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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 18.07.1868
Umfang: 10
. Das Subcomitö, der Ausschuß und das HauS wurden beleidigt, man drohte uns sogar mit Auflösung zc. Die Minister leugnen, daß sie mit den Journalen, die uns angreifen, in Verbindung stehen, wenn man aber sieht, daß die Minister gerade unter den Mitarbeitern jener Journale, die unS angreifen, im Hause selbst Audienzen ertheilen, so muß man doch an eine Verbindung dieser Journale mit der Regierung glauben. (Einzelne BravoS.) Wenn trotzdem die Journale als unabhängig hingestellt werden, so muß man annehmen

, daß die Regierung von den Journalen abhängig ist. Skene hat die Insolenz, zu behaupten, daß auf Seite der Majorität die größten Steuerzahler stehen und spricht fortwährend von Verdächtigungen, bis er vom Präsidenten unterbrochen und unter Beifall des HaufeS zurechtgewiesen wird. „ES sei nur ein einziges Mal im Hause eine Ver dächtigung ausgesprochen und diese gleich zurückgenommen worden. Wir dürfen unö nicht verdächtigen, sondern nnr die reinsten Motive unS unterschieben.' — Gegen Groß, der das Vorgehen

Skcne'S in den Delegationen tadelt, sagt der Berichterstatter: ES ist sehr leicht mit der Ma jorität zu schwimmen und nach geschehener That seinen Sitz wieder einzunehmen und sich wie Pontius Pilatus die Hände zu waschen, und als patentirter demokratischer Liberaler dazustehen. (Heiterkeit.) Skene sucht dann seine oft angegriffene Abstimmung über daö Militärbudget zu rechtfertigen. Dieses Budget wurde ausnahmsweise von unserer Regierung (der parla mentarischen) eingebracht

und wenn er für dasselbe stimmte, hat er eben nur für die Regierung gestimmt. Freilich sei eö merkwürdig, daß gerade ein Mitglied der Regierung ihm im Ausschüsse dieses zum Vorwurfe machte. Nach seiner Ansicht ist die Regierung mit ihren Abstrichen im Ordinarium sogar zu weit gegangen. Skene widerlegt hieraus in höchst ungeschickter Weise die Rede deö Abgeordneten Stamm, ist aber so matt und unbedeutend in seinen Ausführungen und so persönlich, daß selbst seine Gesinnungsgenossen diese Art der Polemik zurückweisen

der StaatS- papicre ein hoher. Um halb 42 Uhr schließt der Redner mit der Aufforderung, daS HauS möge der Majorität zustimmen. Minister Dr. Berger: Der Berichterstatter, der nichts umsonst thut, muß auch, heute besondere Motive gehabt Hfthen, um neuerdings zärtliche Angriffen gegen die Preß leitung zn richten. Er scheint eine gewisse Dissonanz zwi schen der Preßleitung und den anderen Ministern heraus finden zu wollen, und daS ist die zärtliche Freundschaft für das Ministerium, so will er die Regierung

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Innzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 07.12.1864
Umfang: 6
sein? Den Behauptungen der Regierung, dieselbe habe den Belagerungszustand zum Schutze der Person und des Eigenthums verhängt, wolle er wieder die Urtheile der Militärgerichte entgegenhalten Die Re gierung wolle mir. sagt Redner, nachweisen, wer für Erpressungen, Einschüchterung. Terrorisirung verurtheilt wurde! Wir haben den Aufstand gegen Rußland unterstützt, wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, auch selbst nicht gegen die kaiserliche Regierung, und diese Unterstützung einigermaßen zu ordnen

, daß er in Be treff GalizienS gar nichts zu fürchten habe. Redner muß also Unkenntniß der Verhältnisse, daher Unfähig keit der Regierung und ihrer Organe oder andere Motive annehmen. Wenn er erwäge, in welchem Zeit punkte der Belagerungszustand eingeführt, welche Trag weite ihm gegeben worden, so sehe er sich unwillkühr- lich genöthigt, der Ansicht Glauben zu schenken, daß zwischen den drei Theilungsmächten Polens eine Ver einbarung bezüglich der Niederhaltung des Aufstandes zu Stande kam. Sage jedoch

die Regierung, die Nachrichten darüber seien falsch, dann sei die Maßregel um so ärger, denn dann war die Einführung des Belagerungszustandes in Galizien ein reines Werben um Rußlands Gunst; denn nur um Rußlands Rache gefühle zu sättigen ist der Belagerungszustand dann eingeführt worden. Die kaiserliche Regierung gehe noch weiter als selbst die russische im Königreich Polen; denn das Vorgehen der kaiserlichen Regierung in Ga lizien diene nur zum Deckmantel der sich täglich wieder holenden Gräuelthaten

in Rußland, denn jedes Straff erkenntniß in Galizien, wenn man gegen Oesterreich nichts vorhatte, entschuldigt das Verfahren Rußlands mit dem man Krieg führte. Weder die Sicherheit des Staates, noch der Person und des Eigenthumes könne eine Ueberweisung solcher Strafhandlungen an die Militärgerichte rechtfertigen, -welche bereits vor Jahren begangen wurden. Sei die Unterstützung des Aufstandes strafbar, so trage die k. Regierung die moralische Mitschuld, denn sie habe Noten nach Petersburg gesandt

, welche den Aufstand mehr unterstützten, als alles in Galizien Geschehene. Und nun müsse Galizien büßen, was die kaiserliche Regierung verschuldete. Daß Rußland zu Gefallen der Belagerungszustand in Galizien eingeführt worden, werde für ihn noch unzweifelhafter, wenn er erwäge, daß nach der Verordnung des Militär-Kommandos vom 28. Februar 1864 alle Ausländer, die innerhalb 24 Stunden sich nicht melden, mithin auch solche, die später die Grenze überschreiten, in die Heimat abgeschafft, d. h. an Rußland ausgeliefert

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.03.1865
Umfang: 4
und Anwendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach 10 Jahren höhnend entgegengehatien halte. Wir haben eine Geschichte des §. 13; die Erfahrungen die wir über ihn gemacht haben, sind an der Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhallige Belehrung schöpfen können. Der erste Fgll, in welchem die Regierung den §. 13 der Reichsverfassung zur Anwendung brachte, war die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der-Landesgesetze. Eben

eines solchen Gesetzes kompetent erachte, und er beauf tragte den Landesausschuß um der verfassungsmäßigen Erledigung dieser Angelegenheit bei der Regierung ein zuschreiten. Am 17. Juni 1863 wurde der ReichSrath zu seiner zweiten Session versammelt. Die Regierung hat nich', nur nicht die einfache Thatsache zur Kenntniß des Reichsrathes gebracht, daß die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 erlassen worden sei, sie hat noch weniger die Gründe gerechtfertigt, warum

sie der vom niederösterreichischen und andern Landtagen in Anspruch genommenen und nach meiner Ueberzeugung wohlbegründeten Kompetenz in den Weg tritt. Fünf Monate verstrichen ; da nahm ich mir die Freiheit in der 47. Sitzung vom 24. April . 1863 den Herrn StaatSminister bescheiden zu fragen, ob und wann die Regierung die Gründe und Erfolge ihrer erlassenen Verordnung vor dem Reichsrathe rechtfertigen werde, und wie sie denn überhaupt diese ganze Frage zu er ledigen gedenke. Die Wirkung dieser Interpellation war eine drastische. In Folge

wurde, sei die Frage der Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien. Redner kommt sodann auf die Verhandlungen im Prisengerichtaueschusse zu sprechen, und auf die in demselben entwickelten Anschauungen der Regierung über die Anwendung des §. 13; ebenso weist derselbe auf den Staatsvertrag, welcher bezüglich der Voiters- reith-Egerer Eisenbahn am 30. Nov. v. Js., also zu einer Zeit, wo der Reichsrath versammelt war, zwischen der österreichischen und sächsischen Regierung abgeschlossen wurde

. Dieser Vertrag enthalte weder eine Berufung auf den §. 13, noch den Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung desselben durch die Reichsvertretung, ob- schon in demselben Abweichungen von den allgemeinen 3ustiz-, Finanz-, Zoll- und Steuergesetzen ausge sprochen seien. Das Resultat, welches die soeben vor geführte Geschichte j( ar herausstellte, dürfte Folgendes sein: Einmal sagt man, daß die Regierung den §. 13 nidit immer dort anwendet, wo er einzig und allein angewendet werden soll. nämlich bei dringenden

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 27.02.1865
Umfang: 6
deS Grasen VrintS, dessen erste Lesung auf der Tagesord nung steht, die Fragen, wie »reit die Vorbcrathungen deS StaalSroraiischlageS pro 1865 gediehen seien, ob «S ferner richtig fei, daß von Seite deS Finanzaus schusses Vereinbarungen mit der Regierung über den Voranschlag anhängig trarcn und warum dieselben ab gebrochen wurden, endlich wie bald der Finanzaus schuß in der Lage sein werde, den Bericht über das Budget vor daö HauS zu bringen? Ter Obmann des Finanzausschusses Abg. Baron v. Pratobevera

ihrerseits die Verständigung von dem bestimmten Beschlusse dcS Finanzausschusses abhängig machte, daß für daS ISLZer Budet Revirements gestaltet, und die Berathung deS Budgets sür 1L66 von dem Ausschüsse dem Hause vorgeschlagen werde. Ungeachtet wiederholter Auffor derung deS Finanzausschusses habe die Regierung die Ziffer so lange nicht bekannt geben wollen, als der Finanzausschuß dem Verlangen der Regierung nicht stattgegeben habe. Die Majorität sei darauf nicht ein gegangen, da er die Regierung

durch Bekanntgebung der Ziffer nicht für gebunden halten kolinte, weil sie dieselbe von der Gestaltung deö Revirements abhängig gemacht hatte. Redner zeigt hierauf, wie der Ausschuß durch Abstriche an den einzelnen Posten seiner Aufgabe gerecht zu werden sich bemühe und erklärt, daß der Ausschuß über die Intentionen der Regierung bisher vollkommen im Dunklen geblieben sei. Der größte Theil der Arbeiten sei vollendet und er hoffe, daß in wenigen Wochen der Ausschuß seinen Bericht dem Hause werde vorlegen

können. Kein Mitglied deö Aus schusses werde sich einer Veiständigung mit der Negie rung verschließen. Wenn die Intentionen der Regie, rung dem Ausschüsse klar und faßbar dargestellt wer- den, dann müsse eS zur Verständigung kommen. StaatSminister v. «Schmerling sM folgende Er klärung über die von der Regierung im Finanzausschuß gegenüber dem VrinlS'schen Antrage beobachtete Hal- tung. Er niüssc der Anschauung entgegentreten, als wären jene Anträge, welche sie ihrerseits gestellt hat, Nicht greifbar oder ganz

nebelhas» gewesen. Die Re gierung sei ihrerseits zu Rathe gegangen, welche bis an die Grenze der Möglichkeit reichenden Abstiiche in den einzelnen Etats der Verwaltung ausführbar seien, unter der VorauSsetzulig, daß der geregelie Gang der Ver- waltung dadurch keine Beeinträchtigung erleide. 'Die Regierung erklärte, daß dieser mit der Regierung ver einbarte Abstrich ein so beträchtlicher sei, daß daS an. gestrebt? Ziel, welches von Seile deS Finanzausschusses durch Adopiirung deö VrintS'schen Antrags

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 05.02.1864
Umfang: 4
schließlich folge, daß man ganz ohne Besorgnis für die Resolution stimmen könne, ohne innere Gefahren herbeizuführen. Aus dem RetchSrathe. Abgeordnetenhaus. 79. Sitzung vom 1. Februar. Schluß der Debatte über den 10 Millionen Kredit. Der Finanzminister Plener ergreift das Wort. Die geforderte Summe sei nothwendig zur Bestreitung der Auslagen; Oesterreich mußte sogleich mobil machen und konnte auf die Bundesbeiträge nicht warten; die Regierung mußte aber auch mögliche Eventualitäten rechtzeitig ins Auge

fassen; hiedurch erklärt sich die Höhe der Summe. Trotz des gemeinsamen Vorgehens mit Preußen habe Oesterreich dennoch seinen Matriku- larverbindlichkeiten nachzukommen; würde die geringere Summe nach dem Ausschußantrage bewilligt, so könnte eine Hemmung der Aktion eintreten: er empfehle daher die Annahme der Regierungsvorlage. Abg. Dr. G iökra findet den Standpunkt, den die Regierung soeben angedeutet, nicht richtig; die Ma- trikularbeiträge sind mit Rücksicht auf die eintretenden Obliegenheiten

aber auch nicht im Einklänge mit den Bundesstatuten; in diesen sei die Gleichheit der Rechte Aller ausgesprochen. Die kaiserliche Regierung legt großen Werth darauf, daß hier konstatirt werde, daß sie alle Bundesbeschlüsse achtet und ehrt, und daß sie Werth legt auf die Aufrechthaltung des Bundes. Man müsse jedoch die besonderen Verhältnisse, die Nothwendigkeit berücksichtigen, in welche ein oder das andere Bundesmitglied versetzt werden kann. Die kais. Regierung respektire solche Verhältnisse, allein sie müsse

; der dortige Minister- Präsident Monrad habe aus dieser Sache eine Kabinets- frage gemacht. England, Frankreich, Rußland und Schweden haben die Zurücknahme jener Aufforderung bevorwortet, aber die kaiserliche Regierung sei darauf nicht eingegangen und sie hoffe bald noch weitere Mitthei lungen machen zu können. Was den angeblichen Beschluß zu Frankfurt auf Mobilmachung von neu erlichen Reserven betrifft, so sei ein solcher Beschluß nicht erfolgt. Was nun die Resolution betrifft, so leide

dieselbe an inneren Widersprüchen, während die Regierung einen Werth darauf lege. int Einklänge mit dem Hause vorzugehen. Der Vorwurf, daß die Regierung nicht mit den Mittelstaaten gegangen, sei unbegründet, denn dieser Vorgang hätte schwere europäische Verwicklungen herangezogen; das Halten am Bunde hätte eine Ver änderung der Karte Europa's mit sich gebracht; dies aber könne keine Macht, auch das Gesammt-Deutschland nicht für sich allein. Was den Vorwurf betrifft, die kaiserl. Regierung sei zu weit gegangen

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 04.05.1865
Umfang: 4
Hierauf gelangt der Etat der Kontrols-Behörden zur Verhandlung. Abg. Stamm referirt. Bei Titel 1: „Oberste Rechnungs -- Kontrolsbehörde' beantragt der Finanzausschuß die Einstellung eines Ordinariums von 146,426 fl. (Die Regierung hatte 148,954 fl. präliminirt.) Staatsminister v. Schmerling bemerkt, daß be züglich der bei diesem Etat vom Ausschusse mit Rück sicht auf das Jnterkalare vorgenommenen Abstriche in diesem Titel ein Ersparniß nicht durchführbar sei. (Der Antrag des Finanzausschusses

wird angenommen.) Bei Titel 2: „Zentral'Kommission und Direktion der administrativen Statistik' beantragt der Finanz ausschuß die Einstellung eines Ordinariums von 51,962 fl. und eines Extraordinariumß von 7350 fl., zusammen von 59,312fl. (Die Regierung hatte 63.862fl. präliminirt.) Der Ausschußantrag wird angenommen. Für Titel 3: „Zentralstaatßbuchhaltungen' bean tragt der Finanzausschuß die Gewährung eines Ordi- nariums von 1,151,392 fl) Die Regierung hatte 1,177,652 fl. präliminirt.) Ferner beantragt

der Finanzausschuß das Revire ment im Titel Zentralstaatsbuchhaltungen in Bezug der Personalbezüge der Beamten zwischen den einzelnen Buchhaltungen zu bewilligen, in Bezug der Besoldungen und Qartiergelder der Diener, derDiurnen, Löhnungen und allgemeinen Verwaltungsauslagen aber wie in den Vorjahren nicht zu gestatten Abg. Herbst macht darauf aufmerksam, daß die ganze Differenz zwischen dem Regierungsantrage nach der von der Regierung modifizirten Vorlage und dem Ausschußantrage eine Summe von 24,000

fl. (Die Regierung hatte 1,285,602 fl. präliminirt.) Die Finanzausschußanträge werden ange nommen. Für Titel 5: „Militär-Zentral-Buchhallung' wird nach dem Ausschußantrage 956,679 fl. bewilligt. (Die Regierung hatte 1.013,866 fl. präliminirt) Titel 6: „Belohnungen und Aushilfen für sammt- liche Kontrolsbehörden wird mit 70,000 fl. eingestellt AlS Bedeckung aus diesem Titel werden 1666 fl. als Einnahmen vom Erlöse statistischer Werke in das Budget eingestellt. Vizepräsident v. Hopfen übernimmt den Vorsitz

. Der Etat der Handelsmarine gelangt zur Verhand lung. Abg. Ha genauer hat das Referat. Bei Titel 1: Leitung der „See-Verwaltung' bean tragt der Finanzausschuß 86,000 fl. zu bewilligen. Marineminister v. Bürger macht auf den von der Regierung bei diesem Etat bereits zugestandenen Abstrich von 232,000 fl. (unter Gestattung des Vire- ments) aufmerksam. Die Differenz zu dem Abstriche des Finanzausschusses beträgt nur 60,519 fl., welche bei dem Titel 3: Erhaltungsbauten sich geltend mache

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 01.02.1864
Umfang: 4
„Hur formellen Behandlung dieses Antrages wolle ein Ausschuß von 9 Mitgliedern aus den Abtheilungen gewählt werden.' Unter den Petitionen befindet sich eine Eingabe von einer Anzahl Universitätsprofessoren und Gewerbetrei benden um Wahrung der Verfasfungs- und Succes- sionsrechte Schleswig-Holsteins. Der Bericht der Staatsschulden-Kontrolkommissiou wird in erster Lesung dem Finanzausschüsse zugewiesen. Gflskra erstattet hierauf Namens des Finanzaus schusses,Bericht über den von der Regierung

hin, daß die kaiserliche Regierung oftmals ausdrücklich erklärte, das Londoner Protokoll stehe im innigen Connex mit der Erfüllung jener Vereinbarung, zu der sich Däne mark gleichzeitig verpflichte. In der selbständigen Ver fassung, der Einführung der deutschen Sprache besteht der wesentliche Inhalt jener Vereinbarung. Daß dies nicht gehalten wurde, weiß man. Eine Verfassung .werde für das ganze Reich proklamirt, polizeiliche Ein griffe in alle Verhältnisse störten das gesellschaftliche Leben, ein eigenthümliches

die Ansichten des Ausschusses aus, welche in dem von uns kurz berührten Berichte ent halten sind. Die österreichischen Truppen sind zwar jetzt aus dem Bundesverbände getreten, die Matrikular- Umlage ist aber doch zu leisten, weil sie der Bund vorgeschrieben. Der Redner erklärt, die Regierung habe nicht ver fassungsmäßig gehandelt, indem sie Summen für die Okkupation Schleswigs verausgabte, ohne die beiden Häuser des Reichsrathes um ihre Bewilligung anzu- »«Wlimi» jmm Juni ,»-> 11 M_ Wie Schwerin

haben bei Waldeck gehen; der« die Vorlage der Regierung beziehe sich nur auf die Kosten der Bundesexekution. Der Berichterstatter spricht vom Schisma, das zwischen den Großstaaten und den deutschen Mittel staaten eingetreten; er hofft, daß dasselbe nicht zum Bürgerkriege führen werde. Aber durch die Politik, die die kais. Regierung ein geschlagen. stehen wir in Gefahr, alle Sympathien, die wir in Deutschland gewonnen, zu verlieren, wenn wir sie nicht sckon verloren. Er spreche ausdrücklich

nur von dem -abweichenden Vorgehen der mittelstaat- lichen Regierungen und nicht von der öffentlichen Mei nung, welche man vielleicht als eine aufgeregte bezeich nen würde. Die Politik der Regierung sei eine be- klagenswerthe, sie führt zum Kriege mit Dänemark, und wenn einmal die Ehre Oesterreichs engagirt ist, könne man nicht mehr zurücktreten. In diesem Augen blicke, wo unsere, Finanzen volle Schonung erheischen, schlägt die Regierung eine Politik ein, welche alle vor handenen Mittel aufzehren würde. Dr. Giskra

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.10.1867
Umfang: 6
zum Eintritt in das Heer wird auf drei Jahre herabgesetzt. - Im Falle eines Krieges ist die Regierung jedoch er mächtigt, die fragliche Verpflichtung zur außerordent lichen Ergänzung des Heeres nach Bedarf bis in die 7te Altersklasse auszudehnen. Die Zeit zur Nachholung einer Versänmniß dieser Pflicht dauert bis zum vollendeten 36. Lebensjahre. Abg. Dr. Groß (Wels) erklärt sich gegen das Alinea 2 dieses Artikels. Er ist der Ansicht, daß dieser Absatz eben so überflüssig als unzweckmäßig ist. Denn droht

der Krieg, so würde der Reichsrath entweder versawmelt sein oder nicht. Ist er versammelt, dann wird er das ihm in den StaatSgrundgeseyen zugedachte RelrutenbewilligungSrecht üben und ohne Zweifel den Verhältnissen Rechnung tragen. Ist der ReichSrath nicht beisammen, was wird dann im Falle, als diese« Alinea wegfallen sollte, zu ge schehen haben? Die Regierung wird vom Z: 13 Gebrauch machen und mit Rücksicht aus die Nothlage die Rekru ten ans jenen Altersklassen nehmen, wo sie eben vor kommen

werden. ES ist aber ein Unterschied, ob die Regierung in Folge eines Gesetzes oder in Folge der eingetretenen Noth wendigkeit zu dieser Maßregel greist. Bleibt dieses Alinea stehen und die Regierung greift zu jener Maßregel in Folge des Gesetzes, so ist sie Niemanden, mithin auch dem Reichsrathe keine Rechen schaft schuldig. Fällt aber dieses Alinea und ist die Regierung geneigt in höhere Altersklassen zu greisen, so involvirt dies für die Regierung die Verpflichtung vor dem demnächst zusammentretenden Reichsrathe die Verfügung

werden sollte: „Für die FriedenSzeit',. nämlich: „Die im Z. 3 bestimmte Dauer der Pflicht zum,Eintritt? in das Heer wird für die FriedenSzeit auf 3 Jahre herabgesetzt,' weil sonst der Nachsatz gegenstandslos wird, nachdem wir nach diesem Gesetze keine 7 Altersklassen mehr habey. In dem 2. Alinea müßte es, wenn dieser Paragraph für die Regierung von Werlh sein soll, heißen, daß ..im Falle eines drohenden Kriegsausbruches oder bei einer bevorstehenden KriegSrüflung' die Regierung ermächtigt ist, bis zur 7. Altersklasse zu greifen

. Der „Fall eines Krieges' ist-elne be stimmte Sache, der „drohende Krieg».ist°ein schwanken der Begriff und „bevorstehende KriegSrllstungen' sind dasselbe. . . Ich verstehe gauz wohl, daß die Regierung in solchen Fällen sich mit ihrer Verantwortung verschanzen wird und innerhalb derselben auch das Recht hat> zum Heile und nach den Bedürfnissen des Reiches, vorzugehen. Aber bei einem „drohenden Kriege' und bei „bevor stehenden KriegSrüstungen' wird der Regierung neben dem, was man gegen eine Drohung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 14.12.1867
Umfang: 10
wie avc -anderen Mitglieder der kaiserlichen Kamjlie. Der Kaiser, mein erhabener Herr, Kai das Vertrauen, daß die mcxikcmische Regierung, die Stimnir der Mensch-, lichkeit hörend, sich nicht weigern werd?, den gerechten Schmerz Sr. Majestät zu erleichtern. und sich der Er füllung ihre«. Wunsches nicht widersetzsn werde. Zu diesem Ende ist der Vize-Admiral, v. T»getthoff »ill dem Befehl «ach Mexiko .geschickt worden, dem Prä sidenten einGesuck zu überreichen, um die Uebertragung der Neste

werde man es nicht hin dern tonnen, daß das Gesetz umgangen weide; es wäre besser, einer liberalen Regierung das Mittel an die Hand zu geben, nach dem Gesetze vorgehen zu können. Er werde deßhalb für die Fassung des Her renhauses stimmen. Dr. Herbst: Was man zu einer.Zeit, wo es weniger Freiheit in Oesterreich gab, anstrebte, könne man heute nicht aus den Grundrechten weglassen. Die Fassung des Herrenhauses sei aber eine Negation des Briefgeheimnisses. UebrigenS enthalte das Gesetz einen Artikel, welcher sagt

, daß ein eigenes Gesetz die Fälle bestimmen werde, in welchen das ganze Gesetz^oder ein Theil desselben süspendirt werden kann. Wenn der Satz gelten würde, daß „in Kriegsgefahr' das Briefgeheimniß nicht gewahrt werden müsse, so wäre beispielsweise feit 1L61 bis heute dasselbe nie gewahrt worden, denn die frühere Regierung sagte immer, wir seien in Kriegsgefahr , und die Finanzen beweisen dies. Redner weist namentlich darauf hin, daß in der Mssung des Herrenhauses nicht einmal, ausgesprochen sei, wer

das Briefgeheimniß suspendiren . könne, ob djx Regierung dies thun müsse , oder ob auch ein ünlergeordnetes Organ, ein Statthalter, ein Kreishauptmann oder selbst ein Postmeister,dieS thun könne. Man müsse Oesterreich entweder die wahre volle Freiheit geben oder gar keine, für einen Schein- Äonstitutl'onalismuS. werden wir uns nicht mehr be geistern. (Bravo.) . i Dr. Dr mel ist auch der Ansicht des Dr.' Herbst, eS fei des Hauses -würdiger, den Artikel ganz fallen zu lassen, als die vage Fassung des Herrenhauses

. ES ist geäußert woiden, es seien schwarze Kabinele dagewesen, es seien Briefe geöffnet worden, man wisse nicht, ob schwarze Kabinete bestanden hätten oder noch bestünden. Ich kann hier nicht Rede stehin für Alles, was in 'früherer Zeit geschehen ist; allein ich glaube bei dieser Gelegenheit erklären zu sollen, daß längst, ehe das h. Haus sich mir der Abfassung der Grund rechte beschäftigte, die genussensten Anweisungen und Anordnungen ergangen sind, damit, wenn ''in. diesem H.Hause an die Regierung die Frage

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.03.1865
Umfang: 4
die Erläuterung des Z. 13 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861 an genommen. Berg er-. Der Antrag, welchen ich mit 62 den verschiedenen Parteifärbnngeu angehörigen Genossen einzubringen mir erlaubte, dürfte für die verfassungs mäßige Entwickelung von einiger Bedeutung sein. E dürste der Prüfstein für die Vcrfafsungsfestigkcit des Reichsraths, für die echt constitutioucllc Gesinnung unserer h. Regierung werden. Er dürste in seinen ferneren Geschicken vielleicht klar zu Tage bringen, ob wir uns wirklich

Wahrhast verfassungsmäßiger Zu stände, d. h. solcher Zustände erfreue«, welche auf dem Principe der gleichberechtigten Mitwirkung beruhen, oder ob wir uns erfolglos und zwecklos in dem Kreise eines Schein-Constitutionalismus abmühen. „Es gibt nichts Einfacheres, rs gibt, offen gestanden, nichts Be quemeres für die Regierung als das Vorgehen nach dem §. 13' — das waren nebst anderen bedeutsamen Aeußerungen die aufrichtigen Worte Sr. Excellenz des leider jetzt erkrankten Herrn Verwaltnngsministers

nennen; denn diese beiden Aeußerungen geben den ganzen Ab stand kund zwischen der Auslegung und Anwendung, welche die Regierung den §. 13 angedeihen läßt, »nd zwischen den Wünschen und Bestrebungen, welche die Volksvertretung, und ich darf Wohl sagen, das Volk selbst, das durch eine Volksvertretung vertreten wird, in Beziehung auf §. 13 hegt. In der That, nicht daß der Antrag gestellt wurde, sondern daß er gestellt werden mußte, das gehöre mit zu der traurigen Vor geschichte des Antrages. Er mußte

gestellt werden als ein Protest gegen die Interpretation und Anwendung der Regierung. Denn hätten wir geschwiegen, hätten wir nicht durch diesen Antrag die Anwendung und. Auslegung der Regierung zu corrigiren und zu än dern uns bestrebt, so wäre diese Auslegung und An wendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach zehn Jahren höhnend entgegengehalten hätte: „Lero mtzdieinil paratur, lval» per Ioo»as inva- luere luoras', ist ein altes Dictuiu. Wir haben eine Geschichte des tz. 13; die Erfahrungen

, die wir über ihn gemacht haben, sind an Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhaltige Belehrung schöpfen können, und diese ver anlassen mich zuerst, eiue kurze Geschichte der jetzigen Anwendung des Z. 13 von Seite der Regierung vor aus zu senden und hieraus die entsprechenden' Resul tate zu ziehen. Redner zählt nun die Fälle auf, wo §. 13 seine Anwendung fand. Die erste bei der kai serlichen Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der Landesgefetzc. Am 17. Juni 1863

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 04.04.1865
Umfang: 4
des Dr. Derger nur auf's Wärmste unterstützen. In Betreff des Antrages des Baron Tinti auf Gestaltung des Vire- mentS findet der Berichterstatter die Veranlassung, sich über das Virement im Allgemeinen auSzusprechen. Die Gestaltung deS VirementS nämlich könne bezogen werden auf jene unvorhergesehenen AuSlagen, die während des Laufes deS Jahres eintreten; für diesen Fall große Summen zu beantragen, falle der Regierung nicht ein und für kleine dürfte ihr die Indemnität gesichert sein. Wenn es sich dagegen

um die Gestaltung von VirementS handle, damit aus denselben für die Regierung die Möglichkeit fließe, nach bereits vorgelegtem Budget irgend welche bedeutende Post willkührlich zu ändern, so müsse er gestehen, daß es nicht leicht etwas unzweck« mäßigeres gebe, als die Gestaltung der VirementS und daß durch dieselbe die ganze Berathung des BudgetS illusorisch gemacht werde. UeberdicS fei in dem Virement niemals die Veranlaffung zu Ersparnissen an Ausgaben enthalten, denn jenes könne die Bedürfnisse des Staates

nicht ändern. Man müßte denn voraussetzen, daß die Regierung einen ihr bewilligten Betrag nicht erspart, eben weil er ihr bewilligt ist, eine Voraussetzung, die er nicht hege. Den dritten Antrag, betreffend die Vorlage eines Exposö über den Stand der äußeren Angelegenheiten, könne er nur auf das Wärmste empfehlen. 'Nach längerer Debatte über den Abstimmungsmodus wird die Abstimmung über Titel I (Centralleitung) vorgenommen, und dasOrdinarium nach dem Ausschus-- antrage mit 415.000 fl., das Extra-Ordinarium

mit 18,790 fl. angenommen. Titel 1l: diplomatische Auslagen kommt zur Ver, Handlung. Der Ausschuß beantragt ein Ordinarium von 1.100,000 fl. Finanzminisier v. P len e r berichtigt die Auffassung einer Aeußerung deS Ministers des Aeußern dahin, daß die Regierung in einen 148.000 fl. übersteigenden Abstrich nicht einwilligen könne. Abg. Daritui erklärt, er habe bereits imVorjahre mit schwerem Herzen für den GesandtschaftSposten in Rom gestimmt. Allerdings seien seine Bedenken durch die Erklärung

der Moldau und Walachei erneuert werde. Abg. Schuler-Libloy möchte wissen, ob Oester reich und seine Konsularämter bezüglich des nun ge kündigten österr.-türkischen Vertrages, wonach die sieben- bürgischen Viehökonomen das Vieh in den Balkan treiben dursten, die Interessen des Landes hinlänglich gewahrt haben, und ob man trachtet die Hindernisse zu beseitigen, welche der Erneuerung deS Vertrages entgegenstehen. Er richte daher an die Regierung die Bitte, dem für das Budget pro 1866 gewählten

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Seite 2 von 4
Datum: 26.01.1864
Umfang: 4
es, daß die Regierung den Angriffen und Verdächtigungen gegen Mitglieder des Hauses mit keinem Hauch entgegen trete; Redner meint, es herrsche im Ministerium ein gewisser Mangel an Einigkeit, wenn man die Strahlen aus dem Lichte in den höheren Regionen durch das Prisma betrachte, so gewahre man verschiedene Farben, welche auf mehrere Fraktionen schließen lassen; die zentralistisch-liberale, bei der man zu wenig Thätigkeit bemerke, die konservativ-bureau- kratische, welche das System „nicht von 7. sondern leider

! von 12 fetten Jahren' durch Schuldenmachen und bureaukratische Karriere im Auge hat; — die diplomatisch-mysteriöse und endlich die dualistische. Alle vier kämpfen gegen einander und gerathen in Konflikt. Redner meint, die Regierung, welche alle Mittel der Exekutive zur Durchsetzung ihrer Absichten habe, be- nöthige keine „geheimen Mittel,' da man durch offenes! und aufrichtiges Wirken den gewissen Erfolg habe. Auch diese Rede rief wiederholt Heiterkeit im Hause! hervor. Abg. Graf Eugen Kinsky

ist gegen die Bewilli gung. Der von der Regierung eingeschlagene Weg fei ein verfehlter; erstens weil sie im Vorjahre zu dem genannten Zweck Gelder ausgab, die vom Hause nicht bewilligt wurden, zweitens, weil sie einen Bruch des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit begieng, und drittens, weil die gegenwärtige auswärtige Politik nichts weniger als mit den Volkswünschen überein stimmt. Dies Alles könne kein Vertrauen zur Regie rung erzeugen. Abg. Dr. Brinz erklärt: so offen er sich bei jeder Gelegenheit

für den Staatsminister aussprach, so offen müsse er sagen, daß die neueste Phase der Dinge sein Vertrauen wenigstens in den Zustand des Aufschubes versetzt habe. (Hört!) Wenn die Regierung nichts gethan, damit die Ver fassung im Volke Wurzel fasse, dann müsse man die Forderung jener Summe für die Presse ablehnen; es sei denn, die Regierung zeige in wenigen Tagen, daß nicht der Geist der Konvenienz es sei, der aus Oester reich die Welt regieren solle, sondern der Geist des Rechtes und der Gerechtigkeit

. Staatsminister v. Schmerling: Als er vor 3 Jahren durch das Vertrauen Sr. Majestät auf den Posten berufen wurde, den er noch jetzt einnehme, konnte ihm die Wichtigkeit der Presse nicht entgehen; wenn nun die Regierung auf diesem Felde mit Erfolg wirken wollte, so mußte sie auch die dazu erforder lichen Gelder haben. Man mußte Erfahrungen machen und Verbindungen anknüpfen, um kennen zu lernen, welcher Weg einzuschlagen wäre und welche Summen dafür erwachsen würden. Darin lag es nun, daß nicht bei Einbringung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 24.03.1865
Umfang: 6
nothwendig machen und »rir möchten auch fragen, welch' entsetzlichen Ge- brauch tie Regierung von dieser Gesetibesiimmung ge» macht habe? Ja sogt man u> S in einem Aih>m, die Regierung hat «ine Verordi ung über tie. Publikation der LandeSgesetze eilassey, .sie hat riiii,,en L-kliengesill- schafien, »eiche dem Lanrnianre, dem Jndustiiellen, dem HauS- und Eiundbesltzer die ihm nöthigen Kapi talien zu verschaffen bestiiiiuit sind, AuSnatmen von den bestehenden Finanzgesexen genährt. Begünstigungen

also, duich deren Virzögerurg daS Zusiai.teklmmen oder der gehoffte (tifolg der Unteinehmungen gefahidet oder ver- titelt noiden wäre. Wir glauben, daß die Regierung, welche die kräft'gste Untustüxung aller gemeinnützigen Zwecke überhaupt und insbesondere jener Unieineh- mungen, welche die volkswirthschaftliche Entwickelung zu fördern geeignet sind, als eine der wichtigsten Ausgaben der EtaaiSgewalt ane,kennen nirch, nicht nur berechtigt, sondein verpflichtet war, den duich die Verfassung dringende Fälle

angedeuteten Weg zu betreten und unter Anwendung dcS Z. l3 den Kiedit-Instiiuien die röh'gen Begünstigungen zu gewähren. Allein diese Pflicht und Beiechligung wird mit einem Male einer krnstiiuiionellen Regierung abgespicchen, und der 8. 13 hereingezent, um im Parlamente nur einen juristischen Foimerstreit mit Hintansetzung weit wichtigerer F'agen, welche den Ausbau der Verfassung uid die Begründung d>S ma teriellen Wohleö aller Staatsbürger betreffe, fortzu- entwickeln. Nun Hat die Regierung auf Grund

dieses Paragraph«? die Pitsengeiichte eingesetzt, sie hat mit der boykrischen Regierung einen Beitrag, ter noch im Lause dieser Rei'chS- raihs,Session vorgelegt weiden >v»d, wegen Be örtei ung auf der Egerer Bahn abgeschlrssen, und sie hat im Momente der StaalSncthwehr den Belage,ung?ziistand in Galten eingesührt, ohne ihn nach 8. 13 rechtfertigen zu wollen. In allem dem finden wir aber keinen Giund, warum dieser Paragraph revidirt, die Verfassmg abgeändert werden sollte. Wenn auch von der reichSräthlichen

Opposition glau ben gemacht werden will, daß dieser Paiagraph lücken haft ist, so glauben n ir, ist eS in tiefem Mon cnie gar nicht opportun, an den BersassungSbesiimmungen zu rütteln, ge schweige die Regierung zu einer Verfassungsänderung durch leere Verdächtigungen zu nöihgen. Die Regierung bat sich bereits in der Frage deS Ministerv-rantworllichleuSgesetzkS dahn ausgesprochen, daß eS nicht de At ficht der Re gierung sei, in der gegenwärtigen Session dem ReichS- ralhe einen Gesitzcntwuif

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 23.06.1865
Umfang: 6
svs unmöglich einer nach 8. 13 getroffenen Verfügung seine nachträgliche Zustimmung ertheilen. DaS HauS müsse aber doch auSsprechen, was eS mit der getroffenen Maß regel für ein Bewenden haben soll, und da eine Zu> stlmmung nicht möglich ist, bleibe nur die Ablehnung übrig. Redner beantragt daher, dle Zustimmung »ur fernern Wirksamkeit der von der Regierung getroffenen Maßregeln sei von Seite deS HauseS nicht zu ertheilen. Abg. Berger: DaS HauS könne die Dringlichkeit der verfügten Maßregeln

nicht als vorhanden erachten und insofern« den Borgang der Regierung nicht billigen cS sei aber doch genöthigt, als legislativer Faktor über «inen ihm vorgelegten legislativen Gegenstand seine Stimme abzugeben. Die Ausführungen HerbstS ergän zend, bemerkt Redner, daß die Allerhöchsten Entschließun gen, von welchen in der Debatte die Rede ist, einen dop pelten Eharakter haben, einerseits als Erledigung von Gesuchen, andererseits als aniicipirte Sanktion der Krone In legislativer Beziehung komme nicht daS Datum

novi'cz und glaubt, daß eS für die Zukunft von schlechter Wirkung wäre, wenn man sich dahin entscheiden wollte, unschädliche Resolutionen zu fassen und hinterher zuthun, was die Regierung will. Auch seien Gründe und Erfolge nicht dargelegt worden; von Gründen habe man bisher nichts gehört, die Erfolge müßten sich erst zeigen. Er werde nur für die Resolutionen, nicht etwa für den Antrag Simonovicz stimmen. Abg. Tom an erörtert, daß man sich bei Beurthei lung des Gegenstandes nicht auf den Standpunkt

deS vom Hause beschlossenen, aber von den andern Faktoien der Gesetzgebung noch nicht angenommenen Gesetzes über den Inhalt deS 8. 13 stellen dürfe, daß vielmehr nur die neulich gefaßten Resolutionen über den Sinn deS s. 13, wie er jetzt besteht, maßgebend sein können. Durch diese Resolutionen sei der Antrag Pankratz ge richtet. Redner polemiflrt ebenfalls gegen den Antrag Simonovicz, gegen welchen übrigens auch die Regierung aufzutreten allen Grund habe; denn da sie auf dem Standpunkte steht

, daß sie lediglich eine Darlegung der Gründe und Erfolge zu geben habe, sich aber gegen eine nachträgliche Zustimmung verwahre, so sei der Antrag Simonovicz nicht nur gegen die Tendenzen derer ge richtet, welche neulich den Resolutionen deS Abgeordneten hauses zustimmten, sondern auch gegen die Tendenzen der Regierung. Abg. Brinz zieht nach einer Polemik gegen Berger seinen Antrag zurück. Ueber Antrag des Abg. Stummer wird die De- batte geschlossen. Abg. Herbst: Der Antrag Pankratz empfehle Oeko« nomie

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.06.1865
Umfang: 6
zu gelten habe, weil eS die Tvdtung nicht blos als eine Möglichkeit, sondern als einziges Ziel in'S Auge fasse. Es ist daS Erstemal, daß ein österreichischer Gerichtshof in die Lage gekommen, den Gegenstand zu erörtern. (A. Z.) Wien. (I.XXIX. Sitzung des Abgeordneten hauses am 16. Juni. — Schluß.) StaatSminister v. Schmerling: ES sei eine schwie rige und undankbare Aufgabe, daS Wort zu ergreifen und den Standpunkt der Regierung zu kennzeichnen, nachdem von allen Seilen das Wort ergriffen wurde

, um sich sür die Auöscbußanträge zu erklären, eS sei schwierig, gegen den Strom zu schwimmen/ Die Auf. gäbe, die heute der Regierung geworden ist, nnmlich auf ihren Standpunkt zu verbleiben, und den Strömungen entgegenzutreten, sei eine solche, wie sie im VersassungS- t leben nicht selten vorkommt. Wenn im 8. 13 alles das läge, was hineingelegt wird, und e< wirklich das Sind wäre, das seine Mutter aufzuzehren im Etande ist, f» würde Se. Majestät der Kaiser demselben gewiß nie die Sanktion ertheilt

haben. Diejenigen Männer, welche in der Lage waren, auf di- Srlassmig der Grundgesetze Einfluß zu nehmen, waren alle davon durchdrungen, daß Oesterreich ein wahres Verfassungöleben haben und in die Reihe der VerfassungSstaaten treten müsse; und heute noch würde die Regierung, wenn sie die Ueberzeugung hätte, daß g. 13 all die Gefahren enthalte, welche hinein dekretirt weiden, nicht anstehen, Sr. Majestät eine Modifikation zu empfehlen, dazu würde eS gar keines ManneSmuthS bedürfen, denn die Regierung

berühren, Gegenstand der Gesetzgebung, und auch nur in dieser Beziehung sind diese StaatSverträge. vorgelegt worden, weil sie die Finanzen deS Staates berührten. ES könne daher nicht von einer Genehmigung der StaatSverträge die Rede sein. Zurückkommend aus daS, waS in den 8. 13 hineingelegt werden will, müsse er stch die Frage vorlegen, ob die bisherige Behandlung der Geschäfte von Seite der Regierung eS verdiente, daß mit so großem Mißtrauen gegen die Regierung vorgegangen wird. Er wolle auf jene Akte

zurückkom men, welche Dr. Berger bei der Begründung seines Antrages vorbrachte. Der erste beiraf das Gesetz über die Publikation der LandeSgesetze. Dieses Gesetz wurde erlassen zu einer Zeit, als ver ReichSrath nicht versam melt war, wohl aber die Landtag« und eS stch darum handelte, die vor diesem beschlossenen Gesetze zu publi- ciren. Die Regierung mußte besorgen, wenn - diese Frage auf dem Wege der Gesetzgebung gelöst würde, daß in jedem Lande eine andere Art der Publikation beschlossen wurdet

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 24.03.1865
Umfang: 12
bei Eisenbahn-Unternehmungen wurde auf Grund einer diesbezüglichen Petition der Stadt Wien auf die nächste Sitzung vertagt. — Hierauf erhielt Dr. Berger das Wort, um seinen bereits in der Sitzung vom 9. März eingebrachten Antrag auf Erläuterung des ß. 13 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861 zu begründen. Mein Antrag, sagte der Redner unter anderm, dürste der Prüfstein für die Verfassungsfestig keit des Reichsrathes, für die echt konstitutionelle Ge sinnung der Regierung werden, und wird es endlich klar

machen, ob wir uns noch weiter erfolglos und zwecklos in dem Kreise eines Scheinkonstitutionalis- mns abmühen sollen. Nicht daß der Antrag gestellt wurde, sondern daß er gestellt werden mußte, gehört zu der traurigen Vorgeschichte des.Antrags. Er mußte gestellt werden als ein Protest gegen die Interpretation der Regierung. Nachdem Dr. Berger seinen Antrag begründet hatte, kam er zum Schlüsse: Entweder schließt sich die Regierung unserer Auslegung an, dann liefert sie die authentische Auslegung, oder sie sagt nein, diese Auslegung

. (Heiterkeit.) Referent Twesten: Der Widerspruch gegen die Militärfrage habe deshalb eine solche Höhe erreicht, weil das Verfahren der Re gierung von Anfang an ein ungerechtfertigtes, weil sie sich in allerlei Winkelzügen ergangen habe. 1862 sei selbst noch vom Kriegsminister anerkannt worden, daß die Regierung neue Ausgaben ohne Bewilligung des Landtags nicht machen dürfe. Seitdem habe jedoch der Ministerpräsident die Theorie von der Lücke aus gestellt, und diese Theorie durch das angebliche Noth recht

zu rechtfertigen gesucht. Die Anerkennung dieses Nothrechts heiße jedoch die Restitnirung deS Absolu tismus, und so lange diese Theorie bestehen bleibe, sei die Prüfung der Rechnungen eine leere Förmlich keit, ein reines Gaukelspiel. Die Landesvertretnng sei früher gutmüthig aenng gewesen der Regierung die geforderten Mittel zu bewilligen. Heute könne und dürfe man dem Ministerium die verlangten Summen nicht mehr bewilligen, weil man gar keine Garantie dafür habe, daß die Regierung nicht in einigen Jahren

, daß eine durchgreifende wesentliche Ermäßigung des Militär- Etats sich nicht werde verwirklichen lassen, wenn die Schlagfertigkeit der Armee erhalten werden solle, welche erhalten werden müsse im Interesse der Stellung Preußens unter den Mächten und gegenüber der gan zen Lage. Das Verlangen nach einer durchgreifenden Reduktion dieses Etats werde nicht dazu führen, den Konflikt zu beseitigen. Er glaube nicht, daß die Regierung das versasslings- mäßige Recht des Hauses verkümmert habe. Die Re gierung sei

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 16.04.1868
Umfang: 6
mals im Besitze der Kirche waren, und daß daher von einer Nichtachtnng deö Besitzes auch im vorliegenden Falle geivis, nickt die Nede sein kann. (Rufe: Sehr richtig! ES handelt sich um eine unbefangene Austragung deS ganzen Verhältnisses. rrwartf nicht von mein?!, Gegnern, kau sie der derzeitigen Regierung im Allgemeinen mit Vertrauen ent gegen kommen, aber ich hätte geglaubt, das; man ihr zu traue, daß sie den Satz: „Heilig ist das Eigenthum', unterschreibe: dieses geringe Maß von Vertrauen hätte

man ihr doch immer noch entgegenbringen können. (Beifall.) Es scheint mir, dies genüge, den Standpunkt der Regie rung zu charakteristren, und ich bemerke nochmals, die Regierung reservirt sich die volle Freiheit in Bezug aus die einzelnen Bestimmungen deö Gesetzes, aber ich muß in ihrem Namen doch den Wunsch auSsprechen, das, ent gegengesetzt dem Antrage der Minorität in die Spezial- Verhaudlung eingegangen werde. (Lebhafter Beifall.) (Fortsetzung folgt.) Wien, 2^. März. (33. Sijzung des Abgeord netenhauses

jener Actrag noch nicht inbegrissen, welcher von den diesseitigen Ländern an daS gemeinsame Ministerium zur Bezahlung der auf daS Ex- tra-Ordinarium deö KriegSministcriumS entfallende Quote wird aufgewendet werden müssen, und der circa 18 Mil lionen betragen wird. Diese l8 Millionen werden jedoch hinreichende Bedeckung finden in dem Guthaben, das sich aus der Abrechnung mit der östlichen Reichöhälste er geben wird. Wenn sich nun die Regierung die Frage stellen mußte, in welcher Weis? der Abgang gedeckt

des Defizits, ein Herabgehen des össentlichen Kredits gesehen, so daß die Anlehen in letzter Zeit zu wahrhaft enormen Zinsen kontrahirt wurden, und eS mußte daher vor Allem Bedacht darauf genommen wer den, den öffentliche» Kredit zu heben. Die Regierung mußte vor allem die Nothwendigkeit erkennen, nicht nur für daS laufende Jahr, sondern auch für die zukünftigen Jahre zn sorgen. Sie mußte vor Allem im Auge behalte», wie sich daö Defizit vo» 52 Millionen in den nächsten Jahren stellen werde? Nach genauer

- und Grundsteuer kaun erst nach Jahren ihre Wirkung haben, und eö stellt sich daher die Nothwendigkeit heraus, für daö laufende und die nächsten zwei Jahre ans eine andere Weise Vor sorge zu treffen. Die Regierung mußte sich vor allein fragen, ob eö zulässig sei, diesen Abgang der 3 Jahre auf dem altge wohnten, seit einem halben Jahrhundert beobachteten, bei nahe jedes Jahr als das letzte Mal erklärten Weg: der Vermehrung der Staatsschuld, zu bedecken? Sie mußte aber zu dein Resultate kommen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 20.07.1863
Umfang: 4
- ficationsfache als eine unlösbare erklären, mit dem Bedeuten, man möge sich vorläufig an die Praxis des englischen oder nordamerikanischen Parlamentes halten. Allein daö Nützliche, das Gute solle nicht hintangesetzt werden, weil man das Beste nicht er reichen kann, u»d das sei dcr Standpunkt, auf wel chen sich dcr Ausschuß gestellt. Verfehlt wäre eS von vornherein, alles ungeprüft beseitigen zu wollen und nach dem Antrage Mühlfcld's sowohl den Entwurf dcr Commission als jenen dcr Regierung abzulehnen

. Die Commission habe bei ihrer Arbeit einen zwei fachen Gesichtspunkt festgehalten, zuerst den staats rechtlichen und dann den der Zweckmäßigkeit. StaatSminister Ritter v. Schmerling entwickelt Eingangs die Geschichte dcr NegierungSvorlage, die er bis zu dem bekannten Schindlcr'schen Antrage zu- riickdarirt und fähri dann fort: In dcr Sache selbst darf ich cS wohl mit allem Frcimuth aussprcchen, ist die Regierungsvorlage eine solche, die. wenn man sich die Regierung als einen getrennten Körper denkt

, von einem sehr geringen Interesse sür sie wäre; für die Regierung nämlich, die sich abgesondert hinstellt, und der am Ende nur darum zu thun ist, bei irgend einer Vorlage zu prüfen, ob durch dieselbe ihre Macht erhöbt oder vermindert wird. Das ist in dieser Re gierungsvorlage in keiner Weise dcr Fall; würde die Vorlage angenommen, so erwächst d adurch der Regie- rung eine Verstärkung ihrer Macht in keiner Weife; wird sie abgelehnt, so wird die Regierung in ihrer gesetzmäßigen -Macht in keiner Weise beschränkt

. In der Richtung hat daher die Regierung an dcr An nahme oder Ablehnung der Regierungsvorlage kein Interesse. allein die Regierung erkennt ihre Aufgabe als eine bei weitem höhere, als eine Aufgabe, welche dahin gerichtet ist, daß dasjenige. waS dem Reiche notdthue. bald und zweckmäßig geschehe. Redner deutet nun die Momente a i, welche die Regierung sich bei ihrer Vorlage gegenwärtig gehal ten habe und bemerkt weiter: Wnu das Zugestand- niß. daß ein permanenter Ausschuß tage, gemacht wird, so wiro es auf dcr

andern Seite ein Recht der Regierung sein, wenn sic meint, daß dieses Zuge- ständniß durch Modifikationen beschränkt werde. Soll dieser ständig Ausschliß ersprießlich sein, so muß fei ner Berathung die möglichste Ruhe und Unbefangen heit gewährt werden, unv insbesondere deßhalb hat die Regierung vcrmcint, daß das jedem Mitglied«: des hohen Hanfes vorbchallenc Recht. Anträge im Ausschüsse zu stellen, nicht auf die ganze Zeit dcr Be rathung unv Thätigkeit des Ausschusses ausjudchncu sei. sondern nur in zwei

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 21.01.1865
Umfang: 4
Genehmigung der Reichs- Vertretung abgeschlossen worden, und wird demnach die Regierung den Vertrag der nachträglichen Genehmigung des Reichsrathes vorlegen. Im Falle der Verneinung: Kraft welcher Verfas- sungs-Beftimmungen hielt sich die Regierung für berech- tigt, diesen Staatsvertrag ohne Vorbehalt der Mit wirkung des Reichsrathes und ohne diese Mitwirkung selbst abzuschließen? Abg. Steffens und Genossen interpelliren das Handelsministerium, in welchem Stadium sich die An gelegenheit der Wien-Budweiser

: „Das Haus gewartigt von Eurer Majestät Regierung, die ihr nach der Verfassung obliegende Dar legung der Gründe, welche die Verhängung und theil- weise Fortdauer jener Ausnahmsmaßregeln nothwendig gemacht, dann der Erfolge, welche dadurch erzielt wurden; kann jedoch den lebhaften Wunsch nicht unterdrücken daß, wenn etwa bisher deren Nothwendigkeit vorhanden war, diese doch in kürzester Zeit entfallen möge' — auch nach den Aeußerungen der Herren Minister über diesen Gegenstand in der Adreßdebatte

angenommen und hiedurch ausgesprochen, daß jene Aeußerungen den Rechten des Hauses aus den Bestimmungen des §. 13 des Patentes vom 26. Februar 1861 nicht genügen. Seit jenem Beschluffe des h. Hauses sind mehrere Wochen vergangen, demselben wurde auch schon vor geraumer Zeit bekannt gegeben, daß Se. Majestät die Adresse des Abgeordnetenhauses allergnädigst entgegen zu nehmen geruht habe, und noch immer ist von Seite der Regierung im Hause nichts geschehen, um jenem Ausspruche und Verlangen

zurückgekehrt, und die Bedingungen zu normaler Thätigkeit der Gerichte und SicherheitSbehörden des Landes wiederhergestellt sind. Die Unterzeichneten stellen daher an daS k.k. Staats Ministerium die Fragen: 1) Wann gedenkt die kaiserliche Regierung in Ge- mäßheit des §. 13 des a. h. Patentes vom 26. Februar 1861 dem versammelten Reichsrathe die Gründe und Erfolge über die seiner Zeit erfolgte Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien darzulegen? 2) Welche sind die Gründe, auS denen die kaiserl

. Regierung den Belagerungszustand in Galizien und die bau it zusammenhängenden Ausnahmsmaßregeln ge genwärtig noch fortdauern läßt? Dr. Giskra, Dr. Brinz, Hann, Kemester. Heyß. EiselSberg, A Skene, Wohlwend, Ingram, Wieninger, Dietl. Körner, Berger, Herrmann. Schindler, Dr. Flekh, Pfeiffer, Pummerer, Rechbauer, Proskowetz, Mühlfeld, Dr. Herbst, Kaiserfeld, Pratobevera, Dr. v.d. Straß, Winterstein, Dr. R. Brestel, Kurauda, Schneider, Dr. Taschrk, Morgenstern, G. Baritiu, Dr. Groß, Dr. Roth. Sadil, Davon

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 01.12.1864
Umfang: 4
System als Rettungsanker, Dank der Einsicht und weisen Für sorge unseres erhabenen Monarchen, und wirklich wur den Schritte gethan, welche die Aussicht gewährten, daß Oesterreich auf neue und glückliche Bahnen ge lenkt, einer freudigen Zukunft entgegengehe. Es wurde an die Spitze der Regierung ein Mann berufen, dessen Traditionen das Vertrauen rechtfertigen, daß das, was er versprach, auch gehalten werde, und das be- kannte Rundschreiben über die Haltung der kaiserlichen Regierung bewirkte

, daß in den weitesten Kreisen das gedrückte Gemüth aufathmete vor der bangen Sorge, daß an Stelle der Regierung die Herrschaft von In teressen einzelner Parteien oder Coterien wirksam sein werde, aufathmete vor der Sorge, daß das Reich nicht einer glücklichen Zukunft entgegengeführt werde, son dern schweren und ernsten Bedrängnissen entgegen gehen könne. Nicht ganz so, wie eS erwartet wurde, ist der Gang der Dinge gewesen. Jene Machtstellung des Staates, die zu den heißesten Begehren aller Oester- reicher gehört

in der Richtung, welche von der Regierung schon vor drei Jahren als die noth wendig zu betretende erklärt worden ist. Die Pro duktion des Reiches ist im Ganzen und Großen vor geschritten , sie leidet aber in dem einen Lande noch an den hergebrachten Einrichtungen des Bestiftungszwanges, in dem andern noch an den Rudimenten der Propi- nation, in allen an der ungleichmäßigen Vertheilung des Kapitals, an der Unsicherheit der Zollgesetzgebung, an der Unsicherheit der Verhältnisse zu andern Ländern

der Anerkennung der öffentlichen Meinung, wie sie von auswärts gekommen sind, seit mehr als einem Jahre verstummen, daß das Vertrauen auf eine glückliche Gestaltung der Verhältnisse in weiteren und immer weiteren Kreisen sich vermindert, und einer Aengstlichkeit und Besorgniß Platz macht; und wer möchte verhehlen, daß hier in diesem Hause, in welchem man früher mit vollem Vertrauen, mit voller Hingebung die Regierung unterstützte, eine gewisse Aengstlichkeit sich vieler Per sonen bemächtigt, daß das frühere

. Ich kann mir vorstellen, daß es auch der Regierung nur willkommen sein kann, einen offenen und freimüthigen Ausdruck der im hohen Hause herrschenden Ueberzeugung in allen wichtigen Fragen zu vernehmen. Präsident erklärt die Generaldebatte für eröffnet. AIS Redner sind eingetragen: gegen den Adreß- entwurf: v. Mende; für denselben: Graf Eugen Kinsty, Dr. Berger, Skcne, Obert, Sadil. Abg. v. M e n d e: Die von dem allerhöchsten Throne herabgesprochenen Worte, daß nach Schluß dieser Session des gesammteu Reichsrathes

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 09.12.1867
Umfang: 6
I Jene Aenderungen der Verfassung, welche durch die Noth wendigkeit geboten sind, nehme ich also ohne weitere^ Bemerkung an, und werde ihnen beistimmen, allein die lit. o des in Verhandlung begriffenen Paragraph? bringt eine Aenderung, welche der Regierung Seiner Majestät eben so wenig, als mir wünschenSwerth er scheint. DaS Zugeständniß, welches in dieser Aende rung liegt, ist ohne Zweifel geeignet, manche Schwie rigkeit des Augenblickes zu beheben, doch höher gelten mir die bleibenden Gefahren

dem Zwecke der Kontrolle durch den Reichsrath genügt. ES ist nun schon das zwanzigste Jahr, daß die Aus gabe die Einnahme nicht vielleicht um verhältnißmäßig geringe, sondern um sehr hohe, ja mehrmals um un geheure Summen übersteigt, und jährlich mußte die Regierung sich an den Reichsrath wegen Deckung des Abgangs wenden. Konnte der Reichsrath die Art und Weise andeuten, diese Mehrbelastung überflüssig zu machen, ohne daß die Zwecke des Staates wesent lich beeinträchtigt worden wären

, so war er nicht nur berechtigt, seine Zustimmung zu versagen, sondern auch dazu verpflichtet. Leiden ist das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und Einnahmen noch keines wegs hergestellt, wir hoffen, daß HieS sehr bald der Fall sein wird. Auch bei der bisher bestehenden Einrichtung ist der Regierung kein zu weiter Spielraum gewährt, denn die Voranschläge werden in öffentlicher Sitzung er wogen und je mehr derReichSrath in seinerMeinungS- äußerung den wirklichen Wünschen und den Bedürf nissen der sehr großen Mehrzahl

. Aber ist denn wirklich die Veränderung groß, welche für die österreichische Regierung dadurch herbeigeführt wird? Seit ihr zwei Häuser des Reichsrathes zur Seile sieben, muß sie sich jährlich an sie wenden, und in Betreff der unentbehrlichen Deckung der Ausgaben steht sie in demselben Verhältnisse, welches nun in Betreff aller Ausgaben obwalten wird^ Man hat ihr niemals das durch die Nothwendigkeit Gebotene ver sagt, man wird es auch in Zukunft nicht thun. Dann wäre allerdings das Reckt der Äeuerbewilligung

, daß man der Regierung das für die Staatsverwaltung schlechthin Nothwendige nicht verweigern könne, dann werde aber der Gründsatz gelten, daß die Stimmenmehrheit eines einzigen HäuseS der Regierung dieses schlechthin verweigern kann, wenn sie es für nothwendig erachtet, um ihre eigenen Zwecke dadurch zu erreichen. Daß dadurch große Gefahren, unleidliche Zustände, drohende Schwierigkeiten hervorgerufen weiden, liege in Oesterreich näher als irgendwo anders ,/denn eine Erschütterung, welche in einem andern Lande

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