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Bücher
Jahr:
1884
Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck. - (Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 2)
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Seite 529 von 840
Autor: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Ort: Wien
Verlag: Holzhausen
Umfang: CLXXXVIII S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: 496 - 2216 [= Jahr 1490 - 1540] ; Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 2. - Xerokopie
Signatur: IV 65.290/496-2216
Intern-ID: 172462
des — 9774; Schwester des — 9818. Abraham (Abrau) 9705 n° 24; 9862, 11205. Acteon 9728, 9731. Adam (Adan) 9705 n °25, 42, 62. Adelige 102x8. Aeneas (Aneas) 9820. Ahasverus (Aswerus) 9820. Alba Antonio, Gehilfe des Guardajoyas Königs Philipp III. von Spanien, 9705 Anra. 55. Herzog Ferdinand von — 10641, 10655, I0f >72, 10674. Alben, Herr Veit von der —, Ritter, 114/6- Alber, Wulfinchs Eidam, Goldschmied zu Wiener-Neustadt, 11214. Alberto s. Alnerto. Albertus s. Albrecht. Albrecht (Albertus) III., Herzog

von Baiern, s. Baiera; Kunigunde, Ge mahlin des —, s. Kunigunde. — III. cum trica, Herzog von Oeslerreich, 10226, I122I- — I. der Sieghafte, römischer König, 10226, 11205; Eli sabeth, Gemahlin des —, s. Elisabeth. —. V., Herzog von Baiern, s. Baiern. — IV. Mitis, Herzog von Oester reich, 10226. — II. der 'Weise oder der Lahme, Herzog von Oesterreich, 10226, II2TO; Johanna, Gemahlin des —, s. Johanna. — II., deutscher König, 10226; Elisabeth, Gemahlin XIV. des —, s.Elisabeth. —, Haubner zu Wiener-Keustadt

. 9705 n° Ii, Anm. 6l. Ambras, Handwerter zu — 9944* 10016. Maler zu — 10362. Maurer zu — 9944* 2immerleute und Tischler zu — 9852, 9944. Ana s. Anna. Anas 9705 n°45. Andreas, Cardinal von Oesterreich, 10670, 10687, 10693, 10697, 10714, 10715, 10724, 10878, 10936. —, Plattner zu Wiener-Neustadt, 11324, 11399; Elisabeth, Gemahlin des —, 11324, 11399. Sanct — 9705 n° IIO, 729. —, Zinngiesser zu 'Wien, 11247. Andromache (Andromaca), Gemahlin des Hector, 9705 n° 1066. Aneas s. Aeneas. Angel s. Engel

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 523 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
nicht notwendig. Anwrtisierung einer alten Hypothàrfoàrung.^. Sachverhalt: Das Haus in der Zieglergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien ist Eigentum des Josef und der Johanna Demel. L Postz. 1 ist auf den vormals Karl Bernhard Wagnerschen '/g Anteilen auf Grund des Schuldscheines àio. Wien den 16. Oktober 1828 das Pfandrecht für die Forderung des Michael Lang im Betrage von 200 fl. Wiener Währung einverleibt. Die gegenwärtigen Eigentümer schreiten um die Amortisierung dieser Satzpost

ein. D. Die Einleitung der Amortifierung der auf Grund des Schuldscheines dà Wien den 16. Oktober 1828 auf den vorhin Karl Bernhard Wagnerfchen Anteilen des mm dem Josef und der Johanna Demel gehörigen Hauses in der Zicglergasse Konfkr.-Rr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 1 für Michael Lang einverleibten Forderung im Betrage von 200 fl. Wiener Währung samt Nebengebühren wird bewilligt. Das entworfene Edikt ist auszufertigen und an der Gerichtstafel Zu affigieren. Hievon wird Herr Ihr, Julius

Z. als mittels Vollmacht à. Wien den 16. August 1900 aus gewiesener Machthaber der Eheleute Josef und Johanna Demel unter Anschluß der Vollmacht mit dem Beisatze verständigt, daß er seinerzeit die dreimalige Einschaltung des Ediktes in das Amtsblatt der Wiener Zeitung auszuweisen haben wird. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den .... .

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Seite 60 von 202
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: S. 991 - 1188
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/2
Intern-ID: 132994
Kurfürsten von 1490 vom Wormser Reichstag 1495 festgelegt worden, wobei die Lücke der fehlenden &l 2 Karat durch die Schickung (unedle Beimischung) auszusüllen war. Auch diese wurde geregelt aus dem Frank furter Münztage 1509 durch die Vorschrift, daß sie aus 3V; Karat weiß (Silber) und 2 Karat rot (Kupfer) zu bestehen habe. Maximilian übernahm für den österr. Gulden rh. den Feingehalt von 18Karat samt der Schik- kungsvorschrift und bestimmte die Aufzahl mit 86 Stück auf die rauhe Wiener Mark

, was ein Stückgewicht des Guldens von 3'26 g ergibt. Nach dem Verhältnis der Kölner Mark zur Wiener Mark von 5 : 6 errechnet sich eine Aufzahl von 71 2 / 3 Stück auf erstere. Die Valvation des österr. Guldens rh. für den Wechsel ward mit 1 Pfd. Pfg., gleich 8 Schilling oder 60 Kreuzern, vorgeschrieben. Die beiden Goldmünzen sind wohl nur in sehr geringer Zahl geprägt worden. Bon der Silbermünze ist der gleich dem Sechser 15lötige Viertelgulden als Erfüllung der vom Kaiser versprochenen Einführung der Tiroler Münze

in allen österreichischen Ländern anzusehen, doch wurde er nur in beschränktem Umfang ausgeprägt. Die Auszahl des Kreuzers wurde wieder mit 17 1 / 2 Stück auf das Wiener Lot zu B^lötigem Silber bestimmt. Auch Silbergulden, halbe und Biertel- fiücke (Ortgulden) ließ Maximilian nach dem Fuße Eh. Siegmunds prägen. Die ältesten derselben setzt Nagl in die ersten Jahre des 16. Jahrh. Sie reichen bis an das Lebensende des Kaisers und zeichnen sich durch schöne Porträtdarstellungen aus. Sie waren teils für den Geldumlauf

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Bücher
Jahr:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Seite 127 von 176
Autor: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: 169 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: I 100.868
Intern-ID: 351504
Br* Andreas Minka'sche Stiftung. 121 nehmigung des Ausschusses des juridischen Doctorencollegiums unterzogen wurden, keine Aenderung einzutreten. V. Alle Bestimmungen des Stiftsbriefes, welche nicht aus drücklich modificirt worden sind, haben auch derzeit Giltigkeit und sinngemäße Anwendung zu finden. ' Dr. Andreas ZeliitKa'fche Stiftung für Wiener Ädvocaten. (Ende 1884 hatte das im nachfolgenden TestamentSParagraphe legirte Capital die vorgeschriebene Höhe erreicht, weßhalb be hufs

im §. 14 des Testamentes die Einkünfte der ersten auf die Schuldentilgung folgenden fünf Jahre zur Ansammlung eines Fonds bestimmt hat, woraus die Gc- VLude-Erhaltungs- sowie anfällige Nobilitirungskosten bestritten werden sollen, und daß diese/ Eapitalisirung durch 5 Jahre geschehen solle, bevor hie Stiftung ihren Anfang nimmt. Wien, am ii. December 1867. Bon Außen Chorinsky m. p. An das Doctoren-Collegium der Juridischen Facultat an der Wiener Uni versität (durch das Umversitäts-Consistorium). 34242. Nr. 2349

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