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Bücher
Jahr:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Seite 127 von 176
Autor: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: 169 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: I 100.868
Intern-ID: 351504
Br* Andreas Minka'sche Stiftung. 121 nehmigung des Ausschusses des juridischen Doctorencollegiums unterzogen wurden, keine Aenderung einzutreten. V. Alle Bestimmungen des Stiftsbriefes, welche nicht aus drücklich modificirt worden sind, haben auch derzeit Giltigkeit und sinngemäße Anwendung zu finden. ' Dr. Andreas ZeliitKa'fche Stiftung für Wiener Ädvocaten. (Ende 1884 hatte das im nachfolgenden TestamentSParagraphe legirte Capital die vorgeschriebene Höhe erreicht, weßhalb be hufs

im §. 14 des Testamentes die Einkünfte der ersten auf die Schuldentilgung folgenden fünf Jahre zur Ansammlung eines Fonds bestimmt hat, woraus die Gc- VLude-Erhaltungs- sowie anfällige Nobilitirungskosten bestritten werden sollen, und daß diese/ Eapitalisirung durch 5 Jahre geschehen solle, bevor hie Stiftung ihren Anfang nimmt. Wien, am ii. December 1867. Bon Außen Chorinsky m. p. An das Doctoren-Collegium der Juridischen Facultat an der Wiener Uni versität (durch das Umversitäts-Consistorium). 34242. Nr. 2349

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