. Die von Hrn. Olway auf den Tisch des Hauses niedergelegte und nun gedruckte diplomatische Korre spondenz bietet zwar nichts Neues, aber sie macht daS Bekannte sehr klar und verständlich. Die Weigerung der griechischen Regierung: die von den Räubern ver langte Amnestie zu bewilligen, da eine solche „ver fassungswidrig' sein würde, wird von Lord Claren don, der überhaupt seine Verachtung vor der ..großen Idee' deS modernsten Griechenland nicht zu verbergen sucht, mit den Worten abgethan: „Die griechische
Verfassung ist so oft von der Regierung in Bezug auf Angelegenheiten der inneren Verwaltung verletzt worden, daß ich nicht hören kann auf einen darauf gegründeten Vorwand, der die Befreiung der eng lischen Gefangenen verhindern soll.' Nichtsdestoweniger verweigerte die griechische Regierung die formelle Am- uestie, dagegen gab sie, Ministerpräsident, Kriegs- minister und König, dem brittischen Gesandten Hrn. ErSkine die Znsichernng. daß von jeder Verfolgung der Räuber abgestanden werden solle. Dieser gab
den Räubern das Versprechen, zu dem er durch die feierlichen Zusagen der Regierung berechtigt war. Plötzlich aber brach diese ihre Zusage, griff die Räuber an und provocirte so die Katastrophe, für welche sie jetzt zur Rechenschaft gezogen werden wird. Daß dieß aus Gründen der politischen Sittlichkeit, aus zärtlicher Anhänglichkeit an den Wortlaut der Ver fassung geschehen sei, läßt sich kaum annehmen. Die Erklärung für diesen offenbaren Vertragsbruch, welche hier in allen Zeitungen offen dargeboten
wird, schreibt dem griechische» Cabinet viel weniger ehrenwerthe Motive zu. Hr. ErSkine hatte zu verstehen gegeben, daß England sich für Erstattung des Lösegeldes (25.000 Pfd.) an Griechenland halten würde. Nun vermuthet man, daß die Regierung, um billiger aus dem Handel zu kommen, den unglücklichen Versuch gemacht habe, ob sie die Gefangenen nicht mit be waffneter Hand befreien könne. Der Versuch ist miß glückt, und wird unter allen Umständen Griechenland theuer zu stehen kommen. Es läßt sich nicht läugnen
und brachen. Wenn jedoch die Straflosigkeit, welche in Griechen land gewöhnlich dem Brigauteuthum zusteht, auf diese 3 Männer ausgedehnt wird, oder wenn sich die grie chische Regierung weigem sollte, eine der drei Bedin gungen zu erfüllen, dann wird England zu Acten der Selbsthilfe greifen, deren politische Tragweite, bei den unnatürlichen Verhältnissen, die man als „orientalische Frage' bezeichnet, sich gar nicht berechnen läßt. Tagesgeschichte. Athm. 23. April. (Die Blutthat bei Ma rathon.) Um halb