in der Verwaltung sowie in allen Annoncenbüros des In- und Auslandes. Die eutgeltl. An kündigungen im redakt. Teile sind mit Nummern versehen ftetfag 19. «peil 1935 Rmmnee 92 Das Urteil Im SchyfifoyüdproseS W i e n. 18. April. Es wurden verurteilt: Alexander Eifler zu 18, Rudolf Löw zu 15. Franz Musil zu 12, Josef Sispela zu 10, Johann Po korny zu 10. Anton Latznig zu 10. Theodor Schuh bauer zu 10 Jahren schweren Kerkers. Wilhelm Kahn erhielt 1 Jahr. Heinrich Had V/ 2 Jahre. Karl Tam- bornino 1 Jahr. Josef
Bernert 1 Jahr. Franz Dechat 5 Jahre. Ludwig Dienst! 2 Jahre. Rudolf Bockt 7 Jahre. Karl Kirchenberger 7 Jahre, Franz Cechota 1 Jahr, Ludwig Drotz 1 Jahr. Ludwig Heinemann 8 Jahre. Heinr. Kern 1 Jahr, Wilhelm Svatos 8 Jahre Kerker, Wilfried Stix wurde freigesprochen. ürteilsbesrüntung: I. Die Angeklagten Alexander Eifler, Rudolf Löw^ Franz Musil, Josef Sispela, Johann Pokorny, Anton Latznig, Theodor Schuhbauer, Franz Dechat, Rudolf Bockt, Karl Kirchberger, Ludwig Heinemann und Wil helm Svatos
, der Regierung mit Waf fengewalt entgegenzutreten, als Rädelsführer etwas unternommen, was auf eine Empörung und den Bürgerkrieg im Innern angelegt war. 2. Die Angeklagten Wilhelm Kohn, Heinrich Had, Karl Tambocnino, Joses Bernert, Ludwig Dienstl, Franz Cechota, Rudolf Drotz, Heinrich Kern haben die unter 1. angeführte hochverräterische Unternehmung der Behörde anzuzeigen vorsätzlich unterlassen, wiewohl sie diese Anzeige machen konnten, ohne sich, ihre Angehörigen oder diejenigen Personen
, die unter ihrem gesetzlichen Schutz stehen, einer Gefahr auszu setzen. Alexander Eifler, Rudolf Löw, Franz Musil, Josef Sispela, Johann Pokorny, Anton Latznig, The odor Schuhbauer, Franz Dechat. Rudolf Bockt, Karl Kirchberger, Ludwig Heinemann und Wilhelm Sva tos haben hiedurch (zu 1.) das Verbrechen des Hoch verrates, Wilhelm Kohn, Heinrich Had, Karl Tambar- nino, Josef Bernert, Ludwig Dienstl, Franz Cechota, Rudolf Drotz und Heinrich Kern (zu 2.) das Verbrechen der Mitschuld am Hochverrat durch Unterlassung der Anzeige