3-tj.. Mk. darf die «2? gebühr auch nicht höher

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Pagina 2 di 8
Data: 01.03.1889
Descrizione fisica: 8
um 1 sl. und darüber verkauft ward per Klafter! Diese durch die Grundspekulation emporgetriebenen Grundpreise mußten auf die Schätzung der Güter auch bei Erbübergängen einen sehr maßgebenden Einfluß ausüben — daher hohe Erbantheile an die weichenden Geschwister. Diese unverständig hohen Kaufpreise und die übertriebenen, durchaus nicht werthentsprechenden Ueber- tragungspreise sind ein wesentlicher und hervorragender Grund der gegenwärtigen Verschuldung, an der der Bauernstand zu verbluten droht. Da bisher Grund

und Boden gesetzlich als nichts weiter, denn als Waare angesehen war, so sind diese schlimmen Zustände auch leider formell völlig auf Grund Rechtens entstanden. Gegenwärtig nun, wo in Folge allgemeiner Verarmung der Massen und der überseeischen Konkurrenz die landwirthschastlichen Erzeugnisse im Preise ties gesunken sind, liegen nun die Folgen der bisherigen, gänzlich verfehlten landwirthschastlichen Gesetzgebung offen vor Augen. Der Bauernstand befindet sich in beständigem reißenden Niedergange

Jahre der Tanz los' zugehen begann? Gerade so wie es gegangen ist würde es weiter gehen. > ^ Mit der Grundrente würde auch der Grundpreis wieder steigen, dq- mit würde die Grund- und Bodenspekulation wieder neuerdings in Flor kommen und mit ihnen die Verschuldung, und schließlich wären die letzten Dinge ärger als die ersten, und in absehbarer Zeit stände der Ochs neuerdings am Berge, nur wäre derselbe, der Berg näm lich, höher als früher. Billiger Credit gehört freilich auch in das Rettungspro gramm

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Pagina 9 di 14
Data: 24.04.1920
Descrizione fisica: 14
und ener gisch verlangen, dann wird sich die Sachlage bald hesser gestalten. Auch das Südbahnpersonale bittet den Deutschen Verband, sich für das Bahnperso- Aale einzusetzen» welches zur Zeit des Zu sammenbruches „freiwillig' und später aus Grund des Waffenstillstandsvertrages „gezwungen' auf feinem Dienstposten ausgeharrt hat bezw. verblie ben ist und seinen D i e nst in der angelernten a l t- österreichischen Gewissenhaftigkeit zum Wohle von Land und Leuten versehen hat. Es möge in Rom namentlich

betreffen. Art. 4. Die politische Be Hörde ist berechtigt, solche Ansuchen, die mtt bereits früher eingereichten technisch unverein bar sind (mcompatibili), zurUeverprufung wcr- terzuleiten, falls sie in dem späteren Ansuchen ein hervorragendes Motiv für das öffentlich.' Wirtschafts-Jnteresse erkennt. Auf Grund der Prüfungsergebnisse bei mehreren konkurrie renden Ansuchen wird der Vorzug jenem Un ternehmen zuzuerkennen sein, das für das öf fentliche Wirtschafts-Jnteresse von größerer Wichtigkeit

ist. Art. 5. Jene Anstichen, die bei Inkrafttreten dieses Dekretes bereits vorliegen, können von der politischen Behörde, wenn es nicht tunlich ist, von den Gesuchstellern Nach richt zu erhalten oder wenn der Zweck ihrer seinerzeitigen Einreichung nicht mehr vorhan den ist, oder wenn hinreichender Grund zur Annahme besteht, daß sich niemand mehr da rum kümmere, oder aus Rücksichten auf die öffentliche Ordnung kein Grund mehr vorhan den erscheint, die Ansuchen weiter zu betrei- ben, als verfallen

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Pagina 5 di 10
Data: 12.10.1907
Descrizione fisica: 10
, Welche als Last auch aus einen Teil eines Grund buchskörpers, ja sogar auf einen genau Zu be schreibenden Teil einer einzelnen Parzelle ein getragen werden können. Kein Hindernis der Bereinigung bildet aber der Umstand, daß zwei oder mehrere Parzellen nicht einen zusammen hängenden Grundkomplex bilden. Es kann auch vorkommen, daß Bestandteile eines Grundbuchs körpers, eines Hofes, in einer anderen Gemeinde, ja sogar in einem anderen Gerichtssprengel liegen. Dies ist insbesonders dann der Fall

liegt es nun im Interesse des Grund besitzers selbst, die Kommission auf solche walzende Grundstücke aufmerksam zu machen und deren * Eintragung in die zweite Abteilung des Grund buches zu verlangen. Wird dies während der Besitzstandserhebungen versäumt oder übersehen, so kann, wenn das Grundbuch einmal eröffnet ist, die Abtrennung einzelner mit dem Hofe ver bundener, aber zu demselben weder rechtlich ge höriger noch wirtschaftlich passender Grundstücke oft nur mit großen Schwierigkeiten und Kosten

festzustellen und einzutragen. Sind die Parteien nicht in der Lage, voll glaubwürdige Urkunden beizubringen, was häufig vorkommt, wenn das Original der Urkunde im Verfachbuchs hinterlegt ist und die Parteien keine oder nur eine mangelhafte Abschrift in ihren Händen haben, so muß der AnlegungSkomnnssär die Titel auf Grund der Parteianaaben und anderer Behelfe aus dem Verfachbuchs erheben. Hier sei auch ausdrücklich hervorgehoben, daß der Kommissär zur Ordnung von Besitz verhältnissen, zur Hinwegräumung

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Pagina 8 di 8
Data: 28.05.1918
Descrizione fisica: 8
werden 57« gewähren und zu diesem fixen Zinsfuß pro. in halbjährigen Raten am 1. März und 1. Sep- longieren. tember eines jeden Jahres nachhinein ausbe - Diese Begünstigungen gelten auf die Daz> zahlt. ^ Der Gesamtbetrag der Kriegsanleihe wird «uf Grund der Ergebnisse der öffentlichen Sub skription festgestellt werden. I. Die steuerfreie ö^/'o amortisable Staats- «nleihe ist in Serien zu 5,000.000 Kronen ein geteilt und wird in Abschnitten zu 50, 100, 200, 1000, 2000, 10.000 und 20.000 Kronen ausge - fertigt

erhoben werden kön nen. Die Zinsen vom 1. Juni 1918 bis 31. Au gust 1918 werden im Abrechnungswege vergü tet. Die Anleihe wird zum Nennwerte zurück gezahlt und unter Einhaltung eines annähernd gleichen Zinsen- und Kapitalszahlung umfassen, den Annuitätenaufwandes in den Jahren 1924 bis Z958 auf Grund von Auslosungen getilgt. Die Auslosung wird nach Serien (zu 5,000.000 Kronen) vorgenommen und findet im Septem ber j« des Jahres, die erste Auslosung im Sep tember 1923 statt-, die Rückzahlung erfolgt

, Darlehen, zu einem um ermäßigten Zinsfbß, nämlich zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß. Die erwähnten zwei Institute gewähren zum jeweiligen offiziellen Eskomptezinsfuß auch auf andere bei ihnen belehnbare Wertpa - piere Darlehen, insofern der zu behebende Be trag nachweislich zur Begleichung der auf Grund dieses Prospektes subskribierten Summe dient. Für prolongierte solche Darlehen wird gleichfalls die Begünstigung des ermäßigten Zinsfußes eingeräumt. Auf Verlangen wird für Darlehen

bis 30. Ju» ni 1924 und bezügl. der steuerfreien Staatsschatzscheine bis 30. Juni 1921 gewährt werden. Die Kriegsdarlehenskasse ist ermächtig auf Grund des Z 6, Punkt 3 der kaiferl. Ber^ ordnung vom 19. September 1914. R. G. U. Nr. 248, unter Bedachtnahme auf die in der be. zogenen kaiserl. Verordnung vorgeschriebenen- Gebarungsgrundsätze auch gegen Verpfändung von Hypöthekarforderungen. welche die gesch. liche Sicherheit bieten (F 1374 a. b. G. B.), Dar- lehen zu gewähren. 2. Der Umsatz der Staatsanleihe

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Pagina 2 di 8
Data: 06.01.1903
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Nr. 3. Dienstag, „Brixener Chronik.' 6. Jänner 1903. schrittspartei, der deutschen Agrarier und des ! Dissonanzen, den Grund ton des Willens verfassungstreuen Großgrundbesitzes von Böhmen: zur Verständigung heraushören zu sollen, sie seien stets bereit gewesen, in die Verständignngs- und darin erblicke er keine schlechte Vorbedeutung lonserenz einzutreten; sie erklären aber. daH sie für die Beratungen der Konferenz. Ein Sprich- nur auf Grund der von ihnen (schriftlich) er-- wort sage

können nur auf Grund ihrer schriftlichen Ant Wort auf die deutschen Vorschläge in die Ver Handlung treten; auch ihre staatsrechtlichen Grundsätze halten sie anstecht. — Graf Sylva- Tarouca erklärte im Namen des konserva tiven Groß grnndbesitzes: es sei nicht Sache seiner Partei, bei dieser Verständigungs aktion eine sührende Rolle spielen zu wollen; die Volksvertreter beider Nationalitäten müssen selbst den Weg der Versöhnung suchen Dr. Zacek erklärte, die mährischen Tschechen seien bereit, in die Verhandlung

der beidenLänder in s ep a- ratenKonferenzenvor sich gehen werde. Die gegebene Anregung wegen Einsetzung von Subco mitös zur Behandlung der einzelnen Fragen nehme er gern auf. — Wenn auch, wie dies ja begreiflich sei, die Parteien ihren Stand punkt vorerst wahren und ihre nationalen Grund sätze nicht aufgeben wollen, so glaube er doch aus den verschiedenen Stimmen, trotz mannigfacher mit aller Kraft auf die vertragsmäßige Durch führung der Rheinkorrektion, insbesondere auf die rasche und unverzügliche

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Pagina 4 di 8
Data: 14.11.1903
Descrizione fisica: 8
2 und 3, bezeichneten Personen zu verauslagende Bier im Zeitpunkt des Bezugs fällig. — Inwieweit die auflagepflichtigen Personen den Bezug, be ziehungsweise die Wegbringung des aufläge- Pflichtigen Biers anzumelden haben und die Art und Weise der Entrichtung der Landesauflage wird im Vollzugsweg bestimmt werden. — Der Landesausschuß ist ermächtigt, einzelnen auflage pflichtigen Parteien oder Gruppen von solchen die abfindungsweise Entrichtung der Landesauf lage auf Grund eines Uebereinkommens nach Maßgabe

worden ist, zu überreichen. H 10. Uebertretungen dieses Gesetzes und der Vorschriften zum Vollzug desselben werden, falls nicht das allgemeine Strafgesetz Anwendung findet, im Grund derMinisterialverordnung vom 30. September 1357, R.-G.--M. Nr. Z98, mit Geldstrafen von 2 bis 200 Kronen oder Arrest von sechs Stunden bis 14 Tagen geahndet. — Bezüglich des Strafverfahrens findet die Mini- sterialverordnung vom 3. April 1855, R.-G.-Bl. Nr. 61, mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Verjährung

vorgeschriebene Art einzubringen. Z 12. Das gegenwärtige Gesetz ist wirksam für die Zeit vom I.Juli 1904 bis 31. Dezember 1909. Sollte jedoch innerhalb dieses Zeitraums dem Landesfonds aus Staatsmitteln für den Rest des obenerwähnten Zeitraums ein Jahresbetrag überwiesen werden, welcher den auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes dem Landesfonds für das unmittelbar vorausgegangene Kalenderjahr zu gekommenen Reinertrag erreicht oder überschreitet, so tritt das gegenwärtige Gesetz schon mit dem Zeitpunkt

zu weiteren und besseren Arbeiten anspornen. Kollegen, unter stützet Kollegen! Vom taub, 11. November. Hoch Schraffl ob der Lehrergehaltsbesorgung! Ein katholisches Blatt schreibt von der 23. Sitzung am 4. No vember: „Da beinahe jedesmal, so oft Abge ordneter Schraffl in die Debatte eingriff, Statt halter Baron Schwartzenau oder Statthaltereirat Baron Schwind sich veranlaßt sahen, dem Redner auf Grund des Reichsvolksschulgesetzes zu ant worten, verstieg sich dieser zu dem lapidaren Satz: Das Gesetz

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